A. Bastian: Repression, Haft und Geschlecht

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Titel
Repression, Haft und Geschlecht. Die Untersuchungshaftanstalt des Ministeriums für Staatssicherheit Magdeburg-Neustadt 1958–1989


Autor(en)
Bastian, Alexander
Reihe
Studien zur Geschichte und Kultur Mitteldeutschlands 1
Erschienen
Anzahl Seiten
447 S.
Preis
€ 49,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Julia Spohr, Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des DDR-Staatssicherheitsdienstes (BStU), Berlin

Obwohl die Verfolgung politischer Gegner mit strafrechtlichen Mitteln zu den Schlüsselbereichen des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der DDR zählte, ist dieses Themenfeld nur in Ansätzen empirisch untersucht. Zwar entstanden in vielen der insgesamt 17 früheren MfS-Untersuchungshaftanstalten bereits in den 1990er- und frühen 2000er-Jahren Gedenkstätten, Stiftungen oder Dokumentationszentren. Die fundierte Erforschung des Systems Stasi-Haft folgt aber erst seit einigen Jahren und ist lange nicht abgeschlossen. Bisherige Studien waren überwiegend Ergebnisse hauseigener Forschung oder von Ausstellungspräsentationen und zeichneten die Entwicklungsgeschichte der jeweiligen Stasi-Untersuchungshaftanstalten nach.1 Die oft recht oberflächliche, meist organisationsgeschichtliche Herangehensweise war auch dem datenschutzrechtlich schwierigen Zugang zu personenbezogenen Aktenbeständen im Stasi-Unterlagen-Archiv (BStU) geschuldet: Forschung, die sich auf breiter Quellenbasis dezidiert den von politischer Strafverfolgung Betroffenen widmen will, ist wissenschaftlichen Einrichtungen erst seit Anfang 2007 nach einer Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (StUG) möglich.

Alexander Bastian bricht in seiner 2012 erschienenen Dissertation mit dem Trend zur reinen Organisationsgeschichte und widmet sich dem Magdeburger Stasi-Untersuchungsgefängnis „sowohl unter machtanalytischen als auch geschlechtsspezifischen Perspektiven“ (S. 344). Ihm geht es nicht allein um die Erforschung strafrechtlicher Verfolgung politischer Gegner in der Region, sondern um Repressionsgeschichte als Geschlechtergeschichte. Vor dem Hintergrund, dass es sich beim MfS um einen geradezu männerbündischen Geheimdienst handelte2, fragt der Autor explizit nach der Charakteristik männlicher Herrschaft im Stasi-Gefängnis Magdeburg-Neustadt.

Den Kern der Studie bilden Kapitel zum Personal der Magdeburger Ermittlungs- und Haftvollzugsabteilungen (Abteilungen IX und XIV) sowie zu den Untersuchungsgefangenen; beide Gruppen unterzieht der Autor einer geschlechtsspezifischen Analyse. Bastian nimmt hierfür vornehmlich die organisatorischen Abläufe im Gefängnis, dienstliche Bewertungen einzelner Mitarbeiter und schließlich die Alltagssituation der Insassen in den Blick. Der Autor erhebt den Anspruch, die Magdeburger Untersuchungshaftanstalt als „patriarchalisch-institutionelle[n] Rahmen hegemonialer Männlichkeit“ zu beschreiben (S. 54). Bastian möchte es nicht bei der naheliegenden Feststellung bewenden lassen, dass auch die Stasi-Untersuchungshaft von in der DDR-Gesellschaft virulenten Genderdiskursen beeinflusst gewesen sei. Vielmehr soll am Beispiel der nachrichtendienstlichen und gleichzeitig geheimpolizeilichen Untersuchungshaft des Staatssicherheitsdienstes herausgearbeitet werden, dass das MfS als kollektiver Akteur gleichfalls besondere Vorstellungen von Geschlecht generierte (S. 64). Die Dissertation zielt schließlich darauf ab, „untersuchungshaftspezifische Machtprozeduren, geschlechtsspezifische Rollenausprägungen und gegenderte Zuweisungen“ zu analysieren (S. 352).

