HT 2008: Politische Korruption in historischer Perspektive. Westeuropäische Erfahrungen vom 15. bis 20. Jahrhundert

HT 2008: Politische Korruption in historischer Perspektive. Westeuropäische Erfahrungen vom 15. bis 20. Jahrhundert

Organisatoren
Andreas Suter, Simona Slanicka, Niels Grüne, Universität Bielefeld; Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands (VHD)
Ort
Dresden
Land
Deutschland
Vom - Bis
30.09.2008 - 03.10.2008
Url der Konferenzwebsite
Von
Tom Tölle, Fakultät für Geschichtswissenschaft, Philosophie und Theologie, Universität Bielefeld

Korruption, also das Ausnutzen einer Stellung in Politik, Wirtschaft und Verwaltung zur Erlangung eines persönlichen Vorteils, kann Ungleichheiten in der Gesellschaft stützen und den Machtvollen zusätzliche Vorteile zufließen lassen. In dieser Form beschrieb ANDREAS SUTER (Bielefeld) einen bis in die heutige Zeit gültigen Aspekt des Konnexes zwischen Korruption und Ungleichheit, der die Einbettung eines wissenschaftlichen Austausches über Korruption unter dem Motto Ungleichheit(en) evident werden lässt. Die Sektion „Politische Korruption in historischer Perspektive. Westeuropäische Erfahrungen vom 15. bis 20. Jahrhundert“ versprach also neben einem Brückenschlag zwischen Vormoderne und Moderne auch neue Ansätze für das Verständnis von Ungleichheiten in der Geschichte. Die Beiträge von sieben Teilnehmern spiegelten wider, dass die analytische Erschließung des Korruptionsbegriffes und korruptiver Praktiken in der Vergangenheit im Werden begriffen, die Sektion somit im positiven Sinne Ausdruck laufender Arbeit in verschiedenen Projektkontexten ist. Der einleitenden Frage Suters, wie Korruption in der gegenwärtigen Forschung behandelt wird, wurde hierbei ausgehend von politischen Theorien der Frühen Neuzeit über die Dimension von Korruptionskritik als Partizipationsdiskurs bis hin zur möglichen Sonderrolle der Korruption in der Moderne ebenso eindrücklich wie vielfältig nachgegangen.

Im ersten Vortrag betonte SIMONA SLANICKA (Universität Bielefeld), es habe im Spätmittelalter und in der Frühen Neuzeit – vorrangig in Fürstenspiegeln – Spielarten von Antikorruptionsdiskursen gegeben, die ein fester Bestandteil vormoderner Herrschaftskritik gewesen seien. Zumeist ließen sich diese jedoch dem Bestreben nach einer correctio principis zuordnen, die sie anhand von Bildbeispielen illustrierte. Der fürstliche Verstoß gegen Gemeinwohl und gute Regierung habe eine bildliche Zuspitzung etwa in der Darstellung eines animalischen Tyrannen gefunden. Begrifflich rühre diese personifizierte corruptio von den theologischen Erörterungen klerikaler Autoren her. Als Beispiel nannte Slanicka das Traktat On Simony des englischen Theologen John Wyclif, der die Simonie in eine Reihe mit Apostasie und Blasphemie stellte. Corruptio verkörpere Fäulnis, Krankheit, Zerfall, lepröse Erscheinungen und sei von Gestank gekennzeichnet, so die facettenreichen Zuschreibungen, die auch Ambrogio Lorenzetti in seinem Gemälde Das Schlechte Regiment im Rathaus von Siena zur Darstellung brachte. Vom 14. bis zum 16. Jahrhundert habe zweitens der „reformatio“-Gedanke im Sinn einer Reform des regnum zur Wiederherstellung der ursprünglichen guten forma, an Bedeutung gewonnen. Versinnbildlicht durch einen Hobel, der neue Auswüchse abschleift, sei dieses konservative Programm zyklisch im Falle von Regierungskrisen durch Kriegsniederlagen, Gefangennahme oder Krankheit des Fürsten aufgetreten. Laut Slanicka wurden vorrangig steuerliche Veränderungen beklagt und Korruptionsvorwürfe gegen Amtsträger und Günstlinge vorgebracht. In Anlehnung an Gerard Davids Gemälde Das Urteil des Cambyses wies Slanicka in einem dritten Beispiel auf den direkten Schnittpunkt zwischen Regierung und Alltag im Amt des Richters hin. Die topisch am bestechlichen Richter festgemachte Ungerechtigkeit habe dem Wunsch nach unparteiischer Rechtsprechung gegenübergestanden, derer der Fürst als Stellvertreter Gottes gemahnt wurde. Der mit der Haut des Richters bespannte Stuhl, der dem Sohn und Nachfolger Sisamnes im Gemälde Davids als Platz zugewiesen wird, spielt auf die Bestrafung des Ungerechten, das Bezahlen mit der eigenen Haut an. Abschließend bilanzierte Slanicka im Rückgriff auf den personalen Charakter der Korruptionsdiskurse, die Kritik an Qualitäten des Einzelnen habe nicht zu strukturellen Korrekturen führen können, weshalb sie eher hilflose Aufrufe denn wirksame Maßnahmen gegen Korruption gewesen seien.

