Die diesjährige Tagung des Arbeitskreises Interdisziplinäre Hexenforschung (AKIH) integrierte, neben erfahrenen Hexenforscher/innen auch junge Referent/innen, die noch am Anfang ihrer wissenschaftlichen Karriere stehen. Nach einem herzlichen Willkommensgruß seitens der Tagungsleitung referierte THERESA BAYER (Zürich) über die Notwendigkeit, Quellen im Kontext ihrer Entstehungsgeschichte zu betrachten. In ihrer Dissertation, die sich mit dem Umgang mit Magie zur Zeit Karls des Großen befasst, setzt sich Bayer unter anderem mit der Capitulatio de partibus Saxoniae auseinander, einem Dokument, das im Zuge der Sachsenkriege Karls des Großen verfasst wurde. Dieses Dokument sei zwar gut erforscht, allerdings sei dies auf inhaltlicher Ebene in der Regel nur in Auszügen geschehen. Zur Erforschung eines Sachverhalts, der in der Capitulatio erwähnt werde, seien nur die jeweils relevant erscheinenden Quellenpassagen herausgegriffen worden, ohne diese jedoch im Kontext der gesamten Quellelage und deren Entstehungsgeschichte zu untersuchen. Am Beispiel des Umgangs mit den Begriffen Striga und Sortilegus in der Capitulatio zeigte die Referentin, dass zur vollständigen Analyse nicht nur die jeweilige Passage herausgegriffen werden darf. Vielmehr bleiben Kontextualisierungen innerhalb des Dokumentes sowie die Konsultation weiteren zeitgenössischen Materials wie etwa Bußbücher, Priesterhandbücher oder Briefe nötig.
CHARLOTTE BÖSCH (Wien) stellte ihre abgeschlossene Masterarbeit über den direkten herrschaftlichen Einfluss auf Hexenprozesse im 16. und beginnenden 17. Jahrhundert vor. Um herauszufinden, wie sich die An- beziehungsweise Abwesenheit von Herrschaftsträgern auf Hexenprozesse auswirkte, betrachtete sie vergleichend die Grafschaft Hohenberg und die Pfandherrschaft Hainburg: Hohenberg stand über mehrere Zwischeninstanzen unter der juristischen Weisungsgewalt Innsbrucks, während in Hainburg mit Johann Christoph Unverzagt der Gerichtsherr direkt vor Ort anwesend war. Durch den Abgleich der Urgichten und Prozessdokumente mit zwei Landesgerichtsordnungen und der Constitutio Criminalis Carolina stellte sich heraus, dass sich die Hainburger Prozesse strenger an die Rechtsvorlagen gehalten haben als die von Hohenberg. Hier fanden trotz staatlicher Supervision mehr Prozesse statt als in der Pfandherrschaft. Mithilfe des Analyseinstruments MAXQDA versuchte Bösch außerdem nachzuweisen, dass die Landesgerichtsordnung von 1640 bereits vor ihrem Inkrafttreten Anwendung gefunden hatte.
ANDREAS MÜLLER (Halle an der Saale / Wittenberg) stellte anhand von drei Beispielen den Umgang des Zedlerschen Universal-Lexicons (1731–1754) mit dem Hexereidiskurs vor. Die umfangreichen Artikel zu Zauberer, Zauberey und Hexerey lassen fundamental unterschiedliche Einstellungen der jeweiligen Autoren erkennen. Während der eine Artikel Zauberer als Betrüger bezeichnet und der andere die Existenz von Zauberey, unter Bezugnahme auf Martin Delrio, als schändliches Delikt betrachtet, weist der dritte und älteste Artikel über Hexerey eine vorsichtig-abwägende Haltung auf. Argumente für und gegen die Existenz von Hexerei werden hier vorgetragen. Müller zeigte anhand der Querverweise innerhalb der Artikel, dass die Autoren jeweils nur einen Teil des 68 Bände umfassenden Lexikons kannten. Weiterhin verdeutlichte er anschaulich, wie Universallexika im 18. Jahrhundert zustande kamen: Diese setzen sich aus einem bunten Kompendium verschiedener Texte zusammen, die fast wörtlich aus anderen Vorlagen kopiert wurden. Passagen, die nicht mehr aktuell erschienen, wurden gestrichen oder marginal umgearbeitet. Dadurch entstand eine inhaltliche und formale Inkonsistenz, da voraufklärerische Argumente adaptiert, aber nur in Teilen dem aufklärerischen Gedankengut angepasst wurden.
