Kaisertum – Eine Ordnungsform im ersten Jahrtausend

Kaisertum – Eine Ordnungsform im ersten Jahrtausend

Organisatoren
Kulturhistorisches Museum Magdeburg
Ort
Magdeburg
Land
Deutschland
Vom - Bis
06.05.2010 - 08.05.2010
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Von
Christoph Mauntel, Historisches Seminar, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

Von „großen römischen Schuhen“ war auf der Magdeburger Tagung die Rede; Schuhe, in die Karl der Große im Jahre 800 und Otto der Große 962 schlüpften und die für die lange Tradition des römischen Kaisertums stehen, in der die beiden sich nun wiederfanden. Die Metapher der „großen römischen Schuhe“ trifft den thematischen Kern der Magdeburger Tagung über „Kaisertum im ersten Jahrtausend", die den erfolgreichen Versuch unternahm, die mittelalterliche Wiederbegründung des Kaisertums vor dem Hintergrund des antiken Vorbilds zu sehen. Dafür kamen in Vorbereitung einer für 2012 aus Anlass von Ottos 1100. Geburtstag sowie des 1050. Jahrestages seiner Kaiserkrönung geplanten Ausstellung im Kulturhistorischen Museum in Magdeburg neben Althistorikern und Mediävisten auch Rechtshistoriker und Kunsthistoriker sowie Byzantinisten und Sinologen zusammen. Für diesen multiperspektivischen und kulturvergleichenden Zugriff auf das Kaisertum entwarf BERND SCHNEIDMÜLLER (Heidelberg) sechs Leitfragen für Vorträge und Diskussion, die in vier Themenblöcken zusammengefasst auch diesen Tagungsbericht strukturieren.

1) Kaisertum als gesteigerte Königsherrschaft: Überlegungen zu Kaisertiteln, Nachfolgeregelungen und Herrschaftsmodellen
In die Diskussion geriet insbesondere der Begriff des ‚Kaisers‘ selbst: HARTMUT LEPPIN (Frankfurt am Main) erklärte, dass die antike Herrschaftsform nur ex post als Kaisertum erscheine, aber keineswegs als solches konzipiert worden sei, weswegen er die Verwendung des Begriffes ‚Principat‘ bevorzuge. MARTIN DREHER (Magdeburg) dagegen wollte in seinem Vortrag den Terminus des Kaisertums sehr wohl auf die Antike angewandt wissen, gerade weil die damit verbundene Herrschaftsform zu jener Zeit geprägt worden sei. Allerdings sei das antike Kaisertum begrifflich nicht klar fassbar: princeps sei kein formaler Titel gewesen, caesar primär ein umfunktionierter Eigenname, augustus ein Ehrentitel; die Stellung eines imperator dagegen beruhe ursprünglich auf seiner Ernennung durch den Senat. Insbesondere bei den außereuropäischen Imperien stellt sich die Frage der Übersetzung von Titulaturen: So meine der persische Titel eines ‚Königs der Könige‘ keine Oberherrschaft über andere Könige, sondern die Herrschaftsnachfolge älterer Königreiche, die nun in einem Imperium aufgegangen seien, wie JOSEF WIESEHÖFER (Kiel) ausführte. HANS VAN ESS (München) erklärte, dass der chinesische Begriff di sowohl ‚Gott‘ als auch ‚König‘ bedeuten könne: So sei der Name des ersten chinesischen ‚Kaisers‘ Huangdi mit der Wendung „erhabener Kaiser“ nur grob umrissen. In Byzanz habe sich der Titel des basileus erst unter Herakleios (610-641) als offizieller Titel herausgebildet, was, so MICHAEL GRÜNBART (Münster), zugleich eine Abkehr von der römischen Tradition bedeutet habe. Für die muslimischen Kalifen schließlich komme die Benennung als ‚Kaiser‘ ebenfalls nicht infrage, da der Titel „halīfat Allāh“ (Stellvertreter Gottes) bzw. der des „amīr al-mu'minīn“ (Befehlshaber der Gläubigen) viel stärkere sakrale Bezüge habe, wie WOLFRAM DREWS (Bonn) erläuterte.

