Politische Öffentlichkeit im Spätmittelalter. Herbsttagung des Konstanzer Arbeitskreises für Geschichte e.V.

Politische Öffentlichkeit im Spätmittelalter. Herbsttagung des Konstanzer Arbeitskreises für Geschichte e.V.

Organisatoren
Martin Kintzinger, Universität Münster; Bernd Schneidmüller, Universität Heidelberg
Ort
Reichenau
Land
Deutschland
Vom - Bis
07.10.2008 - 10.10.2008
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Von
Matthias Heiduk, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

Organisation und Leitung der Herbsttagung des Konstanzer Arbeitskreises vom 7. bis 10. Oktober 2008 zum Thema „Politische Öffentlichkeit im Spätmittelalter“ übernahmen MARTIN KINTZINGER (Münster) und BERND SCHNEIDMÜLLER (Heidelberg).1 In ihren Einführungen näherten sie sich dem Tagungsthema vom gegenwärtigen Verständnis her an, nach dem in der Demokratie Politik öffentlich zu sein habe. Davon ausgehend stelle sich an das Mittelalter die Frage nach den Verfahren der politischen Teilhabe. Nach der Definition von Jürgen Habermas stehe der neuzeitliche Staatsbegriff der mittelalterlichen Ständeordnung entgegen. Demnach müsse das Verhältnis der Repräsentation des Politischen und der Öffentlichkeit hinterfragt werden. Dazu dienten die Formen der politischen Kommunikation, die im Mittelalter auf mehrere Öffentlichkeiten abzielen konnte. Im Verlauf der Tagung seien Reichweiten und Segmentierungen der Kommunikation, die Macht der Öffentlichkeit und die Frage nach der Politik als Kommunikationsraum im Blickpunkt zu behalten.

Unter dem Titel „Der politische Ton. Musik in der öffentlichen Repräsentation“ eröffnete SILKE LEOPOLD (Heidelberg) den Vortragsreigen. Die Referentin ging von generellen Überlegungen über die Öffentlichkeitswirkung von Musik im Spätmittelalter aus. Zu trennen seien die klangliche Aufführung und die schriftliche Überlieferung von Musik. Beides erreiche eine unterschiedliche rezeptive Öffentlichkeit. Während sich der Witz der Schriftfassung einer Komposition nur musikalisch gebildeten Lesern erschlossen habe, wären im Falle einer Aufführung unterschiedliche Wirkungsgrade zu berücksichtigen. Das Verhältnis von Aufführungspraxis und schriftlicher Überlieferung lasse sich bis zum 18. Jahrhundert auf die Formel bringen, dass je repräsentativere Funktionen Musik erfüllen sollte sie umso anspruchsloser gestaltet und daher entsprechend weniger der Fixierung für würdig befunden worden sei. Diese Grundsätze verdeutlichte Leopold an Beispielen, die sie mit Hilfe von Tonaufnahmen veranschaulichte. Die im Rahmen des Fasanenfestes zu Lille 1454 dargebotene „Lamentatio Sanctae Ecclesiae“ Guillaume Dufays habe neben der rezeptiven Öffentlichkeit der Festbesucher durch die schriftliche Verbreitung eine nahezu gesamteuropäische Öffentlichkeit erreicht. Für eine nationale spanische Musikkultur stünden Kompositionen des Juan del Encina mit Liedern im Bauernton. Besonders typisch für den zeitgenössischen Geschmack um 1500 seien die Werke des Heinrich Isaac. Dessen Musik für den Reichstag in Konstanz von 1507 beispielsweise habe zunächst nur die unmittelbar anwesende Öffentlichkeit erreichen sollen.