Einen Teil ihres Dissertationsprojektes, dessen Fertigstellung im Laufe des Jahres erwartet wird, stellte EVELINE SZARKA (Winterthur) vor. Anhand von Beispielen aus Zürich, Basel und Bern zeigte Szarka den Einfluss der Reformation auf den Geisterglauben und dessen Zusammenhang mit dem Glauben an Hexerei. Dabei ging der Vortrag besonders auf die Deutung von Imaginationen über (vermeintlich) angezauberte Geister und unsichtbare Menschen ein. Vor der Reformation seien Geister oft als Erscheinungen von Verstorbenen gedeutet worden, die sich aus dem Fegefeuer heraus Gehör verschafften. Diese Deutung passte freilich nicht mehr in das protestantische Weltbild. Die angeblichen Geistererscheinungen interpretierten Theologen und Pfarrer nun als teuflische Täuschungen, wobei Satan als von Gott beauftragt galt, die betreffende Person zu strafen oder zu prüfen. Auf die Erscheinung durfte nur mit Beten und Fasten, nicht aber mit Exorzismen oder sonstigen „papistischen“ Ritualen reagiert werden. Diese Umdeutung der Totengeister zu teuflischen Illusionen machte den Betroffenen verdächtig, göttliche Strafe verdient zu haben, was zu Ehrverlust und Ächtung führen konnte. Auch traten Geistererscheinungen auf, die angeblich der betreffenden Person angehext worden waren. Ab den 1690er-Jahren wurde zusätzlich darüber diskutiert, ob es sich bei derlei Erscheinungen um eine Hexe handelte, die sich mit Hilfe des Teufels unsichtbar machen könne. Szarka wies exemplarisch nach, dass viele Arten des Geisterglaubens parallel existierten. Selbst die protestantische Obrigkeit hielt sich nicht immer an ihre eigenen Deutungsmuster.
Keinen Konsens, sondern kritische Diskussionen fand der von STEIJE HOFHUIS (Utrecht) vertretene Ansatz. In seiner Dissertation befasst sich Hofhuis mit der Theorie der kulturellen Evolution, die er in seinem Vortrag exemplarisch auf das Phänomen der Hexenverfolgungen anwandte. Die an die Darwin’sche Evolutionstheorie angepasste These besagt, dass sich langlebige kulturelle Phänomene, in Analogie zu biologischen Merkmalen, durch eine kumulative Erhaltung zufälliger, ungerichteter Mutationen bildeten, die sich gegen den ursprünglichen Zustand durchsetzten, weil sich das Mutationskonglomerat der jeweiligen umgebenden Situation besser anpasste. Die mutierten Phänomene seien zwar nicht immer nützlich für die Gesellschaft, aber nützlich für den Selbsterhalt. Manche von ihnen können sich in Analogie zu Viren durch Mutationen in einer Gesellschaft festsetzen, die dann zum erkrankten Wirt dieses viralen Phänomens werde. Dies sei im Fall der Hexenverfolgungen geschehen, die so gut angepasst erscheinen, dass es sich dabei um ein mit agency ausgestattetes Evolutionsdesign handeln könne. Als einen Teil des mutierten Eigenschaftskonglomerats im Hexenglauben versteht Hofhuis den Glauben an eine mitgliederstarke Sabbatgesellschaft, der zu immer längeren Besagungsketten geführt und sich dadurch viral ausgebreitet habe. Das intelligente Design, das der Referent dahinter zu erkennen glaubt, sei aber nicht „erdacht“ worden, sondern habe sich quasi nach darwinistischer Art aus sich selbst heraus entwickelt und angepasst, um seine weitere Existenz zu ermöglichen.
