Von der militia equestris zur militia urbana. Der Wandel der Karrierefelder in der römischen Republik

Von der militia equestris zur militia urbana. Der Wandel der Karrierefelder in der römischen Republik

Organisatoren
Prof. Dr. Karl-Joachim Hölkeskamp; Dr. Wolfgang Blösel; Institut für Altertumskunde, Abt. Alte Geschichte, Universität zu Köln
Ort
Köln
Land
Deutschland
Vom - Bis
16.05.2008 - 18.05.2008
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Von
Angela Kühr, Historisches Seminar, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main

„Wer Politik trieb, gehörte zum Adel, und wer zum Adel gehörte, trieb Politik“1: Noch immer trifft Christian Meiers Dictum das Wesen der republikanischen Senatsaristokratie auf den Punkt – nur gilt es, die Aussage zu diversifizieren, die Differenzierungsmöglichkeiten sowie den Wandel politischer Karrieren zu untersuchen. Die internationale Tagung „Von der militia equestris zur militia urbana. Der Wandel der Karrierefelder in der römischen Republik“ stellte in Frage, ob man mit Cicero weiterhin von einer zunehmenden Spezialisierung auf den militärischen, rhetorischen, juridischen bzw. literarisch-philosophischen Bereich ausgehen dürfe. Löste der Spezialist den idealiter durch Cato d.Ä. verkörperten Generalisten ab?

In seiner Einführung spezifizierte KARL-JOACHIM HÖLKESKAMP die Leitfrage, indem er betonte, dass man zwar mit einigem Recht vom Generalisten als primärem aristokratischem Karrieremuster ausgehen dürfe. Schon an der Wende zum dritten Jahrhundert sei zu beobachten, dass man sich in den verschiedenen Prominenzrollen als Feldherr, Redner und Fachjurist im Sinne eines Verwalters sowie Deuters sakralen Herrschaftswissens hervorgetan habe. Aber sei das Konzept der ,Prominenzrollen’ geeignet, die Karrieren eines Caesar und eines Pompeius angemessen zu beschreiben? Und deuteten sich schon vor der letzten Phase der Republik neue Prominenzrollen bzw. eine Kumulierung derselben an? Des weiteren warf Hölkeskamp die Frage auf, ob der Begriff ,Spezialist’ auf antike Verhältnisse angewendet werden dürfe, da die Rolle des Amateurs mit seinem Anspruch der Bedienung vieler Distinktionsfelder auch in der Kaiserzeit nie ganz verschwunden sei. Einschränkend müsse außerdem bedacht werden, dass neue Prominenzrollen nur erkennbar würden, wenn sie im Diskurs der schriftlich überlieferten Quellen angekommen seien. Die entscheidende Frage sei, ob tatsächlich neue Prominenzrollen hinzukamen oder ob sich der beobachtbare Wandel lediglich innerhalb eines Kanons von Prominenzrollen abspielte, innerhalb des konstanten Sozialtyps ,Aristokrat’.

Im Zentrum der internationalen Tagung, die durch die Gerda Henkel-Stiftung finanziert wurde, standen Entwicklungen in der römischen Republik: Die erste Sektion unter der Leitung von Karl-Joachim Hölkeskamp widmete sich dem Militär, insbesondere dem Bedeutungswandel der militärischen Leistungen und des Kriegsruhmes; in der zweiten ging es um Ökonomie und Sozialisation (Leitung: Uwe Walter), in der dritten um Jurisprudenz und Rhetorik (Leitung: Martin Jehne). Während im Rahmen letzterer ein Ausflug ins späte Mittelalter die Kontrastierung mit anderen gesellschaftlichen Gegebenheiten ermöglichte, thematisierte die vierte Sektion zu alternativen Karrieren in der frühen Kaiserzeit (Leitung: Egon Flaig) Kontraste, die sich aus der Umbruchsphase zwischen erstem vor- und nachchristlichem Jahrhundert ergaben und Phänomene des Wandels schärfer zu fassen erlaubten.

