„Es geht nicht nur um den Willen“. Mit dieser Aussage brachte GERALD SCHWEDLER (Kiel) treffend die Frageperspektive seiner Tagung auf den Punkt, die Bestimmungen in Testamenten oder Erbschaftsverträgen mit einem gestalterischen Einfluss auf die Nachwelt in den Blick nahm. Der Veranstalter verwies in seiner Einführung auf die so entstehende Interdependenz zwischen Erben und Erblassern. Die Testatoren hätten vor allem vor der Herausforderung gestanden, ihre „Willensäußerung“, mit der die „totale Grenze des Todes überschritten“ werden sollte, nach dem Ableben auch wirksam werden zu lassen. Denn dies hang im höchsten Maße vom Wohlwollen, der Kompetenz und dem Willen ihrer Erben und Nachlassverwalter ab, die aus wirtschaftlichen Überlegungen, in Anbetracht aktueller Bedingungen oder auch persönlicher Neigungen den Willen der Stifterinnen und Stifter anpassten oder gar gänzlich ignorieren konnten. Um nach ihrem Ableben die Umsetzung ihres letzten Willens zu garantieren, entwickelten mittelalterliche Stifterinnen und Stifter verschiedene Strategien und Lösungen, wie die in den Vorträgen behandelten Beispiele eindrücklich zeigten.
Den Auftakt in der ersten Sektion „Normen und Formen des postmortalen Wirtschaftens“ machte THOMAS WETZSTEIN (Eichstätt). Er folgte den Spuren römischen und kanonischen Rechts von Kaiser Justinian, der mit einer Gleichsetzung von Kirchengut und Armengut eine zentrale Grundlage für Stiftungen geschaffen habe, bis hin zu den Dekretisten des 12. Jahrhunderts. Hier verortete er sowohl die Entwicklung der Stiftung zu einer klar gefassten rechtlichen Körperschaft als auch die „Renaissance“ von Testamenten. Die rechtlichen Überlegungen müssten dabei etwa als Reaktion auf die Frage nach der Vererbung von Klerikervermögen sowie dessen Aufteilung in Amts- und Privatgut verstanden werden. Damit unterstrich er die These Helmut Coings, der die Kirche als „Vorkämpferin des Testamentsgedankens“ bezeichnet habe. Im Hinblick auf Stiftungen betonte er ganz generell ihren stark bindenden Charakter trotz teils dysfunktionaler Bestimmungen, die große Gestaltungsfreiheit der Testatoren sowie das ihnen inhärente Paradoxon von Gemeinnutz und Eigennutz, wobei „die Nächstenliebe im Schatten der Selbstsorge“ gestanden hätte.
Auch MATHIAS SCHMOECKEL (Bonn) betrachtete in seinem Vortrag die mittelalterliche Entwicklung des Erbrechts bis in die Frühe Neuzeit aus rechtshistorischer Perspektive. In breiter räumlicher und zeitlicher Betrachtung versuchte er die Abhängigkeit von Wirtschaftsformen und Rechtsentwicklung zu zeigen. Dabei wäre das Erbrecht durch die jeweils dominierende Wirtschaftsform – agrarisch oder merkantil – aus der Praxis heraus geformt und an sie angepasst worden. Neben dieser Flexibilität des Rechts hob er die durch den Rechtspluralismus vorherrschende Rechtsunsicherheit sowie den untrennbar mit dem Erben und Vererben verbundenen Diskurs über Eigentum hervor.
