Hackler, Ruben; Kinzel, Katharina (Hrsg.): Paradigmatische Fälle. Konstruktion, Narration und Verallgemeinerung von Fall-Wissen in den Geistes- und Sozialwissenschaften. Basel 2016 : Schwabe Verlag, ISBN 978-3-7965-3520-8 173 S. € 48,00

Düwell, Susanne; Pethes, Nicolas (Hrsg.): Fall – Fallgeschichte – Fallstudie. Theorie und Geschichte einer Wissensform. Frankfurt am Main 2014 : Campus Verlag, ISBN 978-3-593-50102-4 333 S. € 39,90

: Literarische Fallgeschichten. Zur Poetik einer epistemischen Schreibweise. Konstanz 2016 : Konstanz University Press – KUP, ISBN 978-3-86253-079-3 240 S. € 29,20

Rezensiert für H-Soz-Kult von
Martina Wernli, Institut de langue et littérature allemandes, Université de Neuchâtel

‚Fälle’ und ‚Fallgeschichten’ sind ein Forschungsgegenstand, dem in den letzten Jahren viel Aufmerksamkeit zukam. Dabei ist trotz der Fülle an Forschung immer noch am einzelnen Gegenstand zu klären, was unter einem Fall verstanden wird. Je nach Disziplin stößt man dabei auf unterschiedliches Quellenmaterial: eine Krankheitsbeschreibung, ein Tötungsdelikt, ein ungezogenes Kind oder ein Tornado können alle als ‚Fall’ analysiert werden. Im Eintrag in einem Metzler-Handbuch zu Literatur und Wissen hat die „Fallgeschichte“ als Forschungsobjekt aber bereits eine gewisse wissenschaftliche Stabilisierung gefunden.1

An dieser Stelle werden drei Titel besprochen, die sich in der Publikationsweise (in der Reihenfolge des Erscheinens: Sammelband, Monographie, Zeitschriftenbeiheft), wie auch in ihrer Perspektive (interdisziplinär/wissensgeschichtlich und literatur- oder hauptsächlich geschichtswissenschaftlich ausgerichtet) unterscheiden: Düwell und Pethes (Hrsg.), Fall – Fallgeschichte – Fallstudie; Pethes, Literarische Fallgeschichten sowie Hackler und Kinzel (Hrsg.) Paradigmatische Fälle. Im Vergleich ist Düwell/Pethes am breitesten ausgerichtet, Pethes wendet sich an ein literaturwissenschaftlich orientiertes Publikum und Hackler/Kinzel vor allem an Historiker/innen. Als Einführung ins Forschungsgebiet eignet sich vor allem Düwell/Pethes. Es sind dies aber längst nicht alle Publikationen, die in den letzten beiden Jahren in unterschiedlichen Forschungszusammenhängen zum Thema hervorgebracht wurden. Fälle zeichnen sich dadurch aus, dass sie sich für die Analyse bisher unerforschter (historischer) ‚Einzelfälle’ wie auch zu/für grundsätzlichen Überlegungen (etwa über den eigenen Zugang zum wissenschaftlichen Gegenstand) eignen. Diese breite Anschlussfähigkeit sowie die Möglichkeit mit bisher marginalisiertem Quellenmaterial zu arbeiten mag die Konjunktur der Forschung ausmachen. Überschneidungen gibt es in den drei vorliegenden Werken zwischen den Orten der Forschung2 und bei den forschenden Personen, die darin teilweise mehrfach publiziert haben.3 Ist die disziplinäre Herkunft der Forschenden unterschiedlich, so werden Fallgeschichten doch verstärkt als „eigenständiger Untersuchungsgegenstand“ (Düwell/Pethes, S. 9) wahrgenommen, der als „zentrale Repräsentations- und Wissensform“ (Düwell/Pethes, S. 10) verstanden werden will. Der Sammelband von Düwell/Pethes ist denn auch nach Disziplinen eingeteilt in Medizin, Recht, Philosophie, Wissenschaftsgeschichte, Psychoanalyse, Sozialforschung, Literatur und Populärkultur und Medien.

