K. Baaken / U. Schmidt (Bearb.): Regesta Imperii IV.4: Lucius III.

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Titel
J. F. Böhmer, Regesta Imperii IV: Lothar III. und ältere Staufer, 4. Abteilung: Papstregesten 1124–1198, Teil 4: 1181–1198. Lieferung 1: 1181–1184


Herausgeber
Katrin, Baaken; Schmidt, Ulrich
Erschienen
Köln 2003: Böhlau Verlag
Anzahl Seiten
XVIII + 836 S.
Preis
€ 140,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Claudia Zey, Historisches Seminar, Universität Leipzig

Lucius III. (1.9.1181 – 25.11.1185) gehört zu den weniger bekannten Päpsten des Hochmittelalters, da er nur kurz amtierte und auf Alexander III. folgte, den bedeutendsten Papst des 12. Jahrhunderts. Die Wahl von Lucius war allerdings das Resultat einer über 40-jährigen Karriere an der Kurie, die im Jahr 1138 unter Papst Innocenz II. (1130–1143) begonnen hatte. Innocenz hatte den aus Lucca stammenden Hubald Allucingoli zum Kardinaldiakon von S. Adriano berufen und ihn 1141 zum Kardinalpriester von S. Prassede promoviert. In den höchsten Kardinalsrang stieg Hubald unter Hadrian IV. (1154–1159) im Jahr 1158 auf, als er zum Kardinalbischof von Ostia, dem angesehensten der sieben suburbikarischen Bistümer, geweiht wurde. Dass dem Papsttum im Verlauf des 12. Jahrhunderts der Aufstieg zu einer europäischen Zentralmacht gelang und es sich gegen Kaiser Friedrich I. Barbarossa (1152–1190) im Schisma zwischen 1159 und 1177 behaupten konnte, war auch Hubalds Verdienst. Sein diplomatisches Geschick kam besonders unter Alexander III. (1159–1181) zum Tragen, als er durch mehrere Legationen ins sizilische Königreich und nach Byzanz für ein enges Bündnis dieser Mächte mit dem alexandrinischen Papsttum gegen Barbarossa und dessen Gegenpäpste sorgte. Bei den Verhandlungen im Vorfeld des Friedens von Venedig 1177 spielte Hubald ebenfalls eine herausragende Rolle.

Das Verhältnis zum Staufer blieb auch für Lucius’ Pontifikat bestimmend, wobei die zweimalige persönliche Begegnung in Verona im Oktober und Dezember 1184 einen Höhepunkt darstellte. Gegenstand der Gespräche waren die nach dem Frieden von Venedig noch offen gebliebenen Fragen des päpstlich-kaiserlichen Verhältnisses sowie das Problem der Ketzerbekämpfung. Obwohl die Verhandlungen nicht in allen Belangen einen positiven Ausgang nahmen, markieren die Tage von Verona eine wichtige, wenngleich kurze Phase enger Zusammenarbeit zwischen Kaiser und Papst in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts. Lucius verblieb bis zu seinem Tod in der Stadt an der Etsch und wurde im dortigen Dom begraben.

Seine heute noch greifbare urkundliche Hinterlassenschaft umfasst nach der letzten Zählung 1667 Dokumente.1 Etwa ein Drittel davon wurde allein während des Veroneser Aufenthaltes der Kurie ausgestellt. Welche Ausmaße die päpstliche Urkundenproduktion unter Lucius III. hatte, mögen Vergleichszahlen verdeutlichen: Friedrich Barbarossa hat während der gesamten Dauer von Lucius’ Amtszeit gerade einmal 110 Urkunden ausgestellt und der französische König Philipp II. August (1180–1223) etwa 120.

