HT 2006: Kriegs-Bilder I

HT 2006: Kriegs-Bilder I

Organisatoren
Birgit Emich, Universität Freiburg; Ulrich Gotter und Gabriela Signori, Universität Konstanz; Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands (VHD)
Ort
Konstanz
Land
Deutschland
Vom - Bis
19.09.2006 - 22.09.2006
Von
Teil 1: Johannes Wienand, Fachbereich Geschichte und Soziologie, Universität Konstanz; Teil 2: Tim Neu, Sonderforschungsbereich 496/ Teilprojekt C1, Universität Münster

Sektion Kriegsbilder I., Teil 1: „Die Konstruktion organisierter Gewalt in antiken Kulturen“ (Autor: Johannes Wienand)

Der antike Krieg beruht auf einer Entgrenzung von Gewalt, deren Dynamik kaum kontrollierbare Folgen entfalten kann. Zu den üblichen Begleiterscheinungen gehören Vertreibung, Verschleppung, Versklavung, Plünderung, Zerstörung, Tötung von Gefangenen und Zivilisten u.v.m. Zugleich ist der Umgang mit dem Krieg, die Wahrnehmung, Erinnerung und Repräsentation, in ein Gefüge gesellschaftlicher Normierungen eingebettet, das den Krieg in den jeweiligen kulturellen Kontexten symbolisch und kommunikativ konstruiert und somit einer funktionalen Aneignung durch die beteiligten Akteure zugänglich macht. Zu den Musterbeispielen gehören Inszenierungen der Sieghaftigkeit wie römische Triumphzüge, Beuteweihungen, heroisierende Kriegsdarstellungen sowie die Verarbeitung von Kriegserfahrung in der Literatur und Kunst. In den Geschichts- und Erinnerungsbildern vom Krieg, die für den Historiker als Produkte gesellschaftlicher Aushandlungsprozesse greifbar sind, verdichtet sich das gesellschaftliche Werte- und Normensystem der entsprechenden Gesellschaft, in dem der Krieg als einer fundamentalen Gegebenheit antiker Kulturen eine Schlüsselposition einnimmt. Der Krieg und seine Folgen werden somit nicht nur für die ästhetische Konstruktion von Erinnerung verfügbar, sondern auch als Distinktionskriterium für die Ausgestaltung sozialer Hierarchien, etwa in ihrer Bedeutung für die inneraristokratische Konkurrenz, wie auch zur Legitimation politischer Interessen.

Im ersten Teil der Sektion „Kriegsbilder I“ auf dem Konstanzer Historikertag zum Thema „Die Konstruktion organisierter Gewalt in antiken Kulturen“ haben sich Felix Pirson (Istanbul), Kai Trampedach (Konstanz), Ulrich Gotter (Konstanz) und Martin Zimmermann (München) der Frage nach solchen „Kriegsbildern“ in der Antike angenommen und vier anregende Vorträge über verschiedene Einzelaspekte der Wahrnehmung kriegerischer Gewalt im Bereich der griechischen und römischen Antike präsentiert. Die Referate waren über die gemeinsame Fragestellung nach der Verankerung der Kriegsbilder im gesellschaftlichen Wertesystem verbunden und die breite und ausgewogene Streuung der Untersuchungsgegenstände veranschaulichte zugleich auf überzeugende Weise die Breite der mit dem Phänomen Krieg verbundenen sozialen Epiphänomene. Im Folgenden sollen nun die einzelnen Referate genauer vorgestellt werden.

Gesichter des Krieges. Kampfreliefs und Kriegserfahrung im antiken Griechenland
Felix Pirson, Direktor des Deutschen Archäologischen Instituts in Istanbul, untersuchte in seinem Referat spezifische Formen der Ästhetisierung von Gewalt im klassischen Griechenland. Die Frage nach den Kompositionsprinzipien privater und öffentlicher attischer Kampfreliefs im späten 5. und 4. Jahrhundert v. Chr. formulierte Pirson dabei als Frage nach den kulturspezifischen zeitgenössischen Deutungsmustern und somit als Frage nach der ästhetischen Konstruktion von Kriegs- und Kampferfahrung. Bei den entsprechenden Zeugnissen – private und staatliche Grabmäler sowie Bauplastik – handelt es sich in stärkerem Maße als etwa bei den fotografischen Erzeugnissen heutiger Kriegsberichterstatter um Kunstprodukte, die den entsprechenden formalen und inhaltlichen Vorgaben der jeweiligen Gattung unterliegen. Pirson sieht in diesem Umstand die Chance, die Bildprogramme mit dem sozialen Normengefüge, das er als „übergeordnetes Sinnsystem“ versteht, in Verbindung zu bringen. Er zielt somit nicht primär auf eine Rekonstruktion der militärischen Praxis auf der Grundlage der zeitgenössischen Kampfdarstellungen ab, sondern auf eine Interpretation der Bildprogramme gerade in ihren entsprechenden Bezügen zum übergeordneten gesellschaftlichen Werte- und Normensystem. Dass dabei letztlich die Lebenswirklichkeit selbst und somit eben auch die militärische Praxis eine gewisse Rolle spielten, liegt auf der Hand; doch lässt sich das komplexe Zusammenspiel von „Dichtung und Wahrheit“ nur adäquat verstehen, so die überzeugende Annahme Pirsons, wenn die Kampfdarstellungen zunächst als Teil einer gesellschaftlichen, in diesem Fall zumal ästhetischen Konstruktion von Erfahrung und Erinnerung und nicht als reine Repräsentation militärischer Praxis verstanden werden. Mit diesem Ansatz greift Pirson Axiome der historischen Bildinterpretation auf, die in der archäologischen Forschung erfolgreich etwa von Tonio Hölscher, Paul Zanker und Luca Giuliani propagiert wurden. Die entsprechende Fragestellung wendet er nun auf die Frage nach der Bedeutung der spezifischen Differenzen zwischen den Konzeptionen privater und öffentlicher Kriegsbildprogramme an und kommt dabei zu dem interessanten Ergebnis, dass sich gerade in den charakteristischen Unterschieden wesentliche Aspekte der attischen Polisideologie reflektieren.

