Geschichte der Menschenrechte im 20. Jahrhundert

Iriye, Akira; Goedde, Petra; Hitchcock, William I. (Hrsg.): The Human Rights Revolution. An International History. Oxford 2012 : Oxford University Press, ISBN 978-0-19-533314-5 XIV, 353 S. $ 27.95 / £ 60.00 / € 23,99

: International Human Rights Movement. A History. Princeton 2012 : Princeton University Press, ISBN 978-0-691-13515-1 379 S. $ 35.00 / £ 24.95 / € 29,99

Rezensiert für H-Soz-Kult von
Jan Eckel, Historisches Seminar, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

Die Forschung zur Geschichte der Menschenrechte im 20. Jahrhundert ist in vollem Schwung.1 Gab es noch vor zehn oder sogar vor fünf Jahren lediglich einige verstreute historische Untersuchungen, die sich mit Menschenrechtsfragen befassten, so ist seitdem ein kleines, produktives Forschungsfeld entstanden. Die Serie von Tagungen scheint nicht abzureißen, die Zahl an Publikationen wächst schnell, und eine immer schwieriger überschaubare Fülle von Projekten ist derzeit in Bearbeitung. An die Stelle weit ausholender, zum Teil Jahrhunderte umspannender, aber oftmals nur grob ausgearbeiteter Überblicksdarstellungen sind dabei begrenztere, empirisch fundiertere Forschungen getreten. Standen, was die Geschichte des 20. Jahrhunderts betrifft, anfangs die 1940er-Jahre und hier vor allem die Entwicklungen in den Vereinten Nationen im Vordergrund, sind inzwischen die Phase der Dekolonisierung und die 1970er-Jahre in den Blick gerückt.

Zwei neue amerikanische Publikationen treiben diese Trends in unterschiedlichem Maße weiter voran. Der von Akira Iriye, einem der Pioniere der neuen internationalen Politikgeschichtsschreibung, sowie von Petra Goedde und William I. Hitchcock herausgegebene Band „The Human Rights Revolution“ versammelt 15 Aufsätze amerikanischer Autorinnen und Autoren. Sie behandeln ein breites thematisches Spektrum, das von der Rezeption der Nürnberger Prinzipien (Elizabeth Borgwardt) über die zentrale Rolle des Selbstbestimmungsprinzips in der Dekolonisierung (Samuel Moyn) bis zu den Reaktionen der Gorbatschow-Regierung auf westliche Menschenrechtskritik reicht (Sarah B. Synder). In dieser Breite liegen Stärke und Schwäche zugleich. Entsteht dabei nämlich einerseits ein in seiner Vielfalt reizvolles Panorama, so bleiben die Studien andererseits doch weitgehend unverbunden nebeneinander stehen. Eine übergreifende interpretatorische oder konzeptionelle Linie wird in dem Band nicht erkennbar. Iriye und Goedde leiten das Buch zwar ein, indem sie Schlaglichter auf eine Reihe wichtiger Entwicklungen und Streitpunkte der Menschenrechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts werfen, halten sich aber mit verallgemeinernden Einschätzungen und deutenden Einordnungen merklich zurück (S. 3-24).

Die Mehrzahl der Beiträge vermag gleichwohl wichtige thematische Impulse und analytische Aufschlüsse zu geben. G. Daniel Cohen weist die in der Geschichtswissenschaft wie in der Politik vielfach artikulierte Behauptung zurück, das Erschrecken über den nationalsozialistischen Judenmord sei ein zentraler Stimulus des internationalen Menschenrechtsbewusstseins der Nachkriegsjahre gewesen. Die gegenteilige Ansicht, das eine habe mit dem anderen nichts zu tun gehabt, teilt er indessen ebenso wenig. In einer nuancierten Untersuchung legt er dar, dass der Mord an den europäischen Juden für wichtige Völkerrechtler wie Hersch Lauterpacht oder René Cassin als Movens mindestens im Hintergrund stand und sich die Erfahrung des Holocaust immerhin in einigen internationalen Normen spiegelte, vor allem in mehreren Artikeln der Allgemeinen Menschenrechtserklärung. Die Reichweite von Cohens Aufsatz ist zwar begrenzt – vor allem jüdische und andere Nichtregierungsorganisationen bleiben darin unerwähnt. Zudem müsste man deutlich zwischen den einzelnen Vorgängen der Entrechtung und der Ermordung der Juden differenzieren, um herauszuarbeiten, auf welche historischen Erfahrungen sich die Formulierung von Menschenrechtsnormen im Einzelfall bezog, statt sie alle unter dem Begriff „Holocaust“ zu subsumieren. Gleichwohl eröffnet Cohen einen wichtigen Zugang zu dem Thema.

