817 – Die urkundliche Ersterwähnung von Villingen und Schwenningen. Alemannien und das Reich in der Zeit Kaiser Ludwigs des Frommen

817 – Die urkundliche Ersterwähnung von Villingen und Schwenningen. Alemannien und das Reich in der Zeit Kaiser Ludwigs des Frommen

Organisatoren
Jürgen Dendorfer / Thomas Zotz, Freiburg im Breisgau; Johanna Regnath, Alemannisches Institut Freiburg im Breisgau; Heinrich Maulhardt, Stadt Villingen-Schwenningen
Ort
Villingen-Schwenningen
Land
Deutschland
Vom - Bis
12.03.2015 - 14.03.2015
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Von
Daniel Schumacher, Historisches Seminar, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau

Zur Vorbereitung der 1.200-Jahresfeier ihrer urkundlichen Ersterwähnung lud die Stadt Villingen-Schwenningen vom 12.-14. März 2015 zu einer geschichtswissenschaftlichen Tagung ein. Diese wurde von Jürgen Dendorfer und Thomas Zotz (Freiburg im Breisgau), in Zusammenarbeit mit Johanna Regnath (Alemannisches Institut, Freiburg im Breisgau) und Heinrich Maulhardt (Stadt Villingen-Schwenningen) organisiert.

Im Zentrum stand eine Urkunde Kaiser Ludwigs des Frommen aus dem Jahr 817, in welcher das Kloster St. Gallen mit einer Vielzahl von Besitzrechten auf der Baar (um Villingen-Schwenningen) und in ganz Alemannien ausgestattet wurde. Ausgehend von diesem Dokument sollten in der Verschränkung eines landes- und reichsgeschichtlichen Zugriffs, über die erwähnten Ortsteile von Villingen-Schwenningen hinaus, Ergebnisse für den historischen Raum der Baar und Alemannien innerhalb des Frankenreiches im 9. Jahrhundert, vor allem in der Zeit Ludwigs des Frommen erzielt werden.

Die Handlungsräume der geistlichen und weltlichen Akteure wurden im Spiegel von Miteinander und Konkurrenz erörtert und mit aktuellen Fragestellungen zur karolingischen Politik verknüpft. Indem das Verhältnis zwischen Ort, Region und Frankenreich auf diese Weise konturiert wurde, sollten neue Einblicke in die Mechaniken frühmittelalterlicher Herrschaftspraxis gewonnen werden.

HEINRICH MAULHARDT (Villingen-Schwenningen) eröffnete die Tagung, indem er einen reflektierten Rückblick auf vergangene Ersterwähnungs-Jubiläen präsentierte. Obwohl die Urkunde von 817 ab dem 16. Jahrhundert im akademischen Umfeld rezipiert wurde, war sie für die kommunale Erinnerung bisher unbedeutend. An ihrer statt wurde das Marktrechts-, Münz-, und Zollprivileg des Jahres 999 zum Referenzpunkt der historischen Identität. Da es gegenüber der bloßen Nennung(en) die Entwicklung Villingens zur Stadt veranschaulichte, zentrierte sich das lokale Interesse vom ‚Jubel- und Dankfest’ des Jahres 1719 bis zur Jubiläumsfeier 1999 um jenes Dokument. Welche Bedeutung konnte demgegenüber der Urkunde von 817 zukommen, bzw. woran sollte 2017 erinnert werden? Maulhardt betonte die Chance zur „Artikulierung des Geschichtsbewusstseins der Erinnerungsgemeinschaften“, da erstmals eine gemeinsame Feier der Stadtteile möglich sei.

Der Vortrag von THEO KÖLZER (Bonn) wartete mit einer paläographischen Detailanalyse des „in Diplomform ausgefertigten Mandats“ auf. Es beinhaltete die Übertragung eines Teils der Königszinsen von 26 geographisch weit verstreuten Orten an das Kloster St. Gallen. Der Entstehungsprozess der Urkunde wurde anhand der Werdegänge ihres Recognoszenten Durandus und des Kanzlers Helisacher erläutert. Als Intervenient konnte Graf Matfried von Orléans identifiziert werden, der in seiner Funktion als ambasciator in tironischen Noten vermerkt war. Auch Anomalien wie die repräsentative Gestaltung und die radierte Huldigungsformel stachen hervor. Kölzer erklärte diese inhaltlich, da das Privileg für St. Gallen zugleich auch ein Auslieferungsmandat für die genannten Grafen gewesen sei, sodass aufgrund formaler Unklarheiten ein besonderes Urkundenformular entstand.

