Genealogisches Bewusstsein als Legitimation. Inter- und intragenerationelle Auseinandersetzungen sowie die Bedeutung von Verwandtschaft bei Amtswechseln

Genealogisches Bewusstsein als Legitimation. Inter- und intragenerationelle Auseinandersetzungen sowie die Bedeutung von Verwandtschaft bei Amtswechseln

Organisatoren
DFG-Graduiertenkolleg "Generationenbewusstsein und Generationenkonflikte in Antike und Mittelalter"
Ort
Bamberg
Land
Deutschland
Vom - Bis
23.09.2009 - 25.09.2009
Url der Konferenzwebsite
Von
Sophie Kleinecke, Julius-Maximilians-Universität, Würzburg; Maximilian Schuh, Westfälische Wilhelms-Uniersität, Münster; Andreas Zerndl, Otto-Friedrich-Universität, Bamberg

Vom 23. bis 25. September 2009 fand in Bamberg die zweite interdisziplinäre Nachwuchstagung des DFG-Graduiertenkollegs „Generationenbewusstsein und Generationenkonflikte in Antike und Mittelalter“ statt. Unter dem Titel „Genealogisches Bewusstsein als Legitimation“ beschäftigten sich Nachwuchswissenschaftler/innen mit einer traditionellen Fragestellung der Generationengeschichte, wobei der Aspekt der Amts- und Herrschaftsübergabe im Vordergrund stand. Anliegen der Organisatoren war es, neben den wissenschaftlichen Diskussionen wieder eine Plattform für Kommunikation und die Möglichkeit zur Vernetzung zu schaffen.

Eröffnet wurde die Tagung mit dem öffentlichen Abendvortrag von GERHARD LUBICH (Bochum), der darlegte „Wie die Ehre erblich wurde“. Dabei ging er vor allem auf die beiden Themenkomplexe honor und konsensuale Herrschaft ein und skizzierte deren Entwicklung von der Spätantike bis zum Hochmittelalter. Lubich betonte, dass honor nicht allein als persönliche Ehre zu verstehen, sondern in einem weiteren Sinne auch auf das Amt selbst zu beziehen sei. So spiele die Erblichkeit des Amtes im cursus honorum der Spätantike gegenüber den eigenen Verdiensten eine untergeordnete Rolle. Diese Bedeutungsvariante von honor habe auch das Frühmittelalter gekannt, wie die Analyse der Verwendung des Begriffs bei Gregor von Tours zeige. Lediglich das erblich gewordene Königsamt habe nach weiteren Legitimationsgrundlagen gestrebt, wie etwa der genealogischen Abstammung von einem Spitzenahn. Personelle Beziehungen gewannen nach Lubich in der Folgezeit zunehmend an Bedeutung, persönliche Ehre und Amtswürde verbanden sich daher. Anders als bei den fränkischen Herrschern rekrutierten sich die neuen Könige nunmehr aus dem sich als Stand formierenden Adel. Diese gemeinsame Herkunft habe die Herausbildung der konsensualen Herrschaft gefördert und das Konzept des honor erweitert: Ehre wurde erblich.

JOHANNES BREHM (Bamberg) analysierte die Darstellung der Herrschaftsfolge des persischen Königshauses in den Historien des Herodot. Um eine bestmögliche Nachfolge zu sichern und ein Maximum an Akzeptanz bei der Bevölkerung zu erlangen, wurde die Genealogie bei den Achämenidenkönigen häufig konstruiert. Bemerkenswert sei dabei, dass die Legitimation häufig durch Frauen gesichert wurde: Dies sei entweder durch eine Gattin angesehener Abstammung oder durch eine konstruierte Verbindung zu einer „geeigneten“ Mutter geschehen. Der Herrscher Kambyses sei beispielsweise in Ägypten als Sohn des Kyros und einer Ägypterin eingeführt worden. Die väterliche Linie sei dabei jedoch stets beibehalten worden.

Genealogie und Legitimation in den hellenistischen Reichen untersuchte SABINE MÜLLER (Hannover). Die Diadochen versuchten etwa, eine ideelle Anbindung an Alexander den Großen zu schaffen, um sich in die Tradition seines militärischen Genies zu stellten. Ptolemaios I. habe seine Regierung mit der Bestattung Alexanders angetreten – einer Aufgabe, die dem Erben zukam – und sich so als sein legitimer Nachfolger inszeniert. Eine weitere Strategie sei das Schaffen familiärer Verbindungen zu Göttern und Heroen gewesen. Jedes der drei Herrscherhäuser sei mit bestimmten Göttern assoziiert worden: Der erste Ptolemäer-König habe sich als Ziehsohn des Göttervaters Zeus präsentiert und sich auf Münzen mit dem Tier des Zeus – einem Adler – abbilden lassen. Die Bevölkerung habe die Herrschaft so als von göttlicher Seite legitimiert verstanden.

