Verhandelte Vergangenheit. Deutsche und amerikanische Perspektiven in den Nuremberg Military Tribunals 1946-1949

Verhandelte Vergangenheit. Deutsche und amerikanische Perspektiven in den Nuremberg Military Tribunals 1946-1949

Organisatoren
Kim C. Priemel, Europa-Universität Viadrina Frankfurt an der Oder; Alexa Stiller, Universität Bern
Ort
Frankfurt an der Oder
Land
Deutschland
Vom - Bis
23.04.2009 - 25.04.2009
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Von
Irina Schulmeister, Internationales Max-Planck Forschungskolleg für vergleichende Rechtsgeschichte, Goethe Universität Frankfurt am Main

Im April 1949 ging der letzte der zwölf Prozesse vor den Nuremberg Military Tribunals (NMT) zu Ende. Bei diesen US-amerikanischen Kriegsverbrecherprozessen sind Angehörige der Funktionselite des Dritten Reiches vor allem wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen angeklagt und verurteilt worden. Das historische wie juristische Interesse an den Nürnberger Prozessen als völkerrechtliche Präzedenzfälle ist seit den 1990er-Jahren angesichts der Weiterentwicklung des Völkerstrafrechts und der Schaffung etlicher Internationaler Strafgerichtshöfe konstant hoch. Umso mehr verwundert es, dass die zwölf NMT-Prozesse in ihrer Gesamtheit in der Forschung bislang wenig beachtet wurden, sondern als bloße „Nachfolgeprozesse“ des Prozesses vor dem Internationalen Militärgerichtshof (IMT) gesehen wurden.1 Die Konferenz „Verhandelte Vergangenheit“ verfolgte dementsprechend das Ziel, den spezifischen Charakter der NMT-Prozesse herauszuarbeiten und den historischen Ort dieser von 1946 bis 1949 stattgefundenen Verfahren zu bestimmen. Wie der Titel bereits verdeutlicht, standen im Mittelpunkt der Tagung besonders die Fragen, wie im Verlauf der Prozesse der NS-Staat in seiner Gesamtheit, die Komplizenschaft der Funktionselite und ihr Anteil an den Verbrechen analysiert, interpretiert, beurteilt und rezipiert wurde, welche Narrative in Nürnberg entstanden und welche sich perpetuierten.

In ihren einführenden Worten hoben Kim C. Priemel und Alexa Stiller hervor, dass die Militärgerichtsverfahren als binationale Orte der Aushandlung der Hoheit über die Vergangenheitsinterpretation und zukünftige Gestaltung der Ordnung zu sehen seien.2 Demgemäß untersuchten die internationalen Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Tagung die einzelnen Prozesse insbesondere auf die Verhältnisse zwischen den Strategien und Argumentationen der Anklage auf der einen Seite und der Verteidigung auf der anderen, der Konzeption der Prozesse im Vorfeld und ihres Ausgangs im Sinne des Urteils sowie in Hinblick auf historische Narrative und juristische Implikationen, die den einzelnen Prozessen folgten.

Im ersten Panel zum Thema „Rechtsgrundlagen und Rechtsschöpfung/ Creating the Legal Basis“ machte DANIEL MARC SEGESSER (Bern) den Auftakt mit einer Analyse des Tatbestandes „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“. Dabei beleuchtete er sowohl die historischen Wurzeln des Tatbestandes als auch dezidiert die Rolle dieses Tatbestands in den NMT-Prozessen. Er hob hervor, dass der Tatbestand des Verbrechens gegen die Menschlichkeit, der noch vor dem IMT eine untergeordnete Rolle gespielt hatte, durch eine juristische Modifikation im Kontrollratsgesetz Nr. 10 bei den Verfahren zwischen 1946 und 1949 quantitativ am häufigsten zu Verurteilungen führte. LAWRENCE DOUGLAS (Amherst) ging der Frage nach, wie sich die Beteiligten der NMT den juristischen Herausforderungen der Prozesse stellten, so dem Vorwurf des Verstoßes gegen den nulla poene Grundsatz, der Frage nach der rechtliche Zuständigkeit der Gerichte sowie der komplexen Frage, ob die nationalsozialistischen Gesetze ein Beispiel für die Vollendung oder das Scheitern des Rechtspositivismus darstellten, das heißt ob sie als illegal laws anzusehen seien.