Was ist an diesen Publikationen zu ‚Fällen’ neu? Die Historiker/innen Hackler und Kinzel konstatieren in ihrer Einleitung eine „reflexive[] Wende“ (Hackler/Kinzel, S. 10) in der Betrachtung von ‚Fall-Wissen’, die sie vorantreiben wollen – kein kleines Unterfangen. Dies tun sie, indem sie Kuhns Paradigma-Begriff auf die Thematik der Fallgeschichten anwenden und in der Folge über „paradigmatische Fälle“ (Hackler/Kinzel, S. 10) schreiben. Dies ist jedoch keine gänzlich neue Herangehensweise und schafft bloß eine weitere Untergruppe von Fällen. Das Feld wird dadurch nicht übersichtlicher, zumal der Paradigma-Begriff ebenfalls unscharf ist. Außerdem hatte John Forrester in seiner wissenstheoretischen Auseinandersetzung mit dem „Denken in Fällen“ in der Psychoanalyse (1996 erstmals erschienen und in Düwell/Pethes auf Deutsch übersetzt abgedruckt) bereits auf Kuhn zurückgegriffen. In der Funktion hingegen beschreiben Hackler und Kinzel Fallgeschichten treffend als „Korrektiv zu den ‚großen Erzählungen‘“ (Hackler/Kinzel, S. 15f.) des 19. Jahrhunderts. Dies lässt sich freilich auch unabhängig von Paradigma denken. Ein kleiner Fall würde damit als Korrekturmittel Großes bewirken, ohne unbedingt selbst eine paradigmatische Sonderstellung einzunehmen. Die Einleitung in Itinera macht damit deutlich, dass es den Herausgeber/innen nicht nur um ‚Fallgeschichten’ als historische Textform und Untersuchungsgegenstand geht, sondern vielmehr auch um die Reflexion einer historiographischen Forschungspraxis.

Die drei Publikationen ringen damit, bestimmen zu wollen, was nun ein ‚Fall’ und was eine ‚Fallgeschichte’ sei. Etymologisch ist die Polysemie bereits im Wörterbuch der Gebrüder Grimm verbürgt (Pethes, S. 11). Wer in den hier besprochenen Publikationen nicht mit den Grimms zum lateinischen casus zurückgeht, tut dies mit André Jolles’ Einfachen Formen von 1930 und seinen Ausführungen zum Kasus (z.B. Pethes, S. 24), die meisten erwähnen später auch noch Freud (z.B. Höcker in Hackler/Kinzel, S. 68) – damit beschreiten viele Autor/innen ähnliche Wege, ohne neue Erkenntnisse zu gewinnen.

Vor allem für Literaturwissenschaftler/innen stellt sich die Frage, ob Fallgeschichten eine eigene Gattung begründen. Pethes und Düwell bezweifeln dies und vermuten, dass sich der Fall aufgrund seiner „Allgegenwart […] einer einheitlichen theoretischen Definition zu entziehen scheint“ (Hess in: Düwell/Pethes, S. 11). Es gebe „keine einheitliche Bestimmung der Textsorte“ (Düwell/Pethes, S. 22), grundsätzlich wird aber eine „Nähe von Fällen […] zu narrativen Formen“ (Düwell/Pethes, S. 25) beobachtet. Deutlicher wird die Historikerin Marietta Meier, die „eine pragmatische Position“ vertreten will und schlicht sagt: „Es gibt keine allgemein anerkannte Definition von Fall.“ (Hackler/Kinzel, S. 157) In einem Rückblick fasst sie dann die Beiträge der Zeitschriftenausgabe zusammen und hält fest, dass alle Autor/innen bei ihren Beispielen von paradigmatischen Fällen ausgehen. Daraufhin legt sie den Finger in die Wunde: Was fehle, so Meier, sei die Thematisierung des eigenen Schaffens, etwa der Auswahl dieser Fälle (Hackler/Kinzel, S. 162). Das führt die Autorin zu zwei Thesen, nämlich, dass die Erforschung paradigmatischer Fälle in der Geschichtswissenschaft die Norm sei und dass darüber kaum diskutiert werde. Schließlich führt sie eine Metapraxis ein und vor, indem sie über die Auswahlkriterien eines Falles für einen von ihr verfassten Artikel schreibt. Meier fordert andere Historiker/innen dazu auf, eine solche Verfahrensweise aufzunehmen: „Nur schon ein paar wenige Sätze könnten mehr Transparenz schaffen.“ (Hackler/Kinzel, S. 166) Man darf gespannt sein, ob und wie Geschichtswissenschaftler/innen diesen Impuls aufnehmen werden.