HILLARD VON THIESSEN (Universität zu Köln) entfaltete anhand eines Fallbeispiels im Spannungsfeld zwischen Kurie, päpstlichen Nuntiaturen und spanischem Hof den Umgang mit korruptiven Praktiken in der Diplomatie der Frühen Neuzeit. Ein päpstlicher Nuntius hatte am zuständigen Kardinal vorbei eine Amtserhöhung eines nahen Verwandten am spanischen Hof betrieben, die die Familie des Kardnials selbst anstrebte, woraufhin der Nuntius nicht mehr vom Papst begünstigt und nicht – wie üblich – selbst zum Kardinal erhoben wurde. Ein Fall, so scheint es, der eindeutig Züge von Korruption trug. Von Thiessen verneinte jedoch die Exzeptionalität des Vorgehens des Nuntius und erklärte die mangelnde Rollentrennung von Privat- und Amtmann in der Vormoderne zur Ursache. In Abgrenzung vom kasuistischen parfait ambassadeur, dem Idealbild des Botschafters in der Traktatliteratur, wies von Thiessen die vielfältigen Abhängigkeiten und Verpflichtungen der Botschafter nach, die sie regelmäßig zu Geschenken oder Einflussnahme in eigener Sache veranlassten. Im Rückgriff auf Toby Osbornes Studien stellte von Thiessen heraus, dass die Einflussnahme für nahe Verwandte oder in eigener Sache eine gängige Praxis in der Frühen Neuzeit gewesen sei. Das soziale Erfordernis, die Familie zu fördern, der Gabentausch, als Abbildung der Beziehung zwischen zwei Individuen, als deren konstitutives Moment, habe der Befolgung des Normengebäudes der Traktatliteratur entgegen gestanden. Hätte ein Botschafter im Besitz eines großen Machtpotentials dieses nicht zur Begünstigung der Familie genutzt, wäre seine Stellung in der heimischen Gesellschaft gefährdet gewesen. Ansprechpartner an fremden Höfen durch Geschenke zu gewinnen, mit Hilfe von Zusatzeinnahmen den Dienstherrn angemessen repräsentieren und überdies finanziell entlasten zu können, sei vielmehr eine Aufgabe des adligen Botschafters in Diensten des Fürsten gewesen. Der Fürst bedurfte einer zuverlässigen Elite zur Repräsentation und suchte daher die Attraktivität des Diplomatenamtes zu erhalten. Sanktionen wurden daher selten verhängt. Im Falle des genannten Nuntius waren sie aber nötig, hatte er sein Anliegen doch heimlich und in Konkurrenz zum Kardinal betrieben. Dass kaum jemand den einmal geäußerten Korruptionsvorwurf zu entkräften vermochte, lag - so von Thiessen - in der Omnipräsenz korruptiver Praktiken in der Diplomatie begründet.

