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Titel
Katholische Frauenbewegung in Deutschland 1945–1962. Politik, Geschlecht und Religiosität im Katholischen Deutschen Frauenbund


Autor(en)
Illemann, Regina
Reihe
Kommission für Zeitgeschichte, Reihe B: Forschungen 133
Erschienen
Paderborn 2016: Ferdinand Schöningh
Anzahl Seiten
465 S.
Preis
€ 58,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Gisela Notz, Berlin

Das Buch entstand aus einer Dissertation, die im Sommersemester 2013 an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Bonn angenommen wurde. Regina Illemann arbeitete eng mit der Bundesgeschäftsstelle des Katholischen Deutschen Frauenbundes (KDFB) zusammen. Sie recherchierte im KDFB-Archiv in Köln, im Archiv des Bayerischen Landesverbandes des KDFB, in den Archiven des „Zentralkomitees der deutschen Katholiken“, für christlich-demokratische Politik sowie der Diözesen Köln und Paderborn. Zusätzlich führte sie Interviews u.a. mit betagten Verbandsmitgliedern und erstellte Biografien der Vorstandsmitglieder des KDFB. Neben der relevanten Fachliteratur wertete sie die beiden Verbandszeitschriften „Frauenland“ und „Die Christliche Frau“ sowie Publikationen des KDFB, Arbeitsberichte und Vorträge aus. Dabei versuchte sie, die wenigen neueren Untersuchungen auf die Berücksichtigung der Geschlechterfrage hin zu beleuchten (S. 18).

In den zahlreichen Forschungsarbeiten und Publikationen, die die „alten“ und die „neuen“ Frauenbewegungen zum Thema haben, spielen die kirchlichen Frauenbewegungen eine eher marginale Rolle. Man könnte sich sogar darüber streiten, ob kirchliche Frauenverbände überhaupt zu den Frauenbewegungen zu rechnen sind. Unter einer sozialen Bewegung wird in den Sozialwissenschaften im Allgemeinen ein kollektiver Akteur oder ein soziales System verstanden, der bzw. das unterschiedliche Organisationsformen umfasst und mit unterschiedlichen Mobilisierungs- und Handlungsstrategien versucht, gesellschaftlichen Wandel zu beschleunigen, zu verhindern oder umzukehren. Das ‚sozial‘ in den sozialen Bewegungen ist demnach von seiner Entstehungsgeschichte her vor allem auf soziale Veränderungen bezogen.1 Kirchlichen Verbänden kann nicht per se ein Veränderungswille hin zu einer geschlechtergerechten Gesellschaft unterstellt werden. Schließlich blieben die traditionellen und insbesondere die christlichen Frauenverbände in der unmittelbaren Nachkriegszeit konservativen Vorstellungen verhaftet. Dennoch versteht sich der KDFB seit seiner Gründung im Jahre 1903 als Teil der bürgerlichen Frauenbewegung. Auch nach 1945 – so belegt Illemann – legten führende Protagonistinnen ausgesprochen Wert darauf, als Bewegung eingeordnet zu werden, und weniger als Verband (S. 27). Ihr Anliegen ist es, das Vereinsleben für die Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg bis zum Vatikanischen Konzil 1962 sichtbar zu machen. Ihre eigene Studie sieht sie als „Beitrag zur dringend notwendigen Integration der Genderperspektive in die kirchenhistorische Forschung“ (S. 18).

Regina Illemann hat ihre kirchenhistorische Studie in fünf Hauptkapitel gegliedert. Zunächst stellt sie die Verbandsstrukturen kursorisch vor sowie sechs Kurzbiografien von „Trägerinnen und Prägerinnen“ und die Vernetzung des KDFB nach außen. Im zweiten Kapitel geht es um das Selbstverständnis des KDFB als Träger katholischer Frauenbewegung innerhalb der er nach 1945 eine Spitzenstellung einnahm, um die Zusammenarbeit mit anderen katholischen Frauenverbänden und Arbeitsgemeinschaften, um Rivalitäten, Identitäten und Beziehungen zu nicht-katholischen Frauenverbänden. Dem folgen „Gesellschaftspolitische Profilierungen“ (Kapitel III). Hier geht es um den zentralen Stellenwert der Familie als „Keimzelle der Gesellschaft“ und um ein katholisches Berufsverständnis und um einen „zeitgenössischen Politikbegriff“. Der anschließende Abschnitt trägt den Titel „Beheimatung und Aktivitäten in der Katholischen Kirche“. Beschrieben werden Verhältnisse zu den kirchlichen Hierarchien, zu den Bischöfen, zum „Heiligen Vater“ und die damit verbundenen Ambivalenzen zwischen Suche nach Anerkennung und Eigenständigkeit. Die abschließenden Überlegungen führen diese Diskussionen weiter. Illeman nimmt historische Überlegungen zu kirchlichen Frauenrollenbildern im katholischen Milieu und in der Gesellschaft in den Blick und arbeitet Aufgaben heraus, die ihr für zukünftige Forschungen wichtig erscheinen.