Latent vorhandene Geschlechtervorstellungen, die Frauen auch in der DDR als das eher schwache Geschlecht manifestierten, hatten demnach erheblichen Einfluss auf den Umgang mit weiblichen MfS-Angehörigen und Untersuchungsgefangenen (S. 346). Bastian konstatiert, dass Frauen unter den Magdeburger Bediensteten weitgehend unterrepräsentiert waren und bis auf marginale Ausnahmen keine Führungsfunktionen innehatten.3 Damit bestätigt der Autor Forschungsergebnisse aus den frühen 2000er-Jahren.4 Anhand von Nahaufnahmen einiger Dienstbiographien wird deutlich, dass sich weibliches Personal beider relevanter Abteilungen erheblichen Mehranforderungen ausgesetzt sah. In den „Männerdomänen“ Haftvollzug und strafrechtliche Untersuchungen mussten sich Frauen ungleich stärker behaupten als die männlichen Kollegen (S. 276f.). Sie galten als Träger „weiblicher Sicherheitsrisiken“ (S. 237), ihr Privatleben wurde im Hinblick auf dienstliche Belange viel akribischer und auf weichere Faktoren hin ausgeforscht als das der Wachmänner und Ermittler: „Der Dienst im MfS erforderte die Erfüllung gesellschaftlicher Rollenzuweisungen als Hausfrau und Mutter“ und dies bis in die späten 1980er-Jahre (ebd.). Der Arbeitsalltag im DDR-Staatssicherheitsdienst habe den weiblichen MfS-Angehörigen abverlangt, männliche Charakterstereotype wie Stärke und Disziplin zu verinnerlichen. Die militärähnliche Struktur der Stasi trug somit laut Bastian wesentlich dazu bei, dass das männlich dominierte Berufsmilieu der Geheimpolizei weibliche Attribute neutralisierte oder sogar maskulinisierte (S. 276f.). Mehr noch: Frauen unter den Magdeburger Gefängnisbediensteten hätten ihren potenziell weicheren Habitus mit einem härteren Vorgehen gegenüber Untersuchungsgefangenen kompensiert und in dieser Hinsicht ihre männlichen Kollegen oftmals übertroffen (S. 358).

Mit Blick auf die Insassen des Magdeburger Gefängnisses zeigt Bastian auf, dass ihnen die MfS-Mitarbeiter geschlechtsspezifisch geprägte politische Feindbilder überstülpten. Beschuldigten Frauen, so der Autor, seien häufig feminisierte Merkmale wie List, Heimtücke und Verschlagenheit zugeschrieben worden. Besonders gelte dies für die Verhörtaktik der Magdeburger Abteilung IX (S. 347–349). Die vornehmlich männlichen Vernehmer konfrontierten Frauen nicht nur mit sexistischen Beleidigungen, Demütigungen und anderen sexuell konnotierten Entgleisungen (ebd.). Bastian belegt anhand von Stasi-internen Schulungsunterlagen, dass weibliche Gefangene im Unterschied zu ihren männlichen Mitinsassen als labil und manipulierbar kategorisiert wurden (ebd.). Gleichzeitig unterlagen weibliche U-Häftlinge, so ein eher abstraktes Ergebnis der Studie, „von Männern bestimmten und geprägten Sicherheits- und Kontrollformen, denen geschlechtsspezifische Feindkonstruktionen und Behandlungsweisen innewohnten“ (S. 351).

Allein in der Frage nach derartigen geschlechterbezogenen „mindsets“ liegt ein großes Verdienst der Studie begründet. Es liegt nahe, dass derartige Vorstellungsmuster für die Angehörigen des DDR-Staatssicherheitsdienstes handlungsbestimmend waren, wenn es um die Bekämpfung politischer Kriminalität oder die Behandlung von Untersuchungsgefangenen ging. Trotzdem ist diese Perspektive auf Haft und Ermittlungsarbeit der Stasi bislang nicht berücksichtigt worden. Dabei dürften, wie Bastian zu Recht betont, auch geschlechtsspezifische Umgangsformen im MfS-Gefängnis „wesentliche Rückschlüsse auf Feind- und Selbstkonstruktionen und damit auf die Praxis politischer Unterdrückung in der DDR“ erlauben (S. 26).

