Friendly takeover? Aktuelle protestantische Einigungstendenzen im Kontext kirchlicher Zeitgeschichte (5. Jahrestagung des Arbeitskreises Protestantismusforschung)

Friendly takeover? Aktuelle protestantische Einigungstendenzen im Kontext kirchlicher Zeitgeschichte (5. Jahrestagung des Arbeitskreises Protestantismusforschung)

Organisatoren
Arbeitskreis Protestantismusforschung
Ort
Arnoldshain
Land
Deutschland
Vom - Bis
12.12.2008 - 13.12.2008
Url der Konferenzwebsite
Von
Tobias Sarx, Evangelische Theologie, Fachgebiet Kirchengeschichte, Philipps-Universität Marburg

Unter dem Titel „Friendly takeover? Aktuelle protestantische Einigungstendenzen im Kontext kirchlicher Zeitgeschichte“ hatte der Arbeitskreis Protestantismusforschung zu seiner Jahrestagung 2008 vom 12.-13. Dezember in das Martin-Niemöller-Haus in Arnoldshain eingeladen. Ziel der Tagung war, den derzeitigen Reformprozess landeskirchlicher Strukturen, der das Erscheinungsbild der evangelischen Kirche in Deutschland nachhaltig verändern wird, aus rechtlicher, historischer und theologischer Sicht zu reflektieren. Außerdem wurde Nachwuchswissenschaftler/innen Gelegenheit gegeben, im Rahmen von Workshops ihre Projekte zur neuesten Kirchengeschichte bzw. zur kirchlichen Zeitgeschichte zu präsentieren.

Die erste Sektion der Tagung war der Vorgeschichte der gegenwärtigen Einigungsbestrebungen gewidmet. DANIEL BORMUTH (Bad Zwesten) legte dar, dass sich bereits in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts ein volkskirchliches Bewusstsein gebildet hatte, das die landeskirchliche Zersplitterung zunehmend als Missstand empfand. Auch Druck von außen, insbesondere der erstarkte Katholizismus und die demokratischen Forderungen der Paulskirchenversammlung, weckten ab 1848 innerhalb des Protestantismus das Bedürfnis, als Evangelische Kirche geschlossen auftreten zu können. Das Problem der einberufenen Konferenzen und Kirchentage war jedoch die fehlende kirchliche Legitimation. So hatten die erarbeiteten Vorschläge bei den verschiedenen Landeskirchen nur eine begrenzte Wirkung. Als bedeutsame überregionale Zusammenschlüsse sind zu nennen der Centralausschuss für Innere Mission, die Eisenacher Kirchenkonferenzen, die Bildung des Evangelischen Bundes 1866 sowie die Gründung des Deutschen Evangelischen Kirchenausschusses 1903.

JOCHEN-CHRISTOPH KAISER (Marburg) schloss an das vorangegangene Referat nahtlos an, indem er die Kircheneinigungsbestrebungen der Jahre 1918-1948 referierte. Als entscheidend für die Situation des deutschen Protestantismus nannte Kaiser das Ende des Staatskirchentums, das verschiedene Optionen kirchlicher Reorganisation hervorbrachte. Trotz bedeutender progressiver Reformbestrebungen aus Reihen von liberalen, sozialistischen und konfessionalistischen Richtungen setzten sich die konservativen Kräfte mit ihrer Forderung durch, eine möglichst große Kontinuität kirchlicher Strukturen zu gewährleisten. Während der Weimarer Republik hielten die Kirchentage sowie die Gründung des Deutschen Evangelischen Kirchenbundes 1922 das Bewusstsein einer überregionalen Zusammengehörigkeit des Protestantismus wach, aber erst mit der Bildung der Reichskirche im Juli 1933 erlangte ein nationales Gremium Weisungsbefugnis gegenüber den regionalen Landeskirchen. Der Neuaufbau der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) nach dem Zweiten Weltkrieg führte erneut zu Richtungskämpfen innerhalb des Protestantismus: Die Form einer Kirchenführerkonferenz, zu der Theophil Wurm nach Treysa einlud, wurde vom Reichsbruderrat unter der informellen Führung Martin Niemöllers als Affront empfunden, und auch unter den Lutheranern herrschte eine Skepsis gegenüber der Bildung eines nationalen Zusammenschlusses. Dennoch einigte man sich in Treysa auf die Gründung der EKD, ohne jedoch mit der Bildung der „Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche“ (VELKD) und der „Evangelischen Kirche der Union“ (EKU) Parallelstrukturen verhindern zu können.