Es gesellt sich also zur Frage, wer die historische Fallgeschichte notiert auch diejenige, wer später wie über sie forscht. Mai Wegener betont, dass Psychoanalytiker/innen immer über ihre spezifische „Involviertheit“ (Düwell/Pethes, S. 194), die sie von Ärzten oder Juristen unterscheidet, Auskunft geben sollten. Damit zeigt der Band vor allem eine Breite von Auslegungen desjenigen auf, was als Fall gelten kann.

Im Vergleich macht gerade das interdisziplinäre Werk von Düwell und Pethes deutlich, wie nicht nur der Gegenstand ‚Fallgeschichte’ durch seine Unbestimmbarkeit immer wieder neue Positionierungen provoziert, sondern wie auch Vertreter/innen einzelner Disziplinen das Forschungsobjekt verortet haben wollen: nämlich, so scheint es, am liebsten in der eigenen Disziplin. Der vermeintlich interdisziplinäre Austausch wird so – ironischerweise – zur Festschreibung der Disziplinengrenzen genutzt. Dies wird etwa deutlich im Beitrag von Volker Hess, der die Fallgeschichte ausschließlich in der Medizin(-geschichte) und dort bereits seit der Antike als vorhanden situiert – die Frage der Fallgeschichten stelle sich nämlich „nicht als Frage nach literarischen Gattungen, narrativen Traditionen und Erzählformen.“ (Düwell/Pethes, S. 37) Mit einer solchen Argumentation (zeitliche Ausdehnung, disziplinäre Einschränkung) lässt sich etwa gegen literaturwissenschaftliche Ansätze und einzelne Forschende anschreiben. Ob man damit aber der Komplexität des Themas beizukommen vermag, ist eine andere Frage. Denn nicht alle ‚Fälle’ werden zu Fallgeschichten oder gar Krankengeschichten transformiert: Nicht alle Fallnotationen lassen sich, wie Freud über seine eigenen gesagt hat, als Novellen lesen.4 Wenn nur den ausgearbeiteten Krankengeschichten eine narratio zugeschrieben wird, verkleinert sich der unter dieser Perspektive betrachtete Forschungsgegenstand quantitativ betrachtet plötzlich stark. Der Begriff ‚Krankengeschichte’ seinerseits wird aber auch von Medizinhistoriker/innen unterschiedlich verwendet: Hess meint damit im Sinne Freuds eine geglättete Geschichte und Synopse (Hess in Düwell/Pethes, S. 53). Marietta Meier will darunter (in der schweizerischen Tradition der Bezeichnung) einen Teil der Krankenakte verstanden wissen, in der unterschiedliche Ärzte Beobachtungen zum Patienten notieren. Die homogenisierte Version bezeichnet Meier in ihrem Beitrag zur Psychochirurgie als „Fallgeschichten oder Falldarstellungen“ (Meier in Düwell/Pethes, S. 62). Kurzum: Die Begrifflichkeit variiert auch innerhalb einer Disziplin. Dass ein Fall in der Jurisprudenz noch einmal eine ganz andere Bedeutung und seine eigene Pragmatik hat, versteht sich von selbst. Die Reihung der Beiträge von Hans Kudlich (zur heutigen Fallanwendung in Düwell/Pethes) und Michael Niehaus (über einen Inquisitionsfall in Düwell/Pethes) zeigt darüber hinaus auf, wie unterschiedlich der Zugang zum rechtlichen Fall je nach den historischen Umständen ist – und dies betrifft die historischen Akteure wie auch heutige Forscher/innen. Welche Transformationen ein ‚Fallwissen’ durchlaufen kann, etwa vom ‚unsicheren’ Zeitschriftenwissen zum ‚sicheren’ Handbuchwissen wird deutlich in Susanne Düwells Beitrag (in: Hackler/Kinzel) über einen merkwürdigen Totschlag, der die Gerichtspsychologie um 1800 beschäftigte. Hannes Mangolds Beitrag (ebendort) betont die Karrieremöglichkeit eines einzelnen Kriminalfalles in den 1960er-Jahren, vom Außergewöhnlichen zum Exemplarischen, der mithalf, die bundesdeutsche Sicherheitspolitik zu verändern.

