S. Scholz u.a. (Hrsg.): Damnatio in memoria

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Titel
Damnatio in memoria. Deformation und Gegenkonstruktionen in der Geschichte


Herausgeber
Scholz, Sebastian; Schwedler, Gerald; Sprenger, Kai-Michael
Reihe
Zürcher Beiträge zur Geschichtswissenschaft [N.F.] 4
Erschienen
Köln 2014: Böhlau Verlag
Anzahl Seiten
284 S., Ill.
Preis
49,90 €
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Harald Müller, Historisches Institut, Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen

Das breit erforschte Phänomen mittelalterlicher Memoria bildet die Grundlage des vorliegenden Bandes, der mit Tilgung, Überschreibung und Verformung Praktiken der negativen Beeinflussung von Erinnerung in den Mittelpunkt stellt. Er bildet die Vorträge einer Tagung gleichen Titels ab, die 2010 in Zürich stattfand. Gerald Schwedler und Kai-Michael Sprenger haben für die Erforschung der Negativ-Erinnerung ein Konzept entwickelt, das Schwedler im Band einleitend vorstellt (S. 7–23) und das in einem interdisziplinären und internationalen Arbeitskreis seine institutionelle Kristallisationsform gefunden hat.1 Entscheidend ist die Weitung des Blickes von der Tilgung der Erinnerung zur Erinnerungsgestaltung, deren Ziel meist die Etablierung einer spezifischen Negativerinnerung oder der Aufbau einer gegensätzlichen Memoria ist; solch manipulative Akte der Erinnerungshoheit waren geeignet, durch Abgrenzung zugleich identitätsstiftend auf die eigene Gruppe zu wirken.

Der umfassende Charakter der Grundüberlegungen wird durch die thematische Streuung der Beiträge im Band deutlich. Dabei greifen allgemeine Überlegungen und Einzelfallstudien ineinander. Den Auftakt bildet Gazi Algadi (S. 25–34), der in elf beinahe aphoristischen Kapiteln Erinnern und Vergessen nicht als neuronale, sondern als soziale Akte charakterisiert. In die Dunkelheit des Nichterinnertwerdens fallen Personen und Institutionen dann, wenn sie aus ihrem wertschätzenden sozialen Umfeld gelöst werden. Marcus Sandl differenziert in frühneuzeitlich-bilderstürmerischer Perspektive zwischen Wort und Bild als Medien beziehungsweise Auslöser der Memoria und erläutert anschließend Luthers auf das Wort gestütztes, dynamisches und stark antitraditionalistisches Gedächtniskonzept (S. 35–59).

Aus philosophischer Sicht arbeitet Christine Abbt in einem systematischen Durchgang das Vergessen als Vorgang und Kategorie des Denkens heraus, um dann historische Einzelpositionen zu präsentieren (S. 61–83). Das von Theodor Adorno 1940 postulierte Desiderat einer Theorie des Vergessens scheint bisher nicht behoben (S. 81). Die Paradoxie des Befehls zu vergessen, greift Michael Rathmann in seinem Beitrag zur damnatio memoriae (S. 85–108) auf, der durch seine thematischen Reflexionen und ein erhellendes Beispieltableau grundsätzliche Bedeutung für den Band gewinnt. Differenziert zeichnet er Formen der Namenstilgung in der Antike nach, die trotz nur partieller Ausführung symbolische Wirkung erzielten, nicht aber mit der einer beschmutzten Erinnerung zu vergleichen sind. Am Beispiel der Agrippina, der Mutter Neros, lässt sich erstmals zeigen, wie über die individuelle Verfemung hinaus ein Trauerverbot und die Stigmatisierung des Geburtsortes weitere Kreise ziehen. Nicht mehr Auslöschung, sondern negative Einfärbung der Erinnerung wurde zum Ziel (S. 99f.).

Das Besetzen der Erinnerung ist der entscheidende Faktor einer über das Zeitgenössische hinausreichenden Wirkung. Sebastian Scholz leitet aus dieser Beobachtung das Plädoyer ab, gerade den Quellen, die den Ereignissen zeitlich ferner stehen, mehr Beachtung zu schenken, da dort Spuren einstmals unterdrückter Erinnerung an Personen oder Geschehnisse erkennbar sein könnten (S. 109–114). Dies gilt auch für Quellen abseits der memorialen Prägezentren, wie Klaus Herbers am häufig behandelten Beispiel des exhumierten, postum verurteilten und am Ende in den Tiber geworfenen Papstes Formosus (891–896 n. Chr.) deutlich macht. Die Erinnerung an diesen war insbesondere fern von Rom keineswegs unisono so negativ gefärbt, wie die Papsthistorie glauben macht (S. 115–128).

Auf die stadtrömische Sakraltopographie als Legitimationsträger verweist Sible de Blaauw in seinem Beitrag zum Schisma von 1130 (S. 129–152). Die Feier der Stationsliturgie war ein Element zeremonieller und damit visueller Legitimationsbehauptung Anaklets II., der seine Bautätigkeit danach ausrichtete. Sein letztlich erfolgreicher Kontrahent Innozenz II. musste diese materiellen Ankerpunkte der Anaklet-Erinnerung teils tilgen, teils überschreiben. Eine vollständige Löschung der Erinnerung an den Konkurrenten konnte dabei kaum das Ziel sein, denn sie hätte dem siegreichen Kandidaten die Gelegenheit genommen, sich und seine Herrschaft als Triumph über das Böse zu inszenieren. De Blaauw modifiziert im Übrigen die verbreitete Ansicht, Innozenz habe die Titelkirche seines Gegenspielers, Santa Maria in Trastevere, abreißen und von Grund auf neu erbauen lassen, dahingehend, dass Innozenz den Bau vollendete, um sich dann selbst als alleinigen Bauherrn zu präsentieren (S. 147–149). Leider wurde für die Drucklegung des Beitrags die Auseinandersetzung Jochen Johrendts mit den Fresken der Nikolauskapelle im Lateran nicht berücksichtigt.2