MYLES MCDONNELL (New York) formulierte in seinem Vortrag „Virtus as a specialization in the middle republic“ die These, dass die nobiles in der Mittleren Republik nur im Hinblick auf ihre rhetorischen und juridischen Tätigkeiten als Generalisten zu bezeichnen seien, militärisch dagegen von Anfang an eine hochspezialisierte Ausbildung genossen hätten, damit militärische Erfahrung und Erfolg als Voraussetzungen für Imperiumsträger garantiert würden. Virtus, militärische Leistung, habe eine noch wichtigere Rolle gespielt als in der Späten Republik. In der Diskussion kritisierte Jehne, dass die Frage anders gestellt werden müsse, nämlich ab wann man bezweifelt habe, dass ein guter Feldherr automatisch ein guter Redner und Jurist sei: Ab diesem Zeitpunkt könne man von Spezialisierung sprechen. Walter plädierte für eine gegenläufige Interpretation: Die allen Aristokraten zuteilwerdende Grundausbildung als Reiter sei nicht als Spezialisierung anzusehen, sondern habe innerhalb der Nobilität vor allem homogenisierend gewirkt. Reiten hätten alle gekonnt. Wer Kriege verlor, sei an den höheren Anforderungen eines Kommandos gescheitert.

Insofern stellte VICTOR PARKERs (Christchurch/Neuseeland) Beitrag, „Die militärische Führungsschicht im späten 2. Jahrhundert v. Chr.“, eine Antithese zu McDonnells Ausführungen dar: Gegen Ende des zweiten Jahrhunderts hätten die konventionell ausgebildeten Aristokraten, die wegen ihres Ansehens in hohe Ämter gewählt wurden, an Einfluss verloren, wenn sie den Anforderungen der Kommandos nicht genügten. Ob man sich als Berufssoldat hochgearbeitet hatte oder aufgrund einer natürlichen Begabung an die Spitze der Militärhierarchie gelangte, Vertreter der neuen Führungsschicht wie Marius und Sulla hätten untereinander nicht mehr soviel gemein gehabt wie die Exponenten der alten. Nun hätten in erster Linie die Fähigkeiten und nicht mehr das auf Herkunft beruhende Ansehen gezählt. Entsprechend seien die militärisch unbegabten nobiles gezwungen gewesen, nach neuen Karrierefeldern Ausschau zu halten. In der Diskussion gab man zu bedenken, dass römische Karrieren genauso wenig wie heutige darauf angelegt gewesen seien, ausschließlich Genies zu rekrutieren, entscheidend sei die Differenzierung zwischen Normal- und Krisensituationen (Jehne). Das unitarische Ideal eines nobilis habe bis in die Kaiserzeit weiterbestanden, in Extremsituationen allerdings seien, z.B. über prorogierte Kommanden, Spezialisten zum Zuge gekommen (de Blois, Hölkeskamp).

WOLFGANG BLÖSEL (Köln) widerlegte in seinem Vortrag „Die Entmilitarisierung der römischen Nobilität zwischen Sulla und Caesar“ die lex Cornelia de provinciis als altertumswissenschaftliche Konstruktion: Es sei keineswegs so gewesen, dass Konsuln und Prätoren erst nach ihrem städtischen Amtsjahr in ihre Provinzen abreisten, sondern dass viele von ihnen Rom zum Teil direkt, zu einem Prozentsatz zwischen 25 und 50 Prozent jedoch überhaupt nicht verließen. Die geringe Attraktivität promagistratischer Provinzstatthalterschaften lasse sich darauf zurückführen, dass sich die Entscheidungsfindung zunehmend in privaten Kreisen der principes vollzog, Abwesenheit den Einfluss also erheblich verringerte, und dass kriegerische Erfolge das stadtrömische Wahlvolk angesichts der Meriten eines Pompeius und eines Caesar kaum noch beeindruckten. Diese Entmilitarisierung der Nobilität stehe am Ende einer im zweiten Jahrhundert einsetzenden Entwicklung, in deren Verlauf man sich zunehmend auf die Ausbildung rhetorischer sowie juristischer Fertigkeiten konzentriert habe. In der Diskussion spezifizierte man die Anklang findende These, indem man einerseits auf die grundsätzlich gewandelte Situation in der Kaiserzeit verwies, als sich promagistratisches Handeln unter anderem am Gefallen des Herrschers orientierte, und indem man andererseits betonte, zwischen langweiligen Provinzaufgaben und spektakulären Kommandos unterscheiden zu müssen.

