Das Papsttum und das vielgestaltige Italien – Integration und Desintegration im frühen und hohen Mittelalter. Hundert Jahre Italia Pontificia

Das Papsttum und das vielgestaltige Italien – Integration und Desintegration im frühen und hohen Mittelalter. Hundert Jahre Italia Pontificia

Organisatoren
Deutsches Historisches Institut Rom
Ort
Rom
Land
Deutschland
Vom - Bis
25.10.2006 - 28.10.2006
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Von
Matthias Maser, Mittelalterliche Geschichte, Universität Erlangen-Nürnberg

Im Jahr 2006 jährt sich das Erscheinen des ersten Bandes der von Paul Fridolin Kehr ins Leben gerufenen Italia Pontificia zum einhundertsten Mal. Dieses Jubiläum wurde vom 25.-28. Oktober 2006 im Deutschen Historischen Institut Rom im Rahmen einer Tagung begangen. Zum einen blickte die Veranstaltung würdigend auf die bisher geleistete Arbeit zurück und führte Auswertungsmöglichkeiten der vorliegenden Regestenbände vor. Zugleich identifizierte sie aber auch noch bestehende Desiderate und diskutierte Möglichkeiten, die Italia Pontificia zu einem runden Abschluss zu führen.

In seinem Einführungsvortrag eröffnete Klaus Herbers (Erlangen) den Blick auf die politische und kulturelle Vielgestaltigkeit der Apenninhalbinsel im frühen und hohen Mittelalter sowie die unterschiedlichen Formen päpstlicher Beziehungen zu den „verschiedenen Italien“. Bei seinem Streifzug durch z.B. langobardisch, arabisch-muslimisch oder normannisch bestimmte Räume des mittelalterlichen Italien vom 6. bis 12. Jahrhundert ließ sich Herbers von der Frage leiten, inwieweit das Papsttum in Italien überhaupt integrierend oder vereinheitlichend hat wirken können.

Die Thematik des Eröffnungsvortrags wurde in einer ersten Sektion weiter vertieft, die sich mit dem Verhältnis Roms zu den wechselnden politischen Kraftzentren Italiens im frühen und hohen Mittelalter befasste. Matthias Maser (Erlangen) („Das Papsttum und das oströmische Kaisertum im ‚langen’ 6. Jahrhundert“) widmete sich der Einbindung des Papsttums in den über Italien hinausweisenden Bezugsrahmen der byzantinischen Reichskirche. Maser unterstrich die prägende Bedeutung des Konzils von Chalkedon 451 für die vielfältigen – teilweise turbulenten – Kontakte zwischen Rom und Konstantinopel und benannte als eine wichtige Leitlinie der Kontakte die Auseinandersetzungen über den römischen Primat. Die regelmäßigen Konflikte ließen neben divergierenden ekklesiologischen Modellen beider Seiten auch unterschiedliche Vorstellungen des Weges zu einer Kirchenunion erkennen. Die Diskussion des Vortrags zielte auf Fragen, inwieweit die Kontakte des Papsttums zu lokalen Repräsentanten und Amtsträgern des byzantinischen Kaisertums in Italien von denen zur Zentrale zu trennen seien. Kritisch hinterfragt wurde zudem das Konzept eines „langen 6. Jahrhunderts“ in der Papstgeschichte. Ob die römisch-konstantinopolitanischen Kontakte auch Transferprozesse initiierten, blieb zunächst offen, zumindest wurde keine definitive Antwort gewagt, ob man in Rom die subtilen Fragen der byzantinischen Theologie im 6. Jahrhundert überhaupt verstanden hätte.

Dezidiert zu Fragen des Transfers nahm hingegen Guglielmo Cavallo (Rom) („L’influenza bizantina sull’Italia centro-meridionale nel IX e X sec.“) Stellung, der am Beispiel von Neapel und Rom ein breites Panorama zum 9. und 10. Jahrhundert entfaltete und zeigen konnte, wie im Westen mittels Übersetzung griechische Traditionen rezipiert und anverwandelt wurden. In Rom betraf das griechische Traditionen in bestimmten Klöstern sowie Fragen des Kultes. Als die im Zusammenhang mit der Thematik des Kongresses wichtigste Figur trat der Übersetzer Anastasius Bibliothecarius hervor, der als Verfasser oder zumindest als spiritus rector hinter einer Vielzahl von Papstschreiben des 9. Jahrhunderts stand. Die Diskussion des Beitrags von Cavallo war daher bestimmt von Fragen nach der Rolle solcher Personen in der päpstlichen Umgebung. Inwieweit hingen die pointierten Positionen und Äußerungen eines Nikolaus I., Hadrians II. und Johannes’ VIII. von solchen Personen ab? Welche Möglichkeiten eröffneten sich, wenn, wie im Falle des Anastasius’ geschehen, Konzilsakten aus dem Griechischen übersetzt – und das hieß auch: interpretierend übersetzt – wurden?

