I. Félicité: Frankreich und die norddeutschen Hansestädte

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Titel
Das Königreich Frankreich und die norddeutschen Hansestädte und Herzogtümer (1650–1730). Diplomatie zwischen ungleichen Partnern


Autor(en)
Félicité, Indravati
Reihe
Quellen und Darstellungen zur Hansischen Geschichte / Neue Folge 75
Erschienen
Köln 2017: Böhlau Verlag
Anzahl Seiten
439 S.
Preis
€ 60,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Stefanie Freyer, Interdisziplinäres Institut für Kulturgeschichte der Frühen Neuzeit, Universität Osnabrück

Der Westfälische Friede bestätigte 1648 ausnahmslos allen Reichsständen das Recht, unter sich und mit auswärtigen Mächten Bündnisse zu ihrer Erhaltung und Sicherheit zu schließen, solange diese sich nicht gegen Kaiser und Reich richteten.1 Wie und mit welchem Erfolg existenzbedrohte mindermächtige Stände des Reichs von diesem Recht Gebrauch machten, fragt Indravati Félicité in ihrer 2012 an der Pariser Sorbonne entstandenen und nun ins Deutsche von Markus Hitl übersetzten Dissertationsstudie. Im Mittelpunkt stehen dabei die asymmetrischen Beziehungen des Herzogtums Holstein-Gottorf, des Herzogtums Mecklenburg-Schwerin sowie der verbliebenen Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck zum ungleich mächtigeren souveränen Frankreich. Sie hinterfragt damit zugleich eine in der Forschung etablierte Auffassung, wonach die mindermächtigen – fürstlichen und städtischen – Reichsstände, eine ausschließlich pro-französische Politik in Opposition zum Kaiser betrieben hätten. Gewählt wurden diese bislang ansonsten wenig untersuchten norddeutschen Reichsstände wegen ihrer geopolitischen Kohärenz an der Peripherie des Reiches, aber auch wegen ihres unterschiedlichen Status im Verfassungsgefüge: Die Diplomatie zweier mindermächtiger Reichsfürsten wird neben die zunehmend koordinierte Außenpolitik eines (Hanse-)Kollektivs dreier reichsunmittelbarer Städte gestellt. Zeitlich werden 80 Jahre erfasst, wenngleich dem ersten Viertel des 18. Jahrhunderts viel Aufmerksamkeit geschenkt wird – einer Zeit, die Félicité als Forschungslücke erkennt.

Die Studie untergliedert sich nach einer ausführlichen Einleitung in zwei große Teile und sucht mit dieser Struktur methodisch Neues mit Altem zu verbinden: Der erste chronologisch erzählte Teil, der stets zwischen den Perspektiven der jeweiligen norddeutschen Reichstände hin und her wechselt, folgt den etablierten Pfaden der bilateralen (Ereignis-)Geschichtsschreibung. Auf knapp 180 Seiten wird quellengesättigt die kontinuierliche, aber doch Schwankungen unterworfene Diplomatie mit der französischen Krone herausgearbeitet. Das Augenmerk liegt dabei auf den verwinkelten Strategien und individuellen Rollen der Herzöge und Hansestädte zur Abwehr der beinahe permanenten Übergriffe ihrer Nachbarn, insbesondere Dänemarks, Schwedens und Brandenburg-Preußens.

Der zweite Teil greift sodann Fragen der jüngeren Diplomatiegeschichte auf und widmet sich in weiteren knapp 200 Seiten den Rahmenbedingungen der außenpolitischen Verhandlungen. Die Autorin stellt hier Organe, Agenten und Orte vor und sie analysiert, wie Entscheidungen in einem problematischen, asymmetrischen Kommunikationsrahmen und vor dem Hintergrund einer oftmals schwierigen, unzulänglichen Informationsbeschaffung getroffen wurden. Zudem zeichnet sie die lückenhafte gegenseitige Wahrnehmung nach, die sich vor allem auf französischer Seite mit zunehmend konkreterem Wissen über die Herzogtümer und Hansestädte änderte und das Interesse merklich abflachen ließ.

Die facettenreichen Erkenntnisse beider Teile belegen überzeugend die übergreifende Leitthese, die in der Diplomatie mit dem königlichen Frankreich ein geschickt und über lange Zeit – bis etwa 1730 – mit Erfolg eingesetztes Instrument sieht, mit dem sich die norddeutschen Reichsstände ihr politisches Überleben sicherten. Die Bedrohungslage war ernst. Dänemark versuchte beispielsweise immer wieder seinen alten Lehnsanspruch auf Lübeck, später auf alle drei Hansestädte durchzusetzen (S. 106). In den 1680er-Jahren wurde zudem der Gottorfer Herzog bedrängt, seine Landeshoheit zugunsten Dänemarks aufzugeben. Schweden war bereit entsprechende Angriffe auf die Deutschen zu unterstützen, wenn es im Gegenzug das dänische Norwegen als Tauschobjekt erhielt. Etwaige Pläne wurden auch durch das Eingreifen Frankreichs und Brandenburg-Preußens verhindert, obwohl – oder gerade weil – letzteres kurz zuvor noch selbst Mediatisierungswünsche gegen Hamburg militärisch durchzusetzen versucht hatte.

