Im Frühjahr 2019 im Bestreben gegründet, die häufig isolierten gegenwartsnahen Forschungen zum Bereich einer Geschichte der politischen Rechten vor allem in der Bundesrepublik zu bündeln, orientiert sich der Zeithistorische Arbeitskreis Extreme Rechte (ZAER) auf eine systematische, vorrangig gesellschaftsgeschichtlich informierte Einbettung dieses Gegenstandes in das Soziale. Gegenüber der Diagnose einer bislang diskontinuierlichen und nicht selten durch Skandale evozierten Hinwendung zu diesem Komplex zielt die anvisierte Vernetzung von Historiker:innen, aber auch (zivilgesellschaftlichen) Archiven dabei nicht allein auf eine Erschließung neuer Orte der Recherche, sondern ebenso auf eine Erweiterung des Fragehorizonts einer stärker archivgestützten zeitgeschichtlichen Perspektive.1 Wenngleich sich die Auftaktveranstaltungen in Potsdam 2019 ideologischen (Dis-)Kontinuitäten der extremen Rechten und die Tagung 2020 der von diesem Referenzrahmen ausgehenden Gewaltpraktiken zuwandten2, blieb eine Verbindung der vielfältigen Blickwinkel zu einem kohärenten Begriff des Untersuchungsgegenstandes allerdings bislang ein kaum eingelöster Anspruch. Die Beiträge des schmaleren und deutlich weniger öffentlichkeitswirksamen Online-Workshops 2021 boten demgegenüber nicht zuletzt eine Annäherung an jene Blickrichtung, die sich in einem nicht unerheblichen Teil jüngerer historiografischer Forschungen im Umfeld des Arbeitskreises zur Geschichte der extremen Rechten in der Bundesrepublik artikuliert.
Entsprechend widmeten sich die eingebrachten Werkstattberichte zwar gänzlich unterschiedlichen gesellschaftlichen Sphären und Zeiträumen, überschnitten sich allerdings in zentralen Perspektiven und Ergebnissen. Zunächst fokussierten zwei Beiträge Räume und gesellschaftliche Bereiche, die in nicht geringem Maße von rechten Jugendlichen und Erwachsenen frequentiert und zumindest teilweise von ihnen angeeignet wurden. Im Rahmen des an zwei Berliner Hochschulen angesiedelten Verbundprojekts zur Analyse von Jugendarbeit, Polizei und rechten Jugendlichen in den 1990er-Jahren (JuPoRe)3 näherten sich LUCIA BRUNS (Alice Salomon Hochschule Berlin) und CHRISTIN JÄNICKE (Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin) vor allem der Vergemeinschaftung rechter Jugendlicher in den frühen 1990er-Jahren sowohl aus polizeilicher als auch sozialpädagogischer Perspektive. Mit einem Jugendclub in Cottbus stellten sie dabei einen Ort als zentralen Untersuchungsgegenstand vor, mit dessen Einrichtung kommunale Amtsträger:innen zunächst gehofft haben mochten, Gewaltneigungen lokaler rechter Jugendlicher zu begrenzen. Wie Bruns und Jänicke jedoch herausarbeiteten, sollten sich Gewalt- und Organisationsdynamiken auch unter sozialpädagogischer Begleitung fortsetzen. Statt einer Einhegung fungierte der vom Aktionsprogramm gegen Aggression und Gewalt der Bundesregierung geförderte Jugendclub offenbar nur wenig nach seiner Eröffnung als überregional bekannter Treffpunkt organisierter Rechter, in dem Kameradschaftsabende, Konzerte einschlägiger Bands und eine Autogrammstunde des Skrewdriver-Sängers Ian Stuart Donaldson stattfinden konnten.4
