Nationalsozialismus und Erinnerungspolitik in Österreich. Querschnittsberichte zum 7. Österreichischen Zeitgeschichtetag

Nationalsozialismus und Erinnerungspolitik in Österreich. Querschnittsberichte zum 7. Österreichischen Zeitgeschichtetag

Organizer(s)
Institut für Zeitgeschichte, Universität Innsbruck, Österreich
Location
Innsbruck
Country
Austria
From - Until
28.05.2008 - 31.05.2008
Conf. Website
By
Harald Dunajtschik, Gerald Steinacher, Institut für Zeitgeschichte, Universität Innsbruck

Vom 28.-31. Mai 2008 organisierte das Institut für Zeitgeschichte der Universität Innsbruck den 7. Österreichischen Zeitgeschichtetag, die mit 47 Panels und zahlreichen anderen Veranstaltungen bislang umfangreichste Bestandsaufnahme österreichischer Forschung über die jüngste Vergangenheit. Der Schwerpunkt lag auf den 1960er- und 1970er-Jahren mit dem Jahr 1968, 40 Jahre danach, im Zentrum. Es gab aber auch eine Vielzahl von Vorträgen zum Nationalsozialismus und Österreichs Umgang damit.

Dieser war jahrzehntelang vor allem vom viel zitierten Opfermythos geprägt. In der von den "Großen Drei" (USA, UdSSR und Großbritannien) auf der Außenministerkonferenz in Moskau verabschiedeten und anschließend vom Nationalen Befreiungskomitee Frankreichs in Algier bestätigten Moskauer Deklaration vom 1. November 1943 wurde Österreich als erstes Opfer der Hitler'schen Aggression bezeichnet. Dies versetzte die Repräsentanten des österreichischen Nachkriegsstaates in die Lage, sich auf die nationale Versöhnung zu konzentrieren und eine Auseinandersetzung mit der Kriegsvergangenheit ihrer Bürger/innen zu vermeiden. Die Moskauer Deklaration wurde "zur Magna Charta der Zweiten Republik und zur Basis der politischen Identität nach 1945" (Thomas Albrich). Die Instrumentalisierung und Überstrapazierung der Opferthese seitens der österreichischen Bundesregierung war in der unmittelbaren Nachkriegszeit nur ein Mittel zum Zweck: etwa als tragende Stütze beim Kampf "Um Einheit und Freiheit" (Gerald Stourzh), der durch den mit den Siegermächten geschlossenen Staatsvertrag vom 15. Mai 1955 ein erfolgreiches Ende fand. Aus dem reklamierten Opferstatus erwuchs jedoch auch eine Haltung, die sich zu einer Mentalität mit problematischen Konsequenzen entwickelte: Zurückweisung der in der Moskauer Deklaration deutlich angesprochenen österreichischen Mitverantwortung für den Nationalsozialismus und Ablehnung von Wiedergutmachungsansprüchen von Opfern aus der NS-Zeit.

Erst die Diskussion um die Kriegsvergangenheit des Bundespräsidentschaftskandidaten Kurt Waldheim im Jahre 1986 brachte die Zerstörung des Opfermythos. Waldheims Rechtfertigung, er sei bei der Deutschen Wehrmacht eingerückt, "wie Hunderttausende Österreicher auch, die ihre Pflicht erfüllt haben", stand in krassem Widerspruch zur Gründungsthese der Zweiten Republik, wonach Österreich und die Österreicher/innen 1938 Opfer der Hitler'schen Aggression gewesen seien. Waldheims Diktum lenkte als unbeabsichtigte Nebenfolge die Aufmerksamkeit der österreichischen und internationalen Öffentlichkeit auf die Frage der Mitwirkung von Österreicher/innen an den Geschehnissen des Zweiten Weltkrieges. In den 1990er-Jahren bekannten sich dann Bundeskanzler Franz Vranitzky und der neue Bundespräsident Thomas Klestil öffentlich zu einer Mitverantwortung Österreichs für die in der NS-Zeit von seinen Bürger/innen begangenen Taten. Es dauerte aber noch ein Jahrzehnt (2001/2002), bis sich mit der ÖVP-FPÖ-Koalition eine österreichische Bundesregierung, teilweise unter dem Druck ihrer internationalen Ächtung, dazu bewegen ließ, substantielle Restitutionsverhandlungen einzuleiten und abzuschließen.