Schutz suchten die Reichsstände über viele Kanäle, von Frankreich wurden sie erhört. Die Hansestädte und Herzöge erreichten dies auf unterschiedlichen Wegen: Die Fürsten bzw. ihre Vertreter etablierten sich als unentbehrliche Vermittler in zahlreichen kriegerischen Konflikten des Reiches. Allerdings suchte der Herzog von Mecklenburg-Schwerin immer wieder die Rivalität zwischen Kaiser und französischem König für sich auszunutzen. Den Hansestädten gelang es dagegen nach zähen Verhandlungen, von Frankreich als neutral erklärt zu werden. Angesichts ihrer Reichszugehörigkeit war dies bemerkenswert, wurden sie mit dem anerkannten Neutralitätsstatus doch in gewisser Weise unabhängig von der Reichs(außen)politik – als eigenständig oder gar souverän begriff sie Frankreich dadurch allerdings nicht. Das zeigt der Handels- und Schifffahrtsvertrag von 1716, für den sich die Franzosen zunächst die Billigung des Kaisers ausbedingten (S. 194). Den Städten dürfte dies gelegen gewesen sein, da sie sowohl den Schutz Frankreichs als auch den traditionellen Schutz des Kaisers suchten und nicht bereit waren, das eine gegen das andere einzutauschen.

In der stellenweise etwas zu kurz diskutierten, zentralen Rolle des Kaisers liegt sodann auch ein besonderer Erkenntniswert der Studie. Félicité weist en détail nach, wie intensiv der französische König – und auch Schweden – die norddeutschen Reichsstände gegen den Kaiser auszuspielen versuchte und wiederholt aufforderte, sich kaiserlichen Befehlen zu widersetzen (z.B. S. 102). Der Kaiser ließ sich davon wenig beeindrucken – auch dann nicht, als zum Beispiel der Herzog von Mecklenburg-Schwerin 1663 einen bilateralen Schutzvertrag schloss, der sich gegen Kaiser und Reich richtete, weil er den Franzosen auch im Falle eines französischen Angriffes auf das Reich Unterstützung zusagte (S. 39–43). Der Kaiser antwortete zwar mit Rechtsmitteln, übersandte Grenzen aufzeigende Dekrete des Reichshofrates und ließ die Entwicklungen sorgsam beobachten, fühlte sich aber offenbar nicht sonderlich herausgefordert oder zu weiterem Handeln veranlasst. Insbesondere in Kriegszeiten ließ er die Netzwerke der kleinen Reichsstände gewähren, um das Reich vor einem „Stillstand“ zu bewahren (S. 392). Unmittelbar aktiv wurde er indes bei innenpolitischen Missständen, so zum Beispiel als die Mecklenburger Landstände die kaiserliche Justiz um Hilfe gegen ihre Herzöge anriefen. Zu einer ähnlich unaufgeregten, wenn nicht gar indifferenten Haltung gegenüber den norddeutschen Reichsständen scheint letztlich auch die französische Regierung gelangt zu sein: Die international präsenten Herzöge und Hansestädte wurden wahrgenommen und beachtet, als „zentrale Akteure im diplomatischen Spiel“ galten sie jedoch nicht, erst recht nicht in Friedenszeiten (S. 391).

Die Studie leistet einen fundamentalen Beitrag zur Erforschung des norddeutschen Raumes und bietet eine Fülle wertvoller Einblicke in die Welt der (wirtschafts-)politischen Diplomatie. Die Heterogenität und Vielzahl der untersuchten Akteure ist aufschlussreich, hätte aber einer stringenteren und sprachlich präziseren Darstellung bedurft. Insbesondere der synonyme Gebrauch der Begriffe „Staat“ und „Reichsstand“ – der möglicherweise einer unachtsamen Übersetzung ins Deutsche geschuldet ist – verstellt dem Leser so manch erhellende Einsicht. So fußt die Studie auf Georg Schmidts Konzept des komplementären Reichs-Staats (S. 21f) und wirft immer wieder essentielle Fragen zu Staatlichkeit, Souveränität und zum Entstehungsprozess des modernen Staates auf; die Antworten bleiben durch die begriffliche Verschwommenheit jedoch stellenweise unbestimmt.

Deutlich konturiert werden hingegen die jeweiligen Handlungsspielräume der mindermächtigen Reichsstände, die eben keine rein pro-französische Politik in Opposition zum Kaiser betrieben, sondern bei Bedarf ihre Reichzugehörigkeit bis hin zu einem spät aufblühenden Reichspatriotismus schätzten und nutzten, um nicht von ihren Nachbarn aufgesogen zu werden und als politische Einheit zu überleben (390). Der Studie ist eine intensive Diskussion ihrer Befunde zu wünschen.

Anmerkung:
1 Vgl. Instrumentum Pacis Osnabrugensis (IPO), Art. VIII, § 2.

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