Wirtschaft und Politik der Schweiz im Zweiten Weltkrieg

: Unabhängige Expertenkommission; Schweiz - Zweiter Weltkrieg (Hrsg.): Tarnung, Transfer, Transit. Die Schweiz als Drehscheibe verdeckter deutscher Operationen. Zürich 2001 : Chronos Verlag, ISBN 3-0340-0609-8 448 S. € 36,00

: Schweizerische Aussenwirtschaftspolitik 1930-1948. Strukturen - Verhandlungen - Funktionen. Zürich 2002 : Chronos Verlag, ISBN 3-0340-0610-1 568 S. € 45,50

: Schweizer Rüstungsindustrie und Kriegsmaterialhandel zur Zeit des Nationalsozialismus. Unternehmensstrategien - Marktentwicklung - politische Überwachung. Zürich 2002 : Chronos Verlag, ISBN 3-0340-0611-X 976 S. € 61,00

Unabhängige Expertenkommission Schweiz - Zweiter Weltkrieg (Hrsg.): Die Schweiz, der Nationalsozialismus und der Zweite Weltkrieg. Schlussbericht der Unabhängigen Expertenkommission Schweiz - Zweiter Weltkrieg. Zürich 2002 : Pendo Verlag, ISBN 3-85842-601-6 600 S. € 29,90

: Georg Fischer AG 1930-1945. Ein Schweizer Industrieunternehmen im Spannungsfeld Europas. Zürich 2001 : Chronos Verlag, ISBN 3-0340-0501-6 679 S. € 49,90

: Fluchtgut - Raubgut. Der Transfer von Kulturgütern in und über die Schweiz 1933-1945 und die Frage der Restitution. Zürich 2001 : Chronos Verlag, ISBN 3-0340-0601-2 595 S. € 43,00

: Interhandel. Die schweizerische Holding der IG Farben und ihre Metamorphosen - eine Affäre um Eigentum und Interessen (1910-1999). Zürich 2001 : Chronos Verlag, ISBN 3-0340-0602-0 412 S. € 36,00

: Clearing. Der Zahlungsverkehr der Schweiz mit den Achsenmächten. Zürich 2001 : Chronos Verlag, ISBN 3-0340-0603-9 381 S. € 38,80

: Der Eisenbahntransit durch die Schweiz (1939-1945). . Zürich 2001 : Chronos Verlag, ISBN 3-0340-0604-7 246 S. € 23,90

: Die Schweizerische Elektrizitätswirtschaft und das "Dritte Reich". . Zürich 2001 : Chronos Verlag, ISBN 3-0340-0605-5 204 S. € 23,90

: Geschäfte und Zwangsarbeit. Schweizer Industrieunternehmen im Dritten Reich. Zürich 2001 : Chronos Verlag, ISBN 3-0340-0606-3 384 S. € 35,90

: Die Flüchtlings- und Aussenwirtschaftspolitik der Schweiz im Kontext der öffentlichen politischen Kommunikation 1938-1950. . Zürich 2001 : Chronos Verlag, ISBN 3-0340-0608-X 535 S. € 43,90

: Schweizer Chemieunternehmen im 'Dritten Reich'. . Zürich 2001 : Chronos Verlag, ISBN 3-0340-0607-1 358 S. € 36,00

Rezensiert für H-Soz-Kult von
Cornelia Rauh-Kühne, Historisches Seminar, Eberhard-Karls-Universität Tübingen

I. Die Unabhängige Expertenkommission Schweiz - Zweiter Weltkrieg: Mandat und Schlussbericht1
Fünfzig Jahre nach dem Ende des "Dritten Reiches" setzte Mitte der 1990er-Jahre eine intensive, nationale Grenzen überschreitende Debatte über den Zweiten Weltkrieg ein. Sie war durch neue Aktenfunde in den erstmals zugänglichen sowjetischen Archiven in Gang gebracht und durch ein aktuell motiviertes Interesse der jungen Generation an der Geschichte von Krieg und Genozid belebt worden. In 25 Ländern wurden daraufhin Forscherteams mit der Aufhellung jener Epoche betraut. Überall ging es darum, Ursachen, Ausmaß und Folgen der Kollaboration mit den nationalsozialistischen Beherrschern des "Neuen Europas" zu erforschen und die Gründe für die unzulängliche Aufarbeitung dieser Vergangenheit zu ermitteln. Damit verbunden war das Anliegen, den Opfern nationalsozialistischer Herrschaft und rassistischer Verfolgung materiell wie symbolisch späte Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Nirgendwo spitzte sich die Auseinandersetzung so zu wie in der neutralen Schweiz, wo Diplomatie und Politik vor den Herausforderungen der Vergangenheit versagten, weil sie einem mystifizierten Geschichtsbild aufgesessen waren und ebenso wie die Schweizer Öffentlichkeit weitgehend unvorbereitet und deshalb verständnislos auf die Kollaborationsvorwürfe reagierten. "Warum die Schweiz?" lautete eine in der Alpenrepublik immer wieder ratlos gestellte Frage, und Bundespräsident Jean-Pascal Delamuraz ließ sich angesichts amerikanischer Vorwürfe an die Adresse der Schweiz in einer Neujahrsansprache gar zu der von Intransigenz zeugenden Frage hinreißen, ob denn Auschwitz in der Schweiz gelegen habe.

Auf dem Höhepunkt dieser politischen Krise betrauten Parlament und Regierung der Eidgenossenschaft schließlich im Dezember 1996 eine aus neun international renommierten Experten zusammengesetzte Kommission unter der Leitung des Schweizer Historikers Jean-François Bergier mit der Erforschung der wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen der Schweiz zu den kriegführenden Staaten des Zweiten Weltkriegs und mit den in der Nachkriegszeit staatlicherseits ergriffenen Maßnahmen zur Restitution unrechtmäßig in die Schweiz gelangten Vermögens. Vor allem sollten Wert und Verbleib von "Raubgold" und nachrichtenloser Konten bei Schweizer Banken geklärt werden.

Ausgestattet mit einem umfassenden - bald weit über die anfänglich fokussierten Themenbereiche hinausreichenden - Mandat und einem beachtlichen Etat von 22 Millionen Schweizer Franken, versehen mit uneingeschränktem Zugangsrecht sowohl zu privaten wie zu öffentlichen Schweizer Archiven, machten sich seitdem mehr als 40 ForscherInnen fünf Jahre lang an die Arbeit. Etliche waren bereits mit Forschungsarbeiten hervorgetreten, die im Kontext des Untersuchungsauftrags angesiedelt waren. Nun aber hatten sie eine unvergleichlich bessere Materialgrundlage. Selbst das Bankgeheimnis stellte nun kein Hindernis mehr dar, und viele bis dahin streng gehüteten Bank- und Unternehmensarchive wurden auf diese Weise erstmals für die historische Forschung zugänglich gemacht. Denn Unternehmensgeschichte war in der Schweiz eine noch kaum entwickelte historische Fachrichtung, was angesichts der wirtschaftlichen Struktur der Schweiz und der immensen Bedeutung, die Unternehmer und Unternehmen im öffentlichen Leben der Eidgenossenschaft einnehmen, eine besondere Merkwürdigkeit darstellt.

Sieben Forscherteams der UEK wurden aufgestellt. Ihre MitarbeiterInnen durchforsteten auch die staatlichen Archive vieler europäischer Länder ebenso wie jene Russlands, Israels und der USA. Nach fünfjähriger Tätigkeit schließlich legte die UEK 25 - meist voluminöse - Forschungsarbeiten vor, deren Quintessenz ein in vier Sprachen vorgelegter 600-seitiger "Schlussbericht" der UEK zusammenzufassen und in den politisch-historischen Kontext einzuordnen versucht. Der "Schlussbericht" - eine ungeschickte, weil amtlich verbürgte Objektivität und Endgültigkeit suggerierende Bezeichnung - gehört nicht zu den Meisterleistungen, welche die UEK zu bieten hat, das sei hier schon vorweggeschickt. Das dürfte nicht zuletzt daran liegen, dass sich der Band sowohl an die internationale wie die Schweizer Öffentlichkeit und ebenso an Historiker wie an Laien wendet, deren Wissensstand und Aufklärungsbedürfnis durchaus unterschiedlich ist. So bietet der "Bericht" zwar eine nützliche Kompilation der - ebenfalls als "Berichte" etikettierten - Einzelstudien, doch wird leider versäumt, auf die Kontinuität mancher Problemkonstellationen einzugehen, die während des Krieges ein völkerrechtlich und humanitär einwandfreies Agieren der politisch Verantwortlichen verhinderten und mehr als ein halbes Jahrhundert später zur politischen Krise der Schweiz nicht unerheblich beigetragen haben.

Nach meinem Eindruck sind es drei durch etliche der Studien aus unterschiedlicher Perspektive gestützte, für das Selbstverständnis der Schweizer zentrale Befunde, die hier als Kontinuitätsstränge hätten benannt und in ihren Auswirkungen auf Geschichtsbild und Identität der Schweiz hätten problematisiert werden müssen:

1) Die korporatistische Verflechtung von Staat und Wirtschaft, welche die Schweiz bis heute kennzeichnet und die während des Krieges auch in Fragen von nationalem Interesse (Neutralität, Clearingkredite, Kriegsmaterialhandel) eine effiziente Kontrollausübung durch die Politik über die Wirtschaft unmöglich machte.

2) Die in einem Großmachtraum unter totalitärer Herrschaft ebenso wie in einer globalisierten Welt zwangsläufig nur beschränkte Unabhängigkeit kleiner neutraler Länder wie der Schweiz und der daraus resultierende Zwang zur Anpassung.

3) Die Mystifikation von Souveränität und Neutralität in der Schweiz und die Leugnung der Abhängigkeit des Landes von internationalen - d.i. globalen! - Problemkonstellationen, die schon während des Krieges begann und bis heute Wirkungen zeigt.

Für den Wissenstransfer der neu gewonnenen historischen Erkenntnisse und die Etablierung eines mythenfreien Geschichtsbilds in der Schweiz wäre ein prägnantes Fazit des Schlussberichts, das auch die Kontinuitätsfrage nicht ausklammert, von großer Wichtigkeit gewesen. So aber macht sich unter den Eidgenossen bereits wieder Geschichtsvergessenheit breit. Die politische Elite kehrte - kaum hatte man die historischen Spezialisten von der UEK mit der leidigen Vergangenheitsproblematik betraut - wieder zum business as usual zurück und zeigte sich an den von der Kommission erarbeiteten Ergebnisse kaum noch interessiert. 2

Im Folgenden werden abweichend von der Bandzählung der Reihe zunächst jene UEK-Studien vorgestellt, die sich der ökonomischen Rahmenbedingungen der Schweiz während der Kriegszeit angenommen haben. Anschließend werden jene Bände besprochen, die einzelne Handlungsfelder, Branchen oder Unternehmen zum Gegenstand haben, darunter auch die thematisch eng verwandte, jedoch unabhängig von der UEK entstandene Unternehmensstudie von Hans Ulrich Wipf. Die Rolle der Schweiz als Finanzdrehscheibe und die Geschichte von Banken und Versicherungsunternehmen bleiben hier jedoch ausgeklammert.