Der Beitrag von CLEMENS REGENBOGEN (Freiburg im Breisgau) untersuchte die schriftliche Überlieferung zur Baar, um die Region als historische Einheit zu hinterfragen. Hierfür wurden die Quellenzeugnisse zur Lebenswelt der ländlichen Bevölkerung, der kirchlichen Organisation und der weltlichen Herrschaftsträger kombiniert. Obwohl die Bertholdsbaar seit 768/69 bezeugt ist, begründete das Fehlen eines zentralen Ortes ihre Randlage. Überraschend schien die frühe Anwendung technischer Innovationen, da Regenbogen den ältesten Nachweis der Dreifelderwirtschaft im alemannischen Raum präsentierte. Kirchen- und Pfarreistrukturen blieben ebenso wie die eher personengebundenen Grafschaften weitestgehend im Dunkeln, da die Baar in den Schriftquellen erst im Verlauf des 9. Jahrhunderts an Kontur gewinnt.

Im Beitrag von SEBASTIAN BRATHER (Freiburg im Breisgau) gelang ein Einblick in die archäologische Erschließung der Schwarzwaldregion. Obwohl ihre umfassende Gesamtauswertung fehlte, verwiesen über 100 bekannte Reihengräberfelder auf eine dichte Besiedlung. Brather veranschaulichte die Probleme dieser Quellenlage, beispielsweise bei der Datierung der Siedlungsplätze anhand von sogenannten ‚Gründergräbern’. Auf diese Weise konnten die lokalen Ergebnisse in neue Konzepte zur Interpretation der Gräberfelder, der Siedlungen und der religiösen Entwicklungen integriert werden. Beispiele waren unter anderen die Deutung von Grabausstattungen oder der Pluralismus verschiedener Bestattungsorte. Trotz des Fehlens großflächiger Siedlungsgrabungen betonte Brather das archäologische Potential der Region.

Anschließend untersuchte PETER ERHART (St. Gallen) die Verwaltung und das Schicksal der St. Galler Besitzungen auf der Baar, zu denen ab 817 auch ein Teil der Zinsabgaben Villingens und Schwenningens zählte. Die kaiserliche Förderung des Klosters konnte in dessen Streben um Loslösung vom Konstanzer Bischof verortet werden. Schon im Jahr 816 hätten seine Vertreter ein ‚Hilfsgesuch’ an Ludwig den Frommen mit mehr als 200 Zeugen inszeniert. Fast 80 Urkunden mit Besitzübertragungen auf der Baar offenbarten enge Beziehungen der Region zu St. Gallen. Obwohl die Verwaltung der verstreuten, oftmals nur partiellen Besitzrechte eine Herausforderung darstellte, lässt sich ein wirtschaftlicher und kultureller Aufschwung im 9. Jahrhundert annehmen. Die sechs Kopien der Urkunde von 817 in dieser Zeit zeigten den Willen des Klosters um ökonomische Konsolidierung. Ihre Entstehung führte Erhart auf die Anzahl der dort genannten Orte zurück, wobei er einer lokalen Verwendung auch die mehrfache Aufbewahrung innerhalb des nach Regionen geordneten St. Galler Archivs gegenübergestellte.

ERNST TREMP (St. Gallen) knüpfte thematisch an, indem er das Verhältnis St. Gallens zum nahegelegenen Konstanzer Bischofssitz und der Abtei Reichenau beleuchtete. Zur Zeit des gemeinsamen Abtbischofs Johannes (759-782) waren sie sogar in Personalunion vereint, wobei sich beide Klöster nur langsam emanzipieren konnten. Als zweiten Schwerpunkt zeigte Tremp die kulturelle Wechselbeziehung zwischen den ab 800 durch einen Verbrüderungsvertrag eng verbundenen Klostergemeinschaften. Die lateinische Literaturlandschaft zwischen „Eremus et Insula“ (Walter Berschin) wurde unter anderem anhand der Heiligenviten, welche das Reichenauer Scriptorium für die befreundete Abtei anfertigte, und der ‚alemannischen Minuskel’ als erste kalligraphische Schrift des Bodenseeraumes illustriert. Erst ab der Mitte des 9. Jahrhunderts habe St. Gallen die Reichenau als kulturelles Zentrum abgelöst.

