Parlamentarismus in der Französischen Republik und dem Empire

Parlamentarismus in der Französischen Republik und dem Empire

Organisatoren
Landtag Rheinland-Pfalz in Verbindung mit der Kommission des Landtages für die Geschichte des Landes Rheinland-Pfalz
Ort
Mainz
Land
Deutschland
Vom - Bis
21.05.2008 -
Url der Konferenzwebsite
Von
Monika Storm, Ref. 212 Archiv, Parlamentsdokumentation, Bibliothek, Landtag Rheinland-Pfalz

In einer Reihe von Symposien soll die Entwicklung des Parlamentarismus auf dem Gebiet des heutigen Rheinland-Pfalz nachgezeichnet werden. Nachdem das erste Symposium parlamentsähnliche Einrichtungen im Alten Reich untersuchte, wie etwa die Landtage des Kurfürstentums Trier, widmete sich das zweite Symposium den republikanischen Bestrebungen auf linksrheinischem Gebiet unter der Herrschaft Frankreichs.

An historischem Ort, im Deutschhaus zu Mainz, stand unter anderem die Frage im Mittelpunkt, ob sich Kontinuitätslinien von den Anfängen des Parlamentarismus in der Mainzer Republik bis zu den Demokratien im 19. und 20. Jahrhundert abzeichnen. Des Weiteren wurde gefragt, ob es Ende des 18. Jahrhunderts bereits eine demokratische Grundhaltung gab oder ob die Republik der Bevölkerung aufoktroyiert wurde. Ein weiterer Themenschwerpunkt war die Politisierung der Bevölkerung – sei es an den Universitäten, sei es in den Volksgesellschaften und Jakobinerklubs.

JOHANNES DILLINGER (Oxford/Trier) führte in die Thematik ein und schuf eine Verbindung zum ersten Symposium der Reihe. Dillinger deutete bereits an, dass die Mainzer Republik schon allein deshalb große Aufmerksamkeit verdient, weil sie im Gegensatz zur Sprach- und Hilflosigkeit in anderen Territorien einen aktiven Umgang mit der neuen politischen Situation im Gefolge der Französische Revolution darstellte.

MATTHIAS SCHNETTGER (Mainz) stellte in seinem Vortrag „Reichstag, Kreistag, Landtag – ‚Parlamente‘ im Alten Reich?“ gleich zu Beginn der Veranstaltung die Frage nach den Kontinuitätslinien von den ständischen Versammlungen des Ancien Régime bis zu den Demokratien im 20. Jahrhundert. Während die Forschung insbesondere seit den 1960er-Jahren den „Immerwährenden Reichstag“ in Regensburg zu dem „Parlament des Alten Reiches“ erklärte, entwarf Matthias Schnettger ein differenzierteres Bild: Zwar gebe es funktionale und verfahrenstechnische Parallelen und Kontinuitäten, so wurden beispielsweise wie heute Protokolle geführt und Ausschüsse eingerichtet, jedoch dürfe man die grundlegenden Unterschiede zwischen den ständischen Versammlungen und den Parlamenten des 19. und 20. Jahrhunderts nicht aus den Augen verlieren. So fehlte zum Beispiel jegliche demokratische Legitimation durch freie, gleiche und geheime Wahlen. Das Recht zur Repräsentation war ein Privileg, keine garantierte Grundfreiheit. Es gab im Immerwährenden Reichstag keine Abgeordneten im modernen Sinn, sondern Gesandte mit imperativem Mandat.

Schnettger wandte sich auch Ständeversammlungen unterhalb der Reichsebene zu. Anhand ausgewählter Beispiele aus dem rheinland-pfälzischen Raum (kur- und oberrheinischer Kreistag, Landtage des Kurfürstentums Trier) skizzierte Schnettger Gemeinsamkeiten und Unterschiede und kam zu dem Schluss, dass die Ständeversammlungen trotz aller funktionalen und verfahrenstechnischen Parallelen und Analogien zu heutigen Parlamenten ihrem Wesen nach ständisch-vorparlamentarisch, nicht parlamentarisch-demokratisch gewesen sind. Folgerichtig lehnt er die Bezeichnung „Parlament“ für die Repräsentativorgane des Alten Reiches ab.

