Wissenschaftliche Deutungsmacht und die gesellschaftliche Konstruktion von Kriminalität und Strafe: Neue Forschungsansätze zur Geschichte von Strafrecht und Strafvollzug im 19. und frühen 20. Jahrhundert

Wissenschaftliche Deutungsmacht und die gesellschaftliche Konstruktion von Kriminalität und Strafe: Neue Forschungsansätze zur Geschichte von Strafrecht und Strafvollzug im 19. und frühen 20. Jahrhundert

Organisatoren
Sabine Freitag; Désirée Schauz; Margit Szöllösi-Janze
Ort
Köln
Land
Deutschland
Vom - Bis
03.03.2005 - 05.03.2005
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Von
Thomas Roth, Bonn

Forschungen zur Geschichte der Kriminalität und der modernen Kriminalwissenschaften haben derzeit Konjunktur. "Konjunktur" bedeutet in diesem Zusammenhang jedoch nicht eine regelmäßige Vermehrung der Publikationen bei Bestätigung des Allseitsbekannten, sondern eine Ausdifferenzierung der Forschungsansätze und Forschungsfragen. Zwei zentrale Aspekte stehen dabei im Zentrum: einmal die Veränderungen und Facetten im Bild des "Kriminellen" sowie die damit verbundenen Vorstellungen von sozialer Ordnung und gesellschaftlicher Ausschließung; zum Zweiten die Abläufe und Verfahren, in denen das Wissen vom "Verbrecher" produziert, verteilt und angeeignet wurde. Die Entwickung der Wissenschaft(en) vom "Verbrechen" ist in den letzten Jahren durch zahlreiche, bereits einschlägig zu nennende Studien erhellt worden - seien es Arbeiten zur Geschichte von Kriminologie und Strafrechtswissenschaft, seien es Untersuchungen zu disziplinären Vorläufern und Nebenlinien wie der "Kriminalpsychologie" oder der "Gefängniskunde".1 Unterbelichtet blieb bislang jedoch die Schnittstelle zwischen wissenschaftlicher Konzeptualisierung und praktischer Umsetzung, "Expertendiskurs" und Handlungsvollzug.

Hier setzte der Anfang März in Köln abgehaltene, durch Sabine Freitag und Désirée Schauz organisierte und von Margit Szöllösi-Janze eingeleitete Workshop an. Im Kontext des DFG-Schwerpunktprogramms "Wissenschaft, Politik und Gesellschaft. Deutschland im internationalen Zusammenhang im späten 19. und 20. Jahrhundert: Personen, Institutionen, Diskurse" (SPP 1143)2 stellte er die Frage nach Einfluss und Reichweite wissenschaftlicher Konzepte bei der "gesellschaftlichen Konstruktion von Kriminalität". Dabei konnte es nicht darum gehen, ältere Vorstellungen einer linear verlaufenden wissenschaftlichen "Aufklärung" oder eines einseitigen Wissenstransfers "von oben nach unten" aufzuwärmen. Zur Diskussion gestellt wurden vielmehr neuere Forschungen zur "Verwissenschaftlichung des Sozialen" oder "Wissenspopularisierung"3 sowie wissenssoziologische und diskurstheoretische Ansätze. Im Mittelpunkt der Tagung stand mit dem "langen" 19. Jahrhundert eine Periode, die nicht nur für die Konstitution der Kriminalwissenschaften steht, sondern auch für mehrmalige tiefgreifende Wandlungen in der Konzeptualisierung von Kriminalität und Strafe. Die bekannten Stichworte sind hier: die Abkehr von der Konzentration auf die Tat und die Hinwendung zur Individualität des jeweiligen "Täters" seit Beginn des 19. Jahrhunderts, die Medikalisierung und Biologisierung des Kriminalitätsdiskurses, die Ablösung einer "moralischen" Betrachtungsweise zugunsten eines deterministischen Konzepts vom "Verbrechermenschen" am Ende des Jahrhunderts sowie die von der Strafrechtsreformbewegung propagierte Aufgabe eines allgemeinen Erziehungsanspruchs zugunsten einer selektiven Behandlung der Straftäter nach Kriterien der "Besserungsfähig-", "Gefährlich-" oder "Sozialschädlichkeit". Vor diesem Hintergrund diskutierte der Workshop jüngere, z.T. noch laufende Forschungsprojekte, wobei schwerpunktmäßig die Geschichte des Strafvollzuges behandelt werden sollte.4

