Entschädigung als Menschenrecht? Theorie und Praxis des Umgangs mit den Opfern kollektiver Gewalt

Entschädigung als Menschenrecht? Theorie und Praxis des Umgangs mit den Opfern kollektiver Gewalt

Organisatoren
Constantin Goschler, Lehrstuhl für Zeitgeschichte, Historisches Institut, Ruhr-Universität Bochum
Ort
Bochum
Land
Deutschland
Vom - Bis
10.05.2012 - 11.05.2012
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Von
Hanne Leßau / Dorna Hatamlooy-Sadabady, Lehrstuhl für Zeitgeschichte, Historisches Institut, Ruhr-Universität Bochum

Vor gut einem Jahrzehnt verpflichteten sich die Bundesregierung und die deutsche Wirtschaft nach komplizierten internationalen Verhandlungen zur Entschädigung von ehemaligen NS-Zwangsarbeitern. Zur Durchführung des Auszahlungsprozesses wurde im Jahre 2000 die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung, Zukunft“ (Stiftung EVZ) gegründet, die in Kooperation mit sieben nationalen und internationalen Partnerorganisationen die Verteilung von rund 10 Millarden DM organisierte. Das umfangreiche Entschädigungsprogramm war 2007 kaum beendet, da wurde es bereits zum Untersuchungsgegenstand eines von der Stiftung EVZ finanzierten, am Lehrstuhl für Zeitgeschichte der Ruhr-Universität Bochum angesiedelten, internationalen Forschungsprojektes unter der Leitung von Constantin Goschler und der Kooperationspartner José Brunner (Tel Aviv), Krzysztof Ruchniewicz (Wrocław) und Philipp Ther (Wien). Zum Abschluss des Projekts wurde im Mai 2012 an der Ruhr-Universität eine Tagung ausgerichtet, bei der die Projektergebnisse, die seit Herbst als Publikation vorliegen 1, in einem größeren Kontext diskutiert werden sollten. Wie CONSTANTIN GOSCHLER (Bochum) in seiner Einleitung ausführte, zielte die titelgebende Leitfrage der Tagung „Entschädigung als Menschenrecht?“ darauf, die globale Verbreitung von Entschädigungsprozessen für historisches Unrecht im Kontext einer in den letzten Jahrzehnten erstarkten Moralpolitik zu verorten, nach Ursachen und Folgen dieser Entwicklung zu fragen sowie die Bedeutung der Zahlungen der Stiftung EVZ in diesem größeren Rahmen zu reflektieren.

Das erste Panel befasste sich mit den Erwartungen unterschiedlicher Akteure an eine Entschädigung und Möglichkeiten der Integration konfligierender Ziele in der Praxis. In seinem synthetisierenden Vortrag zu den diesbezüglichen Ergebnissen des Forschungsprojekts zur Stiftung EVZ gab BENNO NIETZEL (Bielefeld) einen Überblick über die Vielzahl von Akteuren, die an einer Lösung der Zwangsarbeiterentschädigung beteiligt waren, ihr jeweiliges Verhältnis zu dem Projekt und ihren spezifischen Erwartungen.

Wie für die Entschädigungsverhandlungen der 1990er-Jahre, sei auch für die Arbeit der Stiftung EVZ prägend gewesen, dass verschiedene Akteure oftmals an die gleichen Ziele und Ideale appellierten, damit aber verschiedene Vorstellungen und Interessen verbanden. Diese unterschiedlichen Codes im Diskurs um historisches Unrecht, Entschädigung und Anerkennung zu analysieren, sei eine wichtige Aufgabe des Projektes gewesen. Dabei hätten, wie Nietzel ausführte, allerdings gerade die Ambivalenzen und Uneindeutigkeiten in der Konstruktion des Stiftungsfonds die weitgehende Integration zum Teil auseinanderlaufender Interessen und Deutungen ermöglicht, was sich politisch unterschiedlich beurteilen lasse.

In den zwei folgenden Vorträgen rückten exemplarisch außereuropäische Regionen in den Blickpunkt, in denen gegenwärtig Entschädigungsforderungen für vergangenes Unrecht erhoben werden. DAQING YANG (Washington, D.C.) schilderte die jüngste Geschichte entschädigungspolitischer Forderungen Südkoreas und Chinas gegenüber Japan und ging der Frage nach, inwiefern die deutsche Entschädigung als Modell für mögliche Programme in Ostasien dienen könne. Wie im Streit um Entschädigung für NS-Opfer schwanken auch hier die Erwartungen der Fordernden zwischen der Herstellung einer Perfect Justice und dem Bedürfnis unmittelbarer Hilfe im Alltag. Einer möglichen Adaption der institutionellen Struktur der Stiftung EVZ stünde in Ostasien allerdings die hohe Bedeutung staatlicher Souveränität in Japan und China im Wege.

