Staatsfinanzen. Perspektiven auf die europäischen Erfahrungen des 20. Jahrhunderts

Staatsfinanzen. Perspektiven auf die europäischen Erfahrungen des 20. Jahrhunderts

Organizer(s)
Historikerkommission zur Erforschung der Geschichte des Reichsministeriums der Finanzen im Nationalsozialismus
Location
Berlin
Country
Germany
From - Until
29.10.2018 - 30.10.2018
Conf. Website
By
Marc Buggeln, Humboldt-Universität zu Berlin, marc.buggeln@geschichte.hu-berlin.de

Der Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, ROLF BÖSINGER, begrüßte die Gäste und betonte, dass die Kommission die lange genährte Legende vom neutralem Ministerium, das nur als Kassenwart des Reiches agiert hätte, überzeugend widerlegt habe. Der Vorsitzende der Historikerkommission zur Erforschung der Geschichte des Reichsministeriums der Finanzen im Nationalsozialismus, HANS-PETER ULLMANN (Köln), zog anlässlich der Abschlusstagung Bilanz. Dabei betonte er mit einem Zitat von Rudolf Goldscheid, dem Begründer der Finanzsoziologie, den engen Zusammenhang von Einnahmen und Ausgaben. Hitler habe diesem Konnex aber wenig Beachtung geschenkt. Er habe Finanzleute als „Spitzbuben“ bezeichnet, die er nicht in vollem Umfang über seine Pläne informieren müsse. Ullmann hob hervor, dass die Kommission zu Beginn zwei Grundsatzentscheidungen getroffen habe: die Forschung sollte durch selbständige Dissertationen und Habilitationen geleistet werden, die thematisch klar umgrenzt sein sollten.

Im ersten Panel spielten die Weimarer Verhältnisse im Finanzwesen eine zentrale Rolle. CHRISTIAN WALDHOFF (Berlin) betonte die elementare Bedeutung der Finanzreform unter Erzberger, die das zuvor stark föderale Finanzsystem des Reiches erheblich zentralisiert habe. Ein Weg, der dann unter dem Nationalsozialismus, wie in fast allen Diktaturen, noch deutlich entschiedener beschritten wurde. In der Weimarer Zeit gab es eine Tendenz hin zur stärkeren Rechtsbindung der Steuern. Doch dies wurde nur bedingt kodifiziert und dann von den Nationalsozialisten revidiert. STEFANIE MIDDENDORFF (Halle) untersuchte die Haltung der Finanzbeamten und sprach vom Ministerium als kommunikativem und politischem Raum. Gegen Ende der Weimarer Republik nahm im Ministerium die Zustimmung zur Demokratie deutlich ab. Viele führende Finanzbeamte schimpften auf die verhasste parlamentarische Polykratie und erhofften sich eine bessere Finanzpolitik durch deren Beseitigung. Bereits ab 1930 kam es zu einer dann rasch fortschreitenden Nazifizierung der Beamtenschaft. MARTIN DAUNTON (Cambridge) hob in seinem Kommentar die Bedeutung der Kriegsfinanzierung im Ersten Weltkrieg hervor, die für die Zwischenkriegszeit erheblichen Prägecharakter gehabt habe. In der Diskussion wurde die durch den Ersten Weltkrieg bedingte Staatsausweitung betont und nach der Bedeutung internationalen Austauschs und Kontaktes gefragt.