Dass in der ersten Sektion Beiträge noch zu weiteren Kraftzentren neben Byzanz hätten stehen können und vielleicht müssen, wurde dadurch ausgeglichen, dass Langobarden, Karolinger, Ottonen, Normannen und weitere politische Konstellationen in den fünf folgenden Vorträgen der zweiten Sektion wiederholt angesprochen wurden, die mit dem Titel „Rom und die Kirchen Italiens – zwischen Autonomie, Konkurrenz und Anpassung“ überschrieben war:

„Wenig Konkurrenz“, so karikierte Antonio Carile (Bologna) seinen eigenen Vortragstitel („Roma e Ravenna – due centri concorrenti fin dall’VIII sec.“) und bot einen breiten Abriss zu Rom und Ravenna seit dem 8. Jahrhundert. Er konnte sich dabei vielfach auf Aussagen des Liber pontificalis des Agnellus stützen, um die Dreiecksbeziehungen Exarch-Erzbischof-Papst, bald erweitert um langobardische und karolingische Herrscher, nachzuzeichnen, und warf damit die Frage auf, ob hier – wie evtl. in Neapel auch – gerade die formale Ähnlichkeit der Überlieferung besondere Möglichkeiten für einen Vergleich Roms mit einem anderen italischen Zentrum eröffnete. Entscheidende Etappen sah Carile in den Kaiserpakten, insbesondere im Hludovicianum von 817 und der Constitutio Romana von 824. Die Bedeutung Ravennas für die Karolinger und deren Beziehungen zu den Päpsten wurde besonders bei der Nachfolge Ludwigs II. akut, ebenso wie bei den Auseinandersetzungen zwischen Formosianern und Antiformosianern – auch hier drängt sich unmittelbar der vergleichende Blick zu den Streitschriftautoren in Neapel auf.

Die Beschränkung auf einen fest umrissenen Raum – die Kirchenprovinz Mailand – bestimmte auch den Vortrag von Maria Pia Alberzoni (Mailand) („Gli interventi della Chiesa di Roma nella provincia ecclesiastica milanese“). Ausgehend von Überlegungen Kehrs stand die päpstliche Durchdringung und Einflussnahme in der Kirchenprovinz ab 1135 im Vordergrund. Diese verdeutlichte sie anhand von Aspekten zu Reisen, zu den Kardinälen und Legaten sowie zu Subdiakonen. Vor allem durch die Subdiakone wurden die Anbindungsversuche der Legaten ersetzt bzw. deren Tätigkeit reduziert und eher sogar eine alltägliche Kontrolle erreicht. Hinsichtlich der Motive hob die Referentin Fragen des Rechtes und der Bildung sowie der Karriere hervor. Inwieweit für das Institut der Subdiakone auch praktisch-kirchenrechtliche Aspekte hinsichtlich der Notwendigkeit einer „littera dimissoria“ bestimmend blieb, wurde diskutiert.

