W. Benz u.a. (Hrsg.): „Gemeinschaftsfremde“

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Titel
„Gemeinschaftsfremde“. Zwangserziehung im Nationalsozialismus, in der Bundesrepublik und der DDR


Herausgeber
Benz, Wolfgang; Barbara Distel
Erschienen
Berlin 2016: Metropol Verlag
Anzahl Seiten
239 S.
Preis
€ 19,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Nora Bischoff, Friedrich-Meinecke-Institut, Freie Universität Berlin

Seit 1985 hat der Verlag Dachauer Hefte Beiträge zur wissenschaftlichen KZ-Forschung herausgebracht, die besonders die Perspektiven der Verfolgten des NS-Regimes berücksichtigten. Die Publikationen sollten dezidiert auch als ein Forum für die Überlebenden sowie als erinnerungskulturelle Interventionen, die von Empathie mit den unterschiedlichen Opfergruppen geprägt waren, wirksam werden (S. 7f). Den Abschluss der Verlagsarbeit bildet nun gemeinsam mit dem Metropol Verlag der Band „Gemeinschaftsfremde“, mit dem die Herausgeber/innen Wolfgang Benz und Barbara Distel einen Schlüsselbegriff der NS-Ideologie aufgreifen und den Blick auf die „Kontinuitäten der Ausgrenzung und der zwangsweisen Erziehung zur Konformität [richten], die allen deutschen Gesellschaften vor, während und nach der NS-Zeit gemeinsam sind“ (S. 8). Im Zentrum steht dabei das Geflecht von Jugendwohlfahrts- und Fürsorgeinstitutionen, das sich seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert in Deutschland entwickelt und als kontrollierende und disziplinierende Instanz gegenüber gesellschaftlichen Randgruppen gewirkt hatte. Angesichts der etwa 800.000 Kinder und Jugendlichen, die allein in Erziehungsheimen der Bundesrepublik bis Mitte der 1970er-Jahre untergebracht waren (S. 162), den oftmals gewaltvollen Erfahrungen der Betroffenen mit der Zwangserziehung sowie der wesentlichen Rolle der Zeitzeug/innen bei der Aufarbeitung dieser Geschichte, fügt sich das Thema trefflich in das bisherige Verlagsprogramm.

In insgesamt neun Beiträgen wird der Bogen über das 20. Jahrhundert gespannt. Wolfgang Benz eröffnet den Band mit einer einführenden Reflexion über die bedeutsamsten marginalisierten bzw. kriminalisierten Gruppen, welche über die Systemwechsel hinweg aufgrund ihrer Lebensentwürfe und Lebensweisen in Deutschland unter Verfolgungsdruck standen. Barbara Distel gibt eine fundierte Einführung zu den „Jugendschutzlager“ genannten Jugend-KZs. Die Beiträge von Esther Sattig und Christa Schikorra befassen sich mit der Verfolgung von Kindern und Jugendlichen aus marginalisierten Familien oder Milieus auf der Grundlage eugenischer Zuschreibungen wie „asozial“, „arbeitsscheu“ oder „nichtsesshaft“ während der NS-Zeit.

Für die NS-Zeit betont Christa Schikorra zu recht, dass die Schlüsselkonzepte zur Ausgrenzung sozial unangepasster Personen nicht erst entwickelt, sondern lediglich aufgegriffen und unter den Vorzeichen der „Auslese und Ausmerze“ radikalisiert wurden (S. 84). Am Beispiel von zwei als „asozial“ verfolgten jungen Frauen im NS zeigt sie das Ineinandergreifen der verschiedenen fürsorgerischen und polizeilichen Kontroll- und Sanktionsmechanismen exemplarisch auf. Schikorra stellt die besondere Rolle der Psychiatrie-Ärzte heraus, deren Expertise Grundlage für die Trennung der ‚Erziehbaren‘ von den ‚Unerziehbaren‘ werden sollte, womit sie in der Schlüsselposition waren, über weitere Zwangserziehung, KZ-Haft, Sterilisierung oder Ermordung zu entscheiden. Die Kinder und Jugendlichen wurden dafür sowohl unter normativen Sittlichkeitsvorstellungen als auch hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit und Arbeitskraft bewertet.