Pirson zeigt zunächst anhand verschiedener Beispiele (Grabmal des Dexios, ca. 395 v. Chr.; Luthrophoros des Philon; Schlachtenfriese des Athena-Nike-Tempels; Staatsgrabmal von 394 v. Chr. u.a.) die charakteristischen Differenzen in der Darstellung kriegerischer Gewalt auf, die zwischen privaten und öffentlichen Bildprogrammen des klassischen Athen bestehen. Im Bereich privater Kunst sind Kampfszenen auf Grabmälern von Personen bezeugt, die im Kampf gestorben sind. Wie Pirson zeigt, zeichnen sich die entsprechenden Bildprogramme dadurch aus, dass sie zugunsten der Demonstration der Tapferkeit im Kampf in der Regel auf die ostentative Zurschaustellung eindeutiger Überlegenheit und Sieghaftigkeit des jeweiligen Protagonisten verzichten. Pirson zufolge lässt sich diese Beobachtung mit der Ideologie vom ruhmreichen Tod in Verbindung bringen, wie sie v.a. im Epitaphios des Perikles auf die gefallenen Athener des Jahres 431 (Thuk. 2.42.4 und 2.43.6) entfaltet wird. Individueller Ruhm wird hier in seinem Bezug auf das Gemeinwesen verstanden und schließt daher die Propagierung heroischer Taten aus, die den Einzelnen ideologisch überhöhen und der Gemeinschaft entrücken würden. Die staatlichen Kampfdarstellungen vermitteln andererseits das Bild eindeutiger militärischer Überlegenheit über den Gegner, die durch zahlenmäßige Dominanz, koordinierte Aktionen und exzessive Gewaltanwendung inszeniert wird. Pirson versteht dies als Ausdruck der Funktion solcher Darstellungen als „Träger des militärischen Selbstverständnisses der gesamten Bürgergemeinschaft“: Mit der individuellen Tapferkeit der privaten Darstellungen korrespondiert die Demonstration der überlegenen Macht des Kollektivs. Gerade in der Unterordnung individuellen Strebens nach Ruhm unter das Gemeininteresse also besteht die militärische Überlegenheit der Gemeinschaft. Die Bildprogramme stellen dabei in gewisser Weise normative Vorgaben für individuelles Verhalten dar und liefern somit zugleich einen konkreten Bewertungsmaßstab für militärisches Vorgehen, dessen Geltungsanspruch durch die darstellerischen Bezüge zur realen militärischen Praxis eingefordert wurde. Dabei werden die Bildprogramme an die zeitgenössischen Diskurse über die militärischen Tugenden euthymía (Eifer), tólma (Mut) und sophrosýne (Besonnenheit) sowie eunomía (disziplinierte Beachtung der kollektiven Regeln) und andreía (Tapferkeit) zurückgebunden, das individuelle Verhalten im Kampf also mit dem übergeordneten Wertesystem verknüpft.

Die von Pirson vorgestellten Ergebnisse erweitern und präzisieren in einem wesentlichen Punkt das bisherige Wissen über die antiken Formen der ästhetischen Inszenierung des Krieges. Interessant wäre nun zu sehen, welche zusätzlichen Erkenntnisse sich gewinnen lassen, wenn die jeweiligen Entstehungskontexte der einzelnen Bildwerke stärker in Betracht gezogen werden, wenn nach der historischen Entwicklung über die Grenzen des hier angesetzten Zeitrahmens hinaus gefragt wird und wenn die Fragestellung um weitere Parameter (wie die Unterscheidung zwischen Darstellungen „historischer“ und „mythischer“ Themen oder die Frage nach Gemeinsamkeiten und Differenzen zur Bildkunst außerhalb Attikas) bereichert wird. Diese Fragen konnten auf dem Historikertag nicht vertieft werden, sie werden von Pirson allerdings in seiner umfangreichen Habilitationsschrift „Ansichten des Krieges“ behandelt, die derzeit für die Publikation vorbereitet wird.

Zwangsbeschneidung und religiöse Säuberung. Der Heilige Krieg der Hasmonäer
Mit dem Konzept des „Heiligen Krieges“ und seiner Verwirklichung im hellenistischen Israel befasste sich Kai Trampedach, Althistoriker an der Universität Konstanz. Im Zentrum des Interesses stand dabei die Frage nach den Motiven für die Konstruktion des Heiligen Krieges durch die Hasmonäer, den Trampedach als Resultat des Versuchs versteht, die prekäre Legitimität im Spannungsfeld interner und externer Machtkämpfe durch die Etablierung einer politischen Theologie zu sichern.