Jean-Marie Martin (Rom) („L’Italia meridionale e Benevento“) wandte sich dem Süden der Apennin-Halbinsel zu und charakterisierte hier die komplizierten Strukturen zwischen griechischen, lateinischen und arabisch-muslimischen Orientierungen. Seine Thesen – an den Bänden der IP orientiert und differenzierend nach dem unterschiedlichen quantitativen Anteil an Papstkontakten – mündeten auch in der Frage nach den zahlreichen neuen Bistümern, den Erzbistümern und den Tendenzen zur Exemption. Benevent, so Martin, war der einzige größere päpstliche Erfolg bei dieser Neustrukturierung des kirchlichen Raumes. In seiner Beurteilung der Errichtung des Erzbistums Benevent wich Martin allerdings von den Interpretationen Wolfgang Huschners (Leipzig) ab, der in seinem Vortrag („Benevent, Magdeburg, Salerno. Das Papsttum und die neuen Erzbistümer in ottonischer Zeit“) die Errichtung Benevents als eine Reaktion auf jene von Otranto gedeutet hatte. Während Martin die politischen Zielsetzungen vor allem des byzantinischen Herrschers anders einschätzte, verglich Huschner die Gründung Benevents mit jener Magdeburgs und vermutete hinter beiden universale Konzeptionen, die auch mögliche Zielvorstellungen Johannes’ XIII. betrafen. Die Errichtung der Metropole auf einer Synode deute auf einen breiten kommunikativen und konsensualen Prozess. Magdeburg – kaum als civitas zu bezeichnen – habe sodann für Ostmitteleuropa Vorbildfunktion gewonnen und damit für eine erneute Abgrenzung der lateinischen und griechischen Welt voneinander im 10. Jahrhundert gesorgt, wobei endgültige Entscheidungen in dieser Zeit jedoch noch nicht festgelegt gewesen seien. Gegen letztere Feststellung wurde in der anschließenden Diskussion des Beitrags von Huschner Position bezogen. Weitere grundlegende Fragen wurden gestellt: Wie aktiv dürfen wir uns die Päpste dieser Zeit – und damit Johannes XIII. – überhaupt vorstellen, wo lagen dessen Interessen? Waren die Kommunikationsradien des Papsttums im 10. Jahrhundert tatsächlich so weit gesteckt, wie von Huschner aufgezeigt?

Was ist repräsentativ, was ist vergleichbar, wie lassen sich Räume abgrenzen und auswählen? – diese Fragen bestimmten die Diskussion des nicht auf eine einzelne Region zielenden, sondern überregional vergleichend angelegten Vortrags von Jochen Johrendt (Rom) („Italien als Empfängerlandschaft – ein Vergleich aus der Perspektive des Urkundenalltags“). Er verglich Ligurien, Umbrien und Kalabrien in der Zeit von 1046-1198 hinsichtlich der empfangenen Papsturkunden in quantitativer Hinsicht sowie bezüglich der Rechtsinhalte und des Formulars. Die methodisches Neuland betretende Studie wurde durch engagierte Diskussionsvoten begleitet: Wie weit reichte der Empfängereinfluss bei den unterschiedlichen Formulierungen, wie sind Kanzleiformen in die Untersuchung einzubinden? Ist die Wahl der Regionen geeignet? Was heißt Papstnähe und -ferne bzw. Romnähe und -ferne angesichts der wechselnden Aufenthaltsorte und der verschiedenen Kommunikationsmöglichkeiten? Wie ist die doppelte Brechung der Informationen durch Überlieferungsunterschiede und durch unterschiedlich intensive Bearbeitung der verschiedenen IP-Bände auszugleichen?

Vor dem Hintergrund dieser Fragen waren die Ausführungen von Dieter Girgensohn (Göttingen) („Kehrs Regesta pontificum Romanorum: Entstehung – wissenschaftlicher Ertrag – organisatorische Mängel“) erhellend, der die Genese des Kehrschen Unternehmens zu einem anderen Jubiläum dieses Jahres in Bezug setzte, zum Sterbejahr Christoph Kolumbus’ († 1506). So wie Kolumbus ein fruchtbarer Irrtum zu neuen Welten führte, ohne dass er dies direkt merkte, so führte ein ebensolcher Irrtum Kehr zu einem Papsturkundenwerk, dessen Ziel und Aussehen er erst auf dem Weg präzisierte und auch änderte. Die großen Vorteile für die Forschung sind unbestritten, aber die fehlende Vollendung der IP führte Girgensohn zu strukturellen Problemen, deren Lösung er am ehesten in der Anbindung des Werkes an Institutionen sah, am besten an ein „Institut für Papsturkundenforschung“.