Das zweite Panel behandelte die US-amerikanischen Staatsanwälte, Researcher und Analysten. TIM B. MÜLLER (Berlin) gab einen Einblick in die prozessrelevante Forschung des amerikanischen Kriegsgeheimdienstes OSS, dessen Arbeit zu einem großen Teil von deutsch-jüdischen Emigranten geleistet wurde, darunter Franz Neumann, Herbert Marcuse und Otto Kirchheimer. Die von ihnen gesammelten Informationen und Analysen lieferten wichtige Erkenntnisse über das Funktionieren des NS-Systems, welche direkt in die Planung, Organisation und inhaltliche Ausgestaltung der Prozesse einflossen. JONATHAN BUSH (Washington) beleuchtete die Heterogenität der Mitarbeiter der Anklagebehörde. Unter den gut 200 Anwälten befanden sich Emigranten, junge Hochschulabsolventen und New Dealers. Eine gemeinsame politische Denkschule gab es zwar nicht, sie waren jedoch alle vom links-liberalen Zeitgeist der 1930er-Jahre beeinflusst. Eine weitergehende Betrachtung der beruflichen und persönlichen Hintergründe sowie der nachfolgenden Karrierewege der an den Prozessen beteiligten Juristen erscheint insgesamt vielversprechende neue Erkenntnisse liefern zu können.

Abgerundet wurde der erste Tag der Tagung durch einen öffentlichen Vortrag von DONALD BLOXHAM (Edinburgh). Er sprach über die Bedeutung der Nürnberger Prozesse als Orte der verhandelten Geschichte und als Ereignisse, die selbst Geschichte wurden sowie über die Konsequenzen und Implikationen in historischer und juristischer Perspektive, die die Nürnberger Prozesse zeitigten.

Am zweiten Tag der Konferenz lag der Betrachtungsschwerpunkt bei der Untersuchung der einzelnen Prozesse, ihrer Planung, Dynamiken und ihres Ausgangs. AXEL DRECOLL (München) eröffnete das Panel zu den Industriellenprozessen mit einem Beitrag über die Anklage- und Verteidigungslinien im Flick-Prozess. Dieses Verfahren war nicht nur ein sehr wichtiger Bestandteil des US-amerikanischen Reeducation-Programms, sondern stand auch in der Tradition der Antitrust-Politik in den USA, die nach 1945 mittels einer Dekartellisierung auch in Westdeutschland implementiert werden sollte. KIM C. PRIEMEL (Frankfurt) zeigte auf, dass die amerikanische Anklage im Krupp-Prozess einer bestimmten Geschichtsinterpretation folgte. Sie wertete Krupps Unternehmen als Verkörperung einer historischen Kontinuität deutscher Wirtschaft und Politik von Bismarck zu Hitler. Die Verteidiger sowie andere deutsche Unternehmer betrachteten Krupp dagegen als ein wichtiges Symbol der deutschen Industrie. STEPHAN H. LINDNER (München) beschäftigte sich in seinem Beitrag mit dem Prozess gegen die führenden Manager der I.G. Farbenindustrie AG. Das charakteristische an diesem Prozess war der lange Nachklang in publizistischer Form durch die Beteiligten selbst: Vertreter der Anklage werteten auch Jahrzehnte später das Urteil als zu milde, während Verteidiger und ehemalige Angeklagte von „Siegerjustiz“ sprachen. Einen vierten Beitrag zu diesem Panel steuerten FRANCOISE BERGER (Grenoble) und HERVE JOLY (Lyon) bei. Ihr gemeinsamer Vortrag zum Röchling-Prozess weitete die Grenzen der NMT-Prozesse produktiv aus. Dieser von der französischen Besatzungsverwaltung initiierte Prozess war ebenfalls ein internationales Tribunal, basierte gleichermaßen auf dem Kontrollratsgesetz Nr. 10 und steht damit in einer Linie mit den Nürnberger Prozessen. Allerdings stieß der Röchling-Prozess sowohl in Frankreich und Deutschland als auch im weiteren Ausland auf wenig Resonanz – und dies, obwohl dem Unternehmer Röchling für Frankreich die gleiche Bedeutung zugesprochen wurde, wie Krupp für Deutschland.

