S. Wijma: Embracing the Immigrant

Cover
Titel
Embracing the Immigrant. The participation of metics in Athenian polis religion (5th–4th century BC)


Autor(en)
Wijma, Sara M.
Reihe
Historia – Einzelschriften 233
Erschienen
Stuttgart 2014: Franz Steiner Verlag
Anzahl Seiten
197 S.
Preis
€ 53,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Balbina Bäbler, Althistorisches Seminar, Georg-August-Universität Göttingen

In den letzten zwei Jahrzehnten erschienen in der Altertumswissenschaft zahlreiche Werke, die Fragen von (ethnischer) Identität und (Nicht-)Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft thematisierten. Nach Wijma wurden diese Probleme aber bislang kaum bezüglich der athenischen Polis diskutiert, da diese zu ausschließlich über ihre politischen Institutionen bzw. die Kriterien des Aristoteles (polit. 1275a–1278b), was einen Bürger ausmache, als Gemeinschaft erwachsener männlicher Bürger athenischer Abstammung definiert worden sei (S. 13f.). In der Einleitung („Defining polis membership“, S. 13–36) plädiert Wijma daher für ein Verständnis von Zugehörigkeit, das von der Religion der Polis ausgeht, an der alle – auch Frauen und Metöken – teilhatten (µet??e??). Die Alltagsrealität der Polis zeige, wie unscharf und wenig eingegrenzt „Zugehörigkeit“ war, was womöglich Aristoteles erst dazu veranlasst habe, eine umfassende Definition zu versuchen. Wijma unternimmt es daher, die Metöken, die in der Regel nur aus athenischer Perspektive betrachtet werden, aber keineswegs eine einheitliche Gruppe darstellten, aus verschiedenen Perspektiven im Kontext athenischer Feste und Rituale zu untersuchen (S. 27–36).

Während Wijmas methodisches Konzept überzeugend ist, bleibt bedauerlich, dass sie mit keinem Wort auf die Arbeit Uwe Walters eingeht, der (für die archaische Zeit) bereits einige dieser grundsätzlichen Fragen erörtert hat und ebenfalls zu dem Ergebnis kam, dass aristotelische Normen für die „empirisch festzustellende Vielfalt“ nicht genügen.1 Ebenso hätte man sich einen Hinweis auf die von den archäologischen Quellen ausgehende Untersuchung Martina Seiferts gewünscht, die in ähnlicher Weise die Rolle von Kindern in der athenischen Religion untersucht.2

Bereits um 480/70 v. Chr. nahmen Metöken am Festzug der Panathenäen in Athen teil (Kapitel 1; S. 37–64), in vier Gruppen, die nach dem Gegenstand, den sie zu tragen hatten, bezeichnet waren (Skaphephoroi, Hydriaphoroi, Skiadephoroi, Diphrophoroi), was in der früheren Forschung oft als Demütigung angesehen wurde; Wijma zeigt aber überzeugend, dass diese Interpretation nicht haltbar ist, da auch athenische Bürger nach Alter und Geschlecht in bestimmten Gruppen an der Pompe eingeteilt waren und die Panathenäen für die Metöken die Möglichkeit boten, am höchsten Fest der athenischen Gesellschaft teilzuhaben.

Schon an diesem relativ frühen Zeugnis ist zu sehen, dass Kulte und Feste der Polisreligion gleichzeitig die Teilnahme, aber auch die Differenzierung der Metöken ermöglichten, die durch besondere Kleidung oder Funktionen gekennzeichnet waren. Dies zeigt sich auch bei den weiteren Polisfesten, die in Kapitel 2 (S. 65–94) betrachtet werden. An den spätwinterlichen Lenäen, die vor einem weniger kosmopolitischen Publikum und in kleinerem Rahmen als die städtischen Dionysien stattfanden, konnten sich Metöken auch als Choregen betätigen und an den Chören teilnehmen; in entsprechenden Ehreninschriften sind Metöken und Bürger nicht zu unterscheiden. An den Dionysien waren sie von dieser Möglichkeit ausgeschlosssen und blieben auf die Rolle von Gefäßträgern (Skaphephoroi), die in roten Mänteln an der Prozession teilnahmen, beschränkt.

Anzahl und Einfluss der Metöken in Athen nahmen von etwa 460 v. Chr an zu, nicht zuletzt im Zusammenhang mit der Bautätigkeit auf der Akropolis, worauf Perikles mit seinem Bürgerrechtsgesetz von 451 v. Chr. reagierte. Der Dualismus von Partizipation und Differentiation zeigt sich zu dieser Zeit verstärkt in den Kulten; ein bemerkenswertes Beipiel sind die Hephaisteia (S. 88–94), an denen die Metöken seit 421 v. Chr. als geschlossene Gruppe teilnahmen, allerdings nur am Opfer, nicht am Fackellauf oder den dithyrambischen Agonen, und an denen ihnen das Opferfleisch, wie im Dekret explizit vermerkt, roh ausgehändigt wurde, offensichtlich damit sie es nicht an Ort und Stelle mit den Athenern, sondern an einem andereren Ort für sich verzehrten.