Der Autor begründet jedoch nicht, warum sich ausgerechnet das Magdeburger Stasi-Bezirksuntersuchungsgefängnis als repräsentative Analysesonde für seine Fragestellung eignet, die er mit durchaus globalem Anspruch vertritt. Die Haftanstalt war, so Bastian, „über 30 Jahre maßgebliches geheimdienstliches Instrument politischer Repression und Verfolgung“ (S. 13) – diese Aussage trifft jedoch grundsätzlich auf alle Stasi-Untersuchungshaftanstalten in der DDR zu. Was also macht das Magdeburger Gefängnis zu einem für das Thema besonders geeigneten Forschungsgegenstand, der, wie der Autor nahelegt, verallgemeinerbare Aussagen über „Repression, Haft und Geschlecht“ ermöglicht? Kann das Gefängnis in Magdeburg als geradezu wünschenswert durchschnittlich angesehen werden, um über den konkreten Ort hinaus Rückschlüsse über Gender im Stasi-Gefängnis zu stützen? Antworten sucht der Leser leider vergeblich. Um gewonnene Erkenntnisse zu kontextualisieren, hätte sich zudem ein fokussierterer Blick auf die Stasi-Haftanstalten in Ost-Berlin und in den anderen DDR-Bezirken gelohnt. Die vom Autor betonte Neujustierung und vergleichende Einordnung historischer Quellen hätte gewiss weiter reichen müssen, um unterschiedliche Repressionsformen gegen männliche und weibliche Untersuchungshäftlinge tatsächlich komparativ beurteilen zu können.

Hinzu kommt, dass die von Bastian berücksichtigte Quellengrundlage nur mit Einschränkungen geeignet ist, seine Forschungsfragen befriedigend zu beantworten. Gerade für die wissenschaftliche Bewertung des Umgangs mit männlichen und weiblichen Inhaftierten hätte sich ein systematisch qualitativ ausgerichtetes Forschungsdesign angeboten. Die vom Autor maßgeblich herangezogenen Statistiken zur politischen Kriminalitätsbekämpfung der MfS-Untersuchungsorgane und andere überwiegend normative Materialien berücksichtigen nämlich den Faktor Geschlecht nicht weiter. Für die von Bastian gestellten Fragen sind sie damit nur schwer verwendbar.

Zwar lässt sich den Rechenschaftsberichten der Abteilungen IX und XIV die jeweilige Anzahl männlicher und weiblicher Häftlinge entnehmen. Über die individuellen Hintergründe der Inhaftierungen erfährt man allerdings nichts. Bastian entnimmt dem Datenmaterial, dass Frauen im Vergleich zu ihren männlichen Mitinsassen durchschnittlich eine längere Zeit in Untersuchungshaft verbringen mussten (S. 314–320) – doch was könnten die genauen Gründe hierfür sein? Tiefenbohrungen in den personenbezogenen MfS-Unterlagen der für strafrechtliche Untersuchungen zuständigen Abteilung hätten größeren Erkenntnisgewinn versprochen. Im Unterschied zu den weitgehend blutleeren Analysen der MfS-Untersuchungsorgane beinhalten diese Bestände Verhörprotokolle, Strategiepapiere der Ermittler oder auch Informationen über Vergünstigungen und Sanktionen. Derartiges Material, in der Breite ausgewertet, hätte sicherlich Erhellendes über Spezifika im Umgang mit männlichen und weiblichen Gefängnisinsassen zutage gefördert. Ermittlungsakten der Stasi sind jedenfalls vollständig überliefert5 und stehen für Forschungszwecke nach den novellierten (und für Wissenschaftler erheblich verbesserten) Vorschriften des StUG zur Verfügung – diese Chance wurde leider vergeben. Stattdessen wurde einer angeblich „schwierigen Quellenlage“ mit Hilfe eines „konzipierten theoretischen-methodischen Gerüstes Rechnung getragen“ (S. 60). Das hat selbstverständlich Konsequenzen für die Belastbarkeit von Bastians Forschungsergebnissen, die oftmals spekulativer bleiben als sie es unter Verwendung aussagekräftigerer Quellenbestände hätten sein müssen. So ist beispielsweise fraglich, ob der im Vergleich zu männlichen Häftlingen geringere Anteil von Frauen in der Magdeburger Stasi-Untersuchungshaft tatsächlich bedeutet, dass politische Delikte „aus Sicht der Staatsmacht […] vorwiegend männlich konnotiert waren“ (S. 306). Derartige verallgemeinernde Vermutungen verlangen dringend nach empirisch fundierte(re)n Untersuchungen.