Die dritte Sektion der Tagung – „Nichturkundliche Überlieferung – eine undankbare Nachlese? (Register, Briefsammlungen, Kanonessammlungen, Historiografie, Kardinalsschreiben)“ – beschäftigte sich mit möglichen Nachträgen für die Italia Pontificia. Die Sektion eröffnete Rudolf Schieffer (München) mit seinem Referat über „Die päpstlichen Register vor 1198“, also den Abschriften der Register Gregors I., Johannes’ VIII., dem Originalregister Gregors VII. und dem Registerfragment Anaklets II. Diese zusammen bieten immerhin 1600 von insgesamt knapp 18.000 Jaffé-Nummern. Zwischen den Registern und der Empfängerüberlieferung besteht so gut wie keine Überschneidung, was durch den unterschiedlichen Charakter der tradierten Stücke bedingt ist. Hinsichtlich der regionalen Verteilung der Empfänger von in den Registern enthaltenen Briefen ergibt sich ein zunehmender Verlust der Bedeutung Italiens. Die Register selbst bergen zwar kein Potential für Ergänzungen zur Italia Pontificia, doch spiegeln sie – und damit wird die zweite zentrale Fragestellung der Tagung nach Integration und Desintegration thematisiert – die Öffnung des Papsttums aus dem italienischen Horizont zum universalen Papat und den damit einhergehenden Bedeutungsverlust Italiens für die Päpste wider.

Lotte Kéry (Bonn) verdeutlichte in ihrem Beitrag („Kanonessammlungen als Fundorte für päpstliche Schreiben“) die Empfängergebundenheit der Dekretalen, die als Antwort auf eine Anfrage zu verstehen sind. In den Kanonessammlungen finden sich jedoch nicht nur Dekretalen, sondern ebenso Papstbriefe zu Verwaltungsangelegenheiten oder reine Freundschaftsbriefe. Sofern die Regesta pontificum Romanorum Kontakte zwischen den Gliedern der Christenheit und dem Papsttum abzubilden suchen, sind durch sie wichtige Informationen hinsichtlich des Gebens und Nehmens zwischen dem römischen Zentrum und der Gliedern zu erhalten. Die Durchsicht zumal der „kleineren und bisher noch weniger bekannten Sammlungen“ lässt Aufschlüsse nicht nur bei der Identifizierung der Adressaten erwarten, sondern auch Neufunde. Der Arbeitsaufwand einer systematischen Durchsicht aller Kanonessammlungen als Arbeitsauftrag für die Nachtragsbände stünde jedoch wohl in keinem Verhältnis zum zu erwartenden Ertrag.

Giulia Barone (Rom) beleuchtete in Ihrem Beitrag („Tradizioni storiografiche e agiografiche: alcuni esempi“) vor allem aus hagiographischer Sicht anhand des Materials in der Italia Pontificia I liturgische Prozessionen, Reliquientranslationen bzw. Kirchweihen und Reformen von Klöstern. Dabei wies sie auf divergierende Datierungen in unterschiedlichen Quellengattungen hin. Zumal bei Reliquientranslationen ist – wie Beispiele der Karolingerzeit verdeutlichen – mit einer parallelen Ausstellung von Papstschutzprivilegien zu rechnen, doch handelt es sich dabei nur um eine Möglichkeit. Keineswegs könne von jeder Translation auch auf eine Urkunde geschlossen werden. Ergänzungsmöglichkeiten für die Italia Pontificia sah die Referentin aus dem Bereich der Hagiographie nicht.

Dieter Lohrmann (Aachen) verwies in seinem an französischem Material erarbeiteten Beitrag („Nova curie: Berichte über den strittigen Erwerb päpstlicher Delegationsmandate und Privilegien“) auf konkrete Möglichkeiten zu Nachträgen in Zusammenhang mit Nachrichten über Appellationen an den Heiligen Stuhl. Zwar sind Petitionen und Entwürfe, mit denen sich Streitparteien an Rom wandten, selten erhalten. Doch mit Paschalis II. beginnend, führte Lohrmann vor, wie aus Berichten über Beschwerden an die Kurie Nachrichten zu Urkunden entnommen werden können. Eine nähere Beleuchtung der innerkurialen Prozesse der Delegationsgerichtsbarkeit könnte also durchaus Nachträge zur Italia Pontificia zutage fördern.

