Bildungsarbeit zu Strafvollzug und Untersuchungshaft in der DDR

Bildungsarbeit zu Strafvollzug und Untersuchungshaft in der DDR

Organizer(s)
Agentur für Bildung – Geschichte, Politik und Medien e.V. (Lernort Keibelstraße, Berlin); Leibniz-Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam; Arbeitsbereich Didaktik der Geschichte, Freie Universität Berlin
Location
digital (Berlin)
Country
Germany
From - Until
04.11.2021 - 05.11.2021
Conf. Website
By
Hendrik Wehling, Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, Oranienburg

Wie steht es um die historisch-politische Bildung zur DDR-Vergangenheit an historischen Haftorten des Ministeriums des Innern (MdI)? Welche Narrative vermitteln Erinnerungsorte in ehemaligen DDR-Untersuchungshaft- und Strafvollzugseinrichtungen? Und welche neuen Forschungsansätze gibt es in diesem Feld der DDR-Aufarbeitung? Diesen Fragen widmete sich ein von der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur geförderter Workshop anlässlich des 70. Jahrestages der Inbetriebnahme der Untersuchungshaftanstalt II, in der sich heute die Bildungsstätte Lernort Keibelstraße befindet. In fünf thematischen Modulen wurde, ausgehend von der Geschichte des Untersuchungsgefängnisses in der Keibelstraße, über Masternarrative zur DDR-Geschichte, das Justizsystem der DDR sowie über Strafvollzug und Untersuchungshaft im deutsch-deutschen Vergleich diskutiert.

Zur Begrüßung würdigte KATHARINA HOCHMUTH (Berlin) die Arbeit des Lernorts Keibelstraße, der den starken Fokus in der Bildungsarbeit auf Haftanstalten des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) aufbreche und ermögliche, dass sich Schüler:innen ein Bild von U-Haft und den zahlreichen Haftgründen in einem ehemaligen Gefängnis des MdI machen könnten. BIRGIT MARZINKA (Berlin) formulierte als Kernanliegen des Workshops die Initiierung einer perspektivenreichen und kontroversen Diskussion zu den Leerstellen der DDR-Aufarbeitung und die Weiterentwicklung der Bildungsarbeit an historischen Haftorten. IRMGARD ZÜNDORF (Potsdam) plädierte für einen produktiven Austausch zwischen wissenschaftlicher Forschung und Erinnerungsorten, damit auf beiden Seiten neue inhaltliche und didaktische Erkenntnisse generiert werden können.

Im ersten Modul zu Masternarrativen zur deutsch-deutschen Geschichte untersuchte MARIE MÜLLER-ZETZSCHE (Potsdam) die historischen Großerzählungen und widersprüchlichen Erzählformen zur Geschichte der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik, um anschließend ihre Wirkung in den beiden Dauerausstellungen zur deutschen Geschichte im Zeitgeschichtlichen Forum in Leipzig und im Deutschen Historischen Museum in Berlin zu analysieren. Dabei stellte sie fest, dass beide Ausstellungen das Masternarrativ der bundesrepublikanischen Erfolgsgeschichte im Kontrast zur Niederlage der ostdeutschen Diktatur mit unterschiedlichen Schwerpunkten reproduzierten. Anschließend reflektierte Müller-Zetzsche die Ergebnisse ihrer Studie über die DDR-Geschichtsvermittlung an Schüler:innen in Frankreich und Deutschland. Sie verdeutlichte, dass eine Debatte über widersprüchliche DDR-Deutungen im Unterricht bedeutsam sei und plädierte für die Förderung von Quellenkritik und Urteilskompetenzen, um die DDR-Geschichte versteh- und vermittelbar zu machen. Im Anschluss diskutierten die Teilnehmer:innen des Workshops über die Lernziele und Mittel der Bildungsarbeit zur DDR-Vergangenheit. Dabei wurde deutlich, dass die Ausrichtung der Bildungsarbeit am öffentlichen Diktaturgedächtnis zu zahlreichen Leerstellen und Forschungsdesideraten geführt hat und es differenzierender Perspektiven und ergebnisoffener Diskussionen über die DDR-Gesellschaft bedarf.

