Geheimnishorte oder Erkenntnisorte? Welche Rolle spielen Archive in Wissenschaft und Gesellschaft? In ganz Europa werden Fragen nach Transparenz und Informationsfreiheit einerseits und nach Privatsphäre und staatlichen Sicherheitsinteressen andererseits diskutiert. Die Debatte ist noch lange nicht abgeschlossen. Vielmehr sind die beteiligten Historiker:innen, Archivar:innen, Politiker:innen und andere Akteur:innen noch mitten im Aushandlungsprozess begriffen. Insofern war es das ausdrückliche Ziel der Tagung, den Blick über Frankreich und Deutschland hinaus in das restliche Europa zu werfen, ähnliche und unterschiedliche Erfahrungen zur Archivpolitik und -praxis zusammenzutragen und zu vergleichen. Auf der interdisziplinären Tagung kamen neben Historiker:innen auch Jurist:innen und Archivar:innen zu Wort, die ihre eigenen Sichtweisen zur Debatte beisteuerten.
Den Anstoß zur Tagung gab eine Debatte, der in Frankreich eine große öffentliche Aufmerksamkeit zuteilwurde. Ein breites Bündnis – im Kern bestehend aus der Association Josette et Maurice Audin, der Association des archivistes de France und den Historiens et historiennes du contemporain (H2C) – forderte die Abschaffung der interministeriellen Anweisung IGI 1300. Diese verpflichtete die Archivar:innen, alle jemals als geheim klassifizierten Dokumente in einem aufwendigen bürokratischen Verfahren einzeln freizugeben, was den Dokumentenzugang seit mehreren Jahren zunehmend erschwert. CORINE DEFRANCE (Paris) kritisierte bei der Eröffnung der Tagung die besonders restriktive Auslegung der Anweisung und verwies darauf, dass sie im Widerspruch zur Archivpolitik der letzten Jahre stehe. Denn das französische Archivgesetz von 1979, das 2008 abgeändert wurde, war eindeutig im Geiste einer Liberalisierung des Archivzuganges verfasst. Außerdem hatte Emmanuel Macron wiederholt erkennen lassen, dass er sich für den weiteren Abbau von Beschränkungen einsetzen wollte. Als Beispiel dafür kann die Einsetzung einer Kommission (Commission de recherche sur les archives françaises relatives au Rwanda et au génocide des Tutsi) mit exklusivem Zugang zu bisher unter Verschluss gehaltenen Dokumenten gelten, die Frankreichs Rolle beim Völkermord in Ruanda aufarbeiten sollte.
Obwohl das Bündnis letztlich Erfolg hatte und die Anweisung abgeschafft wurde, bleibt in Frankreich das Misstrauen der Forschenden gegenüber Politik und Verwaltung bestehen. In einer ähnlich ambivalenten Situation befinden sich auch Frankreichs westeuropäische Nachbarländer, gerade wenn es um besonders brisante zeitgeschichtliche Themen wie beispielsweise die Beziehungen der Schweiz zum nationalsozialistischen Deutschland geht. MARC PERRENOUD (Bern) arbeitete die unterschiedlichen Strategien heraus, mit denen die Bundes- und Kantonsarchive Forschenden die Arbeit bei diesem Thema erschwerten. Diese reichen von langen Sperrfristen über die praktische Beschränkung des Zugangs durch reduzierte Öffnungszeiten bis hin zur Überschwemmung der Forschenden mit irrelevanten Dokumenten. Besonders schwer zu erforschen ist in der Schweiz die Unternehmensgeschichte, in der sich nicht selten private und öffentliche Themen vermischen. Oftmals befinden sich die Unternehmensarchive in Privatbesitz, häufig gestatten Unternehmen den Archivzugang nicht, aus Angst, dass sich eine Untersuchung ruf- und damit geschäftsschädigend auswirken könnte.
Auch von staatlicher Seite werden Archive laut GÉRALD ARBOIT (Paris) und NICOLAS THIÉBAUT (Paris) häufig als Gefährdung für die nationalen Sicherheit betrachtet. Oftmals führt eine Mischung aus Unwissen, Übervorsicht und mangelnden Kriterien dazu, dass Behörden und Archive den Archivzugang aktiv erschweren.
In Luxemburg lässt sich gleichermaßen ein Widerspruch zwischen Verlautbarungen der Politik und archivpolitischer Praxis beobachten. Zwar wurde im Großherzogtum 2018 erstmalig ein Archivgesetz verabschiedet, das den Archivzugang auf eine gesetzliche Grundlage stellte und vereinfachte. CHRISTOPH BRÜLL und NINA JANZ (Luxemburg) kritisierten aber, dass bei der Erarbeitung dieses Gesetzes keine Forschenden eingebunden wurden. Ihre Bedürfnisse seien deshalb nur unzureichend berücksichtigt worden. Ein weiterer Kritikpunkt war abermals die harte Auslegung des Gesetzes durch die Archive. Hier scheint es erneut ein Gefälle zwischen politischen Willenserklärungen und archivarischer Praxis zu geben, das besonders deutlich bei historischen Themen zu Tage tritt, die in der Öffentlichkeit Emotionen auslösen und die identifikatorische Selbstverortung der Gesellschaft betreffen.
