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Titel
Gordian III.. Kaiser einer Umbruchszeit


Autor(en)
Herrmann, Katrin
Erschienen
Anzahl Seiten
203 S.
Preis
€ 12,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Erich Kettenhofen, Merzig

Zu besprechen ist hier die an der Universität Erfurt eingereichte Dissertation über Kaiser Gordian III. (238–244) von Katrin Herrmann, die laut Vorwort (S. 7) „in gründlicher Überarbeitung“ im Verlag des betreuenden Doktorvaters Kai Brodersen publiziert wurde.1 Die zuletzt stärkere Berücksichtigung des 3. Jahrhunderts n.Chr. in der Forschung hat dazu geführt, dass in mehreren Überblicksdarstellungen die Regierungszeit des Kinderkaisers Gordian III. gebührend berücksichtigt wurde.2 Gleichwohl fehlte bisher eine moderne Monographie zu diesem „Kaiser einer Umbruchszeit“, wie Herrmann Gordian verstanden wissen will.3 In der Einleitung (S. 9–11) nimmt sie bereits vorweg, was sie im Rahmen ihrer Arbeit darzulegen versucht: Er sei der letzte Kaiser, der „noch nicht eindeutig als Soldatenkaiser zu klassifizieren“ sei; vielmehr sei er „der letzte Kaiser einer Übergangszeit“, die mit der severischen Dynastie begonnen habe und durch Maximinus Thrax unterbrochen worden sei.

Am Anfang der Dissertation, die in vier Kapitel eingeteilt ist, wird der „Stand der Forschung und Quellen“ (S. 12–30) beschrieben. Der Forschungsüberblick beleuchtet allerdings nur einige wenige Facetten der Geschichtsschreibung zum 3. Jahrhundert.4 Ausführlicher werden unter den Quellen nur die Historia Augusta und Herodian vorgestellt. Die Ansicht, die Biographiensammlung sei für die Kaiser des frühen 5. Jahrhunderts als „Anleitung zum Herrschen“ geschrieben worden5, gibt sicherlich nicht die heutige communis opinio wieder.6 Herodian ist zweifellos unsere wichtigste literarische Quelle zum Sechskaiserjahr 238 bis zur Erhebung Gordians III. zum Augustus (S. 25–27), und auch wenn die Autorin Zimmermann zustimmt7, diese sei (8,8,8) der bewusst gewählte Schlusspunkt der Darstellung, bleibt die Frage nach dem Abfassungsdatum des Werkes unbeantwortet. Zu beklagen ist, dass sie den byzantinischen Autoren nur wenige Zeilen widmet, überliefert doch Zonaras in seinen Annalen (12,17) eine Alternativüberlieferung zum Tod Gordians III.8

Im zweiten Kapitel bietet Herrmann einen Überblick zum Sechskaiserjahr 238, das mit einer Übersicht der chronologischen Abfolge endet (S. 31–71). Neue Akzente vermag sie allerdings kaum zu setzen. Das Datum des Beginns des Aufstandes (22. März 238) fußt – wie schon bei Carson, dem Herrmann ohne Zögern folgt9 – auf einer Textstelle bei Herodian (7,4,1), die schwerlich ein so präzises Datum erlaubt.10 Die Chronologie des Jahres 238 ist bekanntlich ein dorniges Problem, auch wenn die Abfolge der Ereignisse bis zur Erhebung Gordians III. zum Augustus weithin geklärt ist, die vermutlich vor dem 29. August 238 erfolgte.11 Aus verständlichen Gründen verzichten viele Forscher auf so präzise Daten, wie sie hier im „chronologischen Rekonstruktionsversuch“ (S. 31) zugrunde gelegt werden. Herrmann schreibt, dass sich nach der Wahl der Senatskaiser das Volk erhob und die