Die Geschichtsschreibung war auch bei dieser Materie häufig nur ein Produkt ihrer jeweiligen Zeit. Österreichische Historiker/innen im In- und Ausland sahen in den 1950er-Jahren keinen Grund zur Kritik an der von ihren Regierungen reklamierten Opferthese. Sie betonten v. a. den in der Moskauer Deklaration geforderten Widerstand der Österreicher/innen und unterstützten damit die Bemühungen von Seiten der Politik, alle Taten der Widerstandskämpfer zu erfassen und hervorzuheben. Erst mit der akademischen Etablierung von Politikwissenschaft und Zeitgeschichte wurde ein erster Schritt zu einer kritischen Geschichtsschreibung gesetzt, der sich schließlich im Zuge der Waldheim-Affäre zu einem Sturm auf den Opfermythos weiterentwickelte. Der jüngste Zeitgeschichtetag präsentierte nun eine inzwischen beeindruckende inhaltliche und methodische Vielfalt in der Forschung über dieses jahrzehntelang tabuisierte Thema.

Dabei war auch immer wieder Österreichs Umgang mit dieser Vergangenheit selbst ein Thema. So trug bereits Panel 7 den Arbeitstitel "Nationalsozialismus und Geschichtspolitik". WERNER BUNDSCHUH (Dornbirn) berichtete darin über ein aktuelles Oral-History-Projekt mit ehemaligen in Vorarlberg eingesetzten ukrainischen Zwangsarbeiter/innen, das an Feldforschungen aus den 1990er-Jahren anknüpfte, bei der auch private Spendengelder verteilt worden waren. In den letzten zwei Jahren besuchte Bundschuh nun gemeinsam mit Margarethe Ruff in der Ukraine ehemalige Betroffene und führte zusammen mit ihr insgesamt 31 Interviews durch. Während bei den Forschungen der 1990er-Jahre die Lebenssituation der Zwangsarbeiter/innen während des Zweiten Weltkrieges in Vorarlberg im Vordergrund stand, lag nun der Schwerpunkt auf der Rückkehr-Perspektive. Viele Betroffene erinnerten sich an einen feindseligen Empfang in der zerstörten Heimat. Die Vorwürfe gingen häufig in die Richtung einer Arbeit für den Feind. Einige äußerten wie bei früheren Besuchen auch den Wunsch, noch einmal an den Ort ihrer Jugendjahre zurückkehren zu dürfen. Daraus entstand eine entsprechende Einladung der Stadt Dornbirn für Ende Juni 2008, die gleichzeitig eine zumindest indirekte Würdigung dieses Projektes durch das offizielle Vorarlberg bedeutet. Diese offenere Haltung zur eigenen Vergangenheit kommt auch durch eine veränderte Haltung der Illwerke AG zum Ausdruck, die eine von ihr in Auftrag gegebene und bis 2008 gesperrte Dissertation über die Zwangsarbeit auf ihren Baustellen freigegeben und das Entstehen einer Gedenktafel gefördert hat, deren Anbringung für den September 2008 vorgesehen war.

Die von Bundschuh beschriebenen Opfer erhielten auch Zahlungen aus dem im Dezember 2000 auf Grundlage eines einstimmig im Nationalrat beschlossenen Gesetzes eingerichteten "Versöhnungsfonds" zur Erbringung von Leistungen an ehemalige Sklaven und Zwangsarbeiter, der als Vorlauf und Parallelaktion zu den im Januar 2001 erfolgreich abgeschlossenen Restitutionsverhandlungen mit Opferverbänden und Repräsentanten betroffener Staaten diente. Die Behauptung, Österreich habe sich bis dahin aus seiner Verantwortung davongestohlen, ist jedoch unhaltbar. Es war zumindest "nicht gänzlich untätig gewesen" (Michael Gehler). In den 1950er-Jahren gab es allerdings häufig ein "aus heutiger Sicht zynisch anmutendes Gleichgewichtsdenken" (Brigitte Bailer): Jede Initiative zugunsten der Opfer wurde von einer zugunsten ehemaliger Nationalsozialisten begleitet, um deren Reintegration in die österreichische Gesellschaft zu fördern.