LUKAS DE BLOIS (Nijmwegen), „The changing position of the military middle cadre in Roman politics at the end of the Republic“, legte dar, inwiefern man bei den mittleren Rängen der Militärs von einer Professionalisierung sprechen könne: In der Späten Republik hätten diese sich zunehmend mit ihren Einheiten identifiziert und seien unter anderem als Mittler zwischen Feldherr und Soldaten als unabhängiger Faktor in der Politik angesehen und entsprechend entlohnt worden. Es bleibt, so ein Einwand, zu fragen, ob man im Hinblick auf ihre Milieus genauer zwischen Zenturionen – die sich hocharbeiteten und damit aus Sicht der Elite rangniedriger waren – und Militärtribunen unterscheiden sollte, sofern die Quellenlage dies zulässt.

Bedauerlicherweise fielen in der Sektion zu Ökonomie und Sozialisation beide Vorträge zur Ökonomie – sowohl derjenige von RAIMUND SCHULZ (Hildesheim/Berlin) über „Die Möglichkeiten der Statthalter zur Ausbeutung der Provinzen“ als auch derjenige von HELMUTH SCHNEIDER (Kassel) über „Reichtum jenseits von Landwirtschaft und politischen Einkünften. Die Finanzen römischer Senatoren“ – aus.

PETER SCHOLZ (Stuttgart) plädierte in seinem Vortrag „Teilhabe, Nachahmung und Bewährung – Prinzipien, Formen und Wege der Aneignung und Vermittlung der vita honesta in der römischen Republik“ für einen holistischen Blick auf die Erziehung und Sozialisation der Senatorensöhne: Statt sich auf die Vermittlung von ,Herrschaftswissen’ und ,Kompetenzen’ zu fokussieren, gelte es, die Aneignung eines aristokratischen Lebensstils (vita honesta) über die Rekonstruktion von Habitus und Ethos zu beschreiben. Dabei habe die Vorbildfunktion des Vaters, dessen Lebensvollzug der Sohn beobachtete, den er teilte und imitierte, bevor er sich in der Öffentlichkeit bewährte, eine entscheidende Rolle gespielt. In der Diskussion kritisierte Hölkeskamp die scharfe Dichotomisierung der Begriffsfelder und regte an, den Kompetenzbegriff eher in das holistische Modell zu integrieren als ihn auszugrenzen sowie genauer zwischen privatem und öffentlichem Sozialisationsraum zu unterscheiden. Flaig stieß eine intensive Auseinandersetzung mit dem Habitus-Begriff an, indem er die bourdieusche Trennung zwischen scholastischer und familialer Sozialisation unterstrich, von denen allein letztere den Anschein von Mühelosigkeit relevanter Handlungen und damit gesellschaftliche Überlegenheit erzeuge. Kontrovers diskutiert wurde die Rolle der Intellektualisierung auf den senatsaristokratischen Habitus: Während Stein-Hölkeskamp die Besessenheit im Umgang mit Texten unterstrich und Walter in der Lektüre lateinischer Texte einen Grund für die Krisenfestigkeit des Habitus sah, konzedierte Scholz lediglich mündlich tradierten exempla eine habituskonstituierende Funktion; die Tat habe stets im Zentrum gestanden. Die Frage, warum intellektuelle Betätigungen seit dem zweiten Jahrhundert zunehmend neben militärische Bewährung traten, beantwortete Scholz damit, dass dem Habitus durch die Intellektualisierung ein neues Spielfeld entstanden sei. Flaig wehrte sich gegen die Vorstellung, Habitus bilde sich durch bloße Imitation aus, und stellte die Entwicklung in einen existentiellen Kontext: Die Poesie sei kein bloßes Spiel, sondern ein Sinnangebot in tiefen biographischen Krisen gewesen, vor allem für diejenigen, deren Streben nach Ruhm und Ehre im militärischen Bewährungsfeld gescheitert war.

Die Sektion zu Jurisprudenz und Rhetorik eröffnete ALDO SCHIAVONE (Florenz), „Storia sociale, orientamento politico e idee giuridiche nella giurisprudenza repubblicana (III-I secolo a.C.)“, indem er die Geburt eines formal-abstrakten Rechts als Herausbildung des römischen Rechts zu einer eigenständigen Disziplin beschrieb: Die Jurisprudenz sei der sakralen Sphäre, nämlich der Tätigkeit der Pontifices, erwachsen und habe sich zum „authentischen Logos“ der Republik entwickelt – nicht im Sinne eines formal-abstrakten Rechts, sondern als Recht, das bürgerliches Zusammenleben regelte. Cicero parallelisierte schließlich Jurisprudenz und Philosophie; insofern gehöre die Entstehung eines autonomen Rechts zum Phänomen der Intellektualisierung. An diesem Modell der Autonomisierung des Rechts, die in den Kontext der ,großen Erzählungen’ von Rationalisierung und Säkularisierung gestellt wurde, kritisierte Hölkeskamp die Linearität: Vom dritten bis zum ersten Jahrhundert seien vielfältige Entwicklungsstränge zu beobachten, die es zu differenzieren gelte.

