M. Dirschlmayer: Kirchenstiftungen römischer Kaiserinnen

Cover
Titel
Kirchenstiftungen römischer Kaiserinnen vom 4. bis zum 6. Jahrhundert. Die Erschließung neuer Handlungsspielräume


Autor(en)
Dirschlmayer, Michaela
Reihe
Jahrbuch für Antike und Christentum. Ergänzungsband. Kleine Reihe 13
Erschienen
Münster 2015: Aschendorff Verlag
Anzahl Seiten
X, 268 S.
Preis
€ 44,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Ulrich Lambrecht, Institut für Geschichte, Universität Koblenz-Landau, Campus Koblenz

Michaela Dirschlmayers Studie zu den Kirchenstiftungen römischer Kaiserinnen der Spätantike ist etwa gleichzeitig zu Anja Buschs Untersuchung über allgemeine Macht- und Repräsentationsaspekte der Frauen des theodosianischen Kaiserhauses entstanden.1 Dirschlmayers Arbeit greift zwar chronologisch weiter aus als Buschs Dissertation, ist aber mit der Ausrichtung auf die Kirchenstiftungen zugleich spezieller angelegt. Letztlich dient sie demselben Anliegen, einen Beitrag zum tieferen Verständnis dafür zu liefern, wie man die Beteiligung der kaiserlichen Frauen an der Repräsentation von Macht und Herrschaft im spätrömischen Reich erfassen und belegen kann. Dabei zielt der im Untertitel verwendete Begriff „Handlungsspielraum“ auf das Problem der Selbständigkeit des Agierens dieser Frauen ab (vgl. S. 5). Für das Thema stehen Dirschlmayer neben zeitnäheren und zeitfernen literarischen Quellen je nach Umständen auch Inschriften und archäologische Hinterlassenschaften zur Verfügung. Zu den Kaiserfrauen der Spätantike einerseits und zu den Kirchenbauten dieses Zeitraums andererseits kann sie auf reichhaltige Literatur zurückgreifen, ohne dass ihr Thema bisher so systematisch und zusammenhängend, wie sie es unternimmt, behandelt worden wäre. Die Untersuchung liefert also einen willkommenen Überblick und sucht auf der damit gewonnenen Grundlage den Beitrag dieser Damen zur kaiserlichen Repräsentation genauer zu erfassen. Hierfür skizziert Dirschlmayer einleitend unter anderem das Akzeptanzsystem2 und gibt einen Überblick zu den Quellen samt den mit ihnen verbundenen Interpretationsproblemen.

Der auf die Einleitung folgende Teil ist den Kaiserfrauen des römischen Westens im 4. und 5. Jahrhundert gewidmet, und zwar Konstantins Mutter Helena und dessen Tochter Constantina, ferner Justina, der Mutter Valentinians II., Galla Placidia, der Halbschwester des Honorius, und – kurz – deren Schwiegertochter Licinia Eudoxia. Im nächsten Abschnitt wendet sich Dirschlmayer dem Osten im 5. Jahrhundert zu und bespricht hauptsächlich die Kirchenstiftungen Pulcherias, der Schwester des Kaisers Theodosius II., und Eudocias, ihrer Mutter, der Gattin des Arcadius. Im letzten Teil, der die östlichen Kirchenstiftungen des 6. Jahrhunderts behandelt, stehen Anicia Juliana als späte Vertreterin der theodosianischen Dynastie, sodann vor allem Justinians Ehefrau Theodora und schließlich Sophia, die Gattin Justins II., im Mittelpunkt. Sofern die Einzelkapitel genug Material bieten, folgen sie einem gleichen oder ähnlichen Aufbau: Dirschlmayer bespricht zunächst das sich aus den literarischen Quellen ergebende Bild der betreffenden Frau aus kaiserlichem Hause, um sie in die Zeitumstände einzuordnen und zugleich bestimmte Tendenzen herauszuarbeiten, die für die Behandlung der Kirchenstiftungen von Belang sind. Darauf folgen die Kirchenstiftungen im Einzelnen mit Vorstellung und Diskussion des Quellenbefundes, einer Zuordnung und schließlich einem Fazit, das eine Bewertung der individuellen Stiftungstätigkeit enthält.