Im folgenden Panel wurde den Fragen nachgegangen, ob die ersten beiden Fälle vor den NMT Folgen des IMT waren oder als Präzedenzfälle gesehen werden können. Daran anknüpfend charakterisierte PAUL WEINDLING (Oxford) den Ärzte-Prozess (Fall 1) als bedeutsamen „starter trial“. Der Prozess war ein Präzedenzfall für die nachfolgenden Verfahren und beeinflusste diese in ihrer prozessrechtlichen Ausgestaltung, der Anklagestrategie, Beweisführung und der Urteilsfindung. LUTZ BUDRASS (Bochum) berichtete über die Besonderheiten des Milch-Prozesses (Fall 2). Dieser Prozess war wiederum eindeutig eine Folgewirkung des Hauptkriegsverbrecherprozesses, in dem Milch als Zeuge ausgesagt und sich selbst in eine Linie mit Speer und Sauckel gestellt hatte. Milch wurde jedoch in den Anklagepunkten der Sklavenarbeit und Beteiligung an medizinischen Experimenten nicht zur Rechenschaft gezogen. Die Wahrnehmung der Luftwaffe in den folgenden Jahrzehnten als den ausdrücklichen Teil der Wehrmacht mit den „saubersten Händen“ kann als eine Konsequenz des Prozesses gesehen werden

Im letzten Panel des zweiten Konferenztages richtete sich der Blick auf die SS-Prozesse. HILARY EARL (North Bay) machte den Auftakt mit der Darstellung des Einsatzgruppen-Prozesses. Dieses Verfahren, das den Massenmord an der sowjetischen Bevölkerung, insbesondere der jüdischen, fokussierte, unterschied sich von anderen Verfahren durch seine Stringenz und Schnelligkeit. Eine große Bedeutung erhielt der Prozess besonders für die später einsetzende wissenschaftliche Erforschung des Holocaust, gleichwohl die Interpretation, die von der Anklage entwickelt wurde, eine intentionalistische war, die den Massenmord auf Hitlers Antisemitismus zurückführte und aus diesem Grund kaum Erkenntnisse über die Motivation der direkten Täter zum Vorschein brachte. JAN ERIK SCHULTE (Bochum), der das Nürnberger Gerichtsverfahren gegen Oswald Pohl näher beleuchtete, ging auf die Disparität der institutionell versus individuell ausgerichteten Anklagestrategie ein, die bereits im Verlauf der Vorbereitung des Prozesses entstand. Die Anklagebehörde baute das Verfahren gegen das Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt der SS schließlich auf einem „institutional approach“ auf und wertete – ganz im Sinne Eugen Kogons, der als Zeuge der Anklage in diesem Prozess fungierte – die SS als „Staat im Staat“. Damit trug der Pohl-Prozess stark zur Etablierung eines wirkmächtigen historischen Narrativs bei. ISABEL HEINEMANN (Münster) behandelte den so genannten RuSHA-Prozess. Die dort verhandelte Germanisierungspolitik der SS wurde von den US-amerikanischen Staatsanwälten explizit als eine genozidale Politik unter Rückgriff auf Raphael Lemkins Genozid-Konzept beurteilt. Im Gegensatz dazu fiel das Urteil jedoch recht milde aus. Darüber hinaus kam es zu einigen eklatanten Fehleinschätzungen über die SS-Volkstumspolitik, die wiederum den Blick der Forschung bis in die 1990er-Jahre verstellen sollten.