Ernennung Gordians III. forderte (S. 57) und dass der Senat dieser Forderung nachgab. Sie verzichtet indes darauf, nach dieser ‚Lobby der Gordiani‘ in Rom zu fragen12; auch fragt sie nicht, ob es ausschließlich dynastische Gründe waren, die diese ungewöhnliche Konstellation eines Doppelkaisertums mit einem 13 Jahre alten Caesar herbeiführten. Huttner hat zu Recht die Frage aufgeworfen, ob nicht auch die Unruhen in Rom während der Samtherrschaft des Pupienus und Balbinus von Anhängern der Gordiani angefacht wurden.13 So bleibt denn auch offen, in welchem Maße die Anhänger der inzwischen divinisierten Gordiani die Entscheidung der Prätorianer beeinflussten, den ‚Kinderkaiser‘ als alleinigen Augustus auszurufen, denn Herodian gibt am Ende seines Werkes deutlich zu verstehen, dass Gordian nicht deren Wunschkandidat war.14

Ein 13-jähriger Augustus brauchte Berater und Unterstützer; daher erwartet der Leser sicherlich prosopographische Untersuchungen, wer zu diesem Personenkreis gerechnet werden konnte. Loriot hatte in seinem Forschungsüberblick zahlreiche Hinweise mit Quellennachweisen gegeben.15 Dies sucht man in der vorliegenden Arbeit vergeblich, auch wenn im Kapitel über Gordians Regierung (S. 72–131) der erste Abschnitt mit „Ein ‚Kindkaiser‘ und die Frage: Wer regiert eigentlich?“ (S. 72–96) überschrieben ist.16 Herrmann stellt – auch unter Heranziehung moderner Autoren zur Entwicklungspsychologie – die Frage, ob es im 3. Jahrhundert eine Diskussion über das ideale Alter eines Kaisers gegeben habe (S. 76). Sie stellt dann einen Vergleich mit früheren pueri und adulescentes als Augusti an und fragt, ob Gordian III. eine Ausnahme unter den Kinderkaisern gewesen sei. Einen gewichtigen Platz nimmt dann die Debatte um Kinderkaiser in der Historia Augusta ein.17 Richtig ist von der Verfasserin sicher gesehen, dass hier Diskussionen aus der Zeit an der Wende vom 4. zum 5. Jahrhundert durchscheinen. Dennoch wäre dieser Abschnitt meines Erachtens besser als literaturgeschichtlicher Exkurs über die Haltung antiker Autoren zum Kinderkaisertum konzipiert worden.

Der zweite Abschnitt dieses Kapitels über Gordians Regierung ist der Rechtsprechung gewidmet (S. 96–120); hier liegt mit 271 Reskripten im Codex Iustinianus ein umfangreiches Quellenmaterial vor, auch wenn die Verfasserin, wie sie einräumt, nicht alle Gesetze untersucht hat.18 Einzeln behandelt werden Reskripte an Frauen und an Soldaten, Vormundschaftsfragen, Erbschaftsangelegenheiten, das Obligationsrecht und verwaltungsrechtliche Angelegenheiten; die Ergebnisse dieses positiv zu würdigenden Abschnitts werden abschließend knapp zusammengefasst. Einige Reskripte werden mit lateinischem Text und deutscher Übersetzung geboten.19 Herrmann zeichnet einen Kaiser (faktisch: sein Beratergremium), der die Bürger aller Schichten zu schützen suchte, vor allem jene, die durch militärische Auseinandersetzungen in eine missliche Lage geraten waren bzw. zu geraten drohten. Eine Sonderstellung der römischen Rechtsprechung verneint die Autorin, will aber in Gordian III. einen Kaiser sehen, der wieder eine juristische Sicherheit gewährleistet hat (S. 118–120).

