J. Hensel u.a. (Hrsg.): Arbeit in den nationalsozialistischen Ghettos

Titel
Arbeit in den nationalsozialistischen Ghettos.


Herausgeber
Hensel, Jürgen; Lehnstaedt, Stephan
Reihe
Einzelveröffentlichungen des Deutschen Historischen Instituts Warschau 29
Erschienen
Osnabrück 2013: fibre Verlag
Anzahl Seiten
438 S.
Preis
€ 39,80
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Karsten Linne, Hamburg

Der Sammelband geht auf eine Konferenz des Deutschen Historischen Instituts Warschau zurück, die Anfang Dezember 2010 stattfand.1 Den eigentlichen Ausgangspunkt aber bildet das 2002 verabschiedete Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto.2 Der Band ist dreigeteilt: Neben dem einleitenden Beitrag von Stephan Lehnstaedt folgen vier weitere zum Thema „Voraussetzungen und ökonomische Aspekte von Ghettoarbeit“. Den Kern bilden die insgesamt zwölf Aufsätze, die sich anhand unterschiedlicher Gebiete und Territorien mit der Ghettoarbeit im besetzten Europa beschäftigen. Den Abschluss des Bandes bilden vier weitere Beiträge, die unter der Überschrift „Nach der Ghettoarbeit“ stehen.

Lehnstaedt markiert mit seiner Einleitung die Eckpunkte des Bandes: zwischen „Profitgier, Überleben und Rente“. Zu Recht merkt er an, dass Arbeit einen zentralen Platz im jüdischen Leben in den deutsch besetzten Gebieten Osteuropas einnahm und dass sie – zumindest temporär – vor einer Deportation in die Vernichtungslager schützte. Trotzdem rückte das Thema erst in den letzten Jahren, eben bedingt durch die Gerichtsverfahren, in den Fokus der Geschichtswissenschaft.

Witold Medykowski fragt in seinem spannenden, weil systematisierenden Beitrag, danach, wie ein Ghetto überdauerte. Ausgangspunkt ist dabei für ihn die Vorstellung des Ghettos als eines eigenen Wirtschaftsraums. Dementsprechend entscheidend für die Existenz eines Ghettos sei deshalb der Austausch mit der Außenwelt gewesen. Wichtige Faktoren bildeten die Größe des Ghettos und dessen Isolierungsgrad, also die Frage, ob es sich um ein offenes oder ein geschlossenes Ghetto handelte. In der ersten Phase existierten die Ghettos durch Handel mit Gebrauchsgegenständen und Einsatz der jüdischen Arbeitskräfte in Arbeitskommandos. Der Übergang zur Produktion unter stetiger Zunahme der Beschäftigtenzahl vollzog sich in allen Ghettos.

Ingo Loose bemüht sich darum, die Bedeutung der Ghettoarbeit für die nationalsozialistische Kriegswirtschaft auszuloten. Nach 1945 habe kaum Interesse für die ökonomische Dimension bestanden. Insgesamt wurde die Zwangsarbeit lange Zeit nicht mit jüdischen Arbeitskräften in Verbindung gebracht und wenn, dann fast ausschließlich mit Arbeitslagern. Viele offene Fragen seien geblieben, zum Beispiel die danach, wie sich der jüdische Arbeitseinsatz zum Zwangsarbeitseinsatz insgesamt verhielt oder wie das Verhältnis zum Einsatz in den Zwangsarbeitslagern zu dem in den Ghettos war. Nicht ganz unerwartet kommt Loose zu einem eher ernüchternden Fazit: Der Beitrag der Ghettoarbeit für die NS-Ökonomie ließe sich kaum abschätzen; an den Millionen Zwangsarbeitern hätten die jüdischen Arbeitskräfte jedenfalls einen geringen Anteil gehabt.