PIETER WAGENAAR (Vrije Universiteit Amsterdam) kritisierte den Anachronismus, moderne Definitionen von Korruption auf frühneuzeitliche Gesellschaften übertragen zu wollen. Hiervon grenzte er den Ansatz ab, nach den Veränderungen zu fragen, die Korruption durch die Normen und Werten der betrachteten Gesellschaft erfuhr. Dies veranschaulichte er anhand zweier Fallstudien aus der Republik der Vereinigten Niederlande. Erster Ansatzpunkt war der beginnende Französisch-Holländische Krieg von 1672, in dessen Verlauf Holland bedroht wurde, so dass der Stadt Schoonhoven in Südholland eine Frontstellung bei der Verteidigung zufiel. Den Plan, das umgebende Land zu fluten, habe Bürgermeister Hugo van Arckel gegen die übrigen Amtsinhaber nur durchsetzen können, indem er sie mit Hilfe Wilhelms III. von Oranien entmachtete und sich zum alleinigen Entscheidungsträger aufschwang. Nach der erfolgreichen Verteidigung ernannte Wilhelm III. van Arckels unmündigen Sohn zum Bailiff (Amtmann), wodurch van Arckel als dessen Vater ein weiteres Amt zufiel. Diese Ämterfülle habe van Arckel anschließend in verschiedenster Weise zum eigenen Vorteil ausgenutzt. Durch contracts of correspondence versuchte er eine Kartellstruktur aufzubauen, die ihm allein unterstand. Diese Praxis war jedoch insofern tolerabel, als die Ausschaltung von Konkurrenz durch Wilhelm III. gewünscht und gefördert worden war. Der zweite Fall behandelte den contract of correspondence der Stadt Leiden, der eine Mehrheit von politischer Einflussnahme ausschloss. Amtmann Van den Bergh war während der französischen Invasion zum Deichgraf ernannt worden, nicht ohne jedoch anderen Städten im Gegenzug Versprechungen zu machen. Als er diese in der Folge nicht einhielt, begann ein Wechsel von Pamphleten über die nicht standesgemäße Verhaltensweise van den Berghs. In Folge der Bildung einer revolutionären Gegenregierung seiner Gegner wurde indes schnell deutlich, dass diese Antwort auf eine vermeintlich korruptive Praxis nicht zu tolerieren war. Einer der Rädelsführer, Schrevelius, musste zurücktreten, während van den Bergh im Amt blieb. Wagenaar stellte abschließend klar, eine ungleich verfasste, ständische Gesellschaft könne dennoch rechtsstaatlich verfasst sein, so dass dem vormodernen Rechtssystem keineswegs pauschal Willkür zu unterstellen sei. Änderungen in den Wertesystemen, auf die Korruptionsdiskurse Impulswirkung haben konnten, stellten unter dem Gesichtspunkt der Ungleichheit häufig Rufe nach einem höheren Maß an Gerechtigkeit dar.

Anschließend stellte NIELS GRÜNE (Universität Bielefeld) im Rahmen dreier Fallbeispiele aus dem Herzogtum Württemberg und der Reichsstadt Köln Möglichkeiten vor, Korruptionskritik als einen Partizipationsdiskurs in der Frühen Neuzeit zu deuten, mittels derer politisch-soziale Eliten um herrschaftliche Teilhabechancen gestritten hätten. Als erstes Beispiel führte Grüne einen der zahlreichen Versuche der Herzöge von Württemberg an, die Stellung der württembergischen Landstände aufzuweichen und bürgerliche Vertreter aus ihren Ämtern in der Verwaltung zu drängen. Nach dem Tod Friedrichs I. von Württemberg hatte dessen Sohn versucht, sowohl das Andenken seines Vaters zu wahren, als auch dem Wunsch der Ehrbarkeit nachzukommen, die aggressiven Praktiken in dessen Regierung zu verurteilen. Für die Umsetzung dieses Plans eröffnete er einen Korruptionsprozess gegen die namhaften Fürstendiener Enzlin und Eßlinger und transponierte so die vom Vater forcierte Amtsaneignung zu Ungunsten des Patriziates auf einzelne Beamte, denen in verschiedenen Fällen Schmieralien vorgeworfen wurden. Zur Emanzipation von der Ehrbarkeit bedienten sich die Herzöge, so Grüne im zweiten Fallbeispiel, später des Diensthandels. Die von der Ehrbarkeit beklagten Schatullgelder, die die Herzöge auf diese Weise einnahmen, waren aus zwei Gründen für die landständische Elite kritikabel. Zum Einen füllten sie zusätzlich die Kassen des Herzogs, zum Anderen eröffneten sie neuen aufstrebenden Gruppen den Zutritt zu wichtigen politischen Ämtern und Würden. Öffentlich beklagten die Landstände, die jeweiligen Beamten würden sich den Preis, den sie zu Anfang entrichtet hatten, zurückholen, also selbst korrupt handeln, um sich zu bereichern. Im Kölner Beispiel hingegen habe die zunehmende Aristokratisierung der städtischen Ämter zu einer Exklusion bestimmter kaufmännischer Eliten von Ratsherren- und Bürgermeisterposten geführt, so dass es im Zusammenhang mit einer schlechten allgemeinen Lage und auf Druck der Bürgerschaft zur Einrichtung einer Kommission kam, die einen Sumpf korruptiver Praktiken aufdeckte. In diesem Fall habe das Korruptionsverfahren jedoch über die Verurteilung von Einzelpersonen hinaus die Systemfrage aufgeworfen, die schließlich in einer Revolte gipfelte. In Zusammenschau der drei Beispiele formulierte Grüne fünf Thesen zu korruptionsbezogenen Partizipationsdiskursen. Art und Ausmaß des Diskurse seien erstens nicht direkter Ausdruck einer Zu- oder Abnahme der Normverletzung, das auslösende Moment für Korruptionszuschreibungen seien zweitens häufig Elitenkonflikte, die Art und Intensität der Verfahren hinge drittens davon ab, ob Einzelne oder ein Gesamtsystem betroffen seien, mit den Diskursen sei viertens kein generelles Gleichheitspostulat verbunden. Vielmehr handele es sich fünftens häufig um die Verletzung als legitim empfundener Ungleichheiten oder für rechtmäßig erachteter Privilegien. Zuletzt stellte Grüne die Frage nach langfristigen Wandlungsprozessen. In der Veränderung der politischen Systembedingungen sowie in der Verrechtlichung des Korruptionsdiskurses durch Verengung der Primärbedeutung erkannte er diejenigen Ansatzpunkte, an denen sich der Übergang von der Vormoderne zur Moderne im Bereich der Korruptionsforschung festmachen lassen könne.

