E. Conze u.a.: Das Amt und die Vergangenheit

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Titel
Das Amt und die Vergangenheit. Deutsche Diplomaten im Dritten Reich und in der Bundesrepublik


Autor(en)
Conze, Eckart; Frei, Norbert; Hayes, Peter; Zimmermann, Moshe
Erschienen
Anzahl Seiten
879 S.
Preis
€ 34,95
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Gisela Diewald-Kerkmann, Fakultät für Geschichtswissenschaft, Philosophie und Theologie, Universität Bielefeld

[Anm. der Red.: Nach mehrjähriger Forschungsarbeit ist Ende Oktober 2010 die umfangreiche Studie „Das Amt und die Vergangenheit“ erschienen, in der die Geschichte des Auswärtigen Amts während der NS-Zeit dokumentiert wird, zugleich aber auch der schwerfällige Wandel dieser Institution in den Jahrzehnten nach 1945. Das Buch ist eines von mehreren neueren Beispielen, bei denen die (zeit)historische Forschung inhaltlich autonom bleibt, ihren Auftrag und ihre Finanzierung jedoch von der Politik erhält (in anderen Fällen auch von der Wirtschaft) und in „Expertenkommissionen“ organisiert wird. Dies mag einer der Gründe dafür sein, warum das Buch in der breiteren Öffentlichkeit eine ungewöhnlich große Resonanz gefunden hat. (Siehe die Presseschau unter <http://www.zeitgeschichte-online.de/portals/_rainbow/documents/pdf/auswaertigesamt/pressespiegel.pdf>.) Die Redaktion von H-Soz-u-Kult hat sich entschieden, das Werk mit zwei parallelen Rezensionen vorzustellen. Dabei geht es um eine fachliche Würdigung, die in der Presse schon aus Platzgründen kaum zu leisten und in herkömmlichen wissenschaftlichen Zeitschriften erst etwas später möglich ist. Der „Kampf um die Deutungshoheit“ hingegen, d.h. die mitschwingenden persönlichen und institutionellen Rivalitäten, sollen hier in den Hintergrund treten. Gisela Diewald-Kerkmann skizziert in ihrer Rezension noch einmal die Genese der Studie und ordnet diese in die bisherige Forschung ein. Stefan Troebst legt den Akzent seiner Lektüre und Bewertung auf Ostmittel- und Südosteuropa als „Aktionsfeld NS-deutscher Diplomatie“. Selbstverständlich sind noch manche andere Perspektiven denkbar, und so ist zu hoffen, dass das Buch auch der im engeren Sinne wissenschaftlichen Diskussion weitere Impulse gibt.]

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Setzt man sich mit dem Ergebnis der „Unabhängigen Historikerkommission“ zur Geschichte des Auswärtigen Amts auseinander, stößt man nicht nur auf zahlreiche Kommentare oder Rezensionen, sondern auch auf eine ungewöhnlich breite Medienpräsenz, die teilweise schon den Charakter einer medialen Inszenierung annimmt. Beschäftigt man sich dann intensiver mit der Vorgeschichte der Studie respektive mit den Kontroversen seit dem Regierungsantritt der rot-grünen Koalition im Jahr 1998, werden als Ausgangspunkt – auch des medialen Echos – kaum überbrückbare „Differenzen zwischen der alten Diplomatenriege und dem neuen Außenminister“ (S. 698), strukturelle Rahmenbedingungen und spezifische Dynamiken sichtbar.

Obwohl der damalige neue Außenminister Joschka Fischer darauf verzichtete, einen parteipolitisch motivierten Personalaustausch vorzunehmen, und obwohl sogar seine Haltung im Kosovo-Konflikt bei etlichen Diplomaten auf Akzeptanz stieß, kam es zu erheblichen Spannungen. Ein Nachruf im Frühjahr 2003 auf den verstorbenen Beamten Franz Nüßlein in der Hauszeitschrift „InternAA“ löste eine Kontroverse aus, die die Debatte über die „Ehemaligen“ im Auswärtigen Amt (AA) überhaupt erst in Gang setzte. Nüßlein, bis zu seiner Pensionierung 1974 Generalkonsul in Barcelona, hatte seine Mitverantwortung für Todesurteile der NS-Strafjustiz im Protektorat Böhmen und Mähren stets bestritten. In der Tschechoslowakei wurde er nach Kriegsende zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt, jedoch 1955 im Rahmen der Entlassung Kriegsgefangener als nicht amnestierter Kriegsverbrecher in die Bundesrepublik abgeschoben und noch im selben Jahr in den Auswärtigen Dienst übernommen. Seine Akte wurde erst aus dem Archiv geholt, als sich die Dolmetscherin und frühere AA-Mitarbeiterin Marga Henseler im Mai 2003 persönlich an Fischer wandte. Sie könne nicht verstehen, „warum das AA einen Mann wie Nüßlein ehre […], wo er doch in Wirklichkeit ein ‚gnadenloser Jurist‘ gewesen sei“ (S. 707). Dieser Brief wurde Fischer nicht vorgelegt, sondern vielmehr an das Referat Höherer Dienst und das Politische Archiv weitergeleitet. In einem zweiten Brief wandte sich Marga Henseler direkt an Gerhard Schröder; sie bezeichnete den Nachruf als „Geschichtsfälschung“. Vom Bundeskanzleramt gelangte das Schreiben ins Außenministerium und wieder an das Referat Höherer Dienst, wobei eine nachträgliche Korrektur des Nachrufs nicht notwendig erschien. Allerdings wurden die Mitarbeiter des AA Ende September 2003 von der Entscheidung Fischers in Kenntnis gesetzt, dass für ehemalige Mitglieder der NSDAP oder einer ihrer Unterorganisationen grundsätzlich keine Glückwünsche oder Nachrufe mehr vorgesehen seien.

