Kommunikation und Konfliktaustragung. Verfassungskultur als Faktor politischer und gesellschaftlicher Machtverhältnisse vom Spätmittelalter bis in die Moderne

Kommunikation und Konfliktaustragung. Verfassungskultur als Faktor politischer und gesellschaftlicher Machtverhältnisse vom Spätmittelalter bis in die Moderne

Organisatoren
Promotionskolleg „Gesellschaftliche Interessen und politische Willensbildung. Verfassungskulturen im historischen Kontext“; Historisches Institut, FernUniversität in Hagen
Ort
Hagen
Land
Deutschland
Vom - Bis
20.06.2008 - 21.06.2008
Url der Konferenzwebsite
Von
Werner Daum, Historisches Institut, FernUniversität in Hagen; Kathrin Hartmann, Peter Hesse, Simon Palaoro, Bärbel Sunderbrink, Historisches Promotionskolleg, FernUniversität in Hagen

Vom 20. bis 21. Juni 2008 fand in Hagen auf Initiative der Doktoranden/innen des Historischen Promotionskollegs die Tagung „Kommunikation und Konfliktaustragung. Verfassungskultur als Faktor politischer und gesellschaftlicher Machtverhältnisse“ statt, an der neben den Mitgliedern und Betreuern und Betreuerinnen des Kollegs auch mehrere Wissenschaftler/innen aus dem In- und Ausland teilnahmen. Die Veranstaltung, die großzügig durch die Hans-Böckler-Stiftung gefördert wurde, nahm verfassungskulturell fundierte Praktiken der Kommunikation und Konfliktaustragung in besonderen Krisenmomenten in den Blick, in denen entweder Gegenentwürfe oder alternative Modelle die Legitimität staatlicher oder vorstaatlicher Ordnungssysteme in Frage stellten. Im Mittelpunkt des Interesses stand der spezifische Beitrag von Verfassungskulturen zur Lösung von Problemen der „Identität“ und der „Partizipation“ sowie von Krisen, die durch „Außen-, Transfer- bzw. Netzwerkbeziehungen“ entstehen. Diese drei Problemperspektiven strukturierten die Tagung in drei Sektionen, in denen entsprechend der am Promotionskolleg beteiligten Lehrgebiete Themen der spätmittelalterlichen, frühneuzeitlichen und neueren Geschichte behandelt wurden.

Nach den Grußworten des Prorektors der FernUniversität in Hagen, UWE SCHIMANK, und des Geschäftsführers der Hans-Böckler-Stiftung, WOLFGANG JÄGER (Düsseldorf), führte der Sprecher des Promotionskollegs, PETER BRANDT (Hagen), vor dem Hintergrund des Werdegangs und der bisherigen Forschungsergebnisse des Kollegs in die Thematik der Tagung ein. Dabei machte er deutlich, dass die Veranstaltung auf die Untersuchung verfassungskultureller Initiativen, Vermittlungs- und Rezeptionsleistungen sowohl auf der institutionellen Ebene von Staat und Obrigkeiten als auch auf der gesellschaftlichen Ebene der politischen und kulturellen Öffentlichkeiten zielte.

