Liberalismus in der Zwischenkriegszeit. Krise, Reform, Neuansätze. Theodor-Heuss-Kolloquium

Liberalismus in der Zwischenkriegszeit. Krise, Reform, Neuansätze. Theodor-Heuss-Kolloquium

Organisatoren
Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus, Stuttgart
Ort
Stuttgart
Land
Deutschland
Vom - Bis
19.03.2015 - 20.03.2015
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Von
Ernst Wolfgang Becker, Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus; Jens Hacke, Hamburger Institut für Sozialforschung

„Wir gehen davon aus, daß das Zeitalter des Liberalismus hinter uns liegt“ 1, rief der Parteivorsitzende Hermann Dietrich im November 1930 auf dem Gründungsparteitag der Deutschen Staatspartei aus. Als die liberale Demokratie und Werteordnung in der Zwischenkriegszeit zunehmend in Legitimationsnöte geriet, gingen selbst liberale Kreise auf Distanz zur parlamentarischen, pluralistischen Parteiendemokratie und wandten sich Ideen vom starken Staat und von einer charismatischen Führerfigur zu. So überwiegt denn auch in der Geschichtsschreibung das Verfallsnarrativ über die Demokratieversuche in Europa und die Idee des politischen Liberalismus in den Jahren nach dem Ersten Weltkrieg. Doch bei aller Eindeutigkeit dieser politischen Niedergangsgeschichte lässt sich die Epoche im Sinne Detlev Peukerts auch als Laboratorium politischer Ideen verstehen, mit denen die Möglichkeitsräume politischen Denkens und Gestaltens neu vermessen wurden. Allmählich wird in der Forschung sichtbar, dass insbesondere im vielstimmigen Lager liberaler Demokraten die politik- und gesellschaftstheoretische sowie nationalökonomische Reflexion ein Reservoir von Ideen bereitstellte, das nach 1945 im Europa des Kalten Krieges handlungsleitend wurde. Diesen Neujustierungen des Liberalismus der Zwischenkriegszeit – vor allem für die Weimarer Republik – vor dem Hintergrund des Krisendiskurses nachzuspüren, hat sich das Theodor-Heuss-Kolloquium 2015 unter der Leitung von Jens Hacke und Ernst Wolfgang Becker zum Ziel gesetzt.

In seinem einführenden Beitrag erinnerte JENS HACKE (Hamburg) daran, dass in kaum einer anderen Epoche der Liberalismus Kristallisationspunkt von Hoffnungen und Anfeindungen zugleich gewesen sei. Dieser hochumstrittene Liberalismus sei nicht auf den Parteiliberalismus zu reduzieren, weil liberale Ideen andere demokratische Strömungen diffundierten und durch ihren Universalisierungsanspruch den Modernisierungsprozess insgesamt förderten. Wenn man nicht wie Carl Schmitt Liberalismus und Demokratie auseinanderdividiere, bedürfen demokratische Überzeugungen zu ihrer Konturierung des Rekurses auf liberale Werte, die sich parteiübergreifend finden ließen. So gelte es, vor allem für die zwei Dekaden nach dem Ersten Weltkrieg das Bewusstsein für die Heterogenität des Liberalismus und die Pluralität von Appendixliberalismen zu schärfen. Auch wenn keine begriffliche und theoretische Klarheit über das liberale Denken in der Zwischenkriegszeit zu erwarten sei, könne, so Hacke, aus den niveauvollen Debatten über die liberale Demokratie, die weit über die Weimarer Republik hinausstrahlten, ein innovatives Potential herausgearbeitet werden.