Dass und wie die Darstellung von Fallgeschichten seit Karl Philipp Moritz’ Magazin zur Erfahrungsseelenkunde mit Popularisierungsstrategien verbunden sind, zeigen Susanne Düwells zweiter Aufsatz zu einem „Menschenfresser“ im 18. Jahrhundert (in: Düwell/Pethes) und Natalie Binczek zur RTL-Doku-Soap Die Super Nanny (ebd.). Fälle sind damit auch in gegenwärtiger Adaption in Verbindung mit Serialität zu denken.

Neben der Frage, wie Fälle allgemein als Untersuchungsgegenstände abgesteckt werden können, bleibt immer auch der Stellenwert der Narration zu klären. Der theoretische Rückgriff der Historiker/innen oder (Geschichts-)Philosoph/innen erfolgt meist auf Hayden White oder Frank Ankersmit und der von White in den 1970er-Jahren angestoßenen Diskussion über das Verhältnis von Narration und Geschichtsschreibung. In der Itinera-Ausgabe arbeitetet sich Jouni-Matti Kuukkanen an „Narrativismus“ und seinen angeblich metaphysischen und holistischen Voraussetzungen für die Geschichtsschreibung ab, die er empirisch nachweisen möchte, was – wie er schreibt – nicht gelingt. Dass Kuukkanen in der Folge den Diskurs der Geschichtsschreibung statt mit „Narrativismus“ durch „Argumentativität“ („argumentativity“, Hackler/Kinzel, S. 56) (!) ersetzen möchte, führt die Diskussion nicht weiter, damit wird die Problematik höchstens verschoben.

Im Weiteren steht auch die Bedeutung einer Oral History zur Diskussion, wenn Fallgeschichten als Erlebnisse, Erfahrungen und Erinnerungen mündlich erfragt und dann erzählt werden (dazu Ulrike Jureit in Düwell/Pethes). Die Literaturwissenschaft setzt einen Beginn im Erzählen von und in Fällen meist (erst) im 18. Jahrhundert an (so Marcus Krause in Düwell/Pethes, Arne Höcker in Hackler/Kinzel und Nicolas Pethes in Pethes), wenn der Mensch als Individuum betrachtet und (gemäss Foucaults Überwachen und Strafen) die Beschreibung von Menschen zum Mittel der Kontrolle wird. In Bezug auf literarische Fallgeschichten postuliert Pethes jedoch, dass darauf geachtet werden müsse, ob über die Individuen „im Modus der Kontrolle oder der Emanzipation“ (Pethes, S. 27), geschrieben werde. Denn Literatur kann sich, so Pethes, zu den „Fallarchiven“ (Pethes, S. 26) affirmativ oder subversiv stellen, etwa indem das Subjekt im ersten Fall im Bildungsroman konstituiert und kontrolliert wird oder im zweiten Falle einem „infamen Menschen“ eine Stimme verliehen wird. Als „infam“ bezeichnet Foucault jene Menschen, die zufällig einmal mit der Macht einer Institution in Berührung kamen und über die nur aufgrund dieses Zusammentreffens überhaupt Spuren erhalten geblieben sind. Die Fallgeschichtsforschung kann diese unbekannten Leben sichtbar machen, indem die Erwähnungen kontextualisiert werden.5

An drei kanonisch gewordenen Texten (von Schiller, Büchner und Musil) analysiert Arne Höcker den Umgang mit den ihnen zugrundeliegenden historischen Fällen respektive den Tätigkeiten ‚Beobachten’, ‚Zitieren’ und ‚Urteilen’. Höcker plädiert in seinem Beitrag für eine Unterscheidung von ‚Paradigma’ und ‚Kanon’ (Hackler/Kinzel, S. 70).

