Ambiguität und gesellschaftliche Ordnung im Mittelalter. 21. Tagung des Brackweder Arbeitskreises für Mittelalterforschung

Ambiguität und gesellschaftliche Ordnung im Mittelalter. 21. Tagung des Brackweder Arbeitskreises für Mittelalterforschung

Organizer(s)
Brackweder Arbeitskreis für Mittelalterforschung
Location
Essen
Country
Germany
From - Until
21.11.2014 - 22.11.2014
Conf. Website
By
Christian Hoffarth, Historisches Institut, Universität Duisburg-Essen

Die Erforschung von Ambiguität und des Maßes der ihr entgegengebrachten Toleranz verspricht, die Mediävistik im Sinne der seit einiger Zeit im Focus ihres Interesses stehenden Fragen nach kultureller Pluralität und Diversität um eine wertvolle Facette zu bereichern. In Anschluss an Niklas Luhmanns Konzept binärer Leitdifferenzen und durch die geschichtswissenschaftliche Anwendung des aus der Psychologie entlehnten Begriffs der Ambiguitätstoleranz lässt sich danach fragen, wie die mittelalterliche Gesellschaft auf die Verunklarung sie strukturierender Leitunterscheidungen reagierte, unter welchen Bedingungen Verunklarung problematisiert, unter welchen sie toleriert wurde.1

Die Beiträge zur 21. Tagung des Brackweder Arbeitskreises für Mittelalterforschung am 21. und 22. November 2014 am Campus Essen der Universität Duisburg-Essen nahmen religiöse Differenz, Geschlechterdifferenz, ethnische Differenz und die Unterscheidung von Recht und Unrecht als paradigmatische Leitdifferenzen der mittelalterlichen gesellschaftlichen Ordnung in den Blick und fragten nach Ambiguitäten hinsichtlich dieser Unterscheidungen, ihrer Produktion und ihren Folgen. Dabei bestrichen sie ein weites und vielfältiges Themenfeld, dessen historischer Betrachtungsrahmen sich von der Spätantike bis in die Frühe Neuzeit erstreckte.

Am Beispiel der Migration ins toskanische Lucca vom 8. bis 10. Jahrhundert fragte PAUL PREDATSCH (Berlin) im ersten Vortrag, ob Ethnizität als identitätsstiftendes Moment und damit als soziale Leitdifferenz im Frühmittelalter von Bedeutung war. Seit der karolingischen Eroberung des Langobardenreichs im Jahr 774 war Lucca Ziel einer breiten Migrationsbewegung aus den nordalpinen Teilen des Imperiums. Im einzigartig dichten Urkundenbestand des luccesischen Diözesanarchivs ließe sich aber erst 30 Jahre nach der Eroberung ein Migrant klar als ein solcher ausmachen, so Predatsch, und auch danach seien ethnische Apostrophierungen von Personen äußerst selten. Aber auch in den wenigen Fällen, in denen Formeln wie „natio francorum“ oder Ähnliche gebraucht würden, referenzierten diese nicht auf die Ethnie, sondern vielmehr auf die persönliche Nähe zum Herrscher. Ebenso wenig könne eine nach Ethnien unterschiedene Rechtspraxis in Lucca diagnostiziert werden. Ethnizität im Sinne gemeinsamer Herkunft als soziale Leitdifferenz sei im Frühmittelalter demnach nicht nachweisbar, bilanzierte der Referent.