SVEN GÜNTHER (Mainz) stellte Überlegungen zu Domitians Herrschaftsübernahme und Kaiserkonzeption an. Er arbeitete anhand schriftlicher Quellen heraus, wie sich Domitian – Angehöriger der gens Flavia – zunächst durch die Bezeichnung „Augustus“ in die gens Iulia einreihte. Dies sei nötig gewesen, um sich als neues Herrschergeschlecht in Rom zu etablieren und zu legitimieren. Numismatische und architektonische Zeugnisse hingegen betonten später seine Zugehörigkeit zum flavischen Geschlecht: Die Neubauten auf dem Nerva-Forum seien allein mit seinem Namen versehen worden und rückten dadurch seine eigene Familie in den Mittelpunkt. Dies sei unabdingbare Voraussetzung gewesen, um die Herrschaft innerhalb der eigenen gens zu sichern und fortzuführen.

Am Beispiel Lübecks erläuterte STEFANIE RÜTHER (Münster) den städtische Ratsgremien prägenden Widerspruch zwischen der Beschränkung der innerfamiliären Weitergabe von Ämtern und dynastisch ausgerichteten Oligarchisierungstendenzen. Letzteren sei in spätmittelalterlichen Städten durch Aufstände und anschließende Neuordnung der Verfassung immer wieder entgegengewirkt worden. Dennoch habe die enge soziale Vernetzung und Abgrenzung der ratsfähigen Familien genealogisch legitimierte Ämternachfolgen ermöglicht. Gerade kirchliche Stiftungen seien intensiv dazu genutzt worden, auf Altartafeln den Familienverband als Zukunftsprojekt für Rat und Stadt im öffentlichen Kirchenraum zu inszenieren und zu legitimieren. Dies veranschaulichte Rüther mit der genealogischen Inbildsetzung der Lübecker Ratsfamilie Crispin und der Ulmer Hauptleute Besserer.

NADIR WEBER (Bern) befasste sich mit der frühneuzeitlichen Ratsverfassung Berns, in der nur ein Teil der Bürger politisch vollberechtigt war. Ab dem 17. Jahrhundert teilten sich etwa 80 Familien die Herrschaft, was die Angst vor einer Oligarchie steigerte. Im 18. Jahrhundert sei es deshalb wiederholt zu Unruhen gekommen. Weber hob besonders auf den Jugendverband ab, den so genannten Äußeren Stand, der sich den Rat als Vorbild nahm. Innerhalb dieses Verbandes, den man als regelrechten Schattenstaat bezeichnete, seien zukünftige Ratsmitglieder etwa über Schauprozesse geschult worden. Auch innerhalb des Rates habe es Abgrenzungsversuche von der Bürgerschicht und Anknüpfungsbemühungen an den Adel gegeben. Opposition sei in erster Linie aus den Reihen der Gemeinde gekommen, die eine Usurpation durch den Adel fürchtete. Beinahe topisch habe man das Ende der Republik prognostiziert, gerade aufgrund der angeblichen Ohnmacht angesichts der Größe des Ererbten. Wegen der anhaltenden negativen Stimmung sei 1787 das Politische Institut als neue Ausbildungsanstalt eröffnet worden. Dennoch ging die Berner Republik letztlich unter und der Schweizer Einheitsstaat wurde gegründet.

JULIAN FÜHRER (Zürich) analysierte unterschiedliche genealogische Argumentationsmuster der Herrschaftslegitimation in kapetingischen Königurkunden, die er als Ego-Dokumente interpretierte. Die fehlende familiäre Verbindung zu den Karolingern habe genealogische Argumente zunächst in die Zukunft weisen lassen, indem Söhne als Mitkönige aufgeführt wurden und damit als potentielle Fortsetzer der Dynastie auftraten. Nachfolgende kapetingische Könige beriefen sich dann auf dynastische Vorgänger, was von ihrem genealogischen Bewusstsein zeuge. Dabei stellte Führer allerdings unterschiedliche Akzentuierungen und Traditionsbildungen fest, die den jeweiligen Wahrnehmungen der Vorfahren, aber auch den konkreten Zeitumständen geschuldet waren. Nach der endgültigen Überwindung der Zweifel an der genealogischen Legitimität sei im 13. Jahrhundert die kapetingische Linie mit der karolingischen verschmolzen worden, wie neben verschiedenen Stammbaumdarstellungen die Anordnung der Königsgräber in St. Denis belege.

