Souveränität für Baden und Württemberg 1806 – Beginn der Modernisierung?

Souveränität für Baden und Württemberg 1806 – Beginn der Modernisierung?

Organisatoren
Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg; Württembergischer Geschichts- und Altertumsverein e.V.; Arbeitsgemeinschaft für geschichtliche Landeskunde am Oberrhein e.V.; Historischer Verein für Stadt und Kreis Ludwigsburg e.V.; Staatliche Schlösser und Gärten Baden-Württemberg
Ort
Ludwigsburg
Land
Deutschland
Vom - Bis
12.05.2006 - 13.05.2006
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Von
Martin Furtwängler, Kommission für geschichtliche Landeskunde Baden-Württemberg

Im Ordenssaal des Schlosses Ludwigsburg fand am 12./13. Mai 2006 ein gut besuchtes Symposium statt, das aus Anlass des 200jährigen Jubiläums der Souveränitätserklärungen von Baden und Württemberg und ihrem Austritt aus dem alten Reich veranstaltet wurde. Im Zentrum der Vorträge standen die rechtlichen, politischen und gesellschaftlichen Folgen dieser Ereignisse insbesondere im Hinblick auf die vielfach postulierte Modernisierung von Staat und Gesellschaft im frühen 19. Jahrhundert. Veranstalter waren die Kommission für geschichtliche Landeskunde Baden-Württemberg, der Württembergische Geschichts- und Altertumsverein, die Arbeitsgemeinschaft für geschichtliche Landeskunde am Oberrhein, der Historische Verein für Stadt und Kreis Ludwigsburg sowie die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg.

In seiner Begrüßungs- und Einführungsrede betonte der Vorsitzende der Kommission für geschichtliche Landeskunde Baden-Württemberg, Anton Schindling (Tübingen), dass die Beachtung der Ereignisse von 1806 heute weitaus größer ausfalle als noch beim Jubiläum vor 100 Jahren, als man zur Zeit des zweiten deutschen Kaiserreichs das alte Reich nur als einen Bremsklotz auf dem Weg der Nationalstaatswerdung betrachtet habe. Dies liege wohl nicht zuletzt daran, dass sich die heutige deutsche Gesellschaft auf der Suche nach Identität zwischen post-nationalem Bundesstaat und europäischer Integration befinde.

In der von Albrecht Ernst (Stuttgart) moderierten ersten Sitzung zeigte zunächst Klaus-Peter Schroeder (Heidelberg) am Beispiel der Reichsstädte in Württemberg, mit welcher Konsequenz und Unnachgiebigkeit der spätere König Friedrich I. bereits noch unter dem Dach der Reichsverfassung die Mediatisierung der Reichsstädte betrieben hatte. Deren Eingliederung in den neu konzipierten Landesteil Neu-Württemberg ging letztlich ohne Rücksicht auf die Bestimmungen des Reichsdeputationshauptschlusses einher, wie das Beispiel der Munizipalverfassung von 1803 am deutlichsten offenbarte. Schroeder verwies darauf, dass das Ziel Friedrichs darin bestanden habe, Einheitlichkeit und Gleichförmigkeit von Verfassung und Verwaltung bei der Organisation dieser Gebiete sicher zu stellen und dadurch die landesherrliche Macht zu steigern. Teilhabemöglichkeiten der Bürger oder Rücksicht auf hergebrachte lokale und regionale Besonderheiten blieben dabei außen vor. Am Ende stand mit den Edikten von 1811/12 die vollständige Eingliederung der Städte in die gleichförmige zentral gelenkte Verwaltung und Gerichtsorganisation des Staates. Erst die Verfassung von 1819 ermöglichte die Wiederbelebung kommunaler Selbstverwaltung auf der Basis der Bürgergemeinde.

Im darauf folgenden Referat betrachtete Bernd Wunder (Konstanz) die Errichtung des modernen Staates in Württemberg in Folge der 1806 erlangten Souveränität durch König Friedrich I. Wie bereits im Falle der Städte habe dieser das staatliche Gewaltmonopol durch die Etablierung eines allumfassenden Staatsapparates, der Herstellung eines einheitlichen Untertanenverbandes und der Vereinheitlichung des geltenden Rechts nun umfassend durchgesetzt, und dafür nicht zuletzt neben den Sonderrechten der Städte auch diejenigen der Kirche und des Adels beseitigt. Wunder verwies aber darauf, dass dabei eine Modernisierung im Sinne von Rechtsgleicheit oder gar politischer Partizipation von König Friedrich I. nicht intendiert war. Dementsprechend sollten die im Zuge der oktroyierten Verfassung von 1815 eingerichteten Landstände auch nur bei allen Gesetzen mitwirken, welche die persönliche Freiheit und das Eigentum, also den Wirtschaftsbürger betrafen. Nicht der Citoyen, sondern der Bourgeois sollte von dieser Einrichtung profitieren. König Friedrich I. wies Württemberg somit den autoritären Weg in die Moderne, wie Wunder abschließend betonte, wobei dies nicht der einzig vorstellbare Weg dorthin gewesen sei, wie die Beispiele der angelsächsischen Staaten und selbst das der Schweiz zeigen sollten.

