Kriegserfahrung und Nationale Identität. Abrechnungsprozesse in Europa nach 1945

Kriegserfahrung und Nationale Identität. Abrechnungsprozesse in Europa nach 1945

Organisatoren
Sonderforschungsbereich (SFB) 437 "Kriegserfahrungen - Krieg und Gesellschaft in der Neuzeit"
Ort
Tübingen
Land
Deutschland
Vom - Bis
18.04.2008 - 20.04.2008
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Von
Peter M. Quadflieg, Lehr- und Forschungsgebiet Wirtschafts- und Sozialgeschichte, RWTH Aachen

Die Wechselwirkungen zwischen Kriegserfahrungen und nationaler Identität sind vielschichtige und spannende Phänomene. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges entwickelte sich in Europa in jedem Staat ein spezifischer Umgang mit der Erinnerung an erlittene oder ausgeübte militärische Aggression und der unterschiedlichen Erfahrung von Besatzung und Befreiung. In den Ländern, die nicht aktiv an den Kriegshandlungen beteiligt waren, gestaltete sich der Prozess der Aufarbeitung und Einbettung der Vergangenheit in die jeweilige Erinnerungskultur des Landes anders als in den Aggressorstaaten. In etlichen Ländern bildete die Kollektiverfahrung des Zweiten Weltkrieges aber auch die Grundlage für einen nationalen Gründungsmythos und den Prozess der Nationenbildung in der Nachkriegszeit. Durch die Kriegserfahrung entstanden so veränderte oder neu generierte nationale Identitäten. Unter dem Sammelbegriff Vergangenheitspolitik lassen sich dabei ganz unterschiedliche Beobachtungen in den verschiedenen vom Krieg betroffenen Staaten machen, aber auch gemeinsame Entwicklungslinien herausstellen.

Die Frage nach der strafrechtlichen Abrechnung mit Kollaboration und der Bestrafung von Kriegsverbrechen war dabei immer eng verknüpft mit einer gesellschaftlichen Debatte um Schuld und Verantwortung. Grundsätzlich lässt sich dieser Prozess in drei Phasen unterteilen. Auf die von den Alliierten initiierte strafrechtliche Abrechnung folgte ein gesellschaftlicher Aufarbeitungsprozess, der von der 1968er Generation lanciert und intensiviert wurde. Mit dem Ende des Kalten Krieges wurde schließlich der Rahmen für den Umgang mit der Vergangenheit supranational. Gleichzeitig entwickelte sich der nationalstaatliche Umgang mit der eigenen Vergangenheit zu einem wichtigen Indikator für die Anerkennung innerhalb der Staatengemeinschaft. Der Erfolg der Abrechnungsprozesse nach dem Krieg gilt dabei als Garant für die Stabilität der Nachkriegsdemokratien.

Auf der Tübinger Konferenz, konzipiert von Mitarbeitern aus dem im Dezember 2008 endenden Sonderforschungsbereich 437 „Kriegerfahrungen“, wurden diese Phänomene aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet und damit eine Art Gesamtschau der langjährigen Forschungsarbeit sowie Ausblicke in zukünftige Projektzusammenhänge präsentiert.

Auf dem Tagungsprogramm standen deshalb nicht nur national orientierte, sondern auch interdisziplinäre und theoretische Beiträge. Neben Deutschland und Österreich, den westeuropäischen und skandinavischen Demokratien und Ost- und Südosteuropa wurde auch der Erinnerungstheorie breiter Raum eingeräumt. Zu den thematischen Schwerpunkten gehörten nicht nur die Verfolgung und Bestrafung von Tätern, sondern auch die Bewertung von Widerstandsaktivitäten und die Verarbeitung der jeweiligen Verstrickung in den Holocaust. Dabei wurden neben der strafrechtlichen Abrechnung auch langfristige gesellschaftliche Verarbeitungsprozesse sowie die politische Überwindung der Besatzungsfolgen diskutiert.

Nach der Begrüßung durch Niels Weidtmann, den wissenschaftlichen Leiter des Forum Scientiarum Tübingen, ging die Organisatorin der Konferenz und langjährige SFB-Mitarbeiterin KERSTIN VON LINGEN in ihrem Eröffnungsvortrag auf die Rolle der Abrechnungsprozesse im Spannungsfeld von Mythos und Realität beim Aufbau Europas nach 1945 ein und formulierte die Fragestellungen der Tagung: Inwiefern lässt sich eine Europäisierung der einzelnen nationalen Narrative über den Zweiten Weltkrieg feststellen? Gibt es inzwischen eine europäische Vergangenheitspolitik, die über gemeinsame Schlüsselelemente verfügt und handelt es sich dabei um „transitional justice“? Und wo findet diese integrierende Tendenz ihre Grenzen?