JEAN-MICHEL DAVID (Paris) analysierte in seinem Beitrag „L’éloquence judiciaire entre compétence aristocratique et spécialisation carriériste” vor dem Hintergrund, dass sich einige nobiles seit dem zweiten Jahrhundert einem der drei Hauptkarrierefelder in besonderem Maße zuwandten – dem militärischen, juristischen oder rhetorischen Bereich –, das Phänomen der Redetätigkeit vor Gericht. Zwar wurden diesbezügliche Aufgaben aufgrund des steigenden Bedarfs auch von Rednern wahrgenommen, die nicht der Senatsaristokratie angehörten, das Gewicht des gesprochenen Wortes habe jedoch maßgeblich von der in der Person des Redners begründeten Autorität abgehangen. Bei diesen Rednern habe es sich nicht um eine Berufsgruppe, also nicht um eine Spezialisierung im absoluten Sinne gehandelt, sondern um ein zusätzliches Distinktionsmerkmal innerhalb des aristokratischen Wettbewerbs um Ruhm und Ehre, also um eine relative Spezialisierung. In der Diskussion unterstrich man, dass hier keine Autonomisierung, sondern Differenzierungen und Akzentuierungen innerhalb eines Systems zu beobachten seien (Jehne) und dass es darauf ankomme, das komplexe Gefüge der Prominenzrollen genauer zu beschreiben, da man eine ,spezialisierte’ Prominenzrolle nur erlangt habe, wenn sie auf einer anderen aufbaute (Hölkeskamp).

FRANK REXROTH (Göttingen) behandelte in seinem Vortrag „Gelehrte und Studierte: Ihre Kompetenzen, ihre Karrieren und ihre Kritiker im späten Mittelalter” nicht Ausdifferenzierungsprozesse innerhalb einer Aristokratie, sondern das dialogische Dilemma, das aus dem entstehenden Spezialistentum der Gelehrten auf der einen Seite und der Kritik daran auf der anderen Seite entsprang. Er forderte, die Entstehung des Gelehrtentums nicht einseitig als Ausdruck von Rationalisierung und Säkularisierung zu deuten, sondern die Kritik der Zeitgenossen und deren harmonisch-ganzheitliches Gesellschaftsideal mitzudenken: Die Debatte, ob sich gelehrte Spezialisten aus der Gesellschaft ausgrenzten oder gerade mit ihrem Expertenwissen zum Heil der Menschheit beitrügen, habe keinen Sieger gekannt, aber schöpferisches Potential freigesetzt.

Zu Beginn der Sektion über alternative Karrieren stellte MATTHEW ROLLER (Baltimore/Köln) unter dem Titel „What’s an aristocrat to do? New modes of self-fashioning in the early empire” zunächst neue Weisen aristokratischen Wettkampfs auf den Gebieten des Schreibens, Rezitierens, Deklamierens, Philosophierens, im Gladiatorenkampf und bei Gastmahlen vor, die sich in der frühen Kaiserzeit als Arenen aristokratischer Distinguierung etablierten. Dann relativierte er deren Charakter als alternative Karrieren insofern, als militärischer Erfolg stets wesentlicher Bezugspunkt der Legitimation geblieben sei und sich jedwede andere Weise der Behauptung an diesem Kanon ausgerichtet habe. In der Diskussion wurde als konstantes Merkmal aristokratischen Gebarens das Ansinnen charakterisiert, die anderen zu übertreffen. Der wesentliche Unterschied zur republikanischen Zeit habe darin bestanden, dass man sich nun vor dem Kaiser zu beweisen hatte.