Den zweiten Sitzungstag eröffnete KLAUS OSCHEMA (Heidelberg) mit dem Beitrag „Die Öffentlichkeit des Politischen“. Oschema verwies auf die Forschungskontroversen um das Öffentlichkeitskonzept nach Jürgen Habermas, der vor dem Buchdruck nur eine repräsentative Öffentlichkeit angenommen habe. Eine Annäherung an das Phänomen über den Begriff der Kommunikation erscheine viel versprechend. Im Folgenden stellte Oschema zwei Kategorien in den Vordergrund, die öffentliche Meinung und den öffentlichen Raum. Die Massaker von 1418 in Paris verdeutlichten eine öffentliche Meinung, die als Resonanzkörper politischer Aktion Eigendynamik entwickelt habe. Versuche der Reglementierung ließen sich beispielsweise an den Publikation von Friedensverträgen durch Ausrufer erkennen. Auf der Ebene des politischen Traktats zeige das Beispiel des Jean Juvénal, wie öffentliche Meinung als Raum der Begegnung zwischen Herrscher und Untertanen gesehen worden sei. Die Reaktionen der Untertanen würden bei Juvénal als eine Art Naturkraft dargestellt, die zur Legitimation nur begrenzt beitragen könne. In Paris als Schauplatz der Parteienbildung zu Anfang des 15. Jahrhunderts sei die auch optisch demonstrierte Präsenz der Beteiligten von Bedeutung gewesen. Dass solche Formen der Repräsentation auch scheitern konnten, widerspreche der Auffassung von Habermas, der nur eine akklamatorische Öffentlichkeit ausgemacht habe. Öffentlichkeit im Spätmittelalter könne als Wahrnehmungsraum verstanden werden, in dem politische Handlungen sichtbar würden.

CHRISTOPH MEYER (München) untersuchte in seinem Beitrag „Die Öffentlichkeit von Recht und Gericht“ das Verhältnis von Öffentlichkeit und Gericht nach Form und Funktion von Publizität, nach dem Verhältnis von Recht und Gerichtsöffentlichkeit und nach der Öffentlichkeit im Strafvollzug. Eine zentrale Funktion sei der Publizität durch die Sichtbarmachung der Beweisführung zugekommen. Doch physische und räumliche Faktoren hätten die Einschränkung auf eine Teilöffentlichkeit befördert. Heimlichkeit habe aber den Verdacht der Illegalität begünstigt, weshalb eine Kontrolle durch einen möglichst großen Personenkreis angestrebt worden sei. Davon zeuge etwa die mündliche Kundbarmachung. Im dinggenossenschaftlichen Recht sei Gerichtsöffentlichkeit durch das Schöffengericht hergestellt worden. An die Stelle genossenschaftlicher Regelungen sei aber zunehmend die Einwirkung der Obrigkeit getreten. Dazu beigetragen habe der gelehrte Berufsrichter, der die Schöffen und mit ihnen die Mündlichkeit verdrängt habe. Als neuer Weg der Wahrheitsfindung löste, so Meyer, die Inquisition das frühe Prozesswesen ab. Die Öffentlichkeit sei damit ausgeschlossen und nur zur Vermittlung einer Entscheidung angestrebt worden. Im Strafvollzug habe die Öffentlichkeit Anstöße durch die Praxis der Abschreckung erhalten, wie das Beispiel der öffentlichen Unehrlichmachung des Ulrich Tendrich 1462 in Augsburg erweise. Zusammenfassend zeige das Verhältnis von Öffentlichkeit, Kommunikation und Institution im mittelalterlichen Rechtswesen das öffentliche Strafrecht im „status nascendi“.

Am Nachmittag führte JÖRG PELTZER (Heidelberg) das Programm mit seinem Beitrag über „Die Öffentlichkeit von fürstlichem Rang und Amt“ fort. Peltzer legte die Beobachtung zugrunde, dass Rang erst in der Öffentlichkeit entstehe und seine Reichweite durch Öffentlichkeit bestimmt werde. Im Folgenden untersuchte Peltzer die Öffentlichkeit der Vergabe von Reichsfürsten- und Hoferzämtern. Den geeigneten Rahmen für den Akt der Belehnung mit dem Reichsfürstentitel hätten Hoftage geboten. Durch die Anwesenheit weiterer Fürsten, die eine Teilöffentlichkeit darstellten, sei die Investitur sinnfällig geworden. Das Erzamt habe seine Bedeutung durch das Vorwahlrecht und schließlich das Kurfürstenkolleg erhalten. Mit der Goldenen Bulle, in der die Auftritte von König und Kurfürsten geregelt worden seien, habe Karl IV. die Erzämter nochmals aufgewertet. Die Konkurrenz um die Titel verdeutliche das Kopialbuch des Pfalzgrafen, in dem der vergebliche Versuch Herzog Rudolfs von Österreich, in den Jahren 1358/ 59 ein Erzjägermeisteramt zu erschleichen, festgehalten worden ist. Zusammenfassend erlaube die Betrachtung von Rang und Amt eine Identifizierung von mittelalterlichen Teilöffentlichkeiten. Die Anwesenheit der Reichsfürsten habe die königliche Reichweite über das Reich bestimmt und damit eine Art „Gesamtöffentlichkeit“ des Reiches repräsentiert. Als reichsfürstliche Elite hätten sich die Kurfürsten wiederum aus der Rangaufwertung der Erzämter um 1300 entwickelt.