MARTIN GRESCHAT (Münster) widmete sich dem dritten Teil der Vorgeschichte der aktuellen Einigungsbestrebungen, indem er über die gescheiterte EKD-Reform der 1970er-Jahre referierte. Zwei Zielsetzungen standen bei der Reform im Fokus des Interesses: Zum einen sollte eine zeitgemäße Straffung und effizientere Struktur der Verfassung ausgearbeitet werden, zum anderen wurde über die Weiterentwicklung des Kirchenbundes hin zu einer Evangelischen Kirche in Deutschland debattiert. Da die bayerischen Vorbehalte gegen Elemente des ersten Reformentwurfs nicht entkräftet werden konnten (u.a. Frage nach der kirchentrennenden Wirkung der Lehrunterschiede, Protest gegen die Beteiligung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau am umstrittenen Anti-Rassismus-Programm des Ökumenischen Rates der Kirchen), Einstimmigkeit aber notwendig war, scheiterte die Neustrukturierung der EKD im ersten Anlauf. Die Leuenberger Entwürfe hatten größeren Erfolg, weil hier nicht von Kircheneinheit, sondern von Kirchengemeinschaft die Rede war. Die Autonomie der Gliedkirchen sollte nicht angetastet werden. In diesem Falle war auch von Seiten der VELKD Zustimmung möglich, die nur von Kirche zu sprechen bereit war, wenn Einigkeit im Bekenntnis herrsche. 1974 wurde ein weiterer Anlauf zur strukturellen Neuordnung der EKD unternommen. Es gelang, den erarbeiteten Entwurf einstimmig anzunehmen, auch wenn weiter Vorbehalte der konfessionellen Minderheiten bestanden. In der Folge wurde der Vertragstext von allen evangelischen Landeskirchen ratifiziert mit Ausnahme Württembergs (Widerstand gegen eine „zentralistische Superkirche“, Einspruch evangelikaler Gruppierungen). Damit war die EKD-Reform gescheitert.

Die zweite Sektion der Tagung richtete ihren Fokus auf die aktuellen Einigungsbestrebungen. Der Erlanger Kirchenrechtler HEINRICH DE WALL (Erlangen) skizzierte die Reform der Evangelischen Kirche in Deutschland unter juristischen Gesichtspunkten. Schwerpunkt des Vortrags war die Diskussion der drei in jüngster Vergangenheit eingebrachten Reformmodelle (Konventsmodell, Integrationsmodell, Verbindungsmodell): Das Konventsmodell habe man abgelehnt, weil es die konfessionellen Identitäten gestärkt und eine Selbstauflösung der VELKD mit sich gebracht hätte. Da das erste nicht gewünscht war und das zweite nicht durchzusetzen gewesen wäre, wurde der Vorschlag fallen gelassen. Beim Integrationsmodell wären die Parallelstrukturen beibehalten worden, was dem primären Ziel der Reform widersprochen hätte. Letztendlich hat sich das Verbindungsmodell durchgesetzt, das vorsieht, VELKD und UEK (Nachfolgeinstitution der EKU) bestehen zu lassen, aber in die Organisationsstruktur der EKD einzugliedern. Zu diesem Zweck gibt es nach neuer EKD-Verfassung Doppelämter. Leitende Persönlichkeiten von VELKD und UEK sind qua Amt in den entsprechenden EKD-Gremien vertreten. De Wall erklärte, dass mit der Änderung der Grundordnung der EKD im Jahr 2000 ein weiterer wichtiger Fortschritt erzielt worden sei. Während eine Zustimmung der Gliedkirchen zu EKD-Gesetzen vorher bindend war, können einzelne Landeskirchen ihr positives Votum nun widerrufen. Damit wird die EKD zwar formal geschwächt, aber die Bereitschaft der Gliedkirchen, ihre Zustimmung zu EKD-Beschlüssen zu geben, wurde erhöht, sodass nun häufiger einheitliche Gesetze erlassen werden können.