Pethes’ Monografie Literarische Fallgeschichten verweist zu Beginn zurück auf Pitavals Causes célèbres und auch voraus auf TV-Serien wie Dr. House. Dies macht deutlich, dass hier im Prinzip kein ausschließlich deutschsprachiges oder rein literarisches Phänomen gemeint ist, auch wenn sich die einzelnen Buchkapitel dann allesamt Fällen aus der deutschsprachigen Literatur widmen. Pethes fragt, was zum Fall gemacht wird. Damit setzt er der Erwartung einer Definition, was ein Fall sei, eine andere Perspektive entgegen: Er versteht die Fallgeschichte als Schreibweise und genauer noch als „epistemische Schreibweise“ (Pethes, S. 15), wenn damit Wissen produziert oder reflektiert wird. Pethes orientiert sich an Gianna Pomatas „epistemic genre“ (Düwell/Pethes, S. 18), stützt sich in der Präferenz der ‚Schreibweise‘ (statt ‚Gattung‘) aber auf Roland Barthes (Pethes, S. 15).

Damit ist einerseits die ontologische wie auch die gattungstheoretische Frage elegant vom Tisch gewischt, andererseits wird dadurch auch die dichotomische Aufteilung in wissenschaftlich/faktuale und fiktionale Texte obsolet. Das Quellenmaterial ist dadurch um einiges reichhaltiger als es die mehrfach überarbeiteten und transformierten Krankengeschichten sind. Umrissen werden die Fall-Texte einzig anhand von Bestandteilen: „individuelle[r] Lebenslauf, Krisenbeobachtung und Generalisierungsdiskurs.“ (Pethes, S. 16) In der Folge führt Pethes von Jakob Michael Lenz zu Karl Philipp Moritz, über Christian Heinrich Spieß oder Georg Büchner bis hin zu Thomas Bernhard. Dazwischengeschaltet werden Überlegungen zum Verhältnis von Sonder- und Regelfall.

Die Arbeit an und mit Fällen fordert – das zeigen die drei Bände – zur Positionierung der eigenen Disziplin auf oder anders gesagt: Das Nachdenken und Schreiben über Fälle zeigt meist die aktuelle Situation eines Faches auf. Was sind die Untersuchungsgegenstände, was sind die Forschungspraktiken – vielleicht auch: Wie könnte man (mit Ludwik Fleck gesprochen) den aktuellen ‚Denkstil‘ beschreiben? Und diese Fragen bieten ja schon einiges Reflexionsmaterial. ‚Fälle’ hinterfragen Fächer und ‚Fälle’ provozieren Metatheorie.

Für Historiker/innen bedeutet dies etwa, die Diskussion über die Tauglichkeit von „Alltags- und Mikrogeschichte“ (Hackler/Kinzel, S. 13) nochmals aufzunehmen, um die Rolle des Allgemeinen respektive des Besonderen/der Abweichung für die Geschichtswissenschaft zu überdenken. Angewandt wird ein solches Überdenken von Cécile Stephanie Stehrenberger (in Hackler/Kinzel) in Bezug auf die Katastrophenforschung. Obwohl die US-amerikanische sozialwissenschaftliche Katastrophenforschung der 1950er- bis 1970er-Jahre selten davon spreche, Fallstudien zu machen, beobachtet Stehrenberger eine ähnliche Generierung von Wissen, das über den Einzelfall (etwa einen bestimmten Tornado) hinaus von Bedeutung sein sollte. Die Autorin ruft auch zu einer weiteren Reflexion innerhalb der Geschichtswissenschaft auf: Wo und wann wird fallbasiert gedacht, wo finden sich „Fallrationalitäten“ (Hackler/Kinzel, S. 135)?

