Cover
Titel
Diener zweier Herren. DDR-Juristen zwischen Recht und Macht


Autor(en)
Markovits, Inga
Erschienen
Anzahl Seiten
239 S.
Preis
€ 20,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Adrian Schmidt-Recla, Rechtswissenschaftliche Fakultät, Friedrich-Schiller-Universität Jena

Wenn die Rechtsgeschichte ein Sternenhimmel ist, dann ist die „Rechts“-Geschichte der Deutschen Demokratischen Republik ein Dunkelhimmelgebiet. Nach einem an die Implosion der DDR anschließenden kurzen Versuch des Vergleichs und der Annäherung hat es zwar rechtshistorische Einzelstudien zum Staats- und „Rechts“-Verständnis der DDR und zu einzelnen „Rechts“-Gebieten und -Instituten gegeben. Diese Ansätze sind, verglichen mit Arbeiten aus der Hand von Historiker/innen, gering an Zahl und thematisch verstreut: Eine helle Milchstraße ist daraus (noch) nicht geworden. An diesen nur spärlich beleuchteten Himmel aber hat Inga Markovits mittlerweile vier Sterne geworfen. Jede/r, die/der ernsthaft in die Staats- und „Rechts“-Geschichte der DDR eintauchen will, muss diese vier Bücher („Sozialistisches und bürgerliches Zivilrechtsdenken in der DDR“, 1969, „Die Abwicklung“, 1993, „Gerechtigkeit in Lüritz“, 2006, und jetzt die „Diener zweier Herren“, 2020, am besten auch in dieser Reihenfolge) lesen – schon das ist eine Rechtsgeschichte für sich – und sich von den Anregungen, die sie enthalten, inspirieren lassen oder sich an ihnen reiben.

Beginnen wir damit: Markovits „schreibt“ (Rechts-)Geschichte, in diesem Buch so deutlich wie nie. Dass sie dazu in der Rechtsgeschichte „forscht“, spürt die/der Leser/in, aber Markovits lässt uns daran nicht mit einem ausführlichen Anmerkungs- und Fußnotenapparat teilhaben. Seit Langem verfolgt sie einen Ansatz, den sie selbst als „Rechtsgeschichte aus der Grashalmperspektive“ beschreibt – im Gegensatz zur „Rechtsgeschichte aus der Hubschrauberperspektive“. Sie setzt sich Quellen aus, ungeordneten, zufällig zusammen geratenen, zu Gebirgen gehäuften. Sie durchgräbt sie und lässt uns lesen, welche Einsichten, Bilder und Überblicke dabei bei ihr entstanden sind. Sie geht also nicht von einem (wie auch immer strukturierten) normativen Rahmen aus, sondern misst en passant einen Raum aus, in dem Geschichts- und Rechtswissenschaft miteinander kommunizieren (können). Markovits fordert uns auf, ihr zu glauben, dass die Quellen, die sie hatte, das enthalten, was sie daraus ableitet. Der Rezensent tut das – vor allem, weil er als selbst in der DDR aufgewachsener Leser das Echo der Welten, die Markovits uns so erschließt wie derzeit niemand anders, noch im Ohr hat. Aber: Gilt das auch für jede/n andere/n Rezipient/in? Manchen wird der schlanke Anmerkungsapparat, den Markovits ihrem Buch beigegeben hat, nicht genügen und manche werden etwa einen Überblick über das Hochschul-„Recht“ der DDR vermissen.