Die expansionistische Politik der Hasmonäer entwickelte sich aus dem Makkabäeraufstand von 168 v. Chr., also aus einer Reaktion gegen die judenfeindliche Religionspolitik der Seleukiden heraus. Der Aufstand des Mattathias gegen Antiochos IV., der den Juden die freie Religionsausübung untersagt hatte, wurde als Gründungstat der Hasmonäer-Dynastie verstanden und hatte eine für die Verwirklichung der Ziele der Hasmonäer günstige Ausgangskonstellation herbeigeführt. Er enthielt bereits „in nuce“ zentrale Aspekte des Heiligen Krieges, so die Tötung von Apostaten und Heiden, die Zerstörung paganer Kultstätten und die Rechtfertigung der Ziele und Mittel des Krieges unter Rekurs auf die heiligen Schriften. In den Kämpfen gegen die seleukidische Heerschaft bildeten sich zudem paramilitärische Freischärlertruppen, die zunehmend militärische Erfolge verbuchen konnten und die Keimzelle der späteren militärischen Kräfte der Hasmonäer darstellten. Obwohl unter Antiochos V. 163 v. Chr. die Religionsfreiheit wieder hergestellt wurde und somit der ursprüngliche Anlass des Aufstands entfiel, „verlängerten“ die Hasmonäer unter Jonathan den Makkabäeraufstand in Form einer militärischen Expansion, die gezielt als Heiliger Krieg konzipiert wurde und mit deren Hilfe es den Nachfolgern Jonathans (v.a. Simon, Johannes Hyrkanos und Alexander Jannaios) gelang, den Tempelstaat sukzessive zu erweitern, die Juden von der fremden Oberherrschaft zu befreien und die Dynastie der Hasmonäer im Innern zu konsolidieren. Propagandistischen Ausdruck fand die Ideologie der Hasmonäer insbesondere im ersten Makkabäerbuch, dessen Konzeption Trampedach auf ihre Bedeutung für die Konstruktion des Heiligen Krieges hin untersuchte.

Im oben skizzierten politischen Kontext liefert die spezifische Art der Kriegsführung entscheidende Indizien für das Verständnis des Heiligen Krieges als politische Legitimationsstrategie der Hasmonäer. Drei Phasen des Heiligen Krieges der Hasmonäer können hier unterschieden werden: (1) Die Vernichtung unter Judas und Jonathan, (2) die Vertreibung unter Simon und (3) die Zwangsbeschneidung unter Johannes Hyrkanos, Aristobulos und Alexander Jannaios. Die Kriegsführung von Judas und Jonathan, den Söhnen des Mattathias, zeichnet sich durch einen ausgeprägten Vernichtungswillen gegenüber Apostaten und Heiden sowie durch die Praxis der Anathematisierung (Vollstreckung des Banns) feindlicher Städte aus. In den jeweiligen Begründungen der Kriegstaten im Makkabäerbuch sind Anknüpfungspunkte an das Buch Deuteronomium erkennbar, das für den Kampf für die Religion eine Bandbreite von Maßnahmen vorsah, die von der Tötung der männlichen Bevölkerung bis zur vollständigen Vernichtung einschließlich des gesamten Besitzes reicht. Unter Jonathans Nachfolger Simon wurden die biblischen Texte als politisches Argument für die Erweiterung des jüdischen Herrschaftsgebietes als eines religiös homogenen Siedlungsraumes eingesetzt. Die Vernichtung wurde zu Gunsten der Vertreibung von Heiden und Apostaten und der Bann zu Gunsten der rituellen Reinigung aufgegeben. Als unter Simons Nachfolgern Johannes Hyrkanos, Aristobulos und Alexander Jannaios der Umfang der Expansion eine Vertreibung und Neubesiedelung mit Juden unmöglich machte, etablierte sich die Zwangsbeschneidung von Heiden als zentrales Instrument des Heiligen Krieges, die zugleich den Geltungsbereich des jüdischen Gesetzes erweiterte.

Die gezielt propagierte Rückbindung an die biblische Tradition deutet Trampedach als bewusste Extrapolation der hasmonäischen Gesetzestreue, die deren Kriegstaten als Wiederherstellung der früheren Zustände im Einklang mit dem göttlichen Willen und dem biblischen Gesetz präsentierte. Dazu wurden einerseits biblische Analogien und Rückgriffe auf biblische Vorbilder bemüht sowie kriegsbegleitende Handlungen nach biblischem Vorbild rituell eingekleidet. Andererseits wurden auch bei den Kriegszielen und -mitteln selbst die Kriegsregeln der Torah als handlungsleitende Normen verstanden und konstituierten schließlich den Charakter der militärischen Expansion als Heiliger Krieg. Die biblizistische Legitimation benötigten die Hasmonäer dabei zur Konsolidierung ihrer Vormachtstellung, da andere Legitimationsstrategien – wie etwa die hellenistische Königsideologie – für eine positive Profilierung im Kontext der innerjüdischen Konkurrenz nicht funktional gewesen wären.

Diese Überlegungen könnten nun durch eine detaillierte Analyse der Konkurrenzsituation vertieft werden, die die Legitimierungsversuche der Hasmonäer gezielt mit dem Rechtfertigungsdruck durch die innerjüdische Opposition in Verbindung bringt. Interessant wäre dabei auch, die unterschiedlichen Zielsetzungen der beiden Makkabäerbücher einer kritischen Prüfung zu unterziehen und auf die Implikationen für das Verständnis der Legitimierungsbestrebungen hin zu untersuchen. Im Anschluss an die Überlegungen des Referats könnte auch ein Vergleich mit anderen antiken Konzepten des Heiligen Krieges weitere wertvolle Resultate erbringen, die das Verständnis der Geschichte des heute zu solch dramatischer Aktualität gelangten Phänomens des Heiligen Krieges weiter vertiefen würden. Diese Fragen harren noch einer Beantwortung, werden derzeit jedoch im Rahmen der Vorbereitung einer monografischen Studie über dieses Themenfeld von Trampedach bearbeitet.

Funktionale Unordnung. Plünderungen als kommunikatives System in der römischen Republik
Ulrich Gotter, Lehrstuhlinhaber für Alte Geschichte an der Universität Konstanz, widmete sein Referat der Frage nach den kommunikativen Kontexten und semantischen Strukturen von Plünderungen durch das Militär in der Römischen Republik. Das Augenmerk wurde dabei bewusst auf die Rolle und das Verhalten der Akteure, nicht der Leidtragenden gelegt, um über eine Analyse der Handlungsabläufe, der Distributionsprinzipien und symbolischen Kommunikation Rückschlüsse auf die Ausgestaltung sozialer Hierarchien und die Umsetzung politischer Interessen der jeweiligen Handelnden gewinnen zu können.