Der ehemalige juristische Dezernent der Badischen Landeskirche JÖRG WINTER (Karlsruhe) erläuterte den Prozess der Umwandlung der EKU zur UEK. Am 10. Dezember 1997 hatte der Rat der EKU den Beschluss gefasst, das Nebeneinander von EKU und AKf (Arnoldshainer Konferenz) zu überwinden, um einen Beitrag dazu zu leisten, die verwirrende Undurchsichtigkeit der kirchlichen Strukturen abzubauen. Als beteiligter Zeitzeuge berichtete Winter von den Schwierigkeiten und der intensiven Überzeugungsarbeit, die notwendig war, gewachsene Strukturen und bis ins Jahr 1817 zurückreichende Institutionen zugunsten einer Stärkung der EKD als Dachorganisation des deutschen Protestantismus aufzulösen. Insbesondere die Entscheidung für das bereits erwähnte Verbindungsmodell anstelle einer konfessionellen Blockbildung war Gegenstand kontroverser Debatten. 2003 gelang schließlich der Zusammenschluss von AKf und EKU zur Union Evangelischer Kirchen (UEK) mit unierten, lutherischen und reformierten Gliedkirchen. Die EUK ist nach ihrem eigenen Selbstverständnis eine Institution des Übergangs mit dem Ziel der Selbstauflösung, sobald die EKD als einziger gesamtkirchlicher Zusammenschluss ausreichend erscheint. Mit dem „vertragsgestützten Zweisäulenmodell“ ist das Selbstauflösungsziel der UEK jedoch vorerst aufgegeben worden, weil die UEK neben der VELKD eine konstitutive Rolle innerhalb der EKD spielt. So wurde denn auch am 16. Mai 2008 auf der Vollkonferenz der UEK die Notwendigkeit des Fortbestehens festgestellt.

Als letzter Präsident des Lutherischen Kirchenamtes der VELKD, das mit der Reform heruntergestuft wurde, berichtete FRIEDRICH HAUSCHILDT (Hannover) über den protestantischen Einigungsprozess aus einer anderen Perspektive. Unter der Überschrift „Das Verbindungsmodell und die Machtfrage“ dachte Hauschildt über den Nutzen der Reform und die als Argument immer wieder angeführten Synergieeffekte nach. Im Anschluss an das Tagungsthema wurde erläutert, dass viele Beamte und Angestellte der VELKD die Eingliederung in die EKD als nicht ganz freiwilliges „Takeover“ wahrgenommen hätten. Im zweiten Teil seines Vortrags unterteilte Hauschildt die Funktionen von VELKD und EKD in Anlehnung an Niklas Luhmann in drei Ebenen: Während die Stärke der VELKD darin liege, durch Strukturvorgaben die unmittelbare Interaktion auf Gemeindeebene zu fördern, nehme die EKD zwei andere Aufgaben wahr: Zum einen sehe sie ihre Aufgabe darin, die zahlreichen Verbände, Vereine und Zusammenschlüsse zu vernetzen und auf die Kirche zu beziehen, zum anderen nehme sie den Öffentlichkeitsauftrag wahr, indem sie die Kirche auf andere Teilsysteme der Gesellschaft beziehe. Hauschildt äußerte die Sorge, durch die Eingliederung der VELKD in die EKD könne die erste Ebene vernachlässigt werden.