Auch die Betrachtungen von JAKOB SASS (Potsdam) zu Aktivist:innen der radikalen Rechten in Bundeswehr und Nationaler Volksarmee (NVA) zwischen 1955/56 und 1998 richteten den Blick insbesondere auf diese Ambivalenz von Einhegung und Anerkennung. Schienen sich bereits anhand der „Himmeroder Denkschrift“5 personelle und in Teilen ideologische Kontinuitäten über das Jahr 1945 auch beim Aufbau neuer Streitkräfte anzukündigen, erkennt Saß eine fortgesetzte Skandalgeschichte rechter Aktivitäten in der Bundeswehr, die sich bis in die Gründungszeit zurückverfolgen lasse, allerdings zunächst insbesondere von Grundwehrdienstleistenden ausgegangen sei. Auch Militärführung und Staatssicherheit registrierten wiederholt rechte Vorkommnisse in der NVA. Saß skizzierte nicht allein eine deutsch-deutsche Parallelgeschichte, sondern arbeitete unter anderem am Beispiel eines Junggesellenabschieds unter Offizieren in München Elemente wechselseitiger Beobachtung, mithin eines indirekten Handlungstransfers über den Eisernen Vorhang hinweg heraus. In zeitlicher Parallele zu einem Anstieg rechter Aktivitäten in der Bundesrepublik war es im Sommer 1977 an der Münchener Bundeswehrhochschule zu einer symbolischen „Juden“-Verbrennung gekommen, bei der mehrere Teilnehmende Kartonfetzen mit dem Wort „Jude“ beschmierten und anschließend ins Feuer warfen.6 Hatte im Frühherbst ebenso die DDR-Presse darüber berichtet, kann Saß, auf Unterlagen der Staatssicherheit gestützt, begründet vermuten, dass die nachfolgende Zunahme von Vorfällen in der NVA auch mimetische Züge trug. Umgekehrt vermerkte er für die Bundeswehr- ebenso wie für die NVA-Führung, dass diese, statt umfangreichere Reformen anzustreben, zur Priorisierung der Imagepflege neigten und vermeintliche Ursachen dieser Tendenzen nicht selten externalisierten. Während NVA und Staatssicherheit auch intern darum bemüht waren, antikommunistische Haltungen der Delinquenten zu betonen, entgegnete die Bundeswehr einer kritischen Öffentlichkeit, dass diese Geschehnisse in Analogie zu gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen betrachtet werden müssten. Zwar wurde der politischen Bildung innerhalb der Führungsakademien der Bundeswehr zeitweilig eine gewisse Relevanz beigemessen, allerdings bot insbesondere die kontinuierliche Traditionspflege, für deren Analyse Anke Hoffstadt (Düsseldorf) eine zäsurübergreifende Perspektive auch unter Einbeziehung von Traditionsverbänden anmahnte, Anknüpfungspunkte der politischen Rechten.
In Bezug auf die Fragestellungen, mit denen beide Projekte an ihre Untersuchungsgegenstände herantreten, ließ sich entsprechend zweitens ein schwerpunktmäßiger Blick auf den Umgang pädagogischer Fachkräfte und von Seiten der Sicherheitskräfte mit rechten Akteur:innen erkennen. Während sowohl das zum Teil zögerliche Agieren der Bundeswehrführung als auch die punktuellen Interventionen innerhalb der NVA letztlich kaum zur Eindämmung des Ermöglichungsraums rechter Vorfälle geeignet schienen, betonten die Forschenden des Projekts JuPoRe, dass auch das Agieren der Jugendsozialarbeiter:innen in Cottbus zwischen unerschütterlichem Vertrauen in den eigenen Ansatz und der Ohnmacht oszillierten. Während Jänicke mit Verweis auf Expert:inneninterviews eine zumindest phasenweise Sensibilisierung lokaler und regionaler Polizeistrukturen im Zuge der Gewalteskalation im Sommer 1992 konstatierte, zeigte Bruns, dass die sozialpädagogische Orientierung an der gewalttätigen männlich geprägten Normalität der Täter weder die Bedeutung dieser für rechte Vergemeinschaftungspraxen reflektierte, noch konnte dadurch eine wirksame Einhegung ihrer Gewalttätigkeit erwartet werden. Über die forschungspragmatisch abgegrenzten Gegenstände der Referent:innen hinaus lässt sich fragen, ob sich in den vorrangig skandalorientierten Reaktionen von Sicherheitsorganen wie auch einem nicht geringen Teil der Öffentlichkeit jenes Unverständnis des Phänomens der extremen Rechten reartikulierte.