Die sich unter anderem aus diesem Kontext ergebenden persönlichen Konsequenzen für die Opfer bei der Annahme von Entschädigungen, auch für die Angehörigen bis hin zur Enkelgeneration, hat NICOLE IMMLER (Wien) untersucht. So entstand eine Fallstudie zu Österreich, die auf sieben Länder ausgedehnt werden soll. Die Kritik der Überlebenden richte sich auf oft haarsträubende Begründungen für Ablehnungen, aber auch auf die große mediale Öffentlichkeit und Meldungen über angeblich ganz hohe Geldbeträge. Befürchtungen über mögliche Vorurteile, hier würden nur materielle Vorteile angestrebt, führten teilweise sogar zu einer Angst vor solchen Zahlungen. Die nachfolgenden Generationen würden mit diesem Thema offensiver umgehen, die Enkel seien sogar übersensibel und würden eine breitere Thematisierung wünschen.

Auch Panel 36 widmete sich dem Thema Zwangsarbeit, dabei vor allem Zwangsabtreibungen und Zwangssterilisationen an polnischen und russischen "Ostarbeiter/innen". GABRIELE CZARNOWSKI (Graz) machte in ihrem Referat "Russenfeten" am Beispiel der Universitätsfrauenklinik Graz deutlich, dass diese Praxis weit verbreitet war. Dass es sich auch in Graz um Masseneingriffe gehandelt hat – nämlich um mindestens 500 –, war nicht ganz leicht zu rekonstruieren, denn die Krankengeschichten sind bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr erfasst. Czarnowski konnte noch 497 Schwangerschaftsabbrüche aus rassischen Gründen an der Universitätsfrauenklinik Graz identifizieren, weitere 150 bis 200 Aufnahmen von Zwangsarbeiter/innen wegen Aborts konnten nicht näher bestimmt werden. Im Mittelpunkt des Fallbeispiels stand SS-Sturmbannführer Karl Ehrhardt, der Klinikvorstand der Grazer UFK. Ehrhardt wandte häufig Techniken an, die zeitgenössischen Standards ärztlicher Kunst nicht entsprachen. In Graz wurden Abtreibungen bei Zwangsarbeiter/innen bis in späteste Phasen der Schwangerschaft durchgeführt. Damit wurden die Operateure zu Akteuren des nationalsozialistischen genozidalen Systems, das auf Vernichtung und selektive Einverleibung der "Ostvölker" zielte. Erhardts "Forschungen" erschienen bis 1945 in anerkannten Fachzeitschriften. Ein Ermittlungsverfahren gegen ihn wurde 1954 eingestellt.

CLAUDIA SPRING (Wien) berichtete, dass mindestens 400.000 Menschen, etwa gleich viele Frauen und Männer, zwischen 1934 und 1945 im nationalsozialistischen Deutschland und den besetzten Gebieten zwangssterilisiert wurden, davon etwa 6.000 in der ehemaligen Ostmark. Wie die erst seit kurzem für die Forschung zugängliche Spruchsammlung von 1.700 Verfahren beim Erbgesundheitsgericht Wien zeigt, unterschied sich der Vollzug des Gesetzes in der "Ostmark" deutlich vom "Altreich": Erstens war die gesetzliche Basis 1940 bereits eingeschränkt, Ärzte sollten nur bei besonders großer "Fortpflanzungsgefahr" einen Antrag auf ein Verfahren beim Erbgesundheitsgericht stellen, zweitens gab es kriegsbedingte Personalengpässe bei Richtern und Ärzten, drittens verliefen in Wien Zwangssterilisation und "Euthanasie" parallel – und einige Ärzte waren für beides verantwortlich.