Ausgangspunkt der Überlegungen war die Beobachtung, dass Kriegsbeute ein wesentliches Distinktionskriterium für politischen Erfolg und sozialen Status in der Römischen Republik darstellte. Durch Plünderungen angeeignetes Raubgut bzw. der Erlös verkaufter Beute waren ein zentraler ökonomischer Aspekt für die beteiligten Soldaten; sie dienten dem Feldherrn als Grundlage großzügiger Donativa, wurden zur Ausschüttung von Kriegsdividenden an die Bevölkerung verwendet, im Triumphzug präsentiert, für die private Repräsentation genutzt, für Weihungen von Tempeln und sonstiger memorialer Bauwerke eingesetzt etc. Um die damit verbunden Prozesse sozialer Ausdifferenzierung zu verstehen, stellte Gotter die Frage nach den Prinzipien der Beuteverteilung ins Zentrum seiner Untersuchung. An konkreten Vorgängen des Plünderns lassen sich auf der analytischen Ebene zunächst verschiedene Formen unterscheiden, so etwa die Erpressung von Kontributionen und systematische Ausplünderungen von Häusern, Siedlungen oder Gegenden sowie bei letzteren wiederum individuell oder gemeinschaftlich organisierte Plünderungsaktionen, teilweise mit einer kontrollierten Rückverteilung der Beute. Das Beispiel des M. Aemilius Paullus zeigt, welche Faktoren die konkrete Ausdifferenzierung der Plünderung und der ökonomischen und symbolischen Verwertung der Beute bestimmen: Der römische Feldherr enthielt nach seinem Sieg über den makedonischen König Perseus (168 v. Chr.) seinen Soldaten den Großteil der Beute vor, um ihn mit Unterstützung des Senats und gegen den Widerstand der Bevölkerung und der Soldaten für die Staatskasse zu beschlagnahmen. Die spezifische Ausprägung der Handlungsabläufe und Distributionsprinzipien sieht Gotter dementsprechend als Resultat eines „Aushandlungsprozesses“, der direkt von der jeweiligen Konstellation der Beteiligten – Feldherr, Soldaten, Senat – und deren aktuellen Interessen abhängt.

Die verfügbaren Evidenzen sprechen dafür, dass Plünderungen nach siegreichen Schlachten – entgegen dem Zeugnis des Polybios und anders als im Falle des M. Aemilius Paullus – zumeist und zum größten Teil nicht zentral organisiert und kontrolliert waren, sondern auf der Basis dezentraler, individueller Besitzergreifung verliefen, dass also insgesamt nicht von einem geregelten und standardisierten Verfahren zur Beuteverteilung ausgegangen werden kann. Aus der Perspektive des einfachen Soldaten lag die Präferenz prinzipiell eher auf der unkontrollierten „wilden“ Plünderung, da der erwartete Gewinn in diesem Fall nicht lediglich den Status der entsprechenden Heeresgruppe und der Dienstränge abbildete und somit tendenziell das quantitativ unterrepräsentierte Führungspersonal bevorzugte, sondern von den eigenen Fähigkeiten und dem eigenen Engagement wesentlich mitbestimmt wurde. Aus der Perspektive des Feldherrn stand die Frage nach den Möglichkeiten im Vordergrund, das erlangte ökonomische Kapital in symbolisches Kapital umzumünzen und den militärischen Sieg so auch als einen politischen und propagandistischen Sieg zu verwerten. Um die Ansprüche der Soldaten zu erfüllen, musste der Feldherr wilde Plünderungen zulassen und konnte die Loyalität seiner Truppen zudem über großzügige Donativa festigen. Die Bürgerschaft insbesondere der Stadt Rom konnte der Feldherr über die Ausschüttung einer Kriegsdividende an seinem Sieg partizipieren lassen. Im Triumphzug konnte der Imperiumsträger über die Präsentation und Stiftung seiner Beute die eigene imago als siegreicher Feldherr profilieren und die Wirkung dieser Investionen über Siegesweihungen aus der Kriegsbeute perpetuieren. Der Senat wiederum hatte kein Interesse daran, dass die zunehmend umfangreichen und somit lukrativer werdenden militärischen Erfolge der römischen Legionen einzelne Imperiumsträger mit unermesslichem Reichtum und immensem symbolischem Kapital ausstatteten und so der aristokratische Konsens und die prinzipielle Gleichheit der Mitglieder der Führungsschicht zunehmend in Gefahr geriet, durchbrochen zu werden. M. Aemilius Paullus hatte versucht, dieser Tendenz entgegenzuwirken, doch wurde der militärische Erfolg und die dadurch ermöglichte ökonomische Ausbeutung ganzer Landstriche mit steigendem Konkurrenzdruck in der späten Republik zu einer unabdingbaren Grundlage politischer Handlungsfähigkeit.

Gotter liefert einen methodisch und inhaltlich interessanten Ansatz, das Phänomen der Plünderung systematisch auszuloten. Im Anschluss an diese Überlegungen könnte nun etwa auch nach dem Wandel der Bedeutung des Plünderns für die soziale Ausdifferenzierung und die symbolische Kommunikation im Übergang zum Prinzipat gefragt werden. Welche Veränderungen bringt die Neuausrichtung des Machtgefüges zwischen dem Kaiser als Feldherr, seinen Offizieren, dem Senat und den Soldaten mit sich? Detaillierte Rekonstruktionen konkreter Plünderungsabläufe und der Vergleich etwa mit dem griechischen Bereich könnten zudem weitere wichtige Erkenntnisse erbringen.