Im zweiten Modul wurden der Forschungsstand zum Justizsystem der DDR und seine Aufbereitung für die historische Bildungsarbeit diskutiert. SEBASTIAN RICHTER (Frankfurt/Oder) explizierte gängige Perspektiven auf die DDR-Justiz und fragte nach Leerstellen der Forschung. Dabei stellte er fest, dass sich die frühe Forschung auf einzelne politische Strafverfahren konzentriert und damit die Ausnahmen direkter Eingriffe in die Rechtsprechung durch die SED und das MfS zur Regel gemacht habe, obwohl für den Justizapparat der DDR mit seinen funktional getrennten Aufgaben eine ausgeprägte Selbststeuerung und aufwendige Abstimmungen zwischen den Justizorganen charakteristisch waren. Diese These untermauerte Richter mit den Ergebnissen seines Forschungsprojekts zu MfS-Ermittlungen in Verfahren der politischen Justiz und erklärte, dass die direkten Eingriffe von oben in der Justizgeschichte der DDR abgenommen und die meisten Ermittlungen mit den formalrechtlichen Vorgaben übereingestimmt hätten.

BIRGIT MARZINKA (Berlin) präsentierte ein Projekt zu Justiz und Untersuchungshaft in der DDR am Lernort Keibelstraße, bei dem das Thema Justiz in der DDR recherchiert, Quellen gesammelt und für die Bildungsarbeit aufbereitet wurden. So können sich die Schüler:innen mit den Besonderheiten des Justizsystems der DDR anhand von Schaubildern und zwei Interviews mit ehemaligen Angehörigen des Rechtsstabs bei ihrem Besuch am Lernort auseinandersetzen. In der anschließenden Diskussion wurde ersichtlich, dass es noch keinen Konsens über die wissenschaftliche Bewertung des gesamten Justizsystems der DDR jenseits der Rechtsverstöße in Strafrechtsverfahren gibt. Mit diesen Uneindeutigkeiten und Leerstellen sind zahlreiche Schwierigkeiten für die Bildungsarbeit verbunden.

Der Strafvollzug und die Untersuchungshaft in Haftanstalten des MdI standen im Zentrum des dritten Moduls. SEBASTIAN LINDNER (Berlin) stellte seine Arbeit zur Geschichte des zentralen Frauengefängnisses Hoheneck vor, in dem Frauen aus der gesamten DDR aus sich wandelnden Gründen zwischen 1950 und 1989 inhaftiert waren. Lindner zeichnete in drei historischen Phasen das Bild eines permanent überbelegten Gefängnisses, das dilettantisch geleitet wurde und von eklatanten Missständen in der Personalpolitik, den Haft- sowie Arbeitsbedingungen gekennzeichnet war.

SILKE KLEWIN (Bautzen) widmete sich zunächst der Geschichte der Gedenkstätte Bautzen und analysierte die Wirkung des hegemonialen DDR-Narratives von Diktatur und politischer Haft im Unrechtsstaat auf die inhaltliche und didaktische Ausrichtung der Gedenkstätte. Sie beobachtete eine Schieflage in der Gedenkstättenlandschaft, in der alle Einrichtungen auf ihre einzigartige Bedeutung und die besonders schreckliche Geschichte des historischen Ortes verweisen, ohne die eigenen historischen Gewissheiten zu reflektieren. Klewin plädierte stattdessen für die Öffnung der Gedenkstätten gegenüber den Interessen und Fragen der Besucher:innen, die Vermittlung eindeutigerer Botschaften und die Einbeziehung der jungen Zielgruppen in die Erinnerungsprozesse. In der Diskussion griffen die Teilnehmer:innen diese kritischen Impulse auf und betonten, dass für die Bildungsarbeit zu DDR-Haftorten das Anknüpfen an die Lebenswelt der Lernenden und eine Einbettung in einen deutschen sowie europäischen Kontext bedeutsam seien, um die Frage nach den Spezifika von DDR-Haft zu beantworten.

