M. Kraul u.a.: Zwischen Verwahrung und Förderung

Titel
Zwischen Verwahrung und Förderung. Heimerziehung in Niedersachsen 1949–1975


Autor(en)
Kraul, Margret; Schumann, Dirk; Eulzer, Rebecca; Kirchberg, Anne
Erschienen
Opladen 2012: Budrich UniPress
Anzahl Seiten
221 S.
Preis
€ 18,90
Rezensiert für die Historische Bildungsforschung Online bei H-Soz-Kult von:
Matthias Blum, Fachbereich Geschichts- und Kulturwissenschaften, Freie Universität Berlin

Margret Kraul, Dirk Schumann, Rebecca Eulzer und Anne Kirchberg legen mir ihrer Publikation die überarbeitete Fassung ihres Abschlussberichts zum Projekt „Heimerziehung in Niedersachsen, 1949–1975“ vor, zu welchem sie 2010 nach entsprechender Entschließung des niedersächsischen Landtags beauftragt wurden. Die Ausführungen sind von der Intention getragen, sowohl einen allgemeinen Überblick über die Heimerziehung als auch entsprechende Konkretionen am Beispiel einzelner Heime und deren ehemaliger Bewohner/innen zu bieten. So haben die Autorinnen und der Autor für ihre Darstellung neun Einrichtungen für eine eingehendere Untersuchung ausgewählt (S. 13). Nach der Einführung (S. 9–14) skizzieren sie zunächst die „Erziehung von den 50er Jahren bis in die 70er Jahre: Familie, Schule, Heim“ (S. 15–29). Während sie in ihrem dritten Kapitel „Profil und statistische Befunde“ zur niedersächsischen Heimlandschaft und ihrer Klientel aufzeigen (S. 31–50), erhellen sie in den beiden darauf folgenden Kapiteln die „Lebenswege“ (S. 51–78) und den „Heimalltag“ (S. 79–136). Die weiteren Kapitel bieten Ausführungen zu „Personal“ (S. 137–150), „Finanzierung“ (S. 151–157) und „Heimaufsicht“ (S. 159–175). Nach der „Zusammenfassung“ (S. 177–180) folgt zunächst ein Anhang mit Zahlen- und Übersichtmaterial in Tabellenform (S. 181–198), bevor abschließend Verzeichnisse zu Quellen, Literatur und Heimen geboten werden.

Indem die Autorinnen und der Autor zunächst grundsätzliche Anmerkungen zu Erziehungsvorstellungen und Erziehungspraxen in Familie, Schule und Heim geben, umreißen sie den historischen Kontext der Heimerziehung, dessen Darlegung sodann eine differenzierte Einordung und Bewertung der Heimerziehung erleichtert. Da die tatsächliche Erziehungspraxis in dem Untersuchungszeitraum kaum erforscht ist und eine systematische Diskursanalyse der einschlägigen Fachzeitschriften fehlt, greifen sie auf familiensoziologische Untersuchungen sowie thematisch einschlägige Fachzeitschriftenartikel der Sozialpädagogik zurück. Zudem findet der rechtliche Rahmen, der die körperliche Züchtigung qua Gewohnheitsrecht legitimierte, ebenfalls Berücksichtigung (S. 15). Die Ziele und Praxen einer familiären und schulischen Erziehung, die vor dem Hintergrund einer befürchteten Verwahrlosung der Jugend auf „Anstand, Ordnung, Einordnung und Triebunterdrückung“ ausgerichtet waren und entsprechende Sanktionierungen bei Verstößen bedingten, waren im gesteigerten Maße in der Heimerziehung anzutreffen (S. 23f.). Gegenüber dieser heiminstitutionell praktizierten Pädagogik hätten einschlägige Fachzeitschriftenartikel die bestehende Heimerziehung durchaus kritisch reflektiert, doch seien die Veränderungen über lange Zeit hinter den Reflexionen zurückgeblieben. Paradigmatisch sei hier nur auf die Erfahrungen von sogenannten Bettnässer-Kindern hingewiesen, die in den Interviews von überaus demütigenden Bestrafungen berichten, obwohl der Fachdiskurs bereits in den 1950er-Jahren die dahinterstehende Problematik und Not erhellte (S. 82f.).

In ihrer institutionellen Vermessung der niedersächsischen Heimlandschaft, die durch entsprechende Grafiken die jeweiligen Zahlen wie die Altersstrukturen der Heimbewohner/innen veranschaulichen, stellen Margret Kraul, Dirk Schumann, Rebecca Eulzer und Anne Kirchberg heraus, dass sich die Mehrzahl der Erziehungsheime im Untersuchungszeitraum in konfessioneller und dabei überwiegend evangelischer Trägerschaft befunden haben, während das einzige vom Land Niedersachsen selbst betriebene Heim das Landesjugendheim Göttingen gewesen ist. Ein Großteil der Kinder und Jugendlichen wurde aufgrund einer Einstufung als „verwahrlost“ oder „von Verwahrlosung bedroht“ in die Heime eingewiesen, wobei bei einer üblichen Aufenthaltsdauer von ein bis fünf Jahren der Heimaufenthalt nicht nur auf ein Heim beschränkt gewesen sein dürfte. Als zentrale Quelle wurden 57 Einzelfallakten aus Heimen, von Gerichten und (Landes)Jugendämtern ausgewertet, in denen unter anderem die vermeintliche Notwendigkeit von Heimerziehung dokumentiert und begründet ist. Die Autorinnen und der Autor bilanzieren, dass die betroffenen Kinder und Jugendlichen überwiegend unter ungünstigen Bedingungen in ihren Elternhäusern aufgewachsen seien. Den Ausführungen in den Einzelfallakten steht jedoch eine andere Wahrnehmung der Betroffenen gegenüber, denen die Gründe für die Einweisung ins Heim auch über den Heimaufenthalt hinaus unklar blieben. Damit wird abermals evident, dass in der Rekonstruktion der Heimgeschichten auf die Interviews mit ehemaligen Heimbewohner/innen als eine wichtige Quelle nicht verzichtet werden kann. Margret Kraul, Dirk Schumann, Rebecca Eulzer und Anne Kirchberg haben im Rahmen ihrer Studie mit 17 ehemaligen Heimkindern und Erziehenden biographisch-narrative Interviews geführt; die vorliegende Publikation bietet vier Kurzportraits von Lebensgeschichten ehemaliger Heimbewohner/innen (S. 68ff.).