Zwischen privatem Interesse und Staat: antike warlords
Die jüngere Militärgeschichte widmet dem Phänomen der vermeintlich „neuen Kriege“, die sich durch Entstaatlichung und Privatisierung der Kriegsführung sowie durch vornehmlich ökonomische Zielsetzungen und exzessive Gewalt gegenüber der Zivilbevölkerung auszeichnen, zunehmende Aufmerksamkeit. Besondere Beachtung haben dabei die warlords gefunden, paramilitärische Akteure im Schatten staatlicher Organisation, wie sie sich in den letzten Jahrzehnten durch den Niedergang der staatlichen Gewaltmonopole etwa in Afrika oder im mittleren Osten etablieren konnten. Als historische Vergleichspunkte wurden in der Forschung bisher v.a. die spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen condottieri herangezogen, eine systematische Erforschung des Phänomens in der Antike ist bisher ein weit gehendes Desiderat, dem sich nun Martin Zimmermann, Lehrstuhlinhaber für Alte Geschichte an der LMU München, in seinem Vortrag angenommen hat. Der Fokus lag dabei auf dem hellenistischen Osten sowie der mittleren und späten römischen Republik.

Sowohl im fragmentierten Raum griechischer Stadtstaaten als auch im Herrschaftsgebiet der Römischen Republik konnte private Kriegsführung in unterschiedlichsten Formen überdauern, obgleich in beiden Bereichen Versuche erkennbar sind, das staatliche Monopol durchzusetzen. Die jeweiligen Voraussetzungen, Kontexte und Folgen privater Kriege unterscheiden sich allerdings grundlegend, wie Zimmermann überzeugend herausarbeiten konnte. Im Osten schuf das Fehlen übergeordneter staatlicher Strukturen Machtvakua, in denen sich warlords etablieren konnten. Söldnergruppen ohne aktuellen Auftraggeber konnten von privaten Kriegsherren angeworben werden oder eigenständig marodierend umherziehen. Einzelne warlords, wie Zeniketos, Diodotos Tryphon, Dikaiarch und Antipater, sind aus literarischen und archäologischen Quellen näher bekannt. Erkennbar ist hier die Tendenz zur Etablierung parastaatlicher Strukturen mit teilweise proto-urbanen Operationsbasen, Ansätze ökonomischer und institutioneller Einbettung in das Umfeld und sogar militärische Kooperationen etwa mit den hellenistischen Herrschern. Sonstige Formen privater Kriegsführung – wie Piraterie, Räuberbanden etc. – bleiben hinter den bloßen Begriffen in den Quellen meist kaum konkreter greifbar.

Im römischen Einflussbereich ist die Beständigkeit privater Kriege, Zimmermann zufolge, nicht primär auf die mangelnde Fähigkeit zur Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols als vielmehr auf die Interessen der römischen Aristokratie und die Spezifika römischen Kriegsrechts zurückzuführen. Der römische Imperiumsträger als Kriegsherr bewegte sich bei der Kriegsführung prinzipiell in einer rechtlichen Grauzone zum privaten Krieg. Das Prestige, das er durch erfolgreiche militärische Aktionen erwerben konnte, hing wesentlich vom Profit des Kriegszuges und somit von den Möglichkeiten ab, sich den Soldaten gegenüber mit Donativa und der Bevölkerung gegenüber mit euergetischen Leistungen zu profilieren. Die Handlungsspielräume, die der Befriedigung dieser privaten Interessen dienten, wurden allerdings zunehmend problematisch und von entsprechenden Eindämmungsversuchen begleitet. Ihrer Bedeutung für die innersenatorische Konkurrenz entsprechend wurde der Verdacht privater Kriegsführung in zunehmendem Maße zum Anlass für Prozesse wegen Verstoßes gegen das staatliche Gewaltmonopol. Die jeweiligen Anklagen bewahren interessante Einblicke in den Umgang der römischen Führungsschicht mit dem Phänomen privater Kriegführung, die nicht selten auch zur erfolgreichen militärischen Expansion Roms führte. So wurden Verurteilungen wegen eines bellum iniustum, hier also eines unautorisierten Privatkrieges zur persönlichen Bereicherung, nur ausgesprochen, wenn die mit dem Krieg verbundenen politischen Ziele des Senats verfehlt wurden. Prinzipiell hat die römische Führungsschicht somit selbst mit den zunehmend prekären Folgen privater Kriegsführung in der späten Republik und bei klarem Problembewusstsein die rechtliche Grauzone zwischen staatlichem Monopol und privater Kriegsführung bewahrt, in der sich ein römischer Imperiumsträger qua Amt befand.

Jenseits dieser wertvollen Erkenntnisse konnte die Breite des Gesamtspektrums privater Kriegführung in der Antike von Zimmermann nur angedeutet, aufgrund der Vielschichtigkeit des Phänomens jedoch in diesem Rahmen nicht systematisch ergründet werden. Nötig wäre zunächst eine vollständige Erfassung und Auswertung der verfügbaren literarischen und archäologischen Quellen sowie die Entwicklung einer stringenten Systematik und Terminologie, die die in der Militärgeschichte noch immer relativ unklare Begrifflichkeit mittels empirischer Detailstudien schärft. Lohnend wäre dann evtl. auch eine genauere Untersuchung z.B. der Prozesse staatlicher Desintegration zwischen dem 3. und 5. Jahrhundert n. Chr., die zum Aufkommen neuer Formen parastaatlicher und paramilitärischer Strukturen im Römischen Reich führte.