Im öffentlichen Abendvortrag im Konstanzer Konzilsgebäude thematisierte PAVLÍNA RYCHTEROVÁ (Konstanz/ Wien) „Die Verbrennung des Jan Hus als europäisches Ereignis“. Als primärer Resonanzraum für das Wirken von Jan Hus sei zunächst der städtische Raum zu betrachten. Prag habe die Kulisse für den Karrierestart des Predigers gebildet. Den Anlass für sein öffentlichkeitswirksames Auftreten habe eine Universitätsdebatte um den Kreuzzugsaufruf gegen Neapel gegeben. Mit seinen Predigten habe Hus über die Universität hinaus die Bürger angesprochen. Die Laufbahn als charismatischer Führer sei vergleichbar mit der des Girolamo Savonarola in Florenz. Doch im Gegensatz zu diesem habe Hus über die Stadt hinaus gewirkt. Die Nachricht von seinem Tod habe dann auch erst für eine Verklärung gesorgt, die zu einer kollektiven Verehrung Hus´ als Märtyrer geführt habe. Wesentlichen Anteil daran besitze die Erzählung des Peter von Mladoniowitz, die auch einer tschechischen Filmproduktion über Jan Hus zugrunde liegt, mit der Rychterová in Auszügen ihren Ereignisbericht unterlegte. Diese kollektive Vereinnahmung des Jan Hus in Böhmen unterscheide sich wiederum von dem Nachwirken Savonarolas in Florenz, der eine tiefe Spaltung der dortigen Gesellschaft hinterlassen habe. Hus´ Auseinandersetzung mit der Kurie habe durch das Konzil und die Folgen eine europäische Dimension von Öffentlichkeit erreicht.

Den zweiten Konferenztag eröffnete BIRGIT STUDT (Freiburg) mit ihrem Referat über „Geplante Öffentlichkeit: Propaganda“. Als Ziel ihres Beitrags benannte Studt eine Vereindeutigung des Propaganda-Begriffs und die Herausstellung seiner Operabilität für historische Untersuchungen. Drei Punkte seien auf mittelalterliche Kommunikationsmethoden anwendbar: die kommunikative Form von Machtausübung, die Darstellung von Unausweichlichkeit zur Sicherung von Verhaltensprämissen und die Androhung von Sanktionen im Falle der Ablehnung. Eine geeignete Quellengattung für die Untersuchung bilde die spätmittelalterliche Chronistik mit den ihren Begleitquellen. Diese gäben Informationen über geplante Öffentlichkeiten, Darbietungsformen und andere Strategien der Informationsweitergabe. Als Beispiel für die Funktionsweisen mittelalterlicher Propaganda führte Studt die kirchliche „Öffentlichkeitsarbeit“ gegen die Hussiten an. Parallel zur ersten Kreuzzugsbulle Papst Martins V. von 1420 für Kaiser Sigismund hätten päpstliche Legaten weitere Bullen gestreut. Zu den kurialen Steuerungsmechanismen zählten auch Kreuzzugsaufrufe und Maßnahmen wie das Freitagsläuten. Weitere Propagandabeispiele ließen sich an Konflikten wie dem Mainzer Stiftskrieg ablesen. Die Steuerungsversuche der städtischen Öffentlichkeit durch Aushänge, Reimsprüche und andere Mittel seien reich dokumentiert. Gerade im Konflikt um den Mainzer Erzstuhl fänden abgestufte Teilöffentlichkeiten Erwähnung: neben Domkapitel und Stadtklerus seien die Verbündeten und eine breitere städtische Öffentlichkeit angesprochen worden. Eine Verquickung von kirchlichen und weltlichen Ritualen habe als Verstärker der Kontakte zwischen Obrigkeit und Untertanen dienen können.