In der Vormittagssitzung des nächsten Konferenztages wurde die Analyse der einzelnen Prozesse der Nuremberg Military Tribunals fortgesetzt. Im ersten Panel referierte RALF OBERNDÖRFER (Berlin) über die amerikanischen Richter im Juristen-Prozess. Die Richter der NMT hatten zunächst vor allem die Aufgabe das für die Verfahren gültige Prozessrecht, die Rules of Procedure, festzulegen. Der Fokus seines Beitrages richtete sich vor allem auf die juristischen und prozessualen Probleme, denen die Richter gegenüberstanden. Auch die Selbstwahrnehmung der Richter als Amerikaner in Deutschland und das Bild, das sie von der deutschen Richterschaft hatten, spielte eine zentrale Rolle sowohl im Vortrag als auch bei der anschließenden Diskussion. DIRK PÖPPMANN (Bochum) stellte im Anschluss die Dynamik des Wilhelmstraßen-Prozesses dar. Dieser Prozess nimmt sowohl auf Grund seiner prominenten Besetzung als auch bezüglich seines Umfangs eine ganz besondere Stellung in den NMT-Verfahren ein. Ursprünglich als fünf einzelne Verfahren konzipiert, wurden diese 1948 aus zeitlichen und finanziellen Gründen zusammengelegt. Pöppmann verschob die Perspektive weg vom Hauptangeklagten (Ernst von Weizsäcker) hin zum Hauptverurteilten (Gottlob Berger). Dadurch konnte er aufzeigen, dass während des Verfahrens ein grundlegender Widerspruch in der Anklagestrategie entstand: Einerseits sollte der Beitrag der Ministerialbürokratie an den Verbrechen des NS sanktioniert werden, andererseits fokussierte man die Durchdringung des Staatsapparates durch die SS. Letztendlich wurde so aus einem Ministerialprozess ein SS-Prozess. Auch RALF AHRENS‘ (Potsdam) Beitrag widmete sich dem Wilhelmstraßen-Prozess. Er brachte die sechs Wirtschaftsmanager, die in diesem Verfahren vor Gericht standen, in den Blickwinkel der Untersuchung. Sowohl die Staatsanwälte, die die Argumentation und die Beweismittelführung gegenüber diesen Angeklagten vornahmen, als auch die Verteidiger waren zuvor an den anderen Industriellenprozessen beteiligt gewesen. Dieser letzte (Teil-)Wirtschaftsprozess der NMT sollte sich zum Kristallisationspunkt der Totalitarismusthese steigern; denn die Verteidigung argumentierte, dass die angeklagten Manager im totalitären NS-Regime nicht anders hätten handeln können und sich den Vorgaben der Rüstungssteigerung und Zwangsarbeiterrekrutierung hätten anpassen müssen.

Das folgende Panel thematisierte die beiden Prozesse gegen die Wehrmacht. FLORIAN DIERL (Berlin) und ALEXA STILLER (Bern) stellten in ihrem Beitrag zum „Südost-Generäle“-Prozess die Problematiken der Analyse der Verbrechen in Südosteuropa, wie sie die Anklagebehörde vorgenommen hatte, heraus: So wurde bspw. weder die Zusammenarbeit der Wehrmacht mit der SS gesehen, noch der Massenmord an der jüdischen Bevölkerung explizit thematisiert Darüber hinaus zeigten Dierl und Stiller insbesondere die Nachwirkungen des Prozesses auf, denn Telford Taylors Mitarbeiter gerieten wegen ihrer formalistischen und einseitigen Vorgehensweise kurz nach Beendigung des Verfahrens in scharfe Kritik. Aber auch die Richter und die Frage der Weiterentwicklung des Völkerstrafrechts durch den Prozess wurden von Dierl und Stiller kritisch beleuchtet. VALERIE HEBERT (Toronto) zeigte in ihrem Vortrag ebenfalls die zunehmende Kritik an den Kriegsverbrecherprozessen in der westdeutschen Gesellschaft auf. Das didaktische Potential der Prozesse wurde von den Amerikanern nicht vollends erkannt. Hebert plädierte dafür, die Nürnberger Prozesse auch als ein soziales Experiment zu verstehen und in diesem Sinne zu analysieren.