Ein knapper Abschnitt ist der Religionspolitik gewidmet (S. 120–131). Behandelt werden der Agon Minervae, die Tätigkeit der fratres Arvales, die Taurobolia sowie die Öffnung der Tore des Janus-Tempels, die wie der Agon Minervae in unmittelbarem Kontext der Auseinandersetzung mit den Sāsāniden steht, wie es schon die Vita der Gordiani tres (26,3) festhielt. Das Ergebnis, dass Gordian III. ein Bewahrer der traditionellen Götterverehrung gewesen sei20, kann nicht überraschen. Enttäuschend hingegen ist, dass – bis auf die Rechtsprechung und die Religionspolitik – Verwaltung und Innenpolitik unter Gordian III. nicht behandelt werden; Personalpolitik, Wirtschafts- und Währungspolitik, Militärpolitik – all dies fehlt hier leider. Die knappen Auflistungen der Prätorianerpräfekten und der Konsuln in der Regierungszeit Gordians III. auf S. 175, die dem Handbuch von Klaus-Peter Johne entnommen sind, kann dieses gravierende Defizit in keiner Weise wettmachen.

Mit „Gordians Sassaniden-Feldzug und Tod“ ist das vierte und letzte Kapitel überschrieben (S. 132–170).21 Als ‚Vorgeschichte‘ interpretiert Herrmann den Feldzug des Severus Alexander (S. 134–139)22, der dann soviel Seiten einnimmt wie der Tod Gordians III. (S. 164–169). Unter den ‚militärischen Vorbereitungen‘ (S. 139–145) wird neben der Hochzeit mit Furia Sabinia Tranquillina23 der Aufstand des Sabinianus in der Provinz Africa proconsularis behandelt. Dass elf Legionen sich in Richtung Osten aufgemacht und sich die Vorbereitungen daher fast vier Jahre hingezogen hätten, sind arge Missverständnisse, die bei einer sorgfältigen Lektüre des Forschungsberichts von Loriot vermieden worden wären.24 Sehr ausführlich sind die Stationen des Feldzugs beschrieben („Von Rom an den Bosporus“, S. 145–155; „Vom Borporus [sic!] bis zur Schlacht von Rhesaina“, S. 155–163); entsprechend der Notiz in der Vita der Gordiani tres der Historia Augusta (26,4: fecit i[n]ter <in> Moesiam atque in ipso procinctu, quidquid hostium in Thraciis fuit, delevit, fugavit, expulit atque summovit) werden auch die militärischen Auseinandersetzungen an der Donaufront hier berücksichtigt. Methodisch bleibt bei der Rekonstruktion des Itinerars des Kaisers immer zu fragen, welche Kriterien in den inschriftlichen und numismatischen Quellen hinreichend sind, um eine kaiserliche Präsenz am betreffenden Ort zu sichern. Diese Vorsicht hat Herrmann, auch in der Diskussion mit Hamacher25, durchaus beachtet. Für die Geschehnisse um Edessa sind allerdings nach dem Fund der Euphrat-Papyri die Überlegungen in meinem Beiheft, auf die sich die Verfasserin hier stützt26, überholt.

Allzu knapp sind hingegen die Todesumstände Gordians III. diskutiert (S. 164–170). Leider ist der Autorin die jetzt maßgebliche Edition und Übersetzung Huyses unbekannt geblieben.27 Die Verbformen QŢLt in der parthischen und epanērē in der griechischen Version – auch im Vergleich zu § 22 der Inschrift, nach der Šāhpuhr I. behauptet, Valerian mit eigenen Händen gefangen genommen zu haben – sichern, dass Gordian III. in der Schlacht selbst oder an den in der Schlacht erlittenen Verletzungen starb. Wichtig bleibt auch, dass eine Version der griechisch-römischen Tradition damit vereinbar zu sein scheint, trotz der eklatanten Anachronismen im Text, nämlich die Textstelle bei Zonaras ann. 12,17.28 Eine Mitschuld Philipps kann auch ich nicht ausschließen; nicht in Frage kommen allerdings die Traditionen, die Gordian III. noch auf römischem Territorium ermordet sehen29 oder die Gordian III., der