II. Untersuchungen auf makroökonomischer Ebene
Als industriell hoch entwickeltes Land und als Finanzdienstleister mit einem extrem kleinen Inlandsmarkt besaß die Schweiz bereits seit dem 19. Jahrhundert eine hochgradig außenhandelsorientierte Volkswirtschaft. Der extreme Nationalismus der 1930er-Jahre mit seinen Auswirkungen auch auf die Wirtschaftspolitik, vor allem der um sich greifende Bilateralismus, wurden daher für Politik und Wirtschaft der Schweiz schon früh zu einem bedeutsamen Problem. Ein speziell der Schweizerischen Außenwirtschaftspolitik 1930-1948 gewidmeter Band behandelt die hieraus resultierenden Probleme, klammert jedoch den komplizierten Bereich des im Krieg von Schweizer Seite staatlich alimentierten Zahlungsverkehrs mit den Achsenmächten aus. Dieser wird von Stefan Frech in einer Monografie zum Clearing untersucht. 3 Frech schildert in seinem trotz der trockenen Materie gut lesbaren, weil klar gegliederten Buch aus Schweizer Perspektive die Entstehung, Organisation und Funktionsweise dieses Zahlungssystems. Es entstand bereits zu Beginn der 1930er-Jahre als Antwort auf die Zerrüttungen des internationalen Handels und Zahlungsverkehrs infolge der Weltwirtschaftskrise. In der Schweiz führte es bereits in der Vorkriegszeit zu einer intensiven Verflechtung zwischen Privatwirtschaft, Verbänden und staatlicher Bürokratie, die später die gesamte Organisation der Kriegswirtschaft kennzeichnen sollte.

Das Clearing funktionierte, indem finanzielle Forderungen für Warenexporte, Dienstleistungen und den Transfer von Vermögenswerten unter beiderseitiger Einschaltung staatlicher Stellen bilateral gegeneinander aufgerechnet wurden, ohne dass dabei effektiv Devisen ausgetauscht wurden. Innerhalb der Schweizer Wirtschaft entbrannte ein heftiger Kampf zwischen Industrie, Tourismuswirtschaft, Kapitalgläubigern und Privatpersonen um die Clearingmittel, die wegen der geringen Exporttätigkeit der deutschen Industrie und infolge der strikten Devisenkontrolle Nazi-Deutschlands stets knapp waren. Die Schweizer Exportwirtschaft verstand es jedoch schon in der Vorkriegszeit, den Löwenanteil des Clearings für sich zu reklamieren. Im Krieg verbesserten wiederholt erteilte Clearingkredite der Schweizer Regierung die Zahlungssituation für die Schweizer Exporteure. Sie konnten, da der Bund die Bezahlung ihrer Lieferungen garantierte bis mindestens 1943 ohne Zahlungsrisiko nach Deutschland liefern und noch dazu zu Preisen, die weit über dem Schweizer Niveau lagen. 4 Insgesamt belief sich der dem Deutschen Reich gewährte Kredit auf die bedeutende Summe von 1,121 Mrd. Franken, während Italien einen Clearingkredit in Höhe von 390 Mio. Franken erhielt. Im Falle Deutschlands entsprach diese Summe rund 10 Prozent der gesamten Bundesausgaben der Schweiz während der Kriegsjahre, was jedoch nur 2 Prozent der deutschen Schulden entsprach, die das Deutsche Reich während des Krieges im Zahlungsverkehr mit dem Ausland angehäuft hatte. Die Clearingkredite, die hauptsächlich der Finanzierung von Kriegsmateriallieferungen dienten, stellten eine einseitige Begünstigung der Achsenmächte und deshalb einen klaren Verstoß gegen das Neutralitätsrecht dar. Das war auch den verantwortlichen Akteuren bewusst. Doch zum Zeitpunkt der Kreditvergaben, die erstmals im Sommer 1940 unter Eindruck einer vom Reich verhängten Kohlensperre und zuletzt 1943 erfolgten, betrachtete man die Zahlungen als unvermeidbaren "Tribut" an die Machthaber Europas und als Zeichen der wirtschaftlichen Kooperationsbereitschaft mit den Achsenstaaten, von denen sich die Schweiz eingekreist und mittels einer Gegenblockade außenwirtschaftlich kontrolliert sah. Da die Kredite darüber hinaus der Erhaltung von Arbeitsplätzen in der Schweizer Wirtschaft dienten, meldeten sich in der Öffentlichkeit kaum kritische Stimmen gegen diesen Neutralitätsverstoß zu Wort. Eine Interessenallianz aller gesellschaftlichen Gruppen wünschte das Agreement mit Nazi-Deutschland, auch wenn die Gründe für diese Haltung partiell unterschiedlich waren. Nur seitens der Nationalbank und einzelner Politiker wurden intern währungspolitische und fiskalische Einwände geltend gemacht, weil die Exportkredite die Inflation anheizten und man allgemein davon ausging, dass das Deutsche Reich die Kredite niemals zurückzahlen würde, ganz gleich zu wessen Gunsten der Krieg ausgehen würde. In diesem Punkt freilich sah man sich angenehm getäuscht, denn in Verhandlungen mit der BRD gelang es 1952 die Rückerstattung knapp der Hälfte der zinslos gewährten Kredite zu erwirken. Auch Italien erkannte eine Teilschuld an und zahlte in der Nachkriegszeit 232 Mio. Franken an die Schweiz zurück.

Der von Martin Meier, Stefan Frech, Thomas Gees und Blaise Kropf gemeinsam verfasste Band zur Außenhandelspolitik 5 beschreibt zunächst die Struktur der schweizerischen Außenwirtschaft in den 1930er-Jahren und geht dann auf breiterer Materialgrundlage und perspektivenreicher, als das früheren Studien möglich war, der Frage nach, wie Schweizer Behörden, Politiker und Wirtschaftsvertreter auf den Wandel der weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen der 1930er-Jahre reagierten, wie sie sich auf die Möglichkeit eines neuen europäischen Krieges einstellten und lange vor 1939 erste Maßnahmen zur Schaffung einer Kriegswirtschaftsorganisation trafen. Die Studie untersucht Strukturen und Funktionsweise der bislang erst unzureichend erforschten Kriegswirtschaftsbürokratie und sie fragt, welche gesellschaftlichen Interessen hier auf Schweizer Seite gegeneinander abzuwägen waren, welches Interesse die Kriegführenden am schweizerischen Wirtschaftspotential hatten und ob es gelang - oder zumindest versucht wurde - , bei Wirtschaftsverhandlungen mit den diversen Handelspartnern den Erfordernissen des Schweizer Neutralitätsstatus gerecht zu werden. Wie bei den meisten Studien der UEK erstreckt sich der Untersuchungszeitraum der Arbeit weit über die Kriegszeit hinaus, so dass nicht nur die Genese der kriegswirtschaftlichen Strukturen und Problemlagen einbezogen werden kann, sondern auch die Auseinandersetzung mit den wirtschaftlichen Konzepten der Nachkriegszeit.

Aufs Ganze gesehen konstatieren die Autoren vorsichtig aber doch bestimmt in der Schweizer Außenhandelspolitik ein Ungleichgewicht zugunsten der Achsenmächte, die innenpolitisch durch den Hinweis auf die "Landesversorgung", die Notwendigkeit der Arbeitsplatzerhaltung, den Bedarf an Nahrungsmitteln, Kohle und Eisen, gerechtfertigt wurde und auf einen breiten gesellschaftlichen Konsens stieß.

Neben der Notwendigkeit, die Landesversorgung sicherzustellen, scheinen jedoch auch taktische Verhandlungsfehler die Schweiz während des Krieges allzu sehr in Abhängigkeit von ihrem deutschen Nachbarn gebracht zu haben. Man war sich bei den Wirtschaftsverhandlungen mit Deutschland offenbar der eigenen Trümpfe nicht hinreichend bewusst und fürchtete gar zu sehr die Möglichkeit einer politischen und gesellschaftlichen Destabilisierung, wie 1918 während des Landesstreiks. Wie kriegswichtig der frei konvertible Franken für Nazi-Deutschland und wie bedeutsam der über das Schweizer Schienennetz abgewickelte Gütertransfer von Rohstoffen nach Italien war, davon scheint man auf Schweizer Seite keine angemessene Vorstellung gehabt zu haben. Der für die Kohleversorgung Italiens aus dem Reich elementar wichtige Güterbahntransfer wurde von Schweizer Seite überhaupt nie zum Gegenstand der Wirtschaftsverhandlungen mit Deutschland gemacht. 6 Andererseits wurde die Versorgungslage der Schweizer Industrie mit Kohle und anderen Rohstoffen von den meisten Verantwortlichen pessimistischer beurteilt als nötig, und auch das Gespenst des gefährdeten Sozialfriedens scheint man überzeichnet zu haben. Vereinzelte warnende Stimmen, wie jene des Industriellen Hans Sulzer, mit dem einseitigen Export kriegswichtiger Materialien nicht zu weit zu gehen, wurden deshalb von den politisch Verantwortlichen nicht beachtet.

Das kann kaum verwundern angesichts der geringen Bedeutung, welche die Schweizer Öffentlichkeit der Außenwirtschaft - ganz im Gegensatz zu sozial- und binnenwirtschaftspolitischen Themen - während der gesamten Kriegszeit beimaß. Denn trotz der Sonderbefugnisse, über welche die Regierung im Rahmen des Vollmachtenregimes verfügte und ungeachtet der den Zeitungen auferlegten (Nach-)Zensur bedurfte das Handeln der politisch Verantwortlichen doch auch im Krieg der Legitimation und die politischen Akteure suchten nach Orientierungsmaßstäben für ihr Handeln. Wie marginal jedoch im Vergleich zu binnenwirtschaftlichen und sozialpolitischen Themen das Interesse an dem neutralitätsrechtlich so außerordentlich brisanten Thema der Außenhandelspolitik war, diese Erkenntnis verdanken wir der kommunikationswissenschaftlichen Studie von Kurt Imhof, Patrick Ettinger und Boris Boller. 7 Sie stützten sich auf die quantitative wie qualitative Analyse der Berichterstattung von neun Zeitungen, die in den verschiedenen Sprachregionen der Schweiz als "Leitmedien" fungierten und zugleich die wichtigsten politischen Milieus repräsentierten. In allen Organen, so der Befund der Autoren, stieß die konkrete Praxis der außenhandelspolitischen Neutralitätspolitik auf geringes Interesse. Die ökonomische Anpassung an das Dritte Reich wurde in der Zeitungsberichterstattung quasi entproblematisiert, während dieselben Blätter jedoch bereits im Krieg zu jener "mystischen Überhöhung" von Neutralität und Schweizer Unabhängigkeit beitrugen, die auf Jahrzehnte hinaus das Schweizer Geschichtsbild prägen sollte und eine Auseinandersetzung mit der Rolle der Schweiz im Krieg obsolet erscheinen ließ.