Kai-Michael Sprenger untersucht, ob die knappe Formel (con)damnatae memoriae in Urkunden als negatives Komplement zu liturgischen Erinnerungstraditionen zu sehen ist, die in Wendungen wie bonae oder venerandae memoriae häufig und meist beiläufig zum Ausdruck gebracht wurden, und ob darin ein kuriales Konzept aufscheint. Die elektronische Belegstellensuche führt zu einem ernüchternden Ergebnis. Die spärlichen Quellennachweise erlauben keine Rückschlüsse auf die Kopplung der negativen Erinnerungsanordnung an rechtliche oder formale Sachverhalte wie etwa ein Anathem. Spezifische Intentionen der Urkundenaussteller lassen sich ebenso wenig erkennen wie eine durchschlagende Wirksamkeit solcher Anordnungen. Allein die sprachlich-funktionale Parallelisierung guter und verfluchter Erinnerungsanweisungen ist zu konstatieren; letztere fallen durch ihren Ausnahmecharakter auf. Nebenbei bemerkt: So hilfreich die Suche in den digitalisierten Quellenkorpora auch ist, sie sollte nicht dazu führen, im Glücksgefühl des Entdeckens zu vergessen, die meist bei Migne aufgespürten Textstellen an modernen Referenzeditionen zu verifizieren. Zumindest für die Briefe Arnulfs von Lisieux, Peters von Blois, für das Thronstreitregister Innozenz‘ III. und einige der herangezogenen Litterae aus dessen Kanzleiregistern gibt es solche.

Im gedanklichen Anschluss an den Beitrag von Gadi Algazi hebt Claudia Garnier die Bedeutung der Kommunikationsgemeinschaft für das Erinnert- beziehungsweise Vergessenwerden von Personen hervor (S. 181–202). Der Ausschluss aus der Kirche mit ihren sozial stabilisierenden Praktiken war daher im Früh- und Hochmittelalter weit folgenreicher als die Auflösung sozialer Bindungen durch weltliche Strafen; Ex-Kommunikation ist hier wörtlich zu nehmen. Auch deshalb waren Kirchenstrafen meist als Beugestrafen konzipiert und überließen die endgültige Verdammung und damit den irreversiblen Ausschluss aus der Erinnerungsgemeinschaft der göttlichen Instanz. Diesen Gedanken der kommunikativen Memoria vertieft Rainer Hugener systematisch anhand der Gedenküberlieferung (S. 203–224). Dabei kann er luzide demonstrieren, dass die Einträge in Memorialbücher keineswegs unantastbar waren, sondern Spuren der Manipulation aufweisen, die von sanften Formen der Umschreibung bis zur Tilgung von Einträgen reichen. Die Grundbedingung christlicher Memorialkultur ist auch eine Ursache für divergierende Formen des Herrschergedenkens bei Karolingern und Abbasiden, die Wolfram Drews herausarbeitet (S. 243–263). Spezifische Gedenkorte und -formen fehlen für die orientalischen Herrscher weitgehend, wohl weil eine transzendente Erinnerungskultur im Islam nicht ausgeprägt wurde und die schwächere Institutionalisierung der Herrschaft ein kontinuierliches dynastisches Gedenken behinderte.

Uta Goerlitz führt mit der frühmittelhochdeutschen Kaiserchronik ein Beispiel der Umformung der Erinnerung vor (S. 225–242). Der Entwurf der Kaisergeschichte in diesem Text unterschlägt in selektiver Nutzung der Vorlagen rund drei Jahrhunderte griechisch-byzantinischen Kaisertums, um Karl den Großen unmittelbaren Anschluss an das christlich gewordene Römische Reich unter Konstantin gewinnen zu lassen. Formenden Charakter hatte auch die massenhafte Anwendung des Anathems auf den Konzilien des 7. Jahrhunderts (S. 265–277). Um die Einheit des Glaubens zu sichern, wurden Bischöfe, die nicht mit der vorwaltenden Lehre konform gingen, als Häretiker eingestuft und dementsprechend der ewigen Verdammnis überantwortet. Gestützt auf die weltliche Macht wurde so und durch systematische Vernichtung häretischer Schriften ein Konformismus erzwungen, der, so Wolfram Brandes, „durchaus Orwell‘sche Dimensionen“ (S. 276) erreichte.

Das Buch wird von einem Register der Orts- und Personennamen beschlossen, das nicht immer einheitlich und nicht ausnahmslos glücklich gestaltet ist: Urban II. taucht zweimal auf; manche Personen werden gleichzeitig als Papst und Gegenpapst klassifiziert, manche präzise bestimmt, manche nur als Kanzler oder Häretiker, andere gar nicht näher; insbesondere der letzte Beitrag ist nur lückenhaft verzeichnet. Der Qualität des Bandes tut dies nur geringen Abbruch. Er versammelt teils grundlegende, teils perspektivisch begrenzte, stets aber anregende Beiträge zur aktiven Erinnerungs(ver)formung. Eine damnatio steht nicht zu erwarten.

Anmerkungen:
1 Damnatio memoriae – Deformation und Gegenkonstruktion von Erinnerung in Geschichte, Kunst und Literatur; vgl. <http://damnatio-memoriae.net/> (04.02.2015).
2 Jochen Johrendt, Das Innozenzianische Schisma aus kurialer Perspektive, in: Harald Müller / Brigitte Hotz (Hrsg.), Gegenpäpste. Ein unerwünschtes mittelalterliches Phänomen, Wien 2012, S. 127–163, besonders S. 136–142.

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