Der Frage, ob es alternative Karrieren gab oder jeder Lebensweg jenseits der Ämterlaufbahn als Abweichung gedeutet wurde, widmete sich ELKE STEIN-HÖLKESKAMP (Münster) in ihrem Beitrag „Zwischen Pflicht und Neigung? Lebensläufe und Lebensentwürfe der römischen Reichsaristokratie in der Kaiserzeit“. Sie zeigte auf, dass weder ein Abbruch der Ämterlaufbahn noch ein bewusster Karriereverzicht selten vorkamen und dass eine Vielzahl an Lebensidealen sowie Distinktionsmerkmalen an die Stelle der republikanischen Fixierung auf den cursus honorum getreten war. Allerdings habe der Karriereverzicht keineswegs einen Verzicht auf Auszeichnung in der Öffentlichkeit bedeutet: Neue Prominenzrollen hätten alte ergänzt bzw. ersetzt, der Kommunikationsstil habe sich gewandelt, eine Tendenz zur Intellektualisierung und Emotionalisierung sei zu beobachten. Lebensentwürfe hätten sich diversifiziert und individualisiert, aber der Wettkampf um den Sieg in öffentlichen Arenen habe ungemindert weiter im Vordergrund gestanden. Die Diskussion rankte sich unter anderem um die Bedeutung des Kaisers für diese Entwicklungen und die Motivation, die sich hinter der Suche nach Alternativkarrieren verbarg. Mag sie nach dem Verlust der klassisch-senatorischen Wettkampfarena in vielen Fällen extrinsisch gewesen sein, manch einer scheint sich bewusst für alternative Lebensformen entschieden zu haben.

Die Vollständigkeit der sozialen Rollen, die Cato Censorius bediente, sei trotz vielschichtig gebrochener Überlieferungslage als authentisch anzunehmen, hob UWE WALTER in seiner Zusammenfassung der Tagung hervor. Damit sei Cato im Vergleich zu seinen einseitigeren Standesgenossen eine Ausnahme gewesen, die Vorstellung von der Einheitlichkeit des vir bonus habe man allerdings geteilt – wie es Peter Scholz zurecht ausgeführt habe. Das Tagungsthema verweise auf die Tendenz, sich in der Erforschung der römischen Republik wie der frühen Kaiserzeit erneut der Aristokratie zuzuwenden, nachdem die Rolle des Volkes ausgemessen worden sei. In Bezug auf die Leitfrage habe sich als Tenor herauskristallisiert, dass sich die Spezialisierung innerhalb der Aristokratie vollzog, man also nicht von einer Autonomisierung der einzelnen Bereiche sprechen dürfe. Diskutiert werden müsse, ob sich die Entwicklung linear vollzogen habe.

Jedenfalls sei der Begriff der „Intellektualisierung“ demjenigen der „Hellenisierung“ vorzuziehen (Scholz). Unzweifelhaft sei die zunehmende Bedeutung des otium, von Erziehung, Schulbildung, Philosophie sowie poetischer Betätigung als Voraussetzung für erstgenannte Phänomene, die vom Rand in die Mitte der Gesellschaft rückten und das Kriegswesen sowie die Rhetorik als alleinige Felder des Ruhmerwerbs entthronten (Roller). Hinzu traten neue Dimensionen politischer Bewährung, so die Patronage und die bei Tacitus entfaltete Frage, wie man sich als Aristokrat zwischen obstinater Eigenbehauptung und Unterwürfigkeit gegenüber dem Kaiser adäquat verhalte. Mit einem bewussten Karriereverzicht kamen zusätzliche Optionen aristokratischer Distinktion wie z.B. die elegantia des Lebensstils auf, die sich jedoch in die klassischen aristokratischen Tätigkeitsfelder einfügt hätten (Stein-Hölkeskamp). Insofern solle man die neuen Karrierefelder nicht als funktionale Ausdifferenzierung im Luhmannschen Sinne ansehen, gar von einem ,Modernisierungsprozess’ sprechen. Sicher erforderte der Militärdienst schon immer besondere Kompetenzen (McDonnell). Natürlich habe man zunehmend darauf geachtet, militärisch Begabte in führende Positionen zu bringen, was jedoch nicht als Spezialisierung oder Professionalisierung zu deuten sei, weil die militärische Basisqualifikation als Distinktionsmerkmal homogenisierend gewirkt habe. Ein Wandel habe sich gegen Ende des zweiten Jahrhunderts vollzogen, als mit Marius manifest geworden sei, dass das Auftreten wichtiger werden konnte als die traditionelle Ausbildung, und als außerordentliche Kriege kontingent auf die zunehmende Bedeutung popularen Agierens trafen, militärischen Erfolge also eine herausgehobene Bedeutung zugekommen sei (Parker). In diesem Kontext habe sich auch die Bedeutung der Zenturionen gewandelt (de Blois). Erst im Kaiserreich habe sich eine allmähliche Spezialisierung auf den militärischen Bereich abgezeichnet, bevor sie im dritten Jahrhundert n. Chr. zur Regel geworden sei. Allerdings könne man insofern bereits im ersten Jahrhundert v. Chr. von einer Entmilitarisierung der Oberschicht sprechen, als politischer Einfluss von steter Präsenz in Rom abhängig gewesen sei, man also eine Auslagerung des Militärischen aus dem stadtrömischen Binnenraum beobachte (Blösel). Schon länger hatte sich das Recht als neues aristokratisches Betätigungsfeld herauskristallisiert (Schiavone). Da die Autorität des Juristen in republikanischer Zeit jedoch aus der Autorität des Aristokraten erwachsen sei, habe es sich nicht um eine spezialisierte Profession gehandelt, sondern um Euergesie. Besonders im Prozesswesen lasse sich beobachten, dass es weniger um erlernte juridische als um rhetorische Fähigkeiten im Rahmen der Bewährungsfelder eines auf Universalität bedachten aristokratischen vir bonus gegangen sei (David). Im Gegensatz zum späten Mittelalter, als sich Gelehrte vor dem Hintergrund eines weiterwirkenden holistischen Ideals mit sozialer Ausgrenzung auseinandersetzen mussten (Rexroth), habe aristokratische Gelehrsamkeit in römischer Zeit im Dienste der res publica gestanden. Die folgenreichste Ausdifferenzierung zwischen Republik und Prinzipat habe darin bestanden, dass das Reüssieren nun auch von der Gunst eines Großen abhing.