III. Unternehmensgeschichtliche und Branchenstudien
Während die vorgenannten Bände die Rahmenbedingungen wirtschaftlichen Handelns von Schweizer Seite aus beleuchten, beginnt die von Christian Ruch, Myriam Rais-Liechti und Roland Peter verfasste Studie über Tochterbetriebe Schweizer Unternehmen in NS-Deutschland mit einer knappen Darstellung der politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen im deutschen Machtbereich.8 Wer die Forschung zur nationalsozialistischen Wirtschaft verfolgt hat, wird in dieser Einleitung nicht viel Neues entdecken. 9 Dennoch gebührt gerade diesem - leider in der Gesamtreihe der UEK etwas versteckten - Beitrag zu Band 6 das Verdienst, die mit der NS-Forschung nicht vertrauten LeserInnen vor einem Missverständnis zu bewahren. Allzu oft ist in den Publikationen der UEK nämlich von "der" deutschen Politik/Wirtschaft oder Haltung die Rede, oder dem "Dritten Reich", so als hätte es nicht jenes sich radikalisierende, polykratische Kompetenzwirrwarr zwischen staatlichen, militärischen und Parteistellen gegeben, das für das NS-Herrschaftssystem so kennzeichnend war. Polykratie war im NS-Herrschaftsbereich allerorten anzutreffen, in der Provinz wie an der Regimespitze, und sie dynamisierte sich im Krieg. Polykratie konnte - wie es von Ruch u.a. nahe gelegt wird - radikale Tendenzen abschwächen, konnte sie aber auch verstärken und trug so zum Charakter des NS-Staates als "Doppelstaat" (Ernst Fraenkel) 10 erheblich bei. Auf jeden Fall machte dieser polykratische Charakter der NS-Herrschaft es für die historischen Akteure schwierig, ihre Handlungsspielräume adäquat einzuschätzen, Konflikten mit dem Regime aus dem Wege zu gehen oder - wenn es sie denn gab - sie erfolgreich zu überstehen. Deutsche Staatsangehörigkeit oder Parteinähe waren dabei manchmal, aber durchaus nicht immer hilfreich und Parteimitgliedschaft wie auch Parteifunktionen sagen per se über das individuelle Verhalten von Unternehmern und anderen Akteuren nicht allzu viel aus. Diese von der Forschung zur NS-Mikrogeschichte klar herausgearbeiteten Sachverhalte gilt es in Erinnerung zu rufen, wenn man in vielen UEK-Bänden von großen Entscheidungsspielräumen der Akteure in unterschiedlichsten Handlungsfeldern liest. 11

Der von Ruch u.a. verfasste Band versucht solche Handlungsspielräume auszuloten, indem anhand von Fallbeispielen für die Kriegs- und Nachkriegszeit die unternehmerischen Aktivitäten der Tochterfirmen von Schweizer Muttergesellschaften im Gebiet des Deutschen Reichs untersucht wird. Allein im süddeutschen Raum existierten 1945 ca. 70 solcher Unternehmen. Wie groß ihre Gesamtzahl im Reichsgebiet einschließlich des besetzten Gebiet mit Polen und dem - traditionell eng mit der Schweizer Wirtschaft verflochtenen - Elsass war, ließ sich nicht mehr feststellen. Doch handelte es sich um ein - aus Schweizer Perspektive - gewichtiges ökonomisches Potential, was erklärlich macht, warum auch andere Studien der UEK die Problematik behandeln. 12 Ruch u.a. konzentrieren sich auf das Elektronik- und Elektrotechnikunternehmen Brown, Boveri & Cie. (BBC) Mannheim, - die im Bereich der Großchemie aktiven Tochterfirmen der Lonza AG und der Aluminium-Industrie-AG (AIAG), auf Niederlassungen der Nahrungs- und Genussmittelunternehmen Nestlé und Alimentana/Maggi sowie eine Reihe von mittelständischen Textilbetrieben, für welche die Überlieferungssituation günstig war. Sämtliche Tochtergesellschaften existierten bereits, als in Deutschland die Nationalsozialisten an die Macht gelangten. Die meisten bereits seit der Jahrhundertwende, als die Verflechtung zwischen der Schweizer Wirtschaft und der prosperierenden Wirtschaft im Deutschen Reich eine deutliche Intensivierung erfuhr.

Das Hauptinteresse der Autoren liegt auf den Handlungsfeldern der Personalpolitik (Zwangsarbeitereinsatz in den deutschen Tochterunternehmen), des Informationstransfers zwischen deutschen Tochter- und Schweizer Muttergesellschaften und auf der Frage nach der Profitabilität des Engagements in Nazi-Deutschland für die Schweizer Muttergesellschaften. Dies, das sei schon vorweggeschickt, ließ sich jedoch angesichts unzureichender Quellen nicht zufrieden stellend klären (S. 320). Abschließend wird die Nachkriegszeit behandelt und gefragt, welche Konsequenzen die vorherige Einbindung der Schweizer Tochterfirmen in die NS-Kriegswirtschaft im Rahmen der Demontage- und Entnazifizierungspolitik hatten.

Übereinstimmend mit anderen Autoren von unternehmensgeschichtlichen Studien konstatieren Ruch, Rais-Liechti und Peter für alle untersuchten Unternehmen einen sehr hohen Informationsgrad der Schweizer Firmenzentralen, die über alle wesentlichen betriebswirtschaftlichen Vorgänge informiert gewesen seien. 13 Die nach 1945 von den Muttergesellschaften oft vorgebrachte Behauptung, "die Tochterfirmen seien von der Zentrale abgeschnitten gewesen" sehen die Autoren "eindeutig widerlegt" und betonen: "Die Schweizer Direktionen verfügten über alle wichtigen Informationen zur finanziellen und geschäftlichen Situation ihrer Tochtergesellschaften." (S. 319) Auch der Zwangsarbeitereinsatz sei in den Schweizer Führungsetagen grundsätzlich bekannt gewesen. Gleichzeitig räumen die Autoren jedoch ein, dass ein guter Informationsfluss in Richtung Schweiz nicht zwangsläufig Kontrollmöglichkeiten durch die Muttergesellschaften implizierte. Auch bleibe unklar, wie präzise man in den Zentralen über die Lebens- und Arbeitssituation der Zwangsarbeiter Bescheid wusste. Auch, so ist zu ergänzen, kann betriebswirtschaftliche Kontrolle nicht gleichgesetzt werden mit Einfluss auf konstitutive Bedingungen der nationalsozialistischen Kriegswirtschaft wie etwa auf die staatliche Reglementierung der Investitions- und Kapitaltransferpolitik, sowie auf die Produktions- und Arbeitseinsatzpolitik.

Zieht man die Rahmenbedingungen der NS-Kriegswirtschaft in Betracht, ist es daher vielleicht nicht so überraschend und womöglich ohne Aussagekraft über die "Bedenkenlosigkeit" oder auch Willfährigkeit der Unternehmensleitungen (vgl. S. 20), wenn Grundstoffbetriebe von so eminent rüstungswirtschaftlicher Bedeutung wie die AIAG und die Lonza selbst während des Krieges ihre Kapazität noch erhöhten. Dort freilich, wo die Ausdehnung des deutschen Machtraums auf Unternehmensseite zur Grundlage regionaler Diversifizierungsstrategien genutzt wurde, wie es der UEK-Studie zufolge bei Nestlé oder BBC der Fall war, kann freilich keinesfalls mehr von Handlungszwängen ausgegangen werden.

Dass hingegen alle hier betrachteten Tochtergesellschaften zum Einsatz von Zwangsarbeitern schritten, macht deutlich, dass auf diesem Handlungsfeld offenbar geringe Entscheidungsspielräume existierten. Deren Nutzung entschied immerhin darüber, ob ein Unternehmen neben Kriegsgefangenen und ausländischen Zivilarbeitern auch KZ-Häftlinge zum Einsatz brachte, wie das unter den hier betrachteten Tochterunternehmen nur bei BBC der Fall war. Spielraum gab es nach Ruch u.a. jedoch vor allem hinsichtlich der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Zwangsarbeiter. Hier ließen sich zwischen Unternehmen vergleichbarer Produktionsrichtungen und in direkter räumlicher Nähe große Unterschiede konstatieren, und oft waren es einzelne Personen in den Unternehmensleitungen, der Personalabteilung oder beim Lagerpersonal, die für Wohl oder Wehe der Zwangsarbeiter zuständig waren. Die Schweizer Gesellschaften, so hat es den Anschein, hatten hier wenig Einwirkungsmöglichkeiten, doch wen sie mit der Leitung ihrer deutschen Tochtergesellschaft betraut hatten, konnte für manche Zwangsarbeiter lebensentscheidend werden.

Nach Kriegsende gingen die Siegermächte unterschiedlich gegen die Unternehmen vor. Die meisten hatten kaum unter Demontagen oder Requisitionen zu Reparationszwecken zu leiden. Zwar inspizierten die westlichen Besatzungsmächte die Industriebetriebe unmittelbar nach Kriegsende hinsichtlich ihres Rüstungsbeitrags. Je mehr sich jedoch der Kalte Krieg bemerkbar machte, umso weniger waren die Westalliierten bereit, die deutsche Industrie zu zerschlagen. Gleichzeitig ließ auch der Entnazifizierungselan nach, der sich zunächst gegen die Mitglieder der ehemaligen Unternehmensleitungen und Nationalsozialisten in den Belegschaften gewandt hatte. Die Schweizer Behörden schenkten der Bewahrung schweizerischen Eigentums große Beachtung und intervenierten auf diplomatischem Wege zugunsten der Firmen. In die Entnazifizierung hingegen mischten sie sich nicht ein und auch die Schweizer Unternehmensleitungen hielten sich zurück.

Um international operierende Schweizer Unternehmen mit deutschen Tochterbetrieben geht es auch in der Studie von Lukas Straumann und Daniel Wildmann zur Chemieindustrie, deren Fragestellung und Untersuchungskonzept jenem von Ruch u.a. sehr ähneln. Die Autoren untersuchen die vier in Basel ansässigen Unternehmen J. R. Geigy AG (Geigy), Gesellschaft für Chemische Industrie in Basel AG (Ciba), F. Hoffmann-La Roche & Co. AG (Roche) sowie Chemische Fabrik vormals Sandoz AG (Sandoz). Alle waren im Bereich der Farbstoff- und Pharmaproduktion tätig und auch hier hatten sämtliche Unternehmen bereits um die Jahrhundertwende oder während der Weimarer Republik Tochterbetriebe in Deutschland gegründet. Ciba und Roche waren darüber hinaus bereits vor 1939 mit eigenen Werken in Polen tätig, so dass beide Konzerne mit der nationalsozialistischen Polen- und Judenpolitik im Warthegau (Ciba) bzw. im Generalgouvernement (Roche) konfrontiert wurden.

Straumann und Wildmann thematisieren die Problemfelder NS-Rassenpolitik, Rüstungs- und Kriegsproduktion, Zwangsarbeit sowie den Finanztransfer in die Schweiz. Für all diese Themenbereiche verfolgen sie drei zentrale Fragestellungen, und zwar nach dem Wissen, das man in den Schweizer Konzernleitungen über die Verhältnisse im Dritten Reich hatte, nach der Kontrolle, welche die Unternehmensleitungen über ihre deutschen Tochtergesellschaften ausüben konnte und nach den Handlungsspielräumen, die sie dabei besaßen und wie sie diese nutzten. Ihre Ergebnisse sind teilweise durchaus überraschend.