GABRIELA SIGNORI (Konstanz) stellte die jenseitsökonomischen Überlegungen Berchta und Werner Hunds vor, einem wohlhabenden kinderlosen Ehepaar, das zu Beginn des 14. Jahrhunderts im Bodenseeraum als Stifter wirkte. Zu Lebzeiten hätten sie zunächst Spitale sowie Leprosenhäuser und später dann Zisterzienserklöster begünstigt und vor allem auf die Lebensmittelversorgung Wert gelegt. Dabei hätten sie nicht nur durch zahlreiche Strafklauseln mit Androhungen von Exkommunikation oder Interdikt, sondern vor allem durch gegenseitige Kontrolle und Konkurrenz der geförderten Institutionen erreicht, die Wirksamkeit ihrer Willensäußerungen zu garantieren. Außerdem zeige sich hier, dass oftmals weniger auf Strukturen, denn auf Konjunkturen geachtet werden müsse, wie die Vortragende hervorhob. Denn der Fokus der Stifter auf Nahrungsmittel ließe sich als direkte Reaktionen und präventive Maßnahmen in Anbetracht der Verschlechterung klimatischer Verhältnisse lesen, die in den schweren Hungerkrisen ab 1315 gemündet hätten. Offenkundig orientierten sich hier die Bestimmungen der Stifter also an den Bedürfnissen der Gemeinschaft.
Die zweite Sektion beschäftigte sich mit „Strukturen, Akteure und Umsetzung“. Als Erstes diskutierte ARND REITEMEIER (Göttingen) am Beispiel der Stadt Lübeck, inwieweit die Reformation postmortales Wirtschaften infrage stellte. Bereits zuvor sei ein Rückgang von Stiftungen zu beobachten, weshalb zu diskutieren sei, inwieweit die Reformation überhaupt einen Bruch im Stiftungs- und Memorialwesen darstellte. Der Referent sah etwa keine Veränderungen der Rechtspraxis, dafür aber ein Wandel in den Stiftungszielen, die sich vermehrt auf Arme und Studierende gerichtet hätten. Die Auflösung von Stiftungen sei vor allem abhängig von der Materialität des Gestifteten gewesen. So ließ sich Kirchensilber leicht einschmelzen, Kirchenfenster hingegen blieben zumeist erhalten. Auch die verschiedenen Verwaltungsformen, ob es sich um institutionelle oder private Stiftungen handelte, wären ein entscheidender Faktor für oder gegen ihre Auflösung gewesen. Viele katholische Stiftungen seien in der lutherischen Stadt Lübeck aber weitergeführt und weiterhin ganz in mittelalterlicher Tradition als Mittel zur Steigerung des sozialen Prestiges von Familien erachtet worden.
SVEN RABELER (Kiel) zeigte am Beispiel der Kaufmannsfamilie Mulich, wie Stiftungen scheitern konnten. Hier vertagte und veränderte ein Mathias Mulich zu Beginn des 16. Jahrhunderts die testamentarischen Verfügungen seines kinderlosen Bruders Paul auf die Zeit nach seinem Tod, was zu jahrzehntelangen Streitigkeiten zwischen den Testamentsexekutoren führte und damit zu einem hohen Quellenaufkommen, das sowohl in ihrem Heimatort Nürnberg als auch im Wirkungsumfeld der Mulicher in Lübeck überliefert sei. Durch den Tod von Stifterinnen und Stiftern bedürften Testamente eines großen Rechtsschutzes, schlussfolgerte der Referent. Dabei wäre Nachlasspflegern und Stiftungsvorständen eine zentrale Rolle zugekommen, in denen der Testator sein Vertrauen setzen musste. Dass Paul Mulich als Exekutor seinen Bruder auserwählt und dieser so stark gegen seinen letzten Willen gehandelt habe, zeige, dass zwar Stiftungen meist stabil waren, Stiftungsprozesse hingegen aber hochgradig gefährdet.