Schlussbemerkung zum ersten Teil der Sektion
Die vier mit der Antike befassten Referate der Sektion „Kriegsbilder I“ haben eindrücklich gezeigt, wie intensiv „Krieg“ die Grenzen bloßer militärischer Praxis transzendiert und zu einem Phänomen sozialer Normierung, politischer Theologie und symbolischer Kommunikation wird. Der Begriff der „Kriegsbilder“ muss freilich sehr weit gefasst werden, um sämtliche relevanten Aspekte der hier untersuchten kommunikativen Kontexte subsummieren zu können. Dem Erfolg der Gesamtkonzeption der Sektion tut dies aber keinen Abbruch. Die Schlaglichter, die die Referenten auf die unterschiedlichsten Phänomene aus der griechischen und römischen Antike werfen konnten, haben deutlich gemacht, wie fruchtbar eine eingehende Analyse der mit dem Phänomen Krieg und dessen Wahrnehmung verbundenen sozialen Epiphänomene für die Militärgeschichte ist – etwa die Implikationen für das gesellschaftliche Werte- und Normensystem, ästhetische Konstruktionen von Erfahrung und Erinnerung, politische Legitimationsstrategien, Ausgestaltung sozialer Hierarchien, Bedeutung für die inneraristokratische Konkurrenz etc.

Für eine Diskussion der vorgestellten Thesen war leider auf Grund der rigiden Zeitvorgaben für die Kriegsbilder-Sektion kein Raum – hier mussten sich drei angemeldete Sektionen mit dem für zwei Sektionen vorgesehenen Zeitrahmen begnügen. Für die Zeit zwischen 9:15 und 13 Uhr waren insgesamt 7 Vorträge, 2 Einführungen in die beiden Sektionsabschnitte und die entsprechenden Diskussionen vorgesehen, sodass nach jedem Vortrag maximal fünf Minuten blieben, was für kurze Nachfragen reichen mag, eine Diskussion jedoch nicht zulässt. Für den kommenden 47. Historikertag bleibt eine dem Wesen des wissenschaftlichen Diskurses angemessenere Zeitplanung zu wünschen.

Sektion Kriegsbilder I., Teil 2: „Krieg und Gewalt in der Bilderwelt des Mittelalters und der Frühen Neuzeit“ (Autor: Tim Neu)

Im Schnittpunkt der Diskussionen um iconic turn1 und interdisziplinäre Bildwissenschaft2 einerseits und dem Interesse an den als „Neuen Kriegen“ bezeichneten asymmetrischen Konflikten seit dem Ende des Kalten Krieges3 andererseits ist es in jüngster Zeit zu einem wahren „Boom der neueren wissenschaftlichen Monografien und Sammelbände zur Ästhetik und Wahrnehmung des modernen Krieges“4 gekommen. Im Zuge dieser Hinwendung zu Bedingungs- und Wirkungszusammenhängen der medialen Repräsentation von Krieg und Gewalt unternahm es die von Ulrich Gotter (Konstanz), Birgit Emich (Freiburg) und Gabriela Signori (Konstanz) geleitete Doppelsektion „Kriegs-Bilder“, die häufige Fokussierung auf eben den ‚modernen’ Krieg durch die vergleichende Untersuchung antiker, mittelalterlicher und frühneuzeitlicher Kriegsdarstellungen perspektivisch zu erweitern. In der Sektion „Kriegs-Bilder I“ wurden dabei in einem zweiten Teil „Krieg und Gewalt in der Bilderwelt des Mittelalters und der Frühen Neuzeit“ behandelt.

In ihrer Einführung zu diesem Teil der Sektion verwies Gabriela Signori (Konstanz) darauf, dass es vor allem um Symbolisierungen und Repräsentationen von Krieg und Gewalt und weniger um die häufig thematisierte Frage der Legitimität dieser Phänomene gehen solle. Dabei beschränke man sich jedoch nicht auf materielle Bilder, sondern wolle sowohl die durchaus unterschiedlichen Traditionen als auch die Verzahnungen von „Bild und Sprachbild“ bei Kriegs- und Gewaltdarstellungen herausarbeiten. Nicht weiterführend seien hingegen Versuche, anhand der Darstellungen eine wie immer geartete ‚Realität’ rekonstruieren oder umgekehrt die Bilder an einer solchen beurteilen zu wollen. Zwar seien gewollte „Realitätseffekte“ von zentraler Bedeutung für Kriegsdarstellungen, dies mache sie jedoch gerade nicht zu Abbildern einer Realität. Ihnen sei hingegen – wie allen Zeichen – ein konstitutiver Bedeutungsüberschuss zueigen.

Als Organisatorin des Sektionsteils teilte Signori noch mit, dass der Beitrag von Peter Burschel (Berlin/Freiburg) „Bilder von Krieg und Gefangenschaft in frühneuzeitlichen Gesandtschaftsberichten aus dem Osmanischen Reich“ bedauerlicherweise entfallen müsse, stattdessen aber Stefanie Rüther (Münster) für ein Referat „Alltäglichkeit und Entgrenzung. Zum Bild des Krieges in der spätmittelalterlichen Chronistik“ gewonnen werden konnte.

Michael Jucker (Münster) fragte in seinem Vortrag „Schinder, Plünderer, Beutemacher: Bilder von ‚Kriegsverbrechen’ im Spannungsfeld von Imagination und Norm“ nach den Bedingungen und Grenzen der bildlichen Darstellbarkeit von Plünderungen in illuminierten Chroniken des Spätmittelalters. Ausgangspunkt der Ausführungen war die Feststellung, dass Plünderungen im weitesten Sinne, d.h. der Raub von Beute, die Zerstörung von Objekten und Gewalt gegen Nichtkombattanten, in den mittelalterlichen Kriegen trotz entgegenstehender Normen nicht nur vorkamen, sondern (das gilt vor allem für das Beutemachen) zur Truppenversorgung unvermeidbar waren. Darüber hinaus konnten Plünderungen auch die Niederlage der gegnerischen Partei symbolisch manifestieren.