Zum Wissen über das Dritte Reich können die Autoren anhand zahlreicher Beispiele plausibel belegen, dass die Schweizer Stammhäuser durch die Geschäftsleitungen ihrer deutschen Betriebe detailliert über die Verhältnisse im Dritten Reich im Bilde waren. Nicht nur die propagandistisch verlautbarten Ziele der NS-Politik, wie die "Arisierung" der Wirtschaft, waren in den Führungsetagen der Schweizer Unternehmen genau bekannt und veranlassten die Konzernleitungen zur Anpassung ihrer Personalpolitik. Bei Ciba ebenso wie bei Roche war man auch über die völkerrechtswidrigen und Menschenrechte mit Füßen tretenden Vorgänge im besetzten Polen - zumindest bis Ende 1941 - genau auf dem Laufenden. Man hatte in Basel präzise Informationen über den "Ausländereinsatz" in den deutschen Tochterbetrieben, und selbst über die "Vernichtung lebensunwerten Menschenmaterials" wusste man in der Firmenleitung der Sandoz Ende 1942 Bescheid und nahm mit Blick auf die Erprobung neuer Arzneimittel die "Ausräumung" der "Anstalten für Epileptiker" mit Bedauern zur Kenntnis, weil nun "diese Versuchsstellen mit großem Material nicht mehr angegangen werden können" (S. 253, aus einer internen Mitteilung der Sandoz-Leitung v. 11.11.1942).

Auch die Kontrolle durch die Schweizer Zentralen hat bei den von Straumann und Wildmann untersuchten Chemieunternehmen vor und während des Krieges erstaunlich gut funktioniert. Das betrifft sowohl Fragen der Produktions- und Investitionspolitik wie Personalfragen, die in allen Fällen im Einvernehmen mit der Basler Leitung bestimmt wurden, und zwar sowohl was die Bestellung der Vorstände und Aufsichtsräte angeht wie auch die Entscheidung für die Beschäftigung von "Fremdarbeitern". Kennzeichnend für alle untersuchten Unternehmen ist, dass sie im Dritten Reich selbstbewusst agierten und in vielen Fällen erfolgreich ihre Interessen durchzusetzen vermochten. Kaum als Nachteil erwies sich dabei, dass die Unternehmen in schweizerischem Eigentum standen. Innerhalb der durch die NS-Wirtschaftspolitik gesetzten Rahmenbedingungen gelang es den Konzernleitungen weitgehend, die Kontrolle über ihre Tochterunternehmen beizubehalten.

Straumann und Wildmann konstatieren auch beachtliche Handlungsspielräume der Schweizer Managements, wenn es darum ging, die nationalsozialistische Politik im eigenen Unternehmen umzusetzen. Sie zeigen das vor allem am Beispiel der Personalpolitik. Hier verhielten sich die vier Chemie-Unternehmen nämlich durchaus unterschiedlich, auch wenn "letztlich das Interesse der Firma" in allen Unternehmen den Ausschlag für anstehende Entscheidungen gab (S. 204). Während jedoch Geigy, Ciba und Sandoz ihre jüdischen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder unmittelbar nach der nationalsozialistischen Machtübernahme entließen, um sich als "arische" Unternehmen ausgeben zu können und ihren Medikamenten- und Farbstoffabsatz bei öffentlichen Abnehmern nicht zu gefährden, schob man bei Roche die Entlassung jüdischen Personals so lange wie irgend möglich hinaus, suchte nach Auswegen und hielt ausdrücklich fest, dass mit derartigen Entscheidungen auch eine "grosse Verantwortung auf menschlichem Gebiet" verknüpft sei (S. 190). Dass man hierfür bei Roche ein Gespür hatte, lag wohl nicht zuletzt daran, dass leitende Persönlichkeiten des Konzerns mit jüdischen Frauen verheiratet waren und sich somit von der nationalsozialistischen Rassenpolitik ganz unmittelbar betroffen fühlen mussten. Dies, so steht zu vermuten, prägte auch andere Unternehmensentscheide bei Roche, wo man mehrfach ablehnte, als sich die Chance zur Übernahme ehemals "jüdischer Unternehmen" bot, von der Ausnutzung antijüdischer Sondergesetze zu eigenen Gunsten absah und im Warschauer Betrieb junge Angehörige der polnischen Oberschicht durch Schein-Arbeitsverhältnisse vor der Deportation ins Reich schützte.

Auch die Behandlung der Zwangsarbeiter und Kriegsgefangenen scheint im deutschen Werk von Roche in Grenzach besser gewesen zu sein als bei Geigy am selben Ort. Ob dies jedoch auf unterschiedliche Handlungsorientierungen oder gar Anweisungen der Konzernsspitze zurückgeht, ist eine schwer zu beurteilende Frage, die sich die Autoren nicht stellen. Die Diskrepanz könnte - wie mancher Unterschied zwischen den untersuchten vier Firmen - auch schlicht Folge unterschiedlicher und insgesamt nicht sonderlich dicht überlieferter Quellen sein. Aus komparativen Betrachtungen Handlungsspielräume abzuleiten, ist nämlich - bei disparater Überlieferung - ein nicht ganz unproblematisches Unterfangen. Doch soll dieser Einwand den Wert der Studie nicht schmälern. Sie bewegt sich methodisch auf hohem Niveau und verdeutlicht, wie groß selbst innerhalb ein und derselben Branche die Bandbreite der möglichen Handlungskonstellationen für die Unternehmen war und dass vorhandene Freiräume aus verschiedensten Gründen in sehr unterschiedlichem Maße ausgeschöpft wurden.

Thematisch ähnlich gelagert wie die vorgenannten beiden UEK-Studien zu Tochtergesellschaften Schweizer Unternehmen im deutschen Machtbereich ist auch das Buch des ehemaligen Schaffhausener Stadtarchivars Hans Ulrich Wipf über die Georg Fischer AG (GF), ein Stahl- und Tempergussunternehmen in Schaffhausen mit zwei Tochterunternehmen in Deutschland (seit 1895 bzw. 1920) und einem in Großbritannien (seit 1933). Diese sowohl inhaltlich wie wegen ihrer aufwendigen Ausstattung mit Fotomaterial eindrucksvolle Unternehmensstudie entstand nicht im Rahmen der UEK, sondern geht auf Initiative der Unternehmensleitung der GF zurück, die als erster Schweizer Industriekonzern ihr Archivmaterial zur Zwischenkriegs- und Kriegszeit der wissenschaftlichen Forschung zugänglich machte und für die Gesamtzeit ihres Bestehens wohl als besterforschtes Schweizer Unternehmen gelten kann . 14 Wipfs Studie ist somit zwar eine Art ‚Auftragsarbeit', doch hat das ganz offensichtlich weder Distanz noch Kritikfähigkeit des Autors beeinträchtigt. Der scheut, wo es um die Rüstungsaktivitäten und Affinitäten der führenden Persönlichkeiten zum Nationalsozialismus geht, vor keinem heißen Eisen zurück, bemüht sich stets um Historisierung, aber nennt doch stets Ross und Reiter beim Namen. Das anfängliche naive Liebäugeln des Firmenpatriarchen Ernst Homberger mit Adolf Hitler und seiner "Bewegung bleibt ebenso wenig ausgespart wie die durch Quellen gut dokumentierte Nazifizierung des Betriebslebens in der Singener Filiale von GF seit der nationalsozialistischen Machtübernahme. NS-Aktivisten in der Belegschaft, Denunzianten und gefallsüchtige Militaristen werden namentlich vorgestellt, ihre Persönlichkeit wird - mittels Quellenzitaten - schonungslos portraitiert, auch wenn es - wie im Falle des Singener Werkleiters der Kriegszeit, Alfred Horstmann - um menschliche oder professionelle Unzulänglichkeiten geht.

Wipf bestätigt, was auch die UEK-Studien für die deutschen Tochterbetriebe erbracht haben: eine in allen ausländischen Werken zunehmende Ausrichtung der Produktion am Rüstungsbedarf mit einem wachsenden Anteil von Waffen, Munition und sonstigem Kriegsmaterial. Dies, so kritisiert Wipf, wurde von der Geschäftsleitung in Schaffhauen nie offen thematisiert, sondern vielmehr bis in die Nachkriegszeit beschwiegen (S. 541). So genannte dual use Güter, die sowohl wehrwirtschaftlichen wie zivilen Zwecken dienen konnten, bildeten dagegen den Hauptanteil des Schaffhausener Exports nach Deutschland, der indessen aus devisenrechtlichen Gründen im Laufe der 1930er-Jahre und während des Krieges permanent abnahm.

Auch zum Informationsfluss zwischen den im "Dritten Reich" gelegenen Betrieben und der Konzernzentrale gelangt Wipf zu übereinstimmenden Ergebnissen mit der UEK. Im Falle von GF-Singen existierte sogar die bemerkenswerte Regelung, dass der Singener Werkleiter, ein Parteigenosse deutscher Staatsbürgerschaft, täglich über die Grenze pendelte, weil er seinen Wohnsitz während der gesamten Kriegszeit in der Schweiz hatte, in Schaffhausen am Sitz der Unternehmenszentrale. Das macht einen außerordentlich hohen Informationsgrad der Zentrale - auch z.B. zur Zwangsarbeiterthematik - wahrscheinlich, auch wenn er schriftlich nicht dokumentiert ist.

Die Kontrollmöglichkeiten Schaffhausens waren indessen gering. Seit die Singener Werkleitung 1933, als die zivile Fertigung auf einem Tiefststand angelangt war, eine Abmachung mit den deutschen Militärbehörden getroffen hatte, wonach das Werk ‚im Rahmen des Möglichen' ausreichend mit Aufträgen zu versehen war, war GF-Singen verpflichtet, "alle Anlagen für die Wehrmachtfertigung je nach Anforderungen zur Verfügung zu stellen" (S. 290). Wipf schildert die hieraus resultierenden Konflikte und kann so - m.E. erstmals aus Perspektive einer Unternehmensstudie - eindringlich jene für die Phase der Aufrüstung in den 1930er-Jahren typische und ökonomisch bedenkliche Herrschaft des Militärs unter der Ägide des Leiters des Rüstungsamts, General Georg Thomas, dokumentieren.

Weil das Singener Werk (u.a. wegen der damit verbundenen Steuervorteile) der Rechtsform nach eine unselbständige Filiale des Schweizer Konzerns blieb und insbesondere weil der Singener Werkleiter Schweizer Staatsbürger war, kam es 1937/38 zur Verhaftung der Singener Betriebsleitung und zur Machtprobe zwischen Konzern und Heereswaffenamt. Zunächst erklärte die Konzernleitung, eher auf die Belegung mit Rüstungsaufträgen verzichten zu wollen, als den bewährten Schweizer Betriebsleiter abzuberufen. Schaffhausen wurde jedoch beschieden, "die zuständige Wehrwirtschafts-Inspektion würde das Werk nicht freigeben. Als deutsches Werk müsse von Singen volle Mitarbeit verlangt werden" (S. 197).