MARGARETH LANZINGER (Wien) stellte mit Blick auf das frühneuzeitliche Niederösterreich, Tirol und Wien zunächst grundlegende Verfahren zur Willenssicherung vor, die noch einmal deutlich machten, wie „voraussetzungsreich postmortale Willenssicherung“ war. So konnten Heirats- und Übergabeverträge etwa für Ehefrauen vor dem Tod ihres Mannes Besitzverhältnisse vordefinieren. Darüber hinaus hätte man versucht, durch Zusatzklauseln im Testament und die gängig werdende Praxis des Inventarisierens Anfechtungen und Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Zugleich hätten Testamente aber auch als Bestrafung dienen können, wenn etwa ein Müßiggänger enterbt worden sei. Entgegen der von Otto Gerhard Oexle und Bernhard Jussen postulierten Entkoppelung von Verwandtschafts- und Memorialsystem diagnostizierte die Vortragende während der Frühen Neuzeit hingegen eine Diversifizierung der Memoria. Gerade Kinderlose – wie beispielsweise Maria Anna Haydn in ihrem Testament aus dem Jahr 1799 – hätten versucht, ganz verschiedene Personen zu bedenken und damit die Erinnerung zu streuen.
Die dritte Sektion, „Ideen, Vorstellungen und Intentionen. Zu testamentarischen Verfügungen und Familienstrategien“, eröffnete ROBERT ŠIMŮNEK (Prag) mit einem Vortrag zu den letztwilligen Verfügungen böhmischer Adliger. Einleitend verwies er zunächst auf die Möglichkeiten der gesetzlichen und der gewählten Erbfolge, wobei letztere eines Testaments und einer königlichen Erlaubnis bedurft hätten. An verschiedenen Fallstudien zeigte er, wie einerseits versucht wurde, Erbstreitigkeiten um Besitztümer durch Teilungen zu verhindern. Andererseits verdeutlichte er am Beispiel der Familie Rosenberg, wie die Familienmitglieder zwischen 1402 und 1463 versuchten, durch Fälschungen und fiktive Briefe ihren Besitz zusammenzuhalten und Erbansprüche zu eliminieren. Damit tangierte der Vortragende mit Blick auf die Absicherung postmortaler Verfügungen auch die Frage nach der Absicherung von Dokumenten durch Besiegelung und andere Beglaubigungsverfahren. Die angeführten Beispiele, so ein Kommentar von Margareth Lanzinger in der anschließenden Diskussion, verdeutlichten, wie wichtig es sei, entgegen einer rein seriellen Auswertung von Testamenten die Familienkonstellationen zu berücksichtigen.
HANNA HIRT (Heidelberg) fügte der Frage nach postmortalem Wirtschaften noch einen ganz anderen Aspekt hinzu, nämlich die Wünsche Versterbender im Hinblick auf die Regelung ihrer Bestattung. Anhand pfälzischer Fürstinnen und Fürsten zeigte sie die Diskrepanz zwischen dem letzten Willen nach einer demütigen Bestattung und einer pompösen Umsetzung durch die Nachkommen. Daneben verdeutlichte sie, dass es im Spätmittelalter sowohl einen Diskurs um richtige Bestattungsformen gab als auch die Vorstellung, dass der letzte Wille unbedingt einzuhalten sei. Als These für die Nichteinhaltung demütiger Bestattungswünsche argumentierte sie, dass repräsentative Bestattungen auch als Mittel der Herrschaftssicherung fungierten und so die Wünsche der Verstorbenen hinter dem politischen Pragmatismus zurückgestellt werden mussten. Unterschiede in der Quellendarstellung der Bestattung Philipps des Kühnen zwischen einem Begräbnis in Mönchskutte und großem Funeralpomp verwiesen darüber hinaus auf ein Programm narrativer Strategien, mit denen fürstliche Bestattungen in den Quellen dargestellt werden.