Die erste Sektion „Identität“ wurde unter der Leitung von Wolfgang Kruse (Hagen) durch ANDRÉ KRISCHER (Münster) eröffnet, der in seinem Beitrag „Autorität und Souveränität. Zur Verfassungskultur der englischen Republik (1649-1660)“ das Scheitern der Republik mit dem Autoritätsdefizit des Parlaments begründete, das er anhand der Verfahren der Entscheidungsfindung plausibel aufzeigen konnte. Die zur Durchsetzung von Herrschaft in der Vormoderne notwendig angewandten Medien seien zwar von der englischen Republik mit eigenen Zeichen und Bildern in bewusster Abgrenzung von den monarchischen Symbolen neu besetzt worden, der in der Entstehungsgeschichte der Republik (militärischer Umsturz) begründete grundlegende Mangel an Legitimität sei jedoch trotz erfolgreicher Behauptung ihrer Souveränität hierdurch nicht ausgeglichen worden. Nachfolgend stellte SIMON PALAORO (Hagen) in seinem Vortrag über die Stadt Ulm zwischen reichsstädtischen Verfassungskonflikten und der Mediatisierung durch das Kurfürstentum Bayern 1778-1810 die Frage: „Folgen politische Identitäten dem Herrschaftswechsel?“. Dabei veranschaulichte er an ausgewählten Beispielen des Wandels, der Anpassung und der Beharrlichkeit politischer Identitäten die tiefer liegenden, bereits erprobten und im kollektiven Gedächtnis der Einwohnerschaft oder einzelner sozialer Trägergruppen verankerten verfassungskulturellen Prägungen, welche die Auseinandersetzung um den politischen Wandel und die politische Partizipation im Gemeinwesen bestimmten. In einer ersten, unmittelbaren Zeitschicht um das Jahr 1802 suchten ehemalige reichsstädtische Bürger und Einwohner wie auch der bayerische Staat ihre wechselseitige Identifikation vor allem über eine symbolisch-rituelle Identitätskonstruktion zu festigen. Eine zweite, tiefer liegende Schicht machte Palaoro am Konflikt um städtische Bürgerwehr und staatlichen Militärdienst aus, die wiederum in eine dritte, identitätsstiftende Ebene mündete, worin die Bürgerschaft noch weit nach der Mediatisierung ihr politisches Selbstverständnis über den kommunalen Gemeinwohlgedanken definierte.

Unter neuer Leitung von Ewald Grothe (Wuppertal) setzte BÄRBEL SUNDERBRINK (Hagen) die Sektion fort, indem sie sich in ihrem Vortrag „Experiment Moderne. Die Einführung moderner Verfassungsstaatlichkeit im Königreich Westphalen 1807-1813“ mit der Frage nach der Ausbildung einer westphälischen Staatsidentität beschäftigte. Als erster Staat auf deutschem Boden mit moderner, im Geiste der französischen Revolution geschriebener Verfassung habe das Königreich Westphalen durch ambitionierte Ansätze politischer und symbolischer Kommunikation Teilen der Bevölkerung zunächst eine attraktive Grundlage geboten, sich als Staatsbürger Westphalens zu verstehen. Das Ziel einer tiefgreifenden Identifikation habe jedoch letztlich aufgrund des großen wirtschaftlichen und militärisch-außenpolitischen Konfliktpotentials nicht erreicht werden können, denn die positiven Effekte der Reformpolitik seien in der Wahrnehmung der Bevölkerung dahinter zurückgeblieben. Daraufhin ging ELLINOR FORSTER (Innsbruck) in ihrem Vortrag „Im Spannungsfeld zwischen Herrschaftswechseln, Legitimationen und der ‚Identität’ der Bevölkerung: Politische Kommunikation in Tirol 1805-1815“ den Identifikationsangeboten und bildhaften Vorstellungen, mit denen Österreich und Bayern die Tiroler Bevölkerung umwarben, sowie der symbolischen Inbesitznahme Tirols durch Bayern nach. Innerhalb der unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen fielen nach Forsters Ausführungen die Reaktionen auf diese Strategien der Identitätsstiftung „von oben“ durchaus gegensätzlich aus; zudem wurden den verwendeten Symbolen unterschiedliche Bedeutungen beigemessen. Die Identifikation weiter Teile der Bevölkerung mit Österreich am Vorabend des Aufstandes von 1809 habe jedoch nicht zuletzt aus einer wirtschaftlich und außenpolitisch-militärisch begründeten bewussten Distanzierung der Tiroler Bevölkerung gegenüber Bayern resultiert. Zum Abschluss der Sektion plädierte FRANK BECKER (Münster) mit seinem Vortrag zur „Politischen Identität und Verfassungskultur im Deutschen Kaiserreich 1871-1918“ für die Erweiterung des Verfassungsbegriffs von der schriftlichen Konstitution hin zur „gedachten Ordnung des Gemeinwesens“. Auch wenn sich für das Kaiserreich kein expliziter „Verfassungskult“ nachweisen lässt, machte der Referent plausibel, wie das angesprochene erweiterte Verfassungsverständnis zur Erschließung einer Verfassungskultur auch im ersten deutschen Nationalstaat beitragen kann. Der von Becker betonte polyvalente und deutungsoffene Charakter der Verfassung von 1871 entsprach der heterogenen politischen Orientierung innerhalb der Bevölkerung; die bewusst oder unbewusst im Verfassungstext vermiedenen festen Bedeutungszuschreibungen luden gemeinsam mit den entstehenden Freiräumen zu unterschiedlichen Projektionen und Stilisierungen ein und wirkten damit integrativ.