Im zweiten Panel „Fiskalische Ausbeutung und Gewalt“ untersuchte CHRISTIANE KULLER (Erfurt) Formen der Verfolgung jüdischer Bürger durch Finanzbeamte. Der Großteil der Gesetze, die zur Verfolgung genutzt wurden, war bereits vor 1933 verabschiedet worden und wurde von den Nationalsozialisten lediglich umfunktioniert. Daneben gab es die Veränderung in der Auslegungspraxis bestehender Gesetze. Ab 1938 schuf man jedoch auch neue explizit antijüdische Finanzgesetze. Zudem beteiligten sich Finanzbeamte an der Enteignung der aus Deutschland deportierten Juden. Kuller betonte, dass das Finanzministerium im Vergleich zur Gestapo oder zur Polizei durch die Steuerunterlagen über wesentlich bessere Informationen über die Opfer verfügt habe. JOSEPHINE ULBRICHT (Leipzig) analysierte den Umgang des Fiskus mit dem Vermögen anderer, als „Reichsfeinde“ klassifizierter Gruppen und Individuen, vor allem aus der Arbeiterbewegung, der katholischen Kirche sowie aus den Reihen der Sinti und Roma. Sie unterschied dabei drei Phasen (1933-1936/1937-1940 und 1941-Kriegsende), die sie mit den Begriffen Neujustierung, Radikalisierung und Machtausweitung beschrieb. Im letzten Zeitfenster übernahm die Finanzverwaltung auch die Verwaltung des Vermögens der Widerständler der sogenannten „Roten Kapelle“ sowie der Akteure des 20. Juli. LEIGH GARDNER (London) untersuchte am Beispiel von vier britischen Kolonien in Afrika die Beteiligung einheimischer Eliten an der Steuererhebung in den 1950er-Jahren. Im Durchschnitt seien etwa 20 Prozent der Ausgaben in deren Hände gegeben worden. RAMONA BRÄU (Arolsen) betrachtete die fiskalische Ausbeutung Polens. Deren genaue Höhe sei schwer zu erfassen, aber eine polnische Kommission schätzte den Wert von Zerstörungen und Vermögensabzügen in der frühen Nachkriegszeit auf 662 $ pro Kopf. Dies sei nach der Sowjetunion der zweithöchste Wert. Hans Frank sprach 1944 davon, dass das Generalgouvernement ausgeplündert worden sei wie überhaupt kein zweites Land in Europa. Bräu sprach von einem Bereicherungswettlauf bei gleichzeitigem Bemühen um die Aufrechterhaltung einer geordneten Haushaltsführung. BIRTHE KUNDRUS (Hamburg) fragte in ihrem Kommentar nach der Spezifik des Reichsfinanzministeriums. Läge diese in den guten Informationen über die Opfer? Des Weiteren fragte sie nach dem Verhältnis von Willkür und Rechtsbefolgung im Verfolgungsgeschehen. Sie betonte, dass Gewalt keineswegs immer willkürlich gewesen sei, sondern eben auch in geregelten und routinierten Formen stattgefunden habe. Die anschließende Diskussion drehte sich um Fragen der Regelgebundenheit des Steuerrechts, Möglichkeiten der Benennung von Zahlen beim Verfolgungsgeschehen sowie um das Verhältnis von Normen- und Maßnahmenstaat.

WERNER PLUMPE (Frankfurt am Main) zog in seinem Abendvortrag die langen Linien der Staatsfinanzierung. Die Niederlande betrachtete er als ersten vorbildlichen Steuerstaat, der durch niedrige Steuern und Zinsen Wachstum gefördert und sich dadurch erfolgreich gegen Spanien behauptet habe. Der Staat erkannte hier die funktionelle Differenzierung moderner Gesellschaften im Sinne Luhmanns an und zog sich weitgehend aus der Wirtschaftsregulierung zurück. Das Modell war nach Plumpe so erfolgreich, dass immer mehr europäische Staaten diesem gefolgt seien. Doch immer wieder habe es Regierungen gegeben, die glaubten, den wirtschaftlichen Erfolg nicht abwarten zu können, sondern lieber viel abschöpften, um aufzurüsten, in der Hoffnung, nach einem siegreichen Krieg Kontributionen vom besiegten Gegner einziehen zu können. Die Nationalsozialisten trieb dieser Glaube in besonderem Maße an. Den Staat unterwarf man dabei bedingungslos dem Führerwillen. Plumpe betonte, dass der Untergang des Regimes von vorneherein absehbar gewesen sei. Die Vorstellung, eine Gesellschaft komplett steuern und die differenzierte Gesellschaft korrigieren zu können, sei ein Irrglaube, der mit romantischen Ideen und Terror, aber nicht mit Erfolgen verbunden sei.

Im dritten Panel „Kriegsfinanzierung“ untersuchte RALF BANKEN (Frankfurt am Main) die Anfänge der „geräuschlosen“ Kriegsfinanzierung im Deutschen Reich in den Jahren 1935 bis 1939. Er betrachtet diese als Ergebnis des Scheiterns einer weiteren Steueranhebung. Weil in den Verhandlungen ab 1935 das Reichsarbeitsministerium und die Wehrmachtsführung gegen eine stärkere Besteuerung der Arbeiterschaft und das Reichswirtschaftsministerium und die Vierjahresplanbehörde gegen höhere Steuern für Unternehmen argumentierten, blieb der Spielraum gering. Dadurch entstand die Festlegung auf eine „geräuschlose“ Kriegsfinanzierung durch Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen. HEIN KLEMAN (Rotterdam) betonte, dass die deutsche Besatzungspolitik in wirtschaftlicher Hinsicht zwei Möglichkeiten gehabt habe: entweder die Produktionsfaktoren (Arbeit und Maschinen) nach Deutschland zu bringen oder sich den Output der Produktion in den besetzten Gebieten anzueignen. Laut Kleman hat das Deutsche Reich sich nie klar für eine der beiden Optionen entschieden, sondern immer zwischen ihnen laviert. Tendenziell sei aber in Westeuropa stärker auf einheimische Produktion gesetzt worden, während in Osteuropa der Abzug der Produktionsfaktoren dominiert habe. ALEXANDER NÜTZENADEL (Berlin) bezog in seinem Kommentar auch den Beitrag des durch Krankheit verhinderten Jürgen Kilian mit ein. Er betonte, dass im besetzten Europa nur etwas mehr als 1.000 deutsche Finanzbeamte im Einsatz gewesen waren, davon fast 500 im Generalgouvernement. Den übrigen 500 sei es gelungen, aus dem Rest des besetzten Europas erhebliche Geldmittel für die deutsche Kriegswirtschaft bereitzustellen. So konnte auch in Osteuropa und Südosteuropa nicht nur Vernichtungspolitik betrieben werden, sondern es mussten Kooperationsangebote an die einheimischen Finanzfachleute gemacht werden, denn ohne sie wäre der Ressourcenabzug nicht in diesem Maße möglich gewesen. In der Diskussion ging es um die Rolle der Währungspolitik, die Bedeutung des Kriegsverlaufs für die Besatzungspolitik und die Frage, wie „geräuschlos“ die Kriegsfinanzierung gewesen sei.