Die Aufarbeitung von Lucius’ Urkunden ist also nicht nur für die Erforschung der mittelalterlichen Papstgeschichte, sondern auch für die hochmittelalterliche europäische Geschichte ein lohnenswertes Unterfangen. Dennoch erscheint es merkwürdig, dass der erste Band der Papstregesten des 12. Jahrhunderts ausgerechnet diesem Papst gewidmet ist. Der Umstand erklärt sich aus der Entscheidung der zuständigen Kommission der Mainzer Akademie der Wissenschaften von 1980, zu den 1979 von Gerhard Baaken (unter Mithilfe von Katrin Baaken) abgeschlossenen Regesten Heinrichs VI. 2 auch diejenigen der „Gegenseite“ vorzulegen, d.h. die fünf Pontifikate von Lucius III. bis zu Cölestin III. († 1198) zu einem Projekt zusammenzufassen. Aus heutiger Sicht erweist sich dieses Vorhaben jedoch als zu ambitioniert, angesichts der (damals schon absehbaren) Materialflut und einer Bearbeitungsdauer von über 20 Jahren für einen vierjährigen Amtsabschnitt. Außerdem zwang die Entscheidung, ausgerechnet die materialreichste Phase der Papstgeschichte des 12. Jahrhunderts chronologisch zu erschließen, zu schmerzlichen Kompromissen bei der Erfassung des gesamten Quellenbestandes und zeigt zugleich die Grenzen der Übertragbarkeit des Erfolgsmodells „Regesta Imperii“ auf die Erforschung des Papsttums im 12. Jahrhundert. Man entschied sich nämlich für eine Beschränkung allein auf Urkundenregesten, also auf eine Nichtbeachtung von chronikalischen Nachrichten und wichtigen Briefzeugnissen anderer Aussteller, und damit für ein Abweichen von den für die Kaiserregesten geltenden Grundsätzen,3 an die man sich bisher auch bei den in dieser Reihe erschienenen Papstregesten-Bänden gehalten hatte.4 So einleuchtend der Hinweis in der Einleitung auf die Materialfülle und das ohnehin fast lückenlos bekannte Itinerar von Lucius zwischen 1181 und 1185 sein mag, wäre es doch erstrebenswert gewesen, wenigstens die Regesta Pontificum Romanorum von Philipp Jaffé und Samuel Loewenfeld aus dem Jahr 1888 für diesen Zeitraum vollständig zu ersetzen.

Der nun vorgelegte erste Band enthält 1166 Regesten für die Zeit zwischen Lucius’ Wahl (1.9.1181) und seiner letzten Reisestation auf dem Weg nach Verona (22.7.1184). Die große Anzahl ausgestellter Urkunden in dieser oberitalienischen Stadt bleibt dem zweiten Regestenband ebenso vorbehalten wie alle nicht exakt zu datierenden Stücke, die anstelle der bisher üblichen Einordnung nach dem frühest möglichen Datum nun nach dem letztmöglichen eingeordnet werden. Dieser zweite Band soll nach Ankündigung von Baaken und Schmidt bald erscheinen.