In diese Stoßrichtung zielten auch die Ausführungen von Werner Maleczek (Wien), der in seinem Referat („Die Brüder des Papstes. Kardinäle und Schriftgut der Kardinäle“) unterschiedliche Typen kardinalizischen Schriftgutes, Urkunden, Briefe, kurialinterne Schriftstücke, Testamente etc., behandelte. Zumal bei der Nachlese der kurialinternen Schriftstücke, den Schreiben der Kardinäle als Auditoren, sei von einer „systematischen Nachlese zweifelsohne noch so mancher Fund“ zu erwarten. Eine Nachlese in diesem Bereich sowie die Aufnahme entsprechender Dokumente in die Nachtragsregesten der IP erweisen sich nicht zuletzt deswegen als wichtig, da die Kontakte zwischen Rom und den Gliedern der christianitas nicht allein den Kontrakt mit dem Papst bedeuten. Rom bzw. das römische Zentrum ist vielmehr ab der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts als Papst und Kardinäle zu verstehen. Der Arbeitsaufwand der Nachlese für die ersten drei Italia Prontificia-Bände, in denen das kardinalizische Schriftgut nicht berücksichtigt wurde, ist jedoch schwer abzuschätzen.

Sebastian Scholz (Mainz) („Epigraphische Zeugnisse der Päpste in Rom. Ein Desiderat der Italia Pontificia?“) demonstrierte die eingeschränkte Leistungsfähigkeit der Aufnahme von Inschriften in Regestenform. Da die Regesten praktisch nur am dispositiven Rechtscharakter bzw. dem Faktischen – wie einer Weihe oder einem Neubau – interessiert waren, fallen entscheidende Aussagen, die der epigraphischen Quellengattung zu eigen sind, unter den Tisch: In weitestem Sinne die Formulierung päpstlicher Ansprüche sowie die Selbstdarstellung der Päpste, der Beleg für eine korrekte Amtsführung und ähnliches. Für die konkrete Arbeit an der Italia Pontificia stellen die Inschriften jedoch auch bei einer Aufarbeitung in Regestenform in gewohnter Weise innerhalb und außerhalb Roms ein noch nicht genügend beackertes Feld dar, was man wohl als konkrete Arbeitsaufforderung auffassen kann – in Zusammenarbeit mit dem neuen italienischen Inschriftenwerk.

Tommaso di Carpegna Falconieri (Urbino) bot in seinem Vortrag („Il rapporto tra la Roma ecclesiastica e il papato attraverso la documentazione. Secoli X-XII“) einen Überblick über die Quellenlage in Rom, mit deren Hilfe das Verhältnis des Papsttums zum römischen Klerus zu beleuchten ist. Zumal der Verlust des Archivs der Romana fraternitas und des Vicarius urbis erweisen sich als besonders schmerzhaft für die Beantwortung der mit dem Vortragstitel aufgeworfenen Fragen. Doch sei nicht nur ein Verlust ganzer Quellenbestände zu beklagen, sondern auch aus Sicht der heutigen Forschung das Fehlen einer zusammenfassenden Quellendokumentation, vergleichbar der Italia Pontificia, zumal die Aufarbeitung der Quellenbestände nach dem Zweiten Weltkrieg ins Stocken geraten sei.

Eine vierte und letzte Sektion behandelte schließlich die Bedeutung der universal agierenden Orden in Italien, deren überregionaler Charakter vom empfängerbezogenen Gliederungsprinzip der Italia Pontificia nach Kirchenprovinzen nicht angemessen erfasst wird. Rinaldo Comba (Mailand) eröffnete die Sektion mit einem Beitrag zu den Zisterziensern („I cistercensi in Italia“). Comba zeichnete die Ausbreitung des Ordens in Italien und seine Kontakte zum Papsttum nach. Dabei konnte er zeigen, dass das Innozentianische Papstschisma im 12. Jahrhundert eine Verbreitung der Zisterzienser zunächst nur in Norditalien zuließ; im süditalienischen Obödienzgebiet Anaklets II. kam es erst nach Überwindung der Kirchenspaltung zur Gründung von zisterziensischen Konventen. Insgesamt zeigten die Ausführungen Combas, wie wenig die Zisterzienser mit ihrem eigenen Zentrum in Cîteaux auf Italien und Rom orientiert waren.

