K. Andermann: Zwischen Nicht-Adel und Adel

Cover
Titel
Zwischen Nicht-Adel und Adel.


Herausgeber
Andermann, Kurt; Johanek, Peter
Reihe
Vorträge und Forschungen, 53
Erschienen
Stuttgart 2001: Jan Thorbecke Verlag
Anzahl Seiten
456 S., 4 Abbildungen
Preis
€ 57,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Steffen Krieb, Justus-Liebig-Universität Giessen Historisches Institut - Mittelalterliche Geschichte

Die Auffassung, daß es sich bei mittelalterlichen Gesellschaften um statische Ständegesellschaften gehandelt habe, ist längst als ein Denkschema erkannt worden, das die Moderne entwarf, um die eigene Distanz zu dieser Epoche und damit ein wesentliches Merkmal der eigenen Identität zu markieren. 1 Trotz dieser Erkenntnis ist die Zahl der Arbeiten, die sich mit sozialem Wandel im Mittelalter beschäftigen bisher recht klein geblieben. Stärkere Aufmerksamkeit fand hingegen die Wahrnehmung gesellschaftlichen Wandels durch die Zeitgenossen selbst gefunden. 2 Die in dem von Kurt Andermann und Peter Johanek herausgegebenen Sammelband „Zwischen Nicht-Adel und Adel“ versammelten Studien, die gesellschaftliche Mobilität am unteren Rand des Adels im späten Mittelalter in den Blick nehmen, stellen daher einen wichtigen Beitrag zur Behebung dieses Forschungsdefizits dar.

Den Studien zu einzelnen Regionen, sozialen Räumen (Stadt, Kirche) und Quellengattungen (Epigraphik) vorangestellt sind die Beiträge von Karl-Heinz Spieß und Volker Honemann, die grundsätzliche Fragen der sozialen Mobilität im Mittelalter erörtern. In der deutschen Literatur des Mittelalters wird gesellschaftliche Mobilität in Hinsicht auf den Gegensatz von Bauern und Adel behandelt, wobei die bäuerlichen Aufstiegsambitionen in der Regel negativ beurteilt werden. Ausnahmen stellen „Seifried Helbling“ und der „Ritterspiegel“ des Eisenacher Stadtschreibers Johannes Rothe dar, die das Konzept des Tugendadels vertreten, innerhalb dessen sozialer Aufstieg problemlos möglich war. Die Erfolgschancen der bäuerlichen Oberschicht für den Aufstieg in den Adel beurteilt Spieß in seinem methodisch wegweisenden Beitrag eher skeptisch. Bessere Chancen besaßen andere Aufsteigergruppen wie nichtadelige Soldknechte, die Funktionselite in der Umgebung des Herrschers und die bürgerliche Oberschicht bzw. das städtische Patriziat. Das Aufstiegsziel dieser Gruppen war nicht der Adel an sich, sondern der sozial und regional jeweils erreichbare Adel. Zu den wichtigen Ergebnissen des Beitrags gehört, daß es nicht ein einzelnes für die Adelsqualität entscheidendes Kriterium gab, sondern die Akkumulation von Adelsattributen entscheidend für die Standeszugehörigkeit war. Folgt man der Ansicht des Ulmer Dominikaners Felix Faber und eines 1505 für Kurfürst Philipp von der Pfalz erstellten Gutachtens, gehörten neben Reichtum und allgemeiner Tugendhaftigkeit Lehensfähigkeit, der Besitz von Herrschaftsrechten, ein adeliges Konnubium, die soziale Akzeptanz durch Standesgenossen und die Zulassung zu Turnieren zu den Merkmalen adeliger Existenz. Größte Bedeutung mißt Spieß dabei nicht den „harten“ rechtlichen Kriterien, sondern einem „weichen“ Merkmal bei: „Soziale Akzeptanz in der Öffentlichkeit spielte im Alltag eine viel größere Rolle als juristische Standesmerkmale wie die Nichtzulassung bei Lehensgerichten oder das Scheitern einer Ahnenprobe.[18]“ Daher dürfte das Hineinwachsen in den Adel der erfolgversprechendere Weg des Aufstiegs gewesen sein, zumal auch die Nobilitierung mittels Adelsbriefen ihre volle Wirkung erst in der dritten Generation entfaltete.