Den Schlussvortrag des ersten Tages hielt ISABELLE ZEDER (Basel), die mit ihrer Masterarbeit auf ein bisher noch wenig beachtetes Phänomen aufmerksam machte. Sie stellte die Prozessakten dreier Frauen vor, die sich selbst anzeigten und darum baten, hingerichtet zu werden. Das Schlüsseldokument der Untersuchung bildet die Akte der 14jährigen Margaretha Schirm (1637). Im Verlauf des Prozesses, in dem sie mehrmals einen Sterbewunsch äußerte, wurde ein Gutachten eingeholt, in dem unter Bezugnahme auf den Rechtsgelehrten Johann Georg Gödelmann dazu geraten wurde, die vermeintliche Hexe nicht zu töten, sondern sich ihres gefährdeten Seelenheils anzunehmen. Gödelmann nahm an, dass nicht das Ausüben von Hexerei zu Reue führe, sondern dass eine innere Seelenqual die (imaginierte) Tat auslöse. Schirm wurde nach dem Prozess nicht hingerichtet, sondern zur Seelsorge ins Siechenhaus vermittelt. Auch die Prozessakten von Maria Ostertegin (1613) und Catharina Schmid (1644) lassen einerseits den Sterbewunsch der Frauen und andererseits Zweifel des Gerichts an ihrem Geisteszustand erkennen. Ein Indiz dafür, dass das Phänomen der Selbsttötung durch Selbststigmatisierung auch Zeitgenossen bekannt gewesen sein könnte, bieten die Schriften des Johann Weyer, der einen Zusammenhang zwischen vermeintlicher Hexerei und Melancholie herstellt. Unter den Teilnehmern der Tagung bestand Einigkeit darüber, dass diese drei Selbstanzeigen keine Einzelfälle gewesen sind. Zeder bereitet zur Zeit eine Dissertation zu diesem Thema vor.
Der zweite Vortragstag war in zwei Sektionen unterteilt. Die Sektion „Kontroverse“ bildete der Vortrag ROBERT MEIERs (Marburg), der im Staatsarchiv Wertheim auf bisher unbekannte Dokumente aus der Würzburger Zent Remlingen gestoßen war. Diese bieten neue Erkenntnisse bezüglich der Würzburger Hexenprozesse. Die zutage getretenen Akten und Briefe zeigen, dass Fürstbischof Julius Echter in seinen ersten Regierungsjahren für die Einhaltung von Verfahrensregeln bei der Verfolgung und Hinrichtung von Hexen in der Zent Remlingen plädiert hatte. Von einer fürstlichen Inszenierung oder Förderung der Würzburger Hexenverfolgungen sollte also nicht mehr die Rede sein, wenngleich Meier die politische Verantwortung des Fürstbischofs nicht negierte. Da alle neu entdeckten Dokumente sich auf bereits bekannte Hexenprozesse beziehen, sei es unwahrscheinlich, dass es in der Zent noch weitere Prozesse gegeben habe. Gleiches gelte mit hoher Wahrscheinlichkeit auch für die anderen Zenten im Einflussgebiet Echters. Damit muss die Dunkelziffer hingerichteter Hexen im zersplitterten Territorium Würzburg wesentlich kleiner ausfallen, als bisher angenommen. Die Prozesswelle von Gerolzhofen mit ihren 145 nachgewiesenen Hinrichtungen bildet eine Ausnahme. Auch zieht Meier die Glaubwürdigkeit eines Tübinger Flugblatts in Zweifel, das den Würzburger Fürstbischof bezichtigt, 900 Menschen wegen Hexerei verbrannt zu haben. Nach seinen Forschungen dürfte es kaum mehr als 450 Hinrichtungen gegeben haben. Generell sieht er die Prozesse unter Echter eher im Kontext herrschaftspolitischer Konflikte, da mit ihrer Hilfe im stark zersplitterten Einflussgebiet des Hochstifts Würzburg vor Ort um die Gerichtshoheit gestritten wurde. Treibende Kräfte seien die Bevölkerung und die Amtleute vor Ort gewesen.
