G. Spraul: Der Franktireur-Krieg 1914

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Titel
Der Franktireurkrieg 1914. Untersuchungen zum Verfall einer Wissenschaft und zum Umgang mit nationalen Mythen


Autor(en)
Spraul, Gunter
Reihe
Geschichtswissenschaft 23
Erschienen
Berlin 2016: Frank & Timme
Anzahl Seiten
684 S.
Preis
€ 68,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Peter Hoeres, Julius-Maximilians-Universität Würzburg

Im Jahr 2001 legten die irischen Historiker John Horne und Alan Kramer ein Buch über die „German Atrocities“ beim Einmarsch in Belgien und Nordfrankreich im August 1914 vor, mit dem den Normalweg der Forschung souverän ignorierenden Anspruch, die definitive Wahrheit über diesen schwierigen Komplex zu präsentieren.1 Allzu viele Wissenschaftler und Journalisten sowie Politiker und andere geschichtswissenschaftliche Amateure folgten vorschnell und unkritisch dieser Vorgabe. Allerdings wurde auch Kritik laut an der fehlenden Quellenkritik des Buches wie an der militärhistorischen und völkerrechtlichen Kompetenz der Autoren2, übrigens nicht nur in diesem Fall.3 Das Buch von Gunter Spraul entfaltet nun auf 679 Seiten diese Kritik und kommt zu einem vernichtenden Urteil. Auf vielen Seiten zeigt der Autor Irrtümer und Verwechslungen auf, die ihre Ursache in einer erstaunlichen Ignoranz militärischer Sachverhalte und deutscher Quellen haben.

Spraul selbst stützt sich im Wesentlichen auf Regimentsgeschichten, Kriegs- und Gefechtstagebücher, private Aufzeichnungen und weitere Quellen sächsischer und württembergischer Regimenter. Natürlich sind diese kritisch zu lesen, doch zeigen sie in vielen Fällen, dass die Einheiten an anderen Stellen vorrückten als von Horne und Kramer behauptet. Vor allem belegen sie, dass es einen Franktireurkrieg gab, Angriffe von nicht gekennzeichneten Zivilisten aus dem Hinterhalt, was nach der Haager Landkriegsordnung verboten war. Die überwältigende Fülle von Berichten darüber kann man kaum mit der nicht belegbaren These eines kollektiven Traumas, das durch die Erinnerung an 1870/71 hervorgerufen worden sei, eskamotieren. Das geht schon deswegen nicht auf, weil dies weder damals noch in der Erinnerung ein großes Thema war, was nicht überrascht, wenn man sich die auch im Vergleich zu 1914 niedrigen Zahlen der Verluste auf beiden Seiten in Gambettas Volkskrieg anschaut.

Die tendenziöse Aufbereitung von Quellen zeigt Spraul an zahlreichen Beispielen auf. Erhellend ist, dass auch rasch nachprüfbare Aussagen von Horne und Kramer nicht stimmen, wie diejenige, die Gräuellegende von den abgehackten Kinderhänden sei nicht in der seriösen Presse wie der Londoner Times kommuniziert worden. Das ist für Horne und Kramer deswegen wichtig, weil sie sich mitunter selbst auf Berichte der Times stützen und sie diese Quelle nicht infrage stellen wollen. Genau dort findet sich aber die erfundene Geschichte von den abgehackten Armen eines Babys.4

Spraul kommt zum Ergebnis: „Quellenkritik – sofern es sie überhaupt gibt – findet bei Horne und Kramer nur zu Randfragen statt […] Einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem ‚Beweismaterial der anderen Seite‘ gehen die Autoren aus dem Weg: entweder wird dieses von vornherein als ‚apologetisch‘ ausgegrenzt oder es wird nur insofern benutzt, als es die eigene Position zu stützen scheint.“ (S. 535) In einem Anhang stellt Spraul ausgewählte Quellen Passagen von Horne und Kramer gegenüber. Daraus sei ein Beispiel zitiert. Im Kriegstagebuch der Munitionskolonne der 2. Batterie/Fußartillerie-Bataillon 96 heißt es am 20. August 1914 (S. 639f.): „Beim abkochen gegen 8 ½ Uhr wurde die Kolonne von Einwohnern beschossen, darauf in der Kolonne Schützenlinie formiert und geschossen. […] Eine Proviantkolonne auf der Straße hatte einige Verluste. Es wurden in der Nacht Geiseln gefangenengenommen, darunter der Curé, der Schloßvogt, ein Müller, außerdem noch 16–18 Einwohner. […] einige Gehöfte wurden angesteckt und in Trümmerhaufen verwandelt. 21. August 1914 14.00 Abmarsch von Argimont, nebst verhafteten Leuten, welche mitgeführt wurden, um kreisgerichtlich abgeurteilt zu werden. Der Maire war schon am 20. erschossen worden und lag zum Abschrecken der Einwohner an der Straße. 22. August 1914 Während des Marsches fand die Gerichtsverhandlung der mitgeführten Einwohner von Argimont statt, wovon der Schloßvogt standrechtlich erschossen wurde. Die übrigen wurden freigesprochen.“

Bei Horne und Kramer wird daraus Folgendes gemacht: „Während die Armee den Ostteil Belgiens durchquerte, wütete sie in Dörfern, die weitab aller Kämpfe lagen (Somme-Leuze, Erezée, Champlon und Hargimont), wobei Geiseln genommen, Zivilisten erschossen, Häuser niedergebrannt und Honoratioren verschleppt wurden.“5 Gelinde gesagt, ist das komplexitätsreduzierend, was Spraul ausführlich erläutert, ganz zu schweigen davon, dass Horne und Kramer hier wie andernorts die Hinweise auf Franktireurangriffe in den Quellen einfach unter den Tisch fallen lassen.