HERWIG CZECH (Wien) knüpfte mit seinem Vortrag "Biopolitik und Zwangsarbeit" thematisch an Gabriele Czarnowski und geographisch an Claudia Spring an. Aus der Perspektive der NS-Bevölkerungspolitik bedeutete der Einsatz von Millionen ausländischen Zwangsarbeiter/innen auf dem Gebiet des Deutschen Reiches eine erhebliche Bedrohung. War doch damit das über Jahre propagierte und praktisch verfolgte Ziel einer ethnischen Homogenisierung im Sinne eines "rassenreinen Volkskörpers" in Frage gestellt. Millionen von Menschen wurden ins Reichsgebiet verschleppt, davon ein großer Teil aus dem als "rassisch minderwertig" diffamierten Osteuropa.

"Politische Verfolgung im Nationalsozialismus" war auch der Themenschwerpunkt im Panel 12. CLAUDIA KURETSIDIS-HAIDER (Wien) gab dabei zunächst einen differenzierten Überblick über den Umgang mit Widerstand und Verfolgung sowie die Verwendung dieser Begriffe in Österreich seit 1945. Nach der diesbezüglich von außen- und parteipolitischen Interessen geprägten Nachkriegszeit hat das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) seit seiner Gründung 1963 neben einer beeindruckenden Forschung auch hinsichtlich Kategorisierungen Maßstäbe gesetzt, die bis heute nachhaltig in der österreichischen Historiografie verankert sind. Nichtsdestotrotz wird bis in die Gegenwart um die Definition für Widerstand gerungen. So hat der Zeithistoriker Gerhard Botz das DÖW erst im März 2008 aufgefordert, "den Widerstand neu zu lesen".

Kuretsidis-Haider griff diese Anregung auf und plädierte dafür, auch den Begriff der Verfolgung einer neuen Betrachtung zu unterziehen. Dabei stellte sie ihren innovativen Ansatz zur Überwindung einer aus ihrer Sicht bestehenden Unschärfe bzw. Begriffsverwirrung in der Forschung bei der Verwendung der Begriffe Widerstand und Verfolgung vor: Der Blickwinkel solle sich weg von den Verfolgten hin zu den Verfolgern und ihren Maßnahmen richten und die Kategorie der politischen Verfolgung damit verknüpft werden. Mit einer ausführlichen Auswahl an Fragestellungen und daraus sich ergebenden Kategorisierungen, bei der auch das sowohl quantitativ als auch qualitativ NS-spezielle der Verfolgung in Übersteigerung anderer nicht-demokratischer Systeme hervorgehoben wurde, konkretisierte Kuretsidis-Haider den derzeitigen, schon fortgeschrittenen Stand der Ausdifferenzierung ihres Ansatzes.

WOLFGANG FORM (Marburg) sprach über das "Feindstrafrecht in Österreich und Deutschland" und verglich dabei Hessen und Österreich miteinander. Nach dem "Anschluss" prägten nationalsozialistische Hardliner unter den Juristen die Spruchpraxis. Sie forderten die Tötung von Geisteskranken und "Volksschädlingen" ohne Verfahren oder verlangten das öffentliche Erhängen von Polen wegen Geschlechtsverkehrs mit einem deutschen Mädchen, wenn ihnen die juristisch vorgesehenen Möglichkeiten einer Bestrafung unzureichend erschienen. Der Willkür war Tür und Tor geöffnet. Oberstaatsanwälte entschieden, ob ein Fall als politisch oder unpolitisch eingestuft wurde, ob er an ein Volksgericht oder ein Sondergericht weitergeschickt wurde. 1940 wurden Angeklagte vor dem Sondergericht wegen kritischer Äußerungen zu zwei Jahren Haft verurteilt, 1943 für die gleichen Aussagen wegen "Wehrkraftzersetzung" vom Volksgericht zum Tode verurteilt. Letzteres war dabei keineswegs nur ein Gericht für Deutsche, etwa 50 Prozent der Angeklagten waren Ausländer.

Das große Ausmaß an Willkürlichkeit kam auch in den beiden darauf folgenden Vorträgen deutlich zum Ausdruck: URSULA SCHWARZ (Wien) referierte über die Strafbestimmungen zum "Landesverrat" nach 1938, FRANZ SCHARF (Linz) über Kriminalitätsbekämpfung als politische Verfolgung am Beispiel "Oberdonau". Viele wurden nach Absitzen einer Haftstrafe in ein Konzentrationslager überstellt. Für ähnliche Delikte variierten die Strafen zwischen einigen Tagen Haft und Hinrichtung. Es hing von den Umständen und den jeweiligen Richtern ab, der Ermessensspielraum war groß.

