Katholische Dunkelräume: Die Kirche und der sexuelle Missbrauch

Katholische Dunkelräume: Die Kirche und der sexuelle Missbrauch

Organisatoren
Birgit Aschmann, Humboldt-Universität zu Berlin; Kommission für Zeitgeschichte e. V., Bonn
Ort
Bonn
Land
Deutschland
Vom - Bis
08.10.2020 - 09.10.2020
Url der Konferenzwebsite
Von
Jan-Martin Zollitsch, Institut für Geschichtswissenschaften, Humboldt-Universität zu Berlin

Mit dem Anspruch, „Dunkelräume“ zu erhellen, kamen im Bonner Universitätsclub erstmals Forschende unterschiedlicher Fachgebiete zusammen, um – gemeinsam mit Betroffenen und Kirchenvertretern – über die Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche zu diskutieren. Die Tagung wurde per Livestream im Internet übertragen; das Publikum, das so zusätzlich erreicht werden konnte, lag an beiden Tagen konstant zwischen 60 und 70 Personen.

Zehn Jahre nach Bekanntwerden des sexuellen Missbrauchs am Berliner Canisius-Kolleg und zwei Jahre nach der Vorstellung der sogenannten MHG-Studie 20181 diente die Konferenz dazu, den bisherigen Erkenntnisstand zur Thematik interdisziplinär zusammenzutragen und kritisch, bisweilen auch selbstkritisch, zu reflektieren. Damit verbunden war das Anliegen, das öffentliche Aufklärungsinteresse in der Frage zu unterstützen und so jene fortgesetzte Verankerung im gesellschaftspolitischen Diskurs zu gewährleisten, um die sich bisher vor allem Betroffene mit ihrem anhaltenden Engagement verdient gemacht haben. In einem engeren Sinne stand außerdem die Frage nach den Potentialen (und Grenzen) einer historiographischen Aufarbeitung auf der Tagesordnung.

So wies die Historikerin BIRGIT ASCHMANN (Berlin) in ihrem Eröffnungsvortrag auf die Dimension der langen Dauer hin. Schließlich würden sich auch für das 19. Jahrhundert Konjunkturen der Skandalisierung und Banalisierung sexuellen Missbrauchs nachzeichnen lassen. Es sei wichtig, das spezifisch katholische „Bedeutungsgewebe“ offenzulegen, in das über Jahrhunderte hinweg auch Praktiken des sexuellen Missbrauchs eingewoben gewesen seien, und die Kultur der Sprach- und Straflosigkeit in der katholischen Kirche in diesem Punkt aufzuklären. Die Einordnung dieser „katholischen Dunkelräume“ in einen breiten Kontext sowie methodische Reflexion seien hierbei unabdingbar. Ein differenzierter emotionshistorischer Ansatz etwa könne helfen, Abhängigkeitsverhältnisse und Erfahrungsmuster hervortreten zu lassen.

Der Kirchenhistoriker WILHELM DAMBERG (Bochum) zeichnete die Genese des Missbrauchsskandals von den 1980er-Jahren bis heute und in internationaler Übersicht nach. In seinem per Videoschaltung übertragenen Vortrag kennzeichnete er drei Phasen der Skandalisierung: Eine erste von 1985 bis 2000 zeige ein erstes „Wetterleuchten“ der Aufmerksamkeit, wobei gerade Irland mit der Herausbildung einer „crossmedialen Aufmerksamkeitskultur“ eine Vorreiterrolle gespielt habe. Die zweite Phase von 2000 bis 2010 werde dann geprägt durch den „Punkt ohne Wiederkehr“ der Enthüllungen im Boston Globe 2002 und erste Forschungsprojekte, wobei Rom weiterhin nur ad hoc reagiert habe. Schließlich habe 2010 eine dritte Phase eingesetzt, als der Missbrauchsskandal innerhalb weniger Monaten in Deutschland, Belgien und den Niederlanden regelrecht „explodiert“ sei. Dass sich die Kirche zur Aufarbeitung gezwungen gesehen habe, schrieb Damberg in erster Linie staatlichem Druck zu, der sich in anderen Ländern sehr viel durchgreifender geäußert habe als in Deutschland.