Heimerziehung während des Nationalsozialismus stellte somit potentiell eine „tödliche Gefahrenzone“ (S. 111) dar, wie Annette Eberle es in ihrem Beitrag auf den Punkt bringt. Mittels des Scharniers eines diachronen Vergleichs von Zielen und Praktiken in der Heimerziehung im NS und in der Bundesrepublik am Beispiel des Erziehungsheims Herzogsägmühle in Bayern geleitet sie die Leser/innen in die Nachkriegszeit. Sie beleuchtet dabei Brüche und Kontinuitäten von den 1940er- bis in die 1960er-Jahre. Trotz wesentlicher Unterschiede vor und nach 1945 stellt Eberle insofern eine zentrale Kontinuität in der Praxis der Zwangserziehung fest, als ein defizitorientierter Blick vorherrschend war. Dieser führte zu Erziehungskonzepten, die „nicht nur den Anspruch der Jugendlichen auf Förderung ihrer individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten für ein eigenständiges Leben [...] negierte, sondern bereits die Tatsache, dass diese sozial wertvolle Fähigkeiten und Fertigkeiten besaßen“ (S. 130). Dadurch sei der Zwang als Mittel zur Erziehung gleichsam legitimiert worden. Die Lebensgeschichten von Heimkindern zeigen, wie schwerwiegend und langfristig sich auch nach 1945 die Folgen der Zwangserziehung auswirken konnten, etwa durch lebenslang wirksame Stigmatisierung und psychische Verletzungen oder strukturell durch in der Heimerziehung herbeigeführte, teils irreversible Nachteile in der (Aus-)Bildung und im Berufsleben. Um die isolierte Situation der Fürsorgezöglinge in der Demokratie zu durchbrechen, hätte es, so Eberle, einer offenen Auseinandersetzung mit der Zwangserziehung in der NS-Zeit – und, so könnte man hinzufügen, auch mit den in Kaiserreich und Weimarer Republik üblichen Praktiken der Fürsorgeerziehung – bedurft (S. 130).

Auch die Beiträge von Ulrike Winkler, Thomas Irmer und Angelika Benz befassen sich im Besonderen mit der Gewaltförmigkeit der Erziehungsverhältnisse in der Heimerziehung der Nachkriegszeit, weshalb sie sich gut im Vergleich lesen lassen. Während Angelika Benz den Besonderheiten in Ideologie und System der staatlichen DDR-Jugendhilfe nachgeht, geben Ulrike Winkler und Thomas Irmer einen Überblick über die Entwicklung der evangelischen bzw. katholischen Erziehungsheime der Bundesrepublik. Die konfessionellen Institutionen und ihre Vertreter stellten im (west-)deutschen Wohlfahrtsstaat zentrale Akteure dar und prägten Diskurs sowie Praktiken in der Heimerziehung maßgeblich. Winkler und Irmer zeigen zudem auf, ab wann und durch welche Faktoren ein Wandel im Hinblick auf die Gewaltförmigkeit stattfand. Zumindest bis zum Beginn der Heimreformen der 1970er-Jahre weisen die Einweisungs- und Erziehungspraktiken – wie für die Leser/innen ersichtlich wird – große Ähnlichkeiten auf, obgleich sie unter jeweils verschiedenen ideologischen Vorzeichen standen. Dies zeigen deutlich die jeweils angeführten Fallbeispiele sowohl der als „deviant“ der Zwangserziehung zugeführten Kinder und Jugendlichen als auch der Problematiken im Erziehungsvollzug: So sind es in Ost wie West oft die „Schulschwänzer“, langhaarigen jugendlichen „Gammler“ oder Kinder von alleinerziehenden berufstätigen Müttern, die von den Fürsorgebehörden erfasst wurden. Und sowohl in der Bundesrepublik als auch in der DDR waren die Erziehungsheime durch asymmetrische Machtverhältnisse zu Ungunsten des einzelnen Kindes, das Versagen der behördlichen Aufsicht, eine entindividualisierte Behandlung sowie ein Strafen- und Privilegiensystem gekennzeichnet. Obwohl die DDR-Jugendhilfe unbestreitbar zum Schauplatz „politischer Maßnahmen im sozialen Raum“ (S. 28) wurde, indem sie ganz klar auch zur Disziplinierung politisch Andersdenkender eingesetzt wurde, sind folglich Diskriminierung und Gewalt im Erziehungsalltag nicht ausschließlich durch die ideologische Durchdringung der DDR-Jugendhilfe zu erklären. So wäre etwa zu fragen, wie stark auch die DDR-Gesellschaft von bürgerlichen Sittlichkeits- und Normalitätsvorstellungen, die handlungsleitend wirkten, geprägt war – ohne das dies zur Kollision mit der kollektivistischen Staatsdoktrin geführt hätte. Abschließend nimmt sich Otto Langels in einem synchronen Vergleich die Rolle der Ärzte und des Medikamenteneinsatzes in der Heimerziehung in Ost und West nach 1945 vor.