ALEIDA ASSMANN (Konstanz) führte zum Auftakt des ersten Panels theoretische Grundlagen ein und stellte vier Modelle zur kollektiven Verarbeitung von Gewalterfahrungen vor. Sie wies ausdrücklich darauf hin, dass Gesellschaften nur dann in der Lage seien, traumatische Kollektiverfahrungen zu verarbeiten, wenn eine Darstellung für diese Ereignisse gefunden würde, die dem von der Mehrheitsgesellschaft akzeptierten Selbstbild entspricht. Das „dialogische Erinnern“ sei dabei das der vier Erinnerungsmodelle, mit dem bestimmte traumatische Erinnerungen auf gesamtgesellschaftlicher Ebene verarbeitet werden und so ins nationale Gedächtnis einflössen, um so die nationale Identität zu stützen.

Im ersten interdisziplinären Panel unter der Leitung von Stefan Klemp (Münster/Paris) schilderte WOLFGANG FORM in seinem Vortrag die alliierten Bemühungen um „transitional justice“ nach 1945. Er erklärte die notwendigen Bedingungen für einen juristischen Aufarbeitungsprozess nach dem Ende der Kriegshandlungen und verdeutlichte seine Ausführungen am Beispiel der Nürnberger Prozesse und anhand des komplexen Geflechts alliierter Nachkriegsprozesse in den europäischen Ländern.

NIELS BIRBAUMER verdeutlichte eindrucksvoll die Rolle von neurobiologischen Forschungsansätzen bei geschichtswissenschaftlichen Fragen nach der Natur von Tätern, Gedächtnis und Verdrängung. Dabei erläuterte er die diametralen Unterschiede bei der Definition von Begriffen wie „Vergessen“ und „Verdrängen“ in beiden Disziplinen und zeigte an Fallbeispielen auf, wie die Ausübung von Gewalt gegen hilflose Personen – in einem Experiment individuell legitimiert durch einen Befehlsnotstand – neurobiologisch im Gehirn verarbeitet wird und dass Schuldempfinden nicht bei jedem Menschen vorhanden ist, aber antrainiert werden kann.

Im Mittelpunkt von ANDREAS HILGERS Ausführungen zum Abrechnungsprozess in der Sowjetunion stand der Umgang mit den aus deutscher Kriegsgefangenschaft oder Zwangsarbeit zurückkehrenden Sowjetbürgern im stalinistischen Russland, die in ihrer Heimat unter einen generellen Kollaborationsverdacht gestellt wurden. Dieses Beispiel zeigte anschaulich, wie unmittelbare Nachkriegsprobleme sich im Zeitverlauf gesellschaftlich verankerten und bis in die Gegenwart zu unbewältigten Spannungen führen konnten.

Der erste Tagungstag wurde beschlossen mit einem Abendvortrag von DIETER LANGEWIESCHE (Tübingen), der anhand der Fallbeispiele Belgien und Serbien die Bedeutung (militärischer) Gründungsmythen für die Identitätsfindung einer Nation beschrieb. Er entließ die Tagungsteilnehmer zum anschließenden Empfang im Kleinen Senat der Universität Tübingen mit der These, dass die Mythenanalyse nicht den Nationsbildungsprozess erklären könnten, da die Mythen eine eigene Logik der Weltdeutung besäßen, und gleichzeitig je nach historischem Kontext und gesellschaftlicher Intention einsetzbar seien.

Der zweite Tagungstag stand im Zeichen der nationalen Fallbeispiele zur Kriegserinnerung und ihrer jeweiligen länderspezifischen Verarbeitung und griff die von Dieter Langewiesche aufgestellte These zur Relevanz der nationalen Mythen im Nationsbildungsprozess sogleich auf. Zunächst wurden drei Nachkriegsstaaten vorgestellt, die sich auf dem Territorium des damaligen „Großdeutsche Reichs“ gebildet hatten und sich somit mit der Aggressor-Vergangenheit konfrontieren mussten.

ANNETTE WEINKE (Berlin/ Ludwigsburg) verglich die Aufarbeitung in Bundesrepublik und DDR anhand von NS-Prozessen in der unmittelbaren Nachkriegszeit und den folgenden Jahrzehnten in beiden Staaten. SABINE LOITFELLNER (Wien) skizzierte den Fall Österreich und beschrieb den langwierigen Transformationsprozess vom österreichischen Narrativ als „erstes Opfer Hitlers“ hin zu einer kritischen Auseinandersetzung mit der Zeit zwischen 1938 und 1945. Im Zentrum der sich anschließenden Diskussion stand die Frage, inwieweit Verarbeitungsprozesse auch als Verdrängungs- oder Lernprozesse verstanden werden könnten und welche spezifischen Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssten.