Der Aufbau der einzelnen Regesten orientiert sich an den schon erschienenen Bänden, weswegen hier nur auf Besonderheiten und die am Ende des Bandes gebotenen Erschließungsmöglichkeiten hingewiesen wird. Die im Regest erscheinenden Personen- und Ortsnamen können über das Register (S. 769–836) identifiziert und lokalisiert werden. Das Incipit der Dokumente wurde von Baaken und Schmidt zur besseren Unterscheidung auf fünf (anstelle der sonst üblichen drei) Worte ausgedehnt. Über die Häufigkeit einzelner Initien informiert das Initienverzeichnis (S. 669–677). Die Unterschriften der Kardinäle, wie sie sich im Eschatokoll der Privilegien in drei Spalten getrennt finden (in der Mitte der Papst und die Kardinalbischöfe, in der linken Spalte die Kardinalpriester und in der rechten Spalte die Kardinaldiakone), wurden in eine chronologisch-tabellarische Liste umgesetzt (S. 679–691). Diese Aufschlüsselung ist besonders wertvoll, weil an ihr die kuriale An- und Abwesenheit der Kardinäle ablesbar ist. Bei den Angaben zur Überlieferung sowie bei der Nennung der bisherigen Drucke und Regesten wurde zwar Vollständigkeit angestrebt, war aber nicht immer zu erreichen. Genannt werden nach Möglichkeit der erste und der letzte Druck. Den Nachweisen zur handschriftlichen Überlieferung (bis 1500) liegen schriftliche Anfragen an etwa 300 Archive und persönliche Recherchen in London, Paris, Rom und Venedig zugrunde. Auch wenn das ursprüngliche Ziel, alle Papsturkunden vor 1198 im Druck zu bieten, schon aufgrund der ungeheuren Masse in weitere Ferne gerückt ist, erweist sich gründliche Sichtung der handschriftlichen Überlieferung (wie sie sich nach den Verlusten und Verschiebungen der beiden Weltkriege und der Neuorganisation vieler Archive präsentiert) für den kritischen Umgang mit dem Material doch als unabdingbar. In diesem Punkt erfahren auch die noch vor dem letzten Weltkrieg erschienenen Bände der Italia Pontificia (Bd. 1–8) und der Germania Pontificia (Bd. 1–3) wichtige Korrekturen. Sie sind die frühesten Produkte des 1896 von Paul Fridolin Kehr ins Leben gerufenen Göttinger Papsturkundenwerkes, mit dem der Wechsel von einer chronologischen Aufbereitung des Materials hin zu einer nach Ländern gegliederten Untersuchung vollzogen worden war. Erst diese auf die einzelnen kirchlichen Institutionen und ihre Archive konzentrierte Arbeitsweise ermöglichte eine realistische Einschätzung der Quantitäten und bot zudem erstmals umfassende Informationen zur Überlieferung der einzelnen Stücke. Um einen schnellen Zugriff auf diese Regestenbände zu gewährleisten und um die Identifikation der Urkunden zu erleichtern, dienen im Lucius-Band nun die Konkordanzen zwischen den jetzt vergebenen Nummern mit denjenigen in der Gallia Pontificia, Germania Pontificia, Italia Pontificia und Scotia Pontificia sowie mit Jaffé-Loewenfeld (S. 693–704).5 Daran schließt sich das Literatur- und Quellenverzeichnis an (S. 705–767).

Baaken und Schmidt haben dankenswerterweise alle notwendigen Listen und Verzeichnisse bereits im ersten Band bereitgestellt, um dessen selbständige Benutzbarkeit schon vor Erscheinen des zweiten Teils zu ermöglichen. Unverständlich ist vor diesem Hintergrund, warum in der Einleitung wichtige Angaben für eine Gesamteinschätzung des vorgelegten Materials nicht auftauchen.6 Zwar wird beiläufig erwähnt, wie viele Originale in diesem Band verzeichnet sind, nämlich 356, über die Summe der kopial überlieferten Stücke schweigt sich das Bearbeiterduo aber ebenso aus, wie über die Zahl der Deperdita und der Fälschungen. In der ersten Auflage der Regesta Pontificum Romanorum von 1851 verzeichnete Philipp Jaffé für Lucius III. etwa 360 Urkunden (J 9415–9776). Samuel Loewenfeld bot 1888 bereits fast die dreifache Anzahl (JL 14507–15474). Dass es seither einen Zuwachs der Gesamtzahl der bekannten Urkunden Lucius’ III. um mindestens 70% gegeben hat, erfährt man nur aus anderen Publikationen.7 Auch auf die Suche nach bisher nur entlegen oder überhaupt nicht zugänglichen Stücken muss man sich selbst begeben. Gerade mit solchen Informationen hätten Baaken und Schmidt aber deutlicher den Fortschritt ihrer jahrzehntelangen und im Detail sehr mühevollen Arbeit gegenüber älteren Publikationen belegen können und müssen. Denn ihr methodischer Hinweis, dass den Regesten grundsätzlich die Drucke zugrunde gelegt wurden – ebenfalls eine durch die Materialfülle bedingte Konzession –, stimmt angesichts der geringen Zahl kritisch edierter Papsturkunden und der hohen Zahl unkritischer Erst- oder Nachdrucke, etwa bei Pflugk-Harttung oder Migne, eher skeptisch. Erst die Durchsicht des Bandes zeigt, dass an vielen Stellen ergänzt und verbessert wurde.