Das trifft auch auf Spanien zu, obwohl das Land gewissermaßen ein Sonderfall ist. Nach dem Ende der Franco-Diktatur hatte sich die Gesellschaft auf einen sogenannten Pakt des Vergessens geeinigt, aus Angst, das Land weiter zu spalten. Nach der Erfahrung von FLORIAN GRAFL (Heidelberg) wird der Zugang zu bestimmten Dokumenten bis heute oft aktiv durch die Archive behindert und verhindert. Im Spannungsfeld zwischen Versöhnung und Aufarbeitung hat man sich im direkten Anschluss an die Diktatur zunächst für erstere entschieden. In den letzten Jahren wird aber von verschiedenen Seiten verstärkt der Ruf nach Aufarbeitung laut. So bleibt abzuwarten, welche Richtung die spanische Archivpolitik in den nächsten Jahren einschlagen wird.
In den Ländern des ehemaligen Ostblocks, in denen die politischen und gesellschaftlichen Umbrüche verhältnismäßig kurz zurückliegen und häufig mit Forderungen nach breiter Aufarbeitung verbunden sind, ist der Umgang mit Archiven besonders spannungsgeladen. Je nach Land lassen sich große Unterschiede in der Archivpolitik erkennen. Wie ANNETTE WEINKE (Jena) zu Beginn der Tagung herausstellte, wurde in der DDR mit dem Stasiunterlagengesetz eine Grundlage für einen freien Archivzugang hergestellt, auch in der Absicht, das Unrecht des SED-Staates vollumfänglich aufzuarbeiten und ihn zu disqualifizieren. Umso mehr fällt auf, wenn Archive und Behörden in Westdeutschland bei ähnlich brisanten Fragen, wie beispielsweise der Verstrickung des Bundesnachrichtendienstes in den Schutz deutscher Kriegsverbrecher vor Strafverfolgung, immer noch deutlich restriktiver agieren.
Auch in der Tschechischen Republik stehen sich die Grundrechte auf freie Forschung und Privatsphäre gegenüber und machen die Beschränkung des Archivzugangs zur Abwägungsfrage. Diese wurde aber, vielleicht noch radikaler als in der DDR, zugunsten der freien Forschung entschieden, sodass sich MIKULÁŠ ČTVRTNÍK (Prag) umgekehrt die Frage stellte, wie der Schutz der Privatsphäre sichergestellt werden könne. In Ostdeutschland wie in Tschechien spielt bei der liberalen Archivpolitik wohl auch eine entscheidende Rolle, dass die potenziell betroffenen ehemaligen politischen Eliten ihre Macht verloren hatten und eine Öffnung der Archive nicht verhindern konnten.
Ein Gegenbeispiel ist nach ION POPA (Manchester) Rumänien, wo die gesellschaftliche Elite der Ceaușescu-Diktatur auch nach deren Fall an der Macht blieb und an der rigorosen Aufarbeitung der Ceausescu-Zeit zunächst nur mäßig interessiert war. Erst 1999 wurde der CNSAS (Consiliul Național pentru Studierea Arhivelor Securității) gegründet, um Zugang zu den Archiven der Securitate zu gewährleisten. Jedoch blieben viele Dokumente noch in den Händen staatlicher Institutionen, die aus der Securitate hervorgegangen waren. Erst 2006 wurde eine Kommission eingesetzt, die die Ceaușescu-Diktatur aufarbeiten sollte, und der CNSAS erhielt eine Vielzahl an Beständen. Allerdings wurden in jüngerer Vergangenheit immer wieder Dokumente unter Verschluss gehalten, um Schaden von noch politisch aktiven Personen abzuhalten. Es kann also von einer langsamen, schrittweisen Öffnung der Archive gesprochen werden, die von Teilen der politischen und gesellschaftlichen Elite aus Eigeninteresse gebremst wurde und wird.
Ein Problem, das sich in fast allen europäischen Ländern in unterschiedlichen Formen und Ausmaßen finden lässt, ist die Frage nach der sogenannten Privatisierung von Dokumenten. Dabei werden amtliche Dokumente von politischen Entscheidungsträger:innen nach Hause genommen und teilweise Privatarchiven überlassen, die nicht der Archivgesetzgebung unterliegen. Bisher ist es schwierig, eine Herausgabe der Dokumente gegen den Willen der entsprechenden Personen zu erlangen, wie der bekannteste Fall in Deutschland zeigt: die Unterlagen des ehemaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl.