Im Auftakt der zweiten Tagungssektion „Partizipation“, die unter der Leitung von Thomas Sokoll (Hagen) stand, sprach JÖRG FEUCHTER (Berlin) über „Oratorische Verfassungskultur: Rednerische Kommunikation und Konfliktaustragung in spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Parlamenten“. Der Referent identifizierte in der spezifischen Redekultur vormoderner Parlamente eine rituelle Kommunikation, mit deren Hilfe die unterschiedlichen sozialen Akteure ihre politischen Interessen aushandelten und Konflikte lösten. Insbesondere anhand bestimmter Krisenmomente ließ sich so die Bedeutung und Funktionsweise von „Oratorik“ aufzeigen, die Feuchter als performative Sprechakte im weiteren Kontext symbolischer Versammlungskommunikation verständlich machte. Daran anschließend sprach BARBARA STOLLBERG-RILINGER (Münster) über „Politische Partizipation als Inszenierung. Zur symbolisch-rituellen Dimension frühneuzeitlicher Ständeversammlungen“. Sie hob dabei insbesondere auf die spezifische Funktionsweise vormoderner Verfassungskultur ab, da diese mit ihren symbolischen Codes und Praktiken die Struktur der politisch-sozialen Ordnung erst definierte und performativ immer wieder neu begründete (Verfassung als Kulturphänomen), während sich der moderne Verfassungsbegriff eher auf bereits vorgegebene, systematisch geschlossene und positivierte Rechtsverhältnisse bezieht und daher von einer deutlicheren Differenzierung zwischen Verfassungskultur und Verfassung ausgeht (Verfassung als vorwiegendes Rechtsphänomen). Anhand der Praktiken politischer Partizipation auf Ständeversammlungen zeigte Stollberg-Rilinger die instrumentelle und symbolisch-expressive Doppeldimension vormoderner Verfassungskultur auf. Am konkreten Beispiel des ersten Reichstags nach dem Westfälischen Frieden (Nürnberg 1653) veranschaulichte sie, dass die Ständeversammlung die politische Ordnung auf zweierlei Weise repräsentierte: indem sie sie im technisch-instrumentellen Sinne herstellte und indem sie sie zugleich im symbolischen Sinne darstellte, wobei die symbolische Dimension deutlich überwog. Die Sektion wurde von KATHRIN HARTMANN (Hagen) beschlossen, die über „Städtische Verfassungskonflikte und bürgerliche Erinnerungskultur in der Frühen Neuzeit - das Beispiel Frankfurt am Main“ referierte. Am Beispiel der innerstädtischen Rezeption Vinzenz Fettmilchs und des nachträglich nach ihm benannten Aufstandes (1612-1616) beschrieb sie die diesbezügliche Ausprägung der bürgerlichen Erinnerungskultur im Übergang vom 18. zum 19. Jahrhundert. Nachdem die Zeit der Verfassungskonflikte mit der umfassenden Verfassungsreform des frühen 18. Jahrhunderts für Frankfurt vorbei war, verlor die Erinnerung an den Fettmilch-Aufstand für die vormaligen Konfliktparteien ihre Funktion als Medium und Projektionsfläche der politischen Konfliktaustragung in der Stadt; einer der wohl dramatischsten reichsstädtischen Verfassungskonflikte der Frühen Neuzeit rückte somit, wenn auch vorübergehend, in den Hintergrund bürgerlichen Interesses und damit auch bürgerlicher Erinnerung.