Der Propaganda folgte HEIKE MIERAU (Münster) mit dem Beitrag „Verdeckte Kommunikation: Gerüchte“. Zunächst erklärte Mierau ihr Verständnis von Öffentlichkeit, wonach die res publica christiana als eine Partizipation der Glieder der Christenheit und damit als öffentlicher Resonanzraum verstanden werden könne. In den Konzilien zeigten sich Foren der christlichen Öffentlichkeit. Die fama fungiere als eine Trägerin der öffentlichen Meinung. Ihre Rolle im Umfeld der Konzilien von Konstanz und Pisa könne durch eine zeitgenössische Satire aufgezeigt werden, in der der Papst der Häresie bezichtigt werde. Fama stelle dabei eine konkrete Anklage dar. Um sich vor Nachstellungen zu schützen, hätten die Urheber von Gerüchten ihre Identität verdeckt. Die Anonymität habe gleichwohl die Stellung eines Sprechers zugunsten einer globalen Aussage in den Hintergrund gerückt. Fama habe so als Stimme Gottes wirken können, wenn angesichts des Versagens übergeordneter Instanzen das Ordnungsgefüge als gestört galt. Als quasi Bestandteil der göttlichen Sphäre mussten demnach famas Anklagen von den Obrigkeiten ernst genommen werden. Fama erscheine so als eine eigene Kategorie partieller Öffentlichkeit. In der Neuzeit stelle sie keine vox dei mehr dar. Gleichwohl habe sie in der langen Entwicklung zu einer Mehrheitsöffentlichkeit ihre Bedeutung gehabt.

Im ersten Referat des Nachmittags unter dem Titel „Humanistischer Diskurs und politische Öffentlichkeit um 1500“ konstatierte CASPAR HIRSCHI (Cambridge, UK) die marginale Rolle des Renaissance-Humanismus in der Öffentlichkeitsforschung. Dem entgegen wollte Hirschi die Positionierung des Humanismus gegenüber der Politik, die von den Humanisten genutzten oder generierten Formen von Öffentlichkeit und den Sitz des Humanismus zwischen Mittelalter und Moderne thematisieren. Gemäß ihrer Auffassung von humanitas hätten die Humanisten gegenüber der Politik eine Verbindung von Herrschaftswissen und „Allgemeinbildung“ eingefordert. Im spätrepublikanischen Rom seien dafür Vorbilder gesehen worden, die die Humanisten über die Rhetorik zu erreichen versuchten. Rhetorische Kriterien bestimmten dann auch humanistische Differenzierungen von Öffentlichkeit. Zu unterscheiden wäre demnach eine zeremoniell-festliche Öffentlichkeit, an die sich die demonstrative Rede richte, die mit der deliberativen Rede angesprochenen politischen Entscheidungsträger und eine richtende Öffentlichkeit, der das Genus der Gerichtsrede vorbehalten gewesen sei. Doch begleitete diese politische Rede eine weitgehende Wirkungslosigkeit. Mit Hilfe des Buchdrucks kreierten die Humanisten ihre eigene Öffentlichkeit in literarischer Gestalt. Damit gebe der Humanismus aber ein Muster ab, das auf moderne Entwicklungen verweise. Denn das Habermas-Diktum, in der herrschaftsfreien bürgerlichen Öffentlichkeit der Moderne setze sich in der Politik das Argument durch, stelle eine Illusion in humanistischer Tradition dar.

