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Titel
Dem Täter auf der Spur. Eine Geschichte der Kriminalistik


Autor(en)
Becker, Peter
Erschienen
Darmstadt 2005: Primus Verlag
Anzahl Seiten
288 S., 44 s/w Abb.
Preis
€ 24,90
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Achim Saupe, Friedrich-Meinecke-Institut, Freie Unversität Berlin

Peter Becker, Professor für Neuere Geschichte und Zeitgeschichte am Europäischen Hochschulinstitut in Florenz und an der Universität Linz, legt mit seinem Buch „Dem Täter auf der Spur“ eine kulturgeschichtlich und wissenschaftshistorisch orientierte Geschichte der Kriminalistik vor, die ausdrücklich das breite Publikum ansprechen will. Bekannte Kriminalfälle werden dabei ebenso aufgegriffen wie die mediale Repräsentation kriminalistischer Aufklärung in den Filmen Fritz Langs oder aber in der Fernsehsendung Aktenzeichen XY ... ungelöst. Selbstverständlich fehlt auch Sherlock Holmes als fiktionales Vorbild echter Kriminalisten nicht.

Beckers Darstellung konzentriert sich auf die „konkreten kriminalistischen Praktiken zur Prävention und Aufklärung von Verbrechen“ (S. 10) und bietet keine Institutionsgeschichte der Polizei. Die Frage nach der Wissenschaftlichkeit der Kriminalistik stellt sich für Becker nicht, da er sie insgesamt als ein offenes System von Techniken und Praktiken ansieht, in dem das „zunehmende Erfahrungswissen der Praktiker“ auf „neue naturwissenschaftliche Erkenntnisse“ verschiedener Wissenschaftsrichtungen zurückgriff. So erscheint die Wissenschaftlichkeit der Kriminalistik vor allem als eine Selbstbeschreibung der beteiligten Experten (S. 12f.). Auf das Verhältnis der Kriminalistik und Kriminologie geht Becker kaum ein, was angesichts seiner bisherigen Forschungen zum kriminologischen Diskurs des 19. Jahrhunderts verwundert.1

Becker beginnt seine Überblicksdarstellung zur Entwicklung kriminalistischer Verfahren mit der Abschaffung der Folter seit der Mitte des 18. Jahrhunderts, der sich langsam entwickelnden Verhörpsychologie, der Einführung der „freien Beweiswürdigung“ und des vollgültigen Indizienbeweises, und nicht zuletzt dem verstärkten Einsatz von Experten und Gutachtern vor Gericht in der Mitte des 19. Jahrhunderts. Nachdem Becker so auf die „Vorgeschichte der Kriminalistik“ eingeht, verhandelt die zweite Abteilung unter der Überschrift „Neue Aufgaben – neue Methoden“ die erkennungsdienstliche Fotografie, das „biometrische Verfahren“ der Bertillonage, den Ausbau der internationale Polizeikooperation seit dem beginnenden 20. Jahrhundert, der Daktyloskopie und schließlich die naturwissenschaftlichen Praktiken und Techniken bei der Spurensicherung, wobei er kurz und knapp auf die Entwicklung in der Ballistik und der forensischen Chemie eingeht, ohne dabei einen Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben. Die dritte Abteilung widmet sich unter dem Titel „Auf dem Weg zum gläsernen Menschen?“ schließlich der Öffentlichkeitsfahndung und den Medien als Hilfsmittel der Polizei, der Rasterfahndung und dem genetischen Fingerabdruck. Zentrale Problematik ist hier die Frage, inwieweit sich die kriminalistische „Sammelwut“ (S. 190) mit dem Datenschutz und dem Recht auf „informationelle Selbstbestimmung“ verträgt. Abschließend geht Becker auf das „Profiling“ bzw. die an der „objektiven Hermeneutik“ orientierten „operativen Fallanalyse“ des BKA ein, mit der die Ermittler das Täterprofil von Serientätern erstellen.