Im Panel 27 stand die Rolle der Geisteswissenschaften in Österreich während der nationalsozialistischen Herrschaft im Mittelpunkt. Gerade die Geschichtswissenschaft hat sich erst in den letzten Jahren kritisch mit der eigenen Forschungsproduktion im "Dritten Reich" auseinandergesetzt. Mittlerweile liegen bereits wichtige Grundlagenforschungen und Publikationen zu diesem Thema vor, verwiesen sei hier nur auf das 2008 von Ingo Haar und Michael Fahlbusch herausgegebene Handbuch der völkischen Wissenschaften.

PETRA SVATEK (Wien) gab in ihrem Vortrag über die Südostforschung in Wien die Leitlinie vor: Wissenschaft muss immer politisch gedacht werden und war auch im Nationalsozialismus keineswegs neutral. Die Südostforschung hat eine lange Tradition und florierte schon in den frühen 1930er-Jahren. Bereits das größte Projekt vor 1938 war interdisziplinär ausgerichtet und vor allem durch die teilweise Mitarbeit von NSDAP-Mitgliedern politisch motiviert. Der "Anschluss" führte dann zu weiteren entsprechenden Umschichtungen beim Personal und den Themen. So wurden Landkarten bis tief in den (süd-)osteuropäischen Bereich mit Farben für die darin angeblich lebenden Volksgruppen erstellt. Vor allem Geisteswissenschaftler der Universität Wien profitierten von diesem Boom, insgesamt wurden 51 Forschungsprojekte von Wiener Forschern eingereicht. Die Initiativen sind nicht nur von Politikern ausgegangen, sondern auch von Wissenschaftlern selbst. Sie boten von sich aus eine Indienstnahme etwa für Umsiedlungen an. Auch die führende Persönlichkeit der Geografie in Wien, Hugo Hassinger, war am politischen Gebrauch seiner Karten interessiert – sie dienten dem Auswärtigen Amt und den deutschen Truppen am Balkan. Nach 1945 konnte Hassinger seine Karriere fast bruchlos fortsetzen. Im Alter war er Ehrenpräsident der Österreichischen Geographischen Gesellschaft.

DIRK RUPNOW (Wien) beschäftigt sich mit der Definition und der Diagnose des "Jüdischen" in der nationalsozialistischen "Judenforschung". Eine transdisziplinäre Forschung widmete sich jüdischer Geschichte und Kultur, erreichte aber bis zuletzt keine klare Definition des "Jüdischen". Immer wieder wurden kulturelle und biologistische Aspekte überlagert und daraus ein "jüdischer Geist" konstruiert. Auch die Nürnberger Gesetze gingen den Umweg über die Religion. Letztlich ging es darum, ein Feindbild zu produzieren und – bis nach seiner Vernichtung – zu konservieren, ohne dass es jemals gelang, eine in sich schlüssige wenigstens pseudowissenschaftlich aussehende Fassade zu konstruieren. Einen solchen Versuch unternahm Alfred Rosenberg mit seinem in Frankfurt am Main gegründeten "Institut zur Judenfrage". Er ortete überall den Angriff des "jüdischen Geistes" und sah die "Judenfrage" erst dann als gelöst, wenn kein Jude mehr in Europa leben und die geistigen Folgen überwunden worden wären.