Und: Markovits ist in den „Dienern“ nicht an Einzelheiten, an einzelnen Rechtsinstituten etwa, interessiert, sondern an dem, was sozialistisches „Recht“ der DDR gewesen ist. Das ist fundamental wichtig – denn ohne diese Grundlagen bleiben Einzelstudien eben thematisch verstreut. Dazu lässt Markovits einen Aktenbestand der Juristischen Fakultät bzw. (später) der Sektion Rechtswissenschaften der Humboldt-Universität zu Berlin sprechen. Sie erzählt, wie die Fakultätsmitglieder das sozialistische „Recht“ dachten, lehrten und mitgestalteten. Sie konstatiert, dass sie sich ihm nicht widersetzten, und sie erzählt auch, wie die handelnden Personen gegenüber den Anforderungen der Partei einknickten, betreten schwiegen und tatenlos zusahen, wenn eine/r von ihnen am Konflikt mit der „sozialistischen Gesetzlichkeit“, die auf individuelle Interessen keine Rücksicht nahm, zerbrach. Sie nennt dazu nicht allzu viele Namen. Dabei kommt sie um Hermann Klenner, Uwe-Jens Heuer und Rosemarie Will nicht herum, hebt aber auch John Lekschas und Joachim Renneberg aus dem Vergessen. Ihr Buch macht deutlich, wie dringend wir kritische Biografien (und zwar nicht nur von Hilde Benjamin oder Karl Polak) brauchen; Biografien, die nicht vom persönlichen Erlebnis beeinflusst sind und die uns von den Irrlichtern, Legenden und Legendierungen, von denen die DDR übervoll war, befreien können.

Konkret erzählt Markovits drei Geschichten über die Berliner Universitätsjurist/innen, die immer mit dem gleichen Einleitungssatz beginnen. Die erste Version erzählt, wie die Fakultätsmitglieder sich den Parteibeschlüssen anpassten und willig unterwarfen, die zweite, wie sie als „Revisionisten“ mürrisch gehorchten, und die dritte, wie ihr politischer Glaube an den Sozialismus „verschliss“. Die Zeitebenen dieser drei Geschichten verlaufen teilweise parallel, wobei die dritte ihren Schwerpunkt in den Honecker-Jahren hat. Das ist so spannend zu lesen, dass diese Rezension ihren Leser/innen nicht dadurch den Genuss an der Lektüre nehmen will, dass sie Einzelheiten referiert. Nur soviel: Die drei Geschichten zeigen eine Fakultät beziehungsweise Sektion ohne Anspruch, ohne Profil, ohne Esprit, ohne publizistischen Erfolg, ohne Kontakt mit der Welt, eingeengt in Alltagssorgen und einbetoniert in ein marxistisch-leninistisches Denkkorsett – ein mittelmäßiges Dunkelhimmelgebiet. In den „Schlussfolgerungen“ laufen Markovits’ Erzählungen dann darauf hinaus, dass die Rechtstechnik, die – je weiter die stalinistischen Zumutungen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands in die Vergangenheit rückten (Markovits nennt sie „drakonische Maßnahmen, die wie eine an den Nationalsozialismus erinnernde Machtergreifung“ ausgesehen hätten) – aus den Lehrplänen und den Hirnen der Jurist/innen einfach nicht herauszubekommen gewesen sei, die Zielvorstellungen vom sozialistischen Menschen und dem ihm eigenen sozialistischen „Recht“ schleichend unterwandert habe. Es ist ein oszillierendes Licht, das von diesen Schlussfolgerungen ausgeht.

Denn Inga Markovits endet damit, dass die Berliner Lehrerinnen und Lehrer des „Rechts“ oft nicht einmal verstanden hätten, was die Partei von ihnen wollte; es sei ihnen nicht gelungen, die Thesen und Prinzipien des Marxismus-Leninismus auf ihre juristische Arbeit anzuwenden (S. 200). Als Techniker des „Rechts“ seien sie geschickt darin gewesen, ihr Mäntelchen nach dem Wind zu hängen, politische Konformität zu organisieren und parteilich gewünschte Aufgaben im Kollektiv zu erledigen. Wenn es auf fachmännische Antworten angekommen sei, hätten sie in der Regel „wie Juristen argumentiert, nicht wie Genossen“ (S. 201). Und dann: „Recht wurde wichtiger“ in der DDR, der „Normenstaat der DDR“ sei von Jahr zu Jahr gewachsen (S. 205). Damit mischt Markovits sich ein in die seit Jahren auf der Stelle tretende Debatte um den „Unrechtsstaat“, der die DDR gewesen sein könnte, und gibt ihr eine eigene Wendung. Streng genommen tut sie das schon im Titel ihres Buches, wenn sie „Recht“ und „Macht“ auseinanderhält und von „Dienern zweier Herren“ spricht. Sie konzediert daher, dass es in der DDR „Recht“ als eigenständige Größe, als Gegenstand von eigenem Gewicht gegeben habe. So kann sie auf Seite 202 folgern, die DDR sei zwar ein „Nicht-Rechtsstaat“, aber „kein Staat, der Recht und Gerechtigkeit mit Füßen trat“, gewesen. Folgerichtig hätten diejenigen Jurist/innen, die um „fachmännische“ Arbeit bemüht gewesen seien, wie „Salzpflanzen an einem durch hohen Wellengang bedrohten Strand“ dabei geholfen, dem sozialistischen Maßnahmenstaat zugunsten des Normenstaates in der DDR mehr und mehr Territorium abzugewinnen (S. 210). Denn die Institutionen des Rechts hätten selbst in einer Gesellschaft, die vorwiegend durch Macht regiert werde, „zivilisierenden Einfluss“ (S. 209). Und sie meint, eine Gesellschaft, in der Juristen etwas zählten, sei besser als eine Gesellschaft ohne sie (S. 210). Welche Vergleichsgröße sie damit ins Spiel bringt, wird deutschen Leser/innen klar sein. Das dürfte nicht weit entfernt sein von dem Diktum „Ein Jurist ist ein Jurist – egal in welchem System“, das Jochen Zenthöfer 2002 der erwähnten Rosemarie Will zugeschrieben hat.