Der Zeithistoriker THOMAS GROSSBÖLTING (Hamburg) sprach ebenfalls vom „Schlüsseljahr 2010“, dem eine lange Phase der „Nicht-Skandalisierung des Offensichtlichen“ vorangegangen sei. Zeitgeschichtlich ließe sich in der Folge der 1960er-Jahre eine Abkehr von einer ethischen und sakralen Überhöhung der Person des Priesters feststellen, was zu einer Verunsicherung des Klerus geführt habe. In den Pastoralkonferenzen, dem „Innersten der Kirche“, sei sexueller Missbrauch nur verklausuliert zur Sprache gekommen, oberste Priorität hatte der Schutz der Institution. Mit Blick auf aktuell laufende Forschungsprojekte drängte Großbölting auf die Etablierung von Aufarbeitungsstandards, worunter auch die uneingeschränkte Zugänglichkeit von Kirchenakten für die Geschichtswissenschaften fallen müsse. Dieser Punkt kam auch in der anschließenden Diskussion zur Sprache, wurde doch kritisiert, dass einer Aufarbeitung in Deutschland unter anderem durch Datenschutzbestimmungen zunehmend engere juristische Grenzen gesetzt seien. Im Hinblick auf die vorgestellte Chronologie von medialer Aufmerksamkeit und Missbrauchsskandal wollte ein Teilnehmer noch einmal die wichtige Funktion von Betroffenenorganisationen hervorgehoben wissen, etwa jene des 1989 gegründeten „Survivors Network of those Abused by Priests“ (SNAP) für die Enthüllungen von 2002.

In der zweiten Tagungssektion standen Beiträge aus rechtswissenschaftlicher, erziehungswissenschaftlicher sowie psychiatrischer Perspektive auf dem Programm. So sah FRAUKE ROSTALSKI (Köln) durchaus Versäumnisse aufseiten deutscher Staatsanwaltschaften bei der juristischen Verfolgung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche. Dies legte die Juristin unter anderem am Beispiel der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz dar, der sie vorwarf, ihrem Ermittlungsauftrag nicht nachgekommen zu sein. Bezeichnenderweise seien in Deutschland, anders als etwa in Belgien, bisher auch noch in keinem Fall Durchsuchungen vorgenommen worden. Die Kirchenjuristin MYRIAM WIJLENS (Erfurt) zeichnete anschließend einen Paradigmenwechsel im kanonischen Recht nach: Hätten kirchliche Stellen sich zunächst um die Verletzung des Zölibats durch die Täter gesorgt, so sei inzwischen zunehmend die Verletzung der Menschenwürde aufseiten der Opfer in den Mittelpunkt gerückt. Es bestünde jedoch weiterhin Verbesserungsbedarf, etwa in der Frage der Ausbildung von kirchlichem Gerichts- und Ermittlungspersonal.

Die Erziehungswissenschaftlerin SABINE ANDRESEN (Frankfurt am Main) betonte die Bedeutung der sozialen Position des Kindes, somit die strukturelle und kulturelle Verletzbarkeit von Kindern. Sie wies auf die Notwendigkeit von geeigneten Schutzkonzepten und der Etablierung von Kinderrechten hin. Aus ihrer Tätigkeit als Vorsitzende der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs berichtete sie, welche Erkenntnisse sich aus den weit über 400 Zeugnissen von Betroffenen, die die Kommission bereits erhalten habe, ziehen ließen: Es zeige sich das Bedürfnis, der eigenen Kindheit eine Struktur zu geben, ein Ringen um Verstehen. Außerdem würden die Berichte Einblicke in die Weitergabe von Gewaltgeschichten über Generationen zulassen. Der langjährige Münchner Generalvikar und promovierte Pädagoge wie Theologe PETER BEER (München) rückte den besonderen Erfahrungsraum Schule in den Mittelpunkt. Dabei machte er unter anderem auf die Probleme der Rekrutierung geeigneten pädagogischen Personals an katholischen Schulen aufmerksam. In bildungsgeschichtlicher Perspektive regte er zu einer Aufarbeitung in Form einer „Geschichte des pädagogischen Aberglaubens“ an.

