Ehre und Recht

Organisatoren
Arbeitskreis Historische Kriminalitätsforschung
Ort
Hohenheim
Land
Deutschland
Vom - Bis
21.05.2009 - 23.05.2009
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Von
Andreas Meier, Dresden

Die Forschung zur Bedeutung von Ehre und Ehrverletzungen in der Vormoderne ist seit Jahren ein etabliertes Thema in der Frühneuzeitlichen Historiographie. Allerdings stand es in den letzten Jahren weniger im Mittelpunkt der Diskussionen, so dass dieser Themenkomplex zum Gegenstand der diesjährigen Tagung des Arbeitskreises „Historische Kriminalitätsforschung“ wurde und über zwei Tage in Stuttgart-Hohenheim die gesellschaftlichen Umgangsmodi mit Ehrkonflikten in internationaler sowie epochen- und interdisziplinär übergreifender Perspektive diskutiert wurden.

Die Tagung gliederte sich in drei Sektionen: Die erste befasste sich mit Ehrkonzepten, die zweite thematisierte die Konflikte um die Ehre und die dritte Sektion widmete sich den Sanktionierungsmaßnahmen für Ehrverletzungen und Ehrenstrafen in verschiedenen Epochen.

In ihrer Einführung stellte ULRIKE LUDWIG (Dresden) kurz die drei Themenkomplexe der Tagung vor und verwies auf mögliche Perspektiven, mit denen nach Prozessen des Wandels und zugleich bestehenden Kontinuitäten zu fragen ist. Sie betonte die Chancen, die eine epochenübergreifende Analyse der Zusammenhänge von Recht und Ehre mit sich brächte.

In diesem Sinne erfolgte in der ersten Sektion eine Auseinandersetzung mit Ehrbegriffen und -konzepten und deren Wandlungen und Funktionen, die schlussendlich in den Rechtsnormen der jeweiligen Epochen ihren Ausdruck fanden. Im ersten Beitrag dieser Sektion, die von GERD SCHWERHOFF (Dresden) moderiert wurde, stellte ANDREAS DEUTSCH (Heidelberg) ein hierarchisches Konzept der Ehre vor. Angelehnt an ein stratifikatorisches Gesellschaftsmodell wurde hier die individuelle Ehre eines historischen Akteurs in einen sozialen Kontext eingeordnet. Daraus resultierte für Deutsch, dass es einer feingliedrigen Begriffsunterscheidung zwischen „Ehre“, „Ehrlosigkeit“, „Unehrlichkeit“ usw. bedürfe. Um in einem individuellen Fall die „Ehre“ greifbar zu machen, sei es notwendig, neben dem sozialen Stand des Akteurs, ein großes Spektrum an Variablen zu betrachten.

In der anschließenden Diskussion wurden vor allem zwei Punkte besprochen: Einerseits wurde die Prämisse des stratifikatorischen Gesellschaftsmodells in Frage gestellt. Das weitgehende Fehlen von Kategorien wie Geschlecht, Nationalität, Wohnort usw. im Konzept stünde für eine obsolete Geschichtsbetrachtung, die viele Einflussgrößen vernachlässige. Andererseits wurde darauf verwiesen, dass rechtliche Normen, aus denen das von Deutsch schematisch dargestellte Pyramidenmodell der Ehre abgeleitet war, vor allem in ihrer Funktion als Maßstab und Orientierungsmuster für soziales Handeln zu sehen seien. Die soziale Praxis und die Rechtspraxis unterschieden sich jedoch häufig von diesem Maßstab.

Der zweite Beitrag von JUAN B. C. NAVARRO (Frankfurt am Main) stellte den Wandel des Ehrbegriffs im Spanien des 19. Jahrhunderts vor. Navarro zeigte neben den Kontinuitäten und dem Wandel des Ehrbegriffs im zu betrachtenden Zeitraum eine für die meisten Tagungsteilnehmer neue begriffliche Unterscheidung: Im Spanischen wird zwischen „la honra“ und „el honor“ unterschieden. Das feminine Substantiv als Begriffswort steht für äußere Ehrmerkmale wie die deutsche Übersetzung „Ansehen“ oder auch „Ehrerbietung“. Das Maskulinum „el honor“ lässt sich am besten mit dem inneren Ehrbegriff erklären, der aus dem Selbstverständnis des (historischen) Akteurs heraus resultiert. Beispielsweise wird das „Ehrenwort“ im spanischen als „palabra de honor“ bezeichnet, also als eine Selbstzuschreibung des Akteurs begriffen.