Das erste Panel am Nachmittag wendete sich den deutschen Verteidigern und ihrer gesellschaftlichen Einbindung in Nachkriegsdeutschland zu. HEIKE KRÖSCHE (Linz) stellte systematisch die Verteidigungsstrategien und -motive am Beispiel des Anwalts Hans Laternser im OKW-Prozess dar. Hierbei ergaben sich auch Fragen nach der personellen Verstrickung der Rechtsanwälte insgesamt mit dem Nationalsozialismus. JONATHAN WIESEN (Carbondale) beschäftigte sich in seinem Beitrag mit den organisatorischen Strukturen der deutschen Industriellen. Hinter der Kulisse wurde von dem „Industriebüro“ eine Verteidigungsstrategie für die Unternehmer und Manager ausformuliert. Das „Industriebüro“ erarbeitete eine Publicitystrategie, wie die deutschen Unternehmen mit der NS-Vergangenheit umgehen sollten, damit der Neuaufbau der Wirtschaft in Deutschland frei vonstatten gehen könnte und die Unternehmer des Vorwurfs der Komplizenschaft enthoben seien. Das Ergebnis war eine bestimmte Interpretation des Nationalsozialismus, ein Geschichtsbild, das in den frühen Jahren der BRD gesellschaftlich relevant werden sollte: Hitler galt als Demagoge, der die Massen verführt habe, welche ihn – und damit nicht die Unternehmer oder die Funktionselite – an die Macht gebracht hätten.

Das letzte Panel der Tagung zum Thema „Rezeption und Öffentlichkeit“ rundete schließlich das Programm ab. LAURA JOCKUSCH (Beerscheba/Leipzig) präsentierte ein gerade begonnenes Forschungsprojekt über die Wahrnehmung der Nürnberger Prozesse aus der Sicht Holocaustüberlebender in der US-Zone anhand von jüdischer - hauptsächlich jiddischer - Presse zwischen 1945 und 1950. Besonders der Einsatzgruppen-Prozess wurde aufmerksam verfolgt. Die jüdischen DPs waren jedoch schon recht bald über die Prozessführung enttäuscht, vor allem weil kein einziger Überlebender als Zeuge gehört wurde. MARKUS URBAN (Nürnberg) gab schließlich einen Einblick in die zeitgenössische Wahrnehmung der Prozesse in der deutschen Öffentlichkeit zwischen 1946 und 1949 sowie über die Bemühungen der amerikanischen Seite, die Nürnberger Prozesse doch noch als didaktisches Instrument der Reeducation zu nutzen. Letzteres schlug fehl, trotz Bemühungen bspw. Jurastudentinnen und –studenten nach Nürnberg einzuladen. Zudem wurden in der letzten Phase der NMT-Prozesse die Kriegsverbrecherprozesse in den deutschen Medien untrennbar mit der Kollektivschuldthese verknüpft und aus diesem Grund von der breiten Masse abgelehnt. Urbans Untersuchung über die veröffentlichte und öffentliche Meinung in Deutschland war damit ein gelungener thematischer Abschluss der Tagung.

Die anregenden Beiträge und fruchtbaren Diskussionen der Tagung haben eindrucksvoll gezeigt, dass die Prozesse vor den Nuremberg Military Tribunals ein eigenes historisches und juristisches Untersuchungsfeld darstellen und ihren eigenen Ort in der deutschen und US-amerikanischen (Beziehungs-)Geschichte haben. Kontinuitäten und Folgewirkungen des IMT zu den NMT-Prozessen wurden genauso aufgezeigt, wie Differenzen und Modifikationen, die gleichwohl überwogen. Die Tagung richtete explizit ihr Augenmerk auf die Dynamiken in den Gerichtssälen sowie auf die Entstehung und Etablierung historischer Narrative in Nürnberg inklusive ihrer Wirkmächtigkeit in den Folgejahrzehnten. Eine intensive Untersuchung der Protagonisten, der Ankläger und Researcher, der Richter wie der deutschen Verteidiger erscheint noch ein weites und lohnenswertes Forschungsfeld zu sein, vor allem in Hinblick auf die weiteren Karrierewege dieser Juristen in den USA bzw. der Bundesrepublik. Der geplante Tagungsband darf mit Spannung erwartet werden.

Konferenzübersicht:

Einführungsvortrag
Kim Priemel (Frankfurt Oder) / Alexa Stiller (Bern): From IMT to NMT: A Revised Reading

Panel I: Rechtsgrundlagen und Rechtschöpfung / Creating the Legal Basis

Daniel Marc Segesser (Bern): Der Tatbestand „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“
Lawrence Douglas (Amherst): Illegal Laws?