Die Sektion „Klärung klassischer Fragen“ bildeten zwei Vorträge. Die Mediävistin KATHRIN UTZ TREMP (Lausanne) hatte sich von 2016 bis Ende 2017 mit den Prozessakten des viel beachteten, aber bisher nur ungenügend aufgearbeiteten Falls der Anna Göldi beschäftigt, der vermeintlich letzten Frau, die in Westeuropa als Hexe hingerichtet wurde. Gleich zu Beginn ihres Vortrages wies Utz Tremp auf einen Fehler bei der Überlieferung des Falls hin, der so häufig wiederholt wurde, dass er inzwischen zum Konsens gehört: das Todesdatum der Anna Göldi, welches in den Akten mit dem 13. Juni 1782 angegeben wird, richtete sich nach dem zu dieser Zeit im Kanton Glarus gebräuchlichen Gregorianischen Kalender. Nach heutiger Zeitrechnung starb Göldi aber am 24. Juli 1782. Dabei handelt es sich nicht um den einzigen verbreiteten Irrtum bezüglich des Prozesses, weshalb Utz Tremp die Hoffnung äußerte, ihr „Vorprojekt“ mit der Sondierung und Ordnung der Prozessakten werde den Weg für eine künftige Edition bereiten. Bei den vier Versionen der Akten, die im Landesarchiv Glarus aufbewahrt werden, handelt es sich höchst wahrscheinlich um Kopien, die der Historikerin zufolge den Originalen aber sehr nahekommen. Weitere Quellen zum Göldi-Prozess bieten die Briefe des deutschen Publizisten Heinrich Ludwig Lehmann, die aufgrund ihrer literarischen Qualität aber mit äußerster quellenkritischer Vorsicht zu behandeln seien. Eines der vier Aktenbündel sei außerdem kein zeitgenössisches Dokument, sondern eine Zusammenstellung der drei anderen Bündel, angefertigt nach 1818. Als besonders bedeutsam bei der Ergründung des Entstehungskontextes der Akten hebt Utz Tremp die Überlieferungslücken hervor, die nur in der Gesamtsicht gefüllt werden können, da einige Aussagen und Indizien des einen Aktenbündels in anderen nicht auftauchen.
Den Abschluss der Tagung bildete der Vortrag von RITA VOLTMER (Trier). Seit den Forschungen von Arno Borst und seines Schülers Andreas Blauert wurde der herrschaftspolitische Hintergrund von Hexenverfolgungen immer wieder betont, eine politische Nutzung oder gar Instrumentalisierung von Hexenglauben und Prozess jedoch kontrovers diskutiert. Vor allem die Diskussion und Abwehr der Akkulturationsthesen (Robert Muchembled), der überzogenen Thesen von Heinsohn und Steiger („Vernichtung der weisen Frauen“) sowie der „Hexenkrieg-These“ von Gerhard Schormann habe zu verstärkten Reaktionen gegenüber dem herrschaftspolitischen Paradigma (Hexenpolitik) geführt, wie Voltmer in ihrem Überblick zu den Forschungsdebatten um die Funktionalität von Hexenglaube / Hexenprozess ausführte. Ungefähr ab 1996 konnte Voltmer zeitgleich mit Gudrun Gersmann und anderen Forscher/innen, insbesondere aus dem Schweizer Arbeitskreis, auf die Bedeutung von „Hexenpolitik“ hinweisen. Anhand der Verfolgungen im Rhein-Maas-Raum arbeitete Voltmer die Spielarten von Hexenpolitik unter Einbeziehung des Konzepts einer politischen Dämonologie heraus. Ob die jeweilige Obrigkeit