Der Aufsatz von William I. Hitchcock über die Genfer Konventionen von 1949 widmet sich den in der Literatur bislang erstaunlich wenig erörterten Verbindungen zwischen Humanitarismus und Menschenrechtspolitik. Tatsächlich bilden sich in der Geschichtswissenschaft derzeit je eigene Forschungszweige zu diesen beiden Gebieten heraus, ohne sehr viel miteinander zu kommunizieren. Hitchcock kann plausibel machen, dass sich in der Ausarbeitung der Genfer Konventionen, vor allem der gänzlich neu geschaffenen Vierten Konvention, die dem Schutz der nicht an Kämpfen beteiligten Zivilisten gilt, die Vorstellung unverletzlicher Rechte des Einzelnen geltend machte. Zwar gelang es den Staatenvertretern in den Verhandlungen, das Recht potentieller Spione oder Saboteure auf Kommunikation auszunehmen, doch schrieb die Konvention das Recht auf eine humane Behandlung und ein faires Gerichtsverfahren fest. Spricht somit viel dafür, dass sich in den Genfer Vereinbarungen ein menschenrechtliches Bewusstsein manifestierte, bleibt Hitchcock doch einen Schritt früher stehen, als man sich gewünscht hätte. Denn ob die Proponenten breiterer, grundlegenderer humanitärer Normen in den Diskussionen explizite Anleihen bei dem Menschenrechtsgedanken machten und wie sie sich zu der zeitgleichen menschenrechtspolitischen Konjunktur positionierten – die Allgemeine Menschenrechtserklärung wurde in denselben Jahren ausgearbeitet wie die Genfer Konventionen –, erörtert er nicht.

Brad Simpsons Studie über die Indonesien-Politik der Regierung Jimmy Carters eröffnet eine Reihe von sechs Aufsätzen, die sich mit den 1970er- und 1980er-Jahren befassen. In einer detailscharfen Analyse versucht Simpson aufzudecken, warum die amerikanische Regierung, die ihre Außenpolitik unter das Banner des internationalen Menschenrechtsschutzes gestellt hatte, nicht energisch gegen die Verbrechen intervenierte, die die Regierung Suhartos nach ihrer Invasion Osttimors beging. Der Massenmord, den die Indonesier innerhalb weniger Jahre anrichteten, dürfte der am wenigsten beachtete der 1970er-Jahre gewesen sein, weshalb Simpsons Untersuchung eine exemplarische Relevanz für die Möglichkeiten und Grenzen internationaler Menschenrechtspolitik in diesem Jahrzehnt gewinnt. Bedauerlich ist daher, dass sein Carter-kritischer Gestus einen Teil der Komplexität des Falls verstellt. So erwähnt Simpson zwar, dass sich die menschenrechtspolitischen Bedenken der US-Regierung vor allem auf das Problem der politischen Gefangenen in Indonesien richteten – nicht ohne Grund, hatte Suharto doch als Vergeltung für den vermeintlichen kommunistischen Putsch von 1965 Zehntausende Gegner verhaften lassen. Ob und inwiefern das die politische Aufmerksamkeit band oder gedankliche und materielle Ressourcen von den Vorgängen in Osttimor abzog, untersucht Simpson jedoch nicht. Dennoch gelingt es ihm, wichtige Mechanismen herauszuarbeiten, die dafür sorgten, dass die dortigen Massaker und Vertreibungen im Dunkeln blieben: der Mangel an Informationen, das Ausbleiben einer schlagkräftigen Solidaritätsbewegung und vor allem die geostrategischen Imperative der Carter-Regierung, die in Indonesien einen unverzichtbaren Bündnispartner sah. Dass die Wahrnehmung der Verbrechen auch durch einen Konflikt um die Definition von Menschenrechten blockiert gewesen sei, wie Simpson betont – die Osttimoresen forderten vor allem die nationale „Selbstbestimmung“, die in den amerikanischen Menschenrechtsvorstellungen keinen Platz gehabt habe –, überzeugt dagegen weniger. Was auch immer die amerikanische Position zur Selbstbestimmung war: Bei den Greueln, die die indonesische Armee in Osttimor anrichtete, handelte es sich um Menschenrechtsverletzungen auch im Verständnis der amerikanischen Regierung.