Sie versucht, die organisatorische Eigenständigkeit der katholischen Frauenbewegung gegenüber den Bischöfen herauszuarbeiten, dennoch wird in ihren Ausführungen die große Abhängigkeit von den katholischen Idealen deutlich. Sie zeigt sich vor allem in der vom Willen Gottes abhängigen Geschlechterdifferenz zwischen Mann und Frau. Auch wenn die Differenz angeblich keine Unterlegenheit oder geringere Wertschätzung der Frau beinhaltet, wird deutlich, dass die Einschränkung des Wirkungsbereiches der Frauen auf die Familie mit dem „natürlichen Beruf“ als Hausfrau und Mutter, die daneben „ehrenamtlich“ in karitativen Einrichtungen tätig ist, auch vom KDBF als Ideal angesehen wird. Auch wenn der Verband mit einer ganzen Palette von Einrichtungen die Verbesserung und Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten förderte, so zielten sie letztlich alle dahin, Frauen und Mütter auf eben diesen Wirkungsbereich hin zu qualifizieren und vorzubereiten. Dazu gehören Kurse für Mütterbildung und Eheberatung, berufliche Ausbildungen für soziale Frauenberufe und private Haushalte.

Erst als die Zahl erwerbstätiger Frauen bis 1960 auf über 10 Millionen anstieg und auch der Anteil verheirateter Frauen, die eine Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung ausübten, erheblich zunahm, veränderte sich die traditionelle Frauenrolle allmählich und der KDFB griff das Thema „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ auf; jedoch ohne die Hauptzuständigkeit der Frauen für den Bereich der Familie in Frage zu stellen.

Zu den katholischen Frauenorganisationen, die unmittelbar unter klerikaler Führung standen, wie dem „Zentralverband Frauen und Müttergemeinschaften“ und der „Bischöflichen Hauptstelle für Frauenseelsorge“ bestand ein durch Reibungen und Konflikte gekennzeichnetes Konkurrenzverhältnis. Regina Illemann spricht von „zwei Lagern“, die sich herausbildeten (S. 109). Obwohl der KDFB bewusst keine politische Organisation sein wollte, hatte er doch Einfluss auf die Politikgestaltung, weil sich führende Mitglieder, wie Helene Weber oder Aenne Braucksiepe in der CDU als Parteimitglieder und Parlamentarierinnen engagierten, sich bei Wahlkämpfen betätigten und auf die Gesetzgebung Einfluss nahmen. Helene Weber versuchte zum Beispiel im parlamentarischen Rat eine „schematische Gleichbehandlung“ mit allen Mitteln abzuwehren und durch geschlechterdifferenzierte Formulierungen zu ersetzen. Auch im ersten Deutschen Bundestag wehrte sie sich mit aller Macht gegen die Gleichbehandlung des unehelichen Kindes, weil es „nicht in die Familie hineingeboren wird“ und damit aus der „bestehenden und gewünschten Ordnung herausfalle.“2 Diese betont familistischen Anschauungen, die auf der gesellschaftlichen Organisationsform einer bürgerlichen „Idealfamilie“ aufbauen, hinterfragt Regina Illemann nicht.3 Stattdessen unterstellt sie Weber und anderen KDFB-Funktionärinnen, dass sie sich „den verbreiteten Rollenvorstellungen, die Frauen nur den familiären Bereich zuwiesen“, aktiv entgegenstellten (S. 37f.). Mindestens ein Viertel der Zentralvorstandsmitglieder gehörte im Zeitraum zwischen 1945 und 1962 der CDU an und verfolgte die Familienpolitik Adenauers und seines 1953 mit Franz-Joseph Wuermeling besetzten Familienministerium. Auch darauf geht Illemann in ihren Darstellungen leider nicht näher ein. Immer wieder betont sie, dass sich der Verband mit politischen Stellungnahmen zurückgehalten habe. Kooperationen mit Frauenorganisationen anderer Weltanschauungen wurden jedoch nur begrenzt für möglich gehalten. Kommunismus, Sozialismus, Liberalismus und „weltanschaulich indifferente Haltungen“ wurden ebenso abgelehnt, wie die Mitarbeit im 1947 gegründeten „Frauenring der britischen Zone“ (S. 110).