Eine zentrale methodische Herausforderung der zeitgeschichtlichen Analyse der politischen Rechten besteht vor diesem Hintergrund in einer Verzahnung dieser Einbettung der Akteur:innen in ihr sozialräumliches Umfeld, der Untersuchung von Beobachtungsperspektiven mit Vergemeinschaftungsriten und Aneignungsversuchen. Dass insbesondere eine genauere Vermessung der Wechselbeziehung zwischen rechtsradikalen Agitator:innen und sich erst radikalisierenden Personen eine stärker zu berücksichtigende Problemstellung ist, hob unter anderem Christoph Kopke (Potsdam) in der Diskussion hervor, wobei einer solchen Differenzierung nicht selten durch disparate Überlieferungen enge Grenzen gesetzt sind.
Bilden heterogene Quellenkorpora und deren perspektivische Brechung einen beständigen Reflexionsgegenstand innerhalb des Arbeitskreises, widmete sich das zweite Panel des Workshops der Vielfalt möglicher Quellen und Zugänge zu diesen. Versprächen unter anderem Unterlagen aus den Beständen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) neuere und weitgehende Erkenntnisse zum Organisationsgrad und zur Praxis rechter Strukturen, war mit CONSTANTIN GOSCHLER (Bochum) ein gerade auf diesem Feld prononcierter Forscher um Einblicke in die Topographie der Überlieferungen und Zugangsmöglichkeiten gebeten worden. Im Rahmen der gemeinsamen Forschungen mit Michael Wala zur Organisationsgeschichte des BfV7 habe sich dabei vor allem die besondere Relevanz der Kommunikation mit Mitarbeiter:innen der Behörde gezeigt, die letztlich ebenso in den spezifischen Gegebenheiten des Inlandsgeheimdienstes, auch als noch tätiger Organisation, wie in dem Spannungsfeld gründete, in dem sich eine interessierte Öffentlichkeit, die Forschenden und die Institution selbst aufeinander beziehen. Wenngleich die beständige Vertrauensbildung unter Umständen Zugänge zu Informationen und Unterlagen erst zu erschließen half, blieben diese jedoch fortgesetzt den institutionellen Logiken unterworfen. Gerade das für die an Archivarbeit gewöhnten Historiker:innen auffällige Fehlen einer Zentralregistratur vermag dabei Unwägbarkeiten im Umgang mit dem Material verstärkt hervortreten zu lassen. Mussten unerwartete Überlieferungslücken, aber auch die wiederholt aufgefundenen Aktennester den Forschenden zuweilen als organisatorisches Chaos erscheinen, betonte Goschler, dass kaum begründet entschieden werden könne, ob diese Unübersichtlichkeit der Wahrnehmung der Mitarbeiter:innen entsprach oder aber gezielt genutzt wurde, um einen möglichen Zugriff auf sensible und kompromittierende Dokumente zu unterbinden. Auf diese prekären und in vielen Fällen schwerlich mit den Zeithorizonten historischer Forschungsarbeiten in Einklang zu bringenden Bedingungen deuteten ebenso die knapp skizzierten Zwischenergebnisse einer Befragung der 16 Landesämter für Verfassungsschutz und des BfV durch den ZAER hin. Wenngleich in überwiegend freundlichem Ton, verwies die Mehrzahl der antwortenden Behörden darauf, dass einer Einsichtnahme größere Hürden entgegenstünden. Einzelne Landesämter insistierten hingegen darauf, dass ein Recht auf Einsichtnahme nicht bestehe, dienten die behördeninternen Unterlagen doch ausschließlich der Aufgabenerfüllung. Mag diese Stellungnahme angesichts der Planung eines verfassungsschutzeigenen Zentrums für Analyse und Forschung auf den ersten Blick irritieren, scheint auch diese Entwicklung allerdings in das noch nicht beendete Ringen um eine Durchsetzung der Langzeitarchivierung und der Zugänglichmachung – in ihrer Spannung zur geheimdienstlichen Logik – eingebettet zu sein.8