Die augenscheinliche Faszination Beckers für den interdisziplinären „praktischen Blick“ (S. 16, 254f.) kriminalistischer Nachforschung mündet bei der Diskussion der „operativen Fallanalyse“ letztlich in eine kritisch-hermeneutische Position, wenn er anmahnt, dass die Polizei „sich offen zu ihrer interpretierenden Aneignung von Wirklichkeit bekennen“ muss (S. 259). Dass es sich jedoch auch beim historiografischen Zugriff auf die Kriminalistik um eine interpretierende Aneignung handelt, verschwimmt in Beckers Ausführungen zu seiner eigenen Methode. So beschreibt er seinen Zugang mit dem Soziologen René König als „naive Beobachtung des geschulten Beobachters“, die ihm einen „unvoreingenommenen“ Blick ermöglichen soll, der „nicht vorbelastet durch die Vertrautheit mit der aktuellen Kriminalistik“ ist (S. 8f.).

Dies erinnert an historistische Objektivitätspostulate, hinter denen sich insgesamt eine Erfolgsgeschichte der Kriminalistik verbirgt: Seine einzelnen Kapitel wollen „die erfolgreiche Entwicklung“ kriminalistischer Untersuchungstechniken zeigen (S. 17), die Fahndungsausschreibungen von Interpol sieht er als „erfolgreiches Mittel im Kampf gegen die international agierenden Straftäter“ (S. 108). Die „kriminalistischen Labors“ seien eine „Erfolgsgeschichte“, weil sie deutlich machten, wie „unterschiedliche Disziplinen ihre Praktiken und ihre Verfahren erfolgreich in eine neue institutionelle Struktur einbringen und nicht nur in der literarischen Figur des Detektivs zusammenwirken können“ (S. 159). Erfolgreich – d.h. im Sinne einer Identifizierung und Überführung von Straftätern durch neue Ermittlungstechniken – verlaufen auch alle Fallgeschichten, die Becker einleitend und der Anschaulichkeit gewiss dienlich jedem Kapitel voranstellt. Etwas vorschnell spricht Becker jedoch in dem von ihm am Rande erwähnten „Fall Weimar“ von vermeintlichen Fahndungserfolgen der Kriminalisten. Hier hätten klitzekleine Staub- und Faserspuren „nachgewiesen“, dass die Entlastungsversion der Angeklagten nicht stimmig war und die Angeklagte „schließlich verurteilt“ werden konnte (S. 151). Damit entproblematisiert Becker einen äußerst fragwürdigen Indizienprozess, zumal er das Revisionsverfahren außer Acht lässt. In diesem wurden jene Spuren als Belastungsmaterial verworfen und waren demzufolge nichts weiter als Fussel, die keinen Aufschluss über Tathergang und Täter/in gaben.2

Das Konstruktionsprinzip Beckers Erfolgsgeschichte der Kriminalistik beruht vor allem auf der Tatsache, dass er sich im vermeintlich sicheren Terrain rechtsstaatlich kontrollierter Kriminalistik bewegt. Schon zu Beginn ist man verwundert, wenn er angesichts aktueller Beispiele wie dem Fall Jakob von Metzler behauptet, dass „für den Kriminalisten des 20. Jahrhunderts“ die Anwendung der Folter „unvorstellbar“ gewesen sei (S. 10). Unverständlich ist es dann jedoch, dass er die Geschichte der Kriminalistik in der DDR und im Nationalsozialismus ausblendet und wichtige Studien, insbesondere diejenigen von Patrick Wagner, unberücksichtigt lässt.3 Hier hätte gezeigt werden können, dass der „interpretierende Zugriff“ der Kriminalisten wesentlich stärker von den kriminologischen, juristischen, gesellschaftlichen und ideologischen Rahmenbedingungen abhängt, als Becker es mit seinen eingestreuten Verweisen auf Vorurteilsstrukturen und handlungsleitende Normalitätsvorstellungen andeutet (S. 140; S. 192ff.). Dass der kriminalistische Diskurs seinerseits auch Normalitätsvorstellungen normativ prägt, wird nur am Rande erwähnt (S. 206).