Das locker strukturierte, aber bündig komponierte Programm5 wurde von Andreas Fleiter (Bochum) eröffnet. Er thematisierte die Statistik als Mittel eines wissenschaftlich verstandenen Zugriffs auf Kriminalität. Anhand der 1882 im Deutschen Reich eingeführten Kriminalstatistik arbeitete er heraus, wie sich der Einsatz quantifizierender Verfahren auf die Perspektivierung des "Verbrechens" auswirkte, indem Kriminalität als Massenphänomen sichtbar und zugleich für planmäßig angelegte politische Interventionen zugänglich gemacht wurde. Fleiters Vortrag vermittelte den sich rasch ausbreitenden Glauben an Wissenschaftlichkeit und Objektivität der Quantifizierung. Er zeigte aber auch die Grenzen und Kontingenz statistischer Erfassung, die einerseits durch "technische Unzulänglichkeiten" blockiert und andererseits zur Absicherung unterschiedlicher - biologistischer wie soziologischer - Kriminalitätsinterpretationen eingesetzt wurde.

Dem "Austausch zwischen Theoretikern und Praktikern", den ein Sektionstitel zur Diskussion stellte, widmete sich zunächst Lars Riemer (Frankfurt/M.). Er nahm die im 18. Jahrhundert entstandene "Gefängniskunde" in den Blick und ging der Frage nach, inwieweit die Erfahrungen und Anregungen der Strafanstaltsleiter in den gefängniskundlichen Expertenzirkeln Berücksichtigung fanden. Anhand des Briefkorpus von Karl Josef Anton Mittermaier (1787-1867), eines führenden Vertreters der Gefängnisreformbewegung, veranschaulichte er die Spannungen und Abgrenzungsbemühungen zwischen "Praktikern" und "Theoretikern", machte aber auch die allmähliche Auflösung der Grenzziehungen deutlich. So seien die militärisch geprägten "Kerkermeister", die zu Beginn des 19. Jahrhunderts das Vollzugwesen noch geprägt hatten, seit den 1830er Jahren durch eine neue Gruppe akademisch gebildeter, wissenschaftlich interessierter Anstaltsleiter abgelöst worden. Diese neue Gruppe habe sich selbstbewusst in den gefängniskundlichen Diskurs eingemischt und erkennbaren Einfluss auf die dort entwickelten Behandlungskonzepte nehmen können.

Falk Bretschneiders (Paris) Vortrag unterlief bewusst die heuristische Gegenüberstellung von Theorie und Praxis und analysierte am Beispiel des sächsischen Strafvollzugs in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts das Gefängnis als "Teil wissenschaftlicher Praxis". Er sprach zwar auch die Diskrepanzen zwischen den Steuerungsansprüchen der Gefängnisreformer und der Umsetzung "vor Ort" an, betonte aber die im Zuge der Reformen durchgesetzten institutionellen Veränderungen. Bretschneider ging es um die Verfahren und Techniken, in denen sich das Mitte des 19. Jahrhunderts durchsetzende Paradigma des bessernden und heilenden, "medizinisch-pädagogischen" Strafvollzuges manifestierte. Dabei erarbeitete er aus den zeitgenössischen Quellen das Modell einer "Gefängnis-Klinik", deren Personal über die Isolierung und detaillierte Beobachtung des "Verbrechers" zu dessen "Seelenkrankheit" und individuellen Heilungschancen vorzudringen versuchte. Das an Foucault angelehnte Modell der "Gefängnis-Klinik" verstand Bretschneider als Ergänzung zum Konzept der "Strafanstalt als Besserungsmaschine", wie es Thomas Nutz aus dem Reformdiskurs des 19. Jahrhunderts herausgearbeitet hat.

Setzten die Untersuchungen von Reimer und Bretschneider vor jenem Bruch Ende des 19. Jahrhunderts an, als anstelle der "Besserungsfähigkeit" die "Unverbesserlichkeit" in den Mittelpunkt der Debatten rückte und eine neue, psychiatrisch oder konstitutionsbiologisch geprägte Sichtweise des Verbrechers zu dominieren begann, so behandelte Urs Germann (Bern) in seinem Vortrag über "Psychiatrische Deutungsmacht im Kontext justizieller Entscheidungsprozesse" die Folgen dieses Bruchs. Am Beispiel des Kantons Bern zeigte er, mit welcher Geschwindigkeit sich die psychiatrische Begutachtung seit Ende des 19. Jahrhunderts in der Strafrechtspraxis etablierte. Für diese Entwicklung, die angesichts der unterschiedlichen Konzepte und institutionellen Konkurrenzen von Psychiatrie und Strafrecht überrascht, machte er ein mehrfaches Feedback verantwortlich. So hätten die psychiatrischen Diskussionen um Krankheit, Verbrechen und "Unzurechnungsfähigkeit" zu einer Verunsicherung der Strafjuristen geführt, die wiederum durch den verstärkten Rückgriff auf wissenschaftliche Expertise aufgefangen worden sei. Aufgrund alltäglicher Kontakte und übereinstimmender kriminalpolitischer Positionen habe sich schließlich ein gemeinsamer Deutungshorizont entwickelt. Die Medikalisierung der Strafrechtspraxis sei wesentlich durch die Doppelrolle der Psychiater erleichtert worden - waren sie doch einerseits Teilnehmer des akademischen "Expertendiskurses" und andererseits Gutachter, die ihre Sichtweise unmittelbar im Prozess zur Geltung bringen konnten.

