Fraktionen sind für einen funktionsfähigen Parlamentarismus, die demokratische Entscheidungsfindung sowie die Repräsentation der Wähler:innen von zentraler Bedeutung. Dennoch kam ihnen bisher in der zeitgeschichtlichen Forschung zur parlamentarischen Demokratie und dem Deutschen Bundestag vergleichsweise wenig Aufmerksamkeit zu; anders als beispielsweise dem Grundgesetz und dessen Verfassungsdiskussion in der Nachkriegszeit. Mit ihrem Editionsprojekt zu den Protokollen der Bundestagsfraktionen (abrufbar unter https://www.fraktionsprotokolle.de/) widmet sich die Kommission für Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien e.V. (KGParl) diesem Thema und bietet Forschenden einen anregenden sowie hilfreichen Zugang zur historischen Betrachtung des Bundestags samt seiner Fraktionen. Zur Präsentation dieses Editionsprojekts, der Auseinandersetzung mit den Fraktionsprotokollen als Quellen und anlässlich des diesjährigen Bundestagsjubiläums veranstaltete die KGParl zudem eine Tagung, in der neue Perspektiven auf 75 Jahre Bundestagsfraktionen vorgestellt und diskutiert wurden.
Fraktionen sind zunächst Zusammenschlüsse von Abgeordneten. So standen letztere samt ihrer Verortung innerhalb des Bundestags im Fokus des ersten Panels. Hier widmete sich MARIE-LUISE RECKER (Frankfurt am Main/Berlin) Artikel 38 I S. 2 GG sowie dem Spannungsverhältnis zwischen freiem Mandat und Fraktionsdisziplin. Sie zeichnete die Entwicklung des fraktionsinternen Abstimmverhaltens und des Umgangs mit Dissident:innen für die wichtigsten Bundestagsfraktionen nach. Ziel der meisten Fraktionen sei es gewesen, interne Kontroversen im politischen Alltag in der Fraktionsversammlung und unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu lösen. Darüber hinaus hätten sie fraktionsinterne Arbeitskreise gegründet, in denen sich „geballter Sachverstand“ gefunden hätte. Recker skizzierte damit die Ausdifferenzierung parlamentarischer und legislativer Aufgaben, mit der die Notwendigkeit einhergegangen sei, dass Abgeordnete in bestimmten Fragen auf die Sachkenntnis ihrer Kolleg:innen vertrauten. Fraktionen seien somit zu „Konsensmaschinen“ geworden. In diesen Kontexten zeigte Recker zudem den diesbezüglich besonderen Wandel des Fraktionsverhaltens bei Bündnis 90/Die Grünen.
Anschließend widmete sich CLAUDIUS KIENE (Potsdam) der in der Geschichtswissenschaft bisher wenig beleuchteten Praktik der Fraktionswechsel sowie -austritte und hob hervor, dass sich aus dieser grundlegende Erkenntnisse hinsichtlich des Verhältnisses der Abgeordneten zur eigenen Fraktion, ihren Wähler:innen und der politischen Öffentlichkeit ableiten ließen. Zuerst zeichnete er die wesentlichen Entwicklungslinien des Phänomens seit 1949 nach und widmete sich dann dem zeitgenössischen wissenschaftlichen sowie politischen Diskurs. Abschließend eröffnete er eine Reihe von zukünftigen Fragestellungen und verwies vor allem auf die Notwendigkeit weiterer empirischer Fallstudien aus kollektivbiographischer Perspektive, die Einbettung in den Kontext von Parteiwechseln sowie eine mögliche räumliche und transnationale wie auch kulturgeschichtliche Betrachtung. Dies könne neue (historische) Blickwinkel auf die Praxis von Fraktionswechseln und -austritten ermöglichen.