Mario Sensi (Rom) („Movimenti riformatori nell’Italia centrale“) untersuchte verschiedene mittelitalienische Beispiele der Verwirklichung eremitischer Ideale im Zuge hochmittelalterlicher Bestrebungen zur Reform des benediktinischen Mönch- sowie des Kanonikertums. Neben bekannten Gründungen wie Camaldoli oder Vallombrosa konnte Sensi vor allem anhand hagiographischer Quellen verschiedene weitere Modelle eremitisch bestimmter Lebensreformen seit dem 11. Jahrhundert aufzeigen: So stellte er insbesondere Dominico da Foligno als bislang noch zu wenig beachteten Gründer von Reformklöstern heraus und wies auf die Rolle des Papsttums bei der Förderung und Konsolidierung der Konvente hin. Als Indiz für die zunehmende Popularität eremitischer Ideale wertete Sensi zudem die seit dem 11. Jahrhundert verstärkt zu beobachtende Verbreitung von Michaelsheiligtümern in Mittelitalien und die mit ihnen verbundenen Kultformen. Die typischerweise in Höhlen gelegenen Kultstätten wurden – auch unter dem Eindruck chiliastischer Vorstellungen der Zeit – zu Zentren verschiedener eremitischer Lebensformen ohne feste Regelbindung, die vor allem vom Gedanken der Buße getragen wurden und zum Teil später in mendikantische Konvente überführt wurden.

Den Blick auf das monastische Ordenswesen ergänzte schließlich Kristjan Toomaspoeg (Lecce) („Movimenti monastici di riforma e ordini militari in Italia“) durch seinen Vortrag über die drei in Italien agierenden Militärorden der Hospitaliter, der Templer, sowie der Deutschordensritter und deren Beziehungen zum Papsttum vom 12. bis 15. Jahrhundert. Bereits Kehr hatte gewisse Materialcorpora zu den Kontakten zwischen den Päpsten und den größeren Ritterorden eingesehen, nach Einschätzung des Referenten sind jedoch bei systematischer Auswertung insbesondere der zahlreichen neuzeitlichen Transsumpte umfangreiche Nachträge zu erwarten. In seinem Vortrag stellte Toomaspoeg die Rolle des Papsttums als Förderer der großen Militärorden in Italien im 12. Jahrhundert heraus, die sich allerdings erst seit Mitte des 13. Jahrhunderts in der direkten Übertragung von Grundbesitz manifestierte. Für das 13. Jahrhundert konnte Toomaspoeg die vielfache Indienstnahme der Militärorden für Zielsetzungen der päpstlichen Politik sowie für die militärische Sicherung der Kurie aufzeigen. Erst die Auflösung der Templer veränderte die Beziehungen des Papsttums zu den verbliebenen Orden und damit deren Stellung in Italien: Vor allem die Deutschordenritter vollzogen im 14. Jahrhundert in Folge einer Verlagerung ihrer Aktivitäten in den baltischen Raum einen allmählichen Rückzug von der Apenninhalbinsel.

In ihrer Zusammenfassung der Beiträge, die auf eine Schlussdiskussion hinleitete, identifizierten Klaus Herbers und Jochen Johrendt verbindende Fragestellungen und Beobachtungen der einzelnen Tagungsbeiträge. Als entscheidend für die Erkenntnismöglichkeiten stellten sie die Unterschiedlichkeit der Quellenarten heraus, des Weiteren wurde eine zeitliche und räumliche Asymmetrie der unterschiedlichen Gattungen betont. Welche Folgen, so wurde gefragt, ergaben sich daraus für die Untersuchung von Integrations- und Desintegrationswirkungen des Papsttums in Italien? Das notgedrungen exemplarische Vorgehen in einer Vielzahl von Vorträgen, so von Johrendt, Carile, Alberzoni, Martin und anderen, ließ deutlich werden, wie unterschiedlich Italien in sich offensichtlich war. Für weitere exemplarische Studien wird es daher entscheidend darauf ankommen, wie Zeitabschnitte und Regionen ausgewählt bzw. abgegrenzt werden. Die Verbindung von räumlichen Aspekten und quellentypischen Überlieferungsformen wurde mehrfach in den Diskussionen angesprochen. In dieser Hinsicht dürfte der Ansatz Johrendts weiterführend sein. Wie aber sind jeweils die Eigenheiten der Überlieferung und die Wahl der Regionen und Zeiträume zusammenzubringen? Außerdem wirft gerade das 12. Jahrhundert besondere Probleme für die Italia auf: Abwesenheit und Anwesenheit des Papstes in verschiedenen Teilen oder sogar außerhalb Italiens spielten sicher eine Rolle, wenn man die Ergebnisse zu Mailand, zu Süditalien oder zu den entsandten Kardinälen würdigt. Aber auch die Rolle Italiens im „orbis“ ist zu beleuchten: Insbesondere verschiedene Ausführungen zur Collectio Britannica zeigten, dass durch den weiter gespannten Integrationsrahmen des Papsttums spätestens ab dem 12. Jahrhundert andere Regionen als Italien in den Vordergrund traten. Sowohl die Verteilung der Legatenurkunden, als auch die Anzahl der im Register Gregors VII. registrierten Stücke für französische Empfänger belegt die völlig neue Position Frankreichs im Prozess des Gebens und Nehmens und damit der Integration und Desintegration auch in Italien.