JÖRG FEGERT (Ulm) brachte als Ärztlicher Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie des Universitätsklinikums Ulm einen medizinischen Blick in die Debatte ein. In seinem Vortrag markierte er Wendepunkte im psychiatrischen und psychotherapeutischen Umgang mit Opfern sexualisierter Gewalt von Sigmund Freud bis heute. Thematisiert wurden die Bedeutung der Röntgendiagnostik für die Entstehung einer medizinischen Kinderschutzbewegung, die in den 1970er-Jahren einsetzende Aufmerksamkeitskonjunktur durch Selbstorganisation von Betroffenen sowie die umstrittene Frage nach der Glaubwürdigkeit von Opfern, wobei bisweilen ein „professionelles Unverständnis gegenüber Betroffenen“ zutage getreten sei. Heute sei zwar ein Zuwachs an Erkenntnissen in der Traumatherapie zu verzeichnen, doch würde davon in der Praxis immer noch zu wenig umgesetzt. Wichtig war es Fegert, darauf hinzuweisen, dass Kinder in ihrem weiteren Leben sehr unterschiedlich durch Missbrauchserfahrungen beeinträchtigt seien. Ein Drittel der betroffenen Kinder könne als resilient bezeichnet werden, insofern sie keinen Therapiebedarf aufweisen würden und darum auch nicht als therapiebedürftig stigmatisiert werden sollten.

Der Verbundkoordinator der MHG-Studie HARALD DRESSING (Mannheim), per Video zugeschaltet, stellte im Detail aufgeschlüsselt die weiterhin rege rezipierten Ergebnisse des groß angelegten Forschungsprojekts vor. Für den Zeitraum von 1946 bis 2014 wurden in 38.156 gesichteten Akten 1.670 beschuldigte Kleriker gefunden. Als möglicherweise „spezifisch katholisches“ Phänomen bezeichnete er den erklärungsbedürftigen Umstand des hohen Anteils männlicher Opfer. Auch thematisierte der Psychiater die Problematik klerikaler Machtstrukturen, die Missbrauchsverhältnisse begünstigten.

In den Diskussionen zu den Beiträgen der interdisziplinären Sektion ging es um die Frage von Meldepflichten, Rechenschaftspflichten und Amtsmissbrauch, um Ordensschulen als „besondere Dunkelräume“, um Leerstellen in der Priesterausbildung in Bezug auf sexuelle Identitätsbildung und um die „Diffusität von Macht“.

Einer Abendveranstaltung mit Podiumsdiskussion gingen zwei Impulsvorträge voran. Der Jesuit und Präsident des Kinderschutzzentrums an der Gregoriana HANS ZOLLNER (Rom) stellte mentalitätsgeschichtliche Betrachtungen zum Missbrauch in der katholischen Kirche vor. Daran schlossen sich persönliche Bemerkungen von Jörg Fegert an, der von seinen bisweilen ernüchternden Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der Kirche berichtete. „Die Kirche braucht eine Haltung“, brachte er den Missstand auf den Punkt.

Mit diesem Stichwort ging es in die Diskussion, die von Daniel Deckers von der FAZ moderiert wurde. MATTHIAS KATSCH (Offenburg), Mitgründer und Sprecher der Betroffeneninitiative Eckiger Tisch, kritisierte die „organisierte Verantwortungslosigkeit“ in der katholischen Kirche. STEPHAN ACKERMANN (Trier), Bischof von Trier und seit 2010 Beauftragter der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs, sprach zumindest von kleinen Fortschritten in der Aufarbeitung, wodurch die Dimensionen des Missbrauchs immer klarer hervortreten würden. MARTIN SCHMITZ (Rhede) berichtete von den Schwierigkeiten, seinen Fall beim Bistum Münster anzuzeigen. Aus eigener Beobachtung konnte Myriam Wijlens anmerken, dass der Heilige Stuhl mit seinen kirchenrechtlichen Vorgaben der Situation vor Ort (auch hierzulande) häufig voraus sei. Die lebhafte Debatte bot Anlass für persönliche Erfahrungsberichte, Reflexionen und (Selbst-)Kritik. Nicht zuletzt wurden katholische Spezifika wie der Zölibat, die Sexualmoral und die Rolle der Frau thematisiert.