Dieser individuellen und biografischen Dimension kam auch in den Betrachtungen der Rednerinnen im zweiten Panel zu Fremd- und Selbstbildern der Abgeordneten Gewicht zu. ANNA HESSE (Mainz) fragte in ihrem Beitrag, welche innerfraktionellen Auswirkungen die parlamentarismusgeschichtliche Zäsur der deutschen Wiedervereinigung mit sich brachte. Mit besonderem Fokus auf die 12. Wahlperiode zeichnete sie den Umgang der bundesdeutschen Parteien mit und die Integration von ihren neuen ostdeutschen Fraktionskolleg:innen nach. Sowohl CDU/CSU als auch SPD hätten die lokale Expertise der Abgeordneten aus den neuen Bundesländern durch Schaffung neuer Strukturen zu integrieren gewusst. Die FDP-Fraktion habe hingegen weniger direkten Einfluss auf die Transformationsprozesse genommen. Hesse zog das Gesamtfazit, die 12. Wahlperiode sei ein Experimentierraum gewesen, in dem Strukturen angepasst, erprobt und wieder verworfen worden seien. Diese Prozesse hätten schließlich das Grundgerüst für die Herausbildung der innerfraktionellen Strukturen der 13. Wahlperiode gebildet, die bis heute Bestand hätten.
Im zweiten Beitrag des Panels näherte sich BARBARA VON HINDENBURG (Berlin) den einzelnen Fraktionen und deren Arbeit unter einem geschlechtergeschichtlichen Blickwinkel. Sie beschäftigte sich mit der Frage, welche Erkenntnisse sich aus den Fraktionsprotokollen über die Geschlechterordnung in den einzelnen Fraktionen ableiten lassen. Hierfür analysierte sie vor allem die Redebeiträge von Frauen in den Fraktionen von CDU/CSU und SPD in den Zeiträumen von 1949 bis 1957 sowie von 1972 bis 1980 und wertete insgesamt etwa 1.200 Redebeiträge aus. Die Referentin betonte, dass Frauen insbesondere zu Beginn der Bonner Republik eine marginalisierte Position innerhalb der Fraktionen innegehabt hätten und vor der beinah unmöglich zu bewältigenden Herausforderung gestanden hätten, dem traditionellen weiblichen Rollenbild zu entsprechen und sich gleichzeitig mit kämpferischer Entschlossenheit im politischen Umfeld zu behaupten. Von Hindenburg schloss mit der Beobachtung, dass es den Frauen während des Untersuchungszeitraums insgesamt an Macht gefehlt und eine Öffnung der Anforderungen sowie Erwartungen an sie erst maßgeblich mit dem Einzug der Grünen 1983 stattgefunden habe.
Die politik- und geschichtswissenschaftliche Auseinandersetzung mit den Bundestagsfraktionen sowie ihren Protokollen wurde in der folgenden Sektion durch methodisch-technische Zugriffe ergänzt und widmete sich den Chancen und Perspektiven der digitalen Edition der Fraktionsprotokolle und der Frage, wie moderne Technologien und der Einsatz der Digital Humanities die Analyse des Quellenmaterials verändern können. SYLVIA ROCHOW (Berlin) führte in ihrem Beitrag in die digitale Edition sowie die ebenfalls auf der Editionswebsite nutzbare Personendatenbank ein. Sie präsentierte die Benutzeroberfläche, referierte den aktuellen Stand der Online-Edition und erörterte die Chancen sowie verschiedenen Suchmöglichkeiten für Benutzer:innen, die mit der TEI-XML-Kodierung der Edition einhergehen. MAXIMILIAN KRUSE (Berlin) näherte sich der Edition aus der Perspektive der Digital Humanities an. Auch er hob besonders das Potenzial der digitalen Edition für die Forschung hervor, betonte aber auch die Notwendigkeit der Aneignung neuer digitaler Kompetenzen vonseiten der Historiker:innen. In seiner Darstellung der Möglichkeiten digitaler Editionen unterstrich er die Methoden des Distant Reading und des Data Mining als mögliche quantitative Anwendungsfelder. Abschließend ging er auf die zukünftigen Potenziale von Machine Learning in den Geschichtswissenschaften ein, betonte aber auch, dass hier aktuell noch keine vollständige Integration in den Workflow möglich sei.
Das Prinzip der wehrhaften Demokratie bildete das Thema des dritten Panels. In seinem Vortrag zur Theorie und Praxis der wehrhaften Demokratie im ersten Deutschen Bundestag bediente sich UWE BACKES (Dresden) eines ideengeschichtlichen Einblicks in die Thematik und besprach darüber hinaus den antitotalitären Konsens im Bundestag der Nachkriegszeit. Um die Begriffsentwicklung der wehrhaften Demokratie zu skizzieren, griff der Politikwissenschaftler auf Karl Loewensteins Konzept der militant democracy wie auf die Ideen der sozialdemokratischen und sozialistischen Exilpolitik zurück. Gerade die Sozialdemokrat:innen hätten somit das Prinzip der wehrhaften Demokratie in die Verfassungsberatungen eingebracht. Zur Zeit der Republikgründung, ihrer -etablierung und -konsolidierung habe aber trotz intrafraktioneller Unterschiede ein genereller antitotalitärer Konsens vorgeherrscht; nicht zuletzt auch wegen der Erfahrungen aus dem NS oder in der sowjetischen Besatzungszone.