Auch bezüglich der Nachfolgeregelungen in den Imperien wurden Unterschiede herausgestellt: FRANK BERNSTEIN (Frankfurt am Main) (dessen Vortrag von Hartmut Leppin gekürzt vorgetragen wurde) sah in der Adoption ein Element der Kontinuität, das nach den Bürgerkriegen im Römischen Reich installiert wurde. Eine ideologische Begründung habe dieses Nachfolgeprinzip mit dem Argument gefunden, der Princeps wähle den sittlich geeignetsten Kandidaten aus. Zwar gab es auch in der Antike Bemühungen, dynastische Kontinuität etwa in Bildern zu inszenieren, wie MICHAEL SCHNEIDER (München) darlegte. Trotz dieser Bemühungen habe die Kaiserin – als Mutter dynastischer Erben – keine herausgehobene Stellung einnehmen können (Dreher). Ganz anders stellt sich die dynastische Strategie Ottos I. dar, wie RUDOLF SCHIEFFER (München) in seinem Abendvortrag ausführte: So wurde nicht nur seine Frau Adelheid ebenfalls gekrönt, sondern das feierliche Privileg Ottos für den Papst („Ottonianum“) sei auch im Namen seines Sohnes ausgestellt worden, was eine frühe dynastische Konzeption erkennen lasse. Für die Nachfolgeregelung in Persien und Byzanz wurde die Bedeutung einer rituellen und formellen Investitur betont (Wiesehöfer, Lilie), wobei RALPH-JOHANNES LILIE (Berlin) auf den Fall Kaiser Justinians hinwies, der seine Herrschaft nicht wie üblich vom Tag der Krönung an zählte, sondern vom Tag der Designierung als Nachfolger an.

Wird das Kaisertum als gesteigerte Königsherrschaft verstanden, stellt sich unweigerlich auch die Frage nach den Herrschaftsmodellen und -grundlagen: Einhellig interpretierten Bernstein, Leppin und Dreher die Augusteische Zeit als Übergangs- bzw. Experimentierphase, in der sich aus der individuellen Machtfülle eines Einzelnen erst langsam eine Herrschaftsform entwickelte. Auch aus rechtshistorischer Sicht zeichnete COSIMA MÖLLER (Berlin) eine lange Entwicklung nach: Augustus selbst habe die vorhandene Rechtsordnung akzeptiert und sein Eingriffsrecht nur sehr zurückhaltend eingesetzt, wohingegen Vespasian diese Kaiserrechte mittels einer Generalklausel zum Schutz des Staates weit ausgedehnt habe. Ulpian habe dann das Diktum geprägt, der Princeps sei ab legibus solutus, das heißt habe das Gesetz zu achten, sei ihm aber selbst nicht unterworfen. Den Abschluss dieser Entwicklung markiert Justinian, der den Kaisern das alleinige Kommentierungsrecht der nun als göttlich legitimiert angesehenen Gesetze vorbehalten habe.

Als Herrschaftsgrundlage konnte für die Antike klar das Heer ausgemacht werden (Dreher), für das Mittelalter wurde dagegen die Rolle der Religion betont: Unabhängig von der sich wandelnden Durchsetzungskraft des Papsttums sei dieses für die Kaiserkrönung unverzichtbar gewesen (Schieffer). Die Kirche habe sogar den Einheitsbezug des Imperiums dargestellt, wie ERNST-DIETER HEHL (Mainz) hervorhob: Universal sei vor allem der Missionsauftrag der Kaiser gewesen, nicht so sehr der Anspruch des Imperiums selbst. JENNY OESTERLE (Bochum) stellte der dezentralen, konsensualen Herrschaft der Ottonen als Gegenmodell das Kalifat der Fatimiden mit seiner zentralisierten, auf Schriftlichkeit basierenden Verwaltung entgegen und zeigte so die Bandbreite möglicher Herrschaftsgrundlagen auf.