MARIE JÄCKER (Kiel) zeigte anhand einer Rechnungsserie aus dem 15. und 16. Jahrhundert, wie das Kathedralkloster von Norwich Stiftungsvermögen als Investitionsgut einsetzte. Einem extra mit der Verwaltung der Gedenkstiftung („Chantry“) bedachten, weltgeistlichen „Pitancer“ oblag es, Ewigmessen für drei verschiedene Stifter oder deren Begünstigten, darunter der ehemalige Bischof John Wakering, zu organisieren. Das gespendete Geld sollte die Versorgung des Pfarrers garantieren. Durch geschickte Reinvestitionen gelang es, diese Ewigmessen über hundert Jahre fortzuführen, was zeige, dass man „die Rechenschaft für das Jenseits“ ernst genommen habe, so die Referentin. Man habe – sich der Längerfristigkeit der Aufgabe bewusst – durch Mehrung des klösterlichen Besitzes versucht, eine dauerhafte Einhaltung des Stifterwunsches zu garantieren. Bei bischöflichen Visitationen seien jedoch auch Unterbrechungen der Ewigmessen aufgefallen und die Mönche seien mahnend an ihre Rolle als „Verteidiger der Testamente“ erinnert worden.
MAREK SŁOŃ (Lublin) betrachtete etwa zweihundert bürgerliche Testamente aus dem spätmittelalterlichen Krakau. Dabei argumentierte er, dass für die Testatoren, bei denen es sich um Kaufmänner und Unternehmer gehandelt habe, das Testament „das letzte Spiel von höchstem Einsatz“ gewesen sei. Wie im Leben habe man das Testament auch als ein Geschäft, gestiftetes Vermögen als eingesetztes Kapital für das Seelenheil verstanden. Dies ließe sich auch an der Art und Weise des Stiftens erkennen. Anstelle direkt Institutionen in der Altstadt Krakaus, aus der die Testatoren stammten, zu fördern, wären ihre Stiftungszwecke sehr divers und verstreut gewesen. Diese Strategie verglich der Referent mit der Risikostreuung bei Investitionen. Darüber hinaus ließe sich sowohl die Suche nach einer eigenen Stiftungsnische als auch das Folgen von Trends an den testamentarischen Verfügungen ablesen. Obschon noch ausstünde, ökonomische Strategien mittelalterlicher Kaufmänner stärker miteinzubeziehen, ließe sich bereits erkennen, dass sich merkantiles Denken und Handeln in den Stiftungsstrategien manifestiert habe.
In der vierten Sektion referierte CHRISTINA ANTENHOFER (Salzburg) über die Bedeutung und Funktion von in Testamenten vorkommenden Objekten zwischen Ökonomie und Emotion. Teils sei ihre Nennung mit der Angabe ihres konkreten Geldwertes verbunden und sie fungierten damit als Vermögensreserve. Daneben hätte es sich um Stiftungen für Klöster handeln können – Memorialobjekte, wie etwa die Kleinodien, die Agnes von Ungarn in einem Schatzverzeichnis von 1357 urkundlich festhielt und für den Gottesdienstgebrauch spendete. Drittens wären Gegenstände in Testamenten Familiaren vermacht worden, die ihrer Versorgung dienten und sie in besonderer Weise auszeichnen sollten. So hätte etwa Adelheid von Tirol 1278 einer Bediensteten diverse Naturalien vermacht, darunter zweihundert Laib Käse. Schließlich, so die Referentin, konnte im Vererben von Objekten im späten Mittelalter aber auch emotionale Bindung Ausdruck finden, wie etwa bei sehr körperbezogenen Objekten. Insgesamt habe die Darstellung der Geschichte von Objekten in Testamenten zugenommen, worin sich das Bestreben zeige, lieb gewonnene Dinge in der Familie zu behalten.
GERHARD FOUQUET (Kiel) bündelte in seiner Zusammenfassung die Überlegungen der Referentinnen und Referenten, die eine wichtige neue Perspektive zu dem seit den 1980er-Jahren erschlossenen Feld der liturgischen Totenmemoria darstellten, bei dem es sich mittlerweile um ein „ausgeforschtes Phänomen“ handele. Der Fokus auf das „Postmortale Wirtschaften“ habe dazu angeregt, sich auf die Stifterinnen und Stifter als Personen einzulassen sowie ihre Sicherungsüberlegungen, ökonomischen und emotionalen Motive zu ergründen. Dabei sei die bedingte Steuerungsmöglichkeit über Exekutoren, Testamentsvollstrecker und Institutionen deutlich geworden.