Im vierten Panel „Staatsverschuldung“ bot HANS-PETER ULLMANN (Köln) einen kursorischen Überblick über unterschiedliche Verschuldungsregime des deutschen Zentralstaates im 19. und 20. Jahrhundert. In Anlehnung an Karl-Heinrich Hansmeyer unterschied er vier Konstellationen: a) klassische Konstellation mit unterschiedlichen einheimischen Akteuren und Institutionen, b) Zentralbankdominanz, c) Auslandskredite und d) große Direktkredite. Deren jeweilige Dominanz untersuchte er für fünf deutsche Verschuldungszyklen. Sein Fazit: Hohe Staatsverschuldung war immer problematisch, aber niemals sonst so stark wie im durch die Nationalsozialisten ausgelösten Zweiten Weltkrieg. CHRISTINE TRAMPUSCH (Köln) untersuchte die Finanzialisierung des Schuldenmanagements in den Vorreiternationen Irland und Neuseeland. Auslöser war in beiden Staaten eine hohe Staatsverschuldung in den 1980er-Jahren. Doch während in Irland vor allem der Druck der weit entwickelten Finanzindustrie auf die Politik entscheidend war, gab es die Finanzindustrie in Neuseeland noch kaum. Hier kam der Wandel vielmehr aus dem Staatsinneren, vorangetrieben von Ökonomen im Finanzministerium, die in den USA studiert hatten. LAURA RISCHBIETER (Konstanz) analysierte das internationale Schuldenmanagement in den 1980er-Jahren. Beginnend mit einer Zahlungsunfähigkeitsverkündung Mexikos 1982 war das Jahrzehnt durch insgesamt 48 solcher Nachrichten geprägt. An den Schulden waren weltweit etwa 20.000 Banken beteiligt, doch vor allem die zwanzig weltweit größten Banken hielten erhebliche Anteile an den Staatsschulden der wankenden Staaten. Letztlich gewähren der IWF und die Zentralbanken der OECD-Länder in der Krise Kredit, um Liquidität zu schaffen. Zudem werden ab 1986 die Schulden zunehmend verbrieft, was letztlich zur Entspannung an den Finanzmärkten führt. Rischbieter betont, dass zwar das Währungssystem von Bretton Woods in den 1970er-Jahren zerbrochen sei, aber mit dem IWF und der Weltbank zwei durch das Abkommen geschaffene Institutionen eigentlich erst in den 1980er-Jahren wirklich wichtig wurden. JAKOB TANNER (Zürich) betonte in seinem Kommentar die ambivalente Rolle der Schuldner: Sie könnten zwar mit der Verkündung ihrer Zahlungsunfähigkeit Kreditgeber ängstigen und gegebenenfalls bessere Konditionen heraushandeln, aber es bestand eben auch fast immer die Gefahr des Vertrauensverlustes und des umfassenden Abzugs der Investoren. In der Diskussion sprach man über die Rolle der Zentralbanken und die Auswirkungen von Staatsverschuldung auf soziale Ungleichheit.