Der zweite Tagungstag stand (wieder) im Zeichen einer geschichtswissenschaftlichen Perspektive. So ging es in zwei Vorträgen um Missbrauch im Nationalsozialismus. Dieses Thema stellt laut DAGMAR LIESKE (Frankfurt am Main), die per Video zugeschaltet war, weiterhin ein Desiderat der Forschung dar. Auf der einen Seite inszenierte sich der NS-Staat als „Sittenwächter“ und ging „punktuell durchaus härter“ gegen sexuelle Gewalt vor als die Justiz in der Weimarer Republik. Auf der anderen Seite fänden sich jedoch auch Belege für eine fortdauernde „Bagatellisierung“ von sexueller Gewalt in der Rechtspraxis. Eine wissenschaftsgeschichtliche Metareflexion bot anschließend HANS GÜNTER HOCKERTS (München), der in seinem Beitrag eine Relektüre seiner 1971 publizierten Dissertation über die Sittlichkeitsprozesse gegen katholische Ordensangehörige und Priester in der NS-Zeit unternahm. Die erste Welle der Angriffe gegen die Kirche von Mai bis Juli 1936 sei aufgrund der Olympischen Spiele gestoppt worden. Nach der Enzyklika „Mit brennender Sorge“ (März 1937) wurde die Kampagne von April bis Juli 1937 aber erneut aufgenommen. Diese hätte darauf abgezielt, einen Keil zwischen Amtskirche und Kirchenvolk zu treiben. Die Bischöfe hätten sich gegen die kirchenfeindliche Kampagne zwar gewehrt, die Urteile im Einzelnen jedoch nicht beanstandet. In der anschließenden Debatte wurde deutlich, dass die Sittlichkeitsprozesse aus der NS-Zeit nach 1945 dennoch undifferenziert unter dem Aspekt Kirchenverfolgung wahrgenommen und Anschuldigungen gegen Geistliche reflexhaft als Fortführung einer NS-Propaganda diskreditiert wurden.

Im Folgenden wurden aktuelle historiographische Forschungsprojekte zum Thema sexueller Missbrauch anhand von Fallbeispielen aus drei Diözesen in Kurzvorträgen vorgestellt. Wiederholt trat dabei auch die Problematik von Zugangsmöglichkeiten und -grenzen kirchlicher Archive zutage. „Wir werden Ihnen alle Aufzeichnungen zugänglich machen“, versprach im Namen der Archivare und Archivarinnen der Vorsitzende der Bundeskonferenz der kirchlichen Archive in Deutschland, THOMAS SCHARF-WREDE (Hildesheim). Die Sektion schloss KLAUS GROSSE KRACHT (Münster), der im Äußerungsrecht das größte Hindernis für eine Aufarbeitung sah: Die Kirche müsse mutig vorangehen bei der Nennung von Tätern und Verantwortlichen und sich nicht einschüchtern lassen von angedrohten rechtlichen Schritten, forderte er. In der anschließenden Diskussion äußerten sich Vertreter weiterer Aufarbeitungsprojekte mit regionaler Schwerpunktsetzung zu ihren Erfahrungen und Erkenntnissen. Dabei wurden auch Zweifel laut, ob es wirklich einen „Aufklärungskonsens“ in allen Bistümern gebe.

In seinem Resümee artikulierte Matthias Katsch die Sorge der Betroffenen vor einer „frühzeitigen Historisierung“ des Tatbestands des sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche, insofern es zum Proprium der Geschichtswissenschaft gehöre, Phänomene in den Kontext einer „langen Dauer“ einzuordnen. „Forschung ist kein Ersatz für Aufarbeitung“, mahnte er. Zugleich hob Katsch die Potentiale der wissenschaftlichen Aufarbeitung hervor, gerade durch eine Vernetzung verschiedener fachlicher Kompetenzen. Desiderate machte er etwa bei den „Dunkelräumen“ der Ordensgemeinschaften aus und forderte außerdem eine kritische Beleuchtung der Praxis einer Versetzung auffällig gewordener Geistlicher „in die Mission“. Birgit Aschmann bemerkte, dass es beides geben müsse: Projekte zur Aufarbeitung im Sinne der Rekonstruktion einzelner Fälle sowie Projekte mit einem vergleichenden, methodenbewussten und multiperspektivischen Zugang, der Anregungen aus der Geschlechter-, Sexualitäts-, Körper- und Gewaltforschung aufgreife. Dabei stehe die historiographische Aufarbeitung noch ganz am Anfang. Schon jetzt habe die Tagung immerhin einen ungemein fruchtbaren Austausch über Fächergrenzen hinweg in Gang gesetzt. Mehrere Teilnehmende sprachen sich für eine Fortsetzung der interdisziplinären Zusammenarbeit und eine Vernetzung der geschichtswissenschaftlichen Forschungsvorhaben zu einzelnen Bistümern aus. Eine baldige Publikation der Konferenzbeiträge ist beabsichtigt.