VOLKER STALMANN (Berlin) nahm in seinem anschließenden Vortrag die Vielzahl an kleinen Fraktionen und Gruppen in der ersten Wahlperiode (1949 bis 1953) in den Blick. Neben einer kurzen Thematisierung der radikalen Flügelparteien und deren Verschwinden durch Parteiverbote widmete er sich primär der Untersuchung der Ursachen, die zur Reduktion der Fraktionslandschaft von acht (1949) auf drei Fraktionen (1961) führten. Nach einer ausführlichen Vorstellung der kleinen Fraktionen, die 1949 in den Bundestag einzogen, führte Stalmann überzeugend ein ganzes Konglomerat an Gründen für den ab 1953 einsetzenden Konzentrationsprozess an: Verfassungsrechtliche Gründe – unter anderem die Möglichkeit von Parteiverboten sowie die Stärkung der Position des Bundeskanzlers –, die Einführung der Fünf-Prozent-Sperrklausel auf Bundesebene, die Rolle von CDU/CSU als konservativer Sammlungspartei, die erfolgreiche Regierung Adenauers und dessen bürgerliche Koalition gegen die SPD sowie die gesellschaftliche Homogenisierung aufgrund des Wirtschaftswunders.
Der erste Tagungstag schloss mit einer abendlichen Podiumsdiskussion der Politiker:innen Volker Kauder (CDU/CSU), Hubert Kleinert (Bündnis 90/Die Grünen), Linda Teuteberg (FDP) und Franz Müntefering (SPD). Hier konnten die zuvor theoretisch-wissenschaftlichen Schilderungen mit der Praxis abgeglichen werden. Die Diskutant:innen teilten ihre persönlichen Erfahrungen aus den parlamentarischen Sitzungen der letzten Jahrzehnte und gingen hierbei auch auf die Unterschiede und Kontinuitäten zwischen Bonn und Berlin als Bundestagsstandort ein. Ebenfalls diskutierten sie, welche aktuellen Auswirkungen sich durch die zunehmende Medienpräsenz und den Zeitdruck auf die Entscheidungen der politischen Amtsträger:innen beobachten lassen. Eindrucksvoll zeigte die Diskussion – wie die Moderatorin Recker in ihrem Schlusswort verdeutlichte – auf, dass sich viele politische Entscheidungsprozesse abseits der Fraktionssitzungen abspielen und folglich kaum Aufzeichnungen über diese vorliegen, was erhebliche Schwierigkeiten für die historische Forschung birgt.
Das vierte Panel stellte das übergeordnete Thema der Tagung in den breiteren europäischen Kontext und behandelte die fraktionelle Verortung deutscher Abgeordneter im Europäischen Parlament. MECHTHILD ROOS (Augsburg) widmete sich in ihrem Vortrag den Doppelmandaten deutscher EU-Parlamentarier:innen bis zur ersten Direktwahl des Europäischen Parlaments 1979. Mit Augenmerk auf die drei politischen Hauptströmungen – christdemokratisch, sozialdemokratisch, liberal – zeigte sie auf, dass auch auf europäischer Ebene der fraktionelle Zusammenschluss für parlamentarische Handlungsmacht entscheidend gewesen sei. Die Rednerin stellte dar, dass sich das politische Spektrum im Europäischen Parlament mit der Zeit und den EU-Erweiterungen ausdifferenziert habe – zunächst habe aber ein einendes Moment in der positiven Bewertung der EU seitens der Parlamentarier:innen gelegen. Roos‘ Vortrag verdeutlichte die zeitliche Mehrbelastung der Europaabgeordneten, die mit ihrer doppelten Mandatsträgerschaft besonders gefordert gewesen seien. So sei es in Bezug auf EU-Parlamentsmitgliedschaften auch weniger zu Loyalitätskonflikten mit den nationalen Fraktionen als zu zeitlich-organisatorischen Problemen gekommen, die dann auch im Wahlkreis der jeweiligen Abgeordneten thematisiert worden seien.