Das lässt sich auch anders sehen. Es könnte sinnvoll sein, den Begriff „Recht“ für die Konfliktlösungsprogramme, die in sozialistischen und kommunistischen Staaten existier(t)en, nicht zu verwenden und nicht von einem Dualismus zwischen „Macht“ und „Recht“ auszugehen. Das wäre die Konsequenz aus Michael Stolleis’ Beobachtung, dass das „Recht“ in der DDR kein eigenes Gewicht gehabt habe – und zwar bis zu dem Moment, in dem die Machtstrukturen der DDR, die keine Rechtsstrukturen waren, im Oktober und November 1989 implodierten (aber nicht, weil es Jurist/innen gegeben hat, die einem Normenstaat „Land gewonnen“ hätten, sondern weil es Menschen – auch Jurist/innen – gab, die der SED mit einer wenn auch unfertigen politischen Agenda entgegentraten). Wenn es für eine moderne Rechtsgeschichte möglich wäre, das mit DDR-eigenen Begriffen, Kategorien, Institutionen und Instituten auszuleuchten, ließe sich vielleicht auch auf die dunkle deutsche Vergleichsgröße, die Markovits heranzieht, verzichten, ohne dass diese dadurch relativiert werden würde. Und der Salzpflanzen-Metapher ließe sich entgegnen: „Ein Jurist, der nicht mehr denn ein Jurist ist, ist ein arm Ding“ (das gilt natürlich auch für Juristinnen); mehr noch: Er oder sie wäre kein „gut Ding“. Denn sie oder er antwortete der „Macht“ wohl eher mit: „Na gut“ statt mit: „Ich nicht!“ Aber damit ist der Horizont der „Rechtsgeschichtsforschung“ schon überschritten.

Quae ergo permanent? Inga Markovits schaut als eine deutsche, in der nordamerikanischen universitären Bildungswelt beheimatete Juristin und Historikerin seit mehr als 50 Jahren gleichsam von Außeninnen – oder sollte es heißen Innenaußen? – auf das „Recht“ der DDR und seine Protagonist/innen, von denen sie einige gut und persönlich kennt. Das ist eine Perspektive, die außer ihr im 20. (und wohl auch im 21. Jahrhundert) wohl niemand sonst hatte oder hat. Dies und ihre Methode machen auch ihr jüngstes Buch zu packender Lektüre und führen zu pointierten Schlüssen, die Türen zum Weiterdenken öffnen. Markovits’ Texte funkeln wie Sterne – und das ist buchstäblich gemeint, denn gleichmäßiges Licht geben sie nicht, wollen sie womöglich auch gar nicht geben. Vor allem aber sind sie mit ihren offen ausgezeichneten Ecken und Kanten eine Aufforderung an junge Rechtshistoriker/innen, auch in Zukunft viele und methodisch vielfältig funkelnde Sterne an den Himmel der Rechtsgeschichte zu werfen und dabei die Frage „Was, woher, wofür und wie ist Recht?“ für ihre Lebenszeit zu beantworten.

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