Die Aspekte des Heimalltags werden in der Studie hinsichtlich des Tagesablaufs und der Freizeit, der Arbeit und beruflichen Bildung, der Gewalt und Strafen sowie der medizinischen und psychologischen Betreuung erhellt. Darin findet sich auch der Hinweis, dass in den 1950er- und 1960er-Jahren in einigen Heimen eine spezielle Heimkleidung ausgegeben bzw. auf eine individuelle Zuteilung von Kleidung aus praktischen Gründen verzichtet wurde (S. 84f.). Auffällig sind ferner Befunde, die die Rückständigkeit der Angebote der Berufsausbildung für weibliche Jugendliche im Vergleich zu den männlichen Heranwachsenden belegen (S. 102ff.). Die Ausführungen zur Strafpraxis dokumentieren neben den körperlichen Züchtigungen das Einsperren in dazu speziell eingerichteten Isolierungsräumen und -zellen, aber auch die Verlegung der Betroffenen in andere, geschlossene Heime sowie Progressiv- und Prämiensysteme, die ein hohes Anpassungsverhalten evozieren sollten (S. 109ff.). Dass es neben alltäglicher psychischer Gewalt auch zu massiver körperlicher Gewalt unter Kindern und Jugendlichen gekommen ist, gehörte ebenso zur Alltagspraxis wie die Gewalt gegen Erziehende (S. 118ff.). Medizinische bzw. regelmäßig durchgeführte Kontroll- und Vorsorgeuntersuchungen hatten für die Betroffenen oftmals einen überaus beschämenden Charakter; therapeutische Hilfe wurde in den 1950er- und 1960er-Jahren allenfalls in Ausnahmefällen angeboten (S. 121ff.).

Dass Kinder und Jugendliche nicht nur Isolierungen, Gewalt und Misshandlungen – auch untereinander – ausgesetzt waren und eine Privatsphäre ebenso missen mussten wie Bezugspersonen, sie zudem von unzureichend ausgebildetem Personal betreut wurden, war ihrer Entwicklung und ihren Entwicklungsmöglichkeiten eindeutig abträglich. Die Autorinnen und der Autor verweisen auf ein breites Spektrum des Erziehungspersonals, „von erfahrenen, aber unausgebildeten oder nachgeschulten Kräften bis zu den nachrückenden, qualifizierten Erziehern“, wobei „gerade in der Übergangszeit zu mehr Professionalisierung […] die Beharrungskräfte des unzureichend qualifizierten, aber erfahrenen Personals einem raschen Wandel in der Erziehungspraxis entgegen [standen]“ (S. 149f.). Die Heimerziehung wies aber nicht nur die Problematik fehlenden, ausreichend qualifizierten Personals auf, sondern sie war auch von einer signifikanten Unterfinanzierung der Heime gekennzeichnet, die sich unter anderem in baulichen Mängeln niederschlug (S. 151ff.). Auch wenn die staatliche Heimaufsicht in Einzelfällen die offensichtlichen Missstände in den Heimen erkannten und deren Beseitigung durchsetzen konnte, zeigt die Praxis der Heimaufsicht in Niedersachsen, dass mitunter Missstände in Heimen bekannt waren, aber in vielen Fällen keine wirksamen Konsequenzen nach sich zogen, zumal wenn die aufsichtführende Behörde von der Heimplatzkapazität des betroffenen Heims direkt abhängig war. So lässt sich feststellen, dass auch vor dem Hintergrund der Berücksichtigung zeitgenössischer Erziehungsmaßstäbe „Staat und Heimträger ihrer Verantwortung für die ihnen anvertrauten Minderjährigen vielfach nicht ausreichend gerecht wurden […] Der primär verwahrende Charakter der Heime, der vielfach mit einer abwertenden Sicht der aus den unteren Schichten stammenden Zöglinge einherging, blieb bis in die 70er Jahre hinein erhalten, ungeachtet einiger Gegenbeispiele individueller Förderung und des darauf gerichteten Engagements einzelner Erzieherinnen und Erzieher“ (S. 180).

Margret Kraul, Dirk Schumann, Rebecca Eulzer und Anne Kirchberg legen eine in Anlage und Inhalt überzeugende und somit sehr lesenswerte Publikation vor, die einen beispielgebenden Einblick in die Heimerziehung in Niedersachsen von 1949 bis 1975 gewährt. Da nicht alle einschlägigen Einrichtungen Niedersachsens berücksichtigt werden konnten, besteht hinsichtlich einzelner Institutionen durchaus weiterer Untersuchungsbedarf.

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Die Rezension ist hervorgegangen aus der Kooperation mit der Historischen Bildungsforschung Online. (Redaktionelle Betreuung: Philipp Eigenmann, Michael Geiss und Elija Horn). https://bildungsgeschichte.de/
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