Es ist ein Vorzug des Bandes, dass er nicht-staatlichem Aktivismus relativ breiten Raum gibt (während die Politik internationaler Regierungsorganisationen nur am Rande behandelt wird). Carl J. Bon Tempos Beitrag über die 1941 gegründete Organisation „Freedom House“ ist dabei besonders aufschlussreich, weil er den Blick auf die Genese eines konservativen Menschenrechtsbegriffs in den USA während der späten 1970er-Jahre lenkt. In Abgrenzung zur Politik der Carter-Regierung plädierten die Mitarbeiter von Freedom House dafür, den Menschenrechtsschutz strikt auf politisch-bürgerliche Rechte zu begrenzen, und sahen sein wichtigstes Anwendungsfeld in der Auseinandersetzung mit dem Ostblock. Dadurch halfen sie, eine politische Umwertung vorzubereiten, die später die menschenrechtspolitische Haltung der Regierung von Ronald Reagan bestimmen sollte. Kelly J. Shannon zeichnet in einem ebenso vielschichtigen wie beklemmenden Aufsatz nach, wie westliche Feministinnen seit den 1970er-Jahren eine Kampagne gegen weibliche Genitalverstümmelung lancierten. Diese Kampagne provozierte Konflikte mit afrikanischen und asiatischen Aktivistinnen, die sich in rassistischer Form bevormundet fühlten, und fand lange Zeit wenig internationale Resonanz. Bemerkenswerterweise begannen Feministinnen erst in den 1990er-Jahren, ihr Engagement als Kampf für Menschenrechte zu definieren. Dass die Genitalverstümmelung in dieser Dekade zu einem stärker beachteten Thema der internationalen Politik avancierte, hatte in Shannons Augen indes ebenso sehr mit einer veränderten Medienberichterstattung zu tun. Barbara Keys schließlich widmet sich dem Einsatz von Amnesty International gegen die Folterexzesse der Militärjunta, die sich 1967 in Griechenland an die Macht geputscht hatte. Keys interpretiert diese Ereignisse mit Recht als eine wichtige Etappe auf Amnestys Weg zu einer sowohl mitgliederstarken als auch kampagnenerprobten Organisation und erkennt in der Frage der Folter dabei ein Schlüsselthema. Erstaunlicherweise erfährt man allerdings sehr wenig über die Rolle von Amnesty selbst, über die Hintergründe des Vorgehens der Organisation, die internen Diskussionen oder die Strategieplanung. Der Fokus liegt stärker auf der parteipolitischen Debatte in den USA.

