"New Perspectives in Holocaust Research" Third Annual Workshop with Researchers from Germany
Vom 21. bis 23. November 2001 fand im International Institute for Holocaust Research in Yad Vashem in Jerusalem der mittlerweile dritte Workshop zu neuen Perspektiven der Holocaust-Forschung statt. Wie die beiden vorangegangenen Veranstaltungen, wurde auch diese Zusammenkunft von David Bankier, der Leiter der Gedenkstaette Yad Vashem, und Ulrich Herbert, dem Inhaber des Lehrstuhls fuer Neuere und Neueste Geschichte an der Albert-Ludwigs-Universitaet in Freiburg, gemeinsam organisiert. Sechs deutschen Historikerinnen und Historikern wurde Gelegenheit gegeben, die Ergebnisse ihrer Doktorarbeiten oder daraus hervorgegangener Projekte einer breiteren wissenschaftlichen Oeffentlichkeit vorzustellen. Desweiteren blieb den Teilnehmern waehrend ihres insgesamt einwoechigen Aufenthalts in Jerusalem genuegend Zeit, in den umfangreichen Archivbestaenden des Yad Vashem Institute zu recherchieren. Dieses Zusammentreffen von Diskussions- und Vortrags- beziehungsweise archivalischer Recherchemoeglichkeit erwies sich als eine Symbiose, von der die Referenten sehr profitierten. Dies galt auch fuer die Diskussionen mit den anwesenden israelischen Wissenschaftlern, die sich nach jedem Vortrag entspannten und die aeusserst fruchtbar waren. Ein kleiner Wermutstropfen des Workshops war, dass im Gegensatz zum vorherigen Treffen nur die deutsche Seite vortrug. So erfuhr man von den interessanten Projekten der israelischen Doktorandinnen und Doktoranden erst im persoenlichen Gespraech.
Den Anfang im Vortragsreigen machte Nicolas Berg (Simon-Dubnow-Institut, Leipzig), der sich mit einem historiografischen Problem auseinandersetzte. Im Zentrum seines Vortrags stand ein Briefwechsel, der sich zu Beginn der 1960er Jahre zwischen Joseph Wulf und dem Institut fuer Zeitgeschichte (IfZ) in Muenchen entwickelte. Gegenstand des Briefwechsels war Wilhelm Hagen, der im Zweiten Weltkrieg im besetzten Polen Direktor des Gesundheitsamtes in Warschau gewesen war. Wulf hatte in einem seiner Buecher mehrere Schreiben Hagens veroeffentlicht und ihn als einen der Taeter des Holocausts bezeichnet. Hagen klagte vor Gericht gegen diese Darstellung und bekam dabei Unterstuetzung von Martin Broszat vom IfZ. Broszat versicherte Hagen schriftlich, er gehe nach Durchsicht aller Dokumente davon aus, dass Hagen sich in Polen "einwandfrei" verhalten habe. In einem Brief an Wulf verlangte Broszat sogar, dass dieser sich bei Hagen fuer seine ungerechtfertigten Vorwuerfe entschuldigen solle. Wulf verlor das Gerichtsverfahren unter anderem deshalb, weil Hagen sich auf Broszats Stellungnahme berufen konnte. Parallel zur Gerichtsverhandlung ging der Briefwechsel zwischen Wulf und Broszat weiter und bezog auch Helmut Krausnick mit ein, den Direktor des IfZ. Berg charakterisierte die vom IfZ in der Kontroverse mit Wulf eingenommene Position als Phaenomen eines spezifischen Funktionalismus-Konzepts. Anhand eines Vergleichs mit der Aussage Julius Streichers bei den Nuernberger Prozessen kam er zu dem Ergebnis, dass der Funktionalismus des IfZ in den 1950er Jahren aus den Verteidigungsstrategien deutscher Taeter entstanden sei.