Beckers Beschränkung auf die Entwicklung neuer Fahndungsmethoden erklärt so keinesfalls, warum er das ausgeweitete System kriminalpräventiver Maßnahmen wie „Vorbeugungshaft“ und „Sicherungsverwahrung“ seit 1933 und die seit 1937 erfolgte Umsetzung einer kriminalbiologisch orientierten Kriminalistik ausklammert. Auch diese gehörten zum kriminalistischen Repertoire des 20. Jahrhunderts und führten zur Verfolgung von „Berufsverbrechern“, „Asozialen“ und Sinti und Roma. Schon die Wahl des Titels – nur vermeintlich eine unverbindliche Metapher – zeigt sich historisch wenig sensibel, liegt doch unter demselben eine apologetische Darstellung der Arbeit der nationalsozialistischen Kriminalpolizei vor.4

Anhand solcher Auslassungen ist es nicht verwunderlich, dass Becker die systematische Erfassung nicht strafrechtlich belangter jugendlicher und erwachsener Sinti und Roma durch Fingerabdrücke in Bayern (1911) und in Preußen (1927) unerwähnt lässt, was dem „Siegeszug“ (S. 130) der Daktyloskopie einen bitteren Beigeschmack gegeben hätte. Auch erklärt sich aus diesem Zugang, dass Becker darauf verzichtet, den Terminus „Berufsverbrecher“ als Zitat zu präsentieren. Vielmehr übernimmt er ihn unreflektiert, wenn er davon spricht, dass die „erhöhte räumliche Mobilität und die Angst vor den Täuschungsmanövern der Berufsverbrecher die Identifikation von Straftätern bereits in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts zum Problem werden ließen“ (S. 9), oder aber „die Berufsverbrecher des 20. Jahrhunderts weiterhin unter falschem Namen operierten“ (S. 102). Dass die Kategorie des „Berufsverbrechers“ eine heuristische Fiktion war, in der sich kriminologische und kriminalistische Vorstellungen vom „Verbrechermenschen“ 5 überschnitten, bemerkt Becker im Anschluss an den Soziologen Ulrich Oevermann schließlich selbst. Dieser habe gezeigt, „dass das kriminalistische Dogma von der Fixierung des Verbrechers auf eine Deliktskategorie und auf eine spezifische Form der Verbrechensbegehung nicht haltbar ist“ (S. 246).

Peter Becker bietet insgesamt eine gut lesbare Einführung in die Geschichte kriminalistischer Techniken und Praktiken. Er entwirft dabei das Bild einer Kriminalistik, die sich im Rahmen des Rechtsstaates bewegt und gleichzeitig auf eine kritische Öffentlichkeit angewiesen bleibt, um ihre Verfahren zu legitimieren. Wer bisher romantischer Weise noch angenommen haben sollte, dass der Historiker Teil dieser kritischen Öffentlichkeit ist, wird in weiten Teilen dieses Buches eines Besseren belehrt.

Anmerkungen:
1 Becker, Peter, Die Erfindung und Identifizierung des Bösen. Der Kriminelle, in: Krumreich, Gerd; Lehmann, Hartmut (Hgg.), „Gott mit uns“. Nation, Religion und Gewalt im 19. und frühen 20. Jahrhundert (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte 162), Göttingen 2000, S. 9-33; Ders., Verderbnis und Entartung. Eine Geschichte der Kriminologie des 19. Jahrhunderts als Diskurs und Praxis, (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte 176), Göttingen 2002.
2 Roggenkamp, Viola, Keine Wahrheit ohne Zweifel. Im Verfahren gegen Monika Böttcher, geschiedene Weimar, in zweiter Auflage vor dem Landgericht Gießen, steht in diesen Tagen das Urteil an, in: DIE ZEIT 16 (1997), S. 63.
3 Wagner, Patrick, Hitlers Kriminalisten. Die deutsche Kriminalpolizei und der Nationalsozialismus zwischen 1920 und 1960, München 2002; Ders., Volksgemeinschaft ohne Verbrechen. Konzeptionen und Praxis der Kriminalpolizei in der Zeit der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus (= Hamburger Beiträge zur Sozial- und Zeitgeschichte 34), Hamburg 1996; Ulrich Herbert, Best. Biographische Studien über Radikalismus, Weltanschauung und Vernunft, 1903-1989, Bonn 1996.
4 Bernd Wehner, Dem Täter auf der Spur. Die Geschichte der deutschen Kriminalpolizei. Mit einem Geleitwort von Dr. Horst Herold, Bergisch Gladbach 1983.
5 Strasser, Peter, Verbrechermenschen. Zu kriminalwissenschaftlichen Erzeugung des Bösen, Frankfurt am Main 2005.

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