Auf eine wesentlich längere kontinuierliche Tradition als in der allgemeinen Historiographie blickt der Ambiguitätsbegriff in der Kunstgeschichte zurück. Er changiert hier zwischen bewusst eingesetzter Mehrdeutigkeit als künstlerischem Stilmittel und dem Gedanken der Offenheit ästhetischer Wahrnehmung. Einen spezifischen Zusammenhang von Kunst und Ambiguität stellte ANN-KATHRIN HUBRICH (Hamburg) zur Diskussion, wenn sie die Bedeutung der künstlerischen Ausgestaltung von Gerichtsräumen für die Inklusion und Exklusion der Öffentlichkeit sowie als Reflex auf die ambigue Beziehung zwischen Rechtsprechung und Gerechtigkeit in den Focus rückte. Als charakteristisches Beispiel dienten ihr die zwischen 1573 und 1607 ausgeführten Bildprogramme im Lüneburger Niedergericht sowie der Großen Ratsstube ebendort. Durch den Einsatz biblischer Gerechtigkeitsszenen stellten sich die Ratsherren in die genealogische Linie heilsgeschichtlicher Rechtsprechung, konstatierte die Referentin. Die leicht verständlichen Bildmotive am Ort der Urteilsverkündung, dem frei zugänglichen Niedergericht, seien dagegen als Reaktion auf das unklare Verhältnis zwischen Rechtspraxis und Öffentlichkeit, hervorgerufen durch den weitgehenden Ausschluss der Bürger von den Prozessen bei gleichzeitiger legitimatorischer Notwendigkeit ihrer Teilhabe an der Rechtsfindung, zu verstehen. Das Innen würde hier durch das Außen repräsentiert, das Außen stünde als pars pro toto für das Innen. Bildlichkeit in Gerichtsräumen der Frühen Neuzeit konnte mithin eine disambiguierende Funktion erfüllen.

Auch in der Linguistik existiert ein eigener Begriff von Ambiguität. Er beschreibt die Mehrdeutigkeit sprachlicher Zeichen. Dass aber auch ein weiteres Ambiguitätskonzept im Sinne der Verunklarung von Leitdifferenzen in linguistischen Forschungen seinen Platz haben kann, belegte MICHELLE WALDISPÜHL (Zürich), die Eigenes und Fremdes in Namen skandinavischer Pilger analysierte. Im über 300 Jahre in Gebrauch gestandenen Verbrüderungsbuch der Benediktinerabtei Reichenau fänden sich unter ca. 40.000 Namen etwa 740 skandinavische. Ein Großteil dieser Eintragungen sei von vier Händen aus dem 12. Jahrhundert in Eintragskollektiven ausgeführt. In den Schreibungen und Schreibvarianten der für die Reichenauer Schreiber fremdartigen Namen ließen sich Sprachkontaktphänomene mittelhochdeutscher und altskandinavischer Dialekte in den Blick nehmen, erklärte Waldispühl. Diese seien als Effekt der Mehrsprachigkeit von Sprechern zu begreifen, die wiederum zu verschiedenen Graden von Sprachvermischung führe. Im Falle der Pilgernamen, die sowohl graphische und phonographische als auch morphologische und lexikalische Sprachkontaktphänomene aufwiesen, seien Ad hoc-Transfers durch Diktate wahrscheinlich. Besonders häufig habe hierbei die deutsche Schreibsprache auf die skandinavischen Namen eingewirkt. In Zuspitzung auf das Tagungsthema kann von einer Ambiguierung von Graphemen im Schreibprozess gesprochen werden.

Die zwei folgenden Vorträge waren einem Komplex von hoher Brisanz auch für die gegenwärtige Gesellschaft gewidmet, in dem die Aushandlung von Ambiguitätstoleranz heute möglicherweise besser nachvollziehbar ist als irgendwo sonst: der binären Leitdifferenz von weiblich und männlich. CHRISTOF ROLKER (Konstanz) beleuchtete aus verschiedenen Blickwinkeln geschlechtlich uneindeutige Körper in der Vormoderne. Zunächst konzentrierte er sich auf das Personenstandsrecht im 13. und 14. Jahrhundert. Insbesondere durch die Bologneser Juristen Azo (gestorben 1220) und Rolandino Passeggeri (gestorben 1300) sei die Geschlechterdifferenz, die in den Digesten und Institutionen selbst eine untergeordnete Rolle gespielt habe, zur „primo divisio“ aufgewertet worden. Zwar sei die Existenz von Hermaphroditen in juristischen Handbüchern offen und ohne Skandalisierung eingestanden worden. Als juristische Geschlechter hätte man jedoch allein das weibliche und das männliche gehandelt. Dies habe gleichermaßen für das kanonische Recht gegolten. Anhand von vier Beispielen demonstrierte Rolker, wie in der Praxis mit Geschlechterambiguität umgegangen wurde. Die Antwort auf eine verunklarte körperliche Leitdifferenz sei stets deren Disambiguierung im sozialen Bereich gewesen, indem die Hermaphroditen einem der beiden traditionellen Geschlechter zugeordnet wurden. Somit stellte die körperliche Uneindeutigkeit im Spätmittelalter ein rein lebensweltliches Problem dar, dem in der Regel mit hoher Toleranz begegnet wurde.