Aleksandar S. Vuletic (Militaergeschichtliches Forschungsamt, Potsdam) stellte ein neues Projekt vor, das an seine 1999 publizierte Dissertation zur Verfolgung von Christen juedischer Herkunft 1933-1939 anschliesst. Vuletic will untersuchen, wie die evangelische und katholische Kirche mit konvertierten Juden umgingen, die durch die Taufe zu Mitgliedern ihrer Glaubensgemeinschaften geworden waren. Sein Hauptinteresse gilt der Entstehungsgeschichte der Kooperation, die sich in der Frage der getauften Juden zwischen Protestantismus und Katholizismus auf der einen und der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland auf der anderen Seite ergab. Im ersten Abschnitt seines Vortrages stellte Vuletic die Geschichte der juedischen Organisationen bis zur Bildung der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland im Jahre 1939 dar. In diese von der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) initiierten Zwangsvereinigung mussten auch diejenigen Protestanten, Katholiken und anderen Dissidenten eintreten, die nach dem "Reichsbuergergesetz" als Juden galten. Die Zahl der getauften Juden in der Reichsvereinigung bezifferte sich im Mai 1939 auf etwa 20.000. Die Haltung der katholischen Kirche zu ihren "nichtarischen" Mitgliedern bezeichnete Vuletic zwar als gespalten, positiv sei aber zu vermerken, dass schon recht frueh drei Stellen existierten, die den "nichtarischen" Katholiken Hilfe zur Auswanderung anboten. Wesentlich negativer fiel sein Befund fuer die protestantische Kirche aus: Erst 1938 wurde mit dem "Buero Pfarrer Grueber" eine Hilfsstelle eingerichtet, die "nichtarischen" Protestanten die Auswanderung erleichtern wollte. 1939 kam es dann aufgrund der neuen Situation zur Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen Hilfsstellen fuer "Nichtarier" und der Reichsvereinigung der Juden, die Vuletic als pragmatischen Versuch bezeichnete, den von der Gestapo vorgegebenen Richtlinien Rechnung zu tragen. Nachteilig an dieser erzwungenen Zusammenarbeit sei aber gewesen, dass nun auch die Hilfsstellen der christlichen Kirchen in die Abhaengigkeit der Gestapo gerieten. Als im Herbst 1941 die Auswanderung fuer Juden generell verboten wurde, loeste die Gestapo die Hilfsstellen fuer "nichtarische" Christen auf.
Am zweiten Tag des Workshops rueckte die antijuedische Politik des "Dritten Reiches" in den Mittelpunkt der Betrachtungen. In zwei Vortraegen wurden verschiedene Aspekte der Dissimilation der juedischen Minderheit im Deutschen Reich analysiert, die das nationalsozialistische Regime seit der "Machtergreifung" vorantrieb. Armin Nolzen (Ruhr-Universitaet Bochum) untersuchte die Gewalt, die die NSDAP und ihre Nebenorganisationen zwischen 1933 und 1939/40 gegen Juden ausuebten. Er ging von der Definition des Soziologen Heinrich Popitz aus, wonach Gewalt jede Aktion ist, die darauf abzielt, einer oder mehreren Personen Schaden zuzufuegen. Nolzen unterschied vier verschiedene Typen der antijuedischen Gewalt der NSDAP: Die direkte physische Misshandlung, das mutwillige Zerstoeren juedischen Besitzes, die Boykottpropaganda gegen juedische Geschaefte und Gewerbetreibende sowie die willkuerliche Aneignung juedischen Besitzes. Die Grenzen zwischen diesen vier Gewaltaktionen waren oftmals fliessend. Nolzen legte dar, dass die antijuedische Gewalt der NSDAP vier Funktionen erfuellte: die koerperliche Verletzung der Opfer, den Versuch, die deutsche Bevoelkerung zur Beteiligung an der antijuedischen Gewalt zu mobilisieren, die Ausuebung von Druck auf die Ministerialbuerokratie und die innere Verwaltung, damit diese die "gesetzesmaessige" Ausschaltung der Juden weiter vorantrieben, und die Mobilisierung der Parteimitglieder gegen Juden. Auf diese kaderpolitische Komponente der antijuedischen Gewalt der NSDAP legte Nolzen besonderen Wert. Er vertrat die Ansicht, dass sich die Eskalation der antijuedischen Gewalt zwischen 1933 und 1939/40 gerade aus dem Sachverhalt erklaeren laesst, dass es der Parteifuehrung gelungen sei, immer mehr Parteimitglieder und Aktivisten zu Gewalt gegen Juden zu veranlassen. Stelle man darueber hinaus in Rechnung, dass die NSDAP, ihre Gliederungen und angeschlossenen Verbaende mit Kriegsbeginn fast zwei Drittel der deutschen Bevoelkerung umfassten, muesse man, so Nolzen, die Frage nach der sozialen Basis der antijuedischen Gewalt im "Dritten Reich" neu stellen.