Die dritte Sektion stand unter dem Thema „(Außen-, Transfer-, Netzwerk-)Beziehungen“ und wurde unter der Leitung von Felicitas Schmieder (Hagen) durch CHRISTIAN JÖRG (Trier) eröffnet, der „Überlegungen zu den Rahmenbedingen einer städtischen ‚Außenpolitik’ während des späten Mittelalters“ anstellte. Dabei konstatierte er den Freien und Reichsstädten als politischen Akteuren der Reichspolitik seit Mitte des 13. Jahrhunderts einen erheblichen Bedeutungsgewinn in Bündnis- oder Landfriedensfragen. Das Gesandtschaftspersonal städtisch-diplomatischer Missionen rekrutierte sich aus einem eng begrenzten Personenkreis, der in der Regel den einflussreichsten Familien der städtischen Führung entstammte. Auch mit den Regimentsänderungen des späten 14. Jahrhunderts, als sich die Zünfte Mitregentschaft in den Räten und Magistraten erstritten hatten, haben die Städte auf dieses politische Spezialwissen einer Führungsschicht nicht verzichten gewollt und gekonnt; denn diese Führungsschicht verfügte über Netzwerke und ein spezifisches Wissen um das höfische Zeremoniell, das ein erfolgversprechendes Agieren an Königs- und Fürstenhöfen zur Voraussetzung hatte. Es müsse daher von einer weitgehenden Spezialisierung des städtischen diplomatischen Personals ausgegangen werden, obwohl sich dieses auch nach dem 14. Jahrhundert aus der alten Führungsschicht rekrutiert habe. PETER HESSE (Hagen/Köln) zeigte in seinem Vortrag über „Netzwerke in den Außenbeziehungen der deutschen Stadt des Spätmittelalters. Das Beispiel Köln (1396-1475)“ die regen Reichsbeziehungen Kölns auf, die von der Forschung bisher nicht wahrgenommen wurden. Am Beispiel konkreter Krisen- bzw. Entscheidungsmomente konnte der Referent nachweisen, wie die Stadt eine aktive Reichspolitik an den königlichen Tagen vorbei betrieb: nämlich über das Netzwerk, das sie mit einer ganzen Reihe weiterer Freier und Reichsstädte zum Austausch von Informationen und Nachrichten geknüpft hatte.