Hatte der Vortrag von Tremp die Verbindung der Bodenseeklöster zu Ludwig dem Frommen angedeutet, vertiefte EVA-MARIA BUTZ (Dortmund) diese Thematik durch die Analyse ihrer Memoria an den Karolinger. Zunächst konnte sie zeigen, dass die beginnenden 820er-Jahre als Krisenzeit wahrgenommen wurden. In Visionstexten war ein Diskurs über die moralische Integrität des Herrschers erkennbar, nachdem die tödliche Blendung seines rebellischen Neffen Bernhards als Hypothek für das Seelenheil Ludwigs gewertet wurde. Zugleich sei der Kaiser in der klösterlichen Liturgie präsent gewesen, wobei sich das Gebet als Sorge um das Reichswohl politisierte. Die Deutung zeitgenössisch ‚umstrittener’ Namen innerhalb der Libri Vitae wurde ebenso Gegenstand der Diskussion wie die Ordnungskonzepte der Listen und die Titulaturen der Verstorbenen.

Einen historischen Ausblick wagte HEINZ KRIEG (Freiburg im Breisgau), indem er die Baar in ottonischer Zeit untersuchte. Da zwischen den Urkunden Ludwigs des Frommen (817) und Ottos III. (999) kein Zeugnis Villingen erwähnte, erschien die Region zunächst als Peripherie. Demgegenüber konnte Krieg den Aufstieg Bertholds nachzeichnen, welcher als Gegenkraft zu den schwäbischen Herzögen durch Akkumulation mehrerer Grafentitel gestärkt wurde. Interessant schien die Bezeichnung seines Vaters als ‚Bezelin von Villingen’ in einer Stammtafel des 12. Jahrhunderts. Anhand seiner Förderung konnte der Aufbau eines später zähringischen Herrschaftszentrums bereits in die Zeit Ottos III. und Heinrichs II. verortet werden. Die Baar schien zwar herrschaftsfern; die dominierenden Zähringer standen jedoch in einem Naheverhältnis zu beiden Kaisern und waren zentral in deren Südwest-Politik.

JÜRGEN DENDORFER (Freiburg im Breisgau) stellte in seinem Beitrag programmatisch die verschiedenen Ansätze der Adelsforschung gegenüber. Einleitend präsentierte er eine Urkunde Graf Chadalohs, welche fünf Monate vor dem St. Galler Privileg (817) mundiert wurde. Bemerkenswert waren der hohe Formwille und die repräsentative Ausführung des Dokuments. Doch in welchem Verhältnis stand der Graf zum Kaiser? Handelte es sich um einen „uradligen alemannischen Adelskrieger“ oder um einen „vom König eingesetzten Amtsträger“? Obwohl beide Positionen ältere Konzepte der Rechts- und Verfassungsgeschichte wiedergeben, schienen sie bis in heutige Interpretationen nachzuwirken. Bei der Betrachtung „Chadalohs als Ahalolfinger“ entlarvte Dendorfer die Vorstellung von Adelsfamilien, deren politisches Bewusstsein einer genealogisch rekonstruierten familiären Identität entspreche, als Konstruktion. Stattdessen wurde eine alternative Deutung anhand einer überregionalen Quellenperspektive entwickelt. Als dux von Friaul trat Chadaloh als Beispiel für eine reichsweit engagierte Aristokratie mit wachsendem Repräsentationsbedürfnis hervor.

THOMAS ZOTZ (Freiburg im Breisgau) betrachtete das karolingische Alemannien und arbeitete dessen politische Integration vor allem in den Jahren zwischen 806 und 823 heraus. In der Divisio Regnorum (806) teilte Karl der Große das Reich unter seinen Söhnen auf, wobei interessanterweise auch die provincia Alemannia geteilt wurde. Dass zeitnah in einer St. Galler Urkunde nach dem (italischen) Königtum Pippins datiert wurde, war ein Indiz für die Umsetzung und Rezeption des Programms. Das politische Interesse Ludwigs deutete unter anderem die Förderung der Bodenseeklöster an und wurde durch seine Urkundentätigkeit bestätigt: Elf Urkunden an alemannische Empfänger standen zusammen mit vier elsässischen Rechtsakten nur fünf Diplomen für andere rechtsrheinische Adressaten gegenüber. Bereits die von Butz präsentierten Quellen hatten auf enge Bindungen zu beiden karolingischen Linien verwiesen. Versuchte der Kaiser, die Einflusssphäre Bernhards zu verringern, nachdem er Italien in der Ordinatio Imperii (817) für seinen ältesten Sohn Lothar vorgesehen hatte?