Der Soziologe REINHART KÖßLER (Freiburg) skizzierte in seinem Beitrag zu Entschädigungsforderungen autochthoner Gemeinschaften in Namibia die bestehenden Erwartungen hinsichtlich materieller Wiedergutmachung und symbolischer Entschuldigung. Besondere Aufmerksamkeit widmete Kößler dabei der vor wenigen Monaten erfolgten Rückgabe von Schädeln getöteter Herero und Nama aus den anthropologischen Sammlungsbeständen der Berliner Charité. Er gab einen Überblick über die komplexen Akteurskonstellationen in Namibia und der Bundesrepublik und wies das Bild vom ‚Aufarbeitungsweltmeister‘ Deutschland mit Blick auf den Umgang mit seiner Kolonialvergangenheit zurück.

Zum Abschluss des ersten Panels hob der Politikwissenschaftler ELAZAR BARKAN (New York) die Bedeutung einer Entschädigung als internationale Norm hervor. Eine Entschädigung beinhalte nicht nur die materielle Seite, sondern auch eine symbolische, in Form einer Entschuldigung und sogar einer Rehabilitation. Dabei verwies Barkan auf die Funktion von Entschädigungsauseinandersetzung als Dialog über strittige Geschichte, betonte mit Verweis auf den Konflikt zwischen Türkei und Armenien jedoch auch die Probleme und Grenzen dieser Konfliktlösungsform. Die realpolitischen Mechanismen zur Beantwortung der im Einzelfall meist strittigen Frage nach der angemessenen Höhe einer Entschädigung, charakterisierte Barkan mit der eingängigen Formel: es müsse eine symbolische Summe gefunden werden, die für die Opfer individuell wichtig, für die Gesellschaft der Täter aber zugleich unwichtig sei.

Das zweite Panel beschäftigte sich mit der sozialen Praxis von Entschädigungsprogrammen, die sich im Zusammenspiel von Entschädigungsbürokratien, Experten und Antragstellern manifestiert. JULIA LANDAU (Weimar) betonte den Anspruch des Forschungsprojekts zur Geschichte der Stiftung EVZ, die Dichotomie zwischen machtvollen Bürokratien und machtlosen Opfern analytisch nicht zu reproduzieren, sondern die Entschädigungspraxis als einen Aushandlungsprozess zwischen Antragstellern und Entschädigungsverwaltung zu begreifen. Deren Zusammenspiel müsse als eine lange Verkettung von Kommunikationsakten betrachtet werden, die unterschiedliche Mittlerrollen hervorbringen und nicht intendierte Folgen zeitigen konnte. In einem Überblick über das Antragsverfahren stellte Landau vor allem die Handlungsspielräume der Antragssteller heraus, betonte zugleich aber auch die vielfältigen Anforderungen, die das Verfahren an jene stellen konnte.

Mit NORBERT WÜHLER (Genf), Verantwortlicher für Entschädigungsprogramme der International Organisation for Migration, gab anschließend ein ‚Techniker der Entschädigung‘ vergleichende Einblicke in die weltweite Praxis von Entschädigungsprogrammen. Ausgehend von seinem langjährigen Erfahrungswissen, ging Wühler zunächst auf Faktoren ein, die für das Zustandekommen und das Festsetzen der Rahmenbedingungen von Entschädigungsprogrammen maßgeblich seien. Anschließend wandte er sich der Durchführung von Entschädigungsprogrammen zu, für die er die Dauer, die verfügbaren (finanziellen) Ressourcen, sowie den Kreis der Berechtigten als weitgehend unveränderliche Größen konstatierte. Demgegenüber bilde die jeweils angewandte Methodik die entscheidende Stellschraube, mit der – gerade im Hinblick auf die Einbeziehung der Anspruchsberechtigten – dem bürokratischen Verwaltungsakt ein spezifischer Stempel aufgeprägt werden könne.