Die Betonung genealogischer Kontinuität in der dynastischen Umbruchsphase zu Beginn des 11. Jahrhunderts thematisierten ULRIKE SIEWERT (Dresden/Bamberg) und KATRIN KÖHLER (Bamberg). Die liudolfingische Abstammung Heinrichs II. sei in den Quellen ein wiederkehrendes Legitimationsargument, das durch die Darstellung der Sorge um den Leichnam und das Seelenheil Ottos III. unterstrichen werde. Daneben seien aber auch die direkte Abstammung von König Heinrich I. und der verstärkte Bezug auf Karl den Großen etwa beim Romzug zu beobachten. Das Königtum Heinrichs II. wurde nach Siewert nicht allein als ottonisches Erbe, sondern als allumfassendes Christusgeschenk interpretiert. Auch wenn Konrad II. sich zunächst durchaus in ottonische Traditionen gestellt hätte, konstatierte Köhler eine genealogische Neuorientierung. Die Pflege um die memoria des Vorgängers lasse sich in Konrads Urkunden nicht nachweisen, wie auch die Erwähnungen Heinrichs II. auf der wiederholten Ausstellung von Privilegien beruhten. Die salische Hofgeschichtsschreibung des Kaplan Wipo betone zudem die Erfolge des neuen Königs und stelle ihn als wahren Erben Karls des Großen dar. Die Grundlegung der in die Zukunft weisenden salischen Dynastie werde zudem durch die Erhebung Heinrichs III. zum Mitkönig und die neue Grablege in Speyer inszeniert.

Konkurrierende Strategien bei dem Versuch, Karl von Valois als möglichen byzantinischen Kaiser zu legitimieren, nahm GEORG JOSTKLEIGREWE (Münster) in den Blick. Bereits in den griechischen Briefen, die um Karls Auftreten in Byzanz warben – seit 1301 führte er den Titel des Kaisers von Konstantinopel –, würden unter anderem auch genealogische Argumente vorgebracht. Denn neben der Idoneität Karls würden seine dynastischen Thronrechte und seine familiäre Stellung als Bruder des französischen Königs Philipps IV. herangezogen. Die französischen Antworten maßen nach Jostkleigrewe im Rahmen der genealogischen Argumentation vor allem der dynastischen Kontinuität des lateinischen Kaisertums sowie der daher unberechtigten Usurpation des griechischen Amtsinhabers Bedeutung zu und nahmen mit letzterem von der byzantinischen Opposition geäußerte Argumente auf. Hierin sei eine Neuorientierung französischer Thronpolitik zu erkennen, da die politische und militärische Vormachtstellung nun auch zur Erlangung symbolisch aufgeladener Herrschaftstitel eingesetzt wurde.

Den Kampf der Kirchenreform gegen Simonie und Nikolaitismus sowie andere Missstände der Amtskirche betrachtete ARIANE LORKE (Jena) aus einer generationalen Perspektive. Mit Hilfe eines an Karl Mannheim orientierten Generationenmodells identifizierte sie im lothringischen Raum eine wichtige monastische Trägergruppe, die durch ähnliches Alter sowie eine gleichzeitige und gleichartige Ausbildung geprägt wurde. Diese Reformgeneration habe die Ideen der Kirchenreform maßgeblich mitbestimmt und als kirchliche Amtsträger durchzusetzen versucht. Eine erhöhte Zahl von Todesfällen dieser Kohorte zwischen 1043 und 1058 bringe zudem die Frage der Fortsetzung der Reform mit sich. Während im monastischen Bereich erheblicher Einfluss auf die Wahl des Nachfolgers möglich gewesen sei, hätten Bischöfe darauf nur unter bestimmten Umständen und eher indirekt einwirken können.

HEIKO JADATZ (Leipzig) verfolgte einen kirchen- und herrschaftspolitischen Konflikt im albertinisch-sächsischen Herzogtum im Zeitalter der Reformation. Ausgehend von der Kindheit Herzog Georgs von Sachsen erklärte er dessen anti-lutherische Haltung und untersuchte vor allem sein letztes Regierungsjahrzehnt genauer. Eine zunehmende Bewegung innerhalb der eigenen Familie zum Luthertum sowie der Tod von Georgs Nachkommen habe dabei in Verbindung mit dem Ringen um die potentiellen Regierungsnachfolger Herzog Heinrich und Moritz gestanden. Nach dem Tod Georgs 1539 sei die Reformation trotz des Widerstandes der Landstände nicht mehr zu stoppen gewesen.