Oberkirchenrat VICCO VON BÜLOW (Hannover) unterstrich in seinem Vortrag über das Verbindungsmodell von EKD, UEK und VELKD die Notwendigkeit eines geschichtlichen Vorwissens von Seiten kirchlicher Leitungspersönlichkeiten. Nur wenn gewachsene Strukturen in ihrer historischen Bedeutung ernstgenommen würden, könne ein Einigungsprozess gelingen. Geplante Reformen seien danach zu befragen, ob sie hilfreich seien, „das reformatorische Erbe lebendig zu halten und auszubreiten“ und „das Evangelium in Wort und Sakrament zu bezeugen“. Von Bülow betonte, dass Strukturreformen nicht das einzige Mittel seien, um die beiden Ziele zu erreichen. Die EKD dürfe nicht in den Ruf geraten, lediglich Politik zu betreiben, während die VELKD für theologische Themen zuständig sei. Auch die EKD habe Interesse an theologischer Arbeit. Ziel der im Oktober 2009 tagenden Verbindungssynode sei, dass Gemeinsamkeit im kirchlichen Leben und Handeln sichtbar werde. Noch sei das Verbindungsmodell ein „Modell“, nun gelte es, die hohen Ziele des Zusammenschlusses „Wirklichkeit“ werden zu lassen. Zum jetzigen Zeitpunkt könne man aber schon sagen, dass die Veränderungen eine Bereicherung seien.

Der Münchner Oberkirchenrat HANS-PETER HÜBNER rundete das Tagungsthema mit seinem Bericht über die Entstehung der Mitteldeutschen Kirche aus Thüringischer Landeskirche und der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsens ab. Die finanzielle Situation habe zwar den Anstoß zu den ersten Sondierungsgesprächen zwischen beiden Kirchen gegeben, sie sei aber nicht zwingend gewesen für den für kirchliche Verhältnisse zügigen Einigungsprozess. In anschaulicher Weise zeichnete Hübner den Weg von einer Kooperation (ab 2001) über eine Föderation (ab 2004) hin zur Vereinigung der beiden Kirchen (ab 2009) nach. Grundsätzlicher Bedeutung kam die Frage nach dem zukünftigen Verhältnis zu UEK und VELKD zu, da beide Landeskirchen aus unterschiedlichen Traditionen kommen. Durch eine Verfassungsänderung gelang es, dass die zukünftige Mitteldeutsche Kirche sowohl Mitglied der VELKD als auch Mitglied der UEK sein wird. Ebenso wie seine Vorredner betonte auch Hübner, dass Kirche nicht auf ihre Strukturen zu reduzieren sei. Das Leben in den Gemeinden, der Glaube und die Hoffnung auf Gottes Hilfe seien umfassender als strukturelle Debatten.

Im zweiten Teil der Tagung erhielten Nachwuchswissenschaftler/innen Gelegenheit, ihre Forschungsprojekte vorzustellen. JUDITH BECKER (Mainz) untersucht in ihrem Habilitationsvorhaben Motive der Missionstheologie im 19. Jahrhundert. Anhand von Quellenmaterial von vier ausgewählten Missionsgesellschaften soll nach dem jeweiligen Geschichtsverständnis und Sendungsbewusstsein gefragt werden.

JULIA MACK (Basel) gab Einblicke in ihre Forschungen über die Publizistik der Basler Missionsgesellschaft im 19. Jahrhundert, die zu den ältesten Missionsgesellschaften im deutschsprachigen Raum gehört und von Beginn an eine überkonfessionelle Ausrichtung hatte.