2) Das Spannungsfeld zwischen imperialer Theorie und politischer Pragmatik
Imperien seien als Herrschaft ohne Grenzen gedacht worden, woraus entweder ein Anspruch auf weitere Expansion erwachsen sei, oder man Reiche jenseits der eigenen faktischen Grenzen negiert habe (Schneidmüller). Ein bloßer Anspruch auf Weltherrschaft, so STEFAN WEINFURTER (Heidelberg) in seiner Zusammenfassung, habe jedoch noch kein Programm zu dessen Umsetzung geliefert, so dass imperialer Anspruch und politische Realität oft auseinanderfielen. Auch habe sich ein imperialer Anspruch eher aus einer Herrschaft über einen Großraum entwickelt, als dass durch ihn ein Reich geschaffen wurde. Im Vergleich der Ottonen mit den Fatimiden stellte Oesterle fest, dass das ottonische Kaisertum als Schutzherrschaft über die christianitas zu verstehen sei und damit einen defensiven Charakter gehabt habe. Die Fatimiden dagegen seien als offensive Ordnungsmacht aufgetreten, deren Streben nach einer universalen Weltordnung expansives Streben zwangsläufig bedingte. Dagegen sei der theoretische Weltherrschaftsanspruch des chinesischen Reichs gegenüber den „Barbaren“, die das Reich der Mitte umgaben und denen Qualitäten zur Reichsbildung und damit zum Kaisertum abgesprochen wurden, nicht expansiv gewesen (van Ess). Der programmatische Weltherrschaftsanspruch der omajadischen Kalifen wiederum sei vor allem politischer Natur gewesen, da ihm kein Streben nach religiöser Bekehrung inhärent gewesen sei (Drews). Den Aspekt der Mission betonte auch Hehl im Vergleich von byzantinischem und römischem Kaisertum, zwischen denen eine innerchristliche Konkurrenz um die Missionierung des Ostens geherrscht habe, wobei er hier als expansive Kraft nicht das Imperium am Werk sah, sondern das Christentum. Bezüglich des ‚Zwei-Kaiser-Problems‘ im christlichen Europa betonten Hehl und Schieffer, dass Byzanz die Kaisererhebung Karls des Großen zunächst als Usurpation angesehen habe, obwohl es schon zu antiken Zeiten mehrere Kaiser gegeben habe, die nicht als Widerspruch zur Einheit des Imperiums gesehen wurden. Dieses habe in der Antike durchaus für universalen Machtanspruch gestanden, bzw. die Kaiser verstanden diesen Anspruch sogar als Fürsorge_pflicht_. De facto aber sei Rom beim (selbsterrichteten) limes und beim Reich der Parther an seine Grenzen gestoßen (Dreher). Die Perser hingegen sahen sich nicht in Rivalität zu Rom, auch habe es keine persische ‚zivilisatorische Mission‘ gegeben: Kulturelle Vielfalt sei bewusst gefördert worden, da die persischen Könige nicht als Fremdherrscher erscheinen wollten. So wurde Toleranz bewusst als Herrschaftsmittel eingesetzt (Wiesehöfer). Dies konstatierte Oesterle auch für die Fatimiden, deren universaler Herrschaftsanspruch gleichwohl religiöse Toleranz ermöglicht habe, wohingegen das mittelalterliche Kaisertum nach innerer Homogenisierung gestrebt habe. Die einheitsstiftende Wirkung des Christentums betonte abschließend auch Weinfurter als neue Qualität des Kaisertums, das damit zugleich seinen Anspruch auf politische Überordnung zugunsten einer regionalen Beschränkung aufgegeben habe: Im Mittelalter sei es vielmehr um rituellen Vorrang, nicht sosehr um effektives ‚Durchregieren‘ gegangen (Schneidmüller).