Im Mittelpunkt des Vortrags von Désirée Schauz (Köln) stand die Rheinisch-Westfälische Gefängnis-Gesellschaft, ein Ableger der Gefängnisreformbewegung, der zu Beginn des 19. Jahrhunderts entstanden war und sich unter einem "christlich-moralischen" Erziehungsanspruch der Betreuung und "Besserung" von Vorbestraften widmete. Schauz betonte die Auswirkungen der Ende des 19. Jahrhunderts aufkommenden Strafrechtsreformbewegung und neuen kriminologischen Deutungsmustern auf die Straffälligenfürsorge - gerieten nun doch das religiös geprägte Menschenbild und der bisher vertretene Besserungsoptimismus unter massiven Legitimationsdruck. Die Straffälligenfürsorge reagierte darauf mit Anpassungsbemühungen: einmal, indem ihre Vertreter die neuen kriminologischen Kategorien und kriminalpolitischen Konzepte in das überkommene Weltbild integrierten, zum Zweiten, indem sie Tätigkeitsbereiche definierten, in denen die christlich-moralische Leitlinie weiter aufrecht erhalten werden konnte, und drittens, indem das eigene Leistungsspektrum reorganisiert wurde: Während man den im neuen Strafdiskurs identifizierten "unverbesserlichen Gewohnheitsverbrecher" bereitwillig aus dem fürsorglichen Zugriff entließ, konzentrierte man sich auf die "besserungsfähige" Klientel wie Ersttäter, Jugendliche, Prostituierte. Schauz lieferte damit nicht nur einen Beitrag zur ambivalenten Geschichte der modernen Fürsorge, sondern verdeutlichte auch die Überschichtungen verschiedener Wissensformationen.

Zahlreiche Parallelen, aber auch einige Kontraste zu Schauz' Beitrag machte der Vortrag Sabine Freitags (Offenbach/Köln) sichtbar. Sie erörterte anhand zweier englischer Reformgesellschaften die Produktion, Verarbeitung und Nutzung kriminalwissenschaftlicher Deutungsangebote. Wissenschaftliche "Erkenntnisse" dienten Freitag zufolge zwar als Akzeptanzbeschaffer für soziale Reformprojekte, wurden aber meist selektiv und unter pragmatischen Gesichtspunkten angeeignet. Freitag merkte an, dass auch in England seit Ende des 19. Jahrhunderts zunehmend biologistische Kriminalitätsinterpretationen aufkamen, diese hätten sich letztlich aber weder in der politischen noch in der wissenschaftlichen Arena als konkurrenzfähig erwiesen.