Für Helena, der als erster christlicher Kaiserin Kirchenstiftungen zugeschrieben werden, hält Dirschlmayer am Ende fest, „dass keine einzige Kirche sicher als alleinige Stiftung Helenas bezeichnet werden kann“ (S. 50), die Kirchenstiftungen in Palästina, ebenso wie die römischen Gründungen Santa Croce und Santi Marcellino e Pietro3, vielmehr ganz auf Konstantin zurückgingen, auch wenn Helena die Bauvorhaben im Heiligen Land „in Augenschein nahm“ (S. 51). Insofern äußert Dirschlmayer wohl zu Recht hinsichtlich des Kirchenstiftungswesens an der Vorbildfunktion der Kaisermutter für spätere Vertreterinnen des Kaiserhauses grundsätzliche Zweifel. Eine wesentlich selbständigere Funktion als Kirchenstifterin billigt sie Konstantins Tochter Constantina zu, die als Witwe des Hannibalianus zwischen 337 und 350 nach eigenem Ermessen und unabhängig von dem eigentlich zuständigen Kaiser Constans, ihrem Bruder, in Rom den Märtyrerkult und speziell die Agnesbasilika gefördert habe: „De iure stiftete diese Kirche möglicherweise zwar Constantin, de facto jedoch Constantina“ (S. 66). Am Beispiel der Justina, von der keine Kirchenstiftungen überliefert sind, vermag Dirschlmayer sodann die Probleme aufzuzeigen, die sich für eine homöisch orientierte Kaiserin und ihren Hof in dem von Bischof Ambrosius bestimmten, streng nizänisch geprägten Mailänder Umfeld ergaben. Den größten Raum in diesem Abschnitt nimmt Galla Placidia ein, vor allem mit ihren Kirchenstiftungen in Ravenna, die – wenngleich erst im 9. Jahrhundert – durch Agnellus dokumentiert sind. Hier konnte sie, anders als in Rom, besonders in ihrer Zeit als Regentin für ihren unmündigen Sohn Valentinian III. Handlungsspielraum geltend machen und auf dem Weg über die Religionspolitik Akzente der Repräsentation setzen, die die in ihrer Person als Spross der valentinianischen und zugleich der theodosianischen Familie zusammenlaufenden dynastischen Ansprüche des Kaiserhauses zu unterstreichen vermochten. In diesem Sinne stellt Dirschlmayer vor allem die Stiftung der Kirche des Evangelisten Johannes4 und der Heilig-Kreuz-Basilika samt zugehörigem Mausoleum5 heraus. Mit Licinia Eudoxias Wirken in Rom macht Dirschlmayer schließlich noch auf die bescheidenere Unterstützung hiesiger bischöflicher Kirchenbauprojekte durch die Kaiserin – ohne Nennung des Kaisers – aufmerksam.

Im nächsten Abschnitt wendet sich Dirschlmayer dem Osten und Konstantinopel zu. Eine Übergangszeit macht sie hier mit Eusebia, der Ehefrau des Kaisers Constantius II.6, und Theodosius’ erster Gattin Flaccilla geltend, bevor sie auf den mit Eudoxia, der Ehefrau des Arcadius, feststellbaren Wandel im religionspolitischen Profil der Kaiserin zugunsten von nun an oftmals größerer Handlungsspielräume eingeht. Im Mittelpunkt dieses Teils steht deren Tochter Pulcheria, die hinsichtlich ihres großen Einflusses im Osten mit Galla Placidia im Westen verglichen wird.7 Neben manch anderen kirchlichen Stiftungen in Konstantinopel sind es vor allem die drei Marienkirchen, deren Förderung Pulcheria aufgrund ihres Jungfräulichkeitsgelöbnisses und ihrer Haltung zu der im Umfeld des Konzils von Ephesus behandelten, mariologisch und christologisch relevanten theotókos -Frage besonders am Herzen lag.8 Der Kaiserschwester Pulcheria stellt Dirschlmayer die kaiserliche Ehefrau Eudocia gegenüber, der in Konstantinopel wenig Raum zur Ausformung einer Pulcheria entsprechenden kaiserlichen Repräsentation blieb, so dass sie diese vielmehr in Jerusalem entfaltete. Den direkten Vergleich mit Helena lehnt Dirschlmayer wohl zu Recht ab; den Unterschied, der die Veränderungen in der Repräsentationspraxis von Frauen des Kaiserhauses im Zeitverlauf markiert, kleidet sie in die Worte: „Helena repräsentierte […] auf ihrer Reise ins Heilige Land Constantin, Eudocia hingegen […] sich selbst.“ (S. 153) Durch Verina, die Ehefrau Kaiser Leos I., und ihre Tochter Ariadne, die zuerst mit Zeno, dann mit Anastasius verheiratet war, wurden die Kirchenstiftungen von Kaiserfrauen wieder auf ein bescheidenes Maß ohne sonderliche Hervorhebung der Kaiserinnen zurückgeführt. Dirschlmayers Mutmaßungen über die möglichen Gründe beziehen den Dynastiewechsel und die damit verbundenen Umbrüche mit ein, rechnen jedoch nicht mit einer grundsätzlichen Krise des Kaisertums auch im Osten.9