Als der militärische Druck gegen den Schweizer Betriebsleiter zum wiederholten Male durch politische Agitation vor Ort ergänzt wurde, gab Schaffhausen nach und wechselte die Betriebsleitung aus. Die Unternehmenszentrale hatte also nur begrenzten Einfluss auf die personelle Besetzung von Schlüsselpositionen ihrer Filial- und Tochterbetriebe. Sie hatte auch keine Handhabe, gegen die extreme Abnutzung der Betriebsanlagen und konnte während des Krieges rüstungswirtschaftlich erwünschte Investitionen nur nachträglich absegnen. "Der Unternehmer", so Wipf, "gebot im Grunde genommen nur noch über das Eigentumsrecht an seinen Produktionsmitteln, das Verfügungsrecht hingegen hatten die Behörden weitgehend an sich gezogen". Freie unternehmerische Entscheidungen seien nicht mehr möglich gewesen (S. 224). Kurz vor Kriegsbeginn war dies zumindest bei Großinvestitionen offenbar jedoch noch anders gewesen, jedenfalls wenn ein Unternehmen ausreichend Standfestigkeit bewies. Denn Wipf berichtet, dass GF-Schaffhausen es 1937/39 trotz in Aussicht gestellter erheblicher Reichszuschüsse wiederholt abgelehnt hatte, im Singener Werk eine von Luftfahrt wie Marine dringend erwünschte Elektrostahlgießerei zu errichten, und zwar unter Hinweis auf den wegen der Clearing-Bestimmungen nicht gewährleisteten Gewinntransfer in die Schweiz. Die Wehrwirtschaftsinspektion fügte sich diesem betriebswirtschaftlich begründeten Unternehmensentscheid (S. 292ff.)!

Durch konstruktive Zusammenarbeit mit der Unternehmensleitung ist es Wipf gelungen, auch Preisprüfungs- und Steuerunterlagen und internes Bilanzmaterial als Quellen heranzuziehen und der historischen Analyse zugänglich zu machen (S. 419); Materialien, die für international operierende Unternehmen besonders viel Deutungsspielraum lassen und auf die sich bisher kaum eine Unternehmensstudie zur NS-Zeit stützen konnte, schon deshalb weil sie nur selten überliefert sind. 15

So gelingt es, die finanzielle Seite der Kriegsgeschäfte von GF zu beleuchten, wobei durchaus überraschende Resultate erzielt werden. Wipf weist nach, "dass nur gerade das englische Werk, über die ganzen Kriegsjahre gerechnet, einen gewissen Profit abwarf, während die beiden deutschen Unternehmen für den Konzern insgesamt deutliche Verluste erzeugten" (S. 541). Dabei fällt auf, dass das technologisch im Vergleich zu Singen rückständige, weil weitaus geringer mechanisierte Werk in Mettmann eine höhere Umsatzrendite aufwies, und zwar trotz eines weit bescheideneren Wachstums des Geschäftsvolumens.

Dass die deutschen Werke dem Stammhaus im Krieg Verluste eintrugen, lag also nicht an ihrer Produktivitätsentwicklung, die vor allem in Singen eine enorme Steigerung von rund 50 Prozent aufwies. Verantwortlich waren wohl hauptsächlich die staatlich verordneten, unprofitablen Preise in Deutschland, die vor allem das Privatkundengeschäft mehr und mehr unrentabel machten. Da viele Zulieferaufträge - etwa von Radfelgen an Automobilhersteller - als Privatkundengeschäft firmierten, fiel hierunter ein erklecklicher Anteil der Geschäftstätigkeit der beiden deutschen Werke.

Wipf kann aber auch zeigen, dass während des Krieges selbst Wehrmachtsaufträge nur moderate Gewinnaussichten versprachen. Jährlich wurden nämlich - zwecks Abschöpfung von "Übergewinnen" - im Betrieb Preisprüfungen durch Beamte des Oberkommandos der Wehrmacht vorgenommen, die wiederholt zu hohen Gewinn-Rückzahlungen führten (S. 424). Mit Blick auf die deutschen Werke hat sich der Krieg für GF also keinesfalls "rentiert". Das verdeutlicht auch ein Blick in die Bilanzen des Singener Werks, die eine starke Verringerung des Anlagevermögens bei gleichzeitig erheblicher Zunahme der flüssigen Mittel ausweisen. Darin spiegelte sich der Schwund an materieller Substanz und die beschränkte Möglichkeit zur Ersatzinvestition wider. Während des gesamten Krieges konnten in Singen lediglich 2,5 Mio RM investiert werden, wovon ca. 1 Mio auf betriebsfremde Bauten wie Wohngebäude, Speisehalle und Wohnbaracken entfielen (S. 431). Dagegen verzeichneten die Guthaben in Wertpapieren und Banktiteln einen kräftigen Anstieg im Rahmen der "flüssigen Mittel". Freilich handelte es sich größtenteils um Zwangsanleihen und um Guthaben auf Sperr- und Sonderkonti, also keineswegs um wirklich flüssige Mittel. Weder konnten dafür Güter gekauft werden, noch ließen sich damit Devisen beschaffen. "Die flüssigen Mittel waren in Tat und Wahrheit eingefrorene Mittel" und sie blieben es Wipf zufolge "bis zu ihrer völligen Wertlosigkeit am Ende des Krieges" (S. 432).

Was das Schweizer Stammhaus anbelangt, so wagt Wipf nur eine Trendschätzung, die aber vermuten lasse, "dass die Aktiengesellschaft während des Krieges ihre wirtschaftliche Position wesentlich verbessern konnte und sich jedenfalls von den Krisenjahren 1931-1936 erholt hat" (S. 175). Verantwortlich für diesen Geschäftserfolg war indes nicht der Export, dessen Bedeutung seit Beginn der 1930er-Jahre stetig abgenommen hatte, sondern das Schweizer Inlandsgeschäft und hier vor allem die durch die Landesverteidigung erzeugte Nachfrage (S. 541).

Wipfs Buch stellt sowohl für die Diskussion um die wirtschaftliche Bedeutung der Schweiz im Zweiten Weltkrieg wie für die unternehmensgeschichtliche Forschung zur NS-Zeit eine wesentliche Bereicherung dar, so dass dem Buch eine weite Verbreitung zu wünschen ist. Nur in einem Punkt ist die Arbeit mittlerweile überholt: Dort wo sie anhand von normativen Texten und legitimatorischen Begründungen (Sicherung von Einfuhr und Arbeitsplätzen) die Schweizer Haltung zum Kriegsmaterialhandel darzustellen versucht. Wie weit sich die Praxis der Rüstungsgüterproduktion und des Rüstungsexports von jener offiziellen Norm entfernte, diese Einsicht verdanken wir aber erst der 2002 erschienenen UEK-Studie von Peter Hug über die Schweizer Rüstungsindustrie. 16

Mit fast 1.000 Seiten gehört diese gut lesbar geschriebene Arbeit zweifellos nach Umfang wie Inhalt zu den gewichtigsten Forschungsarbeiten der UEK. Mit bewundernswert breiter Kenntnis der internationalen Literatur bietet Hug ein mustergültig um Objektivität bemühtes, methodisch anspruchsvolles Werk auf breiter Quellengrundlage. Unter Beschränkung seines Gegenstands auf Kriegsmaterial im engeren Sinne (Waffen, Waffenteile wie Zünder und Munition sowie Militäroptik) fragt er, inwieweit der Produktionsstandort Schweiz vor und während dem Zweiten Weltkrieg zur Rüstung des nationalsozialistischen Deutschland beitrug. Hugs Perspektive richtet sich dabei sowohl auf die beteiligten Unternehmer und Unternehmen deren Strategien und Netzwerke, sowie auf die Rüstungsbranche als ganzes, ihre - zum Teil grenzüberschreitende - kapitalmäßige Verflechtung und schließlich auf die internationalen Märkte, für die sie produzierten. Er blickt zurück bis in die 1920er-Jahre und weist erstmals nach, in welch hohem Maße der Aufbau einer exportorientierten Schweizer Rüstungsindustrie auf den Exodus deutscher Rüstungstechnologie und deutschen Kapitals zurückzuführen war. Die Abrüstungsbestimmungen des Versailler Vertrags hatten diesen ausgelöst, ganz ähnlich wie eineinhalb Jahrzehnte später Verstaatlichungsbestrebungen in Frankreich eine neue Welle des Rüstungstechnologie- und Kapitaltransfers in die Schweiz nach sich zogen. Der Standortvorteil des Landes bestand bis Ende der 1930er-Jahre in der fehlenden behördlichen Kontrolle von Herstellung und Vertrieb von Waffentechnologie. Nachdem 1938 durch Volksabstimmung ein politisches Mandat für die Kontrolle des Kriegsmaterialexports geschaffen worden war, blieb es praktisch wirkungslos. Was angesichts der personellen Verflechtung von Rüstungsindustrie und Schweizer Kriegsmaterialausfuhr sowie Außenpolitik nicht verwundern kann. Denn "oberster Hüter der Schweizer Kriegsmaterialausfuhrpolitik" (S. 467) und Mitglied der schweizerischen Verhandlungsdelegation mit Deutschland war ausgerechnet Major Hans von Steiger, ein Mann, der sein Leben lang als Exponent der internationalen Rüstungsindustrie tätig gewesen war, der zwar Schweizer Staatsbürger, gleichzeitig jedoch aktiver deutscher Offizier und darüber hinaus nebenamtlich als Alleinverwaltungsrat und alleiniger Unterschriftsberechtigter einer Rüstungsfirma fungierte. Nicht nur, dass solche Ämterkumulationen und Interessenverquickungen während des Krieges in der Schweiz möglich waren, muss erstaunen, sondern auch, dass das "Phänomen von Steiger" der früheren historischen Forschung nicht aufgefallen war.

Die Schweiz hatte für die verdeckte Wiederaufrüstung des Deutschen Reichs nach 1918 nicht jene Bedeutung, die Ländern wie Schweden, den Niederlanden oder gar der Sowjetunion zukam, doch wäre die Aufrüstung von Hitlers Wehrmacht ohne den seit Beginn der 1930er-Jahre erfolgten Rücktransfer einer hochmodernen Waffentechnologie aus der Schweiz nicht so rasch und problemlos gelungen.

Im Krieg indes hätte Deutschland, so Hugs überraschender Befund, auf den Waffenimport aus der Schweiz ohne große Schwierigkeiten verzichten können. Denn die deutsche Waffen- und Munitionsindustrie war inzwischen enorm leistungsfähig und seit Jahren auf Autarkie eingestellt, und das bekam die Schweizer Rüstungsindustrie auch massiv zu spüren. 17 Während sie bis 1940 vor allem die Nachfrage von Briten und Franzosen bedient hatte, wurden die Unternehmer 1940, als Deutschland sich über die einseitigen Rüstungsexporte zugunsten der Alliierten erstmals beschwerte, keinesfalls bedrängt, ihre Dienste nun dem Reich angedeihen zu lassen. Auf deutscher Seite wollte man die äußerst knappen Devisen (bzw. Clearingkreditmittel) lieber für Mangelwaren wie Investitionsgüter, Präzisionsinstrumente, Kugellager oder feinmechanische Einzelteile einsetzen, statt für Fertigwaren, die auch deutsche Produzenten liefern konnten. Dem wichtigsten privaten Hersteller von Handfeuerwaffen in der Schweiz, der Schweizerischen Industrie-Gesellschaft (SIG) in Neuhausen, gelang es deshalb trotz großer Anstrengungen während des ganzen Krieges überhaupt nicht, Waffen oder wenigstens Waffenbestandteile nach Deutschland zu liefern. Dasselbe galt kurioser Weise auch für die Waffenfabrik Solothurn, die ein Tochterunternehmen der Hermann-Göring-Werke bildete. Andere Unternehmen, wie die Werkzeugfabrik Oerlikon Bührle, die den Löwenanteil von 52 Prozent der Schweizer Kriegsmaterialexporte (1940-1944) auf sich vereinigte, zahlte Hugs Ermittlungen zufolge in den ersten drei Kriegsjahren höhere Beträge für Provisionen und Schmiergelder als Löhne für die gesamte Belegschaft von über 3.000 Beschäftigten. Es kann also überhaupt nicht die Rede davon sein, dass die Belieferung Deutschlands mit Kriegsmaterial aus der Schweiz auf Drängen deutscher Stellen erfolgt wäre, wie es nach Kriegsende wiederholt behauptet wurde. Allerdings, so konstatiert Hug, hätten die Kriegsmaterialexporte zugunsten der Alliierten, 1938-1940 aufgrund ihrer Einseitigkeit und des Verstoßes gegen das Neutralitätsrecht die Erpressbarkeit der Schweiz erhöht.