Der anschließende Beitrag des Kommunikationswissenschaftlers SIMON MEIER (Bern) näherte sich der Problematik Ehre und Ehrverletzungen vom sozio- und konfliktlinguistischen Standpunkt aus. Beruhend auf Erving Goffmans handlungsorientiertem Face-Konzept verstand Meier Ehre als „Achtungsanspruch“, den die Akteure in Interaktionen haben. Die Potentiale des Ansatzes verdeutlichte Meier durch einen Vergleich seines Konzeptes mit dem in der historischen Forschung bekannten Ansatz der „Ehre als Code“ (Martin Dinges).

In der Diskussion zu diesem Beitrag wurde eine Reihe von strittigen Punkten angesprochen, von denen jedoch die meisten auf den methodischen Unterschied zwischen der Historiographie und der modernen Linguistik zurückzuführen sind. Das empirische Material und die mit ihm verbundenen Probleme in beiden Wissenschaften sind grundverschieden. Dennoch ergab sich eine nicht zu verachtende methodische Schnittmenge, vor allem mit Blick auf die Frage, auf welche Weise Konflikte eskalierten bzw. mit welchen kommunikativen Mitteln sie entschärft wurden.

Die zweite Sektion unter Leitung von ULRIKE LUDWIG (Dresden) und ALEXANDRA ORTMANN (Göttingen) befasste sich mit verschiedenen Ehrkonfliktstypen. Der Vortrag von JEAN-LUC LE CAM (Brest) demonstrierte das Beziehungsgeflecht, das von einem konkreten Ehrkonflikt zur sozialen Unzufriedenheiten der Lehrerschaft im 17. Jahrhundert in Wolfenbüttel führte. Durch eine umfassende Analyse des Verfahrens und eine schlüssige Interpretation machte Le Cam ein soziales und sogar institutionelles Wirkungsgefüge in dieser zentralen Region des vom Krieg erschütterten Reiches mit Hilfe eines Beleidigungsprozesses sichtbar.

Der zweite Vortrag dieser Sektion von THOMAS LAU (Fribourg) thematisierte das Prinzip der Ehre und der Verletzungen dieser anhand der Biographie der schweizerisch-französischen Adligen Katharina von Wattenwyl (1645-1714). Wattenwyl zeichnete sich einerseits dadurch aus, dass sie eine Reihe von gruppenbezogenen Ehrvorstellungen ihrer Zeit offensichtlich bewusst nicht beachtete und damit den Unmut der Zeitgenossen auf sich zog. Andererseits verkörperte sie in geradezu übersteigerter Form adliges Selbstverständnis, was ihren Schweizer Landsleuten, vor allem auf Grund ihrer familiären Verbindungen zum großen Nachbarn Frankreich, ebenso missfiel. Der gegen sie geführte Prozess wegen Verrats war daher auch nicht nur eine rechtliche Auseinandersetzung zur Bestrafung eines angeblichen Vergehens, sondern zugleich ein Verfahren zur Wiederherstellung mehrerer gruppenbezogener Ehrvorstellungen.

Die anschließende Diskussion würdigte die gut dargestellte Mehrdimensionalität des Ehrbegriffs, den eine konkrete Person auf sich durch Selbst- und Fremdzuschreibung vereinigt.

TIM NEUs (Münster) Tagungsbeitrag über den institutionellen Umgang mit Ehrkonflikten in der Sattelzeit in Münster sorgte vor allem wegen seines Befundes, dass dieses Beispiel ein Hinweis auf eine Zunahme der Autonomie subsidiärer Entscheidungsgremien um 1800 liefere, für teilweise heftigen Widerspruch. Allerdings lieferte er mit seiner zugespitzten Betrachtungsweise wichtige Anstöße für die Frage nach Wandlungsprozessen.