Den Bruch mit den Strukturen des Alten Reiches vollzogen die Französische Revolution und ihre Auswirkungen auf Frankreichs östliche Nachbarn. ROLF REICHARDT (Gießen/Mainz) skizzierte in seinem Referat „Frankreichs revolutionäre Mission“ anhand zeitgenössischer Text- und Bildpublizistik französische und deutsche Initiativen der Jahre 1789 bis 1793 zur Verbreitung und Rezeption der Ideologie der Französischen Revolution in Deutschland. Fand die vom Bastillesturm ausgelöste Freiheitsbegeisterung noch ein begrenztes Medienecho in Deutschland, so war dem missionarischen Konstitutionalismus insbesondere der Straßburger Jakobiner eine weite Verbreitung im Mainzer Raum beschieden. Es gab Hunderte von Übersetzungen, aber auch originär deutsches Schriftgut. Um die neuen Gedanken zu vermitteln, schuf man auch neue Vermittlungsformen: So wurde zum Beispiel eine politische Lehrschrift in der Form eines Katechismus abgefasst. Ein didaktisches Würfelspiel, als Nationalspiel der Franzosen bekannt, musste 1792 wegen seiner revolutionären Inhalte in Mainz verboten werden.

Zum Ende seines Vortrages exemplifizierte Reichardt das „Vermächtnis“ der Revolution an der deutsch-französischen Mittlerfigur Georg Forster, welcher der Französischen Revolution eine weltmissionarische Aufgabe zugeschrieben hatte.

Den Genius Loci betonte FRANZ DUMONT (Mainz) zu Beginn seines Vortrages „Der Rheinisch-Deutsche Nationalkonvent 1793 – das erste Parlament in Deutschland“, fand das Symposium doch in dem Gebäude statt, in dem am 17. März 1793 der Rheinisch-Deutsche Nationalkonvent zum ersten Mal zusammentrat. Dieser markierte den Höhepunkt der Mainzer Republik, des Versuchs der Franzosen, ihre Revolution nach Deutschland zu verpflanzen.

Dumont umriss zunächst kurz die Vorgeschichte des Konvents, die Expansion des revolutionären Frankreich und die Revolutionspropaganda der Mainzer Klubisten, um dann auf historische Beschlüsse des Konvents wie das Unabhängigkeitsdekret, welches den endgültigen Bruch mit dem Alten Reich markierte, näher einzugehen. Im Anschluss analysierte er das Innenleben des Konvents, wobei er konstatierte, dass dieser auf einer breiten sozialen Basis stand, die regionale Repräsentanz jedoch lückenhaft war. Auch musste ein Ungleichgewicht hinsichtlich der Redebeiträge festgestellt werden: Obwohl die Intellektuellen nur einen kleinen Teil der Abgeordneten ausmachten, bestritten sie mit ihren Redebeiträgen doch den größten Teil der Debatten.

Nach Dumonts Meinung lässt sich der Rheinisch-Deutsche Nationalkonvent mit Recht als erstes Parlament in Deutschland bezeichnen. Zwar sei die regionale Repräsentanz lückenhaft gewesen, doch habe man erstmals auf deutschem Boden die politische Repräsentanz vom Besitz abgekoppelt. Die Abgeordneten waren in ihren Entscheidungen frei und hatten das Selbstverständnis, Vertreter des Volkes zu sein. Auch die Konstitution des Konvents lege den Schluss nahe, dass es sich beim Mainzer Konvent um ein Parlament gehandelt habe und von einer Kontinuitätslinie von der Mainzer Republik über die Paulskirchenversammlung bis hin zu unserer heutigen parlamentarischen Demokratie gesprochen werden könne.