Bei dieser Sichtung hat die Rezensentin 35 Inedita gezählt, davon immerhin 17 im Original überlieferte Stücke.8 Drei von diesen 17 Originalen waren bisher nicht oder nur durch knappe Erwähnung in der Sekundärliteratur bekannt (Nr. 379, 941 und 1024); dasselbe gilt für acht kopial überlieferte Inedita (Nr. 102, 108, 339, 655, 780, 891, 984 und 1008). Auffällig ist die hohe Zahl von 12 unedierten, größtenteils orginal überlieferten Urkunden Lucius’ III. für Adressaten auf der iberischen Halbinsel (Nr. 242 Orig., 339, 655, 660 Orig., 695, 697 Orig., 724, 727 Orig., 732 Orig., 789, 1018 Orig., 1024 Orig.). Angesichts eines Auswertungszeitraumes von unter drei Jahren lässt diese Quote ahnen, welche Mengen an unedierten und wohl auch größtenteils unbekannten Papsturkunden von einer systematischen Auswertung der spanischen und portugiesischen Archivbestände zu erhoffen sind.9

Diese Prognose weckt berechtigte Zweifel am Sinn der Publikation eines chronologisch geordneten Regestenwerkes zwischen zwei Buchdeckeln, noch dazu wenn dieses mit 2550 Gramm gewissermaßen übergewichtig und mit 140 Euro nicht nur für Privatleute, sondern auch für kleinere Bibliotheken sehr teuer ist. Die seit mehr als einem Jahrhundert betriebene kritische Papsturkundenforschung lehrt, dass schon in absehbarer Zeit notwendige Verbesserungen und Ergänzungen separat zu publizieren sein werden. Dadurch wird aber der durch die chronologische Ordnung zunächst vereinfachte Zugriff auf das Urkundenmaterial eines Papstes binnen kurzem wieder erschwert werden. Dieses grundsätzliche Problem wird sich praktikabel und dauerhaft nur durch die Publikation der Regesten im Internet und vor allem durch die regelmäßige Verbesserung und Ergänzung in diesem Medium beseitigen lassen. Es bleibt zu hoffen, dass im Rahmen des schon weit fortgeschrittenen Digitalisierungsprojekts „Regesta Imperii Online“ (http://www.regesta-imperii.de) eines Tages auch die Möglichkeit einer fortlaufenden Aktualisierung zur Verfügung stehen wird. Bislang werden hier sämtliche bereits erschienenen Bände der Regesta Imperii kostenlos zur Volltextsuche und als Abbildungen der Buchseiten bereitgestellt. Nach Ablauf der üblichen Frist von einem Jahr dürfte auch der hier besprochene Band in dieser Weise elektronisch zur Verfügung stehen.