Bei den Studien zu den einzelnen Territorien seien nur einige wenige hervorgehoben: Der Situation im Warthegau widmet sich der Beitrag von Andrea Löw. Das Ghetto Litzmannstadt mit seinem Judenältesten Mordechai Chaim Rumkowski galt als Prototyp für den Gedanken, dass Juden sich durch ihre Produktivität retten würden. Von Anfang 1940 bis Ende 1941 errichteten die deutschen Besatzer Ghettos im Warthegau. Das Ghetto Litzmannstadt bildete dabei aber zweifellos „die Zentrale jüdischer Arbeit im Warthegau“ (S. 121). Dort bemühte man sich um den Aufbau einer profitablen Ghettoindustrie; der größte Abnehmer dabei war das Deutsche Reich mit 90 Prozent, vor allem die Wehrmacht und die Stadtverwaltung Litzmannstadt. Obwohl bis September 1942 bereits 60.000 Juden in Kulmhof ermordet worden waren, schien Rumkowskis Plan, wenigstens die Arbeitsfähigen zu retten, bis Anfang 1944 aufzugehen. Dann einigten sich Heinrich Himmler und der Reichsstatthalter Arthur Greiser jedoch auf die Liquidierung des Ghettos.

Stephan Lehnstaedt beschreibt die Situation im für den Gesamtkontext wohl wichtigsten Gebiet, dem Generalgouvernement. Dort wurden jüdische Arbeitskräfte früh zu Arbeitsleistungen herangezogen; im Oktober 1939 dekretierten die Deutschen den Arbeitszwang für sie. Im Generalgouvernement existierten insgesamt 342 Ghettos mit über 1,8 Millionen Insassen. Ihre Größe differierte zwischen wenigen hundert und fast einer halben Million, entsprechend gab es etliche Varianten bei ihrer Ausgestaltung. Im Juni 1940 übernahm die deutsche Arbeitsverwaltung die Organisation der jüdischen Arbeitskräfte mit dem erklärten Ziel einer „Ökonomisierung“. Sie errichtete Arbeitsämter in diversen Ghettos übte Druck auf Privatbetriebe aus, Juden zu beschäftigen. Den nächsten Schritt bildete die Einrichtung von Werkstätten an den Rändern der größeren Ghettos. Die Arbeitsverwaltung forderte die Bezahlung der jüdischen Arbeitskräfte von den Unternehmen – nicht mehr von den Judenräten. Laut Lehnstaedt gab es kaum Unternehmen die nicht zahlten, und so bildete die Lohnzahlung ab Herbst 1940 den Regelfall. Allerdings verließ diese Strategie niemals den Rahmen der „Endlösung“; es handelte sich vielmehr um situative Entscheidungen, abhängig von der Stärke der jeweils beteiligten Akteure.

Im Gegensatz zu den 1939 okkupierten Gebieten setzte im Reichskommissariat Ukraine und in der Ostukraine eine, so Frank Golczewski, radikalere und brutalere Behandlung der Juden ein. Nach den ersten Mordaktionen gab es allerdings auch hier eine Zwischenphase der Ghettoisierung und Nutzung der jüdischen Arbeitskräfte; parallel dazu gingen die Morde jedoch weiter. In der Zentral- und Ostukraine setzte die Ermordung der Juden rasch ein; die Ghettoisierung bildete hier nur einen sehr kurzfristigen Aufschub der Vernichtung.

Mit dem „vergessenen Friedhof“ Transnistrien befasst sich der Beitrag von Andrej Angrick. Die Judenpolitik war hier, so Angrick, durch das Chaos des Widerstreits unterschiedlicher Behörden und Institutionen geprägt. Auf deutschen Befehl hin eingerichtete Ghettos überstanden hier zum Teil zunächst die Dynamik des Vernichtungsprozesses. Auch in Transnistrien wurden jüdische Arbeitskräfte für Wehrmacht und SS eingesetzt, zum Beispiel in den Steinbrüchen von Pekiroa für den Ausbau der Durchgangsstraße IV. Im Norden Transnistriens und am Bug arbeiteten die Ghettoinsassen ebenfalls. Im Zeichen der veränderten Verhältnisse entwickelten sich die Ghettos dort 1943/44 zu einer festen Größe im Wirtschaftsleben, mit der Folge, dass die Juden in diesen Gebieten mehrheitlich überlebten.