Im letzten Teil widmet sich Dirschlmayer den Kirchenstiftungen dreier sehr unterschiedlicher Frauen. Zunächst bespricht sie die Kirchenstiftungen der Anicia Juliana in Konstantinopel, die durch ihren Vater Olybrius, einen der letzten kurzzeitigen Kaiser des weströmischen Reiches, Anicierin war und durch ihre Mutter Placidia, die Tochter Valentinians III., dem theodosianischen Kaiserhaus angehörte. Neben der von ihr ausgeschmückten Euphemiakirche und der Stiftung einer Marienkirche kulminierte ihre Stiftungstätigkeit in der Polyeuctuskirche, insgesamt drei Kirchenbauten, mit denen sie nicht nur ihre chalcedonische Glaubensrichtung präsentierte, sondern zugleich – hochpolitisch – auf die dynastische Legitimation ihrer Familie hinwies. Den Repräsentationsanliegen Julianas sucht Dirschlmayer durch eine genauere Interpretation der in der Anthologia Graeca überlieferten Stiftungsepigramme Farbe zu verleihen.10 Für Kaiserin Theodora sodann, die im Mittelpunkt dieses Teils steht, konstatiert Dirschlmayer einen Traditionsbruch, da sie an Stiftungen zwar beteiligt war, aber nicht mehr eigenständig Kirchen stiftete, dies vielmehr ihrem Ehemann Justinian überlassen blieb. Stattdessen verlegte sich Theodora noch intensiver als ihre Vorgängerinnen auf Akte der Philanthropie, wozu unter anderem die Arbeitsteilung angesichts der gemeinsamen religionspolitischen Interessen des Kaiserpaares Anlass bot. Anschließend stellt Dirschlmayer fest, dass auch Theodoras Nichte Sophia, die Ehefrau Justins II., trotz der Handlungsmöglichkeiten, die die Erkrankung ihres Ehemannes zu bieten schien, nicht als selbständige Stifterin hervortrat. In einer knappen Schlussbetrachtung fasst Dirschlmayer schließlich die wesentlichen Ergebnisse ihrer Studie zusammen. Leider fehlt ein Stellenindex.