3) Kaisertum und Sakralität
Die Rückbindung an Göttliches verspricht eine nicht zu unterschätzende Legitimierungsquelle. Zu differenzieren ist dabei jedoch, in welchem Verhältnis ein Herrscher sich zum Göttlichen positioniert. Die antiken römischen Kaiser inszenierten sich mit verschiedenen Strategien als gottgleich, sei es durch das Amt des obersten Priesters (pontifex maximus), mit der bildlichen Darstellung im Kreis der Götter oder durch architektonische Nähe von sakralen und profanen kaiserlichen Bauten. Zudem bestand nach dem Tod des Princeps die Möglichkeit, durch Senatsbeschluss divinisiert zu werden. Vor diesem Hintergrund stellte Leppin die Frage, ob ein christlicher Kaiser in das Konzept des Kaisertums integrierbar war und verneinte sie schlussendlich. Das Christentum sei mit einem derartigen sakralisierten Amt nicht übereinzubringen, allerdings wandelten sich in einem langen, nicht linear verlaufenden Prozess seit Konstantins Taufe sowohl Kaisertum als auch Christentum. In dieser Experimentierphase traten Kaiser mal in Nachahmung Christi, mal als bußfertige Herrscher oder aber als sakralisierte Mittler zwischen Gott und Menschen auf. Anhand von Beispielen wie der Weihnachtsfeier oder der Proskynese umriss Lilie, wie der basileus durch Rituale sakral herausgehoben wurde. Als Stellvertreter Gottes verstanden sich dagegen die persischen und muslimischen Herrscher: Die „Könige der Könige“ nahmen selbst keine göttliche Abkunft für sich in Anspruch, sahen sich aber als göttlich erwählt an und diffamierten ihre Gegner als ‚Lügenkönige‘ (Wiesehöfer). Die Kalifen machten schon mit ihrem Titel als „Stellvertreter Gottes“ ihre herausgehobene Position deutlich, sahen sich allerdings nicht in der Nachfolge Mohammeds als Propheten (Drews, Oesterle). Interessant sind in diesem Zusammenhang die Bemühungen einiger mittelalterlicher Kaiser, ihre Sakralität nicht vom Papst herzuleiten (Karl und das nomen imperatoris, bzw, Ottos Heereskaisertum (Schieffer) oder ganz auf diese zu verzichten, wie es Heinrich I. mit der Ablehnung einer Salbung tat (Oesterle).

Vor allem sakral sei dagegen die mittelalterliche kaiserliche Architektur gewesen, wie KLAUS GEREON BEUCKERS (Kiel) anschaulich aufzeigte: Wurden Herrschergräber in der Antike traditionell außerhalb sakraler Gebäude oder in eigenen Bauwerken angelegt, wurden sie im Frühmittelalter schon in die Liturgie miteinbezogen und rückten mit den Gräbern der Salier im Speyerer Dom ins sakrale Zentrum des Kirchenbaus.

4) Kaisertum und Repräsentation
Die Repräsentationsmöglichkeiten eines Herrschers hängen von der Art seiner Herrschaft ab. Für das persische Reisekönigtum seien Inszenierungen vor Ort typisch gewesen (Wiesehöfer), ähnlich den repräsentativen Festen Ottos im Kreis seiner Großen zu Ostern 973 in Quedlinburg und zu Christi Himmelfahrt in Merseburg, wo Imperialität und Sakralität zur Schau gestellt wurden (Oesterle). „Rom ist, wo der Kaiser ist“ schrieb Herodian um 240 n. Chr. und reagierte damit zum einen auf die zunehmende Reiseherrschaft der römischen Herrscher, machte aber zum anderen auch die zentrale Rolle der Hauptstadt deutlich, deren historisch gewachsene Anlage insbesondere Augustus intensiv umgestaltete und sie so zur Repräsentation seiner Herrschaft nutzte. Nicht zuletzt durch Kaiserstatuen und Münzbilder wurde der Kaiserkult aber auch in das gesamte Römische Reich getragen (Schneider). Rom als caput mundi spielte entsprechend auch bei der Neugestaltung Konstantinopels als neuer Hauptstadt eine Vorbildrolle, wie Grünbart schilderte. Das Extrem einer zurückgezogenen Palastherrschaft stellte von Ess mit dem chinesischen Kaiser vor: Dieser habe seinen Palast, der Ort aufwendiger Inszenierungen war, kaum je verlassen, habe vielmehr als Träger des ‚Mandats des Himmel‘ entrückt sein müssen. Es sei also nicht verwunderlich, dass in der Mitte chinesischer Münzen statt eines Kaiserbildes ein Loch prange – Selbstdarstellung des Kaisers sei ebenso wie eigenhändige Kriegsführung in der Regel negativ bewertet worden. Auch für byzantinische Herrscher war es unabdingbar, mit dem strengen Hofzeremoniell vertraut zu sein, das kaum Abweichungen geduldet, gar ein Eigenleben entwickelt habe (Lilie).