Vor dem Hintergrund der jüngsten Aufarbeitungswelle1 führen die Autor/innen zentrale Forschungsergebnisse der verschiedenen, seit den 1990er-Jahren durchgeführten Studien zusammen, an denen sie teils auch selbst beteiligt waren. Das Buch gibt damit einen guten Überblick über aktuelle Forschungsdiskurse sowie Hinweise auf die maßgeblichen Studien und präsentiert zugleich anschauliche Fallbeispiele, die zum Verständnis der Wirkmechanismen beitragen. Auch der Anspruch, drei Systeme nicht nur additiv in den Blick zu nehmen, gelingt durch die Dichte der Gegenüberstellungen.

Anhand des Bandes „Gemeinschaftsfremde“ werden zugleich auch die Lücken deutlich, die ganz allgemein in der Forschung noch bestehen bleiben. So gibt es eine starke Fokussierung auf die NS-Zeit als ‚Vorgeschichte‘ zur Heimerziehung der Nachkriegszeit. Die Analyse der Heimerziehung in der DDR vollzieht sich meist auf der heuristischen Folie der ideologischen Rahmung und politischen Instrumentalisierung der Jugendhilfe. Die institutionellen, strukturellen und ideologischen Kontinuitäten zu den Besserungsanstalten und zur Fürsorgeerziehung seit dem späten 19. Jahrhundert bleiben hingegen meist eher unterbeleuchtet oder werden nur marginal in den Erklärungsansätzen berücksichtigt. Stärker als bisher könnte in der Erforschung der modernen Fürsorgeerziehung auch die longue durée der zwangsweise durchgeführten Erziehung zu ‚Brauchbarkeit‘ und ‚Sittlichkeit‘, die als Geschichte der Arbeits- und Waisenhäuser bis in die Frühe Neuzeit zurückreicht, berücksichtigt werden. Dies geht einher mit einer Beschränkung auf Deutschland als Untersuchungsraum. Dabei wäre ein Aufspannen der Forschungsfragen in einem größeren Rahmen durchaus vielversprechend – ist doch die Geschichte der Zwangserziehung in Deutschland nicht gänzlich singulär, sondern findet ihre Entsprechungen in vielen anderen Ländern Europas und Amerikas und ist mit deren Entwicklung wechselseitig verflochten.2 Eine transnationale Perspektivierung wäre eine sehr wünschenswerte Öffnung – wie sie zum Beispiel zum Thema der Verfolgung von „Zigeunern“3 oder dem Umgang mit „devianten Armen“ im Wohlfahrtsstaat4 schon erfolgt ist – um die großen übergreifenden Entwicklungen sowie tatsächlichen Besonderheiten im Hinblick des Interesses an Kindern und Jugendlichen als „organischem Kapital des Staates“5 noch präziser herauszuarbeiten.

Anmerkungen:
1 Besonders seit dem Runden Tisch „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“ (2009/10).
2 Beispiele: Elena Wilhelm, Rationalisierung der Jugendfürsorge. Die Herausbildung neuer Steuerungsformen des Sozialen zu Beginn des 20. Jahrhunderts, Bern 2005; Sara Galle / Thomas Meier, Von Menschen und Akten. Die Aktion «Kinder der Landstrasse» der Stiftung Pro Juventute, Zürich 2009; Michaela Ralser u.a., Heimkindheiten. Geschichte der Jugendfürsorge und Heimerziehung in Tirol und Vorarlberg, Innsbruck 2017; Johanna Sköld / Shurlee Swain (Hrsg.), Apologies and the Legacy of Abuse of Children in 'Care'. International Perspectives, Basingstoke 2015.
3 Michael Zimmermann (Hrsg.), Zwischen Erziehung und Vernichtung. Zigeunerpolitik und Zigeunerforschung im Europa des 20. Jahrhunderts, Stuttgart 2007.
4 Beate Althammer / Andreas Gestricht / Jens Gründler (Hrsg.), The Welfare State and the ‚Deviant Poor“ in Europe, 1870–1933, Basingstoke 2014.
5 Julius Tandler (Wiener Stadtrat für Wohlfahrts- und Gesundheitswesen) 1918, zitiert nach Sigrid Wadauer, Betteln – Arbeit – Arbeitsscheu (Wien 1918–1938), in: Beate Althammer (Hrsg.), Bettler in der europäischen Stadt der Moderne. Zwischen Barmherzigkeit, Repression und Sozialreform, Frankfurt am Main 2007, S. 257–299.