Panel II: Research, Analysis, Prosecution: Die Ankläger

Tim B. Müller (Berlin): Nürnberg, die intellektuelle Emigration und der Kalte Krieg
Jonathan Bush (Washington): Nuremberg Prosecutors: Who they were, who they weren’t, and why it matters

Abendvortrag
Donald Bloxham (Edinburgh): Nuremberg and the Holocaust. Moral Reconstruction, Historical Memory, and Legal Turning-point?

Panel III: Vierte Säule oder Kulturkampf? Die Industriellenprozesse / Fourth Pillar or Clash of Cultures. The Industrialist Trials

Kim C. Priemel (Frankfurt): Bismarck, Hitler, Krupp. Kontinuitätsthesen im Fall 10
Axel Drecoll (München): Der Flick-Prozess
Stephan H. Lindner (München): Der I.G. Farben-Prozess
Françoise Berger (Grenoble) / Hervé Joly (Lyon): Der Röchling-Prozess: ein französischer Prozess in einem internationalem Rahmen

Panel IV: Fall 1 +2: Folgewirkungen oder Präzedenzfälle? / Case 1 +2: Consequence of Precedents?

Paul Weindling (Oxford): The Medical Trial
Lutz Budraß (Bochum): Fall 2: Der Manager mit dem Marschallstab. Die Vereinigten Staaten gegen Erhard Milch, 13.11.1946 – 16.4.1947

Panel V: SS-Staat, Rassenpolitik und Genozid / SS State, Racial Policy, and Genocide

Jan Erik Schulte (Bochum): Das Nürnberger Gerichtsverfahren gegen Oswald Pohl und die Etablierung eines populären Nachkriegsbildes von der SS
Isabel Heinemann (Münster): „Techniques of Genocide“ oder „großzügige Entflechtung von seit Jahrhunderten verfahrenen volkstumspolitischen Problemen“? Die nationalsozialistische Volkstumspolitik im Fokus des achten Nürnberger Nachfolgeprozesses.
Hilary Earl (North Bay): Representative or Exceptional Justice? The Nuremberg SS-Einsatzgruppen Trial of 1947-1948

Panel VI: Bürokratie und Verantwortung / Bureaucracy and Responsibility

Ralf Oberndörfer (Berlin): Die Richter im Juristenprozess
Dirk Pöppmann (Bochum): Ministerial- oder SS-Verfahren? Das Auswärtige Amt im Wilhelmstraßen-Prozess
Ralf Ahrens (Potsdam): Staatsmanager im Omnibus. Die nationalsozialistische Raubwirtschaft im Wilhelmstraßen-Prozess

Panel VII: „Volksarmee“ Wehrmacht? / “People’s Army“ Wehrmacht?

Florian Dierl (Berlin) / Alexa Stiller (Bern): Zwischen „Verhinderung von Legenden“ und „Siegerjustiz“: Der „Südost-Generäle“-Prozess und die Kriegsverbrechen der Wehrmacht in Südosteuropa
Valerie Hebert (Toronto): The High Command Case as Social Experiment: the Law, the Lessons and the Legacy of the Subsequent Proceedings in West Germany, 1945 – 1958

Panel VIII: Vorwärtsverteidigung / Forward Defence

Heike Krösche (Linz): Im Zweifel für den Angeklagten? Verteidigungslinien und -motive im OKW-Prozess am Beispiel Hans Laternser
Jonathan Wiesen (Carbondale): In Defence of German Business: the Industriebüro and the Shaping of the New Industrialist

Panel IX: Rezeption und Öffentlichkeit / Perception and the Public

Laura Jockusch (Beerscheba/Leipzig): The Verdict of the Witnesses: The “Nuremberg Successor Trials” in the Perception of Holocaust Survivors in the U.S. Zone of Germany
Markus Urban (Nürnberg): Die zeitgenössische Wahrnehmung der Nürnberger Nachfolgeprozesse in der deutschen Öffentlichkeit, 1946-1949

Anmerkungen:
1 Vgl. Gerd R. Ueberschär (Hrsg.), Der Nationalsozialismus vor Gericht. Die alliierten Prozesse gegen Kriegsverbrecher und Soldaten 1943–1952, Frankfurt am Main 1999.
2 Vgl. CfP „Verhandelte Vergangenheit“, in: <http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/termine/id=9717> (23.06.2009).


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