In den 1950er-Jahren wurde unter dem Katholiken und CDU-Bundeskanzler Konrad Adenauer die bürgerliche heterosexuelle Kleinfamilie als die einzige akzeptable Form des Zusammenlebens dargestellt. Familie gehörte nach der Satzung des KDFB zum „katholischen Frauenideal“. Nur etwa 10 bis 12 Prozent der Frauen blieben nach dem 40. Lebensjahr ledig.4 Die Rolle der Familienmutter war, selbst für berufstätige Frauen, die absolute Norm und zählte Frauen, die unverheiratet blieben, verwitwet oder geschieden waren, zu Randgruppen. Dies galt auch, obwohl ca. 20 % der Familien mit nur einem Elternteil – meist der Mutter – lebten. Wenn es auch zum Gründungsziel des KDFB gehörte, Katholikinnen unabhängig von ihrem Familienstand zu organisieren, so gehörte doch die weit überwiegende Mehrzahl der Mitglieder der Gruppe der verheirateten Haus- und Landfrauen aus der Mittelschicht an. Kriegerwitwen mit Kindern wurden „unvollständige“, „Halb-„ oder „Mutterfamilien“ oder „vaterlose Familien“ genannt. Der KDFB nahm diese von Adenauer bedauerte Bevölkerungsgruppe „der unverheiratet gebliebenen Frauen“, denen „wenigstens in etwa ein Ersatz für die fehlende häusliche Behaglichkeit geboten“5 werden sollte, durchaus zur Kenntnis. Von Staat und Gesellschaft forderte er Unterstützung für „Kriegerwitwen mit Kindern“, damit „sie ihren Aufgaben in der Familie voll gerecht werden“ können (S. 121). Von einer Anerkennung verschiedener längst gelebter Familienformen war der Verband offensichtlich weit entfernt.

Ausführlich berichtet Illemann von einer Artikel-Reihe im „Frauenland“, die beispielhaft Schicksale von Frauen schilderte, die ihre Männer verloren hatten, und dennoch ihr Leben meisterten. Sie zieht daraus den Schluss, dass „der Frauenbund der Frage der Witwen durchaus Interesse und Beachtung“ schenkte (S. 122). Weitaus schwieriger hatten es ledige, berufstätige Frauen, weil sie von Norm und Ideal der Familienmutter deutlicher abwichen als Witwen. Illmann vermutete, dass neben Mitleid dieser Bevölkerungsgruppe gegenüber, auch Neid eine Rolle spielte, da bewusst ehelos gebliebene Frauen auch mit ihrem Leben zufrieden sein konnten. Sie verweist darauf, dass auch im KDFB vom „Verzicht“ auf eigene Familie geredet wurde. Angesichts einer überproportionalen Präsenz in der Verbandsleitung sei die Sicht auf ledige, berufstätige Frauen jedoch positiv und wertschätzend gewesen. Insgesamt hätte jedoch die Festlegung auf die Mutterrolle in den 1950er-Jahren an Bedeutung gewonnen.

Die Ambivalenzen, die die Grundhaltung des Verbandes „Familie als Keimzelle der Gesellschaft“ (S. 117ff.) einerseits und Anerkennung von Frauen in verschiedenen Lebenssituationen andererseits mit sich bringen, werden auch im Engagementbereich des KDFB, besonders in der Familienhilfe, der katholischen Eheberatung und in der Müttererholungsarbeit deutlich. Einerseits bemühte man sich, nicht auf kirchliche Moralvorschriften zu verweisen, andererseits waren Scheidung, Abtreibung und Verhütungsmittel offiziell tabu. Schließlich trat 1959 das neue Gleichstellungsgesetz unter Einflussnahme der katholischen Kirche, der Bischofskonferenz und des KDFB (S. 157ff.) in Kraft. Illemann stellt in diesem Zusammenhang dar, wie weit Milieubindung und bischöfliche Autorität immer noch reichten. Der KDFB und andere Frauenverbände leisteten die von den Bischöfen geforderte Gefolgschaft, „um nicht ins Abseits zu geraten“ (S. 178).

Mit der Herausbildung der autonomen Frauenbewegungen, die aus den Studentenbewegungen der 1968er entstanden sind, sind Frauen gerade wegen der restriktiven Sexual- und Familienpolitik aus den christlichen Kirchen ausgetreten. Dass der KDFB als Beispiel dafür gelten kann, „wie Frauen sich zusammenschlossen, um die Verbindungen zwischen dem vermeintlich privaten Leben und dem vermeintlich öffentlichen Leben mit Nachdruck hervorzuheben“ (S. 383), kann so lange nicht nachvollzogen werden, wie die Rolle der Frau als für Haus und Familie zuständig, nicht hinterfragt wurde. So bietet die historisch interessante Arbeit offene Fragen, die zum weiteren Forschen Anlass geben können.

Anmerkungen:
1 Christiane Leidinger, Zur Theorie politischer Aktionen, Münster 2015.
2 Parlamentarischer Rat, 21. Sitzung Hauptausschuss, 07.12.1948, S. 240ff.
3 Vgl. Gisela Notz, Kritik des Familismus. Theorie und soziale Realität eines ideologischen Gemäldes, Stuttgart 2015, S. 17.
4 Vgl. Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland, Wiesbaden 1952 und 1961.
5 Konrad Adenauer, Regierungserklärung des Bundeskanzlers vor dem Deutschen Bundestag am 20. September 1949. 1. Deutscher Bundestag. Stenographisches Protokoll der 5. Sitzung. Bonn 1949, S. 22–30.

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