Auf der Mikroebene stellte OLIVER VON WROCHEM (Hamburg) eine Gruppe hochrangiger Wehrmachtsoffiziere vor, die nach dem Krieg massiv in die Militärgeschichtsschreibung eingriffen, um ihr eigenes Geschichtsbild zu prägen. Seine Ausführungen kreisten um die Fragestellung, inwieweit eine von direkt Beteiligten entscheidend geprägte Historiographie generell einer kritischen Überprüfung bedürfe und welche Faktoren zu einem Wiederaufgreifen und einer Neuverortung von Kriegsdarstellungen durch einen gesellschaftlichen Diskurs führen könnten. Diesen Aspekt der soldatischen Kriegserfahrung griff auch PETER M. QUADFLIEG (Aachen) in seinem Beitrag über die luxemburgischen „Zwangssoldaten“ der Wehrmacht auf. Er beschrieb die Selbstdarstellungsbestrebungen Luxemburgs als Opfer- und zugleich Helden- und Siegernation. Geprägt von einer starken nationalen Identität entstand in Luxemburg kein Rechtfertigungsdruck seitens der Mehrheitsgesellschaft. Das Land reihte sich unter Ausblendung von Kollaborationstendenzen – vorgestellt wurde das Beispiel der luxemburgischen Angehörigen der Wehrmacht – in die Reihen der Alliierten ein.

Auch die beiden neutralen Staaten Schweden, vorgestellt von ROLF HUGOSON (Umeå), und die Schweizer Eidgenossenschaft, geschildert von THOMAS MAISSEN (Heidelberg), verfolgten bei ihren Referaten eine ähnliche Tendenz. Für beide Staaten stellte die Neutralität, die auch ex post von der Mehrheitsgesellschaft als die richtige Verhaltensweise im Angesicht der Bedrohung durch das Dritte Reich angesehen wurde, nicht nur das zentrale Erinnerungsmoment an den Krieg dar, sondern legitimierte gleichzeitig die Ausblendung der Querverbindungen zum System der nationalsozialistischen Terrorherrschaft in Europa. In beiden Ländern sei, so die Referenten, mit dem letzten Generationswechsel und der einsetzenden Europäisierung der Erinnerungskultur ein Aufweichen dieser schwarzweißmalerischen Kriegserinnerung, die die beiden Staaten als „neutral und daher unbelastet“ charakterisierte, festzustellen.

Die Abschlussdiskussion dieses zweiten Panels unter Leitung von MARTIN SABROW drehte sich um die Auswirkungen der Europäisierung auf die nationalen Abrechnungs- und Erinnerungsprozesse. Festzuhalten ist die auffällige Diskrepanz zwischen Aufklärung und gesellschaftlicher Akzeptanz. Während die Veränderungen des globalen politischen Klimas einerseits helfen, nationale Tabus endgültig zu brechen, bergen sie doch auch die Gefahr, im Namen der Einheitlichkeit zu historischen Ungenauigkeiten zu führen, die ihrerseits neue Verdrängungsmechanismen hervorrufen können.

Das dritte Panel unter Leitung von Christoph Cornelißen (Kiel) untersuchte am Beispiel von fünf weiteren Nationen, welche länderspezifischen Ausformungen die Verarbeitung der Kriegserfahrung finden konnte. Zunächst wurde der Blick auf Staaten gerichtet, die nach dem Zweiten Weltkrieg in Abhängigkeit zur UdSSR geraten waren. Ihre Erinnerungskultur wurde geprägt von der zunehmenden Übertragung des sowjetischen Bildes vom „heldenhaften Kampf gegen den Faschismus“. Unter diesem Deckmantel bildeten sie jedoch trotzdem eine spezifische Erinnerung an Krieg und Besatzung heraus.
JAN T. GROSS (Princeton) stellte den polnischen Fall vor und führte aus, dass die polnische Nation mit den Spätfolgen der Erfahrung einer zweimaligen Besetzung und drei Jahren Bürgerkrieg (bis 1948), bis in Gegenwart konfrontiert sei. Daran anschließend beleuchtete KATERINA LOZOVIUKOVA (Liberec) die Tätigkeit der Außerordentlichen Volksgerichte in den böhmischen Ländern, deren Ziel eine nationale Säuberung gewesen sei, die durch das Aussiedeln der deutschen Minderheit erreicht werden sollte. Das Konzept der Retribution sei hier eng verbunden mit der Vertreibung der Minderheiten als Lösung des Hegemonieproblems gewesen.