Danach befasste sich Alexandra Przyrembel (Technische Universitaet Berlin) mit der nationalsozialistischen Rechtsprechung in Faellen von "Rassenschande". Dieses Stereotyp, so fuehrte Przyrembel aus, stammte aus der Zeit des Deutschen Kaiserreiches und wurde schon vor 1933 zur gesellschaftlichen Stigmatisierung von Minderheiten benutzt, etwa der sogenannten Rheinlandbastarde. Im "Dritten Reich" fand der Vorwurf der "Rassenschande" schliesslich Eingang ins Strafgesetz. Mit dem "Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre" vom 15. September 1935 wurden die Eheschliessung und der aussereheliche Geschlechtsverkehr zwischen juedischen und nichtjuedischen Deutschen verboten. Wie Przyrembel ausfuehrte, bedrohte das "Blutschutzgesetz", das den zweiten Teil der "Nuernberger Gesetze" bildete, in erster Linie Maenner (juedische und nicht-juedische) mit Strafverfolgung. In dem von ihr untersuchten Zeitraum leiteten die Staatsanwaltschaften Tausende von Ermittlungsverfahren wegen "Rassenschande" ein; unzählige Maenner wurden von den Grossen Strafkammern der ordentlichen Gerichte verurteilt, die fuer dieses Delikt zustaendig waren. Bei deren Rechtsprechung unterschied Przyrembel drei Phasen: Von Ende 1935 bis Mitte 1937 wurden die Beschuldigten eher "moderat" bestraft, was sich zwischen Mitte 1937 und Mitte 1939 langsam aenderte. Seit Kriegsbeginn eskalierte die gerichtliche Strafzumessung, und in der zweiten Kriegshaelfte wurden dann auch Todesurteile gegen juedische "Rassenschaender" verhaengt. Keinerlei Zweifel liess Przyrembel daran, dass saemtliche Verfahren wegen "Rassenschande" in der Mitte der deutschen Gesellschaft stattfanden: Zum einen waren Schoeffen aus allen gesellschaftlichen Schichten an den Verfahren beteiligt, zum anderen war die Oeffentlichkeit nicht davon ausgeschlossen. Auch die Tagespresse berichtete ausfuehrlich ueber die Prozesse. Von einer "Schandjustiz", die am Rande der deutschen Gesellschaft agierte, koenne daher keine Rede sein.