Wo lohnt die Nachlese? Konkrete Hinweise bzw. ausdrückliche Arbeitsempfehlungen an das Regestenwerk ergaben sich aus den Vorträgen von Lotte Kéry, Dietrich Lohrmann, Werner Maleczek und Sebastian Scholz. Allen zu Eigen war jedoch, dass die Relation von Arbeitsaufwand und Ergebnis schwer abzuschätzen ist. Rudolf Schieffer wies mehrfach auf die kaiserlich-königlichen Empfänger hin, so dürfte ein Band zu „Imperatores et reges“, der ja im Übrigen schon von Graf von Finckenstein begonnen wurde, unstreitig sinnvoll sein. Aber sollten die kanonistischen Sammlungen ortsbezogen oder generell für das Gesamtunternehmen als Nachlese präsentiert werden? Wie steht es um Regesten für auswärtige – d.h. nicht-italienische – Empfänger, die aber, wie Lohrmann zeigen konnte, mehrere Zwischenschritte in Rom erkennen lassen? Wie um erzählende, epigraphische Notizen und deren weiten Bedeutungsgehalt? Wie um Kardinalsurkunden, die erst ab dem 4. Band der IP aufgenommen wurden, ganz zu schweigen von den delegierten Richtern? Soll die bestehende Orientierung der Regesten auf Rechtliches aufgebrochen werden wie Bemerkungen zu Inschriften oder Übergabeverhandlungen nahelegen?

Die Abschlussdiskussion im Plenum griff zahlreiche der aufgeworfenen Fragen auf. Rudolf Schieffer (München) sprach sich für eine Ergänzung der „unvollständigen Italia Pontificia“ aus und regte die Gründung eines eigenen Sammlungsprojektes „Regesta Decretalium“ an, um die Pontifizien-Bände von der umfangreichen (Nach-)Lese kanonistischer Dokumente zu entlasten. Dieter Girgensohn (Göttingen) hingegen fragte, ob eine flächendeckende Erfassung der europäischen Papsturkunden in Regestenform überhaupt noch anzustreben sei, oder ob es nicht an der Zeit wäre, sich auf Kehrs ursprüngliches Vorhaben einer Edition der Texte zu besinnen. Przemyslaw Nowak (Warschau/Krakau) verwies in diesem Zusammenhang auf die Papstregestenbände der Regesta Imperii, die den Bedarf an Nachtragsbänden zur Italia Pontificia deutlich milderten. Martin Bertram (Rom) stellte für die weitere Arbeit auch die Epochen- und Sammlungsgrenze 1198 in Frage, dem wurde aber von Klaus Herbers (Erlangen) widersprochen: Auf „halbem Wege“ sei eine derart tiefgreifende Änderung der Konzeption nicht sinnvoll. Hinsichtlich der Fragen um die Form einer künftigen Fortführung der Regestenarbeit plädierte Michael Matheus (Rom) angesichts einer „prinzipiellen Unabschließbarkeit“ des Papsturkundenwerks insgesamt für eine dezentrale Anbindung der weiteren Arbeit an den einzelnen Pontifizien an nationale Akademien oder historische Institute; Werner Maleczek (Wien) schlug demgegenüber eine zentrale Verankerung bei der katholischen Kirche selbst vor, wogegen Rolf Große (Paris) vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit der Gallia Pontificia Bedenken formulierte. Dieter Girgensohn votierte schließlich für die Anregung eines internationalen Instituts für Papsturkundenforschung im Rahmen der Forschungsförderung der Europäischen Union.

Eine Publikation der Tagungsakten ist vorgesehen.

(Bericht verfasst unter Verwendung von freundlicher Weise zur Verfügung gestellten Aufzeichnungen von Prof. Klaus Herbers und Dr. Jochen Johrendt)

Kontakt

Prof. Dr. Klaus Herbers
Lehrstuhl für Mittelalterliche Geschichte
Universität Erlangen-Nürnberg
Kochstraße 4
91054 Erlangen
Tel.: 09131 / 85-22356


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