Abgesehen von den erwähnten Aufrufen durch Meier und Stehrenberger zur stärkeren Reflexion und Thematisierung der eigenen Vorgehensweise in der Fall-Forschung erwähnen die Sammelbände von Hackler/Kinzel und Düwell/Pethes keine Forschungslücken. In Pethes' Monografie werden zu Beginn des Bandes einige explizite Auslassungen erklärt (wenige Klassiker, weil schon zu oft bearbeitet, keine Gegenwartsliteratur, weil Fernsehen in Konkurrenz dazu). Pethes stellt darüber hinaus auch für sein Buch fest, dass Fallgeschichten von Autorinnen fehlten, ein Grund dafür wird jedoch nicht angegeben (Pethes, S. 17). Zumindest im Ausblick stellt er dann mit der Erwähnung von Ingeborg Bachmanns Das Buch Franza (ehemals Der Fall Franza), also dem Todesarten-Zyklus die Frage nach dem gender des Falls (Pethes, S. 214) – eine Frage, die zeigt, dass trotz der zahlreichen Fall-Publikationen möglicherweise zentrale Themen noch nicht bearbeitet wurden – und das gilt für verschiedene Disziplinen und unterschiedliche Ebenen: Welche Geschlechterverhältnisse und -rollen finden sich in realhistorischen Fällen, welche auf welche Weise geschlechtercodierten ‚Fälle’ werden in ‚Fall-’ und ‚Krankengeschichten’ transformiert – und wer schreibt und wer erforscht sie? Oder etwas salopp formuliert: Welche Fälle bekommen ihren Aufsatz? Und was ändert sich zwischen der Notation eines Krankheitsfalls in der Antike, einem frühneuzeitlichen Verbrechen, einer psychoanalytischen Fallgeschichte und (wenn es denn sein muss): Super Nanny?

Anmerkungen:
1 Christiane Frey, Art. Fallgeschichte, in: Roland Borgards / Harald Neumeyer / Nicolas Pethes / Yvonne Wübben (Hrsg.), Literatur und Wissen. Ein interdisziplinäres Handbuch, Stuttgart 2013, S. 282–287.
2 Abgeschlossen ist inzwischen das MERCUR Forschungsprojekt 2012/2013 zu Fallgeschichten (http://staff.germanistik.rub.de/cas/forschungsgruppen-und-projektverbunde/fallgeschichten/, 25.11.2016), in Bearbeitung ist etwa das DFG-Projekt „Fall-Archive“ ehemals an der Ruhr-Universität Bochum (http://staff.germanistik.rub.de/cas/einzelprojekte/fall-archive/, 25.11.2016) respektive zu Falldarstellungen in der Kriminalpsychologie jetzt an der Universität Köln (http://idsl1.phil-fak.uni-koeln.de/15436.html, 25.11.2016), gemeint ist hier das zweitgenannte Projekt.
3 In den genannten Werken etwa sind Nicolas Pethes, Susanne Düwell oder Marietta Meier mehrfach vertreten.
4 Ausführlich zu Freud und kritisch gegenüber Forresters Interpretation schreibt Mai Wegener in Düwell/Pethes; zur Novelle und zum Fall bei Goethe und Vischer respektive Musil schreibt Marcus Krause, direkt gefolgt von einem Beitrag mit ähnlicher Fragestellung von Daniela Gretz, allerdings zu Texten Stifters und Kellers (ebenda).
5 Michel Foucault, Das Leben der infamen Menschen, übersetzt von Walter Seitter, Berlin 2001.

Redaktion
Veröffentlicht am
Beiträger
Redaktionell betreut durch
Klassifikation
Region(en)
Mehr zum Buch
Weitere Informationen
Paradigmatische Fälle
Sprache der Publikation
Fall – Fallgeschichte – Fallstudie
Sprache der Publikation
Literarische Fallgeschichten
Sprache der Publikation
Sprache der Rezension