Chronologisch direkt hieran anschließend beleuchtete BASTIAN MATTEO SCIANNA (Potsdam) in seinem Vortrag anhand des Beispiels der Grenzkontrollen im Personenverkehr im Zeitraum nach 1979 und den frühen 1980er-Jahren (im Vorfeld des Schengener Abkommens), wie die deutschen Europaparlamentarier:innen als Gruppe funktionierten und wie sie ihre Themen sowie Ziele umsetzten. Er vertrat hierbei die These, dass sich der parlamentarische Austausch nicht primär im Plenarsaal der EU entfaltet habe, sondern sich vor allem durch informelle Netzwerke und Querverbindungen zwischen den Parlamentarier:innen und den einzelnen Institutionen gezeigt habe. Das Europaparlament selbst nahm seiner Auffassung nach die Rolle als Diskussionsforum und Antreiber ein. Weiterhin machte er deutlich, dass diese Netzwerke allein nicht ausreichend für die Umsetzung von Beschlüssen gewesen seien, sondern auch den Mitgliedsstaaten selbst sowie dem Europarat herausragende Bedeutung zugekommen sei.
Das fünfte und letzte Panel nahm schließlich die Praxis der Politik selbst in den Fokus. MICHAEL KOẞ (Lüneburg/Berlin) zeigte in seinem Vortrag über Regelungen zur Verteilung der Gesetzgebungszeit im Bundestag, dass Geschäftsordnungsbestimmungen einen erheblichen Einfluss auf politische Möglichkeiten im Parlament hatten. Nach einem politikwissenschaftlichen Exkurs zur Unterscheidung von Rede- und Arbeitsparlamenten thematisierte er die verschiedenen Geschäftsordnungsänderungen des Deutschen Bundestags und erörterte die dahinterstehenden Absichten. Dabei machte Koß drei Phasen der parlamentarischen Agendakontrolle aus: Bis 1969 habe sich der Bundestag seinen Weg zum Arbeitsparlament gebahnt und die Tagesordnung sei hierarchischer geworden, die Gesetzgebungsmacht habe sich in die Ausschüsse verschoben. Daran habe sich eine Phase der Effizienzsteigerung und Rationalisierung angeschlossen, die seit den 1980er-Jahren in eine Entwertung der Parlamentsdebatten und eine Aufwertung der Ausschüsse sowie Fraktionen übergegangen sei.
MARC BUGGELN (Flensburg) präsentierte anschließend, welchen Einfluss die Bundestagsfraktionen in der Steuerpolitik in den Jahren 1949 bis 1989 ausüben konnten. Dabei konzentrierte er sich vor allem auf die drei großen Fraktionen und stellte heraus, dass eine deutliche Verbindung zwischen Regierung und Fraktionen sowie der Bürokratie bestanden habe. Buggeln formulierte die These, dass besonders in der zweiten Hälfte der BRD die Tendenz erkennbar gewesen sei, den Fraktionen in der Steuerpolitik eine größere Rolle zukommen zu lassen, wenn sich diese in der Opposition befanden. Zwar blieb die Einflussnahme aus dieser Position heraus laut Buggeln gering, sie habe allerdings die Möglichkeit geboten, ein eigenes Steuer- und Haushaltsprogramm auszuarbeiten, das dann der Öffentlichkeit präsentiert werden konnte.
Den abschließenden Vortrag hielt SVEN JÜNGERKES (Berlin) zu der Frage nach dem Umgang mit Konflikten und der Herstellung innerfraktionellen Konsenses durch die jeweiligen Fraktionsführungen. Dabei hob der Referent die diesen Konflikten innewohnende Ambivalenz hervor: Zum einen könnten fraktionsinterne Konflikte produktiv und funktionssteigernd sein, zum anderen bestehe aber immer die Gefahr, dass konflikthaftes Verhalten zum fraktionellen Kommunikationsstandard werde. In diesem Rahmen betonte Jüngerkes auch die Einwirkung öffentlicher medialer Aushandlungen auf innerfraktionelle Prozesse. Fraktionsführer:innen müssten gelungenes Konfliktmanagement betreiben und leiteten ein eigenes Themen- und Zeitregime. In Referenz auf die vorangegangene Podiumsdiskussion sowie Volker Stalmann stellte der Referent fest: Fraktionsarbeit bestehe daher immer auch aus „Friktionsarbeit“. Dies sei beispielsweise im Fall der SPD besonders seit den 1960er-Jahren zutage getreten, als die sozialen Bewegungen differenzierende moralische Fragen und Ebenen in den politischen öffentlichen Aushandlungsprozess einbrachten.