An Handlungsspielraum für die Unternehmen mangelte es also nicht. Diese konnten weitgehend frei entscheiden, für wen sie produzierten. Die Schweizer Kriegsmaterialexporte an die Achsenstaaten folgten ihrem Profitinteresse, und allein die Nachfrage und Zahlungsfähigkeit der Achsenländer, bzw. die Höhe der von der Schweiz bereitgestellten Clearingkredite, begrenzte ihr Ausmaß.

Auch andere in der Schweiz gern und oft wiederholte Legenden werden von Hug widerlegt: So kann er zeigen, dass weder die Schweizer Armee noch der Arbeitsmarkt von den Rüstungsexporten profitierten. Die wichtigsten involvierten Firmen seien vielmehr für die Landesverteidigung von geringem Nutzen gewesen, hätten die Vorräte an strategischen Rohstoffen vermindert und nur wenig Arbeitsplätze geschaffen, da der aus Schweizer Steuermitteln finanzierte Erlös nur zum geringsten Teil in Lohnzahlungen geflossen sei.

Die Bilanz des Rüstungsbeitrags, den die Schweizer Industrie für die deutsche Kriegswirtschaft leistete, war nach Hug durchaus bescheiden. Insgesamt führte das Deutsche Reich 1940 bis 1944 etwa so viele 20-mm-Kanonen und Bestandteile aus der Schweiz ein, wie Deutschland 1941 in sechs Monaten und 1944 in zwei Monaten selbst fertigte. Allerdings wäre die deutsche Fertigung von S/30-Uhrwerkzündern ohne Schweizer Bestandteillieferungen in Schwierigkeiten geraten. In Relation zum gesamten deutschen Rüstungspotential waren die erwähnten Lieferungen aber verschwindend klein. Die in Hugs Studie nicht untersuchten Lieferungen von Kugellagern, Präzisionsinstrumenten, Werkzeugmaschinen und ähnlichem dürften wichtiger gewesen sein als die Schweizer Exporte von Rüstungsgütern im engern Sinn.

Wichtig - zumindest für die deutsche Kriegswirtschaft im Südwesten war auch der Export Schweizer Elektrizität, den Jean Daniel Kleisl erstmals einer genaueren Inspektion unterzogen hat. 18 Ebenso wie die Gründung von Tochterbetrieben im benachbarten Ausland ging auch die Stromlieferung aus der Schweiz nach Deutschland auf historisch gewachsene Strukturen zurück. Zwischen 1895 und 1941 waren entlang des Hochrheins sieben Elektrizitätswerke erbaut worden, die von Deutschland und der Schweiz gemeinsam betrieben wurden. Bereits während der 1930er-Jahre stieg der Stromkonsum in Deutschland und damit auch die Schweizer Stromexporte der Rheinwerke sowie anderer Schweizer Elektrizitätsgesellschaften kräftig an. Im Krieg, als das weitgehend von Kohlestrom abhängige Reich seinen Energiebedarf nicht mehr aus eigener Kraft decken konnte, waren vor allem die in Südbaden ansässigen Industriebetriebe mehr denn je auf die Versorgung mit Schweizer Elektrizität angewiesen. Dabei handelte es sich bei den Stromabnehmern auf deutscher Seite überwiegend um Tochtergesellschaften Schweizer Konzerne. Da Stromlieferungen aufgrund der bilateralen Wirtschaftsabkommen keiner Kontingentierung beim Schweizerischen Clearing unterlagen, konnte das Reich unbehelligt von Devisenproblemen zum wichtigsten Kunden der Schweizer Elektrizitätsgesellschaften werden und in dieser Rolle - trotz früher ergangener Warnungen seitens der Alliierten - bis in die letzten Kriegsmonate verharren.

Dennoch geben Kleisls Ergebnisse Anlass, die Bedeutung der Schweizer Energieerzeugung für die NS-Kriegswirtschaft zu relativieren. Den ‚Energie-Anschluss', den manche behaupteten, hat es jedenfalls niemals gegeben. Kleisl weist darauf hin, dass die Reichsbürokratie schließlich darauf verzichtet habe, die Schweiz in die deutschen Elektrizitätsversorgungspläne einzubeziehen, nachdem die Schweizer Elektrizitätsgesellschaften Bedenken wegen der Dauer der Kriegskonjunktur gehegt und sich geweigert hatten, ihr Exportvolumen der deutschen Bedarfsspitze anzupassen. Auch gilt es, bei aller Notwendigkeit zur historischen Nabelschau in der Schweiz, die Proportionen nicht ganz aus dem Auge zu verlieren: Zum deutschen Gesamtverbrauch an Stromenergie während des Krieges steuerte die Schweiz nämlich gerade einmal bescheidene 1,5 Prozent bei (S. 99).

IV. Tarngeschäfte
Um die Auslotung der Proportionen geht es auch in den letzten hier vorzustellenden UEK-Studien, die aus unterschiedlicher Perspektive die Rolle der neutralen Schweiz im Krieg als Ort für Vermögensverschiebungen, verdeckte Geschäfte, Kulturgütertransfer und Unterschlupf oder zumindest Transitstation für von den Alliierten gesuchte Nationalsozialisten und ihre Barschaft behandeln und danach fragen, wie Schweizer Behörden und Alliierte diese Problematik nach Kriegsende verfolgten.

Wie wenig andere Vorgänge waren solche Transaktionen schon seit dem Krieg Gegenstand ausufernder Spekulationen, auch deshalb, weil sich ihrer genauen quantitativen Rekonstruktion unüberwindbare Schwierigkeiten entgegenstellen. Statistiken über die Höhe des zu Kriegsbeginn 1939 durch Pro-Forma-Übertragung in Schweizer Eigentum getarnten deutschen Auslandsvermögs gibt es ebenso wenig wie über Versuche von Reichsbürgern und vor allem hochrangigen Nationalsozialisten, sich und ihre Habe vom sinkenden Schiff des Dritten Reiches zu retten. "Tarnung, Transfer und Transit" 19 waren ihrer Natur nach geheim. Sie dennoch zu rekonstruieren stellt ein erhebliches heuristisches Problem dar. Ein Autorenkollektiv der UEK um Christiane Uhlig hat sich dieser herausfordernden Aufgabe gestellt und wertvolle Erkenntnisse über strukturelle Voraussetzungen und den typischen Ablauf dieser Art von Finanztransaktionen und den damit einhergehenden Schweizer Dienstleistungen erarbeitet. Die Verfasser können zeigen, wie prägend deutsche Vermögensverluste und Konfiskationen deutschen Auslandsvermögens während des Ersten Weltkriegs oder danach für die vermögensrechtlichen Dispositionen und Vorkehrungen von Privat- und Geschäftsleuten für den Fall eines neuen Krieges bzw. einer erneuten Kriegsniederlage waren. Die von den Nationalsozialisten permanent verschärfte Devisenpolitik des deutschen Staates, die seit Beginn der 1930er-Jahre auf die Rückführung von Auslandsvermögen ins Reich abzielte, hatte viele Geschäftsleute bereits vor Kriegsbeginn zur wirtschaftlichen Tarnung ihrer Auslandsguthaben veranlasst. Der Kriegsbeginn setzte dann jedoch eine Intensivierung solcher Bestrebungen in Gang.

Uhlig u.a. unterscheiden zwei Phasen, in denen die Schweiz als neutrales Land und internationaler Finanzplatz von deutscher Seite besonders nachgefragt war: zunächst 1939, unmittelbar vor oder nachdem der lange befürchtete Krieg Wirklichkeit geworden war. In dieser Phase versuchten viele international diversifizierte deutsche Unternehmen ihre Auslandsbesitzungen vor Blockade oder gar einer Konfiskation durch die Alliierten zu retten, indem sie die Auslandsgesellschaften einer Schweizer Finanzierungsgesellschaft oder Holding unterstellten, sie also quasi zu politisch "neutralen" Unternehmen deklarierten. Bei dieser Art der "Verschweizerung" waren in der Regel Schweizer Anwälte behilflich, während auf deutscher Seite zur Genehmigung des Tarnungsgeschäfts ein Gestrüpp von Bürokratie zu überwinden war, wenn sich der Verkäufer nicht der Gefahr der äußerst harten Strafverfolgung wegen Devisenvergehen aussetzen wollte. In den meisten Fällen wurde die Genehmigung schließlich erteilt, weil keine ernsthafte Veräußerungsabsicht vorlag, worauf sowohl heimlich verabredete Rückkaufoptionen wie unrealistisch niedrige Verkaufspreise und schließlich auch anhaltend enge Beziehungen der Schweizer Firmen zum früheren deutschen Eigentümer hindeuteten. Auch übten diese Firmen oft keine nennenswerten Funktionen aus, bildeten vielmehr nur eine Art "Wartestellung für die Nachkriegszeit" (S. 442). Insgesamt schätzen die UEK-Autoren, dass mehrere hundert Firmen diesen Typs in der Schweiz existierten.

Die zweite Phase getarnter Vermögensverschiebungen, des Technologietransfers (z.B. von Patenten) und nicht zuletzt der Absetzung politisch belasteter Personen ins neutrale Ausland, der nun von den Autoren unter dem Begriff des "Transfers" gefasst wird, begann angeblich schon mit den ersten Vorzeichen einer deutschen Niederlage im Krieg: mit Hitlers Angriff auf die Sowjetunion, spätestens mit dem Kriegseintritt der USA und nahm "vor dem erwarteten Torschluss bei Kriegsausgang ungewöhnliche und vielfältige Formen an" (S. 106). "Ministerialbeamte oder höhere Bankangestellte, Rechtsanwälte und Kaufleute verwandelten sich teilweise in Finanzabenteurer." (S. 439) Dies wird anhand illustrativer Fallbeispiele deutlich gemacht, ebenso wie die recht bescheidenen Versuche von Schweizer Behörden in der Nachkriegszeit, Art, Umfang und Ausmaß der Vermögensverschiebungen festzustellen. Unzweifelhaft habe die mit der Ermittlung des deutschen Auslandsvermögens betraute Schweizerische Verrechnungsstelle den Wert des deutschen Vermögens mit 1 Mrd. Franken viel zu gering angesetzt. Die UEK-Autoren schätzen "die Gesamthöhe der deutschen Vermögen in der Schweiz [...] mindestens doppelt so hoch, das heisst auf mehr als 2 Mrd. Franken", ohne dass freilich eine Unterscheidung von Vorkriegsvermögen, Fluchtvermögen, Opfervermögen, Tätervermögen und Raubgut möglich wäre. Immerhin halten sie als "wichtigstes Einzelresultat" ihrer Recherchen fest, dass rund zwei Drittel der erfassten deutschen Vermögen "erst nach Kriegsbeginn in die Schweiz gelangt" sei, ganz im Widerspruch zu "öffentlichen Verkündigungen der schweizerischen Behörden, dass der größte Teil der deutschen Gelder in der Schweiz ‚anständige' Vorkriegsinvestitionen darstellten" (S. 442f.).