In der sich anschließenden Diskussion wurde zunächst die Frage nach den Befürwortern und Kritikern der staatlichen Reformen in Baden und Württemberg nach 1806 erörtert. Im Zentrum der sehr lebhaften Aussprache stand jedoch das Problem, inwieweit das Reich nach der Umgestaltung infolge des Reichsdeputationshauptschlusses ein neue Zukunftsperspektive, also eine längerfristige Lebenschance erhalten hatte und nur der Wille Napoleons sein Ende besiegelte oder inwieweit sein Untergang nunmehr unausweichlich geworden war.

Im letzten Vortrag der Sitzung widmete sich Gert Kollmer-von Oheimb-Loup (Hohenheim) der frühindustriellen Entwicklung in beiden Ländern auf dem sekundären Sektor, wie sie sich in den Jahrzehnten nach dem Jahr 1806 vollzog. Behandelt und untersucht wurden zentrale Wachstumsdeterminanten wie Arbeit, Kapital, Investitionen und technischer Fortschritt. Aufgrund der zahlreichen großen Lücken und Forschungsdesiderate waren hierbei vielfach nur vage Aussagen möglich. Ungeachtet dessen lässt sich tendenziell eine ähnliche Entwicklung in Baden und Württemberg in dieser Frühphase der Industrialisierung konstatieren. Vermutlich aber erlangte Württemberg in dieser Zeit einen kleinen Entwicklungsvorsprung. Allerdings könnte dieser Eindruck auch durch die größeren Forschungsdesiderate auf der badischen Seite bedingt sein.

Den Abschluss des ersten Tages bildete ein öffentlicher Abendvortrag von Dieter Langewiesche (Tübingen) über das Weiterwirken der Reichsidee im 19. und 20. Jahrhundert. Er setzte sich dabei dezidiert mit einer These von Heinrich August Winkler auseinander, nach welcher sich die Reichsidee als geistiges Fundament des deutschen Sonderweges in der Geschichte des 19. und frühen 20. Jahrhunderts erwiesen habe und das kriegerische Ausgreifen Deutschlands gerade im Zweiten Weltkrieg letztlich als ein Ausfluss des Festhaltens an dieser Idee zu betrachten sei. Dabei zeigte Langewiesche auf, dass im späten 19. und 20. Jahrhundert in den gebildeten Schichten Deutschlands neben der national-unitarischen noch verschiedene andere Vorstellungen des Begriffs „Reich“ präsent gewesen sein müssen. Vorstellungen, die christlich-romantische, föderalistische u.ä. Ausprägungen beinhalten konnten. Von einer Verengung auf einen Reichsbegriff, wie ihn schließlich der Nationalsozialismus anwandte, könne im allgemeinen also nicht gesprochen werden. Die anschließende Diskussion drehte sich vornehmlich um die Fragen der Tabuisierung des Reichsbegriffs nach 1945 und der Relevanz des Reichsbegriffs im Zusammenhang der europäischen Einigungsbestrebungen der Gegenwart.

In der von Konrad Krimm (Karlsruhe) geleiteten zweiten Sitzung am 13. Mai untersuchte zunächst Ute Planert (Tübingen) die negativen Auswirkungen der Souveränität für Baden und Württemberg: die Belastungen beider Länder an der Seite Napoleons in dessen europaweiten Kriegen. Die Betrachtungen Planerts zielten dabei jedoch nicht auf die staatliche Ebene, sondern zeichneten sehr anschaulich vor allem die Auswirkungen der politisch-militärischen Ereignisse und Entwicklungen für die Menschen in den Dörfern und Städten nach. Ihre Betroffenheit durch den Dienst in der Armee auf der Grundlage der allgemeinen Wehrpflicht, ihre Belastung durch Einquartierungen, durch Fourageleistungen und Lebensmittellieferungen bildete den Schwerpunkt des Beitrages. In der anschließenden Diskussion wurden besonders die neue Dimension der Kriegserfahrung für die Menschen im deutschen Südwesten betont, da diese derartig schwerwiegende Bedrückungen nach einer langen Friedensepoche in den meisten Regionen nicht selbst gekannt hätten.