Auch CHRISTINE ZABEL (Essen) befasste sich mit der Leitdifferenz des Geschlechts. Sie lenkte die Aufmerksamkeit auf das Phänomen der Travestie im frühneuzeitlichen Frankreich. Die Vortäuschung einer nicht den körperlichen Gegebenheiten entsprechenden Geschlechterzugehörigkeit habe laut Personenstandsrecht im Ancien Régime als Straftat gegolten, die mit dem Tod bestraft werden konnte. Vermittels einer Reihe illustrativer und mitunter überraschender Beispiele – so etwa dasjenige des Chevalier d’Eon (1728–1810) – konnte die Referentin eine Kluft zwischen rechtlicher Norm und Praxis sinnfällig machen. Frauen, die sich zumeist aus ökonomischer Notwendigkeit als Männer ausgegeben hätten, seien insbesondere in literarischen Erzählungen bisweilen heroisiert worden. Aber auch als Frauen auftretende Männer konnten unter Umständen über lange Lebensphasen hinweg unbehelligt bleiben, erklärte Zabel. Die Toleranz gegenüber einer solchen bewusst produzierten Ambiguität sei in hohem Maße von der sozialen Stellung der travestierenden Person und von der situativen Kohärenz der Travestie abhängig gewesen. Während im 15. und 16. Jahrhundert eine Differenz zwischen körperlichem und sozialem Geschlecht noch relativ unproblematisch gewesen sei, hätten das 17. und das 18. Jahrhundert der Übereinstimmung eine ungleich höhere Bedeutung beigemessen, bis schließlich im 19. Jahrhundert eine wesentlich härtere Verfolgung von Travestie eingesetzt habe, sodass die Quellenbelege aus dieser Zeit nur noch selten seien.

Eine andere Form bewusst produzierter Ambiguität stand im Zentrum des Referats von RABEA KOHNEN (Bochum). Im heute gemeinhin in die zweite Hälfte des 12. Jahrhunderts datierten mittelhochdeutschen Brautwerbungsepos „Salman und Morolf“ würde die religiöse Identität der Protagonisten gezielt verunklart, argumentierte die Referentin. Überzeugend konnte sie zeigen, dass sowohl die christlichen Titelhelden der Erzählung als auch ihre sarazenischen Gegenspieler durch vielerlei strukturelle und narrative Brechungen in eine religiöse Grauzone gerückt werden. Schon in der Identifikation des Christen Salman mit dem jüdischen König Salomon sei diese Erzählstrategie angelegt. Weiter ambiguiert würde die Glaubenszugehörigkeit Salmans und seines Bruders Morolf, wenn im Verlauf der Geschichte eine Verwandtschaft der beiden mit Meerjungfrauen im Sarazenenland konstatiert würde, wie auch durch die Episode, in der Morolf, der historisch ebenfalls Jude sein müsste, im Epos aber als Christ bezeichnet würde, sich die Haut eines Juden ausleihe. Im vorausgehenden kaltblütigen Mord Morolfs sowie weiteren Gewalttaten der Brüder einerseits und der Charakterisierung der Sarazenen als tugendhaft andererseits erscheine überdies die Differenz von Gut und Böse in Auflösung begriffen. Besonders deutlich würden die besagten Merkmale schließlich auch an der Figur der Prinzessin Salme, über deren religiöse und moralische Position der Leser durch den Einsatz narrativer Leerstellen durchweg im Unklaren gelassen werde. Im „Salman und Morolf“ habe man es mit forcierter Ambiguität zu tun, die ihre literarische Attraktivität durch die Möglichkeit gewinne, bekannte Narrationsmuster zu brechen und ambigue Lesarten bewusst hervorzurufen, urteilte Kohnen.