Die praktische Relevanz der Geisteswissenschaften im "Dritten Reich" wurde unter Kriegsbedingungen besonders gefördert. ALEXANDER PINWINKLER (Wien) bezeichnete in diesem Zusammenhang Straßburg als Stützpunkt der "kämpfenden deutschen Wissenschaft". Bis 1940 befand sich dort die zweitgrößte französische Universität, deren Angehörige nach dem Einmarsch der Wehrmacht teilweise in Konzentrationslager deportiert wurden. Ihre verbliebenen Reste wichen nach Clermont-Ferrand aus, während nach der nationalsozialistischen Annexion des Elsass die Reichsuniversität Straßburg gegründet wurde. Auch dort war man stark interdisziplinär ausgerichtet. Pinwinkler konzentrierte sich aber besonders auf die Historiker und die von ihnen gelieferten Argumente für den deutschen Anspruch auf das Elsass. Drei Historiker erhielten einen Lehrstuhl und berieten kooperativ die deutsche Volkstumspolitik im Elsass und deren "historische Sendung", die das Elsass zu einem "Herzland" Deutschlands machen sollte. Die Historiker sahen sich als Teil einer deutschen "Entwelschungsaktion", ihre Volkstumskonstruktionen ähnelten sich einander. Sowohl Figuren wie Gottfried von Straßburg als auch eine rassistische Würdigung der Hugenotten als Gewinn für Deutschland und Verlust für Frankreich mussten hier als Argumente herhalten.

INGO HAAR (Wien) sieht die boomende Volkstumsforschung in Österreich ab 1919 als Instrument, die Pariser Vorortverträge in Frage zu stellen. Das Ziel war unumstritten: ein neues erstarktes Deutschland und mittelfristig die Neuordnung Europas. Zentren dieser Volkstumsforscher waren Prag, das Sudetenland und Innsbruck. Bei der deutschen Historikertagung 1927 stand bereits fest: Der deutsche "Volks- und Kulturboden" sei viel größer als die engen Reichsgrenzen, das deutsche Kulturland würde sich in Wirklichkeit von Reval bis Bukarest erstrecken. Dessen Erforschung stand nun auf der Aufgabenliste, Wissenschaft und Politik kooperierten diesbezüglich nunmehr "wie sonst nur beim Militär". Auch hier arbeiteten die Forscher interdisziplinär. Völkische Jugend und Studentenverbindungen sowie mächtige Organisationen wie der Verein für das Deutschtum im Ausland (VDA) spielten die zentrale Rolle in der Förderung des Auslandsdeutschtums. VDA-Leiter Hans Steinacher verfolgte als Teil eines starken Innsbrucker Netzwerkes eine skrupellose Tätigkeit im Volkstumskampf und war ein wichtiger Kontaktmann zwischen Archivaren, Historikern und den wissenschaftlichen Institutionen. Nach dem "Anschluss" 1938 half die Südosteuropäische Forschungsstelle bei der raschen Eingliederung Österreichs in die Gauordnung.

Im Panel 32 ging es zunächst wieder um die Wahrnehmung der österreichischen Mitverantwortung nach 1945. HARALD KNOLL (Graz) stellte die verbreitete Annahme, dass NS-Täter österreichischer Herkunft etwa 40 Prozent der KZ-Wachmannschaften gestellt haben (Simon Wiesenthal), an den Beginn seines Referats, das sich Funktionsträger/innen österreichischer Herkunft in der nationalsozialistischen Vernichtungsmaschinerie widmete. Durch die Tätigkeit außergewöhnlich vieler Österreicher im "Euthanasie"-Bereich könnte ihr Anteil tatsächlich überproportional gewesen sein. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die österreichische Mitverantwortung auch durch die Leugnung der österreichischen Herkunft vieler Täter verdrängt. Die Frage der diesbezüglichen Zuordnung ist für Knoll aber tatsächlich nicht einfach, gerade Altösterreicher aus der untergegangenen Monarchie würden eine klare Definition schwierig machen. Trotz Vorarbeiten von Gerhard Botz und Gerhard Jagschitz sei der Anteil der Österreicher bei der Durchführung des Holocaust nicht eindeutig festgelegt.

WINFRIED R. GARSCHA (Wien) bot einen Überblick über die juristische Verfolgung von NS-Tätern und die wissenschaftliche Bearbeitung dieses Themas. Er führte aus, wie stark sich die Forschungslandschaft in den letzten 20-25 Jahren verändert hat. Zunächst wurden Gerichtsakten immer mehr als historische Quelle genutzt, daraus resultierten die ersten Untersuchungen. Erste Arbeiten zur Nachkriegsjustiz und Entnazifizierung in Österreich wurden von einem Wirtschaftshistoriker geschrieben. Aber erst in den letzten Jahren entwickelte sich das Thema immer mehr zu einem normalen Forschungsgegenstand. Arbeiten von Hans Woller und Norbert Frei würden aber auch die Notwendigkeit eines europaweiten und über den Nationalsozialismus hinausgehenden Ansatzes zeigen.