Für ANDRÉ KRISCHER (Universität Münster), der sich mit der forensischen Konstruktion politischer Devianz in England befasste, stand die juristische Aufarbeitung korruptiver Praktiken in öffentlichen Verfahren im Vordergrund. Die ambivalente Sachlage zur Korruption verdeutlichte Krischer anhand der berühmten Impeachments gegen den Lord Chancellor Sir Francis Bacon 1621 und gegen Warren Hastings, den Governor-General of India, 1781. Sie spiegelten gleichermaßen den Wandel im öffentlichen Umgang mit Korruption und die wachsende Differenzierung zwischen Wirtschaftssphäre und Gesellschaft wider, die monetäre Zuwendungen im politischen System zunehmend anrüchig erscheinen ließ. Der erste Prozess richtete sich gegen Francis Bacon, dem vorgeworfen wurde, innerhalb laufender Gerichstverfahren Geschenke angenommen zu haben. Nicht diese Tatsache allein sei ihm zum Verhängnis geworden, sondern seine Tendenz, dennoch nicht zugunsten derjenigen zu entscheiden, die ihn beschenkt hatten. Das durch den Hauptankläger Edward Coke in Form eines Impeachment geführte Verfahren sollte sich durch seine besondere Form den strengen Verfahrensregeln regulärer Prozesse entziehen und individuelle Verfehlungen Bacons untersuchen, ohne die Systemfrage zu stellen. Bacons Geständnis, er habe Aufwandsentschädigungen angenommen, die der Beschleunigung des Verfahrens dienen sollten, die aber nicht verheimlicht worden seien und überdies das Urteil nicht beeinflusst hätten, versteht Krischer als symptomatisch für ein strukturelles Phänomen der gesamten Richterschaft als organisation of hypocrisy. Der fundamentale Bruch zwischen talk und action sei typisch für diese Kultur organisierter Heuchelei gewesen. Das öffentliche Bekenntnis zur Norm und die Formulierung eigener Ausnahmen sei erst durch die disambiguierende Wirkung des Verfahrens außer Kraft gesetzt worden. Für das 18. Jahrhundert beschrieb Krischer einen grundlegenden Wandel des Begriffs der Unbestechlichkeit. Nicht mehr die Verfehlung des Individuums Warren Hastings in Indien habe im Mittelpunkt des vierzehnjährigen Verfahrens des Anklägers Edward Burke gestanden. Stattdessen sei der gesamte Komplex der old corruption in Übertragung auf kulturell-differente Praktiken und in kultureller Chiffrierung durch indische Begriffe öffentlich seziert worden. Der Korruptionsdiskurs sei dadurch jahrelang auf der politischen Agenda geblieben und Korruption zum öffentlichen Skandal geworden. In der Qualität der Prozessöffentlichkeit sah Krischer eine entscheidende Entwicklung vom Fall Bacon zum Fall Hastings. Während der Fall Bacon in der herrschenden Elite ausgetragen und nicht auf das System übertragen wurde, verhandelte man das zweite Impeachment vor einer tendenziell transnationalen Öffentlichkeit. Überdies seien ausdifferenzierte Systemgrenzen, inbesondere die Evolution von Wirtschaft nach dem ersten Prozess maßgeblich daran beteiligt gewesen, dass monetäre Zuwendungen ihren Charakter als Symbolgaben verloren hätten und Burke in der Lage gewesen sei, den tatsächlichen Wert der Geschenke zu betonen sowie die skandalöse rechnerische Bilanz hieraus zu ziehen. Diese Zahlungen aber, die ihres Geschenkcharakters entkleidet waren, darin war sich die öffentliche Meinung einig, gehörten nicht in das politische System. Eine strukturelle Intoleranz gegenüber Ämterüberschneidungen und Grenzübertritten, ergänzt um eine öffentliche Intoleranz gegenüber Scheinheiligkeit, sei entstanden.