Religiöse Leitdifferenz und speziell diejenige von christlich und nicht-christlich bildete auch den Fluchtpunkt der Betrachtungen von FRANZISKA KLEIN (Essen) über jüdische Konvertiten zum Christentum im England des 13. Jahrhunderts. In der „domus conversorum“, einer von Heinrich III. 1232 in London gestifteten Fürsorgeinstitution für zum Christentum konvertierte Juden, könne eine Einrichtung zum Zweck der Ambiguitätsprävention gesehen werden, so Klein. Indem die Bewohner des Hauses als „conversi regis“ unter die unmittelbare Patronage des Königs gestellt wurden, seien sie im Sinne einer Disambiguierung in öffentlichkeitswirksamer Weise dem Christentum zugeordnet worden. Dass freilich mit der domus selbst ein ambiguer Raum geschaffen worden sei, spiele hierfür keine entscheidende Rolle. Während die Institution der domus conversorum darauf schließen lasse, dass religiöse Ambiguität durchaus als Gefahr wahrgenommen worden sei, so belegten Beispiele von Konvertiten in Königsdiensten aber auch eine bewusste Nutzbarmachung des Phänomens. Die Referentin hob insbesondere die Karriere des Konvertiten Henry of Winchester hervor. Als Favorit Heinrichs III. und Eduards I. bekleidete dieser diverse vertrauensvolle Ämter, für deren Erfüllung ihm sein ambiguer Status als „conversus et Judaeus“ in vielerlei Weise von Nutzen gewesen sei. Demnach habe sich der Umgang mit Konvertiten vom Judentum zum Christentum im spätmittelalterlichen England zwischen Grenzschärfung und Grauzonentoleranz bewegt, konstatierte Klein.

Eine dritte Variante religiöser Ambiguität nahm UTE VERSTEGEN (Marburg) an Beispielen von der Spätantike bis in die Gegenwart ins Visier. Ihr Augenmerk galt den Herausforderungen, die die multireligiöse Nutzung von Pilgerorten mit sich bringt. Neben dem Sergios-Heiligtum im syrischen Resafa, dessen gemeinsame Verehrung durch Christen und Muslime vom 8. bis ins 13. Jahrhundert belegt ist, blickte sie vor allem auf prominente und weniger prominente Wallfahrtsziele in Jerusalem. Kaum bekannt sei etwa, dass sowohl in der Bethlehemer Geburtskirche als auch in der Jerusalemer Grabeskirche im Mittelalter muslimische Gebetsräume existierten und in letzterer gar die Ostersamstagsliturgie des heiligen Feuers spätestens seit dem 10. Jahrhundert unter performativer Beteiligung von Muslimen verrichtet worden sei, was sich in christlichen wie in muslimischen Quellen dokumentiert finde. Als weiteres eindrückliches Exempel für ausgehaltene Ambiguität verwies Verstegen auf die Grotte der heiligen Pelagia, einen Grabraum auf dem Ölberg, in dem alle drei monotheistischen Religionen die Ruhestätte einer jeweils anderen als heilig verehrten Frauengestalt sähen. Dass in diesem wie in einer Vielzahl ähnlicher Fälle multireligiöser Nutzung von Anbetungsstätten nur äußerst selten dezidiert religiös gelagerte Schwierigkeiten aufgetreten seien, bewertete die Referentin als Zeichen für eine hohe Ambiguitätstoleranz. Andersgläubigkeit habe offenbar eine wenig problematische Herausforderung dargestellt.

In ihrem dialogisch angelegten abschließenden Vortrag befragten MARCEL MÜLLERBURG (Berlin) und ISABELLE SCHÜRCH (Zürich) den Ambiguitätsbegriff nach seiner Tauglichkeit für die Beschreibung gesellschaftlicher Ordnung im Mittelalter sowie nach seiner heuristischen Fruchtbarkeit. Zunächst stellten sie das Ambiguitätskonzept Thomas Bauers2 und das im Vorgang der hier dokumentierten Tagung entwickelte Benjamin Schellers einander gegenüber. Letzteres habe den Vorzug, mit der Verwischung binärer Unterscheidungen eine klare definitorische Setzung anzubieten. Gerade gegenüber der Vorstellung von binären Leitdifferenzen als strukturierendem Merkmal der mittelalterlichen Gesellschaft äußerten die Referenten aber auch große Skepsis, da diese ihres Erachtens nur neben anderen Unterscheidungsmustern belegbar und in der Wahrnehmung des Mittelalters wohl nicht von derselben Schärfe und Nachhaltigkeit gewesen seien, die man retrospektiv zu postulieren geneigt sein könnte. Wichtig sei es daher auch, zu unterscheiden zwischen historisch wahrgenommener und analytisch konstatierbarer Ambiguität. In Hinblick auf die wissenschaftliche Terminologie plädierten Müllerburg und Schürch dafür, anstatt apodiktisch von Ambiguität lieber von Ambiguierung und Disambiguierung zu sprechen.