Also war Meiers Dictum von der untrennbaren Verbindung zwischen Aristokratie und Politik nicht nur Ausgangspunkt, sondern zugleich Ergebnis der Überlegungen? Wenn otium und Politikverweigerung politischer Natur sind, ist alles Politik – und Meiers Aussage wird banal. Mit Hölkeskamp gilt es, die Teilprominenzrollen der Aristokraten zwischen „spécialisation absolue“ und „spécialisation relative“ (David) in ihrem Wandel genauer zu fassen. Zur Auslotung des analytischen Potentials und der Tragweite verschiedener Prozessbegriffe wie „Spezialisierung“, „Autonomisierung“ und „Ästhetisierung“ trug die Tagung wesentlich bei. Die Republik ist tot? Es lebe die Republik!

Konferenzübersicht:

Sektion: Militär

Myles McDonnell (New York): Virtus as a specialization in the middle republic

Victor Parker (Christchurch/Neuseeland): Die militärische Führungsschicht im späten 2. Jahrhundert v. Chr.

Wolfgang Blösel (Köln): Die Entmilitarisierung der römischen Nobilität zwischen Sulla und Caesar

Lukas de Blois (Nijmwegen): The changing position of the military middle cadre in Roman politics at the end of the Republic

Sektion: Ökonomie und Sozialisation

Raimund Schulz (Hildesheim/Berlin): Die Möglichkeiten der Statthalter zur Ausbeutung ihrer Provinzen

Helmuth Schneider (Kassel): Reichtum jenseits von Landwirtschaft und politischen Einkünften. Die Finanzen römischer Senatoren

Peter Scholz (Stuttgart): Teilhabe, Nachahmung und Bewährung – Prinzipien, Formen und Wege der Aneignung und Vermittlung der vita honesta in der römischen Republik

Sektion: Jurisprudenz und Rhetorik

Aldo Schiavone (Florenz): Storia sociale, orientamento politico e idee giuridiche nella giurisprudenza repubblicana (III-I secolo a.C.)

Jean-Michel David (Paris): L’éloquence judiciaire entre compétence aristocratique et spécialisation carriériste

Frank Rexroth (Göttingen): Gelehrte und Studierte: Ihre Kompetenzen, ihre Karrieren und ihre Kritiker im späten Mittelalter

Sektion: Alternative Karrieren

Matthew Roller (Baltimore/Köln): What’s an aristocrat to do? New modes of elite self-fashioning in the early empire

Elke Stein-Hölkeskamp (Münster): Zwischen Pflicht und Neigung? Lebensläufe und Lebensentwürfe der römischen Reichsaristokratie in der Kaiserzeit

Anmerkungen:
1 Meier, Christian, Res publica amissa. Eine Studie zu Verfassung und Geschichte der späten römischen Republik, Wiesbaden 1966, 47.


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