Der Widerspruch zur Interpretation Neus basierte vor allem darauf, dass sie auf der Annahme Niklas Luhmanns beruhe, nach dem die Sattelzeit eine wichtige Phase für den Übergang von einer ständischen (stratifikatorischen) Gesellschaft hin zu einer funktional ausdifferenzierten Gesellschaft sei. Diese modernisierungstheoretische Hypothese sei allerdings für historiographische (Einzel)Analysen nur bedingt nutzbar. Zudem wurde darauf verwiesen, dass vergleichbare Diskussionen über Verfahrensautonomie bereits für die Ausschussarbeit der Reichstage im 16. Jahrhundert zu finden wären und aus einer anderen Perspektive heraus gerade die Befürwortung einer Beleidigungsklage gegen ein Mitglied aus einem ständisch höher stehenden Gremium als neue Tendenz zu bewerten sei.

WIEBKE JENSEN (Göttingen) stellte ihre Arbeit über die Beleidigungsklagen an dem Göttinger Universitätsgericht (1814-1852) vor. Auch ihre Interpretation ging davon aus, dass Beleidigungsklagen in ihrer Art und Weise, in Form und Verfahrensablauf nie für sich allein stünden, sondern immer auf tiefer liegenden, sozialen Konflikten fußten und sowohl die Beleidigung/Ehrkränkung als auch das anschließende juristische Prozedere eine Artikulation der Interessensdifferenzen sei. Zugleich betonte Jensen, dass es sich bei den untersuchten Verfahren um soziale Gruppierungsphänomene handele und es einer mehrdimensionalen Analyse der Einzelfälle bedürfe, um die „verschiedenen Arten der Ehre“ zu erkennen.

Den Abschluss der zweiten Sektion markierte WARREN ROSENBLUMS (St. Louis) Vortrag: „The Criminal's Honor and the Discourse of Criminal Policy“ im 20. Jahrhundert. Gegenstand seines Vergleichs zwischen den Prinzipien der Bestrafung in den USA und in Deutschland waren die so genannten „beschämenden Strafen“. Rosenblum ging der Frage nach, warum es im Unterschied zu Deutschland in den USA häufig vorkommt, dass Straftäter nicht nur zu Geldstrafen oder Freiheitsentzug verurteilt, sondern darüber hinaus über die Strafformen und deren Vollzugspraxis gezielt in ihrer persönlichen Ehre angegriffen würden. Nach einem Gegenüberstellen der Diskurse über den Sinn einer Bestrafung im 20. Jahrhundert schlussfolgerte Rosenblum, dass Ehre bzw. Entehrung im Recht auch als eine Ressource zur „Besserung“ eines Menschen erkannt werden könne und in den Vereinigten Staaten noch immer auch so verstanden werde.

In der Diskussion wurde allerdings kritisch angemerkt, dass der Vortrag auf zwei idealtypische Modelle der Strafpraxis zugespitzt war, die zum Teil deutlich mit der Rechtspraxis kollidierten und dass gerade für die Betrachtung des deutschen Strafrechtssystems der Nationalsozialismus und die Abgrenzung davon nach 1945 stärker einzubeziehen sei. Zugleich wurde vorgeschlagen, weitere Aspekte in den Vergleich einzubeziehen, wie etwa den Einfluss der Religion auf Bestrafungspraktiken.

Die dritte Sektion stand unter der Leitung von SYLVIA KESPER-BIERMANN (Bayreuth/Paderborn) und befasste sich mit den Strafenkonzepten für Ehrverletzungen und mit den Ehrenstrafen. Zunächst thematisierte JÖRG WETTLAUFER (Kiel) in seinem Vortrag ähnlich wie Warren Rosenblum die beschämenden Strafen, hier aber in einem Vergleich zwischen Europa und Ostasien. Zudem reichte der Untersuchungszeitraum bei Wettlaufer vom frühen Mittelalter bis in die Moderne, um so die Anfänge und das Ende dieser Strafpraxis in den Blick zu bekommen. Wettlaufer stellte zwei Thesen zur Diskussion: Zum einen sah er eine direkte Korrelation zwischen der Praxis von Ehrenstrafen und der religiösen Bußlehre. Darauf aufbauend lautete seine zweite These zum Ende der beschämenden Strafen im europäischen Recht, dass diese im Zuge der Säkularisierung in der Sattelzeit in Westeuropa verschwanden und durch andere Bestrafungs- und Resozialisierungsmechanismen ersetzt wurden.