Ob in diesem ersten Parlament bereits Parteien agierten, dieser Frage stellte sich JÜRGEN MÜLLER (Frankfurt am Main) mit seinem Vortrag „Protoparteien im Linksrheinischen unter französischer Herrschaft 1792-1799: Volksgesellschaften und Konstitutionelle Zirkel“. Einleitend erläuterte er drei Hauptmerkmale politischer Parteien – Organisation, Programm, Streben nach Macht –, um dann die im betreffenden Zeitraum auf dem Gebiet des heutigen Rheinland-Pfalz existierenden politischen Bewegungen anhand dieser Kriterien einzuordnen.

Zunächst beschrieb er die so genannten Volksgesellschaften oder auch Klubs, die seit Oktober 1792 auf Anregung oder gar Anordnung der französischen Besatzungsmacht gegründet wurden und bis 1799 linksrheinisch circa 1.000 Mitglieder hatten. Anschließend untersuchte Müller, welche der oben genannten Merkmale von Parteien diesen Klubs zugeschrieben werden können. So gab es organisatorische Parallelen wie die offizielle Mitgliedschaft oder Mitschriften der Sitzungen. Allerdings konnte wegen der Kurzlebigkeit dieser Vereinigungen keine Ausdifferenzierung erfolgen. Es existierte zwar ein Programm – die Revolutionierung nach französischem Vorbild –, welches aber niemals schriftlich fixiert wurde. Politische Aktivitäten wie Wahlkämpfe und Mitgliederwerbung sind ebenfalls festzustellen. Dennoch zieht Müller den Schluss, dass trotz des Vorhandenseins prototypischer Eigenschaften nicht von Parteien im heutigen Sinne gesprochen werden kann. Er sieht in den Volksgesellschaften auch keine direkten Vorläufer für die politischen Parteien, wohl aber gesteht er den Klubisten eine wichtige Vorarbeit für die allgemeine politische Mobilisierung der Gesellschaft zu.

Dass auch an den Universitäten eine zunehmende Politisierung stattfand, legte JÖRG SCHWEIGARD (Stuttgart) in seinem Vortrag „Aufklärung und Revolutionsbegeisterung – Die Politisierung der Studenten und Professoren am Vorabend der Mainzer Republik“ dar. Bereits im Jahr 1780 ist an der katholischen Universität zu Mainz politische Kritik im Zeichen der bürgerlichen Aufklärung durch die Einträge in den so genannten „Stammbüchern“ der Studentenschaft belegt. In ihren Vorlesungen und Publikationen, aber auch in der Auseinandersetzung mit der Obrigkeit und andersdenkenden Kollegen übten die Professoren einen starken politischen Einfluss auf die Studenten aus. In jeweils getrennten Gesellschaften außerhalb der Universität diskutierten Professoren und Studenten über politische Fragen, welche die Aufklärung und die Französische Revolution aufgeworfen hatten.

Bereits im Jahre 1789 sah sich die Universität veranlasst, eine Verordnung gegen politische Schwärmerei und Mitgliedschaft in politischen Kreisen zu erlassen. Die Studenten zeigten ihre Gesinnung aber auch weiterhin durch das Tragen der Kokarde und bestimmte Kleidermoden. Schweigard konstatierte, dass das politische Engagement, die Vielzahl an Schriften und Meinungsäußerungen in den Jahren 1792/93 nicht von ungefähr kam, da der Boden für den politischen Wandel im Zuge der Französischen Revolution bestellt worden und die inhaltliche Auseinandersetzung am Vorabend der Mainzer Republik bereits weit fortgeschritten gewesen war.

Den Blick weg von Mainz und hin auf die Pfalz richtete MICHAEL MARTIN (Landau), der „Die Pfalz unter dem Einfluss der Französischen Revolution“ betrachtete. Er richtete sein Augenmerk insbesondere auf Landau, das als französische Garnisonsstadt die Auswirkungen der Revolution unmittelbar erlebte. Bereits im Juli 1789 gab es Unruhen in der Stadt, aus denen eine breite Bewegung erwuchs, die letztlich den Magistrat der Stadt zur Abdankung brachte. Im selben Jahr forderten die Landauer im „Heft der Wünsche und Beschwerden“, noch an den französischen König gerichtet, einen demokratischen Wahlmodus („ein Kopf, eine Stimme“) sowie Richter, die nach deutschem Recht urteilen sollten. Im Januar 1791 wählten die männlichen Landauer Bürger über 28 Jahre den ersten Friedensrichter, sodass Landau für sich in Anspruch nehmen kann, das älteste Amtsgericht Deutschlands zu besitzen.