Nicht alle Beiträge haben die gleiche analytische Intensität, nicht alle erscheinen in gleichem Maße geeignet, die Diskussion zu stimulieren. Paul Rubinsons Aufsatz über das Engagement amerikanischer Wissenschaftler für sowjetische Dissidenten etwa befasst sich mit einem wichtigen, bislang wenig zur Kenntnis genommenen Aspekt des Graswurzel-Aktivismus der 1970er-Jahre, bleibt jedoch sehr deskriptiv. Allida Black liefert einen hilfreichen, aber doch kursorischen Überblick zur Entwicklung der Frauenrechte in den Vereinten Nationen. Atina Grossmann und Alexis Dudden schließlich steuern zwei in sich sehr aufschlussreiche Fallstudien bei; Grossmann untersucht den Zusammenhang von Ernährung und Opferwahrnehmungen im besetzten Deutschland (1945–1949), während Dudden die Politik der Entschuldigung in Japan seit den 1990er-Jahren in den Blick nimmt. Beide stellen aber keinen engen Bezug zur Menschenrechtsgeschichte her. Gerahmt wird der Band von dem Nachdruck einer Sammelrezension Kenneth Cmiels, der sich in den USA als einer der ersten mit der Menschenrechtsgeschichte seit den 1940er-Jahren befasste und vor wenigen Jahren verstarb, sowie einer Reflexion Mark Philip Bradleys darüber, wie und auf welch unterschiedliche Weise Menschenrechte in den 1940er- und in den 1970er-Jahren „glaubhaft“ wurden.

Mit nicht-staatlichem Menschenrechtsaktivismus befasst sich auch die Monographie von Aryeh Neier, des vormaligen Direktors der American Civil Liberties Union, Mitbegründers von Human Rights Watch und derzeitigen Präsidenten der Open Society Foundation. Wer allerdings eine präzise, fundierte, womöglich archivgestützte Untersuchung erwartet, wird enttäuscht sein. Die historische Erklärungskraft von Neiers Zugriff ist offenkundig gering. Der Autor spricht von „der“ internationalen Menschenrechtsbewegung, deren Konturen er nicht genauer bestimmt, als sie vorwiegend in den USA zu verorten und ihre Entstehung auf die 1970er- und 1980er-Jahre zu datieren (Kap. 1). Als Gründe für ihren Aufschwung in diesem Zeitraum nennt er politische Ereignisse wie den Putsch in Chile und die „Informationsrevolution“, womit er mehr Fragen aufwirft als beantwortet (Warum Chile? Was bewirkte die Informationsrevolution?). Die Vielzahl der menschenrechtlich arbeitenden Nichtregierungsorganisationen (NGOs) der 1940er- und 1950er-Jahre lässt Neier außen vor. Den Kern seiner Studie bilden Kapitel zu den Vorläufern des Menschenrechtsaktivismus vor dem 20. Jahrhundert, der Dissidentenbewegung in Osteuropa, dem neuen Menschenrechtsbewusstsein in den USA der 1970er-Jahre, Amnesty International, Human Rights Watch und dem „Worldwide Movement“ (Kap. 2, 6-10). Dabei fehlt es dem Buch durchweg an Tiefenschärfe, denn nirgends vermag es einen näheren Einblick in die politischen Motivationen, organisatorischen Entwicklungen und Arbeitstechniken von Menschenrechts-NGOs zu geben. Das Kapitel über Amnesty, den großen institutionellen Rivalen von Neiers Human Rights Watch, ist voll gönnerhafter Anerkennung für die Verdienste der Londoner Organisation, aber erstaunlich uninformiert über deren innere und äußere Geschichte. In dem Kapitel über Human Rights Watch konzentriert sich Neier darauf, die thematischen Innovationen und strategischen Weiterentwicklungen seiner Organisation nachzuzeichnen (anders als Amnesty befasste sie sich etwa auch mit Menschenrechtsverletzungen in „bewaffneten Konflikten“). Darüber ließe sich ergiebig diskutieren. Auch hier erfährt der Leser jedoch weniger als erhofft über interne Entscheidungen, Richtungsdiskussionen oder Konflikte.