Bei dieser Untersuchung handelt es sich einerseits um ein an und für sich verdienstvolles Werk, das die Kirchenstiftungen römischer Kaiserfrauen der Spätantike als Mittel der Repräsentation zusammenstellt und Revue passieren lässt. Damit werden verstreut vorliegende Einzelforschungen gebündelt und unter einheitlicher Fragestellung kompakt behandelt, so dass im Vergleich Entwicklungslinien, Gemeinsamkeiten und Unterschiede deutlich hervortreten. Die methodischen Überlegungen zum Umgang mit Traditions- und Überrestquellen überzeugen generell und meist auch in den Einzelfällen. Die Handhabung der Quellen und der Umgang mit ihren Tendenzen sind von entscheidender Bedeutung für die Einschätzung des Aussagewertes der mit kaiserlichen Frauen in Verbindung gebrachten Kirchenstiftungen. Hinsichtlich der Auslotung der Interpretationsspielräume ist Dirschmayer nichts vorzuwerfen, im Gegenteil. Allerdings hätte sie vielleicht das Bedeutungsfeld der Begriffe ‚Macht‘ und ‚Herrschaft‘ genauer erfassen sollen11; denn allzu oft erscheinen die kaiserlichen Frauen nicht nur als informell mächtig, sondern geradezu als Inhaberinnen formaler Herrschaft. Die von Dirschlmayer praktizierte Unterscheidung zwischen einem Handeln de iure und de facto bietet für methodische Aspekte der Auslotung von Ermessensspielräumen weiblicher Angehöriger kaiserlicher Dynastien nur unzureichend Ersatz.

Andererseits mutiert auch das interessanteste Sujet zur quälenden Lektüre, wenn sprachliche Unzulänglichkeiten überhandnehmen. Allzu zahlreich sind bei Dirschlmayer stilistische Unebenheiten im Satzbau12 und bei Begriffen13, sprachlich unsägliche Genitive14, Appositionen im falschen Kasus15 und Präpositionen mit falschem Kasus16 vertreten, von Druckfehlern17 und willkürlicher, nur vermeintlich neuen Regeln folgender Rechtschreibung18 ganz abgesehen. Für eine erfolgreiche Rezeption der Ergebnisse Dirschlmayers unabdingbar ist aber, dass die Lektüre einen sprachlich akzeptablen Rahmen bietet, zu dem auch die durchgängige Beachtung von Interpunktionsregeln einiges beizutragen vermag. Es hätte daher vor der Drucklegung unbedingt noch ein sehr gründlicher Korrekturdurchgang erfolgen müssen. In der publizierten Fassung ist durchaus erkennbar, dass die Textpassagen mit unterschiedlicher Sorgfalt gearbeitet sind.