Die Frage nach der Neuformulierung des Liberalismus in der Zwischenkriegszeit griff TIM B. MÜLLER (Hamburg) auf. Ausgehend von John Maynard Keynes als politischen Denker eines demokratischen Kapitalismus untersuchte er die Überlappungen liberaler und sozialer Demokratievorstellungen. Gerade mit dieser Verknüpfung habe in Europa nach 1918 ein neues Kapitel der modernen (Massen-)Demokratie begonnen. Aus den Debatten über liberale und soziale Demokratie schlug Müller in Anlehnung an Anselm Doering-Manteuffel vor, eine „Gesellschaftsgeschichte handlungssteuernder Ideen“ kontextsensibel zu rekonstruieren. Dabei wies er dem Liberalismus nur noch eine sekundäre Rolle zu, weil dieser keinen hegemonialen Anspruch auf die parlamentarische Demokratie, den Rechtsstaat, die bürgerliche Freiheit oder die sozial eingehegte Marktwirtschaft erheben konnte. Vielmehr sei der Liberalismus in der Zwischenkriegszeit „eher der Juniorpartner oder das Korrektiv im Prozess der Etablierung dieses [neuen] demokratischen Selbstverständnisses“ gewesen. Aus den zeitgenössischen Debatten arbeitete Müller nun ein Verständnis heraus, das Demokratie als Ausdruck der Volkssouveränität, einer Lebensform, Institutionenordnung, sozialer Wirtschaftspolitik und Wohlfahrt sowie internationaler Kooperation verstand. Gegen den pessimistischen Blick auf Weimar vertrat er eine „verhalten optimistische Lesart“, um die Kreativität des Demokratiediskurses, die Aussicht auf Stabilität und Normalität und die wachsende Akzeptanz der demokratischen Ordnung zu erkunden und sie als Teil eines europäischen Demokratienarrativs einzuordnen.

Dieser optimistischen Deutung ging JACOB S. EDER (Jena) anhand der linksliberalen Diskurse über Jugend und Bildungspraxis in den frühen zwanziger Jahren nach. Anhand von drei Schlaglichtern beschäftigte er sich mit der Frage, wie sich die Vorstellungen des Weimarer Linksliberalismus im Umfeld der Deutschen Demokratischen Partei (DDP) über die Verwirklichung einer Gesellschaft mündiger Staatsbürger in den Diskursen über Jugend und Bildungspraxis niedergeschlagen hatten. Erstens überwog eine skeptische Haltung gegenüber einer nach dem Krieg desillusionierten und apolitischen Jugend, in die aber zugleich Zukunftserwartungen gesetzt wurden – mit der Zielperspektive einer demokratischen Volksgemeinschaft. Diese Hoffnung hegten zweitens vor allem die demokratischen Jugendverbände, indem sie der Erziehung von Führern und der Herausbildung einer demokratischen Elite einen hohen Stellenwert bei der „Selbsterziehung“ der Staatsbürger zumaßen. Und drittens schlugen sich diese Forderungen in konkreten bildungspolitischen Initiativen der DDP nieder, um ein demokratisches Selbstverständnis in Schule und Gesellschaft zu vermitteln. Doch weder bei der vergeblichen Einführung der Einheitsschule noch bei der Etablierung der in der Reichsverfassung aufgenommenen Staatsbürgerkunde als eigenständiges Schulfach konnte die DDP Erfolge vorweisen. Auch die Deutsche Hochschule für Politik mit ihrem elitären Verständnis einer Erziehung von demokratischen Führern entfernte sich in den zwanziger Jahren zunehmend von ihrem Anspruch, eine Bastion der Demokratie zu sein. So fällt Eders Urteil zwiespältig aus: Die Diskurse im Linksliberalismus über Jugend und Bildung spiegeln zwar ein „eindeutiges Bekenntnis zur Demokratie“ wider, doch erreichten sie die Jugend in der prekären Frühphase der Republik kaum.

In seinem Kommentar zu den Beiträgen von Müller und Eder meldete ERNST WOLFGANG BECKER (Stuttgart) Bedenken an, ob der soziale Liberalismus als „Juniorpartner“ im Demokratiediskurs angemessen beschrieben sei. Becker erinnerte daran, dass Liberale für die Demokratie in der modernen Industriegesellschaft durchaus eigenständige Antworten bereithielten. Außerdem unterschlage das idealtypische Ideenkonstrukt einer liberalen und sozialen Demokratie die Widersprüchlichkeit und Vielgestaltigkeit des Demokratiebegriffs, der durchaus antiliberal gefüllt sein konnte. Als handlungsleitende Ordnungsvorstellungen müssten die Demokratiediskurse stärker in den Erfahrungsraum der konkreten Modernisierungskrise nach 1918 gestellt werden. Diese bildete den Hintergrund für den Niedergang zahlreicher europäischer Demokratien in der Zwischenkriegszeit und für die Zweifel an der liberalen Demokratie zugunsten autoritärer Lösungen. Wer die Handlungsrelevanz von Ideen betrachte, müsse sich auch dem organisierten sozialen Liberalismus zuwenden. Gerade im konkreten Niedergang der DDP lasse sich ein Stück weit der Verfall der liberalen und sozialen Demokratie in Weimar ablesen, in deren Krise zunehmend autoritäre, antipluralistische und antiparlamentarische Lösungen einen Ausweg zu bieten schienen. Auch der Beitrag von Eder habe anhand des Generationendiskurses gezeigt, wie antiliberale Topoi Einzug in die demokratischen Jugendorganisationen hielten. Letztlich plädierte Becker dafür, die Ambivalenzen im liberalen Demokratiediskurs weiterhin im Blick zu behalten, denn erst dadurch gewinne man ein Verständnis für die Offenheit gegenüber autoritären Versuchungen, die insbesondere an der Zustimmung zum Ermächtigungsgesetz 1933 ablesbar wurde.