Um aus dem Buch Funken zu schlagen, muss man es daher anders lesen. Es bietet eine Mischung aus historischem Rückblick, juristisch-rechtsphilosophischer Reflexion (vor allem in den Kap. 3 bis 5 über die Durchsetzbarkeit von Rechten und die Entwicklung völkerrechtlicher Normen) und Tribut an die Aktivisten. Am stärksten ist das Buch dort, wo Neier an die politischen Kämpfe erinnert, die ausgefochten werden mussten, um Menschenrechte in den USA auf der politischen Agenda zu halten – vor allem nachdem die Reagan-Regierung den „Zweiten Kalten Krieg“ angefacht und die Regierung von George W. Bush ihren „War on Terror“ begonnen hatte (Kap. 7, 9, 12). Ebenso lesenswert sind die Passagen, in denen der Autor mit dem nüchternen, in jahrzehntelanger Arbeit geschulten Blick des Pragmatikers über die Möglichkeiten und Grenzen dessen nachdenkt, was sich im Namen der Menschenrechte erreichen lässt. Dazu gehört auch das eindrückliche Kapitel über die internationale Strafgerichtsbarkeit, das die Entwicklungen seit den 1990er-Jahren nicht nur konzise überblickt, sondern zugleich eine Reihe von Argumenten entwickelt, die bei allen Defiziten dafür sprechen, internationale Gerichtshöfe zu errichten (Kap. 11).

Am Ende mag man es bedauern, dass Neier das Buch bewusst nicht aus der Perspektive des Miterlebenden geschrieben hat, so unverkennbar die Auswahl seiner Themen davon implizit vorgeprägt ist. Ein solcher Zugang lag aber wohl auch deshalb fern, weil Neier bereits vor knapp zehn Jahren einen Memoirenband vorgelegt hat.2 Dass er seiner früheren Darstellung von Human Rights Watch in dem neuen Buch keine wesentlichen Innenansichten hinzufügt, ist vielleicht der größte Wermutstropfen. Denn da die bislang zugänglichen Archivalien der Organisation weitgehend unergiebig sind, wird sie in den kommenden Jahren wohl eine der am schwierigsten zu durchleuchtenden NGOs bleiben.

Zeugen beide Bücher von dem rasanten Aufschwung, den die geschichtswissenschaftliche Menschenrechtsliteratur in den letzten Jahren genommen hat, so verweisen sie gleichzeitig darauf, dass die Forschung in vieler Hinsicht noch am Anfang steht. Das gilt nicht nur, wenn man bedenkt, dass eine Vielzahl von Akteuren, Organisationen, Konflikten und Regionen empirisch noch weitgehend unerschlossen ist – tatsächlich wissen wir zum Beispiel derzeit, alles in allem, über kein Land annähernd so viel wie über die Vereinigten Staaten, und auch darin ist die Schwerpunktsetzung der beiden Bücher repräsentativ. Darüber hinaus werden sich übergreifende interpretatorische Fragen in dem Maße neu und anders stellen, wie das Detailwissen wächst. Insofern ist es fast ein wenig verwunderlich, dass keine der Publikationen die Frage nach dem Verhältnis zwischen den menschenrechtspolitischen Hochphasen der 1940er-, 1970er- und 1990er-Jahre erörtert, die bei der Lektüre doch in der Luft zu liegen scheint. Für die fachliche Wahrnehmung des neuen Forschungsfelds schließlich dürfte in den kommenden Jahren viel davon abhängen, ob es gelingt, die Verbindung zu anderen Forschungsthemen und -bereichen herzustellen, zur Geschichte der Gewalt etwa und derjenigen anderer globaler Politikfelder, zur Geschichte der internationalen Organisationen und der sozialen Bewegungen, zur Geschichte des Humanitarismus oder der Mediengeschichte. Hier bleibt, auch das zeigen der Sammelband und die Monographie, noch viel zu tun.

Anmerkungen:
1 Siehe als Überblick etwa Jan Eckel, Utopie der Moral, Kalkül der Macht. Menschenrechte in der globalen Politik seit 1945, in: Archiv für Sozialgeschichte 49 (2009), S. 437-484; Devin O. Pendas, Toward a New Politics? On the Recent Historiography of Human Rights, in: Contemporary European History 21 (2012), S. 95-111.
2 Aryeh Neier, Taking Liberties. Four Decades in the Struggle for Rights, New York 2003.