In der Diskussion wurde darauf verwiesen, dass für eine Untersuchung so großer zeitlicher Ausdehnung der inhaltliche Bedeutungswandel der Begriffe für die untersuchten Phänomene stärker einbezogen werden müsse. So sei etwa unter dem „Strafzweck“ der Besserung im 18. Jahrhundert etwas völlig anderes zu verstehen als unter einem gleich benannten Vorgang im 19. Jahrhundert, und Rückprojektionen auf entsprechende Strafzwecke in das frühe Mittelalter wären insgesamt nur begrenzt möglich. Zugleich wurde vorgeschlagen, für die weitere Untersuchung die Betrachtung normativer Quellen analytisch stärker von der Untersuchung der Rechtspraxis zu trennen, um so auch zeitlich gegenläufige Entwicklungslinien oder Unterschiede zwischen Rechtstheorie und -praxis stärker herausarbeiten zu können.

MARC BORS (Fribourg) stellte anschließend die strafrechtlichen Diskussionen über das Prinzip der „rechtlichen Genugtuung“ bei Ehrkonflikten im 19. Jahrhundert vor und ging der Frage nach, wieso es erst am Ende des Jahrhunderts zum Verschwinden dieses Rechtsmittels aus den Gesetzen kam. Dabei arbeitete er heraus, dass in den Diskussionen zu Beginn und zum Ende des 19. Jahrhunderts ganz ähnlich argumentiert wurde, aber die Folgen deutlich andere waren: Am Beginn des 19. Jahrhunderts wurde trotz aller Kritik der Juristen an der „rechtlichen Genugtuung“ dieses Rechtsmittel von den Beteiligten eines Konflikts als notwendiges und durchaus adäquates Rechtsinstitut betrachtet. Versuche der Abschaffung der rechtlichen Genugtuung scheiterten. Am Ende des Jahrhunderts konnten sich die gleichen Argumente durchsetzen, da die rechtliche Genugtuung in der Rechtspraxis bereits an Bedeutung verloren hatte. Bors verwies zudem auf den engen Zusammenhang zwischen dem Bedürfnis zur Inszenierung der Ehre bzw. der Ehrkränkung und der Anwendung der unterschiedlichen Rechtsmittel.

In der Diskussion wurde angemerkt, dass es sicherlich lohnend wäre, die von Bors vorgestellten „bürgerlichen“ Beleidigungsfälle mit den Mechanismen der Konfliktlösung bei Ehrkonflikten innerhalb der Industriearbeiterschaft zu kontrastieren. Zugleich wurde diskutiert, wie sich erfassen ließe, ob die gerichtlich verordneten Entschuldigen von den Beteiligten als adäquate Wiedergutmachungen für verletzte Ehre angesehen wurden. Das gehäufte Auftreten von bürgerlichen Duellen im 19. Jahrhundert zeige letztlich, dass trotz dem Rechtsmittel der Genugtuung die gewaltsamen Konfliktsaustragungen eine Hochkonjunktur gehabt hätten.

In der Abschlussdiskussion der Tagung wurde eine Reihe von Punkten nochmals aufgegriffen und weiterführenden Fragen entwickelt. Mit Blick auf die Frage nach möglichen Typisierungen von Ehrkonflikten, wurde die Stellvertreterfunktion von Ehrkonflikten herausgestellt: unter dem Etikett der Ehre wurden, wie verschiedene Beiträge gezeigt haben, andere Probleme behandelt (ökonomisch, politisch, eventuell auch religiös). Davon zu unterscheiden sind Konflikte, in denen um einen spezifischen Ehrenstatus einer Person oder einer Gruppe gestritten wurde. Analytisch muss daher neben der Ehre als Code, Ehre als Achtungsanspruch und als soziales Phänomen begriffen werden, wobei sich eine derartige analytische Trennung der einzelnen Phänomene nur bedingt umsetzen lässt.