Konferenzübersicht:

Birgit Aschmann (Berlin): Einführung

I. Aufmerksamkeitskonjunkturen in Öffentlichkeit und Geschichtswissenschaft

Historiographie und Missbrauch
Moderation: Birgit Aschmann (Berlin)

Wilhelm Damberg (Bochum): Missbrauch. Die Geschichte eines internationalen Skandals

Thomas Großbölting (Hamburg): Sexueller Missbrauch und Pastoralmacht im deutschen Katholizismus, oder: Wie und warum sich die Grenzen des Sagbaren verschieben

II. Missbrauch in Gesellschaft und Kirche. Bedingungsfaktoren in der Geschichte von Psychologie, Pädagogik und Recht

Das Recht als Ermöglichungsraum?
Moderation: Andreas Holzem (Tübingen)

Frauke Rostalski (Köln): Blinde Justitia? Die Entdeckung des Missbrauchs in der Rechtspraxis

Myriam Wijlens (Erfurt): Das kanonische Recht und der sexuelle Missbrauch von Minderjährigen

Pädagogik als Gefahrenzone?
Moderation: Nicole Priesching (Paderborn)

Sabine Andresen (Frankfurt am Main): Pädagogik als Gefahrenzone. Erkenntnisse aus der Aufarbeitung und den Berichten von betroffenen Menschen

Peter Beer (München): Missbrauch an katholischen Schulen

Die Entwicklung des psychiatrischen Blickes auf Opfer und Täter
Moderation: Monika Wienfort (Berlin)

Jörg Fegert (Ulm): Veränderungen der Wahrnehmung und des Umgangs mit sexualisierter Gewalt gegen Kinder

Harald Dreßing (Mannheim): Missbrauch im deutschen Katholizismus aus psychiatrischer Sicht – Erkenntnisse der MHG-Studie

Abendveranstaltung: Kurzvorträge mit Podiumsdiskussion
Moderation: Daniel Deckers, FAZ

Hans Zollner (Rom): Mentalitätsgeschichtliche Betrachtungen zum Missbrauch in der katholischen Kirche

Jörg Fegert (Ulm): Persönliche Bemerkungen aus der Perspektive eines Mediziners

Diskussion mit Stephan Ackermann, Bischof von Trier, Beauftragter der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes (Trier); Jörg Fegert, Ärztlicher Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie des Universitätsklinikums Ulm (Ulm); Matthias Katsch, Betroffener und Mitgründer sowie Sprecher der Betroffeneninitiative Eckiger Tisch (Offenburg); Martin Schmitz, Betroffener und Initiator der Gruppe „Selbsthilfe-Rhede“ (Rhede); Myriam Wijlens, Kirchenrechtlerin, Mitglied der päpstlichen Kinderschutzkommission (Erfurt); Hans Zollner, Präsident des Centre for Child Protection (CCP) der Päpstlichen Universität Gregoriana und Mitglied der päpstlichen Kinderschutzkommission (Rom)

III. Clios Kompetenz. Die Geschichtswissenschaft und die Aufarbeitung des „katholischen Propriums“ des Missbrauchs

Die Vorgeschichte: Missbrauch im Nationalsozialismus
Moderation: Martina Steber (München)

Dagmar Lieske (Frankfurt am Main): Sexueller Missbrauch von Kindern im Nationalsozialismus

Hans Günter Hockerts (München): Sittlichkeitsprozesse gegen Ordensangehörige und Priester in der NS-Zeit

Aktuelle Aufarbeitungsprojekte und das Potential der Historiographie
Einführung und Moderation: Bernhard Löffler (Regensburg)

Fallbeispiele aus drei Diözesen
Dominik Burkard (Würzburg): Erzbistum Freiburg
Christine Hartig (Paderborn): Erzbistum Paderborn
Bernhard Frings (Münster): Bistum Münster

Thomas Scharf-Wrede (Hildesheim): Zugangsmöglichkeiten und Zugangsgrenzen in kirchlichen Archiven und Registraturen

Klaus Große Kracht (Münster): Was leistet der historiographische Ansatz?

Abschlusskommentare
Matthias Katsch und Birgit Aschmann

Anmerkung
1 Der vollständige Abschlussbericht des Forschungsprojekts „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ (2018), das aufgrund der Standorte der beteiligten Institute (Mannheim, Heidelberg und Gießen) auch als „MHG-Studie“ bekannt ist, findet sich unter der folgenden Adresse <https://www.zi-mannheim.de/fileadmin/user_upload/downloads/forschung/forschungsverbuende/MHG-Studie-gesamt.pdf>.