ANDREAS SUTER (Universität Bielefeld) arbeitete zunächst im Rückgriff auf Jean Bodin die gängige außenpolitische Praxis Frankreichs heraus, sich durch monetäre Zuwendungen günstige politische Entscheidungen in anderen Herrschaftsräumen zu kaufen. Zum Einen sei dies durch pensions ordinaires an befreundete Herrschaftsgebiete, zum Anderen aber durch pensions extraordinaires oder particulaires, das heißt geheime Zahlungen an Einzelpersonen, geschehen. Anhand der Alten Eidgenossenschaft verdeutlichte Suter anschließend den immensen Einfluss der regulären Zahlungen, aber auch der geheimen Treuebeziehungen zum französischen König, die zusammen genommen 30 bis 70 Prozent der Einnahmen in den öffentlichen Haushalten ausgemacht und 900 Inhaber eidgenössischer Ämter betroffen hätten. Die Bestochenen seien in den Städteorten unter den Mitgliedern der Ratsfamilien, im Falle der Länderorte, mit direktdemokratischen Landsgemeinden, sowohl Häupterfamilien als auch einfache Stimmbürger gewesen. Die Bestechung habe sich überdies von den Häupterfamilien nach unten verteilt, wenn diese Geschenke vor wichtigen politischen Entscheidungen verteilten, so dass man gar von Maßnahmen der Umverteilung ausländischer Zuwendungen sprechen könne, mittels derer die Volksversammlung sich ihre Souveränität durch eigene Häupter und europäische Fürsten teuer habe abkaufen lassen. Der Kampf gegen Korruption in den aristokratischen und demokratischen Gebieten weise jedoch frappierende Unterschiede auf. Die Städteorte hätten die Konflikte selten öffentlich ausgetragen. In den Länderorten hingegen sei es seit dem 18. Jahrhundert vermehrt zu entsprechenden Diskussionen der popularen Öffentlichkeit gekommen. Bei augenfälligen Krisensituationen, wie dem Verlust von großen Söldnerheeren, dem Kampf von Häupterfamilien untereinander oder im Falle des Versiegens der Finanzströme aus dem Ausland, sei die populare Opposition gegen die ausländischen Bestechungen vorgegangen. Anhand des Kantons Zug lasse sich das fundamentale Paradoxon dieser popularen Opposition verdeutlichen. Joseph Anton Schuhmacher habe sich im 18. Jahrhundert an die Spitze einer isolationistischen Bewegung gestellt, die Bestochenen aus ihren Ämtern entfernt und die Beziehungen zu ausländischen Mächten abgebrochen. 1735 war er jedoch bereits auf dem Weg, eine mehrjährige Galeerenstrafe in Turin anzutreten, die franzosenfreundlichen Häupter waren längst zurückgekehrt und sein Programm gescheitert. Die Stimmbürger waren leicht für die Ideale vaterländischer Freiheit zu mobilisieren, sofern sich dies nicht in ihren Geldbeuteln niederschlug. Stellten aber die ausländischen Potentaten die Zahlungen ein, wurde den Bürgern die Dimension der Abhängigkeit bewusst. Die Opposition indes, die sich häufig außerordentlicher Landsgemeinden bediente und diese überdies bestach, um die politischen Entscheidungen abzusichern, war anschließend mit Leichtigkeit zu diskreditieren, da sie selbst zumeist zum Instrumentarium korruptiver Praktiken gegriffen hatte.