Im Anschluss daran beschäftigte sich Armin Kohnle (Heidelberg) mit dem Übergang der Kurpfalz an Baden. Anhand dieses Beispieles kam er zu dem Ergebnis, dass das Jahr 1806 in Baden in Bezug auf eine Modernisierung von Staat und Gesellschaft nur teilweise als Epochenjahr gelten kann. Einerseits habe es Ansätze dazu schon zuvor gegeben. Andererseits seien die entscheidenden Schritte gerade hinsichtlich der Neuorganisation staatlicher Verwaltung aber erst ab dem Organisationsedikt von 1809 gelungen. Dieser Durchbruch habe jedoch nicht ursächlich mit dem Ende des alten Reiches und der Erlangung der Souveränität in Zusammenhang gestanden, sondern sei wesentlich auf einen personellen Wechsel in der badischen Politik von Brauer zu Reitzenstein zurück zu führen. Wirkliche Souveränität erlangte Baden, nach Kohnle, zudem nicht schon beim Austritt aus dem alten Reich 1806, sondern erst 1813, als man die Beschränkungen durch die napoleonische Politik mit dem Austritt aus dem Rheinbund abzuschütteln vermochte. Die Aussprache über diesen Vortrag erfolgte im Rahmen der Abschlussdiskussion.

Im letzten Referat der Tagung ging Katharina Weigand (München) der Frage nach der Rolle der Dynastien im Jahr 1806 nach. Sie skizzierte zunächst die Veränderungen, die sich in Folge der Französischen Revolution für die monarchische Idee im 19. Jahrhundert ergeben hatte: Bedeutungsverlust der göttlichen Legitimation der Herrschaft, Annäherung der Monarchie an den Verhaltenskodex und die moralischen Normen des Bürgertums, die defensive Stellung der monarchischen Idee in der politischen Auseinandersetzung, die Konstitutionelle Monarchie als vorherrschenden Typus. Trotz dieser das Moment der Monarchie eigentlich schwächenden Tendenzen spielte das Monarchische jedoch im Epochenjahr 1806 eine wesentliche Rolle. Einerseits sei es den süddeutschen Fürsten in Baden, Bayern und Württemberg im Bündnis mit Frankreich ja gelungen beträchtliche Gebieterweiterungen und Rangerhöhungen zu erhalten. Andererseits wurden diese monarchischen Bündnisse abgesichert durch dynastische Heiraten zwischen beiden Seiten. In der postrevolutionären Konsolidierungsphase nach 1800 gewann somit „die Dimension des Monarchischen ein Maß an Bedeutung, das im Gefolge von 1789 schon entschwunden schien“. Unter der Führung der Monarchien sei die Konsolidierung der Verhältnisse eben erfolgt und daraus, so Weigand, „wuchsen der monarchischen Idee, dem monarchischen System, ja den einzelnen Herrschern und ihren Dynastien wieder neue Sympathien zu“. Diese trugen letztlich mit dazu bei, dass die Monarchie als Staatsform immerhin noch über weitere hundert Jahre in Deutschland Bestand haben konnte.

In der Abschlussdiskussion des Symposiums spielte einmal die Integration der Kurpfalz in den badischen Staat eine größere Rolle, wobei betont wurde, dass Baden die regionalen und konfessionellen Befindlichkeiten der einzugliedernden neuen Territorien weitaus stärker berücksichtigte als dies in Württemberg der Fall gewesen war. Der zweite Fragenkomplex drehte sich um Rekrutierung der zukünftigen Verwaltungselite in den neuen souveränen Staaten. Dabei wurde deutlich, dass in Süddeutschland der Adel mehr und mehr aus der Verwaltung verdrängt wurde, die Verwaltung deshalb im Gegensatz zu Norddeutschland verbürgerlichte.

Den größten Raum in der Diskussion nahm die Rolle der Dynastien 1806 ein. Fragen zu Volkstümlichkeit und Verbürgerlichung der Monarchien, zur Bedeutung des Gottesgnadentums für die 1806 regierenden Herrscher selbst wie auch im Hinblick auf ihr Verhältnis zu ihrem Volk wurden diskutiert. Schließlich wurde auch die Frage aufgegriffen, inwieweit die Heiraten der süddeutschen Fürsten mit Mitgliedern aus der Familie Napoleons und das damit verbundene Abweichen von der Standesmäßigkeit als ein Zeichen der Modernisierung, als Schritt zur Verbürgerlichung der Monarchie zu werten ist.
Die Tagung endete mit mehreren Führungen durch das Schloss Ludwigsburg, die am Nachmittag vom Historischen Verein für Stadt und Kreis Ludwigsburg unter der Leitung von Elfriede Krüger (Ludwigsburg) durchgeführt wurden.
Die Publikation des Tagungsbandes soll noch 2006 in der Schriftenreihe der Kommission für geschichtliche Landeskunde Baden-Württemberg erfolgen.

Kontakt

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