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Titel
Fatale Gewalt. Ehre, Subjekt und Kriminalität am Übergang zur Moderne. Das Beispiel Bern 1868–1941


Autor(en)
Cottier, Maurice
Reihe
Konflikte und Kultur – Historische Perspektiven 31
Erschienen
Konstanz 2017: UVK Verlag
Anzahl Seiten
246 S.
Preis
€ 39,00
Rezensiert für infoclio.ch und H-Soz-Kult von:
Urs Germann, Institut für Medizingeschichte, Universität Bern

Die Geschichte der Gewalt hat seit einiger Zeit Konjunktur. Untersuchungen zu Gewaltverhalten und Gewaltwahrnehmung jenseits kriegerischer Handlungen erweitern das Themenspektrum der historischen Kriminalitätsforschung, die in letzter Zeit stark auf die Rolle wissenschaftlicher Experten im gesellschaftlichen Umgang mit Devianz fokussierte. Auffallend ist, dass Historikerinnen und Historiker, die sich mit Gewaltphänomenen beschäftigen, zunehmend von den Institutionen und der Funktionsweise der Strafjustiz abstrahieren und Gerichtsakten und Verhörprotokolle in erster Linie als Zugangspunkte zur Gewaltpraxis und zu den Selbstbeschreibungen historischer Gesellschaften nutzen. Ein interessantes Beispiel für den gewandelten Forschungsansatz ist die Dissertation von Maurice Cottier, die nun in publizierter Form vorliegt. Auf der Basis der einschlägigen Akten des Berner Geschworenengerichts untersucht Cottier, wie sich die Wahrnehmung und die Thematisierung von schweren Gewalt- und Sexualverbrechen im Gerichtsbezirk Bern zwischen 1868 und 1941 veränderten und wie die langfristige Abnahme von Gewaltdelikten das Gewaltverständnis einer sich modernisierenden kleinstädtischen Gesellschaft widerspiegelt.

In einer ausführlichen Einleitung, die mehr als ein Viertel des ganzen Buchs ausmacht, begründet Maurice Cottier seine weit ausgreifende These, wonach im Untersuchungszeitraum der „alteuropäische Ehrhabitus“ zunehmend durch einen genuin „modernen Subjekthabitus“ abgelöst worden sei (S. 14). Als wichtigste Referenzen dienen die Zivilisationstheorie von Norbert Elias, Pierre Bourdieus Feldforschungen zum kabylischen Ehrbegriff sowie Andreas Reckwitz’ Entwurf einer in sich widersprüchlichen Subjektivität der Moderne. Gegen Elias wendet Cottier überzeugend ein, dass die Annahme einer fortschreitenden Zähmung affektiv besetzter Gewalt im historischen Prozess zu kurz greife. Einerseits sei Gewalt auch in traditionellen Ehrgesellschaften immer in soziale Sinnzusammenhänge eingebettet gewesen, etwa bei Ritualen zur Herausforderung und Verteidigung der individuellen und familiären Ehre. Andererseits sei die Ablehnung von Gewalt als etwas Irrationales selbst integraler Teil des modernen Subjekthabitus, der auf dem „Gegensatz zwischen Emotionalität und Kulturalität“ (S. 51) beruhe. Die Anwendung ritueller Gewalt wurde dadurch nachhaltig diskreditiert. Zugleich bereitete das genuin moderne Gewaltverständnis dem Deutungsmuster des Leidenschaftsverbrechens den Boden, das nicht-instrumentelle Gewalt und Emotionalität in eine neue, subjektbezogene Relation setzte.

Anhand von 160 Gerichtsakten untersucht Maurice Cottier im zweiten Teil des Buchs den Wandel, den die kulturellen Rahmungen der Gewaltverbrechen im Untersuchungszeitraum erfuhren. Er rekonstruiert zunächst das Muster einer ehrbezogenen Gewalt, die sich in Wirtshausschlägereien, aber auch in Misshandlungen im häuslichen Bereich zeigte. In der Tradition frühneuzeitlicher Ehrkonflikte erschien die handgreifliche Gewalt dabei als legitimes Mittel zur Wiederherstellung der persönlichen Ehre oder der patriarchalen Familienordnung. Als Täter traten vor allem Männer aus ländlichen oder städtischen Unterschichten in Erscheinung. Dieses Gewaltmuster wurde, so die statistisch unterlegte These, nach der Wende zum 20. Jahrhundert von einer neuen Form der „fatalen Gewalt“ abgelöst, die ihren Ausgangspunkt eher in individuellen Problemlagen wie Beziehungskrisen oder wirtschaftlichen Notlagen hatte. Das Profil der verurteilten Täter wurde nun deutlich diffuser. Am deutlichsten zeigt sich der Unterschied aber in den Narrativen, in welche die Angeschuldigten ihre Taten kleideten. War in den frühen Verhörprotokollen vor allem von einzelnen Handlungen die Rede, so thematisierten die Angeschuldigten im 20. Jahrhundert ausführlich ihre subjektive Befindlichkeit und nannten Gefühle wie Eifersucht oder Verzweiflung als Tatmotive. Der Rückgriff auf die eigene Subjektivität und Lebenssituation verlieh den Gewalthandlungen zugleich etwas Schicksalhaftes. Maurice Cottier spricht in diesem Zusammenhang sogar von „tragischen Erzählungen“ (S. 144), die Formeln des klassischen Dramas aufnahmen und sich zugleich deutlich von den deterministischen Narrativen abhoben, welche die aufstrebende Gilde der Gerichtspsychiater zur gleichen Zeit in Anschlag brachte.