Unter der neuen Leitung von Eckhard Meyer-Zwiffelhoffer (Hagen/Bruxelles) setzte LAURENCE BUCHHOLZER-RÉMY (Strasbourg) die Sektion fort, um die reichsstädtischen Netzwerkbeziehungen unter der Prämisse „Stadtregieren in Krisenzeiten: ‚eine Sache unter sich’? (13.-15. Jahrhundert)“ zu untersuchen. Dabei kontrastierte sie die reichsstädtische Identität der Selbstregierung und Selbständigkeit mit regen Austauschprozessen und städtischen Netzwerken vor allem in Krisenzeiten und konnte auf diese Weise zeigen, dass das reichsstädtische Selbstbild des „Stadtregierens“ keineswegs mit der politisch-diplomatischen Realität einherging. Anhand politischer Kontakte der Reichsstadt Nürnberg mit anderen Reichsstädten machte Buchholzer-Rémy verständlich, wie diese untereinander politische Leitlinien aushandelten und wie größere Reichsstädte in die Politiken kleinerer Reichsstädte eingriffen: Aus der politischen Praxis ergaben sich feste Spielregeln im politischen Umgang zwischen den Reichsstädten, die durchaus eine gemeinsame Verfassungskultur zu bewahren hatten. Zum Abschluss der Sektion referierte JÖRN LEONHARD (Freiburg) über „Krisenstrategie und Geschichtspolitik“, wobei er den „französischen Bonapartismus in der europäischen Geschichte seit 1799“ und den geschichtspolitischen Umgang mit ihm bzw. sein damit verbundenes Transferpotential einer Analyse unterzog. Die von Leonhard untersuchte Kernthese lautet: Das Modell des Bonapartismus kann als „moderne Form des Cäsarismus“ verstanden und als Erklärungsmodell für Staatsstreiche sowie totalitäre Herrschaftsformen im Europa des 19. und 20. Jahrhundert herangezogen werden. Seit 1799 hatte sich Frankreich zu einem Versuchsfeld politisch-konstitutioneller Experimente mit zahlreichen Regimewechseln entwickelt. Auch die französische Diskussion um die Stabilität und Krise der dritten Republik wurde immer wieder von der Suggestivkraft dieses Modells mitbeeinflusst – wie im Übrigen auch die Innenpolitik Bismarcks. So thematisierte das hier vorgestellte Bonapartismus-Modell in einem weiteren Sinne auch die longue durée der Revolution, die weder 1789 noch 1815 oder 1851 beendet war, wie bereits Alexis de Tocqueville erkannt hatte: Die Zyklen französischer Regimewechsel der Jahre 1799, 1851 und sogar noch 1940 speisten sich demnach aus einer „retrospektiven Erfolgslogik“, einem „erfundenen Mythos“ und dem „geschichtspolitischen Kapital“ des bonapartistischen Modells.

Die Tagung fand ihren Abschluss in einer intensiven Schlussdiskussion, in der zunächst WERNER DAUM (Hagen) die wichtigsten Aspekte der in den einzelnen Sektionen aufgekommenen Debatten nochmals zusammenführte. Dabei machte er deutlich, dass die Einzelvorträge und Debatten sich in drei übergreifende Themenstränge quer zu den Tagungssektionen bündeln lassen: Zum ersten spielte immer wieder der Aspekt von Tradition und Kontinuität bzw. von Brüchen eine Rolle bei der Ausbildung und Entfaltung von Verfassungskulturen; in deren Zentrum stand zum zweiten aber auch der Aspekt der sozialen Interaktion; zum dritten ging es schließlich um das konzeptionell-heuristische Problem, wie die auf der Tagung vertretenen geschichtswissenschaftlichen Disziplinen für die unterschiedlichen Zeitepochen überhaupt eine gemeinsame Forschungsperspektive auf „Verfassung“ und „Verfassungskultur“ herstellen können. Der Schwerpunkt der sich daraus entwickelnden Schlussdebatte lag dann auch auf diesem dritten Aspekt und betraf somit die Frage der übergreifenden Eignung und Anwendbarkeit des Verfassungskulturbegriffs auf Themen der mittelalterlichen, frühneuzeitlichen und neueren Geschichte. Die dabei vertretenen Auffassungen reichten von einer prinzipiellen Skepsis hinsichtlich einer solchen übergreifenden Eignung über vermittelnde Positionen bis hin zu ihrer klaren Befürwortung. Unbestritten blieb der Befund Stollberg-Rilingers, dass der eindeutige Geltungsanspruch und die ebenso eindeutig definierte Möglichkeit der Verfassungsrevision einen „qualitativen Unterschied“ der modernen Verfassung gegenüber vormoderner „Verfasstheit“ darstellt. Im Ergebnis der Tagung zeichnete sich ein Kompromiss-Ansatz ab, wonach die epochal und disziplinär übergreifende Betrachtung des Phänomens „Verfassungskultur“ nicht unbedingt zur Missachtung oder Verwischung dieser qualitativen Unterscheidung beitragen muss, sondern im Gegenteil einen Erkenntnisgewinn für die Forschungsdisziplinen zur vormodernen und modernen Verfassungsgeschichte bedeuten kann. Einen solchen Gewinn hat nicht zuletzt diese Tagung dank ihrer übergreifenden Ausrichtung auf Themen der spätmittelalterlichen, frühneuzeitlichen und neueren Verfassungsgeschichte unter Beweis gestellt, was der in Vorbereitung befindliche Tagungsband in größerer Ausführlichkeit dokumentieren wird.