Insgesamt boten die Vorträge großes Potenzial und Anschlussmöglichkeiten für aktuell besprochene Themen der Mittelalterforschung wie etwa Nachhaltigkeit und Zukunftsgestaltung. Zum Abschluss der Tagung reflektierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre intellektuellen Erträge und zeigten dabei Perspektiven zum Weiterdenken auf: Gabriela Signori griff etwa Gerhard Fouquets Hinweis auf, dass die Tagung sich vornehmlich mit den „happy few“, das heißt dem oberen Drittel der mittelalterlichen Gesellschaft, befasst habe. Die Beschäftigung mit „Habenichtsen“, gerade auf dem Land, stelle weiterhin ein Forschungsdesiderat dar. Simon Teuscher betonte, dass der Fokus auf die individuellen Wünsche um die Perspektive auf die Familienbeziehungen, verdeckte Abhängigkeiten und eingeschränkte Gestaltungsmöglichkeiten erweitert werden müsste. Die Konzentration auf die Frage nach Strategien der Erblasser könne Gerald Schwedler zufolge auch durch Fragen nach Misswirtschaft und Unterschlagung ergänzt werden. Gebündelt sprach hieraus das Interesse, den gewonnenen Eindruck von den Strategien der Erblasser um die Konsequenzen von testamentarischen Verfügungen für die Erben auch der dritten und vierten Generationen zu erweitern – Stoff für eine nächste spannende Tagung.
Konferenzübersicht:
Gerald Schwedler (Kiel): Postmortales Wirtschaften
Sektion 1: Normen und Formen des postmortalen Wirtschaftens
Moderation: Kerstin Hitzbleck (Kiel)
Thomas Wetzstein (Eichstätt): Adam Smiths invisible hand? Stiftungen ad pias causas in der Tradition der lateinischen Kirche und ihrer Rechtsordnung
Mathias Schmoeckel (Bonn): Testierfreiheit und ökonomische Funktionen des Erbrechts im Mittelalter
Gabriela Signori (Konstanz): Unsichere Zeiten, Strafgedinge und Kirchenkritik: Die Nachlassregelungen des Werner Hund und seiner Frau Berchta (1309–1319)
Sektion 2: Strukturen, Akteure und Umsetzung
Moderation: Sebastian Scholz (Zürich)
Arnd Reitemeier (Göttingen): Fabrica und ökonomische Strategien Nachlassverwaltung. Auflösen, Umlenken, Zusammenführen – Stiftungen im Jahrhundert der Reformation
Sven Rabeler (Kiel): Festlegungen für die Ewigkeit? Zum Umgang mit Stiftungen nach dem Tod des Stifters
Margareth Lanzinger (Wien): Ökonomische und soziale Logiken testamentarischer Verfügungen in der Frühen Neuzeit
Sektion 3: Ideen, Vorstellungen und Intentionen. Zu testamentarischen Verfügungen und Familienstrategien
Moderation: Marc von der Höh (Rostock)
Robert Šimůnek (Prag): Der letzte Wille eines Adligen und die Welt seiner sozialen Beziehungen (Böhmen, um 1500)
Hanna Hirt (Heidelberg): Christliche Ideale und fürstliche Wirklichkeit. Demütige Bestattungswünsche und die Bedürfnisse der Nachkommen im Konflikt
Marie Jäcker (Kiel): Rechenschaft für das Jenseits: die Verwaltung der Chantry Chapel John Wakerings, Bischof von Norwich (†1425)
Marek Słoń (Lublin): Die letzte Investition. Wirtschaftliche Strategien in bürgerlichen Testamenten des spätmittelalterlichen Polen
Sektion 4
Moderation: Simon Teuscher (Zürich)
Christina Antenhofer (Salzburg): Objekte der Toten: Verfügungen über mobile Güter zwischen Ökonomie und Emotion
Gerhard Fouquet (Kiel): Zusammenfassung