Während nur die Polis das Bürgerrecht verleihen durfte, konnten die Demen (S. 95–125) ihre Akzeptanz von Fremden durch Steuererlässe und das Recht, an den wichtigsten Aktivitäten des Demos teilzunehmen, äußern, was Wijma an mehreren Beispielen demonstriert: Für den Demos Skambonidai, in dem aufgrund der zentralen Lage an der Agora zahlreiche Metöken wohnten, belegt ein Dekret deren gleichberechtigten Anteil beim Opfer an den Heros Leos (S. 105f.); in Ikarion am Nordabhang des Pentelikon wurden unter der Bezeichnung „die anderen Einwohner“ Fremde und Athener aus anderen Demen zusammengefasst. Je zwei aus jeder dieser beiden Gruppen sind in einem um 440–431 v. Chr. zu datierenden Dekret als Choregen für das Fest des ikarischen Dionysos überliefert (S. 109–116). Gerade in den kleinen Gemeinschaften der Demen wurden Fremde integriert, indem man ihnen Anteil am Kult der jeweiligen angestammten Heroen gab.

Wenn auch einige dieser Heiligtümer, etwa im Piräus, für Fremde unzugänglich blieben (S. 123f.), so zeigt deren Inklusion gerade in den kultischen Anlässen der Demen und entsprechende Ehrendekrete für fremde Wohltäter, wie wichtig diese Bevölkerungsgruppe nicht zuletzt für die finanzielle Sicherheit der Choregie geworden war.

Ein spezieller Fall ist der Kult der thrakischen Göttin Bendis (Kapitel 4; S. 126–155), der einzige Kult in Athen, bei dem spezifisch auf eine ethnische Gruppe geachtet wurde, was die Bedeutung der Thraker in der Polis deutlich macht. Bei dieser Integration spielten sicher auch, aber nicht nur, diplomatische Erwägungen, das heißt die Allianz mit dem Odrysenkönig, eine Rolle. Für die Athener war die Göttin als „thrakische Artemis“ akzeptabel. Der erste offizielle Beleg für den Kult datiert aus dem Jahr 429/8 v. Chr., als die Thraker das Recht erhielten, ein Grundstück zum Bau eines Tempels zu erwerben. Um 413/12 v. Chr. regelte ein offizielles Dekret die finanziellen Angelegenheiten der aufwendigen Bendideia, des Festes zu Ehren der Göttin, an dem Metöken und Einheimische teilnahmen, sowie die Besetzung der Priesterschaft. Die thrakischen Leiter der Festlichkeiten hatten den privilegierten Titel der „Orgeonen“. Der Kult der thrakischen Bendis entwickelte sich Schritt für Schritt zum Staatskult. Die weitgehende Integration und herausgehobene Position der Thraker zeigt deren Präsenz und Einfluss in Athen, der nicht allein politische Hintergründe haben konnte, denn der Kult der Bendis wurde nicht nur akzeptiert, sondern war auch bei den Athenern populär.

In ihrem Fazit (S. 156–163) hebt Wijma noch einmal ihren methodischen Ansatz hervor, die Metökie von der Perspektive der Teilhabe aus zu betrachten. Die Position der Nicht–Athener wurde innerhalb der athenischen Polisreligion konzipiert, indem die Metöken zwar teilnahmen, aber oft nicht an allen Aktivitäten eines Festes oder Kultes, oder durch besondere Kleider bzw. Aufgaben herausgehoben waren. Bald nach dem Bürgerrechtsgesetz des Perikles wurden Metöken in mehrere wichtige Polisfeste aufgenommen, was offensichtlich eine Möglichkeit war, angesichts einer durch dieses Gesetz „geschlosseneren“ Bürgerschaft doch den Zusammenhalt in der ganzen Gesellschaft zu wahren, woran auch deshalb ein Interesse bestand, da die reichen Metöken oft zu der Finanzierung solcher Anlässe essentielle Beiträge leisteten.

Das Buch enthält drei Anhänge: I „Vases with Typical Metic Duties“ (S. 165f.); II „The rendering of the names of choregoi in Demes“ (S. 167f.); III „Attested groups of orgeones in Attica“ (S. 169–171), sowie einen Quellenindex, und eine Aufstellung der Inschriften.

Insgesamt handelt es sich um eine überzeugende und anregende Arbeit; in der Einleitung hätte man sich etwas mehr Auseinandersetzung mit der oben erwähnten Arbeit von Martina Seifert gewünscht, die in ähnlicher Weise die Rolle der athenischen Polisreligion thematisiert hat.

Anmerkungen:
1 Uwe Walter, An der Polis teilhaben. Bürgerstaat und Zugehörigkeit im archaischen Griechenland, Historia Einzelschriften 82, Stuttgart 1993, S. 23–27.
2 Martina Seifert, Dazugehören. Kinder in Kulten und Festen von Oikos und Phratrie. Bildanalysen zu attischen Sozialisationsstufen des 6. bis 4. Jahrhunderts v. Chr., Stuttgart 2011.

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