Der Vortrag von JENS IVO ENGELS (Universität Freiburg) kündigte schon durch seinen Titel „Korruption und Moderne - Eine feste Beziehung“ den Sprung in die Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts an. Engels stellte zunächst heraus, die Forschungszweige in Vormoderne und Moderne betrieben gemeinsam eine Archäologie des modernen Korruptionsbegriffes in Korruptionsdebatten, die man jedoch nicht im Sinne eines Kausalmodells als Auslöser von Modernisierung verstehen dürfe, und stellte sich hierdurch in eine Reihe mit den übrigen Vortragenden. Ebenso wenig sei das zeitweilige Verstummen von Korruptionsdebatten in den Quellen ein Indiz für geschichtlichen Stillstand, sondern vielmehr ein kommunikatives Phänomen. Im Anschluss versuchte Engels anhand von maßgeblichen Modernisierungsprozessen die besondere Bedeutung von Korruption in modernen Gesellschaften herauszustellen, die postulierte feste Beziehung zwischen Korruption und Moderne näher zu bestimmen. Die zuerst angesprochene Differenzierung zwischen öffentlicher und privater Sphäre sei ursächlich für die Bestimmung illegitimer Vermischungen gewesen und Resultat einer Dekonstruktion der anderen Normengebäude im öffentlichen Bereich. Hierbei habe die Korruptionskritik gewissermaßen als Agent der Modernisierung fungiert, die eine Eindeutigkeit der Kategorien hervorgebracht habe. Die Definitionen bestimmter Praktiken hätten sich zunehmend an der Widerspenstigkeit der Realität gerieben, Unvollkommenheiten offenbar werden lassen, wobei beispielsweise der Korruption ein Bruch mit öffentlich sagbaren Normen und damit einhergehend eine Verlagerung ins Verborgene zugesprochen werden muss. Durch die Ausweitung der Öffentlichkeit vor allem in medialer Hinsicht sei ein größerer Resonanzraum entstanden. Die Korruption vor einem fundamentalpolitisierten Massenpublikum zu thematisieren, habe der Debatte eine neue Wirkung gegeben, Korruptionskritiker hätten sich als Sachwalter der kleinen Leute positionieren können. Die Moderne kennzeichne überdies eine reflexive Selbstverständigung über den Grad ihrer Modernität, in deren Rahmen man sich vom Ancien Régime habe abgrenzen wollen. Korruptive Praktiken wurden der Vergangenheit zugeordnet, sich ihrer zu bedienen und hierdurch in die Vormoderne zurückzufallen, sei symptomatisch für die Überforderung des Individuums in Ansehung der komplexer werdenden Welt geworden und somit eine Erscheinung der Peripherie. Als letzten Prozess führte Engels die Änderung wirtschaftlicher Praktiken in der Industrialisierung an. Einzelne Personen oder Familien hätten in kurzer Zeit Kapital akkumuliert, um bestimmte Ziele zu erreichen. Geld sei also seines symbolischen Wertes entkleidet zum Mittel geworden, abweichende Praktiken hätten sich herausgebildet.

Die abschließende Diskussion problematisierte die Besonderheit von Korruptionsdiskursen in der Moderne. Hier wurde konkret, was in der Sektion Gibt es eine Einheit der Geschichte? bewusst abstrakt gehalten war. Die Diskussionen, ob sich vormoderne Korruptionsdiskurse von ihrer modernen Form fundamental unterscheiden, über den Grad dieser Unterscheidung und die Formulierung von Brüchen und Verbindungen, stellen in diesem Fall keine Probleme der klassischen Periodisierung dar, deren ständige Diskussion in der Tat verzichtbar ist, wie Winfried Schulze in oben genannter Sektion zu Recht anmerkte. Sie sind im Gegenteil unverzichtbar und notwendig für das Verständnis korruptiver Praktiken und ihrer Darstellung als gesamtgeschichtliches Phänomen.

Sektionsübersicht:

Simona Slanicka (Bielefeld): Korruption in der politischen Theorie des 14. bis 16. Jahrhunderts

Hillard von Thiessen (Köln): Korruption und Normenkonkurrenz in der Diplomatie der Frühen Neuzeit

Pieter Wagenaar (Amsterdam): Approaches to and Results of Corruption Research on the Netherlands, 1650-1950

Niels Grüne (Bielefeld): Korruptionskritik als Partizipationsdiskurs im Alten Reich (16.-18. Jahrhundert)

André Krischer (Münster): Korruption vor Gericht: die forensische Konstruktion politischer Devianz in England, 17.-19. Jahrhundert

Andreas Suter (Bielefeld): Korruption und Korruptionsdiskurse in der Alten Eidgenossenschaft

Jens Ivo Engels (Freiburg): Korruption und Moderne: eine feste Beziehung