Nach diesen Eindrücken aus dem östlichen Europa schilderte FRISO WIELENGA (Münster) den niederländischen Fall. SUSANNE MAERZ (Leipzig) und CHRISTIAN WIDMANN (München) zeigten Gemeinsamkeiten und Unterschiede bei den skandinavischen Staaten Norwegen und Dänemark auf. Dabei wurde deutlich, dass in allen nord- und westeuropäischen Ländern bereits unmittelbar nach dem Krieg eine Unterteilung der Bevölkerung in viele „Gute“ und wenige „Böse“ erfolgte. Demzufolge kam es zu einem scharfen aber in seinem Umfang stark begrenzten Abrechnungsprozess innerhalb dieser Gesellschaften, der gleichzeitig den „Guten“ eine Schlussstrichziehung ermöglichte. Die hieraus entstehenden länderspezifischen Narrative über das Verhalten der Bevölkerung während der Besatzung ließen so aber bis in die jüngste Vergangenheit keinen Raum für eine Auseinandersetzung mit der komplizierten Verstrickung von Besatzern und Besetzten.

An diese Erkenntnisse knüpften die Referenten des dritten Konferenztages an. Das vierte Panel unter der Leitung von Claudia Kuretsidis-Haider (Wien) widmete sich Fragen zu Identität und Widerstand in Spanien, Italien, Kroatien und Frankreich. SÖREN BRINKMANN (Erlangen-Nürnberg) beschrieb den Einfluss des Spanischen Bürgerkrieges auf die soziale und nationale Identität des Landes. Die gefühlte Symmetrie des Bürgerkrieges sei in Spanien ein Geschichtsdogma für die Aufarbeitung, die erst in der Transitionszeit nach Francos Tod mit der Enkelgeneration einsetzte und insbesondere auf dem Familiengedächtnis aufbaue. Er bot damit ein Beispiel für einen Abrechnungsprozess, der nicht mit 1945, sondern mit dem Ende der Diktatur ihren Anfang nahm und leitete damit zu Fragen zum Umbau von Konflikt- in Postkonfliktgesellschaften über, besonders auch im Hinblick auf Osteuropa und die Wende von 1989.

Auch KERSTIN VON LINGEN (Tübingen) betonte die bis heute vorhandene politische Bedeutung der Partisanenbewegung in Italien. Der Mythos von der nationalen Befreiungsbewegung habe in Italien zu einer Verdrängung der Beteiligung am Faschismus geführt. So sei der Widerstandstopos als Selbstbefreiungsakt von großer Bedeutung für den Gründungsmythos der italienischen Nachkriegsgesellschaft gewesen und wirke bis heute unmittelbar in das politische Tagesgeschäft hinein, bis hin zur Beteiligung einer post-faschistischen Partei an der Macht Berlusconis nach 1994.

LJILJANA RADONIC (Wien) veranschaulichte die Bedeutung des Diskurses um die Ustascha-Bewegung in Kroatien und schilderte, dass durch rechte Parteien im Nationsbildungsprozess der Neunziger Jahre im postjugoslawischen Kroatien eine Umdeutung des Ustascha-Mythos erfolgt sei, um so die eigenen politischen Ziele historisch fundieren zu können.

CORNELIA RAUH-KÜHNE (Hannover) stellte schließlich den speziellen Fall des Prozesses um das Massaker von Oradour vor, bei dem Franzosen sowohl als Opfer als auch als Täter, in Form der elsässischen Angehörigen der beteiligten Waffen-SS-Einheit, involviert waren und zeigte damit die gesellschaftlichen Grenzen einer einfachen Gut/Böse-Unterteilung auf.

Die von JULIA EICHENBERG und Kerstin von Lingen geleitete Schlussdiskussion griff die Thesen der vier Panels erneut auf und setzte sie in Bezug zu den Leitfragen der Tagung, dem Zusammenhang von Erinnerung und mit der Herausbildung von nationalen Identitäten. Zentrale Aspekte waren unter anderem die Bedeutung von Erinnerung auf individueller und gesellschaftlicher Ebene und die Frage nach bewusstem Vergessen in der (nationalen) Erinnerungskultur. Während es aus neurobiologischer Sicht ein Vergessen nicht gibt, ist der historischen Erinnerungsforschung ein Vergessen durch Verdrängen und Umdeuten geläufig. Dabei gibt es keine authentische Erinnerung, so die Schlussthese der Tagung, sondern nur Erinnerung zur Identitätskonstruktion einer Gruppe, wie Richard Ned Lebow in seiner Analyse der fortschreitenden Diversifizierung der Erinnerungsgemeinschaften festgestellt hat, wo jeder in mehreren Erinnerungsgemeinschaften Mitglied sein kann, z.B. in Nation, Region, Ethnie, Religion und Beruf.