Nachdem die Klosterpolitik Ludwigs des Frommen verschiedentlich angesprochen worden war, skizzierte RUDOLF SCHIEFFER (Bonn) im öffentlichen Abendvortrag die Entwicklung des Mönchtums im 9. Jahrhundert. Er zeichnete die gesellschaftliche, politische und ökonomische Bedeutung der Klöster nach, bevor Benedikt von Aniane als treibende Kraft einer monastischen Erneuerungsbewegung vorgestellt wurde. In den Aachener Beschlüssen (816) trat nicht nur das Selbstverständnis des Kaisers als Förderer und Oberherr der Kirche, sondern auch sein ausgeprägter Gestaltungswille hervor. Ludwigs Reformprogramm sollte zweifach prägend sein: Zum einen durch die Konzeption des „Reichsklosters“ und zum anderen mit der Festlegung der Benediktsregel als einheitliche Norm des Mönchtums.

Mit einem Beitrag zur Rechtsrezeption in Alemannien und dem Verhältnis zwischen Kapitularien (königliche Erlasse) und Leges (Rechtsbücher) eröffnete KARL UBL (Köln) die dritte Sektion. Obwohl das exponentielle Wachstum dieser normativen Quellen im Verlauf des 8. und 9. Jahrhunderts belegbar sei, bestände ein Forschungsproblem im Nachweis ihrer Realisierung. Als Beispiel konnten innerhalb der zweifach überlieferten Collectio Neustrica nicht nur die Lex Alemannorum (zum Teil als Lex Suavorum), sondern auch die gemeinsame Tradierung beider Rechtsgattungen erkannt werden. Aufgrund der außerregionalen Rezeption und wegen des Kompilationscharakters wurde auf einen pragmatischen Entstehungskontext geschlossen. Zweitens wurde die Verzeichnung von Rechtsschriften im Reichenauer und St. Galler „Bibliothekskatalog“ verglichen. Während sich im Ersteren der Befund wiederholte, wurden im Katalog des Gallusklosters Capitula und Leges getrennt vermerkt. Nach Ubl belege diese Regellosigkeit, dass die „Rechtsrevolution der karolingischen Renaissance“ kein Automatismus war: Texte und Sammlungen entsprachen einer selektiven Auswahl, welche nach individuellen und regionalen Bedürfnissen und Möglichkeiten erfolgte.

PHILLIPE DEPREUX (Hamburg) verband die Untersuchung der St. Galler Urkunde mit den von Dendorfer aufgeworfenen konzeptionellen Fragen zur Personenforschung, indem er die Quelleninformationen zu den 817 genannten Grafen zusammenführte. Von den sieben Amtsträgern konnten lediglich drei prosopographisch identifiziert werden. Obwohl sie auf die Reichspolitik reagierten, schien ihr Aktionsradius zu klein, um an dieser teilzunehmen. Außerdem wurde der Einfluss der Kaiserin Judith auf die Einbindung rechtsrheinischer Personenkreise hinterfragt. Auffällig war ihre Bedeutung als Intervenientin für Rechtsakte, da ihr Name als herausgehobene Anmerkung in der Rekognitionszeile einiger Urkunden auftauche. Davon ausgehend demonstrierte Depreux die wachsende kaiserliche Kontrolle bei der Bestätigung und Prüfung regionaler Tauschgeschäfte mit klösterlichen Institutionen.