Dem Vorwurf Dieter Haselbachs und anderer, der Ordoliberalismus habe zwar ein liberales Wirtschaftsprogramm, politisch hingegen im Konzept des starken Staates eine große Nähe zum Nationalsozialismus entwickelt 2, begegnete UWE DATHE (Jena) in seinem Beitrag. Er decouvrierte die Argumentationsstrategien der Kritiker und betonte, dass die Ordoliberalen um Walter Eucken, Alexander Rüstow und Franz Böhm den politischen Liberalismus verteidigten. Sie deuteten die Krise der Republik als Krise der Verhältnisdemokratie, die klare Mehrheitsentscheidungen zugunsten einer konsequenten Wirtschaftspolitik verhindere. Nur ein starker Staat könne Regeln des Wettbewerbs setzen und überwachen, um eine auf das Funktionieren des Preissystems gegründete Wirtschaftsordnung zu garantieren und der wirtschaftlichen und politischen Einflussnahme von Kartellen, Monopolen und Interessenverbänden zu begegnen. Dem klassischen liberalen Prinzip der Freiheit des Individuums gegenüber dem Zugriff eines totalitären Staates wiesen diese Ordoliberalen weiterhin eine große Geltungskraft zu, so lange die Freiheit der Wirtschaft nicht zur Aufhebung der Freiheit an sich führe. Dathe arbeitete vor allem Euckens Kritik am Nationalsozialismus nach 1933 heraus, der den Staat zur „Beute eines Interessenhaufens“ gemacht habe. 1938 stellte schließlich einen Wendepunkt in der Geschichte des Ordoliberalismus dar, als einige wie Eucken und Böhm den Weg in den politischen Widerstand fanden und das Verhältnis von Freiheit und Ordnung reflektierten, andere sich hingegen der NS-Großraumwirtschaft annäherten und wirtschaftsliberale Prinzipien aufgaben.

KATHRIN GROH (München) ging in ihrem Beitrag der Frage nach, welche Spuren die Entwicklung der Weimarer Republik zum Sozial- und Interventionsstaat in der bürgerlich-liberalen Rechtsordnung hinterlassen habe. Dabei konstatierte sie, dass es den liberal-demokratischen Staatsrechtswissenschaften nicht gelang, ein kohärentes Konzept zu formulieren, das dem gewandelten sozialen und wirtschaftslenkenden Staatsverständnis Rechnung trug. Vielmehr hielt eine Mehrheit der Staatsrechtslehrer an einem formalen Modell der bürgerlichen Rechtsordnung fest. Zwar erkannten Sozialliberale durchaus die Notwendigkeit einer sozialen Demokratie, doch zogen die Verfassungsrechtler daraus keine rechtlichen Konsequenzen für eine egalisierende Wirtschafts- und Eigentumsgesetzgebung, sondern ergingen sich in Floskeln. Bürgerlich-liberale Staatsrechtler formulierten keine einheitlichen Grundprinzipien des Wirtschaftsverfassungsrechts, um verschiedene Freiheiten durch den intervenierenden Staat auszugleichen, sondern sahen in den Wirtschaftsgrundrechten vor allem klassisch-liberale Abwehrrechte und betonten den Primat der Wirtschaftsfreiheit. Am Beispiel des Eigentumsrechts machte Groh deutlich, dass die Justiz und die Mehrheit der liberalen Staatsrechtslehrer de facto die Entwicklung zum Sozial- und Interventionsstaat durch den parlamentarischen Gesetzgeber behinderten.