Insgesamt belässt es Bastian oftmals bei bedauerlich abstrakten Schlussfolgerungen, die sich zudem mitunter sehr phrasenhaft lesen. Konkretere, auf breiter Empirie basierende Aussagen hätten der Studie sehr gut getan. Nichtsdestotrotz beinhaltet Bastians ambitionierte Dissertation gewinnbringende organisationshistorische Ergebnisse zum Stasi-Gefängnis Magdeburg-Neustadt, die bisherige Forschungsresultate aus den späten 1990er-Jahren bei weitem übertreffen.6 Vor allem hält die Studie viel Neues über den Haft- und Ermittlungsalltag der in Magdeburg-Neustadt Inhaftierten, aber auch über die Arbeitssituation sowie die dort eingesetzten Stasi-Bediensteten bereit. Sie liefert zudem künftigen Forschungsarbeiten zum Untersuchungshaftvollzug und zur strafrechtlichen Ermittlungstätigkeit des MfS zahlreiche wertvolle Anregungen: Besonders Bastians methodologisch-theoretische Überlegungen können nachfolgenden Analysen zum Themenkosmos politischer Haft in der SBZ/DDR als Handbuch dienen. Seinem Plädoyer für eine diskursanalytische Erweiterung des in der DDR-Forschung oft rezipierten alltagsgeschichtlichen Konzepts von Herrschaft als sozialer Praxis werden kommende Studien hoffentlich folgen.

Anmerkungen:
1 Zur Magdeburger Haftanstalt vgl. Sascha Möbius, „Grundsätzlich kann von jedem Beschuldigten ein Geständnis erlangt werden“. Die MfS-Untersuchungshaftanstalt Magdeburg-Neustadt von 1957 bis 1970, Magdeburg 1999. Zu den MfS-Untersuchungsgefängnissen in den früheren DDR-Bezirken Halle (Saale), Potsdam, Suhl, Erfurt, Gera, Frankfurt (Oder), Rostock, Schwerin, Leipzig und Dresden liegen ebenfalls Studien vor. Eine Überblicksdarstellung zur Geschichte der zentralen MfS-Untersuchungshaftanstalt in Ost-Berlin erscheint im kommenden September: Julia Spohr, In Haft bei der Staatssicherheit. Das Untersuchungsgefängnis Berlin-Hohenschönhausen 1951–1989, Göttingen 2015.
2 Vgl. Jens Gieseke, Die hauptamtlichen Mitarbeiter der Staatssicherheit. Personalstruktur und Lebenswelt 1950–1989/90, Berlin 2000.
3 Dieser Befund wurde erst kürzlich für die Ost-Berliner Ermittlungszentrale bestätigt. Vgl. Elisabeth Martin, „Ich habe mich nur an das geltende Recht gehalten“. Herkunft, Arbeitsweise und Mentalität der Wärter und Vernehmer der Stasi-Untersuchungshaftanstalt Berlin-Hohenschönhausen, Baden-Baden 2014, S. 132–136.
4 Vgl. Gieseke, Die hauptamtlichen Mitarbeiter der Staatssicherheit.
5 Von Aktenvernichtungen im Herbst 1989 im Zuge der Auflösung des Ministeriums für Staatssicherheit bzw. Amtes für Nationale Sicherheit (AfNS) abgesehen.
6 Vgl. Möbius, Die MfS-Untersuchungshaftanstalt Magdeburg-Neustadt.

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