Zahlenmässig lässt sich in Bern zwar ein langfristiger Rückgang von Gewaltdelikten feststellen. Die sorgfältige Kontextualisierung der Tatumstände zeigt jedoch, dass dieser Rückgang in erster Linie Gewalt zwischen Männern im öffentlichen Raum betrifft. Ansonsten geht Maurice Cottier für die Moderne von einer „hartnäckige[n] Persistenz von Gewalt in Familien- und Intimbeziehungen“ (S. 224) aus. Anzumerken ist in diesem Zusammenhang indes, dass das Sample dem Umstand nicht Rechnung trägt, dass nach 1900 im Kanton Bern eine wachsende Zahl von Strafverfahren gerade aufgrund psychiatrischer Gutachten eingestellt und die betroffenen Angeschuldigten ohne Gerichtsurteil den Polizeibehörden zur „administrativen Versorgung“ überwiesen wurden. Es ist freilich schwer zu sagen, ob solche Fälle das Gesamtbild – etwa im Sinn einer zunehmenden Pathologisierung ehrbezogener Delikte – verändert hätten.

Einen vergleichbaren Wandel stellt Maurice Cottier im dritten Teil der Untersuchung in Bezug auf Sexualdelikte fest. Grundlage der Analyse bilden in diesem Fall 180 Gerichtsfälle. Dem körperbetonten „Spiel der Ehre“ stellt Cottier ein „Spiel der Schande“ (S. 167) gegenüber. Anders als bei ehrbezogenen Gewaltakten ging es bei Sexualdelikten um Übergriffe auf Ungleiche. Männer, so der Befund in Übereinstimmung mit der aktuellen Geschlechterforschung, übten sexuelle Gewalt aus, um ihre Dominanz gegenüber Frauen und Kindern – und in einem erschreckenden Ausmass gegenüber Frauen und Kindern mit Behinderungen – zu festigen. Das Aufkommen subjektbezogener Sexualdelikte nach 1900 zeigt sich in diesem Fall darin, dass die angeschuldigten Männer ihre Übergriffe vermehrt als Reaktionen auf die „Koketterie“ ihrer Opfer, als Zeichen von Gereiztheit und Unbeherrschtheit oder schlicht als „sexuelle Aussetzer“ (S. 216) abtaten. Den langfristigen Rückgang der vor Gericht gebrachten Sexualdelikte interpretiert Maurice Cottier als Folge einer zunehmenden gesellschaftlichen Diskreditierung von sexueller Gewalt. Diese betraf insbesondere sexuelle Übergriffe im familiären Kontext. Dem steht allerdings die grosse Akzeptanz von Rechtfertigungen vor Gericht gegenüber, die auf die Narrative einer „ästhetisch-leidenschaftlichen Subjektivität“ (S. 215) rekurrierten.

Die Untersuchung von Maurice Cottier verbindet auf gewinnbringende und originelle Art und Weise ein Anwendungsbeispiel der historischen Gewaltforschung mit der Geschichte der modernen Subjektivität. Sie belegt einerseits die Nachwirkung des frühneuzeitlichen Ehrbegriffs über die „Sattelzeit“ (Reinhart Kosellek) hinaus, andererseits die Modernisierung des gesellschaftlichen Gewaltverständnisses an der Wende zum 20. Jahrhundert. Die Formulierung einer derart weitgefassten These birgt allerdings auch gewisse Schwächen. Dazu gehört etwa die Einbettung der theoriegeleiteten Subjektivierungsthese in grössere gesellschaftliche Zusammenhänge. Inwiefern veränderte das neue Interesse an der eigenen Subjektivität auch andere Lebensbereiche? Wie hingen die sozialen und wirtschaftlichen Wandlungsprozesse, die in der Einleitung nur kurz gestreift werden, und die Modernisierung des Gewaltverständnisses zusammen? Im Weiteren stellt sich die Frage, wie stark eine Analyse von Justizakten vom Entstehungskontext der Quellen absehen darf. Wie verhielt sich der postulierte Deutungswandel von Gewalt etwa zur gleichzeitig stattfindenden Subjektivierung der Rechtsprechung, etwa bezüglich der Schulddogmatik oder der Strafzumessung? Die präsentierten Beispiele räumen den Verdacht nicht ganz aus, dass die Angeschuldigten die Rechtfertigungsnarrative, die ihnen das Gericht offen hielt, durchaus zu instrumentalisieren wussten. Solche Einwände entkräften die Subjektivierungsthese natürlich nicht; eine Differenzierung der Argumentation könnte aber dazu dienen, die These auf eine breitere Basis zu stellen. Diese kritischen Bemerkungen schmälern den Gewinn jedoch keineswegs, den Leserinnen und Leser, die sich für die Geschichte der Gewalt und die (schweizerische) Kriminalitätsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts interessieren, aus der Lektüre von Maurice Cottiers Untersuchung ziehen.

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Die Rezension ist hervorgegangen aus der Kooperation mit infoclio.ch (Redaktionelle Betreuung: Eliane Kurmann und Philippe Rogger). http://www.infoclio.ch/
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