Das Wort "anständig" an dieser Stelle, das an ein moralisches Urteil appelliert verweist auf eine problematische Seite dieser insgesamt sehr verdienstvollen UEK-Studie. Allzu sehr nehmen die Autoren die Perspektive ihrer Quellenproduzenten ein, und das waren vor allem Geheimdienste der Alliierten und Ermittlungsbehörden der Nachkriegszeit sowie nationalsozialistische Behörden (vgl. bes. S. 438). All diesen Institutionen war gemeinsam, dass sie Privatinteressen im Krieg jede Berechtigung absprachen, dass sie jedwedes geschäftliche Handeln unter dem Blickwinkel der nationalstaatlichen bzw. kriegswirtschaftlichen Nützlichkeit betrachteten und ökonomischen Eigensinn (Dissens) diskreditierten, ja kriminalisierten. Etwas mehr Distanz zu dieser nur aus dem Kontext eines totalen Krieges gegen ein totalitäres Regime begreiflichen Sichtweise hätte der Arbeit m.E. gut getan.

Eine Finanztransaktion, die ungerechtfertigter Weise jahrzehntelang im Verdacht stand, ein bloßes Tarngeschäft gewesen zu sein und um die in den 1950er-Jahren in der Schweiz eine öffentlich-publizistische Schlacht geschlagen wurde, steht im Mittelpunkt der Monografie von Mario König über die "Interhandel". 20 Darin geht es um eine der langwierigsten Finanzaffären des 20. Jahrhunderts, die von diplomatischen, rechtlichen und publizistischen Auseinandersetzungen zwischen der Schweiz und den USA, Schweizer Banken und Repräsentanten der IG-Farbe in Liquidation begleitet wurden, welche bis in die jüngste Gegenwart reichten.

1928/29 hatte der deutsche IG Farben-Konzern in Basel die Finanzholding IG Chemie gegründet, die 1945 in "Interhandel" umbenannt wurde. Mit einem Kapital von 290 Mio Fr. handelte es sich bei dieser Beteiligungsgesellschaft, die nur über rund ein Dutzend Beschäftigter verfügte, um die bei weitem kapitalstärkste Gesellschaft der Schweiz. Zentrale Teile der internationalen Tochtergesellschaften der IG-Farben wurden hier eingebracht, darunter eine Minderheitsbeteiligung am norwegischen Konzern Norsk Hydro und ein bedeutender Komplex chemischer Fabriken in den USA.

1940 wurde die bis dahin enge Verbindung zwischen IG Farben und der Basler IG Chemie auf lang anhaltendes Drängen der Schweizer Seite gelöst. Gegen Zahlung eines Kaufpreises von 10 Mio. SF und Aufhebung der Rückkaufoption entledigten sich die Schweizer der inzwischen lästig gewordenen Bindung an den deutschen Industriegiganten, der infolge der aggressiven Politik des NS-Regimes für die geschäftlichen Beziehungen in die USA zur Belastung geworden war. Die Höhe des Kaufpreises wie auch die ausdrückliche Auflösung der Rückkaufoption sprechen für ein echtes Veräußerungsgeschäft. Die amerikanischen Behörden jedoch sahen in der Basler Gesellschaft lediglich eine Tarnung deutscher Interessen und beschlagnahmten ungeachtet der "Verschweizerung" der IG Chemie 1942 die Fabriken in den USA.

Die schweizerische Diplomatie glaubte zunächst auch an ein Tarngeschäft und war daher nicht bereit, die Interessen der IG Chemie in den USA zu verteidigen. Erst 1945/46 änderte sich dies und mündete nun in jenen bereits erwähnten lang anhaltenden Konflikt mit den USA, der hier nicht ausführlicher behandelt werden kann.

Trotz der oft verwirrenden und wahrlich trockenen Materie ist es Mario König mit seiner Studie zur Interhandel gelungen, ein klar strukturiertes, methodisch vorbildlich transparentes Buch zu schreiben, das sich stellenweise fast wie ein "John Grisham" liest.

Vom letzten hier zu besprechenden Buch kann man das nicht behaupten, obwohl sich der behandelte Stoff durchaus für einen Kriminalroman eignen würde und wohl deshalb auch schon eine ganze Reihe von Publikationen inspiriert hat. Die UEK-Studie von Esther Tisa Francini, Anja Heuss und Georg Kreiss über den Transfer von Kulturgütern in und über die Schweiz und das Problem ihrer Restitution in der Nachkriegszeit bringt den Forschungsstand zweifellos auf denkbar breitester Quellengrundlage erheblich voran.21 Streckenweise im Stile eines juristischen Gutachtens verfasst und mit zahlreichen Redundanzen gespickt, hätte das Buch jedoch von einer gründlichen redaktionellen Überarbeitung profitiert. Das methodische Vorgehen, durch "analytisch-deskriptive Erschließung von Einzelfällen " (S. 26) "den Kunst- und Kulturgütermarkt [der Schweiz] in seiner Dimension und Relevanz fassbar zu machen" hat die Autoren zur Ausbreitung gar zu vieler Einzelfälle verleitet.

Wichtig und nützlich ist die neu eingeführte Unterscheidung von Fluchtgut und Raubgut, je nachdem aus welchem Grund die Kulturgüter über die Schweizer Grenze gelangt waren und zur Veräußerung angeboten wurden. Doch dessen ungeachtet gehen "die Mechanismen und Motive des Transfers von Kulturgütern" (S. 19) aus dieser Studie nicht in der wünschenswerten Klarheit hervor. Dies mag auch ein Quellenproblem darstellen, denn dass die Anbieter von Fluchtgut über ihre bedrängte Situation und ihre - oftmals existentiellen - Verkaufsmotive gegenüber Kunsthändlern, Museen oder gar der Schweizerischen Clearing-Verrechnungsstelle Auskunft gegeben hätten, ist ebenso unwahrscheinlich wie die Offenlegung der Veräußerungsmotive der Anbieter oder Sammler von evidentem Raubgut. Ob gar Schuldbewusstsein bei den Schweizer Akteuren auf dem Kunst- und Kulturgütermarkt im Spiele war, lässt sich auf dieser Quellengrundlage nicht ermitteln, auch wenn die Autoren sich dafür interessieren. Auch die Restitutionsakten bilden für die Rekonstruktion der Kauf- und Verkaufsmotive eine nur mit größter Vorsicht zu gebrauchende Quelle.

Ein anderer Grund dafür, dass sich - zumindest die ökonomischen - Motive und Mechanismen des Kulturgütertransfers bei der Lektüre des Buches nicht recht erschließen, liegt in der Entscheidung der Autoren, die Problematik der Preisentwicklung auf dem Kunstmarkt der Schweiz vollständig auszuklammern, so dass zentral wichtige Fragen zur Klärung der Motive des Kunsttransfers offen bleiben, wie etwa ob Fluchtgut zu "marktüblichen" Preisen oder darunter gehandelt wurde (S. 185).

Was allerdings deutlich wird, ist die zentrale Rolle des Schweizer Kunsthandels als Mittlerinstanz zwischen Verkäufern und Kaufinteressenten von Flucht- und Raubgut. Als eine Art Drehscheibe fungierte dabei die Luzerner Galerie Fischer, die nicht nur Emigranten- und Raubgut aufkaufte und Käufern im In- und Ausland vermittelte, sondern auch mit nationalsozialistischen Einrichtungen wie dem "Führermuseum Linz" und der "Sammlung Göring" rege Geschäfte trieb. Die Schweizer Museen hingegen nahmen Fluchtgut häufig als Deposita auf, traten beim Kauf sowohl von Flucht- wie von Raubgut jedoch kaum hervor. Der Sammlungsbestand der Museen nahm daher - im Unterschied zum Ausstellungspotential - während des Krieges nicht nennenswert zu. Doch stellen die Autoren fest, der kulturelle Gewinn, den die Museen vor allem durch jüdische Leihgaben erzielten, sei bislang nicht angemessen gewürdigt worden.

Eines der Hauptanliegen der Studie von Francini u.a. ist es, darzulegen, inwieweit die von der Schweiz nach Kriegsende betriebene Restitutionspolitik der Komplexität der Verhältnisse auf dem Kunstmarkt der Kriegszeit angemessen war (S. 26). Dazu konnten erstmals auch die Akten der in Lausanne eigens zum Zwecke der Restitution eingerichteten "Raubgutkammer" herangezogen werden. Der Bestand enthielt jedoch "entgegen der Erwartungen in der Öffentlichkeit" wenig Material, was nicht schon aus Komplementärüberlieferungen bekannt gewesen wäre. Insgesamt gelangen die Autoren zu dem Ergebnis, dass der so genannte "Raubgutbeschluss" des Schweizer Bundesrats vom Dezember 1945 einen "Schnellschuss" darstellte, der sich an die britische Konzeption der Restitutionspolitik anlehnte und auf einer unangemessenen Definition der Raubkategorie fußte. Als Konsequenz sah der Raubgutbeschluss nur für solche Kulturgüter eine Restitutionspflicht vor, die während des Krieges in deutsch besetzten Gebieten entzogen worden waren und daraufhin in die Schweiz gelangt waren. Diese Bestimmungen seien, so das Urteil der Autoren, den heute erkennbaren, komplizierten Ketten von Rechtsgeschäften, die mit der Entziehung meist jüdischen Eigentums einher gegangen waren, nicht gerecht geworden. Ebenso wenig wie die nur zweijährige Frist für Restitutionsgesuche den wirren Verhältnissen der Nachkriegszeit und der meist schwierigen Lage ehemaliger Verfolgter angepasst gewesen sei. Deshalb bewerten die drei Autoren den Raubgutbeschluss des Schweizer Bundesrats als juristisches "Versagen" der Schweizer Politik (S. 373, 336).

Versucht man abschließend eine Gesamtbewertung des Forschungsertrags der vorgestellten Arbeiten, so ist jenem Rezensenten beizupflichten, der unlängst bemerkte, die Forschung zur Geschichte der Schweiz vor und während dem Zweiten Weltkrieg habe in den letzten Jahren "einen Quantensprung" 22 erlebt. Zur Wirtschaftspolitik, Wirtschafts- und Unternehmensgeschichte liegt nun eine beachtliche Zahl an durchweg gehaltvollen Arbeiten vor, welche die Geschichte der Schweiz auf breiter Quellengrundlage und methodisch hohem Niveau aus unterschiedlichster Perspektive beleuchten.