ROMAN KÖSTER (München) wandte in seinem Kommentar zu den Beiträgen von Dathe und Groh gegenüber Dathe ein, dass dieser um den Ordoliberalismus einen „cordon sanitaire“ ziehe und ihn so von problematischen Tendenzen freispreche. Diese machte Köster vor allem am Begriff des „starken Staates“ aus, dem Walter Eucken die Aufgabe zuschrieb, eine funktionierende Wettbewerbsordnung wiederherzustellen, ohne dabei demokratisch legitimiert zu sein. Köster plädierte dafür, dem Ordoliberalismus weder eine zu große Nähe zum Nationalsozialismus zuzuweisen noch ihn vorbehaltlos als freiheitlichen Gegenentwurf zu apostrophieren, sondern zwischen diesen beiden Extremen die zentralen Theoriebegriffe und ordnungspolitischen Vorstellungen aus dem Kontext der Debatten der 1920er-Jahre zu rekonstruieren. Zu Grohs Beitrag äußert Köster einige weiterführende Vermutungen. Gerade weil der interventionistische Staat dem Bürger mehr Lasten vor allem in Form höherer Steuern aufbürdete, hatte er vielleicht eine größere Verantwortung, die Freiheit des Einzelnen auch in Eigentumsfragen zu garantieren, und begrenzte sich somit selbst. Diese Selbstbegrenzung führte aber zu einer Paradoxie, denn die Unverletzlichkeit des Privateigentums begünstigte die Kartellierung der organisierten Wirtschaft und schränkte wiederum die Wettbewerbsordnung ein. Und schließlich regte Köster an, der Frage nachzugehen, ob die Skepsis außerhalb der Rechtswissenschaft gegenüber der ordnungsstiftenden Kraft des Rechts in den juristischen Debatten thematisiert wurde.

In der letzten Sektion beschäftigte sich MARCUS GRÄSER (Linz) mit der Amerika-Rezeption zweier spezifischer Milieus im deutschen Liberalismus der Weimarer Republik: der Nationalökonomen und Wirtschaftspublizisten um Gustav Stolpers Zeitschrift „Der Deutsche Volkswirt“ und der bürgerlichen Sozialreformer der DDP um das Zentralorgan des Naumann-Kreises „Die Hilfe“. Ausgehend von Max Webers Charisma-Begriff, den dieser an der Beobachtung der amerikanischen Wirtschaft und Politik geschärft hatte, zeichnete Gräser den Modellcharakter nach, den Liberale den USA auf den Feldern der Wirtschaft und Sozialreform zusprachen. Mit nur geringen bürokratischen und politischen Hemmnissen belastet, konnte sich aus liberaler Perspektive das Charisma amerikanischer Wirtschaftsführer in der freien Konkurrenz und der Sozialreformer in der persönlichen Fürsorgeleistung erfolgreich entfalten. So zeigten sich die bürgerlichen Sozialreformer in Weimar beeindruckt von dem Primat der Wohlfahrtsgesellschaft vor dem Wohlfahrtsstaat in den USA. Von der „Re-Charismatisierung der sozialen Arbeit“ versprachen sie sich Spielräume für die bürgerliche Sozialreform und eine Neudefinition von Bürgerlichkeit. Doch anders als in den USA, wo Demokratie und Egalität im Umgang „den nicht hinterfragen Resonanzraum für die Entfaltung des Charisma“ darstellten, zielte die Beschwörung von Charisma und Führung durch Weimarer Liberale, so Gräsers Schlussfolgerung, auf den Rückgewinn bürgerlicher Exklusivität und die Pazifizierung des sozialen Konflikts ab und stand letztlich im Gegensatz zur modernen Massendemokratie.