Der Frage nach einem ‚imperialen Baustil‘ widmeten sich neben Drews, der die Kuppel des Felsendoms als muslimische Adaption der byzantinisch-kaiserlichen Architektur interpretierte, vor allem Beuckers: Am Beispiel der Pfalz und der Pfalzkapelle zu Aachen zeigte er, wie schon Karl der Große sich bewusst an römischen Vorbildern (Lateranpalast in Rom und Pfalzkapelle San Vitale in Ravenna) orientiert habe. Auch Otto der Große habe die spezifische Kombination von Pfalz und Dom in Magdeburg erneut aufgegriffen und sich so in die karolinische Tradition gestellt.

Der Magdeburger Tagung gelang es in ihrer Konzeption und Ausführung, die Fokussierung auf das römische Kaisertum durch Vergleiche aus anderen Kulturräumen zu weiten, wenngleich eine „Phänomenologie des europäischen Kaisertums“ noch ausstehe, wie STEPHAN FREUND (Magdeburg) in seinem Zwischenfazit festhielt. Eine solche Phänomenologie werde aber erst durch weitere Vergleiche möglich, die die Wahrnehmung auch des Naheliegenden schärfen würden. Entsprechend warf Stefan Weinfurter zusammenfassend die anregende Frage auf, ob nicht unsere Vorstellungen des antiken Kaisertums zu weiten Teilen ein mittelalterliches Erinnerungsprodukt seien. Die Spuren der „großen römischen Schuhe“ im ersten Jahrtausend nach zu verfolgen stellt also eine lohnende Aufgabe dar, sowohl für die kommende Magdeburger Ausstellung als auch für die Wissenschaft.

Konferenzübersicht:

Matthias Puhle / Lutz Trümper (beide Magdeburg), Begrüßung

Bernd Schneidmüller (Heidelberg), Das alte Kaisertum als neue Fragestellung

Frank Bernstein (Frankfurt am Main), Der Anfang: Das „Kaisertum“ des Augustus (vorgetragen von Hartmut Leppin)

Michael Schneider (München), Imperiale Bauten und Bilder: Knotenpunkte der Weltordnung Roms

Martin Dreher (Magdeburg), Grundzüge des römischen Kaisertums

Cosima Möller (Berlin), Römisches Kaiserrecht

Rudolf Schieffer (München), Otto Imperator – In der Mitte von 2000 Jahren Kaisertum

Josef Wiesehöfer (Kiel); Das Weltreich der Perser – Ein Kontrast

Hartmut Leppin (Frankfurt am Main), Kann ein Christ Kaiser sein? Das Kaisertum der Spätantike

Hans van Ess (München), Chinesisches Kaisertum – Ein Kontrast

Michael Grünbart (Münster), Die Fortdauer Roms im byzantinischen Kaisertum des früheren Mittelalters

Wolfram Drews (Bonn), Universale Herrschaft aus muslimischer Perspektive vor 1000 – Ein Kontrast

Matthias Becher (Bonn), Das Kaisertum Karls des Großen zwischen Rückbesinnung und Neuerung (entfiel)

Ernst-Dieter Hehl (Mainz), Zwei christliche Kaiser im mittelalterlichen Europa – Eine Problemgeschichte

Stephan Freund (Magdeburg), Kurzes Impulsreferat mit Diskussion zum Thema „Traditionslinien des Kaisertums von der Antike zum Mittelalter“

Klaus Gereon Beuckers (Kiel), Imperiales Bauen und imperiale Zeichen im früheren Mittelalter

Ralph-Johannes Lilie (Berlin), Herrschaftsrepräsentation im byzantinischen Kaisertum

Jenny Rahel Oesterle (Bochum), Das ottonische Kaisertum als neue Perspektive

Stefan Weinfurter (Heidelberg), Zusammenfassung