An Beispielen aus Tirol im 13./14. Jahrhundert kann Gustav Pfeifer aufzeigen, daß vor allem das Einrücken in qualifizierte herrschaftliche Positionen durch den Erwerb von Ämtern und Zöllen für Familien aus der Bozener Führungsschicht den Anschluß an den Niederadel ermöglichte. Von entscheidender Bedeutung war dabei die Rolle als Kreditgeber für den Landesherren, der im Gegenzug Herrschaftsrechte langfristig verpfändete. Das Gelingen des Aufstiegs in den Niederadel äußerte sich im Konnubium und im Führen des miles/Ritter-Titels. Dagegen scheiterten die Aufstiegsambitionen der auf den sogenannten Schildhöfen im Passeier gesessenen Familien, die zwar gerichtliche und steuerliche Exemtion genossen und dafür zum Kriegsdienst verpflichtet waren. Keinem der „Schildhofleute“, die zwar aus der bäuerlichen Bevölkerung sozial herausragten, gelang der Anschluß an den rittermäßigen Adel.

Die Bedeutung der Vergabe von Krediten an den Landesherrn, die häufig durch die Verpfändung von Ämtern abgesichert wurden, für den Aufstieg in den Adel betont auch Christine Reinle in einer Untersuchung des bayerischen Niederadels im späten Mittelalter. Weitere Voraussetzungen des sozialen Aufstiegs waren der Erwerb von Grundbesitz und/oder Lehen sowie die Berufung in das berittene Aufgebot. Anders als die rechtshistorisch orientierten Arbeiten zum bayerischen Adel hält Reinle formale Kriterien zur Bestimmung der Adelsqualität einer Familie jedoch für unzureichend: „In Ermangelung eindeutiger formaler Kriterien entschieden nämlich gesellschaftliche Akzeptanz beziehungsweise die herrschaftliche Anerkennung als Adliger über die Durchsetzbarkeit der jeweiligen Statusansprüche.“[106] Adel wird somit nicht mehr als rechtlicher Zustand, sondern als sozialer Prozeß verstanden. Das „Adelig-sein“ mußte daher vor allem am unteren Rand des Niederadels ständig in der sozialen Praxis behauptet und dargestellt werden. Bevorzugter Gegenstand der Forschung müsse daher das Repertoire der dabei verwendeten Gesten und Zeichen sein, die sich jedoch nur spärlich in den Quellen niederschlugen.

In Kursachsen, mit dem sich Joachim Schneiders Beitrag beschäftigt, bildeten im 15. Jahrhundert die sogenannten Ehrbarmannen eine Schicht am untersten Rand des Adels. Diese Gruppe tritt vor allem in den Aufgebotslisten zur Landesdefension hervor, in der sie persönlichen Kriegsdienst mit Pferden und Harnisch leisten mußte. Die Ehrbarmannen waren noch einmal in die Schriftsassen, die vom Landesherrn direkt angeschrieben wurden, und die Amtssassen, die von den Vögten mobilisiert wurden unterteilt. Da aber viele der kleinen Ehrbarmannen um 1450 schon nicht mehr in der Lage waren, eine komplette Gleve zu vier Pferden zu stellen, wurde die Last auf mehrere Ehrbarmannen verteilt. Schließlich begnügte sich der Landesherr beim Einsatz innerhalb des Landes mit dem Kriegsdienst zu Fuß, so daß der Unterschied zum bäuerlichen Aufgebot nur noch sehr gering war: „Die Schicht der Amtssassen stellte gewissermaßen einen Puffer, eine potentielle Auf- und Abstiegsschleuse zwischen Bauern beziehungsweise Bürgertum einerseits und dem gehobenen Landesadel andererseits dar.“ [212] Doch wurde diese Schleuse für den Aufstieg in den Niederadel in der Zeit um 1500 kaum benutzt.

Den interessanten Sonderfall des polnischen Adels, der im 16. Jahrhundert einen Anteil von acht bis zehn Prozent an der Gesamtbevölkerung ausmachte, behandelt der Beitrag von Norbert Kersken. Da es keine rechtlichen Kriterien für die Binnendifferenzierung des polnischen Adels gab, spielte die Größe des Besitzes bei der Unterscheidung von Magnaten, mittlerem Adel und Kleinadel die entscheidende Rolle. Untersucht werden Nobilitierung und Adelsbeweis, der Zug des kleinen Adels in die Stadt, und Karrieren im Königsdienst als Ausdrucksformen sozialer Mobilität . Der Aufstieg in den Adel war zudem über ein Verfahren möglich, daß auf den ersten Blick der Abschließung des Standes zu dienen scheint. Seit 1348 konnte die Frage der Zugehörigkeit einer Person zum Adel vor Gericht geklärt werden. Der Beschuldigte mußte zumeist durch Zeugenaussagen seine adelige Abstammung beweisen. Für wohlhabende Bürger, die über eine kleinadelige Klientel verfügten, war daher die Adelsrüge ein probates Mittel, die juristische Anerkennung ihres Adels zu erlangen.