Nachdem 2004 zwei verstorbene Angehörige des AA, das frühere NSDAP- und SS-Mitglied Franz Krapf – nach 1945 Botschafter in Tokio und Leiter der Ständigen Vertretung bei der Nato – und der ehemalige Generalkonsul von Hongkong, Wilhelm Günter von Heyden, ebenfalls früheres NSDAP-Mitglied, keine amtlichen Nachrufe mehr erhielten, kam es Anfang 2005 zum „Aufstand der Pensionäre gegen den Minister“ (S. 709). So erschien im Februar 2005 in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ eine großformatige Todesanzeige für Krapf, unterzeichnet von mehr als 130 ehemaligen Diplomaten. Vor diesem Hintergrund setzte der Außenminister im Juli 2005 eine „Unabhängige Historikerkommission“ ein. Die nun vorliegende Studie und ihr Zustandekommen sind in der Tat „unauflöslich verbunden mit der Thematik, die es [d.h. das Buch] behandelt“ (S. 10). Aber die auffallende Medienaufmerksamkeit erklärt sich nicht nur vor dem Hintergrund der lang andauernden Deutungskämpfe. Eng damit verknüpft sind unmittelbare Reaktionen des AA selbst – angefangen von einem Runderlass, der sämtliche Vertretungen anwies, Publikationen und die auf Internetseiten enthaltenen Informationen zur Geschichte der jeweiligen Botschaften zu überprüfen, bis zur Anweisung, dass „Ahnengalerien“ einheitlich zu gestalten seien und „im Regelfall“ nur noch diejenigen dargestellt werden dürften, „die seit 1951 […] ins Ausland entsandt worden seien“.1 Weiter kündigte Außenminister Guido Westerwelle bei der Übergabe des Buches durch die Mitglieder der Historikerkommission an, es werde eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Staatssekretärs Peter Ammon gebildet, die aus der Studie für das Auswärtige Amt „die richtigen Konsequenzen zu ziehen“ habe.2 Der „historische Dopplereffekt“3 – die Vorstellung des Buches im Auswärtigen Amt durch den jetzigen Außenminister Westerwelle respektive im „Haus der Kulturen der Welt“ durch die früheren Außenminister Fischer und Steinmeier – forcierte die Neugier einer breiten Öffentlichkeit zusätzlich.

Das Werk ist in zwei große Schwerpunkte untergliedert. Während der erste Teil die Zeit des Nationalsozialismus bis 1933, den Zweiten Weltkrieg und den Holocaust behandelt, angefangen von Traditionen und Strukturen des Amts über Verfolgung, Emigration und Ausbürgerung der Juden bis zur „Lösung der Judenfrage“, konzentriert sich der zweite Teil auf die Auflösung des alten Dienstes nach 1945, auf Prozesse und Urteile, aber auch auf den Neuanfang im Jahr 1951. Die Verfasser verfolgen das Ziel, individuelle Verhaltensmuster bzw. biografische Kontexte (Dispositionen, Überzeugungen, Handlungsspielräume) mit strukturellen Rahmenbedingungen (institutionelle Bedingungen und Rivalitäten, Handlungszwänge in einer Diktatur) zu verknüpfen. Allerdings gewinnt man beim Lesen partiell den Eindruck, dass die individuelle Ebene dominiert.