Dann stand die bislang wenig erforschte Geschichte des bundesrepublikanischen Strafvollzugs als ein Spiegel der bundesdeutschen Nachkriegsgesellschaft im Mittelpunkt. Daran sollten das nationale Masternarrativ und die Möglichkeiten vergleichender Untersuchungen überprüft werden. ANNELIE RAMSBROCK (Potsdam) relativierte das virulente Narrativ einer bundesrepublikanischen Erfolgsgeschichte mit einem Blick auf die Geschichte des Gefängnisses in der Bundesrepublik Deutschland. Sie veranschaulichte, wie das Resozialisierungsparadigma im Zuge der Strafvollzugsreform der 1970er-Jahre nicht „mehr Demokratie“ in die Gefängnisse brachte, sondern in der Praxis lediglich die bestehenden Haftbedingungen und zweifelhaften Zustände in den westdeutschen Gefängnissen rechtlich legitimierte.

Die Infragestellung dieses Narratives einer abrupten Liberalisierung der Bundesrepublik stand auch im Fokus des Beitrags von GUSTAV PARTINGTON (Wolfenbüttel), der ein Bildungsangebot der Gedenkstätte Wolfenbüttel zur Geschichte des Paragrafen 175 StGB über die Strafbarkeit homosexueller Handlungen zwischen Männern präsentierte. Die Bildungsarbeit an der Gedenkstätte werfe einen differenzierten Blick auf die Situation der sogenannten 175er in der Strafvollzugsanstalt Wolfenbüttel sowie in der westdeutschen Nachkriegsgesellschaft und versuche an diesem Beispiel, den Zielgruppen der Bildungsarbeit die Fragilität der Menschenrechte zu vermitteln, die auch in demokratischen Gesellschaften in Frage gestellt werden. Konsens bestand in der anschließenden Debatte darüber, dass die DDR-Aufarbeitung über ihren eigenen „Tellerrand“ schauen müsse, um transnationale und interdisziplinäre Perspektiven in die Forschung zur Gefängnisgeschichte zu integrieren. Unter den Teilnehmer:innen der Diskussion gab es keine Einigkeit in der Frage, worin die Alleinstellungsmerkmale des Strafvollzugs in der DDR im Vergleich zum Freiheitsentzug in der BRD lagen und wie Gemeinsamkeiten und Differenzen bei den Haftbedingungen und -delikten in die historische Bildung integriert werden könnten.

Im letzten Modul wurden die Beiträge abschließend kommentiert. MARTIN LÜCKE (Berlin) betonte, der Ansatz der Menschenrechtsbildung sei für die Bildungsarbeit besser geeignet als der der Demokratiebildung, da mit den Lernenden mithilfe der Menschenrechte sowohl über den Freiheitsentzug in demokratischen als auch in diktatorischen Gesellschaften gesprochen werden könnte. GERHARD SÄLTER (Berlin) resümierte, eine Gesamtbewertung des Justizsystems der DDR stehe noch aus, und plädierte angesichts der aktuellen Vermittlungsprobleme für eine komparatistische Forschung zur Frage nach den Haft- und DDR-Spezifika. STEFAN DONTH (Berlin) fragte, wie sich das Masternarrativ von Unrecht und Diktatur in die Gedenkstättenpraxis an Haftorten übersetzen ließe, und sprach sich für eine gegenwartsbezogene Debatte mit den jungen Zielgruppen aus. Die Juristin und Kriminologin CHRISTINE MORGENSTERN (Berlin) erläuterte die Relevanz des Resozialisierungsgebots im Strafvollzug, das zwar kritisch bewertet werde, zu dem es aber keine bessere Alternative gebe, und betonte die Unterscheidung von Strafvollzug und U-Haft. In der Abschlussdiskussion wurden zahlreiche Aspekte aufgegriffen, die bereits während des Workshops diskutiert wurden. Die Teilnehmer:innen betonten, es müsse an historischen Haftorten verantwortungsbewusst mit den Eindrücken der Rezipient:innen umgegangen werden; eine ergebnisoffene Debatte sei zukünftig für eine differenzierte Bildungsarbeit notwendig.