Gerade vor diesem Hintergrund müssten in stärkerem Maße auch Quellen aus zivilgesellschaftlichen Strukturen berücksichtigt werden. Mit dem Berliner Antifaschistischen Pressearchiv und Bildungszentrum (Apabiz) hatte der ZAER dazu einen Vertreter der profiliertesten nicht-staatlichen Sammelstelle zur Geschichte und Gegenwart der politischen Rechten in der Bundesrepublik eingeladen. Trägt das Apabiz seit nunmehr annähernd 30 Jahren mit einem sich erweiternden Rechercheschwerpunkt Dokumente aus den unterschiedlichsten Bereichen der politischen Rechten zusammen, wäre es womöglich, so das verbreitete Credo auch der Diskussion, als Alternative zu den oft schwer zugänglichen und in ihrer tatsächlichen Leistungsfähigkeit kaum angemessen bewertbaren Bundes- und Landesämtern für Verfassungsschutz anzusehen. Wenngleich nicht-staatliche Archive wie das Apabiz, das Münchener aida oder das DISS-Archiv eine Recherche in Bundes-, Landes- und kommunalen Archiven zumeist allenfalls ergänzen können, wären insbesondere mit Blick auf eine Untersuchung der Entwicklungen nach 1990 unter Umständen vergleichbare Diskussionsprozesse auch mit Archivmitarbeiter:innen aus lokalen und Landeseinrichtungen zu erwägen, nicht zuletzt, um Zugänge zu den oft noch nicht in die Endarchive überführten Beständen dieser Zeit intensiver in die Debatte einzubeziehen.
Konturierten die dargestellten Zwischenergebnisse der Forschungsprojekte auch einen stärker auf Interaktionen abhebenden Zugang, wie ihn ein Teil des Arbeitskreises fokussiert, setzten Saß, Bruns und Jänicke in ihren Beiträgen überwiegend einen Begriff der „extremen Rechten“ unproblematisiert voraus, dessen konkrete Semantik sich als klärungsbedürftig erweisen dürfte. So erscheint es nicht unmittelbar einsichtig, inwieweit sich Aktivist:innen der Neuen Rechten und die Skinheads der 1990er-Jahre sinnvoll und erkenntnisfördernd unter der inhaltlich unterbestimmten Klammer „extreme Rechte“ subsumieren lassen.9 Umgekehrt verfügen womöglich gerade die zur Debatte gestellten praxeologisch orientierten Promotionsvorhaben aufgrund ihrer lokal oder sektoral begrenzten Perspektive über das Potenzial, sich dem Kernbereich dessen anzunähern, was als „extreme Rechte“ markiert wird – eine Diskussion, so bleibt zu hoffen, die auch im Rahmen des kommenden Workshops im Sommer 2022, zentriert auf die Transformationsphase extrem rechter Politik in den späten 1960er- und frühen 1970er-Jahren, weitergeführt wird.10
Konferenzübersicht:
Teil 1: Werkstattberichte
Jakob Saß (Leibniz-Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam): Radikale Rechte in der Bundeswehr und NVA (1955/56–1995)
Lucia Bruns (Alice Salomon Hochschule Berlin) und Christin Jänicke (Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin): Zwischen Verharmlosung, Entpolitisierung und Verunsicherung. Zum polizeilichen und sozialpädagogischen Umgang mit rechten Jugendlichen in den 1990er-Jahren
Teil 2: Verwahrung(en) und Produktionen des Wissens – exemplarische Quellenzugänge und Archive
Constantin Goschler (Universität Bochum): Expeditionen ins Herz der Finsternis? Rückschau auf ein Forschungsprojekt zur Geschichte des Bundesamts für Verfassungsschutz und Ausblick auf ein Forschungsfeld
Patrick Schwarz (Berlin): Das apabiz e.V. in Berlin – ein antifaschistisches Archiv
Anmerkungen:
1 Siehe hierzu unter anderem die programmatischen Beiträge im Dossier des ZAER: Zeithistorischer Arbeitskreis Extreme Rechte (Hrsg.), Zeitgeschichte der Rechten. Neue Arbeiten zu einem jungen Forschungsfeld, in: Zeitgeschichte-online, August 2020, URL: https://zeitgeschichte-online.de/themen/zeitgeschichte-der-rechten.