Aber nicht nur über Landes-, sondern auch über Berufsgrenzen hinweg sollten auf der Tagung neue Perspektiven geöffnet werden. Jurist:innen und Archivar:innen kamen ebenfalls zu Wort. Die juristischen Beiträge gaben einen Einblick in die archivrechtliche Lage in Deutschland und in die Möglichkeiten, den Archivzugang über den Rechtsweg zu erstreiten. Die archivrechtliche Frage wurde in Deutschland gegen Ende der 1980er-Jahre umfassend geklärt, wie THOMAS HENNE (Marburg) erläuterte. Entscheidend war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur informationellen Selbstbestimmung 1983, das den Schutz der Privatsphäre verfassungsrechtlich verankerte. Die föderale Struktur der Bunderepublik führt zudem zu einem unterschiedlichen Umgang mit Fragen des Archivzugangs in den verschiedenen Landes- und Kreisarchiven. Außerdem können sich die Nachrichtendienste vieler weiterer Verzögerungs- und Verschleierungstaktiken bedienen, um eine Herausgabe von Dokumenten zu erschweren oder ganz zu verhindern. Das Einklagen eines Archivzuganges ist aber laut CHRISTOPH PARTSCH (Berlin) in Deutschland ein gangbarer, zwar langwieriger, aber nicht selten von Erfolg gekrönter Weg.
Die Archivar:innen bereicherten die Tagung um eine Reflexion über das Selbstverständnis ihrer Berufsgruppe. Lange Zeit herrschte das Bild von als Geheimnishüter:innen zum Schweigen verpflichteter Archivar:innen vor. Es gab aber in Frankreich durchaus Beispiele, in denen Archivar:innen über diese Rolle hinauswuchsen und sich als Bürger:innen für den öffentlichen Zugang zu staatlichen Informationen engagierten. Die Anweisung IGI 1300 steht beispielsweise auch aus Sicht vieler Archivar:innen im Widerspruch zum Gesetz von 1979/2008. Auch Archivar:innen beteiligten sich an dem oben genannten Bündnis, das die Losung „Ouvrez les archives!“ ausgab und die Aufhebung der IGI 1300 erstritt. Der Kern des Problems sind aber nach NATHALIE LOPES und JEAN-PHILIPPE LEGOIS (Beauchamp) die Sperrfristen und die Verfahren, über die Dokumente als vertraulich eingestuft werden. Dabei wird das Argument der nationalen Sicherheit von Verwaltungen vorgeschoben, in denen sich eine Kultur des Schweigens etabliert habe. Viele Dokumente seien ungerechtfertigterweise als geheim eingestuft, nicht, weil die Behörden wüssten, was sie enthalten, sondern gerade, weil sie es nicht wüssten und Angst vor einem Skandal oder dem Vorwurf des Geheimnisverrats hätten.
Die Frage, was Archive – selbst frei zugängliche – überhaupt abbilden können, stellt sich in besonderem Maß im kolonialen Kontext, in dem es häufig auch um konkrete, juristische Fragen nach Anerkennung und Entschädigung geht. Diesem Problemkomplex widmete sich eine Podiumsdiskussion. So ist laut KIM WAGNER (London) ein Kolonialarchiv schon Teil des kolonialen Projekts und vermittelt bereits als Institution ein koloniales Narrativ. Im Allgemeinen bilden Archive Machtstrukturen ab, und so kann bei Archivarbeit die Gefahr bestehen, dass die Perspektive von Opfern zu kurz kommt. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, inwiefern sich Archive eignen, koloniale Gewalt aufzuarbeiten. Wagner betonte mehrmals, dass eine solche Aufarbeitung mit einer gänzlichen Öffnung der Archive nicht abgeschlossen sei, sondern, im Gegenteil, erst beginnen könne.
Des Weiteren, so STEFANIE MICHELS (Düsseldorf), müssten auch Museen als Archive gelten und sich selbst als solche begreifen. Damit müsse eine systematische Erfassung und Zugänglichmachung museumseigner Bestände einhergehen. Das bisherige nicht-archivarische Selbstverständnis von Museen resultiere unter anderem aus der noch immer vorherrschenden Bevorzugung schriftlicher Quellen. Die Teilnehmer:innen diskutierten auch über die Frage, wer überhaupt Zugang zu Archiven und damit auch Macht über Narrative habe. Neben der Benachteiligung von Forschenden aus dem Globalen Süden stellt sich umgekehrt auch die Frage nach dem privilegierten Quellenzugang staatlich bestellter Untersuchungskommissionen, die oftmals kontroverse Themen aufarbeiten sollen – eine Praxis, die bei deutschen Ministerien und Behörden durchaus üblich geworden ist. Während solche Forschungsgruppen von einigen Teilnehmer:innen als Problem verstanden und angesprochen wurden, unterstrich VINCENT DUCLERT (Paris), Vorsitzender der oben genannten Ruandakommission, die Unabhängigkeit der Kommission und deren Potenzial, wenn – wie im konkreten Beispiel – die Bestände auch für andere Forschende zugänglich gemacht würden.