als Sieger in seine Heimat zurückkehrt, unweit der römischen Grenze einem Anschlag des Philippus Arabs zum Opfer fallen lassen.30 Dass die römischen Autoren die Niederlage in der Schlacht bei Misichē überhaupt verschweigen, erhöht nicht eben deren Glaubwürdigkeit, und es kann auch nicht überraschen, dass diese die Verantwortung für das militärische Desaster gerne demjenigen zuwiesen, der der hauptsächliche Nutznießer des Todes Gordians III. war, dem Prätorianerpräfekten und nachfolgendem Kaiser Philippus. Herrmann favorisiert hingegen eine Meuterei der Soldaten, der Gordian III. zum Opfer gefallen sei, ohne dass deren Urheberschaft „mit letzter Gewissheit“ Philipp nachzuweisen sei (S. 167). Am Ende des Abschnitts erwähnt die Verfasserin noch die mittelalterliche Rezeption (S. 168, Anm. 6), die weiß, dass er decretas concubinas 22; ex quibus omnibus ternos et quaternos filios dereliquit gehabt habe, doch habe keine der antiken Quellen „auch nur ansatzweise“ für solch zahlreiche außereheliche Liebesbeziehungen „Grund zu der Annahme“ gegeben, ohne indes zu bemerken, dass die Vita der Gordiani tres der Historia Augusta (19,3) dies für Gordian II. behauptet.

In einer dreiseitigen Schlussbetrachtung (S. 170–172) bilanziert Herrmann, dass Gordian III. als Wunschkandidat der plebs Romana, des Senats und „schließlich auch mit Zustimmung des Heeres“ zum Augustus ausgerufen wurde. Mit diesem „Alleinstellungsmerkmal“ sei er kein typischer Soldatenkaiser gewesen.31 Diese Sicht trifft sich mit den Bemerkungen Börms, dass 238 die Grenztruppen keine Rolle bei der Ausrufung neuer Kaiser spielten.32 Gordian III. verdankte den Thron den Prätorianern; der dynastische Gedanke spielte eine Rolle, und der Senat übte kurzfristig einen Einfluss aus, wie er ihn später nie mehr ausüben sollte. Insoweit gehört Gordian III. nicht zu den „Herrschern neuen Typs“ im Laufe des 3. Jahrhunderts, von denen Johne in seinem Überblick zum Kaisertum und zu den Herrscherwechseln gesprochen hat.33

Im Anhang werden neben den schon erwähnten Tabellen die Quelleneditionen und eine Bibliographie (S. 176–203) abgedruckt, mit manchen Versehen34 und Lücken.35 Indices sucht man vergeblich. Auch der Text ist nicht frei von Fehlern; so wird der Name des Statthalters der Provinz Numidia durchweg Capellianus (statt Capelianus) geschrieben.36 Die Verfasserin hat dankenswerterweise den lateinischen Quellenzeugnissen im Wortlaut eine Übersetzung beigegeben, doch sind auch diese nicht immer fehlerfrei.37 Manchmal werden Zweifel laut, die unbegründet sind.38 Sachliche Unrichtigkeiten begegnen immer wieder bei der Lektüre: Erst Pupienus und Balbinus führten gemeinsam den Titel eines pontifex maximus, nicht schon die älteren Gordiani (so S. 42).39 Eutrop (9,2,1) übergeht nicht gänzlich deren Herrschaft (so S. 38, Anm. 2; zitiert wird Eutr. 9,1–2); die Historia Augusta widmete ihnen einen durchaus beachtlichen Raum mit 20 Kapiteln (anders S. 23). Die Vita Aurelians ist nicht, wie Herrmann behauptet, die längste der Biographiensammlung (so S. 25); sie fasst 50 Kapitel gegenüber 68 Kapiteln der Vita des Severus Alexander; Gordian III. hatte nicht 240 sein zweites Konsulat inne, sondern erst 241 (anders S. 126). Die Reihe könnte für die Geschichte des 3. Jahrhunderts fortgesetzt werden.40 Lediglich der vordere Umschlag zeigt ein gewiss eindrucksvolles numismatisches Zeugnis, einen Siegelring mit der Darstellung der beiden Senatskaiser sowie des Caesars Gordian. Ansonsten werden numismatische Zeugnisse nicht ausgewertet.