Die aus der inhomogenen Überlieferungslage und dem unzureichenden Forschungsstand resultierenden Probleme für die Frage nach dem Aufstieg großbäuerlicher Schichten in den Adel aus werden in dem Beitrag von Mark Mersiowsky deutlich. Die aus den Werken Werner Rolevincks gewonnenen Kriterien für die Frage nach der sozialen Stellung der Großbauern - die besondere Ausstattung von Schultenhöfen, das Konnubium mit dem Niederadel – können wegen der inhomogenen Überlieferungslage nicht verifiziert werden. Lediglich Rolevincks Hinweis auf die an den Meier- bzw. Schultenhöfen haftenden Gerichtsfunktionen, die über Generationen hinweg ausgeübt wurden, spiegeln sich in den Quellen wider. Für die weitere Erforschung sozialer Dynamik am unteren Rand des Adels plädiert Mersiowsky daher für einen alternativen Zugang: „Mehr als die unscharfen rechtlichen Kriterien waren es solche sozialen Zeichensystem, die die Grenzen zwischen Nicht-Adel und Adel markierten.“ [284]

Auf relativ gut erforschtem Gebiete bewegen sich die Beiträge Rudolf Holbachs zur Kirche und Kurt Andermanns zur Stadt als Orten sozialer Mobilität. Trotz der Möglichkeit Nicht-Adeliger in kirchlichen Institutionen Karriere zu machen, flankierten diese den gesellschaftlichen Aufstieg eher, denn daß sie in initiierten. Wichtige Plattformen des Aufstiegs waren die Dom- und Kollegiatstifte, in die Nicht-Adlige allerdings nur einrücken konnten, wenn bereits ein Beziehungsnetze zum stiftsfähigen Adel existierte. Kurt Andermann betont in seinem Beitrag zur sozialen Mobilität in oberdeutschen Städten den ökonomischen Erfolg als Voraussetzung des Aufstiegs in den Stadtadel. Neben der Teilhabe an der Herrschaft, also der Mitgliedschaft im Rat, und dem adeligen Konnubium war auch in der Stadt die soziale Akzeptanz entscheidend, die sich vor allem in der Zulassung zu Formen adeliger Geselligkeit wie Trinkstuben und Patriziergesellschaften manifestierte.

Die Bedeutung erfundener Traditionen für die soziale Akzeptanz von Aufsteigern durch den Adel thematisiert der Beitrag von Rüdiger Fuchs, der epigraphische Zeugnisse untersucht. So gelang dem Nürnberger Sebald Rech, der trotz seiner Verwandtschaft mit den Geschlechtern Oertel, Holzschuher und Haller vom Tanz ausgeschlossen war, Anfang des 16. Jahrhunderts die fiktive Ansippung an eine namensgleiche Adelsfamilie durch die Fälschung eines Grabsteins in der Kirche von Hagenhausen bei Altdorf. Diese Nachbesserung der Memoria sollte dem faktischen sozialen Aufstieg eine historische Dimension verleihen, die für die soziale Akzeptanz durch die etablierten Geschlechter der Stadt von entscheidender Bedeutung war.

Insgesamt bleibt das Bild der Auf- und insbesondere der Abstiegsprozesse zwischen Nicht-Adel und Adel unscharf , da die für die Zugehörigkeit zum Adel entscheidende soziale Akzeptanz durch die unzweifelhaft Adeligen nur sehr selten in den untersuchten Quellengattungen zu fassen ist. Einige Beiträge flüchten deshalb in die vertraute Rechts- und Verfassungsgeschichte, obwohl ein stärker mentalitätsgeschichtlicher Ansatz für die Fragestellung in nahezu allen Studien als vielversprechender eingeschätzt wurde. Die häufig angesprochenen weichen Kriterien der Zugehörigkeit zum Adel hätten besser herausgearbeitet werden können, wenn in stärkerem Maße Selbstzeugnisse herangezogen worden wären, wie dies Rüdiger Fuchs in seiner wegweisenden Untersuchung epigraphischer Quellen getan hat.

Anmerkungen:
1Otto Gerhard Oexle, Das entzweite Mittelalter, in: Die Deutschen und ihr Mittelalter, hg. v. Gerd Althoff, Darmstadt 1992, S. 7-28.
2 Sozialer Wandel im Mittelalter. Wahrnehmungsformen, Erklärungsmuster, Regelungsmechanismen, hg. von Jürgen Miethke und Klaus Schreiner, Sigmaringen 1994.

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