In Anbetracht der noch ganz am Anfang stehenden Erforschung und theoretisch-methodologischen Ausdifferenzierung des Themas sind tragfähige Schlussfolgerungen bislang kaum möglich. Immerhin scheint sich in der Zusammenschau der Beiträge zur Tagung „Ambiguität und gesellschaftliche Ordnung im Mittelalter“ aber bereits abzuzeichnen, dass die Toleranz gegenüber Phänomenen von Uneindeutigkeit in der Vormoderne im Durchschnitt hoch, ja überraschend hoch gewesen zu sein scheint. Pauschalisierbar ist dieser Befund jedoch freilich nicht, wie die situativ sehr stark voneinander abweichenden Reaktionen gegenüber Verunklarungen von Leitunterscheidungen vor Augen führen. Gerade in der Abhängigkeit von der jeweiligen Situation dürfte aber auch die besondere Stärke der Untersuchung von Ambiguitätstoleranz im Mittelalter liegen. Die Gegenüberstellung einer repräsentativen Menge von Fallstudien nämlich kann neben den Einzelergebnissen auch allgemeine Erkenntnisse über die multiple und mutable Wahrnehmung gesellschaftlicher Ordnung in der Vormoderne hervorbringen. Dies hat die durchweg auf hohem Niveau verlaufende Konferenz eindrucksvoll unter Beweis gestellt.

Konferenzübersicht:

Benjamin Scheller (Essen), Begrüßung und Einführung

Paul Predatsch (Berlin), Migration und lokale Gesellschaft im frühmittelalterlichen Lucca. Zur doppelten Ambiguität ethnischer Gruppierungen

Ann-Kathrin Hubrich (Hamburg), Recht und Ungerechtigkeit – ein reziprokes Verhältnis? Zur Funktion von Gerechtigkeitsbildern im Rechtskontext im 15. und 16. Jahrhundert

Michelle Waldispühl (Zürich), Eigenes und Fremdes in Namen skandinavischer Pilger aus dem Reichenauer Verbrüderungsbuch

Christof Rolker (Konstanz), Eindeutig uneindeutig? Geschlechtlich uneindeutige Körper in der Vormoderne

Christine Zabel (Essen), Verhüllung oder Enthüllung? Travestie zwischen Authentizität und Maskerade im französischen Ancien Régime

Rabea Kohnen (Bochum), Ambiguität in der mittelalterlichen Brautwerbungsepik

Franziska Klein (Essen), Grenzschärfung und Grauzonentoleranz – Die conversi regis im spätmittelalterlichen England

Ute Verstegen (Marburg), Andersgläubigkeit als Herausforderung: Mittelalterliche Pilgerzentren als Orte multireligiöser Praxis

Marcel Müllerburg (Berlin) /Isabell Schürch (Zürich), Kritische Fragen an das Ambiguitätskonzept

Christian Hoffarth (Essen), Zusammenfassung

Anmerkungen:
1 Vgl. Niklas Luhmann, Soziale Systeme: Grundriss einer allgemeinen Theorie, Frankfurt am Main 1987, S. 19; zur Ambiguitätstoleranz in der Psychologie siehe René Ziegler, Ambiguität und Ambivalenz in der Psychologie. Begriffsverständnis und Begriffsverwendung, in: Zeitschrift für Literaturwissenschaft und Linguistik 40 (2010), S. 125-171.
2 Entwickelt in: Thomas Bauer, Die Kultur der Ambiguität. Eine andere Geschichte des Islams, Berlin 2011.


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