Dieses Buch mit seiner bescheidenen Ausstattung wird der modernen Forschung nur wenige Impulse geben können.

Anmerkungen:
1 S. 204 heißt es, der Kartoffeldruck-Verlag publiziere „zum reinen Selbstkostenpreis Bücher insbesondere für Expertinnen und Experten in Altertumswissenschaft und Schule“.
2 Hier ist vor allem der Beitrag von Ulrich Huttner (Von Maximinus Thrax bis Aemilianus) in dem von Klaus-Peter Johne unter Mitwirkung von Udo Hartmann und Thomas Gerhardt herausgegebenen Handbuch (Die Zeit der Soldatenkaiser, Bd. 1, Berlin 2008, S. 161–221, bes. S. 175–189) zu erwähnen. Herrmann verzichtet leider darauf, die Verfasser der einzelnen Beiträge des Handbuchs namentlich aufzuführen (stattdessen nur: Johne 2008).
3 Die letzte Arbeit ist eine Jenenser Dissertation von Karl F. W. Lehmann (Kaiser Gordian III. 238–244 n. Chr., Berlin 1911).
4 Missverständlich ist die Formulierung auf S. 13, die Dissertation Bruno Bleckmanns (Die Reichskrise des III. Jahrhunderts in der spätantiken und byzantinischen Geschichtsschreibung. Untersuchungen zu den nachdionischen Quellen der Chronik des Johannes Zonaras, München 1992) sei noch undifferenziert von einer „Krise dieser Zeit“ ausgegangen, „deren ausschlaggebendes Merkmal in der Forschung ihre Quellenarmut sei“.
5 Vgl. S. 16–25, hier S. 18 (in Anführungszeichen). Unrichtig ist Herrmanns Behauptung (S. 16), Dessau habe die Abfassung der Historia Augusta in den Anfang des 5. Jahrhunderts datiert, vgl. Hermann Dessau, Über Zeit und Persönlichkeit der Scriptores Historiae Augustae, in: Hermes 24 (1889), S. 337–392, besonders S. 374–378.
6 Hier hat bereits vor Jahrzehnten Johannes Straub mit Recht auf die Unterhaltung und Belehrung hingewiesen, die der zweifellos gebildete Literat vermitteln wollte; Straub verwies gleichzeitig auf die zeitkritischen Assoziationen, so auf die für die Vita Gordianorum trium belangreiche Frage nach den ‚Kinderkaisern‘ auf dem römischen Thron (Vorwort von Johannes Straub zu: Historia Augusta. Römische Herrschergestalten, Bd. 1. Eingeleitet und übersetzt v. Ernst Hohl, Zürich 1976, S. V–XLIII, hier S. XXXVI). Schon Werner Hartke (Römische Kinderkaiser, Berlin 1951, S. 198–199) wies auf das Urteil des Vitenverfassers über das Alter Gordians III. hin.
7 Martin Zimmermann, Kaiser und Ereignis, München 1999.
8 Vgl. Stephanie Brecht, Die römische Reichskrise von ihrem Ausbruch bis zu ihrem Höhepunkt in der Darstellung byzantinischer Autoren, Rahden 1999, S. 140f. mit dem Kommentar auf S. 152. Die vorzügliche Diskussion Brechts ist von Herrmann nur unzureichend berücksichtigt worden.
9 Robert A. G. Carson, The Coinage and Chronology of A. D. 238, in: Harald Ingholt (Hrsg.), Centennial Publication of the American Numismatic Society, New York 1958, S. 181–199, hier S. 189 („if Herodian is accepted literally“). Es fehlt allerdings S. 35 das griechische Partizip Praes. Med./Pass. von symplēróō im Gen. Sing. Fem., das erst die genaue Datierung ermöglicht. In der Frage der Datierung der Ermordung der beiden Senatskaiser und der Erhebung Gordians III. zum Augustus weicht Herrmann (vgl. S. 68 u. 71) allerdings von Carson (S. 190) ab.