Zur selben Zeit konstituierte sich die „Gesellschaft der Freunde der Verfassung“, die als erster Jakobinerklub der Pfalz gilt. Auch wenn der Klub weit bürgerlicher war als sein Pariser Namensvetter – es sammelten sich keine Jungrevolutionäre, sondern durchaus betuchte Männer, Mitte dreißig und zu 90 Prozent protestantisch –, bot er doch die Möglichkeit, als Deutsche nach Deutschland hinein zu wirken und war so ein wichtiger propagandistischer Transmissionsriemen, der auch den Mainzer Klub stark beeinflussen sollte.

Nach der Belagerung der Festung Landau durch die Preußen und der Rückeroberung durch die Revolutionsarmee im Jahre 1794 wurden auch Mitglieder des Jakobinerklubs verhaftet, die man der Konterrevolution verdächtigte. Mit dem Einzug der Revolutionsarmee setzte eine Fluchtwelle ein. Andersdenkende, insbesondere ehemalige herrschaftliche Beamte und Katholiken, flohen oder wurden aktiv vertrieben. Die katholische Kirche wurde enteignet, Gottesdienste wurden durch „Feste der Vernunft“ ersetzt – von einem Recht auf freie Religionsausübung war in der Revolutionszeit also keine Rede. Staatliche Güter wurden privatisiert. Erst mit dem Ende des französischen Nationalkonvents 1795 beruhigte sich die Lage in der Stadt wieder und Landau sank mit Einführung der Direktorialverfassung vom Hauptort eines selbstständigen Distriktes wieder zur unbedeutenden Garnisonsstadt herab.

Einem frühen Demokraten der deutschen Geschichte widmete sich UWE DAHER (Düsseldorf) in seinem Vortrag „Joseph Görres – Ein deutscher Denker im Zeitalter der Französischen Revolution“. Görres (1776-1848) war Anhänger der Revolution von 1789. Mit publizistischem Eifer warb er für die Errichtung einer Republik im Rheinland unter französischer Führung. Nach einer Paris-Reise war er jedoch von der Despotie, der Willkür und dem Schrecken, die er sah, so angewidert, dass er zu der Erkenntnis gelangte, die Revolution sei gescheitert. Er folgerte, dass „ein guter Geist“ (das heißt Moral, Gerechtigkeit und Vernunft) das Neue langsam bauen müsse, die Traditionen der Vergangenheit müssten einbezogen und dürften nicht wie in Frankreich unterdrückt werden. Statt Gewalt sei ein logischer Ausgleich der Interessen zielführend, bei dem neben der Vernunft auch das Gemüt bedeutsam sei. Erst eine Synthese aus Rationalität (= Staat) und Emotionalität (= Religion/Kirche) schaffe Gemeinwohl. Uwe Daher wertete Görres’ Zuwendung zum Katholizismus deshalb keineswegs als eine Abwendung von den revolutionären Visionen seiner Jugend, denn Görres’ Eintreten für christliche Werte sei nicht konservativ gewesen. Vielmehr sollten sie die Grundlage bilden für eine rational wie emotional begründbare politische Wende, deren Ziel eine europäische Republik sein sollte.