Konferenzübersicht:

Grußworte:
Prof. Dr. Uwe Schimank (Prorektor der FernUniversität);
Dr. Wolfgang Jäger, Düsseldorf (Geschäftsführer der Hans-Böckler-Stiftung)

Einführung:
Prof. Dr. Peter Brandt, Hagen (Sprecher des Promotionskollegs)

Sektion A: Identität
Sektionsleitung: Prof. Dr. Wolfgang Kruse, Hagen

Autorität und Souveränität. Zur Verfassungskultur der englischen Republik (1649-1660)
Dr. André Krischer, Münster

Folgen politische Identitäten dem Herrschaftswechsel? Die Stadt Ulm zwischen reichsstädtischen Verfassungskonflikten und der Mediatisierung durch das Kurfürstentum Bayern 1778-1810
Simon Palaoro M.A., Promotionskolleg Hagen

Sektionsleitung: Priv.-Doz. Dr. Ewald Grothe, Wuppertal

Experiment Moderne. Die Einführung moderner Verfassungsstaatlichkeit im Königreich Westphalen 1807-1813
Bärbel Sunderbrink M.A., Promotionskolleg Hagen

Im Spannungsfeld zwischen Herrschaftswechseln, Legitimationen und der "Identität" der Bevölkerung: Politische Kommunikation in Tirol 1805-1815
Dr. Ellinor Forster, Innsbruck

Politische Identität und Verfassungskultur im Deutschen Kaiserreich 1871-1918
Prof. Dr. Frank Becker, Münster

Sektion B: Partizipation
Sektionsleitung: Prof. Dr. Thomas Sokoll, Hagen

Oratorische Verfassungskultur: Rednerische Kommunikation und Konfliktaustragung in spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Parlamenten
Dr. Jörg Feuchter, Berlin

Politische Partizipation als Inszenierung. Zur symbolisch-rituellen Dimension frühneuzeitlicher Ständeversammlungen
Prof. Dr. Barbara Stollberg-Rilinger, Münster

Städtische Verfassungskonflikte und bürgerliche Erinnerungskultur in der Frühen Neuzeit - das Beispiel Frankfurt am Main
Kathrin Hartmann Dipl. pol., Promotionskolleg Hagen

Sektion C: (Außen-, Transfer-, Netzwerk-)Beziehungen
Sektionsleitung: Prof. Dr. Felicitas Schmieder, Hagen

Die Gesandten der Städte. Überlegungen zu Rahmenbedingungen einer städtischen "Außenpolitik" während des späten Mittelalters
Dr. Christian Jörg, Trier

Netzwerke in den Außenbeziehungen der deutschen Stadt des Spätmittelalters. Das Beispiel Köln (1396-1475)
Peter Hesse M.A., Promotionskolleg Hagen/Universität zu Köln

Sektionsleitung: Prof. Dr. Eckhard Meyer-Zwiffelhoffer, Hagen/Bruxelles

Stadtregieren in Krisenzeiten: "eine Sache unter sich"? (13.-15. Jahrhundert)
Dr. Laurence Buchholzer-Rémy, Strasbourg

Krisenstrategie und Geschichtspolitik. Der französische Bonapartismus in der europäischen Geschichte seit 1799
Prof. Dr. Jörn Leonhard, Freiburg

Schluss-Diskussion