Zudem wurde eine Erweiterung der Perspektive angemahnt. Es seien bei Weitem nicht alle sozialen Gruppen beleuchtet worden und nicht nur die Akteure und sozialen Gruppen mit ihrer Ehre sollten im Blickpunkt stehen, sondern auch transzendente Phänomene wie die Ehre Gottes oder auch entindividualisierte Phänomene, wie die Ehre einer Institution oder nationale Ehre. Mit Blick auf die Frage nach Wandlungsprozessen in zeitlicher Perspektive wurde hervorgehoben, dass vor allem das späte 19. Jahrhundert als Phase des Umbruchs zu verstehen sei, zeitlich übergreifend aber zugleich nach Konjunkturen bestimmter Phänomene – etwa von Ehrenstrafen – zu fragen sei.

Die Tagung „Ehre und Recht“ – so lässt sich als Quintessenz formulieren – lieferte ohne Frage fruchtbare Diskussionsanstöße, gerade im Hinblick auf die Bedeutung stärker systematisierender Untersuchungen der Zusammenhänge von Ehre und Recht. Zugleich bleibt festzuhalten, dass interepochal, international und interdisziplinär vergleichende Untersuchungen bisher weitgehend fehlen. Die Tagung vermochte hier erste Anstöße und Überlegungen zu liefern, wobei durchaus zu diskutieren ist, wann eventuell methodische Disparitäten notwendig sind, um dem Gegenstand gerecht zu werden und wie dies in epochenübergreifender Perspektive wiederum zusammengeführt werden kann. Eine Veröffentlichung der Arbeitsergebnisse dieser Tagung ist geplant.

Konferenzübersicht:

Einleitende Bemerkungen

Ehrkonzepte
Diskussionsleitung: Gerd Schwerhoff

Andreas Deutsch: Hierarchien der Ehre. Zur rechtlichen Dimension von Ehre und Ehrverlust in der Frühneuzeit

Juan B. C. Navarro: Importance of honor and its protection in the Spanish penal system during the 19th century

Simon Meier: Zwischen Interaktionsritualen, Verbalduellen und sprachlicher Gewalt – Ehre und Ehrverletzungen als Thema der modernen Sozio- und Konfliktlinguistik

Ehrkonflikte
Diskussionsleitung: Ulrike Ludwig; Alexandra Ortmann

Jean-Luc Le Cam: Ehrkonflikt und soziale Unzufriedenheit der Lehrerschaft am Ende des dreißigjährigen Kriegs: Anatomie eines Verfahrens wegen Ehrenverletzung vor dem Konsistorium in Wolfenbüttel (1645)

Thomas Lau: Das „Werkzeug des Bösen“ – der Fall Wattenwyl

Tim Neu: Stimmfreyheit und Secretum Deliberationum. Zur Transformation des institutionellen Umgangs mit Ehrkonflikten in der Sattelzeit

Wiebke Jensen: Chicaneur, Dieb und Hure. Beleidigungsklagen vor dem Göttinger Universitätsgericht (1814-1852)

Warren Rosenblum: The Criminal’s Honor and the Discourse of Criminal Policy 1900-1930

Ehrenstrafen – Strafen für Ehrverletzungen
Diskussionsleitung: Sylvia Kesper-Biermann

Jörg Wettlaufer: Beschämende Strafen in Westeuropa und Ostasien. Zwischenbericht zu einem kulturvergleichenden Forschungsprojekt zum Spätmittelalter und der Frühen Neuzeit

Marc Bors: Die Strafe für Ehrverletzung. Zur Entwicklung der Injuriensanktionen im 19. Jahrhundert

Werkstatt

Francisca Loetz / Joachim Eibach: Stadt und Kriminalität in Schweizer Städten der Sattelzeit: ein Projektbericht