10 Zudem muss die Angabe in der Vita des Severus Alexander der Historia Augusta (60,1), dieser habe 13 Jahre und neun Tage regiert, als verlässlich angesehen werden.
11 Vgl. u.a. Carson, Coinage, S. 187 mit dem Hinweis, dass Münzen mit dem Jahr A für Gordian III. als Augustus aus Alexandria bezeugt sind, allerdings in geringer Zahl. Ihm folgt Herrmann, S. 68; vgl. hingegen Richard Pincock, The „OSSEB“ Alexandrian Tetradrachms of Gordian III, in: Numismatic Chronicle 158 (1998), S. 236–243, hier S. 240. Vgl. auch Xavier Loriot, Les premières années de la grande crise du IIIe siècle: De l’avènement de Maximin le Thrace (235) à la mort de Gordien III (244), in: Aufstieg und Niedergang der römischen Welt II 2, Berlin 1975, S. 657–787, hier S. 721.
12 Die Formulierung habe ich von Huttner (Maximinus, S. 171) übernommen. Vgl. etwa die knappen Bemerkungen von Charles R. Whittaker in seiner Herodian-Ausgabe: Herodian in Two Volumes, Bd. 2: Books V–VIII, Cambridge 1970, S. 228, Anm. 1. Vgl. auch Loriot, années, S. 711.
13 Vgl. Huttner, Maximinus, S. 179.
14 Vgl. Whittaker, Herodian, S. 308, Anm. 1 („nor was he a particular preference of the soldiers“).
15 Vgl. Loriot, années, S. 726–729.
16 Ich übernehme hier den Terminus Kinderkaiser aus Hartkes Monographie (vgl. Anm. 6). Herrmann spricht hingegen von ‚Kindkaisern‘.
17 Es ist sicher aufschlussreich zu sehen, wie die Historia Augusta das jugendliche Alter des Kaisers behandelt, das an mehreren Textstellen der Vita zur Sprache kommt; neben der auf S. 83, Anm. 1 genannten Textstelle 31,4–5 siehe auch 19,9; 23,7; 29,4.
18 Sie stützt sich auf dabei auf die Arbeit von Adele Nicoletti, Sulla politica legislativa di Gordiano III, Napoli 1981. Unberücksichtigt bleibt leider Tullio Spagnuolo Vigorita, Secta temporum meorum. Rinnovamento politico e legislazione fiscale agli inizi del principato di Gordiano III, Palermo 1978.
19 Die Übersetzung von Härtel/Kaufmann (1991), auf die Herrmann sich teilweise stützt (vgl. etwa S. 98, Anm. 3), ist unter den Quelleneditionen nicht genannt. Es handelt sich dabei wohl um Gottfried Härtel / Frank-Michael Kaufmann (Hrsg.), Codex Justinianus, Leipzig 1991 (eine kleine Auswahl aus dem Codex Iustinianus in Deutsch bei Reclam).
20 Herrmann spricht S. 131 allerdings von Gordian III. als „Bewahrer der traditionellen Religionen“.
21 Leider nicht berücksichtigt wurde der wichtige Aufsatz von Prods O. Skjærvø, L’inscription d’Abnūn et l’imparfait au moyen-perse, in: Studia Iranica 21 (1992), S. 153–160 mit Berichtigungen und Ergänzungen von David N. MacKenzie, in: Bulletin of the Asia Institute 7 (1993), S. 105–109. Die Datumsangabe der Inschrift lässt sich mit derjenigen in SHA Gd. 23,5 vereinbaren; unrichtig Herrmann, S. 144.