REGULA LUDI (Bern) leuchtete in ihrem Beitrag zur Rolle historischer Expertise und der Generierung historischen Wissens innerhalb der deutschen Wiedergutmachung der 1950er- und 60er-Jahre einen weiteren Aspekt der sozialen Praxis von Entschädigung aus. Für die Entschädigungsverwaltungen konstatierte Ludi, dass der Rückgriff auf historisches Wissen und auf Historiker als Experten kaum erfolgt sei. Vielmehr dienten den Entschädigungsbürokratien als Wissens- und Entscheidungsgrundlage vor allem Dokumente, die ihrerseits selbst Relikte der Verwaltungspraxis von in den Verfolgungsprozess involvierten Behörden waren, denen jene aufgrund fehlender Berücksichtigung der hierin enthaltenen Machtverhältnisse eine epistemologische Unschuld entgegengebracht hätten.

Im letzten Beitrag widmete sich PETER BECKER (Wien) aus einer kulturhistorischen Perspektive den aus den schriftlichen Beiträgen des EVZ-Projektes gewonnenen Charakterisierungen des spezifischen Institutionengefüges und der Arbeitsweise der Stiftung EVZ und ihrer Partnerorganisationen und ordnete diese in den größeren Kontext von Verwaltungsgeschichte und -wissenschaft ein. Er stellte dabei den Netzwerkcharakter der Akteurskonstellation heraus und verwies auf sich daraus ergebende spezifische Anforderungen für Prozesse der Regel- und Normdurchsetzung sowie der Standardisierung von Handlungsabläufen. Die Arbeitsweisen der einzelnen Organisationen ließen sich gerade im Bemühen um überindividuelle, vergleichbare Entscheidungen zu unterschiedlichen Verwaltungsmodellen, etwa einem stärker auf Management-Methoden ausgerichteten oder einem an juristischen Kriterien und Fallprüfung orientierten Modell, in Beziehung setzen.

Zum Abschluss des ersten Tages diskutierte Constantin Goschler im Rahmen einer öffentlichen Podiumsdiskussion mit Vertretern der Stiftung EVZ, von nationalen und internationalen Partnerorganisationen der Stiftung im Entschädigungsprogramm (Deutsch-Tschechischer Zukunftsfonds, Stiftung Polnisch-Deutsche Aussöhnung, Conference on Jewish Material Claims against Germany) sowie vom Bundesverband Information und Beratung für NS-Verfolgte über die „Zukunft der Entschädigung der Vergangenheit“. Dabei richtete sich der Blick der Diskutanten zunächst vor allem zurück auf das vergangene Entschädigungsprogramm, über dessen gelungene Durchführung ein breiter Konsens bestand. Die stärker zukunftsgerichtete Frage nach aktuellen Konflikten um die Entschädigung von NS-Opfern verlagerte sich im Laufe der Diskussion auf eine abstraktere Ebene, bei der es letztlich darum ging, ob Entschädigung in der Bundesrepublik derzeit überhaupt treffend als politisches Feld, auf dem einflussreiche Akteure politische Forderungen artikulieren und Unterstützung mobilisieren würden, beschrieben werden könne.

Das dritte Panel rückte die intendierten und nicht intendierten Folgen von Entschädigungen für Individuen und Gesellschaften in den Mittelpunkt.

Im Vortrag von TANJA PENTER (Hamburg) standen dabei die gesellschaftlichen und individuellen Folgewirkungen der Auszahlungen der Stiftung EVZ in den postsowjetischen Staaten im Mittelpunkt, wo die Entschädigung der Zwangsarbeit in einem hoch politisierten, von Wandlungsprozessen gekennzeichneten Raum stattfand. Penter betonte, die Entschädigungszahlungen hätten mit einer materiellen wie einer symbolischen Dimension eine zweifache Rolle gespielt, wobei letzterer auf individueller Ebene im postsowjetischen Raum eine höhere Bedeutung zuzumessen sei. Für zahlreiche Antragsteller seien hiermit eine Rehabilitierung vom jahrzehntelangen Stigma des Vaterlandsverräters und die Konstruktion positiver Selbstbilder einhergegangen. Damit zusammenhängend skizzierte Penter, wie auch auf gesellschaftlicher Ebene durch das Auftreten neuer Opfergruppen und -erzählungen die bisher hegemoniale staatliche Erinnerung herausgefordert worden sei.

NICOLE IMMLER (Utrecht) fragte in ihrem Beitrag nach der Bedeutung von Entschädigungsmaßnahmen für das Familiengedächtnis der Angehörigen der zweiten und dritten Generation von NS-Opfern, die im Zuge eines österreichischen Auszahlungsprogramms der 1990er-Jahre Entschädigungszahlungen erhalten hatten. Anhand von Mehrgenerationeninterviews erläuterte sie den unterschiedlichen Umgang mit dem Auszahlungsprogramm und dessen Bedeutung für die ehemals Verfolgten, ihre Kinder und Enkel. Während die zweite Generation sich insgesamt ausgesprochen aktiv und oft sehr emotional um die Auszahlungen bemüht und ihnen eine große Relevanz beigemessen habe, sei dies für die Enkelgeneration kaum der Fall gewesen. Insgesamt würden die Interviews zeigen, dass Wahrnehmung und Bewertungen von Entschädigungsprogrammen durch NS-Opfer und ihre Angehörigen weniger durch das jeweilige Opferschicksal in der Vergangenheit, als durch gegenwärtige Faktoren geprägt werden.