sowohl in städtischen wie feudal organisierten Einheiten die Hexenverfolgung förderte, kontrollierte oder behinderte, konnte von den jeweiligen ordnungs- und machtpolitischen Interessen abhängen. Voltmer stellte in diesem Zusammenhang die Gründe vor, sich für oder gegen die Verfolgung angeblicher Hexen zu engagieren. Der kalkulierende Einsatz von „Hexenpolitik“ wurde insbesondere deutlich bei Herrschaftsträgern, deren Position situations- oder ortsabhängig variierte. Das Konzept der „Hexenpolitik“ möchte keinen monokausalen Deutungsansatz bieten, wie Voltmer hervorhob. Die Gründe, warum Hexenprozesse durchgeführt oder eben nicht durchgeführt wurden, blieben vielfältig. Die Akteurs- und Handlungsebenen von Bevölkerung, Experten (etwa Juristen, Schreiber oder Scharfrichter) und Obrigkeit agierten dabei gemeinsam. Die Verknüpfung von Interessen, Überzeugungen sowie (evozierten) Bedrohungsszenarien bleibt kaum entwirrbar. „Hexenpolitik“ stellt aber als Teil politischer Willensbildung einen nicht zu unterschätzenden Faktor dar.
Wir danken den Veranstaltern Petra Steymans-Kurz, Wolfgang Behringer und Rita Voltmer sowie der Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart für die reibungslos verlaufene Tagung. Allen Referenten sei für interessante und innovative Vorträge gedankt. Erinnert sei an die internationale Konferenz, die vom 25. bis zum 28. September unter dem Titel „Tiere und Hexen. Animal Turn in der Hexenforschung?“ im Tagungshaus Weingarten stattfinden wird.
Konferenzübersicht:
Sektion 1: Neue Forschungen
Petra Steymans-Kurz (Stuttgart) / Wolfgang Behringer (Saarbrücken) / Rita Voltmer (Trier): Begrüßung und Einführung
Theresa Bayer (Zürich): Magie im Frühmittelalter als Forschungsgegenstand. Weshalb es sinnvoll sein kann, Quellen nicht ausschließlich als "Steinbruch" zu betrachten
Charlotte Bösch (Wien): Macht, Staat, Hexen. Eine Untersuchung über den Einfluss von herrschaftlicher Macht auf Hexenprozesse am Beispiel der Herrschaft Hainburg und der Grafschaft Hohenberg im 16. und beginnenden 17. Jahrhundert
Andreas Müller (Halle an der Saale / Wittenberg): Von A wie Aberglaube bis Z wie Zauberey. Hexerei und Magie im Zedlerschen Universal-Lexicon
Eveline Szarca (Winterthur): Von angezauberten Geistern und unsichtbaren Menschen. Über den Zusammenhang zwischen Spukphänomenen und Hexerei in der frühneuzeitlichen Schweiz
Steije Hofhuis (Utrecht): "Virale" Verfolgungen? Eine evolutionstheoretische Betrachtung der Hexenprozesse
Isabelle Zeder (Basel): Selbstbezichtigungen während der frühneuzeitlichen Hexenverfolgung als "suicide by trial"
AKIH Internes. Berichte – Diskussionen – Planungen
Sektion 2: Kontroverse
Robert Meier (Marburg): Verschobene Perspektiven. Ein anderer Blick auf die Hexenprozesse im Hochstift Würzburg (1600–1626)
Sektion 3: Klärung klassischer Fragen
Kathrin Utz Tremp (Lausanne): Anna Göldi, letzte Hexe. Die Akten des Prozesses (1781–1782)
Rita Voltmer (Trier): "Hexenpolitik" – ein Forschungsparadigma