22 Er begann nicht im Jahr 232 (so Herrmann, S. 134), sondern im Jahr 231. Für die Bemerkung, der Feldzug werde „in der Forschung etwas vernachlässigt“ (so S. 133), führt die Verfasserin mein Beiheft (Die römisch-persischen Kriege des 3. Jahrhunderts n. Chr. nach der Inschrift Šāhpuhrs I. an der Ka‘be-ye Zartošt [ŠKZ], TAVO-Beihefte B 55, Wiesbaden 1982) an (in Anm. 5), doch hatte ich dieses als historischen Kommentar zur Šāhpuhr-Inschrift konzipiert, nicht jedoch als umfassende Darstellung der Auseinandersetzung zwischen Rom und den Sāsāniden, wie sie von Karin Mosig-Walburg (Römer und Perser. Vom 3. Jahrhundert bis zum Jahr 363 n. Chr., Gutenberg 2009) vorgelegt wurde. Allein Engelbert Winter hat in seiner Dissertation (Die sāsānidisch-römischen Friedensverträge des 3. Jahrhunderts n. Chr, Frankfurt am Main 1988) 24 Seiten den ersten sāsānidisch-römischen Auseinandersetzungen der Jahre 230 bis 233 gewidmet. Sie ist in der hier vorliegenden Arbeit nicht herangezogen.
23 Nicht Sabina, wie Herrmann durchgehend schreibt; auch der Name ihres Vaters ist falsch wiedergegeben (vgl. etwa S. 91).
24 Vgl. Loriot, années, S. 765 („minutieusement préparée depuis plusieurs mois“) u. S. 766 („l’armée […] se composait pour l’essentiel des vexillations empruntées aux légions du Rhin et du Danube“).
25 Bernhard Hamacher, Der Heerzug Gordians III. durch Kleinasien 242, in: Münstersche Numismatische Zeitung 13,3 (1983), S. 19–32 und 13,4 (1983), S. 39–50. Dass der erste Teil des Zuges auf kleinasiatischem Boden über Nakoleia vorbei an Dokimion durch Ikonion nach Seleukeia „wohl parallel zur Küste“ (so S. 157) führte, lässt berechtigte Zweifel an den Kenntnissen der Geographie Kleinasiens zu.
26 Herrmann, S. 161, Anm. 4. Vgl. Kettenhofen, Kriege, S. 27–29.
27 Huyse, Philip (Hrsg.), Corpus Inscriptionum Iranicarum 3. Pahlavi Inscriptions 1: Die dreisprachige Inschrift Šābuhrs I. an der Ka‘ba-i Zardušt (ŠKZ), 2 Bde., London 1999. Den Ort der Niederlage hätte die Verfasserin dann korrekt geschrieben (§ 8: mšyk, parth.; Misichēn [Akk. Sing.], griech.), statt Mische auf S. 164.
28 Übersetzung bei Brecht, Reichskrise, S. 141: „[…] daß er (also der jüngere Gordian) einen Feldzug gegen die Perser unternahm und mit ihnen zusammentraf und in der Schlacht sein Pferd antrieb und seine Männer aufmunterte und zur Abwehr beflügelte; dann aber sei sein Pferd gestrauchelt und zusammen mit ihm gestürzt; er habe sich den Oberschenkel gebrochen und sei so nach Rom zurückgekehrt und an dem Bruch gestorben nach sechsjähriger Herrschaft.“ Vgl. auch die Kommentierung Brechts S. 152, Anm. 40. Anders Hermann, S. 165, die unpräzise nur von „weiteren byzantinischen Quellen“ spricht. Sie hat meines Erachtens die Glaubwürdigkeit der Inschrift Šāhpuhrs I. – wie überhaupt die der orientalischen Quellen – zu negativ beurteilt.
29 Vgl. die Übersicht bei Loriot, années, S. 770f.
30 Version 2 bei Loriot, années, S. 771. Vgl. etwa Eutr. 9,2,3: rediens haud longe a Romanis finibus interfectus est fraude Philippi; ähnlich Amm. 23,5,17.
31 Dass er „dem Volk von Rom innere Ruhe und eine Art Zufriedenheit brachte“ (so S. 170), ist allerdings eher dem beschönigenden Bild der Vita in der Historia Augusta verdankt.