Unbestritten sind etliche der hier behandelten Themenfelder schon seit längerem erforscht. Dass das Amt an den Verbrechen des NS-Regimes und an der Ermordung der europäischen Juden beteiligt war und dass es – wie andere Institutionen auch – nach 1945 eine hohe personelle Kontinuität aufwies, haben die Historiker Christopher Browning4 und Hans-Jürgen Döscher5 bereits vor Jahrzehnten differenziert nachgewiesen. Bekannt ist zudem, dass ein enger Informationsaustausch mit dem Reichssicherheitshauptamt bestand. Kompetenzverflechtungen und Rivalitäten der einzelnen Instanzen forcierten die radikalisierende Dynamik der Judenvernichtung. Darüber hinaus sind zahlreiche Quellen seit längerer Zeit zugänglich, etwa in der Aktenedition zur Auswärtigen Politik der Bundesrepublik6 oder der Dokumentation von Léon Poliakov und Joseph Wulf.7 Ebenso zutreffend hat Rainer Blasius darauf hingewiesen, dass bereits in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 18. März 1952 über die Reisekostenabrechnung von Franz Rademacher (Reisezweck: „Liquidation von Juden in Belgrad“) berichtet wurde.8

Obwohl also viele Fakten bekannt sind, ist man trotzdem erstaunt über die nach 1933 zügig erfolgte „Selbstgleichschaltung“ des AA ohne besonderen Druck von außen. Das Amt scheint nicht nur die Kooperation und Abstimmung mit anderen Behörden gesucht, sondern oft auch die Initiative ergriffen zu haben. Angesichts der Auseinandersetzung mit konkurrierenden Institutionen ging es dem AA zweifellos darum, „die eigene Unentbehrlichkeit ständig unter Beweis zu stellen. Auch deshalb wurden zahlreiche Meldungen ohne Einschränkung direkt an das Geheime Staatspolizeiamt und andere Behörden weitergeleitet.“ (S. 81) Wie ein roter Faden zieht sich durch den ersten Teil der Studie die Erkenntnis, dass die Diplomaten weder erkennbar gegen die Repressions- und Gewaltpraxis des NS-Regimes protestierten noch ihre Anpassung verweigerten. Vor diesem Hintergrund erklärt sich, warum das „Auswärtige Amt […] bei der rapiden Erosion zivilisatorischer Standards und bei der Entwicklung hin zu einem mörderischen Eroberungs- und Vernichtungskrieg nicht abseits“ stand (S. 167). Auf der Basis etlicher Quellen wird dokumentiert, dass das AA nicht nur über die verbrecherischen Praktiken der deutschen Besatzungspolitik und über das Massensterben von mehr als drei Millionen sowjetischer Kriegsgefangener informiert war, sondern dass es auch an der „Endlösung der Judenfrage“ mitwirkte (S. 185ff.). An der Wannsee-Konferenz vom 20. Januar 1942 war das AA durch Unterstaatssekretär Luther beteiligt.

Zu Recht machen die Verfasser deutlich, dass die nach 1945 konstruierte Dichotomie – die Zweiteilung in ein „gutes“ und ein „schlechtes“ Amt – der Komplexität der historischen Situation nicht gerecht wird. Zwar gab es auch im AA Einzelne – etwa die infolge des 20. Juli 1944 hingerichteten Adam von Trott zu Solz, Ulrich von Hassel und Hans Bernd von Haeften –, die Widerstand gegen das NS-Regime leisteten. Aber dieser Widerstand „blieb individuell und die Ausnahme“ (S. 16). Dass das Auswärtige Amt weder eine „Widerstandszelle“ noch ein „Hort des Widerstands“ war (S. 305f.), hatte bereits das Nürnberger US-Militärtribunal im Wilhelmstraßen-Prozess 1948/49 festgestellt. So wurden die Beteuerungen des ehemaligen Staatssekretärs Ernst von Weizsäcker, „dass man Lippendienst geleistet, jedoch insgeheim Sabotage betrieben […] habe“ (S. 398), mit Skepsis aufgenommen. Er wurde als Kriegsverbrecher zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt.

Umso mehr verwundert es, in welchem Maße nach der Neugründung 1951 die „Selbstentschuldigung“ der Diplomaten gelang – wobei die Relevanz gezielter Netzwerkbildung einzelner Protagonisten nicht unterschätzt werden darf. Gerade die Diplomaten sollten nach den Vorschriften des Alliierten Kontrollrats automatisch als „Hauptschuldige“ vor den Spruchkammern und Entnazifizierungsausschüssen angeklagt werden. Somit erklärt sich, warum etliche Diplomaten darauf insistierten, dass die Verbindungen zur NSDAP „rein nomineller Natur“ gewesen seien (S. 343). Dass ein „gigantisches Entlastungswerk“ gelang, hing zwar auch damit zusammen, dass die Alliierten bereits 1948 die Gesamtverantwortung für die Entnazifizierung an die Deutschen abgegeben hatten. Aber zahlreiche Schwerbelastete – wie beispielsweise der eingangs erwähnte NS-Staatsanwalt Franz Nüßlein – gelangten vor allem auf der Grundlage der Gesetzesregelungen für Spätheimkehrer „problemlos auf höchste Posten“ (S. 583).