2 Vgl.: Darius Harwardt, Tagungsbericht: Rechtsextremismus als Gegenstand der Zeitgeschichte, 1.2.2019 Potsdam, in: H-Soz-Kult, 30.3.2019, URL: http://www.hsozkult.de/conferencereport/id/tagungsberichte-8177; Laura Haßler, Tagungsbericht: Kontinuitäten rechter Gewalt. Ideologien – Praktiken – Wirkungen, 13.-14.2.2020 Potsdam, in: H-Soz-Kult, 6.6.2020, URL: http://www.hsozkult.de/conferencereport/id/tagungsberichte-8748.
3 Weiterführende Informationen zum Projekt finden sich auf der Webpräsenz des Instituts für angewandte Forschung Berlin e.V.: https://www.ifaf-berlin.de/projekte/jupore/.
4 Einen wenn auch weniger forschend als journalistisch geprägten Einblick in Facetten des Alltags im Jugendclub bietet auch Burkhard Schröder, Rechte Kerle. Skinheads, Faschos, Hooligans, Hamburg 1992, S. 117-127.
5 Erstmals veröffentlicht: Hans-Jürgen Rautenberg / Norbert Wiggershaus, Die „Himmeroder Denkschrift“ vom Oktober 1950. Politische und militärische Überlegungen für einen Beitrag der Bundesrepublik Deutschland zur westeuropäischen Verteidigung, Karlsruhe 1977.
6 Eine zeitliche Einbettung dieses Vorfalls bietet auch Tobias Becker, Er war nie weg. „Hitler-Welle“ und „Nazi-Nostalgie“ in der Bundesrepublik der 1970er-Jahre, in: Zeithistorische Forschungen/Studies in Contemporary History 18 (2021), S. 44-72, hier S. 66f., URL: https://zeithistorische-forschungen.de/1-2021/5909.
7 Constantin Goschler / Michael Wala, „Keine neue Gestapo“. Das Bundesamt für Verfassungschutz und die NS-Vergangenheit, Hamburg 2015.
8 Siehe zu diesem Ringen unter anderem: Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Archivverwaltungen des Bundes und der Länder: Empfehlungen für den Umgang mit Unterlagen der Verfassungsschutzämter, in: Bundesarchiv, Juli 2020, URL: https://www.bundesarchiv.de/DE/Content/Downloads/KLA/empfehlungen-unterlagen-verfassungsschutzaemter.pdf.
9 Der leider entfallene Beitrag von Cenk Akdoğanbulut hätte dies unter Umständen deutlicher an die Oberfläche treten lassen.
10 Der Workshop „Rechte Zeitenwende?“ ist eine Kooperationsveranstaltung des ZAER mit dem Fritz Bauer Institut in Frankfurt am Main. Er soll im Juni 2022 – unter Pandemievorbehalt – als Präsenztreffen in Frankfurt stattfinden.