32 Vgl. Henning Börm, Die Herrschaft des Kaisers Maximinus Thrax und das Sechskaiserjahr 238, in: Gymnasium 115 (2008), S. 69–86, hier S. 78: „Der neue princeps Gordian III. war gerade kein ‚Soldatenkaiser‘, kein erfolgreicher Heerführer, der sich […] an der Spitze einer Armee den Weg zur Macht bahnte, sondern ein halbes Kind, fraglos abhängig von seiner Umgebung.“
33 Vgl. Johne, Soldatenkaiser, S. 583–632, bes. S. 599.
34 So ist S. 197 bei von Saldern (2003) der Verlagsname mit dem Erscheinungsort verwechselt, der RE-Artikel von Georg Wissowa (Capitolia) erschien 1899, nicht 1991 (so S. 202) und beim Titel Witschel 1999 wird (S. 202) aus „Krise, Rezession, Stagnation?“ „Krise, Resignation, Stagnation?“ Auch Verschreibungen tauchen gelegentlich auf, so Nessen für Neesen (vgl. S. 40, Anm. 3; der Titel fehlt in der Bibliographie). Rank (S. 74, Anm. 5) steht wohl für Raeck (so S. 196).
35 So fehlen über 20 in den Anmerkungen genannten Werke im Literaturverzeichnis. Zu den in der Dissertation nicht berücksichtigten Beiträgen zählen etwa: Frank Kolb, La discendenza dei Gordiani: finzione e storicità nella Historia Augusta, in: Annali della facoltà di Lettere e Filosofia dell’Università di Macerata 21 (1988), S. 69–85 oder Melih Arslan, Une monnaie inédite de Gordien III César émise à Aigeai en Cilicie, in: Gazette numismatique suisse 49 (1999), Heft 193, 4 (mit dem Attribut theophilestatos).
36 Vgl. dazu auch Loriot, années, S. 700 mit Anm. 341.
37 So wird S. 143 Gd. 23,4 factio mit „Klüngel“ übersetzt; ut ad eum tradendum darf nicht reflexiv übersetzt werden („um sich diesem zu übergeben“), ad consulatus dandos in SHA Tac. 6,5 wird S. 73 mit „zum Konsulat“ übersetzt.
38 So die Benutzung Dios durch Herodian (S. 26); die Abfassung des Werkes des Zosimos „wohl an der Wende vom 5. zum 6. Jh.“ (S. 27). Der Triumph des Severus Alexander am 25. September 233 (vgl. Dietmar Kienast, Römische Kaisertabelle, 2. Aufl., Darmstadt 1996, S. 177) ist „wahrscheinlich im Herbst 233“ gefeiert worden (so S. 138). Auch die Bedenken hinsichtlich des Namens des Prätorianerpräfekten Vitalianus (vgl. S. 44 mit Anm. 4) entbehren jeder Grundlage (vgl. Udo Hartmann, in Johne, Soldatenkaiser, S. 1071).
39 Vgl. Kienast, Kaisertabelle, S. 27; bemerkenswerterweise weisen die Belege in Anm. 4 auf die beiden Senatskaiser hin; unklar auch S. 43 mit Anm. 3.
40 Nicht erst Anfang des 3. Jahrhunderts gründete Septimius Severus eine Dynastie (so S. 20), und erst 197, nicht schon 193 (so S. 34) war der Bürgerkrieg beendet. Es war der Reichtum der Großmutter Julia Maesa, nicht der der Mutter (so S. 81), der nach Herodian (5,3,11) die Soldaten der legio III Gallica bewog, im Mai 218 den wohl 14-jährigen Varius Avitus zum Kaiser auszurufen. Die Absetzung der Abgariden in Edessa unter Caracalla kann nicht seinen Hintergrund in der Ermordung dieses Kaisers gehabt haben (vgl. S. 160 mit Anm. 3).

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