Ein anderer Schwerpunkt der Tagung betraf die Organisierungs- und Institutionalisierungsversuche von Experten und Praktikern im Schnittfeld von Kriminologie, Strafrechtswissenschaft und kriminalpolitischer Reform. Im Anschluss an Lars Riemers Ausführungen zum internationalen Netzwerk der Gefängniskundler beschrieb Martina Henze (Kopenhagen) Konstruktion und Ablauf der zwischen 1872 und 1935 abgehaltenen "Internationalen Gefängniskongresse" - eines vor allem von Praktikern getragenen Kommunikationsforums. Jens Jäger (Köln/Hamburg) skizzierte Anspruch und Wirklichkeit der Internationalen Polizeikooperation (1880-1930) und wies dabei auf die Interdependenzen zwischen kriminalistischem Feindbild - dem international reisenden Verbrecher - und institutioneller Strategie hin. Schließlich ging Sylvia Kesper-Biermann (Bayreuth) auf die Tagungen der "Internationalen Kriminalistischen Vereinigung" (1889-1937) ein, eines Zusammenschlusses von Vertretern der "modernen" Strafrechtsschule, der wissenschaftliche Impulse für kriminalpolitische Reformvorhaben liefern und für die Durchsetzung des "modernen" gegen konkurrierende Ansätze sorgen sollte. Im Hinblick auf die institutionellen Strategien zeigten die Beiträge zahlreiche Parallelen auf: die gezielte Netzwerkbildung, die Dynamik der Transnationalisierung und die Einbindung politischer Entscheidungsträger. Was die "Erfolge" dieser Bemühungen angeht, kamen die Vorträge jedoch zu divergierenden Ergebnissen. Während sich die Gefängniskongresse zu einem Reservat für die immer einflusslosere Gefängnisreformbewegung entwickelten und "Interpol" vor allem den Autonomiebestrebungen und Karriereplanungen einer kleinen polizeifachlichen Elite diente, gewann die IKV nachhaltigen politischen Einfluss. Diese unterschiedlichen Pfade geben Anlass, den Wechselwirkungen zwischen Wissenskonjunkturen und wissenschaftspolitischer Mobilisierung noch genauer nachzugehen.

Einen letzten Kristallisationskern des Workshops stellten Gender-Fragen dar. Karsten Uhl plädierte - im Anschluss an seine 2003 publizierte Dissertation - für eine Stärkung geschlechterspezifischer Perspektiven in der Kriminalitätsforschung. Er nutzte die Kategorie "Geschlecht", um die Veränderungen im "Strafdenken" des 19. Jahrhunderts neu zu markieren. Anhand der Auseinandersetzungen um "Kindsmord", "Brandstiftungen" und "Schwangerschaftsgelüste" zeigte Uhl, welchen Einfluss das Nachdenken über "weibliche" Pathologien, "Triebe" und Seelenzustände auf die seit Beginn des 19. Jahrhunderts geführten Debatten über die Willensfreiheit oder Zurechnungsfähigkeit von Straftäter(inne)n hatte.
Geschlechtsspezifische Stereotypen thematisierte auch Sandra Leukels Beitrag über den badischen Frauenstrafvollzug im Kaiserreich: Er veranschaulichte, wie die Vorstellung einer spezifisch "weiblichen Konstitution" im Laufe des 19. Jahrhunderts besondere Anstaltsordnungen und Besserungskonzepte hervortrieb. Der Vortrag nahm die Perspektive anderer Referate auf, indem er auf die unterschiedlichen "Geschwindigkeiten" von wissenschaftlichem Wandel, politischer Reform und institutioneller Reorganisation hinwies. Leukel plädierte aber zugleich für eine Erweiterung des Blickwinkels: während die bisherigen Beiträge sich weitgehend mit dem Austausch von Experten und Praktikern befasst hatten, beleuchtete sie auch den konkreten Anstaltsalltag und die Situation der Gefangenen.

In diesem Sinne argumentierte auch Thomas Kailers (Gießen/Köln) Vortrag zur "kriminalbiologischen Untersuchung weiblicher Strafgefangener" (1923-1945). Kailer ging es dezidiert um die "Handlungsebene": Er eruierte, inwieweit der zeitgenössische Diskurs über weibliche Kriminalität auf die einzelnen Untersuchungen durchschlug und diskutierte das Verhältnis von Expertenwissen und "lebensweltlichen Evidenzen" bei der Konstruktion der "Verbrecherin". Dabei machte er die konzeptionellen und methodischen Herausforderungen sichtbar, die einem im Forschungsterrain zwischen Wissenschaft und Vollzugspraxis erwarten.

Die ertragreiche Tagung lieferte im Ergebnis eine produktive Mischung: Einerseits bestätigte sie die in vorangegangenen Studien geschriebene Entwicklungsgeschichte der Kriminalwissenschaften im 19. Jahrhundert, andererseits relativierte sie die Vorstellung sauber definierter Brüche, Entwicklungsschritte oder "Paradigmenwechsel". Der Wechsel von der Tat zum Täter, "von der Moral zur Medizin", vom Besserungsdiskurs zur Identifizierung der "Unverbesserlichen" verlief keineswegs reibungslos, sondern unter institutionellen Konflikten und Kompromissen, länger währenden Rückzugsgefechten und Anpassungsbemühungen - und der Mitwirkung einer Vielzahl von Akteuren. Entsprechend differenziert muss auch der Prozess der "Verwissenschaftlichung" betrachtet werden: die während des 19. Jahrhunderts entwickelten kriminalwissenschaftlichen Konzepte und Ansätze setzten sich keineswegs ungebrochen durch und wurden mitunter zurückgewiesen; "Verwissenschaftlichung" verlief nicht "top-down", sondern im Austausch von Experten und Praktikern. Im Rahmen dieses Austausches wurde die "wissenschaftliche" Perspektive auf ihren konkreten Nutzen hin geprüft und am Maßstab "praktischer Erfahrungen" neu ausgerichtet, zugleich aber mit "Glaubwürdigkeit", Autorität und konkreten Anwendungsbezügen versehen. Insofern löst sich die klare Grenzziehung zwischen "Theorie" und "Praxis", "Experten" und "Laien" auf, und es treten die Übergänge, Kommunikationsbeziehungen und Vermittlungsprozesse in den Blick.