Anmerkungen:
1 Vgl. Hiestand, Rudolf, Die Leistungsfähigkeit der päpstlichen Kanzlei im 12. Jahrhundert mit einem Blick auf den lateinischen Osten, in: Herde, Peter; Jakobs, Hermann (Hg.), Papsturkunde und europäisches Urkundenwesen. Studien zu ihrer formalen und rechtlichen Kohärenz vom 11. bis 15. Jahrhundert, Köln 1999, S. 1–26, hier die Tabelle S. 23.
2 J. F. Böhmer, Regesta Imperii IV: Ältere Staufer, Dritte Abteilung: Die Regesten des Kaiserreiches unter Heinrich VI. 1165 (1190)–1197, bearb. von Gerhard Baaken, Köln 1972; Namensregister, Ergänzungen und Berichtigungen, Nachträge bearb. von Katrin Baaken und Gerhard Baaken, Köln 1979.
3 Vgl. zuletzt: Böhmer, J. F., Regesta Imperii IV: Ältere Staufer, Zweite Abteilung: Die Regesten des Kaiserreiches unter Friedrich I. 1152 (1122)–1190, 3. Lieferung 1168–1180, neu bearbeitet von Ferdinand Opll, Wien 2001.
4 Böhmer, J. F., Regesta Imperii II: Ottonen/Sächsische Herrscher, Fünfte Abteilung: Papstregesten 911–1024, 1. Auflage 1969, 2. verbesserte und ergänzte Auflage, Wien 1998; Böhmer, J. F., Regesta Imperii I: Karolinger, Vierte Abteilung: Papstregesten 800–911, Teil 2: 844–872, Lieferung 1: 844–858, bearb. von Klaus Herbers, Köln 1999.
5 Der von Theodor Schieffer herausgegebene Band IX der Germania Pontificia zu den Kölner Suffraganbistümern Utrecht, Münster, Osnabrück und Minden konnte für die Konkordanz nicht berücksichtigt werden. S. 694 ist in folgender Weise zu ergänzen: GP IX S. 28 Nr. 61 = Nr. 759, GP IX S. 28 Nr. 62 = Nr. 849, GP IX S. 93-94 Nr. 10 = Nr. 22, GP IX S. 132 Nr. 5 = Nr. 157, GP IX S. 133 Nr. 6 = Nr. 159, GP IX S. 133 Nr. 7 = Nr. 160; GP IX S. 176-177 Nr. 5 = Nr. 11, GP IX S. 178-179 Nr. 1 = Nr. 525, GP IX S. 201 Nr. 1 = Nr. 875, GP IX S. 201 Nr. 2 = Nr. 874, GP IX S. 201 Nr. 3 = Nr. 877, GP IX S. 201-202 Nr. 4 = Nr. 878. Zu Germania Pontificia IX vgl. meine Besprechung in: sehepunkte 3 (2003) Nr. 3 [15.3.2003], URL:http://www.sehepunkte.historicum.net/2003/03/3525360339.html.
6 Vergleichend mag der Hinweis auf die sehr instruktiven Einleitungen von Zimmermann und Herbers für ihre Papstregesten-Bände genügen.
7 Vgl. neben dem in Anm. 1 genannten Beitrag von Hiestand auch Bischoff, Frank M., Urkundenformate im Mittelalter. Größe, Format und Proportionen von Papsturkunden in Zeiten expandierender Schriftlichkeit (11.-13. Jahrhundert), Marburg an der Lahn 1996, S. 187. Außerdem wird im Archiv für Diplomatik, Schriftgeschichte, Siegel- und Wappenkunde 49 (2003), ein Beitrag von Przemyslaw Nowak zur Urkundenproduktion der päpstlichen Kanzlei 1181–1187 erscheinen.
8 Das sind die Nummern: 53 (Orig.?), 102, 108, 242 (Orig.), 269, 339, 379 (Orig.), 408, 413, 414, 442, 451 (Orig.), 488 (Orig.), 504, 655, 660 (Orig.), 695, 697 (Orig.), 724, 727 (Orig.), 732 (Orig.), 780, 789, 841 (Orig. Augsburg, StArch., KL Holzen Urk. 2), 873 (Orig.), 876 (Orig.), 891, 939 (Orig.), 941 (Orig.), 984, 1008, 1018 (Orig.), 1024 (Orig.), 1105 und 1111 (Orig.).
9 Vgl. die letzen Berichte über den Fortgang der Iberia Pontificia, DA 57 (2001), S. 870 und 58 (2002), S. 887f.

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