Für die abschließende Plenumsdiskussion stellte Lutz Raphael vier in den Panels und den Diskussionen bereits diskutierte Punkte in den Vordergrund: a) Vergleich und Einordnung. Was waren nationalsozialistische Spezifika? Gab es eine Weiterführung kapitalistischer Wirtschaft oder war es eine Staatswirtschaft mit Ähnlichkeit zur Sowjetunion, b) Wie kann man das konkrete Handeln von Finanzbeamten zwischen Willkür und routiniertem und legalisiertem Verwaltungshandeln am besten beschreiben? c) Welche Mechanismen gab es bei der Heranziehung der besetzten Gebiete? Wie lässt sich das Handeln ausländischer Finanzbeamter charakterisieren? und d) Wie war der Erfahrungszusammenhang der Ministerialbürokratie? War das Handeln vom Normalfall gut organisierter staatlicher Verwaltungsarbeit bestimmt oder dominierte eine Diktaturspezifik? Die anschließende Debatte war vor allem von der Frage nach der Motivation der Beamten geprägt. Relativ einig war man sich, dass hier differenziertere Kategorien zwischen den Polen Widerstand und NS-Begeisterung entwickelt werden müssten.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Abschlusstagung der Historikerkommission gezeigt hat, dass die aus der Kommission heraus entstandenen Qualifikationsarbeiten die Forschung erheblich bereichert haben und für jegliche weitere Diskussion um die Finanz- und Steuerpolitik des Dritten Reiches unerlässlich sein werden. Alle Vorträge der Tagung bewegten sich auf hohem Niveau, so dass sie fruchtbare Diskussionen anregten. Unverständlich blieb einzig und allein die Auswahl der Vergleichsbeispiele. Die Vorträge zur kolonialen Steuerpolitik im britischen Westafrika in den 1950er-Jahren, zur Finanzialisierung der Staatsschulden in Irland und Neuseeland sowie zum internationalen Schuldenmanagement in den 1980er-Jahren waren zwar für sich genommen erkenntnisreich, aber trotz mancher Bemühung blieb ihre Erklärungskraft für die Spezifik der nationalsozialistischen Finanzpolitik äußerst gering. So bleibt unverständlich, warum nicht stattdessen Vorträge zu den Finanzen anderer zentraler kriegsführender Nationen im Zweiten Weltkrieg und der diesen vorausgehenden Aufrüstungsphase angeschoben wurden. Es kann als sicher gelten, dass dann weit präziser über die Spezifik nationalsozialistischer Finanzpolitik hätte geurteilt werden können.

Konferenzübersicht:

Grußwort: Rolf Bösinger, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen

Einführung: Hans-Peter Ullmann (Köln)

Panel 1 – Strukturwandel der Staatsfinanzierung
Moderation: Patrick Wagner (Halle)

Christian Waldhoff (Berlin): Entwicklungslinien der deutschen Finanzverfassung vom späten Kaiserreich zum Dritten Reich

Stefanie Middendorf (Halle): Erfahrung und Ermächtigung. Handlungsweisen der deutschen Ministerialbürokratie in der Staatsfinanzierung seit dem Ersten Weltkrieg

Kommentar: Martin Daunton (Cambridge)

Panel 2 – Fiskalische Ausbeutung und Gewalt
Moderation: Ulrich Herbert (Freiburg)

Leigh Gardner (London), Tax compliance under indirect rule

Christiane Kuller (Erfurt), Fiskalische Judenverfolgung und rassistische Vernichtungspolitik im nationalsozialistischen Deutschland

Josephine Ulbricht (Leipzig), Das Vermögen der „Reichsfeinde“. Staatliche Finanzverwaltung und Gegnerverfolgung im Nationalsozialismus

Ramona Bräu (Arolsen), Auftakt zum Raubzug. Die Reichsfinanzverwaltung und die Ausplünderung Polens 1939-1945

Kommentar: Birthe Kundrus (Hamburg)

Öffentlicher Vortrag
Werner Plumpe (Frankfurt a.M.), Steuerungsillusionen. Das Reichsfinanzministerium in der nationalsozialistischen Diktatur
Einführung: Hans Günter Hockerts (München)

Panel 3 – Kriegsfinanzierung
Moderation: Lutz Raphael (Trier)

Ralf Banken (Frankfurt a.M.): Die „geräuschlose“ Kriegsfinanzierung im Deutschen Reich 1935-1939

Hein A.M. Kleman (Rotterdam): Monetary consequences of German Requisitions in the West

Kommentar: Alexander Nützenadel (Berlin)

Panel 4 – Staatsverschuldung
Moderation: Jane Caplan (Oxford)

Hans-Peter Ullmann (Köln): Probleme öffentlicher Verschuldung im Deutschland des 20. Jahrhunderts

Christine Trampusch (Köln): Finanzialisierung des Schuldenmanagement. Die Vorreiter Neuseeland und Irland

Laura Rischbieter (Konstanz): Im Angesicht der Krise. Entscheidungsfindung und institutioneller Wandel im internationalen Schuldenmanagements 1982-1995

Kommentar: Jakob Tanner (Zürich)

Podium:
Das Reichsministerium der Finanzen 1933-1945 in einer vergleichenden Geschichte der Staatsfinanzierung im 20. Jahrhundert
Jane Caplan, Stefanie Middendorf, Ulrich Herbert, Jakob Tanner, Hans-Peter Ullmann
Moderation: Lutz Raphael


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