Das Schlussreferat war WOLFGANG STEIN (Koblenz) vorbehalten, der über „Regionale Partizipation unter dem Bonapartismus – Wahlkollegien und Repräsentativorgane im Saardepartement“ sprach. Während des revolutionären Jahrzehnts war das Rheinland als eroberte Lande oder annektierte Departements fast vollständig von den Partizipationsformen der Französischen Republik ausgeschlossen. Erst 1802, als während der Verfassung des lebenslänglichen Konsulats Napoleons nur noch ein Scheinparlamentarismus existierte, kamen die rheinischen Departements in den vollen Genuss der französischen Verfassungsrechte. Was für Frankreich jedoch eine Zurücknahme der Revolution war, konnte für die rheinischen Departements durchaus noch revolutionäres Potenzial besitzen. Stein untersuchte zum einen, inwieweit Grundelemente des revolutionären Parlamentarismus in dieser Form des Parlamentarismus noch enthalten waren, insbesondere die allgemeine Form mit direkten Wahlversammlungen, einem System von Stufenwahlen und einer freien Kandidatenwahl ohne Parteien. Zum anderen fragte er, inwiefern die napoleonische Verfassung die Verfassungen des revolutionären Jahrzehnts veränderte und ein neues Wahlsystem schuf.

Die eigentliche Wirkung entfaltete das napoleonische Wahlsystem laut Stein allerdings erst nach dem Ende des Empires, als der Scheinparlamentarismus im fernen Paris gegenüber der konkreten Erfahrung mit dem auf breiter Basis eingeführten allgemeinen Wahlrecht zurücktrat. So ging in den Nachfolgeprovinzen des rheinischen Departements das französische Wahlsystem als Theorie und konkrete Erfahrung in die dortige Diskussion des Vormärz um Verfassung und lokale sowie regionale Selbstbestimmung ein.

Unter der Leitung von Johannes Dillinger und Matthias Schnettger wurden die Ergebnisse der Tagung zur Diskussion gestellt – ein Angebot, von dem das Auditorium regen Gebrauch machte. Ihren Abschluss fand diese – mit rund 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmern gut besuchte – Tagung anlässlich des rheinland-pfälzischen Verfassungsfestes mit einem Stadtrundgang zu den Mainzer Stationen der „Straße der Demokratie“.

Die in den letzten Monaten zu beobachtende Wiederentdeckung von Georg Forsters Leben und Werk rückt auch die Mainzer Republik wieder stärker in den Blick der breiten Öffentlichkeit. Wenn auch dem Rheinisch-Deutschen Nationalkonvent als dem ersten deutschen Parlament keine allzu lange Lebensdauer beschieden war, entwickelte er gleichwohl eine große Eigendynamik. Dies konnte nur gelingen, da die bürgerliche Aufklärung bereits den Boden bereitet und zu einer Politisierung der Gesellschaft, nicht nur in Mainz, sondern zum Beispiel auch in Landau geführt hatte. Bei der Suche nach den wichtigen Etappen auf dem Weg zu unserem modernen demokratisch verfassten Gemeinwesen kommt man deshalb an der Mainzer Republik nicht vorbei. Inwieweit der politische Diskurs im Rheinland in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts die Vorstellungen der Mainzer Republik aufgegriffen oder vielleicht doch stärker die Erfahrungen mit dem napoleonischen Herrschaftssystem reflektiert hat – dies wird eine der Fragestellungen des 3. Symposiums zur rheinland-pfälzischen Parlamentsgeschichte im Jahr 2011 sein.

Kurzübersicht:

Michael Kißener, Mainz: Begrüßung

Johannes Dillinger, Trier/Oxford: Thematische Einführung

Matthias Schnettger, Mainz: Reichstag, Kreistag, Landtag - "Parlamente" im Alten Reich?

Rolf Reichardt, Mainz/Gießen: Frankreichs revolutionäre Mission

Franz Dumont, Mainz: Der Rheinisch-Deutsche Nationalkonvent 1793 - das erste Parlament in Deutschland

Jürgen Müller, Frankfurt: Protoparteien im Linksrheinischen unter französischer Herrschaft 1792-1799: Volksgesellschaften und Konstitutionelle Zirkel

Jörg Schweigard, Stuttgart: Aufklärung und Revolutionsbegeisterung - Die Politisierung der Studenten und Professoren am Vorabend der Mainzer Republik

Michael Martin, Landau: Die Pfalz unter dem Einfluss der französischen Revolution

Uwe Daher, Düsseldorf: Joseph Görres - ein deutscher Denker im Zeitalter der Französischen Revolution und Expansion

Wolfgang Stein, Koblenz: Regionale Partizipation im Bonapartismus


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