Am dritten und letzten Tag des Workshops stand die nationalsozialistische Vernichtungspolitik im Mittelpunkt. Isabel Heinemann (Albert-Ludwigs- Universitaet Freiburg) analysierte einen neuen Typus von Taetern, naemlich die etwa 500 Funktionaere des Rasse- und Siedlungshauptamts (RuSHA) der SS. Diese Aktivisten rekrutierten sich in ueberproportionalem Mass aus den Geburtsjahrgaengen 1900-1910 und gehoerten ueberwiegend zur sogenannten Kriegsjugendgeneration. Viele hatten in der Weimarer Republik studiert, waren also akademisch gebildet, und hatten schon vor 1933 politisch dem "voelkischen" Lager nahegestanden. Bis 1938/39 war das RuSHA lediglich fuer die "rassische Reinheit" innerhalb der SS zustaendig. In einem speziellen Verfahren wurden SS-Mitglieder und SS-Anwaerter sowie deren Familien "rassisch" ueberprueft. Mit Beginn des Krieges erweiterten sich die Aufgaben des RuSHA massgeblich. Im Rahmen der allgemeinen Ausweitung der Kompetenzen der SS avancierte es zu einer wichtigen Institution der nationalsozialistischen "Bevoelkerungspolitik" in den besetzten Gebieten. Folgt man Heinemann, so ueberprueften die RuSHA-Mitarbeiter im Rahmen des Staatsangehoerigkeitsverfahrens zwischen 1939 und 1944 die "rassische Qualitaet" von insgesamt vier Millionen "Volksdeutschen". Sie legten dabei die "Rassekriterien" der SS zu Grunde, die die Referentin als äusserst starr beschrieb. Darueber hinaus tat sich das RuSHA im "Altreich" seit 1942/43 bei der Verfolgung von "Judenmischlingen" hervor. Alles in allem seien, so Heinemann, die RuSHA-Aktivisten als ideologisch besonders radikale Vordenker zu charakterisieren, die durch die Massnahmen zur "rassischen" Ueberpruefung von "Volksdeutschen" zudem fuer die Implementierung rassistischer Politik vor Ort sorgten. Sie agierten insofern als Vordenker der Vernichtung und als Vernichtungstaeter.
Abschliessend stellte Marc Buggeln (Universitaet Bremen) seine gerade begonnene Doktorarbeit zu den Aussenlagern des Konzentrationslagers (KZ) Neuengamme vor. Im Mittelpunkt seines Projekts stehen zehn Fallstudien zu unterschiedlichen Aussenlagern Neuengammes stehen, die jeweils exemplarisch fuer einen bestimmten Typ von Aussenlager sind. In diesen Einzeluntersuchungen sollen die Lebens- und Arbeitsbedingungen im jeweiligen Lager sowie an den Arbeitsstaetten rekonstruiert werden. Buggeln geht davon aus, dass die Art der Arbeit, zu der die Haeftlinge eingesetzt wurden, konstitutiv fuer die Situation in den Lagern war. Moegliche Erkenntnisse seiner Arbeit stellte er anhand des Aussenlagers Bremen-Farge dar. Dieses war im Herbst 1943 als drittes Aussenlager von Neuengamme entstanden. Die zum Teil ueber 2000 Haeftlinge waren mehrheitlich zum Bau eines U-Boot-Bunkers eingesetzt, der das wichtigste High-Tech Projekt der Kriegsmarine war. Nach einem Abriss der Geschichte des Lagers, bei der er die Uebernahme der Bewachungsaufgaben der SS durch die Marine betonte, stellte Buggeln zwei Aspekte heraus, die fuer weitere Forschungen von Interesse sein sollten: Erstens bezweifelte er die Annahme vieler Studien zur Geschichte der KZ, wonach die rassistische Haeftlingshierachie der SS bis zum Kriegsende stabil gewesen sei. Buggeln wies anhand von Bremen-Farge nach, dass etwa die franzoesischen Haeftlinge wesentlich schlechter behandelt wurden als die sowjetischen Gefangenen und darum eine wesentlich hoehere Sterblichkeitsrate aufwiesen. Im Anschluss an Jens-Christian Wagner sprach Buggeln von einer "Erosion des Ideologischen", die besonders in den unter teils chaotischen Umstaenden gegruendeten Aussenlagern zum Tragen gekommen sei. Zweitens wies Buggeln darauf hin, dass die Frage nach den Beziehungen der Bevoelkerung bisher vor allem an den Stammlagern eroertert worden sei. Demgegenueber seien aber die Aussenlager weit enger mit der oertlichen Bevoelkerung verbunden gewesen. Insofern muesse auch die Frage nach dem Umgang der Bevoelkerung mit der Geschichte des Aussenlagers nach 1945 in den Blick genommen werden.