Mit ihrem Beitrag bettete SVENJA GOLTERMANN (Zürich), ausgehend vom Begriff des Traumas, das Tagungsthema stärker in den aktuellen Menschenrechtsdiskurs ein. Das gegenwärtige Bild des Opfers speise sich aus der Annahme, dass dieses körperliche, vor allem aber psychische Schäden erlitten habe. Ein solches Verständnis sei keinesfalls selbstverständlich, sondern historisch und habe sich erst seit den 1970er-Jahren mit der Anerkennung und Verbreitung der Posttraumatischen Belastungsstörung (PTSD) etabliert. Mit der internationalen Durchsetzung des Trauma-Konzeptes habe dieses aber auch Auswirkungen auf Entschädigungsprogramme entfaltet, indem Leistungen teilweise an die PTSD-Diagnose geknüpft wurden. Goltermann betonte demgegenüber, dass die individuellen Reaktionen der Opfer staatlicher Gewalt komplex und vielschichtig seien und mit dem Trauma-Konzept nicht vollständig erfasst werden könnten. Dieses berge deshalb die Gefahr, ungewollt einer Viktimisierung und Pathologisierung von Gewaltopfern Vorschub zu leisten.

Das letzte Panel griff diesen Blick auf den größeren Kontext der globalen Menschenrechtspolitik auf und bemühte sich unter dem Titel „Entschädigung als Moralpolitik?“ um eine Einordnung von Entschädigung zu anderen Formen des Umgangs mit Opfern kollektiver Gewalt. STEFAN-LUDWIG HOFFMANN (Berkeley) betonte in seinem Vortrag, gerade auch in Abgrenzung zur Behauptung langfristiger Menschenrechtstraditionen, dass das Konzept der Menschenrechte in seiner heutigen Form, verstanden als eine moralische Semantik zur Artikulation von Ansprüchen im politischen Feld, eine vergleichsweise junge Erfindung sei und seinen Durchbruch erst in den 1990er-Jahren erlebt habe. Zahlreiche Phänomene, die heute wie selbstverständlich vor dem Hintergrund der Menschenrechte betrachtet und erklärt würden, seien in ihrer Zeit mit anderen Semantiken artikuliert worden, wie etwa die Dekolonisation, die zeitgenössisch vor allem in einer der nationalstaatlichen und der Staatensouveränität verpflichtenden Redeweise eingefordert worden sei. In den 1990er-Jahren habe dann Moral zunehmend als zentrale Legitimationskategorie Einzug in die Politik gehalten und konnten sich Menschenrechte als moralische Semantik der Politik etablieren.

Der Soziologe JOHN TORPEY (New York) verwies in seinem Beitrag über „Das politische Feld der Entschädigung“ auf die fundamentale Bedeutungsverschiebung des Konzepts der Reparationen im 20. Jahrhundert, das sich von einer Übereinkunft für den Ausgleich von Kriegsschäden der beteiligten Parteien zu einem Konzept der Entschädigung für schwere Menschenrechtsverbrechen entwickelt habe. Torpey erkennt die zentrale Ursache hierfür in der seit Ende des Zweiten Weltkrieges einsetzenden und zunehmenden Verrechtlichung zahlreicher relevanter Aufgabenbereiche von internationaler Politik. Die hiermit verbundenen Entwicklungen skizzierte er in Anlehnung an das Konzept der social power in den vier Bereichen Ideologie, Wirtschaft, Militär und Politik.

Im abschließenden Vortrag stellte JOSÉ BRUNNER (Tel Aviv) Überlegungen zur Herausbildung eines neuartigen internationalen Rechts auf Wahrheit und den darin erkannten Implikationen für die Frage nach Entschädigungen vor. Im Zuge der internationalen Etablierung und Kodifizierung des vor allem in lateinamerikanischen Militärdiktaturen aufgetretenen Verbrechens des Verschwinden-Lassens kristallisierte sich die Selbstverpflichtung von Staaten, die Aufklärung dieser Taten zu gewährleisten, als Rechtsanspruch für die Angehörigen heraus. Brunner sieht hinter dieser Rechtsentwicklung eine veränderte Sensibilität für und ein geändertes Verständnis von Schädigung und Forderung, das auf einen immateriellen Kern – auch von Entschädigung – hinauslaufen würde: Es gehe um die Bringschuld des Staates an Aufklärung und das damit einhergehende staatliche Eingeständnis begangener Verbrechen und Falschinformation, die für den Anspruch der Angehörigen und der Gesellschaft auf eine vollständige, wahre Geschichte und Wir-Erzählung im Mittelpunkt stünden.