Insgesamt handelte es sich um eine ertragreiche Tagung, die deutlich gemacht hat, dass die Betrachtung der Bundestagsfraktionen in der „langen Dauer“ vielfältige neue Forschungsperspektiven eröffnet. Die Begriffstrias aus Konkurrenz – Repräsentation – Zusammenarbeit erwies sich als sehr geeignet; nicht nur um die Bedeutung der Fraktionen für den Parlamentarismus hervorzuheben, sondern auch um unterschiedliche geschichtswissenschaftliche Analysezugänge für Untersuchungen zum Deutschen Bundestag zu entwickeln. Die von der KGParl erschlossenen Fraktionsprotokolle dienen hierfür als äußerst ergiebiges Quellenmaterial, dessen zukünftige Nutzung auf der Tagung intensiv diskutiert und auch theoretisch-methodisch reflektiert wurde.
Konferenzübersicht:
Dominik Geppert (Potsdam/Berlin): Einführung: Fraktionen im Deutschen Bundestag
Panel 1: Abgeordnete
Moderation: Ewald Grothe (Gummersbach)
Marie-Luise Recker (Frankfurt am Main/Berlin): Fraktionsdisziplin und freies Mandat
Claudius Kiene (Potsdam): Stühlerücken im Plenarsaal. Fraktionswechsel und -austritte in der Geschichte des Deutschen Bundestages
Panel 2: Fremd- und Selbstbilder
Moderation: Bettina Tüffers (Berlin)
Anna Hesse (Mainz): Ostdeutsche MdB in den Fraktionen. Funktionen, Konflikte, Selbstorganisation nach 1990
Barbara von Hindenburg (Berlin): Geschlechterverhältnisse im Bonner Bundestag. Muster und Praktiken in den Fraktionen
Chancen und Perspektiven der digitalen Edition
Moderation: Sven Jüngerkes (Berlin)
Sylvia Rochow (Berlin): Einführung in die digitale Edition und die parlamentarisch-biographische Personendatenbank
Maximilian Kruse (Berlin): Die Edition aus der Perspektive der Digital Humanities
Panel 3: Wehrhafte Demokratie
Moderation: Benedikt Wintgens (Berlin)
Uwe Backes (Dresden): Theorie und Praxis der Wehrhaften Demokratie im 1. Deutschen Bundestag
Volker Stalmann (Berlin): Kleine Fraktionen und Gruppen nach 1949
Podiumsdiskussion: Fraktionen im Wandel: Erfahrungen und Perspektiven
Moderation: Marie-Luise Recker (Frankfurt am Main/Berlin)
Volker Kauder, Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion a. D., CDU
Hubert Kleinert, MdB a. D., BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Franz Müntefering, Bundesminister a. D., SPD
Linda Teuteberg, MdB, FDP
Panel 4: Europa
Moderation: Tobias Kaiser (Berlin)
Mechthild Roos (Augsburg): Doppelte Mandate, geteilte Loyalitäten? Deutsche Abgeordnete in den Fraktionen des Bundestages und des Europäischen Parlaments vor 1979
Bastian Matteo Scianna (Potsdam): Parlamentarier ohne Grenzen – transnationale und interparlamentarische Zusammenarbeit auf dem Weg zu einem Europa ohne Binnengrenzen
Panel 5: Die Praxis der Politik
Moderation: Marie-Luise Recker (Frankfurt am Main/Berlin)
Michael Koß (Lüneburg/Berlin): Vom Mundschloss zum Einigungszwang. Die Kontrolle über die Agenda des Deutschen Bundestages seit 1949
Marc Buggeln (Flensburg): Der Einfluss der Bundestagsfraktionen in der Steuerpolitik
Sven Jüngerkes (Berlin): Die Harmonie der Konflikte. Strukturen und Strategien in der Fraktionsführung