Der Workshop demonstrierte eindrucksvoll den Mehrwert einer institutionenübergreifenden Zusammenkunft von Geschichtswissenschaften und -didaktik sowie den Rechtswissenschaften mit Teilen der DDR-Aufarbeitungsszene und Praktiker:innen aus den Gedenkstätten. In diesem Rahmen wurde einerseits eine überfällige Analyse zu den Problemen und Defiziten der Geschichtsvermittlung zu DDR-Haftorten geleistet, andererseits wurden grundlegende Impulse zur Ausweitung der inhaltlichen und didaktischen Perspektiven für eine zeitgemäße historisch-politische Bildung geliefert. Neben der Forderung nach offenen und kontroversen Debatten statt der Vorgabe von Bewertungen zur DDR fand unter den Teilnehmer:innen auch die Orientierung der Bildungsarbeit am Lebenswelt- und Gegenwartsbezug breite Zustimmung, um die historischen Themen interessant und Erinnerungsorte gesellschaftlich relevant zu machen. Darüber hinaus wurde deutlich, dass große Herausforderungen in der Integration von einer deutsch-deutschen sowie europäischen Vergleichsebene und der Konkretisierung der DDR-spezifischen und allgemeinen haftspezifischen Aspekte von Freiheitsentzug liegen. Maßgebend für die zukünftige Forschung und Vermittlung zu U-Haft und Strafvollzug in der DDR wird sein, ob aus den aufgeworfenen Fragen neue Perspektiven für die Forschung entstehen und in der historisch-politischen Bildung in den nächsten Jahren sichtbar werden. Die drei kooperierenden Einrichtungen haben bereits eine Fortsetzung der Debatten in einem weiteren Workshop für das Jahr 2022 angekündigt. Die gesammelten Beiträge des Workshops können im jüngst erschienenen LAG-Magazin nachgelesen werden.1

Konferenzübersicht:

Begrüßung

Katharina Hochmuth (Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Berlin), Birgit Marzinka (Lernort Keibelstraße, Berlin), Irmgard Zündorf (Leibniz-Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam)

Modul 1: Masternarrative zur deutsch-deutschen Geschichte
Moderation: Irmgard Zündorf

Marie Müller-Zetzsche (Moses Mendelssohn Zentrum, Potsdam)

Modul 2: Das Justizsystem der DDR
Moderation: Katharina Hochmuth

Sebastian Richter (Stasi-Unterlagen-Archiv Frankfurt/Oder)

Birgit Marzinka (Lernort Keibelstraße, Berlin)

Modul 3: Strafvollzug und Untersuchungshaft in Anstalten des MdI
Moderation: Amélie zu Eulenburg (Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Berlin)

Sebastian Lindner (Bundesministerium des Innern, Berlin)

Silke Klewin (Gedenkstätte Bautzen)

Modul 4: Strafvollzug und Untersuchungshaft in der alten Bundesrepublik
Moderation: Nina Reusch (Freie Universität Berlin)

Annelie Ramsbrock (Leibniz-Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam)

Gustav Partington (Gedenkstätte der JVA Wolfenbüttel)

Modul 5: Zusammenfassung der Ergebnisse
Moderation: Birgit Marzinka

Martin Lücke (Freie Universität Berlin): Modul 1

Gerhard Sälter (Stiftung Berliner Mauer): Modul 2

Stefan Donth (Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen): Modul 3

Christine Morgenstern (Freie Universität Berlin): Modul 4

Anmerkung:
1http://lernen-aus-der-geschichte.de/Lernen-und-Lehren/Magazin/15229.


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