Insgesamt unterstrichen die Vorträge und die intensiven Diskussionen der verschiedenen Panels die große thematische Anschlussfähigkeit der Ergebnisse des Forschungsprojektes zur Geschichte der Stiftung EVZ und ihrer Partnerorganisationen, die nicht nur dazu geeignet sind, Antworten auf Fragen nach der Entstehung und Durchführung der Zwangsarbeiterentschädigung zu geben, sondern neue Fragen aufzuwerfen. Es bleibt zu wünschen, dass die Veröffentlichung der Projektergebnisse in diesem Sinne als Ausgangspunkt für weitere Forschungen aufgegriffen wird.

Konferenzübersicht:

Einführung: Constantin Goschler (Bochum)

Panel 1: Erwartungshorizonte der Entschädigung: Gerechtigkeit, Rechtssicherheit, Anerkennung, Versöhnung
Moderation: Constantin Goschler (Bochum)

Benno Nietzel (Bielefeld): Die Zwangsarbeiterentschädigung zwischen Gerechtigkeit, Rechtssicherheit, Anerkennung und Versöhnung 1998-2007

Daqing Yang (Washington, D.C./Tokio): Reconciliation in East Asia

Reinhart Kößler (Freiburg): Entschädigungsforderungen von autochthonen Gemeinschaften in Namibia

Elazar Barkan (New York): Entschädigung als Dialog

Panel 2: Die Folgen der Entschädigung: Erinnerungen, Identitäten und Hierarchien
Moderation: Krzysztof Ruchniewicz (Wroclaw)

Tanja Penter (Hamburg): Katalysator für Anerkennung, Opferkonkurrenzen, Erinnerungskulturen und Zivilgesellschaft? Die Wirkungen der Zwangsarbeiterentschädigung in Osteuropa

Nicole Immler (Wien/Utrecht): Das Nachleben der Restitution

Svenja Goltermann (Zürich): Der Markt der Leiden und die Taxonomie der Entschädigung

Öffentliche Podiumsdiskussion: Die Zukunft der Entschädigung der Vergangenheit. Aktuelle Konflikte um die Entschädigung von NS-Opfern

Moderation: Constantin Goschler (Bochum)

Teilnehmer/innen:

Ralf Posekel (Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“)
Tomasek Jelinek (Deutsch-Tschechischer Zukunftsfonds)
Konrad Matschke (Conference on Jewish Material Claims against Germany)
Dariusz Pawlos (Stiftung Polnisch-Deutsche Aussöhnung)
Michael Teupen (Bundesverband Information und Beratung für NS-Verfolgte)

Panel 3: Entschädigung als soziale Praxis: Die Macht der Entschädigungsbürokratien und der Eigensinn der Opfer
Moderation: Philipp Ther (Wien)

Julia Landau (Weimar): Macht der Entschädigungsbürokratie und der Eigensinn der Opfer

Norbert Wühler (Genf): Fallbeispiele: Best Practice – Worst Practice

Regula Ludi (Bern): Die Rolle von Verwaltung und Experten

Peter Becker (Wien): Die Kultur der Entschädigungsverwaltung

Panel 4: Entschädigung als Moralpolitik? Der Umgang mit den Opfern kollektiver Gewalt im Kontext globaler Menschenrechtspolitik
Moderation: Rüdiger Graf (Bochum/München)

Stefan-Ludwig Hoffmann (Berkeley): Zur moralischen Ökonomie der Menschenrechte

John Torpey (New York): Das politische Feld der Entschädigung

José Brunner (Tel Aviv): Das Recht zu Trauern – ein Menschenrecht am Anfang des 21. Jahrhunderts?

Anmerkung:
1 Die Entschädigung von NS-Zwangsarbeit am Anfang des 21. Jahrhunderts. Die Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" und ihre Partnerorganisationen, hrsg. von Constantin Goschler in Zusammenarbeit mit José Brunner, Krzysztof Ruchniewicz und Philipp Ther, 4 Bände, Göttingen 2012.


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