Anmerkungen:
1 Vgl. Anja Busch, Die Frauen der theodosianischen Dynastie. Macht und Repräsentation kaiserlicher Frauen im 5. Jahrhundert, Stuttgart 2015; dazu die Rezension von Ulrich Lambrecht, in: H-Soz-Kult, 09.11.2015, www.hsozkult.de/publicationreview/id/rezbuecher-24349 (24.04.2017).
2 Nach Egon Flaig, Den Kaiser herausfordern, Frankfurt am Main 1992; Steffen Diefenbach, Frömmigkeit und Kaiserakzeptanz im frühen Byzanz, in: Saeculum 47 (1996), S. 35–66; ders., Zwischen Liturgie und civilitas. Konstantinopel im 5. Jahrhundert und die Etablierung eines städtischen Kaisertums, in: Rainer Warland (Hrsg.), Bildlichkeit und Bildorte von Liturgie, Wiesbaden 2002, S. 21–49; Rene Pfeilschifter, Der Kaiser und Konstantinopel, Berlin 2013.
3 Die kaiserlichen Grundstücke Sessorium und fundus Laurentus, auf denen diese beiden Kirchen erbaut wurden, werden allerdings nicht von „der severischen Stadtmauer getrennt“ (so S. 44) – diese gibt es gar nicht –, sondern zwischen ihnen verläuft die Aurelianische Stadtmauer.
4 Allerdings unterläuft ihr bei der Beschreibung der am Triumphbogen dieser Kirche angebrachten zehn Porträts der valentinianischen und der theodosianischen Familie ein peinlicher Fehler: Statt Constantius III., den 421 verstorbenen Ehemann Galla Placidias, nennt sie den Usurpator Constantinus III., der 411 vom Heermeister und nachmaligen Kaiser Constantius geschlagen wurde. In der Rekonstruktion bei Deborah Mauskopf Deliyannis, Ravenna in Late Antiquity, Cambridge 2010, S. 69, Abb. 13, auf die sich Dirschlmayer S. 92 mit Anm. 381 beruft, ist der Name übrigens richtig angegeben. Auch die Wiedergabe der in der Apsis angebrachten Inschriften ist bei Dirschlmayer S. 92 fehlerhaft.
5 Die auch von anderen Forschern bereits geäußerten Mutmaßungen, in diesem Mausoleum eine Grablege für Galla Placidias und Athaulfs früh verstorbenen Sohn Theodosius zu sehen (vgl. Dirschlmayer S. 97f.), müssen Spekulation bleiben.
6 Eusebia scheint von Dirschlmayer S. 111f. zu eindeutig allein dem Osten, Konstantinopel, zugeordnet zu sein.
7 Dirschlmayer siedelt beide auf gleicher Stufe an: Sie stellt sie als „regierende“ Kaiserinnen heraus und betont „die Gemeinsamkeiten in ihrer Herrschaftsausübung“ (S. 102), für Pulcheria darüber hinaus deren „lange Herrschaftszeit als Augusta“ (S. 128). In dieser Hinsicht äußert sich Busch, Frauen, S. 109 u. 134 zu Recht deutlich vorsichtiger; zugleich stuft sie, anders als Dirschlmayer, Pulcheria als mächtiger denn Galla Placidia ein.
8 Dabei wirkt es durchaus störend, dass Dirschlmayer die Ortsangaben Chalkoprateia (S. 137, 143 u. 156) und Constantinianae (S. 132f. u. 161) als Singular auffasst. Dies verwundert umso mehr, als ihr dieser Fehler bei den von ihr oft genannten Patria Konstantinoupoleos bis auf eine Ausnahme (S. 220) nicht unterläuft.
9 Vgl. die von Mischa Meier, Anastasios I., Stuttgart 2009, S. 33 aufgestellte These.
10 Dies will ihr allerdings mit Anth. Gr. 1,10 nicht recht gelingen, obwohl ihr die vorzügliche Interpretation von Carolyn L. Connor, The Epigram in the Church of Hagios Polyeuktos in Constantinople and its Byzantine Response, in: Byzantion 69 (1999), S. 479–527 zur Verfügung stand. Unter anderem versteht Dirschlmayer S. 177 nämlich die metrischen Hinweise bei Connor S. 500 falsch, obwohl ein selbständiger Blick auf den Bau der Verse sie eines Besseren hätte belehren können. Die Teilkapitel 1.2.2 und 1.2.3 (besonders S. 170–173 und S. 176f.) hätten daher gründlich überarbeitet werden müssen, wenn sie den Leser informieren und nicht verwirren sollen.
11 Mit gutem Gespür leistet dies zum Beispiel Busch, Frauen, S. 19–21.
12 Beispiel: „Die Betonung Julianas auf ihre vornehme Herkunft“ (S. 175).
13 Beispiele: „Allegorie“ (S. 42) statt richtig „Analogie“; „das palatiale Ambiente“ (S. 130).
14 Beispiele: „Constantina, Gattin Caesars Gallus’“ (S. 52); „Daten Julianas Vita“ (S. 164); „eine Fortsetzung Prokops Bella“ (S. 209, Anm. 259).
15 Beispiel: „Mit der Förderung ihres Sohnes, dem gleichnamigen Olybrius“ (S. 177).
16 Beispiele: „gegenüber“ mit dem Genitiv (S. 171; 187, Anm. 131); „statt“ mit dem Dativ (S. 171, Anm. 50). – Das Verb „gedenken“ konstruiert Dirschlmayer übrigens auch mit dem Dativ (S. 104).
17 Einige Namen als Beispiele: „Paulus Silentarius“ (mehrfach S. 197–199) statt richtig „Silentiarius“; „Hypathius“ (S. 200, Anm. 217) statt richtig „Hypatius“; „Palagius“ (S. 210) statt richtig „Pelagius“.
18 Beispiele: „von statten“ (S. 209); „tief gläubig“ (S. 215); „zu Folge“ (bis auf wenige Ausnahmen passim); der/die „Heilige […]“ als Adjektiv zum Eigennamen immer in Großschreibung.

Redaktion
Veröffentlicht am
Redaktionell betreut durch
Klassifikation
Mehr zum Buch
Inhalte und Rezensionen
Verfügbarkeit
Weitere Informationen
Sprache der Publikation
Sprache der Rezension