STEFFEN PATZOLD (Tübingen) initiierte eine Diskussion über die Interpretation der Wormser Teilung (829). Nur vier kurze Quellenbelege berichteten von dem Ereignis und deuteten an, dass der Kaiser seinen jüngsten Sohn Karl mit einem Herrschaftsgebiet in Alemannien ausstattete, wobei dessen Status, Grenzen und der Übertragungsakt unklar blieben. Nach der bestehenden Interpretation Zotz’ in einem Aufsatz des Jahres 1997 hätte die Förderung Alemanniens ihren Zenit erreicht: Mit der Pfalz Bodman und den Königsklöstern am Bodensee sei ein neuer Herrschaftsbereich entstanden. Patzolds „Minimalsicht“ relativierte dies durch sieben Argumente: Nach dem ‚Schweigen der Reichsannalen’ wurde Ernoldus Nigellus’ Exilklage als Gegenbild zur Königslandschaft angeführt. Der Dukat belege einen abgeschwächten Rang des Sechsjährigen gegenüber der Königswürde seiner Brüder. Zudem hätte die Förderung der Bodenseeklöster innerhalb anderer Strategien oder als gezielte Zuwendung stattfinden können, und ein Aufenthalt Karls in seinen neuen Kernlanden sei ungesichert. Eine Herrschaftsbildung blieb unscharf und wurde zeitnah überformt. Zuletzt verwies Patzold auf neue Forschungsergebnisse zur Reichskrise. Wie beabsichtigt nahm nicht nur Zotz zu dieser Neuinterpretation Stellung, und in einer lebhaften Diskussion deutete sich ein Mittelweg an.

DIETER GEUERNICH (Duisburg) fasste die wichtigsten Ergebnisse der einzelnen Vorträge zusammen, indem er diese, an den regionalgeschichtlichen Blickwinkel anknüpfend, wieder auf das Privileg des Jahres 817 zurück bezog. Insgesamt erprobte die Tagung neue Sichtweisen auf die karolingerzeitliche Baar, sodass diese als historische Landschaft in Alemannien an Kontur gewann. Gleichzeitig wurde eine Skizze der Politik Ludwigs des Frommen insbesondere gegenüber den Klöstern und dem „Adel“ in der Anfangszeit seiner Regentschaft angedeutet. Im themenbezogenen, interdisziplinären Austausch konnten aktuelle Ergebnisse zu diesem Forschungsfeld zusammengeführt und weitere Perspektiven aufgezeigt werden.

Konferenzübersicht:

Begrüßung und Einführung
Rupert Kubon (Villingen-Schwenningen) / Jürgen Dendorfer (Freiburg im Breisgau) / Thomas Zotz (Freiburg im Breisgau)

1. Sektion
Moderation: Johanna Regnath (Freiburg im Breisgau)

Heinrich Maulhardt (Villingen-Schwenningen), Die Ersterwähnung von Villingen und Schwenningen von 817 in ihrer Wirkungsgeschichte

Theo Kölzer (Bonn), Das Aachener Kaiserdiplom vom 4. Juni 817

Clemens Regenbogen (Freiburg im Breisgau), Der Raum Villingen und Schwenningen in der Karolingerzeit nach der schriftlichen Überlieferung

2. Sektion
Block A:
Moderation: Casimir Bumiller (Basel)

Sebastian Brather (Freiburg im Breisgau), Die frühmittelalterliche Baar aus archäologischer Sicht
– verlesen von Alfons Zettler (Dortmund)

Peter Erhart (St. Gallen), Verwaltung und Schicksal der St. Galler Besitzungen und Rechte auf der Baar

Ernst Tremp (St. Gallen), St. Gallen, die Reichenau und Konstanz im 8. und frühen 9. Jahrhundert

Eva-Maria Butz (Dortmund), Die Memoria Ludwigs des Frommen in den Reichsabteien von St. Gallen und Reichenau

Block B:
Moderation Alfons Zettler (Dortmund)

Heinz Krieg (Freiburg im Breisgau), Die Baar in ottonischer Zeit

Jürgen Dendorfer (Freiburg im Breisgau), König und Adel in Alemannien im 8./9. Jahrhundert

Thomas Zotz (Freiburg im Breisgau), Alemannien im Übergang von Karl dem Großen zu Ludwig dem Frommen

Rudolf Schieffer (Bonn), Kaiser Ludwig der Fromme und die Klöster

3. Sektion
Moderation: Volkhard Huth (Bensheim/Darmstadt)

Karl Ubl (Köln), Recht in der Region. Die Rezeption von leges und capitula in Alemannien

Philippe Depreux (Hamburg), Kaiserliche Amtsträger und Entourage Ludwigs des Frommen in und aus Alemannien

Steffen Patzold (Tübingen), Das 829 für Karl den Kahlen gebildete Regnum Alemannien, Churrätien und das Elsass

Dieter Geuenich (Duisburg), Zusammenfassung und Schlussdiskussion


Redaktion
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