Dass die geübte Kriegspraxis allerdings nicht die Kriegsdarstellungen determinierte, wies Jucker daraufhin in einem vergleichenden Zugriff für adelige und städtische Kontexte nach. So zeigte er für die Zeit des Hundertjährigen Krieges anhand von chronikalischen Illuminationen aus dem Umfeld der französischen und englischen Königshäuser, dass Plünderungsvorgänge überhaupt nur äußerst selten dargestellt wurden. Dies sei auf die normative Geltung des christlich-ritterlichen Selbstbildes zurückzuführen. Die wenigen vorhandenen Darstellungen stützten diesen Befund, da in ihnen die Gewaltaktionen entweder gegen Nicht-Christen gerichtet oder von nicht-ritterlichen Gruppen ausgeübt wurden. Das kommunale Umfeld hingegen sei nicht von einer so weitgehenden Nicht-Darstellbarkeit von Plünderungen geprägt, wie an den herangezogenen süddeutschen Städtechroniken aus der Zeit der Burgunderkriege deutlich wurde, die eine Vielzahl von Plünderungspraktiken ins Bild setzten. Da aber die ‚barbarischen’ Gewaltakte immer den Kontrahenten zugeschrieben wurden, wertete Jucker die Darstellungen als „Gegenbilder“, die den gegenüber den kommunalen Truppen erhobenen Barbareivorwurf entkräften sollten. Gleichzeitig seien die Normen des christlichen und ritterlichen Kampfes ständisch übergreifend anerkannt gewesen, ähnelten doch die Stilisierungen des eigenen Gewaltverhaltens in den erst wesentlich später entstandenen städtischen Chroniken denen ihrer adeligen Vorläufer oft sehr deutlich.

Fragte Jucker nach den Bedingungen von Darstellbarkeit, so wandte sich Simona Slanicka (Bielefeld) im anschließenden Vortrag „Feindbilder. Die Darstellung des Kriegsgegners als negatives Spiegelbild“ spezifischen Darstellungsstrategien zu. Ausgehend von der allgemeinen Beobachtung, dass Feinde oder Kriegsgegner in der Vormoderne oft als Vertreter einer die eigenen Werte und Zeichen im Wortsinn ‚pervertierenden’ Gegenwelt abgebildet wurden, stellte Slanicka zuerst strukturelle Überlegungen hinsichtlich der motivischen Realisierung solcher Feindbilder an. Sie unterschied dabei zwischen verschiedenen Formen der „Inversion“ und des „Opfer-Täter-Bildes“. Die Inversion basiere auf der Verwendung binär strukturierter Relationen (z.B. oben/unten, Tag/Nacht, eigen/fremd) und ordne die jeweils negativ besetzen Zeichen und Werte der gegnerischen Partei zu. Dies habe eine stark polarisierende Wirkung und schaffe eine klare Distanz zum Gegner.

Eine zweite Möglichkeit der Erzielung solcher Polarisierungseffekte bestehe in der Übertreibung des Opfer-Täter-Bildes durch die Überhumanisierung der Opfer bei gleichzeitiger Enthumanisierung der Täter. Insgesamt stünde der Einsatz solcher Feindbilder in einem engen Zusammenhang mit dem Grad der Nähe der Parteien zueinander: Je schwieriger diese „persönlich, sozial oder geografisch“ auseinander zuhalten seien, desto ausgeprägter sei die Verwendung solcher „spiegelbildlichen Verzerrungen“. Dies sei, so Slanicka, insbesondere in Bürgerkriegen der Fall, weshalb sie zur empirischen Untermauerung ihrer Überlegungen Kriegsgegnerdarstellungen im Kontext zweier französischer Bürgerkriege heranzog, nämlich den Auseinandersetzungen zwischen Armagnaken und Burgundern (1410-1420) und den Religionskriegen, gipfelnd in der Bartholomäusnacht von 1572. So würden etwa die Peiniger Christi im Passionszyklus des berühmten Stundenbuchs des Herzogs von Berry (Très Riches Heures) durch zwei überkreuzt getragene weiße Bänder als Anhänger der burgundischen Partei markiert und darüber hinaus durch eine dunkle Hautfarbe und Turbane mit Heiden gleichgesetzt. Aber nicht nur in bildlichen Darstellungen wurden Parteisymbole verwendet, vielmehr konnte der „Zwangscharakter der Zeichen“ so weit führen, dass etwa bei der burgundischen Eroberung von Paris 1418 den armagnakischen Verteidigern ihr Kennzeichen, das schräg über der Brust getragene Band, in die Körper geschnitten wurde. An Beispielen aus der reichhaltigen medialen Inszenierung der Bartholomäusnacht seitens der Hugenotten arbeitete Slanicka nachfolgend heraus, dass einerseits Katharina von Medici als alleinverantwortliche ‚Täterin’ identifiziert und z.B. durch schwarze Kleidung dämonisiert wurde, andererseits die Opfer etwa durch detailreiche szenische Darstellungen verschiedener Todesarten zu Märtyrern stilisiert wurden.

In der Einführung war darauf hingewiesen worden, dass der Konstruktion von Kriegsbildern nicht nur im Medium des Bildes, sondern auch in dem der Sprache nachgegangen werden sollte. Nachdem sich die beiden ersten Beiträge vorwiegend mit bildlichen Darstellungen befasst hatten, löste Stefanie Rüther (Münster) mit ihrem Vortrag „Alltäglichkeit und Entgrenzung. Zum Bild des Krieges in der spätmittelalterlichen Chronistik“ diese Ankündigung ein. Da das gängige Geschichtsbild vom Krieg im Mittelalter mit den Vorstellungen von geregelter Fehde unter Christen einerseits und schlachtengewaltigem Kreuzzug gegen Heiden und Ketzer andererseits massiv von genuin adeligen Kriegskonzeptionen geprägt sei, stellte Rüther die weniger beachteten städtischen Kriegskonstruktionen in den Mittelpunkt. Als Beispiel diente ihr der Umgang der kommunalen Chronisten mit dem ersten Süddeutschen Städtekrieg, in den 1388/89 fast alle Reichsstädte und Fürsten im Süden des Reiches verstrickt waren. Die zentrale These lautete, dass Kriegsführung in den Chroniken als eine „regelmäßige und nahezu alltägliche Form städtischer Politik“ dargestellt wurde.