Mit dem in allen Gesamtdarstellungen zum Holocaust als „Ausnahme“ charakterisierten Ghetto in Theresienstadt beschäftigt sich Peter Klein. Er geht von der umgekehrten These aus: Theresienstadt habe das Muster für Sicherheitspolizei und Sicherheitsdienst gebildet, nach dem die Ghettoisierungspolitik angesichts der „Endlösung“ zu betreiben wäre. Der Standort wurde laut Klein ausgesucht, weil dort eben keine Industrie vorhanden war. Das Ghetto sei ein Muster für die Umsetzung rein sicherheitspolizeilicher Strategien zur Ghettoisierung und Ermordung der Juden gewesen. Auf- und Ausbau des Ghettos standen im Mittelpunkt der Arbeit. Der Sektor der Lohnarbeit für auswärtige Firmen blieb klein, es herrschte eine von „ökonomischen Gesichtspunkten völlig freie Planungshoheit“ (S. 330).

Im dritten Teil des Bandes widmet sich der Richter Jan-Robert von Renesse, einer der wichtigsten Akteure in der Ghettorenten-Rechtsprechung, der Rolle der Geschichtswissenschaft bei den Prozessen um die Ghettorenten. Dafür war jeweils ein Einzelfallnachweis vonnöten, und so zeigten sich rasch die komplexen Facetten der Lebenswirklichkeit im Ghetto und die unterschiedlichen Formen der Zwangsarbeit: „Im Ergebnis ist es gelungen, als Vorbereitung der Anhörungen die entscheidungserheblichen Tatsachen wie in einem Puzzle auf der Mikroebene für den jeweiligen Einzelfall nachzuweisen.“ (S. 402)

Jürgen Zarusky behandelt ebenfalls das Verhältnis von Ghettorentengesetz und Zeitgeschichtsforschung. Bei der Entstehung des Gesetzes spielten Historiker zunächst keine Rolle. Im Fazit betont Zarusky die überaus anregende Wirkung der Ghettorentenproblematik für die historische Forschung über die Ghettos, wobei eine Entwicklung von den Erfordernissen der Rechtspraxis hin zur reinen Forschung auszumachen sei.

Die offensichtliche Absicht, möglichst alle relevanten Territorien abzudecken, ist für den Sammelband Segen und Fluch zugleich. Zwar bietet er dadurch einen sehr guten Überblick und zeigt die komplexe Vielfalt der Arbeitsverhältnisse in den Ghettos, andererseits lassen sich aber so gewisse Redundanzen nicht vermeiden. Ansonsten ist positiv hervorzuheben, dass jeweils ausgewiesene Kenner der Materie gute Zusammenfassungen liefern, die dem Stand der Forschung entsprechen. Negativ dagegen wirkt eine häufig zu isolierte Betrachtungsweise der Arbeit in den Ghettos, bei der eine Einbindung in die Gesamtsituation auf dem jeweiligen Arbeitsmarkt erhellend gewesen wäre. Das eigentliche Thema – die Arbeit in nationalsozialistischen Ghettos – tritt bisweilen zu stark in den Hintergrund gegenüber der regionalen Judenpolitik insgesamt, was wohl in erster Linie der nicht immer günstigen Quellenlage geschuldet sein dürfte.

Anmerkungen:
1 Tagungsbericht „Arbeit in den nationalsozialistischen Ghettos“. 03.12.2010–04.12.2010, Warschau, in: H-Soz-u-Kult, 12.02.2011, <http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/tagungsberichte/id=3544> (13.01.2014).
2 Jürgen Zarusky (Hrsg.), Ghettorenten. Entschädigungspolitik, Rechtsprechung und historische Forschung, München 2010; Stephan Lehnstaedt, Geschichte und Gesetzesauslegung. Zu Kontinuität und Wandel des bundesdeutschen Wiedergutmachungsdiskurses am Beispiel der Ghettorenten, Osnabrück 2011.

Redaktion
Veröffentlicht am
Beiträger
Redaktionell betreut durch
Klassifikation
Epoche(n)
Region(en)
Mehr zum Buch
Inhalte und Rezensionen
Verfügbarkeit
Weitere Informationen
Sprache der Publikation
Sprache der Rezension