EDITH RAIM (München) schloss hier mit einem Blick über die österreichischen Grenzen an, indem sie über die Anfangsschwierigkeiten der westdeutschen Justiz referierte. Der Wiederaufbau der Justiz nach 1945 hing von der jeweiligen Besatzungsmacht ab. Die materiellen Bedingungen des Neuanfangs einer deutschen Justiz spotteten jeder Beschreibung – oft hauste man in Ruinen und es fehlte selbst an Schreibmaschinen und Gesetzesbüchern. Belastete Juristen sollten vom Richteramt ausgeschlossen bleiben, doch eine diesbezügliche Definition habe sich als schwierig erwiesen. So war der erste OLG-Präsident Hermsen zwar nie Mitglied der NSDAP, aber durch seine zahlreichen Todesurteile ("Hangman of the Ruhr") ein exponierter Teil der nationalsozialistischen Mordmaschinerie. Die Alliierten ließen schließlich aus pragmatischen Gründen sehr viele alte Strukturen bestehen und eine mehr oder weniger neue deutsche Justiz bald wieder weitgehend selbständig arbeiten. Trotz dieser schwierigen Rahmenbedingungen gab es beeindruckende Versuche der Aufarbeitung, die bis jetzt noch nicht wirklich gewürdigt wurden. Raim präsentierte dazu eine Zwischenbilanz: In einer von ihr miterstellten Datenbank des Instituts für Zeitgeschichte in München finden sich 36.386 Strafverfahren. Das Jahr 1948 markierte dabei mit 4.160 Verfahren und ungefähr 5.200 Angeklagten einen absoluten Höhepunkt.

Blickt man nach diesem hier nur in Ausschnitten zu leistenden kurzen Querschnitt aktueller Forschungsberichte noch einmal auf die Geschichte der Geschichtsschreibung über die nationalsozialistische Vergangenheit Österreichs, so kann man den in Innsbruck sichtbaren Fortschritt der letzten Jahre erst angemessen würdigen. Noch im Jahre 1994, kurz nach dem Ende der Waldheim-Affäre, beklagte Brigitte Bailer vom Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW): "Beträchtliche Forschungslücken bestehen nach wie vor im Bereich der Täterforschung, aber vor allem bei den auf die Aufarbeitung der nationalsozialistischen Epoche durch die Zweite Republik abzielenden Themenstellungen." In Innsbruck 2008 stand nun neben einer Betrachtung der Opfer auch ganz selbstverständlich die Täterforschung im Mittelpunkt der Vorträge, ebenso wie die von Bailer ebenfalls geforderte Geschichte des Umgangs der Zweiten Republik mit diesem Teil ihrer Vergangenheit. Der eingangs in Ausschnitten beschriebene Panel 7, zu dem noch unter anderem die Vorstellung eines Biografieprojektes über den österreichischen Hauptkriegsverbrecher Arthur Seyß-Inquart gehörte, ist dafür ebenso ein Beleg wie etwa Panel 44 über "Nationalsozialismus in österreichischen Museen und Gedenkstätten in den 70er Jahren". Die teilweise internationalen Ursachen dieser Entwicklung, etwa das Ende des Kalten Krieges, wären lohnender Gegenstand einer eigenen Untersuchung.