Es ließen sich drei Situationstypen gewaltsamer Auseinandersetzung herausstellen, die mit den stets parallel stattfindenden Friedensbemühungen zu einer kohärenten Erzählung verarbeitet wurden: Brandschatzung und Beutezug, Belagerungen und schließlich Scharmützel und Schlachten. Das „Brennen und Rauben“, das sich in Form von Kriegszügen in das feindliche Territorium vollzog, wurde dabei von den Chronisten als eine regelmäßig und von Adeligen wie Städten gleichermaßen praktizierte, ökonomisch einträgliche und relativ risikofreie Strategie konstruiert. Dieser Befund stehe in einem gewissen Gegensatz zur bisherigen Ansicht, die den Kommunen eine eher defensive Kriegsführung zugeschrieben hatte. Gelte die Situation des Beutezugs daher als alltäglich, so stellten Belagerungen und offene Schlachten außerordentliche Ereignisse dar. Bei ersteren zeige sich, dass die Zerstörung von adeligen Burgen als ein Spezifikum städtischer Kriegsführung erschien, das zur Betonung der militärischen Leistungsfähigkeit der Kommunen beschrieben wurde. Für die chronikalische Erwähnung und Beschreibung von Schlachten seien als unverhältnismäßig hoch empfundene Verluste und/oder der Tod ranghoher Personen als Kriterien anzunehmen. So kamen etwa in der oft erwähnten Schlacht von Döffingen im Jahr 1388 neben Herzog Ulrich von Württemberg allein auf städtischer Seite wahrscheinlich über 400 Mann um. In diesem Fall stellten ausführliche Chronikeinträge jedoch weniger Inszenierungen militärischer Macht, als vielmehr nachträgliche Rationalisierungs- bzw. Rechtfertigungsversuche und Elemente von Memorialkultur dar. Im Einklang mit ihrer These konnte Rüther insgesamt festhalten, dass in den Chroniken eine „weitgehend nüchterne und versachlichte Sprache“ vorherrschend sei, besonders im Hinblick auf die Beutezüge. Dies sei, so ihr Fazit, jedoch weder einer mangelnden Fähigkeit zur dramatischen Darstellung noch der militärischen ‚Realität’ geschuldet, sondern genuiner Ausdruck der Darstellungsabsicht der städtischen Eliten. Die Darstellung des Krieges als einer „Art Ressourcenverteilung mit kalkulierbarem Risiko“ richtete sich nach ‚innen’ an die eben nicht in adeligen Kategorien wie „Kriegsruhm und Gloire“ denkenden Stadtbürger, die die Kriegspolitik der Eliten schließlich mitzutragen hatten.

Insgesamt zeichnete sich die Sektion durch ein hohes Maß an innerer Kohärenz aus, da jeder Vortrag auf die sich durchziehenden Leitunterscheidungen ‚adelig/städtisch’ und ‚Bild/Sprachbild’ zu beziehen war. Ferner erbrachte das Panel differenzierte Erträge, da jeweils andere Kombinationen akzentuiert wurden. So zeigte sich zusammenfassend, dass Darstellungen von Krieg und Gewalt auch in der Vormoderne ganz wesentlich von konkreten Darstellungsabsichten und -strategien geleitet und von Norm- und Wertsystemen präfiguriert waren, die es jeweils in der Analyse zu berücksichtigen gilt. Diese Zusammenschau blieb jedoch jedem Sektionsteilnehmer selbst überlassen. Eine Diskussion der Ergebnisse aller Vorträge kam leider nicht zustande, da sich die Abschlussdiskussion schnell in anderen Bahnen bewegte und im Wesentlichen nicht auf diesen Sektionsteil zurückkam. Wo dies ansatzweise geschah, wurde zu Recht darauf hingewiesen, dass die Verzahnungen von Bild und Text noch deutlicher hätten herausgearbeitet werden können. Dass es sich entgegen des Titels letztlich um einen Sektionsteil zum Spätmittelalter und nicht zu Mittelalter und Früher Neuzeit handelte, erwies sich indes als Vorteil, da so die Vergleichbarkeit der einzelnen Ergebnisse miteinander befördert wurde. Abschließend bleibt festzuhalten, dass der Sektionsteil für sich und noch mehr im Verbund mit denen zur alten und frühneuzeitlichen Geschichte im Hinblick auf das hochaktuelle Interesse an den Bedingungs- und Wirkungszusammenhängen der medialen Repräsentation von Krieg und Gewalt eine echte Perspektivenerweiterung in die Vormoderne leistete.

Anmerkungen:
1 Vgl. Maar, Christa; Burda, Hubert (Hgg.), Iconic turn. Die neue Macht der Bilder, Köln 2004.
2 Vgl. etwa Bruhn, Matthias; Borgmann, Karsten (Hgg.), „Sichtbarkeit der Geschichte“. Beiträge zu einer Historiografie der Bilder, Berlin 2005, unter: <http://edoc.hu-berlin.de/histfor/5/>.
3 Münkler, Herfried, Die neuen Kriege, Reinbeck bei Hamburg 2002.
4 Paul, Gerhard, Rezension zu: Köppen, Manuel, Das Entsetzen des Beobachters. Krieg und Medien im 19. und 20. Jahrhundert, Heidelberg 2005, in: H-Soz-u-Kult, 12.07.2006, <http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/2006-3-023>.

http://www.uni-konstanz.de/historikertag/
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