In diesem Kontext werden wichtige Detailfunde deutlich. So konnten schwer belastete Diplomaten – nicht zuletzt wegen des weit verbreiteten Bilds vom „sauberen Kern“ des AA – ihre Karrieren nach der Neugründung 1951 fortsetzen. Demgegenüber wurden Kritiker des NS-Regimes bzw. nichtkonforme Diplomaten ausgegrenzt; gleichzeitig wurde die Aufnahme jüdischer Emigranten erschwert. Das belegt exemplarisch der Fall von Fritz Kolbe, der 1925 in den diplomatischen Dienst trat, sich bei Kriegsbeginn weigerte, der NSDAP beizutreten, und angesichts der nationalsozialistischen Verbrechen ab 1943 geheime Informationen an den amerikanischen Geheimdienst lieferte. Der Wiedereinstieg in das neu gegründete AA wurde ihm nicht nur verweigert, sondern er wurde darüber hinaus als „Verräter“ stigmatisiert. Erst seit 2004 wird seine Widerstandstätigkeit im NS-Regime auch offiziell anerkannt.

Dass die Berufung Willy Brandts zum Außenminister und Vizekanzler der Großen Koalition im Dezember 1966 eine Zäsur bedeutete, muss nicht besonders betont werden. Aber galt diese Zäsur auch für das Außenministerium? Hier ist der Befund von Egon Bahr aufschlussreich (damals Leiter des Planungsstabes), dass die gezielte Nachwuchsförderung im AA nicht nur spezifische Strukturen und Mentalitäten gefestigt, sondern sogar obrigkeitsstaatliche und elitäre Haltungen verstärkt habe. Offensichtlich betrachteten die meisten Beamten des AA das „ungleiche Bündnis aus Konservativen und Sozialdemokraten nur als temporäre Zweckgemeinschaft in Zeiten der Krise“ (S. 658).

Insgesamt leistet die Studie einen wichtigen Beitrag, um Mechanismen einer systematischen „Selbstentschuldigung“ des Auswärtigen Amts zu durchleuchten. Das gilt auch, obwohl etliche Forschungsergebnisse bereits früher vorlagen respektive zahlreiche Quellen seit Jahren zugänglich sind. Wahrscheinlich trifft die Aussage des heute 88-jährigen Bahr zu, dass in seiner Zeit (1966–1969) eine solche Studie nicht möglich gewesen sei, „mit einem ehemaligen NSDAP-Mitglied als Bundeskanzler und einem ehemaligen Migranten als Außenminister“.9 Vielleicht war hierzu ein Quereinsteiger wie Joschka Fischer nötig, „um die Gelegenheit zu erkennen, die sich mit Marga Henseler bot“.10

Anmerkungen:
1 rab [= Rainer Blasius], Auswärtiges Amt lässt „Ahnengalerien“ abhängen, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 23.11.2010, S. 1f.
2 Zit. nach ebd.
3 Marcus Jauer / Alard von Kittlitz / Andreas Platthaus, Der historische Dopplereffekt, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 30.10.2010, S. 33.
4 Christopher R. Browning, The Final Solution and the German Foreign Office. A Study of Referat D III of Abteilung Deutschland 1940-43, New York 1978; dt. Fassung (mit einem Vorwort von Jürgen Matthäus und einer zusätzlichen Einleitung von Browning): Die „Endlösung“ und das Auswärtige Amt. Das Referat D III der Abteilung Deutschland 1940–1943, Darmstadt 2010.
5 Hans-Jürgen Döscher, Das Auswärtige Amt im Dritten Reich. Diplomatie im Schatten der „Endlösung“, Berlin 1987 (Tb.-Ausg. Frankfurt am Main 1991); ders., Verschworene Gesellschaft. Das Auswärtige Amt unter Adenauer zwischen Neubeginn und Kontinuität, Berlin 1995; ders., Seilschaften. Die verdrängte Vergangenheit des Auswärtigen Amts, Berlin 2005.
6 Akten zur Auswärtigen Politik der Bundesrepublik, hrsg. im Auftrag des Auswärtigen Amts vom Institut für Zeitgeschichte, München 1993–2009 (einschließlich der beiden Vorläufer liegen bis jetzt 48 Teilbände vor).
7 Léon Poliakov / Joseph Wulf, Das Dritte Reich und seine Diener, Berlin 1956.
8 Rainer Blasius, Seit 1952 bekannt, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 12.11.2010, S. 10.
9 So paraphrasiert von Jauer / Kittlitz / Platthaus, Dopplereffekt.
10 Ebd.

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