ANNETT BÜTTNER (Kaiserswerth) arbeitet an einem Projekt zur freiwilligen konfessionellen Kriegsverwundetenfürsorge im 19. Jahrhundert. Ausgehend vom allgemeinen Militärsanitätswesen in den deutschen Staaten des vorletzten Jahrhunderts wird die Ausbreitung und Neugründung christlicher Organisationen zur Krankenpflege auf mitteleuropäischen Kriegsschauplätzen untersucht. Schwerpunkt bilden der deutsch-dänische Krieg 1864, der preußisch-österreichische Krieg 1866 sowie der deutsch-französische Krieg 1870/71.

GISA BAUER (Leipzig) widmet sich in ihrem Habilitationsprojekt dem Verhältnis von evangelikalen Gruppen und den Landeskirchen in Westdeutschland in der Zeit von 1945-1989. Sie legte dar, dass sich die Identität evangelikaler Kreise in erster Linie aus Abgrenzung bzw. aus ihren Feindbildern herleite, was zu breiter Verunsicherung auf Synoden und in kirchlichen Gremien geführt habe. Einerseits sei in der evangelikalen Bewegung eine scharfe Kirchenkritik zu beobachten, andererseits jedoch ein bewusster Verbleib in der Landeskirche.

Die Praxis der Beziehungen von Kirchen und Staat in der frühen Bundesrepublik ist Thema des Dissertationsprojektes von KRISTIAN BUCHNA (Augsburg). Ausgehend von den Personen Wilhelm Böhler (katholisch) und Hermann Kunst (evangelisch) wird nach konfessionellen Prägungen der 1950er-Jahre an der Schnittstelle von Kirche und Politik gefragt.

Den letzten Workshopvortrag hielt SEBASTIAN TRIPP (Bochum) zum Thema „Apartheid als Thema im Deutschen Protestantismus“. Das Verhältnis der evangelischen Kirchen zu Antiapartheidbewegungen war über Jahrzehnte hinweg kontrovers. Insbesondere hinsichtlich eines richtigen Umgangs mit Südafrika gab es heftige Debatten. Aktuelle Themen wie Terrorismus, Rassismus und Kapitalismuskritik finden in der Untersuchung ebenso Berücksichtigung wie theologische Fragen nach dem Wesen der Kirche und nach dem Verhältnis von Kirche bzw. Religion und Politik. Auch ein Vergleich zwischen den rassistischen Regimes in Nazi-Deutschland und Südafrika wird im Rahmen des Projektes untersucht.

Da das Feedback der Teilnehmenden insgesamt sehr positiv war und der Eindruck entstanden ist, Material zu einem gegenwartsrelevanten Thema zusammengetragen zu haben, das es in dieser Konzentration sonst noch nicht gibt, ist die Veröffentlichung der Beiträge in einem Tagungsband geplant. Sehr erfreulich war die Bereitschaft von am Reformprozess der EKD beteiligten Personen, das selbst Erlebte zu reflektieren und in einen größeren Kontext einordnen zu lassen. Bewährt hat sich wieder einmal die Doppelstruktur bestehend aus einem Hauptthema einerseits und den inhaltlich nicht festgelegten Workshops andererseits.

Kurzübersicht:

Daniel Bormuth (Bad Zwesten): Kircheneinigungsbestrebungen 1850-1918

Jochen-Christoph Kaiser (Marburg): Kircheneinigungsbestrebungen 1918-1948

Martin Greschat (Münster): Die gescheiterte EKD-Reform der 1970er-Jahre

Heinrich de Wall (Erlangen): Die Reform der Evangelischen Kirchen in Deutschland – Von konfessionellen Bünden zum Verband der Bekenntniskirchen

Jörg Winter (Karlsruhe): Von der EKU zur UEK. Bericht eines beteiligten Zeitzeugen

Friedrich Hauschildt (Hannover): EKD – VELKD im Prozess der Annäherung

Vicco v. Bülow (Hannover): „Um das reformatorische Erbe lebendig zu halten und weiter
§auszubreiten“ – Der Weg zum Verbindungsmodell von EKD, UEK und VELKD und seine Verwirklichung

Hans-Peter Hübner (München): Die Entstehung der Mitteldeutschen Kirche


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