Sprauls Buch ist stellenweise schwer lesbar, es besteht aus zahlreichen einzelnen Episoden, die en detail geschildert werden. Über die Befunde hinaus, dass es einen belgischen Franktireurkrieg im August 1914 gegeben hat und die Angaben bei Horne und Kramer unzuverlässig und fehlerhaft sind, ergibt sich kein Gesamtbild. Zweifellos, das gilt es festzuhalten, hat es damals deutsche Kriegsverbrechen gegeben, unverhältnismäßige Repressalien und auch Erschießungen von Kinder und Frauen. Die entsprechenden bestürzenden Zeugenaussagen werden von Spraul gar nicht eigens behandelt, obgleich auch er deutsche Kriegsverbrechen nicht in Abrede stellt. Allerdings waren nicht alle Strafmaßnahmen und Repressalien nach dem damals geltenden und allseits praktizierten Völkerrecht Kriegsverbrechen und sie waren nicht Illusionen, sondern mehr als vereinzelten, tausendfach überlieferten Angriffen von Zivilisten und als Zivilisten getarnten Soldaten geschuldet, die eben zwecks Hegung des Krieges als Verbrechen galten, wenn sie nicht den Anforderungen der Haager Landkriegsordnung entsprachen. Eine spontan zur Abwehr von Invasoren zu den Waffen greifende Bevölkerung musste demnach die Waffen offen führen und die Gesetze und Gebräuche des Krieges achten, das heißt nicht heimtückisch und aus dem Hinterhalt agieren, was aber häufig der Fall war.

Beim vorliegenden Buch handelt es sich um eine monumentale Rezension des Buches von Horne und Kramer, die zeigt, dass dieses keineswegs als eine verlässliche Studie über die Geschehnisse beim Einmarsch in Belgien und Nordfrankreich 1914 gelten kann. Dafür weist sie zu viele Fehler, eine zu einseitige Quellenkritik und zahlreiche Fehlschlüsse auf. Der von Horne und Kramer geschmähte Nipperdey dürfte mit seiner freilich sehr summarischen Einschätzung letztlich näher an der historischen Realität gelegen haben.6 Vor allem kann nicht mehr in Abrede gestellt werden, dass es Franktireurs und völkerrechtswidrige Angriffe auf die deutschen Truppen gegeben hat. Auch das berüchtigte „Strafgericht von Löwen“ entsprang nicht friendly fire, wie oft lapidar insinuiert wird.7

Man darf nun gespannt sein, welche Ergebnisse die angekündigte Studie von Ulrich Keller (University of California, Santa Barbara) zum Thema zeitigt, die in Bälde erscheinen wird. Sie verspricht auf einer breiteren Quellengrundlage als Sprauls Buch die Ereignisse stärker zu kontextualisieren und den Gang der internationalen Forschung intensiver zu verarbeiten und systematischer voranzutreiben.

Anmerkungen:
1 John Horne / Alan Kramer, Deutsche Kriegsgreuel 1914. Die umstrittene Wahrheit. Aus dem Englischen von Udo Rennert, Hamburg 2004, hier S. 618. Überboten wurden die Autoren noch von Jeff Lipkes, Rehearsals. The German Army in Belgium, August 1914, Louvain 2007.
2 Vgl. meine Rezension in: sehepunkte 4 (2004), Nr. 7/8, <http://www.sehepunkte.de/2004/07/6108.html> (16.6.2016), sowie die ebenfalls in Teilen kritischen Rezensionen von Markus Pöhlmann, in: Militärgeschichtliche Zeitschrift 64 (2002), S. 564–565; Christian Hartmann, in: FAZ 14.6.2004, S. 12, und Martin Moll, in: Militärgeschichtliche Zeitschrift 65 (2006), S. 256–259; vgl. ferner Gerd Hankel, Die Leipziger Prozesse. Deutsche Kriegsverbrechen und ihre strafrechtliche Verfolgung nach dem Ersten Weltkrieg 2003, S. 279, Anm. 616.
3 Siehe zuletzt die von Benjamin Ziemann geäußerte Kritik in seiner Besprechung von Isabel V. Hull: A Scrap of Paper. Breaking and Making International Law During the Great War. Ithaca 2014, in: H-Soz-Kult, 21.05.2015: <http://www.hsozkult.de/publicationreview/id/rezbuecher-22790> (16.6.2016), dort Anmerkung 2.
4 Atrocities in Belgium, in: The Times, 28.8.1914, S. 7. Dort heißt es: „One man whom I did not see told an official of the Catholic Society that he had seen with his own eyes German soldiery chop off the arms of a baby which clung to its mothers’s skirts.“
5 Horne/Kramer, Kriegsgreuel, S. 74.
6 Vgl. Thomas Nipperdey, Deutsche Geschichte 1866–1918, Bd. II: Machtstaat vor der Demokratie, 3. Aufl., München 1995 (1. Aufl. 1990), S. 760.
7 Vgl. dazu schon das Interview mit Ulrich Keller in: Welt online vom 21.8.2014 <http://www.welt.de/geschichte/article131444859/Gab-es-in-Loewen-1914-doch-belgische-Franktireure.html> (16.6.2016).

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