Alle hier vorgestellten Arbeiten zeichnen sich durch eingehende Diskussion ihrer Quellengrundlagen aus, so dass man als LeserIn erfährt, auf welche Informationen sich Darstellung und Urteile stützen, und warum manche immer wieder aufgeworfenen Fragen anhand der überlieferten Quellen nur vorläufig oder gar nicht zu beantworten sind. Offen bleiben musste z.B. die Frage nach dem quantitativen Umfang von Tarngeschäften und Flucht- und Kulturgüterraub, ebenso wie jene nach der Höhe der Rüstungsprofite der ein oder anderen untersuchten Firma. Durchaus lesenswert sind auch die Erfahrungen, welche die HistorikerInnen bei ihren Recherchen machten. So berichtet ein Autorenteam der UEK von einem hohen Aufwand an Korrespondenz und Kommunikation, der "teilweise in krassem Missverhältnis zum Ertrag" gestanden habe. 23

Die vorgestellten Arbeiten tragen durchweg dazu bei, jene um den Zweiten Weltkrieg rankenden Geschichtsmythen in der Schweiz zu hinterfragen und einem informierten Umgang mit der eigenen Geschichte den Weg zu ebnen.

Die Forschungen haben auch manche gegen die Schweiz vorgebrachten Verdächtigungen ausgeräumt und überzogene Behauptungen relativiert. Dass Deportationszüge über das Schweizer Schienennetz in die Vernichtungslager gerollt sein sollen, konnte durch die Arbeit von Gilles Forster widerlegt werden. Dass es sich bei der Basler IG-Farben um ein Tarnobjekt der IG Farbenindustrie gehandelt hätte, war, wie Mario König beschreibt, eindeutig falsch. Dasselbe gilt für die Behauptung, Schweizer Unternehmen hätten nach 1933 zahlreiche Tochterbetriebe in Nazi-Deutschland gegründet. Tatsächlich gingen die meisten Schweizer Firmengründungen im Nachbarland ebenso wie die Energielieferbeziehungen schon auf die Zeit vor 1914 zurück, einige erfolgten auch während der Weimarer Republik, aber kaum eine Firmengründung mit Schweizer Kapital kam zwischen 1933 und 1945 zustande. Dass die Rüstungsproduktion für den totalen Krieg gar nicht unbedingt eine für die beteiligten Unternehmen lukrative Sache sein musste, kann Hans Ulrich Wipf eindrücklich in seiner Finanzanalyse zur Georg Fischer AG zeigen. Unter deren Töchtern war während des Krieges bemerkenswerter Weise das englische Werk in Bedford weitaus profitabler als die deutschen Dependancen, die während des Krieges zu Verlustbringern wurden.

Stefan Frech hat auf makroökonomischer Ebene mit seiner Studie nachgewiesen, dass die vieldiskutierte Clearingmilliarde, welche die Schweiz dem Deutschen Reich zur Finanzierung seiner Rüstungseinkäufe im eigenen Land gewährte, nur gerade 2 Prozent der im Krieg angehäuften Auslandsschulden Deutschlands ausmachte. Das mindert nicht ihre neutralitätsrechtliche Problematik, zeigt aber, dass der Einfluss der Schweiz auf Kriegsdauer und -verlauf nicht überschätzt werden sollte. In dieselbe Richtung weisen die Ergebnisse von Jean-Daniel Kleisl und Peter Hug, die zeigen können, dass sowohl die Stromlieferungen wie die Kriegsmateriallieferungen aus der Schweiz für das "Dritte Reich" selbst auf dem Höhepunkt des Krieges nur von bescheidener Bedeutung waren.

Anmerkungen:
1 Die hier vorgenommene Auswahl aus den von der UEK herausgegebenen Arbeiten spiegelt den Arbeitsschwerpunkt der Rezensentin wider. Vgl. demnächst: Cornelia Rauh-Kühne, Aluminium für Hitlers Krieg? Zur Geschichte der ‚Alusuisse’ 1918-1950, München: Beck; 2005. Publikationen zur Flüchtlingsthematik, zum Raubgold und zur Finanzwirtschaft konnten nicht berücksichtigt werden. Ein Urteil über die wissenschaftliche Bedeutung oder Güte der (nicht) besprochenen Titel ist damit jedoch nicht beabsichtigt. Eine mit kurzen Inhaltsangaben versehene, vollständige Auflistung der von der von der UEK herausgegebenen 25 Studien und Beiträge zur Forschung findet sich unter: http://www.uek.ch/de/index.htm.
2 Ein Jahr nach Publikation der UEK-Studien beklagte die Neue Züricher Zeitung die „schwache Resonanz“ der UEK-Forschungen unter Politikern, die „unbesehen der politischen Couleur kaum Interesse an den Arbeiten der Kommission“ zeigten. „Popularisierung, Ablehnung, Gleichgültigkeit“, NZZ 24.2.2003.
3 Frech, Clearing, UEK 3.
4 Auf das starke Preisgefälle zwischen dem deutschen Machtbereich und dem Schweizer Inlandsmarkt hat für Kriegsmaterial Peter Hug aufmerksam gemacht. Vgl. Ders., UEK 11, S. 387.
5 Meier u.a., UEK 10.
6 Forster, Transit ferroviaire, UEK 4.
7 Imhof u.a., UEK 8. Außer dem Themenfeld der Außenwirtschaftspolitik untersucht diese empirisch außerordentlich aufwendige und methodisch anspruchsvolle Arbeit das Themenfeld der Flüchtlingspolitik. Auch hier diagnostizieren die Autoren eine fehlende Problematisierung des Politikfeldes und eine äußerst selektive Wahrnehmung der Flüchtlingsproblematik. Dass es sich bei den in der Schweiz Zuflucht suchenden vor allem um jüdische Personen handelte, wurde etwa in der Deutschschweiz nicht erwähnt, wie überhaupt eine Berichterstattung über die Fluchtgründe weitgehend fehlte.
8 Christian Ruch u.a., UEK 6.
9 Die von Mitautor Roland Peter verfasste Dissertation etwa bietet zur nationalsozialistischen Rüstungspolitik im Allgemeinen und ihren regionalen Besonderheiten in Baden bereits alle Informationen, welche im UEK-Band nochmals knapp zusammengefasst sind: Peter, Roland, Rüstungspolitik in Baden. Kriegswirtschaft und Arbeitseinsatz in einer Grenzregion im Zweiten Weltkrieg, München 1995.
10 Fraenkel, Ernst, Der Doppelstaat, Frankfurt am Main 1974 u.ö.. (zuerst engl.: The dual state, London 1941).
11 Auch in der ansonsten vorzüglichen Unternehmensstudie von Hans Ulrich Wipf (vgl. im Weiteren) verschwimmen mitunter die Grenzen zwischen der NSDAP und ihren Nebenorganisationen, der Wehrmacht und staatlichen Behörden, so dass das Regime als Monolith erscheint.
12 Zu nennen sind vor allem: Straumann, Wildmann, Chemieunternehmen, UEK 7; sowie Hug, Rüstungsindustrie, UEK 11.
13 Zum selben Ergebnis gelangen Straumann, Wildmann, Chemieunternehmen, UEK 7 sowie auch Wipf, Georg Fischer AG., wenngleich hier die Quellenlage mehr Interpretationsspielraum zulässt als im Falle der Basler Chemieunternehmen.
14 Zur Unternehmensgeschichte vor 1930 erschienen etliche Arbeiten. Am wichtigsten ist: Siegrist, Hannes, Vom Familienbetrieb zum Managerunternehmen. Angestellte und industrielle Organisation am Beispiel der Georg Fischer AG in Schaffhausen 1797-1930, Göttingen 1981.
15 Spoerer, Mark, Von Scheingewinnen zum Rüstungsboom. Die Eigenkapitalrentabilität der deutschen Industrieaktiengesellschaften 1925-1941, Stuttgart 1996.
16 Hug, Rüstungsindustrie, UEK 11, Teil 1,2. Zu Auseinandersetzungen zwischen bestimmten Schweizer Industrieunternehmen und UEK um die Person von Peter Hug, der sich seit Jahren nicht nur historisch mit der Schweizer Rüstungsindustrie befasst, sondern auch politisch gegen den Waffenexport engagiert hat: Patrick Kupper Rezension zu Heller, Daniel, Zwischen Unternehmertum, Politik und Überleben. Emil G. Bührle und die Werkzeugmaschinenfabrik Oerlikon, Bührle & Co. 1924- 1945, Frauenfeld 2002. In: H-Soz-u-Kult, 16.07.2003, http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/2003-3-034
17 Sechs Unternehmen bildeten die Machtzentren der nicht-staatlichen Schweizerischen Rüstungsindustrie im Krieg und wurden folglich von Hug untersucht: Die Werkzeugmaschinenfabrik Oerlikon Bührle & Co. in Zürich, die Hispano Suiza (Suisse) SA in Genf, die Waffenfabrik Solothurn AG und die Tavaro SA in Genf, die Machines Dixi SA in Le Locle und schließlich die Verkaufs-Aktiengesellschaft Heinrich Wilds geodätischer Instrumente in Heerbrugg.
18 Kleisl, Electricité, UEK 5.
19 So der Titel der UEK-Studie, 9 über „Die Schweiz als Drehscheibe verdeckter deutscher Operationen (1939-1952)“ von Christiane Uhlig u.a.. Titel wie Untertitel dieser Studie sind nicht gut gewählt. Die Verquickung von moralisch nicht zwangsläufig beanstandenswerten wirtschaftlichen Tarnungen mit der zweifellos bedenklichen Schaffung von Transitmöglichkeiten für gesuchte Nationalsozialisten und „Kriegsverbrecher“ ist problematisch. Was die Autoren unter Transfer und Transit verstanden, erfolgte ebenfalls getarnt, so dass die Begriffe verschwimmen. Zur „Bedeutung der Schweiz als Drehscheibe“, wozu der Untertitel des Buches Erkenntnisse verheißt, erklären die Verfasser in ihrem Fazit ausdrücklich leider „keinerlei Angaben“ machen zu können (S. 443).
20 König, UEK 2.
21 Francini, Heuss, Kreis, UEK 1.
22 Kupper, wie Anm. 16.
23 Francini, Heuss, Kreis, UEK 1, S. 29.

Redaktion
Veröffentlicht am
Beiträger
Redaktionell betreut durch
Klassifikation
Epoche(n)
Region(en)
Mehr zum Buch
Weitere Informationen
Tarnung, Transfer, Transit
Sprache der Publikation
Schweizerische Aussenwirtschaftspolitik 1930-1948
Sprache der Publikation
Schweizer Rüstungsindustrie und Kriegsmaterialhandel zur Zeit des Nationalsozialismus
Sprache der Publikation
Die Schweiz, der Nationalsozialismus und der Zweite Weltkrieg
Sprache der Publikation
Georg Fischer AG 1930-1945
Sprache der Publikation
Fluchtgut - Raubgut
Sprache der Publikation
Interhandel
Sprache der Publikation
Clearing
Sprache der Publikation
Der Eisenbahntransit durch die Schweiz (1939-1945)
Sprache der Publikation
Die Schweizerische Elektrizitätswirtschaft und das "Dritte Reich"
Sprache der Publikation
Geschäfte und Zwangsarbeit
Sprache der Publikation
Die Flüchtlings- und Aussenwirtschaftspolitik der Schweiz im Kontext der öffentlichen politischen Kommunikation 1938-1950
Sprache der Publikation
Schweizer Chemieunternehmen im 'Dritten Reich'
Sprache der Publikation
Sprache der Rezension