Zum Abschluss ein kurzes Fazit: Der Titel des Workshops "New Perspectives in Holocaust Research" war in gewisser Hinsicht programmatisch, denn obwohl es bei keinem der Vortraege im engeren Sinn um den nationalsozialistischen Judenmord ging, warfen alle Referenten neue Fragen und Hypothesen auf, die fuer die Holocaust-Forschung relevant sind. Allen Vortraegen war gemein, dass sie, entweder implizit oder explizit, eine Oeffnung der Holocaust-Forschung in Richtung einer Gesellschaftsgeschichte des Nationalsozialismus postulierten. Erkenntnisleitendes Interesse dieser Gesellschaftsgeschichte sollte unter anderem die Frage nach den Entwicklungsstufen von rassistischer Exklusion und Vernichtung der Juden sein. Gefordert ist also eine Gesellschaftsgeschichte der Judenvernichtung. Diese Gesellschaftsgeschichte, dies betonte auch Yehuda Bauer in seinem Abschlusskommentar, muss Taeter und Opfer gleichermassen in den Blick nehmen und die Frage nach denjenigen Personen stellen, die sich nicht eindeutig diesen beiden Kategorien zuordnen lassen. Sie sollte quellenorientiert und gleichzeitig theoriegeleitet sein. Darueber hinaus sollte - dies haben die Ausfuehrungen von Nicolas Berg ad oculos demonstriert - die Holocaust-Forschung selbst historisiert werden. Hierbei muss nach den gesamtgesellschaftlichen Bedingungen gefragt werden, unter denen die erste beiden Generationen juengerer westdeutscher Historiker nach dem Zweiten Weltkrieg die Vernichtungspolitik des "Dritten Reiches" interpretierten. Die Standortgebundenheit dieser beiden Historikergenerationen ist als erkenntnistheoretisches Problem auf ihre moeglichen Implikationen zu befragen. Es wird zu untersuchen sein, inwieweit deren eigene Zeitgenossenschaft inhaltliche und methodische Herangehensweisen praefigurierte.
Alles in allem steht die Holocaust-Forschung im 21. Jahrhundert vor vielen neuen Aufgaben. Da die Generation der Zeugen des Nationalsozialismus bald nicht mehr zu ihren Erfahrungen befragt werden kann, ist die wichtigste Herausforderung die Frage nach dem zukuenftigen Umgang mit der Erinnerung an den Holocaust. Dieses Erinnern wird dann notwendigerweise nur noch durch die historische Rekonstruktion des Geschehenen, durch staendige Beschaeftigung mit den Quellen und bisherigen Interpretationen des Holocaust geschehen koennen. Erinnerung sollte aber nicht in rituellen Formen erstarren, die man mittlerweile bei vielen Gedenktagen zum Zweiten Weltkrieg in der bundesdeutschen Oeffentlichkeit beobachten kann. Vielmehr ist Erinnerung im besten Fall ein aktiver Prozess der Vermittlung und Aneignung von historischem Wissen. Natuerlich schliesst die Rekonstruktion der Vergangenheit den expliziten Bruch mit bisherigen Forschungen ebenso ein wie den Versuch einer neuen erklaerenden Synthese. Allerdings wird diese Rekonstruktion nun zum ersten Mal in einem wissenschaftlichen Feld stattfinden, das nicht mehr durch die Zeitgenossenschaft von Opfern und Taetern gepraegt sein wird. Es ist an der Zeit, den kommenden Generationen das Gedaechtnis der Opfer zu ueberliefern und die Perspektive der Taeter nicht laenger als Abbild historischer Wirklichkeit zu nehmen. Dazu mag vielleicht der dritte Workshop "New Perspectives in Holocaust Research" einen Beitrag geleistet haben. Es bleibt zu hoffen, dass der Workshop in den naechsten Jahren fortgefuehrt wird, denn der wissenschaftliche Austausch zwischen Israel und Deutschland wird in nicht unbetraechtlichen Masse darueber entscheiden, ob sich die Geschichtswissenschaft den neuen Herausforderungen der Holocaust-Forschung stellt.
Marc Buggeln, Armin Nolzen