Auf praktischer Ebene warf BERTRAND WARUSFEL (Paris) die Idee einer gemeinsamen, europäischen Rechtsnorm zum Archivzugang in den Raum, die vielleicht mittel- bis langfristig umsetzbar ist und in Europa Transparenz und vor allem Einheitlichkeit schaffen könnte. Offen blieb die über den Archivzugang und seine Verhinderung hinausweisende Frage, was in Archiven nicht zu finden, aber dennoch essenziell für eine ausgewogene Geschichtsforschung sei. Damit wird das Feld erheblich erweitert, da Machtverhältnisse, die absichtliche oder unabsichtliche Zerstörung von Dokumenten, die Bevorzugung schriftlicher Quellen, aber auch die Privatisierung von Dokumenten durch politische Entscheidungsträger:innen in den Blick kommen. Historiker:innen und Archivar:innen müssen diese Fragen auch im 21. Jahrhundert weiterhin beobachten und notfalls auch selbst aktiv werden, um die Öffentlichkeit der Archive sowohl als Grundlage der Forschung als auch des demokratischen Diskurses sicherzustellen.
Konferenzübersicht:
Agnieszka Wierzcholska / Thomas Maissen (DHI Paris), Annette Weinke (Universität Jena),
Corinne Defrance (CNRS/UMR Sirice, Paris): Begrüßung und Einführung
Panel I: Transparenz und Kontrolle. Zugang zu Archiven in Europa
Présidence: Bertrand Warusfel (Paris)
Thomas Henne (Marburg): Archivrecht in Deutschland – ein Überblick zu den Rechtsnormen und Regelungen: Der Kampf um Transparenz, Anbietung und Zugang
Marc Perrenoud (Forschungsstelle Dodis – Diplomatische Dokumente der Schweiz): Accès aux archives en Suisse dans une perspective internationale
Christoph Brüll / Nina Janz (University of Luxembourg): Im Spannungsfeld zwischen Informationsfreiheit und Datenschutz: Das Luxemburger Archivgesetz von 2018 und die zeithistorische Forschung
Mikuláš Čtvrtník (State Regional Archives, Prague): Access to archives, tools restricting access, personality rights and privacy protection in the Czech Republic
Podiumsdiskussion: Umkämpfte Archive. Koloniale Vergangenheit erforschen
Présidence : Robert Heinze (DHI Paris)
Vincent Duclert (EHESS), Raphaëlle Branche (Université Paris Nanterre), Stefanie Michels (Universität Düsseldorf), Kim Wagner (Queen Mary University)
Panel II: Das Archiv. Eine Frage der nationalen Sicherheit?
Présidence : Olivier Forcade (Sorbonne Université/CNRS, UMR SIRICE, Paris)
Gérald Arboit (Sorbonne Université/CNRS, UMR SIRICE, Paris): Quand l‘archive devient un risque pour la sécurité nationale
Nicolas Thiébaut (CNRS (ISP, UMR 7220), Paris): Un pouvoir „exécutif“? Recherche sur l‘aménagement d‘une autonomie normative de l‘administration en matiere d‘accès aux archives publiques
Nathalie Lopes / Jean-Philippe Legois (Résau national d‘actions des archivistes): Les archivistes de France et le secret Défense: en quête d‘agentivité et de citoyenneté
Christoph Partsch (Berlin): Archivrecht in Deutschland – die Durchsetzung archivrechtlicher Nutzungsansprüche gegen Nachrichtendienste
Panel III: Gesellschaften im Umbruch und die Rolle von Archiven
Présidence : Ulrich Pfeil (Université de Lorraine, Metz)
Ion Popa (University of Manchester): A Twisted Road: Post-communist Legal and Political Steps to Accessing the Archives of the Former Romanian Securitate (Secret Police)
Florian Grafl (Universität Heidelberg): Dark Heritage vs. Kulturelles Erbe? Der Zugang zu Archivalien in Spanien zwischen Bewältigung der Franco-Diktatur und katalonischen Unabhängigkeitsbestrebungen
Ulrich Pfeil (Université de Lorraine, Metz): Der Umgang mit dem Archiv des Staatssicherheitsdiensts der ehemaligen DDR ab 1989