In seinem Abschlusskommentar stellte JÖRN LEONHARD (Freiburg i. Br.) einige Beobachtungen, Leitmotive wie auch Leerstellen des Kolloquiums zur Diskussion. Erstens müsse in die Betrachung der Zwischenkriegszeit die Kriegszeit stärker einbezogen werden. Gerade in ihr verdichteten sich vielerlei Entwicklungen beispielsweise zu einer expandierenden Staatstätigkeit, zum organisierten Kapitalismus, zu Machbarkeitsutopien oder zur Massendemokratie, die in die Nachkriegszeit hineinwirkten. Insbesondere für den Liberalismus war der Erste Weltkrieg ebenso Krise wie Chance. Zweitens müsse von einer Pluralität von Nachkriegszeiten zwischen 1917 und 1923 ausgegangen werden. Aus dem Erfahrungsüberschuss des Krieges habe sich eine Vielfalt von Utopien herauskristallisiert. So versprachen Bolschewismus und Faschismus eine Zukunft als Durchbruch, wofür der Liberalismus nicht mehr glaubwürdig stand. Drittens wies Leonhard auf das Leitmotiv der Massendemokratie als Handlungsgrundlage hin, die auf der Basis des Massensterbens entstanden war, mit Exklusionen einherging und des Charismas als Kompensation bedurfte. Viertens deutete er Zielkonflikte nach 1918 an – beispielsweise zwischen Legitimation und Verfahren, Eigentumsgarantie und Kampf gegen Kartelle –, die in den zwanziger Jahren im Liberalismus eine neue Wertigkeit erfuhren. Fünftens plädierte Leonhard dafür, im Zusammenhang mit Liberalismus statt von „Sattelzeiten“ von einem System von überlappenden Zeitschichten zu sprechen, in denen auch das Frühere aufscheint. Sechstens wies er noch einmal auf das Grundproblem eines Niedergangsnarrativs hin, das Liberalismus vor allem retrospektiv vom Ende her beurteilt, und erinnerte an dessen Anpassungs- und Wandlungsfähigkeit. Und schließlich regte Leonhard an, über Liberalismus als historischen oder analytischen Begriff zu reflektieren und die beiden Prozesse der Entkonturierung und Rekonturierung stärker in den Blick zu nehmen. Zudem müsse der Liberalismus auch im 20. Jahrhundert durch die „Düse des internationalen Vergleichs“ gezogen werden, um Transfers und Verflechtungen jenseits eines deutschen Sonderweges kenntlich zu machen.

Die Teilnehmer waren sich schließlich in der Abschlussdiskussion einig, dass das Kolloquium sowohl zahlreiche wichtige Problemkreise des Liberalismus in der Zwischenkriegszeit thematisiert als auch Desiderate und Perspektiven angerissen habe, denen sich weitere Veranstaltungen der Stiftung zum Liberalismus im 20. Jahrhundert widmen werden.

Die Vorträge des Kolloquiums finden Sie als pdf-Dokumente auf der Homepage der Stiftung unter: http://www.stiftung-heuss-haus.de/heuss-forum.

Konferenzübersicht:

Thomas Hertfelder (Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus, Stuttgart): Begrüßung

Jens Hacke (Hamburger Institut für Sozialforschung): Einführung. Liberalismus in der Zwischenkriegszeit. Thema, Begriff, Problemstellung

Sektion 1: Idee des sozialen Liberalismus

Tim B. Müller (Hamburger Institut für Sozialforschung): Die liberale und soziale Demokratie als handlungsleitende Ordnungsvorstellung nach dem Ersten Weltkrieg

Jacob S. Eder (Friedrich-Schiller-Universität Jena): Die zukünftigen „Ideenträger der Republik“? Linksliberale Diskurse über Jugend und Bildungspraxis in den frühen zwanziger Jahren

Ernst Wolfgang Becker (Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus, Stuttgart): Kommentar

Sektion 2: Staat und Wirtschaft. Steuerung und Einhegung des Kapitalismus

Uwe Dathe (Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek, Jena): Der Ordoliberalismus – ein liberaler Neuansatz während der „Krise des Kapitalismus“

Kathrin Groh (Universität der Bundeswehr, München): Die Entstehung des Interventionsstaats im Spiegel der bürgerlich-liberalen Staatsrechtswissenschaften

Roman Köster (Universität der Bundeswehr, München): Kommentar

Sektion 3: Liberale Ambivalenzen: Charisma und Wohlfahrtsstaat

Marcus Gräser (Johannes-Kepler-Universität Linz): Charisma, „Führung“ und Demokratie. Amerika-Bild und Amerika-Rezeption in liberalen Milieus der Weimarer Republik

Thomas Etzemüller (Carl von Ossietzky Universität Oldenburg): Der schwedische Wohlfahrtsstaat der Zwischenkriegszeit als anti-liberaler Entwurf (kurzfristig entfallen)

Jens Hacke (Hamburger Institut für Sozialforschung): Kommentar

Jörn Leonhard (Albert-Ludwigs-Universität Freiburg): Impulsreferat für die Abschlussdiskussion

Anmerkungen:
1 Zitiert nach Werner Stephan, Aufstieg und Verfall des Linksliberalismus 1918–1933. Geschichte der Deutschen Demokratischen Partei, Göttingen 1973, S. 483.
2 Dieter Haselbach, Autoritärer Liberalismus und soziale Marktwirtschaft. Gesellschaft und Politik im Ordoliberalismus, Baden-Baden 1991.


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