Am Ende des dritten Konferenztages sprach MICHAEL JUCKER (Luzern) über „Konflikte, Ereignisse, Traditionen: Kommunikative Beobachtungen und Befunde zu den Öffentlichkeiten des Kriegswesens (13.-16. Jahrhundert)“. Bei der Auseinandersetzung um Kriegsfolgen stelle sich die Frage, so Jucker, welcher Strategien es bedurfte, um getanes Unrecht vergessen zu machen. Einen ersten Untersuchungsschwerpunkt legte Jucker dabei auf die Darstellung des Gunther von Pairis über die Teilnahme seines Abtes Michael am Kreuzzug von 1204. Nach seinem Reliquienraub habe sich auch Michael einer Rechtfertigung unterziehen müssen. Gunther von Pairis sei dem durch fünf Motive nachgekommen: So bilde er Analogien zur Hagiographie und Heilsgeschichte und die Handlungen des Abtes entsprächen im Text der Vorsehung Gottes. Zudem nehme der vermeintlich notwendige Schutz der Reliquien ebenso wie ein Rachebedürfnis an den hochmütigen Byzantinern einen prominenten Platz ein. Vergleichbare Legitimierungsmuster sah Jucker im Kontext der Burgunderbeute der Eidgenossen. Der negativen Reaktion des europäischen Adels seien die Eidgenossen mit öffentlichen Apologien wie der Chronik des Diepold Schilling entgegengetreten. Dort würde das Scheitern Karls des Kühnen als Gottesstrafe hingestellt, verursacht durch vermeintlichen Wortbruch. Dem Herzog stünden bei Schilling die frommen Eidgenossen gegenüber, die quasi zum neuen Stamm Israels stilisiert würden Beide Beispiele zeugten von der situativen Nutzung mittelalterlicher Öffentlichkeit, bei der öffentliche Taten als gute Taten bewertet worden seien.

In seiner Zusammenfassung der Beiträge am Morgen des vierten Konferenztages stellte NIKOLAS JASPERT (Bochum) fünf Deutungsebenen der behandelten Öffentlichkeiten im Mittelalter fest. Die erste Ebene ergebe sich aus der Identifizierung einer Öffentlichkeit mit dem Gemeinwesen, aber auch eine reichsweite Öffentlichkeit und schließlich die Gesamtheit der Christen als universaler Diskursraum zeigten sich. Segmentierte Öffentlichkeiten eröffneten sich hingegen durch Begrenzungen der Zugänglichkeit. Der Begriff Teilöffentlichkeit suggeriere aber den Teil eines Ganzen, was Probleme aufwerfe. Alternativ biete sich die Kategorie der Kommunikationsgemeinschaften an. Im Verhältnis Öffentlichkeit und Publizität zeige sich das Öffentliche als das Bekanntgemachte. Öffentlichkeit habe sich zudem als diskursives Widerlager von Herrschaft dargestellt. Als öffentlich könne auch der kulturell konstruierte Ort der Kommunikation aufgefasst werden. Für die weitere Erforschung politischer Öffentlichkeit im Mittelalter sah Jaspert aus den Diskussionen der Tagung sechs Perspektiven erwachsen. Zu bedenken seien die Gliederung von Kommunikationsräumen, die Reichweite und Zusammensetzung von Öffentlichkeit, die Macht der politischen Öffentlichkeit als Handlungsoption und Sichtbarmachung von Ordnung, die Rücksicht auf imaginierte Öffentlichkeit, institutionelle Rahmenbedingungen und die Dynamik von Entwicklung und Wandel.

Konferenzübersicht:

MARTIN KINTZINGER (Münster)/ BERND SCHNEIDMÜLLER (Heidelberg):
Einführung in das Tagungsthema

SILKE LEOPOLD (Heidelberg):
Der politische Ton. Musik in der öffentlichen Repräsentation

KLAUS OSCHEMA (Heidelberg):
Die Öffentlichkeit des Politischen

CHRISTOPH MEYER (München):
Die Öffentlichkeit von Recht und Gericht

JÖRG PELTZER (Heidelberg):
Die Öffentlichkeit von fürstlichem Rang und Amt

PAVLÍNA RYCHTEROVÁ (Konstanz/ Wien):
Die Verbrennung des Jan Hus als europäisches Ereignis

BIRGIT STUDT (Freiburg im Breisgau):
Geplante Öffentlichkeit: Propaganda

HEIKE MIERAU (Münster):
Verdeckte Kommunikation: Gerüchte

CASPAR HIRSCHI (Cambridge UK):
Humanistischer Diskurs und politische Öffentlichkeit um 1500

MICHAEL JUCKER (Luzern):
Konflikte, Ereignisse, Tradition: Kommunikative Beobachtungen und Befunde zu den Öffentlichkeiten des Kriegswesens (13.-16. Jahrhundert)

NIKOLAS JASPERT (Bochum):
Zusammenfassung

Anmerkung:
1 Eine ausführlichere Fassung des Tagungsberichts befindet sich auf <http://www.konstanzer-arbeitskreis.de/information.htm> (24.11.2008).


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