Wie fasst man diese Beziehungen und Prozesse? Wie beschreibt man die Abfolge der "Wissensformationen"? In der von Diethelm Klippel (Bayreuth) geleiteten Schlussdiskussion kam nochmals die ganze Spannbreite disziplinärer Herangehensweisen (rechts-, ideen-, wissenschaftsgeschichtliche, wissenssoziologische oder diskursanalytische) und Konzeptualisierungen ("Denkstile", "Paradigmen", "Dispositive") zur Sprache. Diese Pluralität machte die Komplexität des Themas und die blinden Flecke des jeweiligen Ansatzes deutlich. In ihr liegt aber auch eine Aufforderung zur konzeptionellen Auseinandersetzung und weiteren Arbeit am Begriff. Der in Planung befindliche Tagungsband dürfte hier neue, wertvolle Aufschlüsse bringen.

Anmerkungen:
1 Vgl. nur Peter Becker, Verderbnis und Entartung. Eine Geschichte der Kriminologie des 19. Jahrhunderts als Diskurs und Praxis, Göttingen 2002; Silviana Galassi, Kriminologie im Deutschen Kaiserreich. Geschichte einer gebrochenen Verwissenschaftlichung, Stuttgart 2004; Urs Germann, Psychiatrie und Strafjustiz. Entstehung, Praxis und Ausdifferenzierung der forensischen Psychiatrie in der deutschsprachigen Schweiz 1850-1950, Zürich 2004; Ylva Greve, Verbrechen und Krankheit. Die Entdeckung der Criminalpsychologie im 19. Jahrhundert, Köln 2004; Martina Henze, Strafvollzugsreformen im 19. Jahrhundert. Gefängniskundlicher Diskurs und staatliche Praxis in Bayern und Hessen-Darmstadt, Darmstadt, Marburg 2003; Christian Müller, Verbrechensbekämpfung im Anstaltsstaat. Psychiatrie, Kriminologie und Strafrechtsreform 1871-1933, Göttingen 2004; Susanne Regener, Fotografische Erfassung. Zur Geschichte medialer Konstruktionen des Kriminellen, München 1999; Thomas Nutz, Strafanstalt als Besserungsmaschine. Reformdiskurs und Gefängniswissenschaft 1775-1848, München 2001; Karsten Uhl, Das "verbrecherische Weib". Geschlecht, Verbrechen und Strafen im kriminologischen Diskurs 1800-1945, Münster u.a. 2003; Richard F. Wetzell, Inventing the Criminal. A History of German Criminology, Chapel Hill, London 2000.
2 Zum Teilprojekt vgl. http://www.geschichte.hu-berlin.de/bereiche/wige/dfg/kriminalitaet.html; Projektübersicht des SPP 1143: http://www.geschichte.hu-berlin.de/bereiche/wige/dfg/liste.html; Einführung in das SPP: http://www.geschichte.hu-berlin.de/bereiche/wige/dfg/inhalt.html.
3 Vgl. Lutz Raphael, Die Verwissenschaftlichung des Sozialen als methodische und konzeptionelle Herausforderung für eine Sozialgeschichte des 20. Jahrhunderts, in: Geschichte und Gesellschaft 22 (1996), S. 165-193; Carsten Kretschmann (Hg.), Wissenspopularisierung. Konzepte der Wissensverbreitung im Wandel, Berlin 2003.
4 Als Kommentator(inn)en waren eingeladen: Peter Becker (Florenz), Norbert Finzsch (Köln), Doris Kaufmann (Bremen), Diethelm Klippel (Bayreuth), Thomas Nutz (München), Nikolaus Wachsmann (London), Richard Wetzell (Washington).
5 Ich weiche in der Darstellung etwas von der zeitlichen Abfolge der Vorträge ab.


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