Parallel zur zunehmenden Individualisierung von Erinnerung wurde aber auch die Entwicklung einer gegenseitigen Anschlussfähigkeit nationaler Geschichtsnarrative beobachtet, die im Idealfall zu dem von Aleida Assmann erläuterten dialogischen Erinnern führen kann. Internationale Vergleiche und Arbeiten mit einer transnationalen Analyseebene könnten so in Zukunft helfen, der Mythologisierung nationaler Narrative entgegenzuwirken.

Die Ergebnisse der Tagung und die einzelnen Beiträge sollen Anfang 2009 in einem Sammelband erscheinen.

Konferenzübersicht:

KERSTIN VON LINGEN: Einführung: Kriegserfahrung zwischen Mythos und Wahrheit: die Rolle von Abrechnungsprozessen beim Aufbau des modernen Europa nach 1945

ALEIDA ASSMANN: Von kollektiver Gewalt zu gemeinsamer Zukunft: Vier Modelle für den Umgang mit traumatische Vergangenheit

Panel 1: Grundlagen der Abrechnung: Planung und gesellschaftliche Wirkung

NIELS BIRBAUMER: Die Täter, Gedächtnis und Verdrängung: Kann die Neurobiologie zur Geschichte beitragen?

WOLFGANG FORM: Transitional Justice in Germany – Alliierte Kriegsverbrecherprozesse nach dem Zweiten Weltkrieg

RICHARD NED LEBOW: Futurs conditional: the U.S. and ist past

ANDREAS HILGER: Besiegte Sieger: Sowjetunion – Kollaborationsverdacht gegen Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter

Abendvortrag: DIETER LANGEWIESCHE: Wie entsteht eine Nation? Gründungsmythen und ihr Wert bei der Nationsbildung

Panel 2: Kriegserinnerung in den Nachfolgestaaten des „Großdeutschen Reiches“: Zwischen Opfermythos und Kollektivschuld

ANNETTE WEINKE: Bundesrepublik und DDR: NS-Prozesse als Katalysator kollektiver Lernprozesse?

SABINE LOITFELLNER: Österreich: Hitlers erstes und letztes Opfer zwischen „Anschluss“ und Auschwitz-Prozess

PETER M. QUADFLIEG: Luxemburg: Zwangsrekrutiert ins Großdeutsche Reich

OLIVER VON WROCHEM: Ikonen der Wehrmacht und ihr Einfluss auf das Kriegsbild und die soldatische Identität nach Kriegsende

ROLF HUGOSON: History and Memory in Support of Neutrality: the Case of Sweden

THOMAS MAISSEN: Verweigerte Erinnerung: Die Schweiz und der „Schatten” des Zweiten Weltkriegs

Panel 3: Nationale Identität im Spannungsfeld von Besatzung und Kollaboration

FRISO WIELENGA: Die „Guten“ und die „Bösen“. Niederländische Erinnerungskultur und nationale Identität nach 1945

SUSANNE MAERZ: Problem Landesverrat. „Vergangenheitsbewältigung“ in Norwegen

CHRISTIAN WIDMANN: Machtkampf und Mythos: Die Genese des dänischen „Résistancialismus“

JAN T. GROSS: Poland: Prepetrators face in the mirror of victimhood

NORBERT SPANNENBERGER: (Selbst-)Reflexion der Kriegsschuld: Rumänien und Ungarn 1945-1948

KATERINA LOZOVIUKOVA: Außerordentliche Volksgerichte in den böhmischen Ländern – Die Abrechnung mit NS-Verbrechen und Kollaborateuren

Panel 4: Faschistische Bündnispartner auf der Suche nach „nationaler Wiedergeburt“: Identität und Widerstand

LJILJANA RADONIC: Vergangenheitspolitik in Kroatien zwischen Revisionismus und europäischen Standards

KERSTIN VON LINGEN: Giorni di Gloria: Wiedergeburt der italienischen Nation in der Resistenza

CORNELIA RAUH-KÜHNE: Das Elsass, Frankreich und die „Lektion von Oradour“

SÖREN BRINKMANN: Der Fall Spanien: soziale und nationale Identitäten in der Erinnerung an den Bürgerkrieg


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