Kurzübersicht:

Panel 7: Nationalsozialismus und Geschichtspolitik
Werner Bundschuh (Dornbirn): Brücken schlagen – ehemalige Zwangsarbeiter(innen) aus der Ukraine zwischen Rückkehr und neuer Heimat (Region Vorarlberg)
Nicole Immler (Wien): Restitution und Entschädigung: Eine generationenübergreifende Erfahrung
Christina Kleiser (Wien): Der Holocaust und die Normativität des Bösen. Österreichische NS-Prozesse als Quelle eines philosophisch-historischen Projekts
Johannes Koll (Wien): Arthur Seyß-Inquart (1892–1946). Vorstellung eines Biografieprojekts

Panel 12: Politische Verfolgung im Nationalsozialismus: Fragestellung und Forschungsstand
Claudia Kuretsidis-Haider (Dokumentationsarchiv des österr. Widerstandes, Wien): Die politische Verfolgung durch das NS-Regime und der Diskurs über die Verfolgung des politischen Widerstands. Anmerkungen zu einer forschungsleitenden Begriffsverwirrung
Wolfgang Form (Forschungs- und Dokumentationszentrum Kriegsverbrecherprozesse der Philipps-Universität Marburg/Lahn): Komparative Betrachtungen zum NS-Feindstrafrecht in Österreich und Deutschland. Ergebnisse eines Forschungsprojekts
Ursula Schwarz (Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes, Wien): Landesverrat als Ausdruck politischer NS-Strafjustiz
Franz Scharf (Oberösterreichisches Landesarchiv, Linz): Kriminalitätsbekämpfung als politische Verfolgung am Beispiel Oberdonau

Panel 27: Geisteswissenschaften im Nationalsozialismus:
Anstöße jenseits der Disziplinen
Petra Svatek (Wien): Südostforschung in Wien während des Nationalsozialismus
Dirk Rupnow (Wien): Rasse und Geist: Definitionen und Diagnosen des "Jüdischen" in der NS-Judenforschung
Alexander Pinwinkler (Wien): Konstruktionen des Volkstums in historisch-kulturwissenschaftlichen Forschungen an der deutschen Reichsuniversität Straßburg, 1941–1944
Ingo Haar (Wien): „Volkstumsforschung“ in Österreich von 1918/19 bis 1945

Panel 32: Nachkriegsprozesse und Täterforschung
Harald Knoll (Ludwig Boltzmann-Institut für Kriegsfolgen-Forschung, Graz): Funktionsträger-Innen österreichischer Herkunft in der Kommandostruktur von Konzentrationslagern, Vernichtungslagern, Einsatzgruppen. Zielstellungen eines Forschungsprojekts
Winfried R. Garscha (Zentrale österreichische Forschungsstelle Nachkriegsjustiz, Wien): Die Nachkriegsjustiz als Gegenstand der Rechts-, Politik- und Geschichtswissenschaft. Der österreichische Forschungsstand im europäischen Vergleich
Edith Raim (Institut für Zeitgeschichte, München): Anmerkungen zu den Dimensionen der Verfolgung von NS-Verbrechen in der unmittelbaren Nachkriegszeit in Westdeutschland

Panel 36: Medizin und Geschlecht im Nationalsozialismus.
Zwangsarbeit – Zwangsabtreibung – Zwangssterilisation
Kommentar: Gabriella Hauch (Institut für Frauen- und Geschlechterforschung der Universität Linz)
Gabriele Czarnowski (Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie, Medizinische Universität Graz): „Russenfeten“. Abtreibung und Forschung an schwangeren Zwangsarbeiterinnen in der Universitätsfrauenklinik Graz 1943–45
Claudia Spring (Wien): „Bei abermaliger Weigerung wird polizeilicher Zwang in Anwendung gebracht werden müssen“. Zwangssterilisationen in der Ostmark
Herwig Czech (Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes, Wien): Biopolitik und Zwangsarbeit. Gesundheits- und bevölkerungspolitische Implikationen des „Ausländereinsatzes“ im Reichsgau Wien

Panel 44: Nationalsozialismus in österreichischen Museen und
Gedenkstätten in den 70er Jahren
Bertrand Perz (Institut für Zeitgeschichte der Universität Wien): Museum Mauthausen: Konzeption und Entstehung der ersten historischen Dauerausstellung in der KZ-Gedenkstätte Mauthausen zwischen 1963 und 1970
Peter Larndorfer (Wien): Die Ausstellungen des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes (1978/2005) – ein Vergleich
Heidemarie Uhl (Österreichische Akademie der Wissenschaften, Wien): Die Errichtung der Österreichischen Gedenkstätte im Staatlichen Museum Auschwitz-Birkenau (1978)


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