Die Entwicklung der Reichsstifte Herford und Quedlinburg während des 18. Jahrhunderts wurde von TERESA SCHRÖDER (Münster) unter dem Aspekt der dynastischen Politik Brandenburg-Preußens analysiert. Nach Schröder sei die Besetzung der Äbtissinnen- und Koadjutorinnenstellen in den kaiserlich frei-weltlichen Stiften durch den preußischen König seine Möglichkeit gewesen, die standesgemäße Versorgung weiblicher Verwandter zu sichern und gleichzeitig Einfluss als Schutzherr zu nehmen. Schröder machte dies am Beispiel von Johanna Charlotte von Brandenburg-Schwedt deutlich, deren über mehrere Jahre vorbereitete Wahl zur Äbtissin von Herford Unterordnung unter das dynastische Interesse erkennen lasse. Anhand weiterer Beispiele konnte Schröder unter Berücksichtigung der jeweiligen Auseinandersetzungen zwischen Stiftskapitel, Stadt und Landesherr zeigen, dass Friedrich Wilhelm I. und Friedrich II. die Rechte ihrer weiblichen Familienmitglieder in Herrschaftspositionen beschnitten. Insgesamt habe die Stellung als Äbtissin den hochadligen Familienmitgliedern die Möglichkeit der eigenen Herrschaftsausübung und des Dienstes für die Dynastie geboten.

ANDREAS SCHMIDT (Heidelberg) verfolgte die Probstwahlen im frühneuzeitlichen Augustiner-Chorherrenstift Berchtesgaden. Anfangs seien die Pröpste aus den Reihen der Wittelsbacher gewählt worden. Die persönliche Eignung der Kandidaten habe dabei hinter die Verdienste der Dynastie zurücktreten müssen. Demgegenüber habe das Kapitel gestanden, das seine Wahlansprüche kirchenrechtlich und mit der institutionellen Tradition begründete. Am Beispiel der Propstwahl von 1724 zeigte Schmidt, dass die Wittelsbacher – in diesem Fall der Kölner Kurfürst Joseph Clemens – über die Bestellung der Koadjutoren genealogische Kontinuität zu etablieren versuchten. Der Konflikt habe sich schließlich zu einer heftigen Auseinandersetzung zwischen dem Stift Berchtesgaden und dem Haus Bayern ausgeweitet.

LORENZ BAIBL (Münster) behandelte den Familienkonflikt im Reichsgrafengeschlecht Nassau-Siegen. Auslöser für den Konflikt sei die Konversion des zweiten Sohnes Johann vom Calvinismus zum Katholizismus und dessen Heirat mit einer katholischen Prinzessin gewesen. Alle Versuche der Familie, ihn wieder zur Rückkehr zum reformierten Glauben zu bewegen, seien gescheitert, was zu ersten Nachträgen im Testament bzw. zu Neusetzungen des Testamentes führte. In einer dritten Version sei die Primogenitur schließlich aufgehoben und alle männlichen Nachkommen seien als Erben eingesetzt worden. Unter Einschaltung des Kaisers ließ der um einen großen Teil des Erbes gebrachte Sohn das dritte Testament des Vaters für ungültig erklären. Nach seinem Herrschaftsantritt 1624 habe Johann VIII. die Religionsfreiheit in der Grafschaft Siegen gesichert und damit die Ansprüche der jüngeren Brüder sowie der Stiefmutter delegitimiert. Der Streit mit den Reformierten habe aber fortbestanden. Das Vorgehen bei frühneuzeitlichen Herrschaftswechseln könne nach Baibl demnach nicht immer als konsensualer Akt der gesamten Dynastie interpretiert werden.

STEFAN DORNHEIM (Dresden) nahm abschließend als Beispiel für Amtsnachfolgen in lutherischen Pfarrhäusern das 100-jährige Jubiläum des Pfarramtes in Rochau genauer in den Blick, welches innerhalb einer Familie vererbt wurde. In lutherischen Pfarrhäusern sei es üblich gewesen, dass das Pfarramt vom Sohn weitergeführt wurde, während die Töchter vorrangig andere Pfarrer heirateten. Sei der Vater allerdings den Erwartungen der Pfarrei nicht gerecht geworden, konnte die Vererbung des Amtes an den Sohn durchaus an der mangelnden Akzeptanz der Gemeinde scheitern. Auch andere Gründe, wie etwa der Zuzug eines auswärtigen Pfarrers und die damit fehlende Verwurzelung in örtlichen Traditionen sowie Sprachbarrieren konnten nach Dornheim zu einer Distanzierung der Gemeinde von der Pfarrersfamilie führen. Theologisch sei die Vererbung des Pfarramtes als Anknüpfung an das biblische Vorbild der Priesterfamilie Arons und der Familiengrablege Abrahams legitimiert gewesen. So sei die Entstehung eng vernetzter Pfarrersdynastien auf mehreren Ebenen begünstigt worden.

Die Beiträge der Tagung zeigten erneut die enge Verbindung von genealogischem Denken und Herrschaftslegitimation in den politischen und religiösen Kontexten der Vormoderne. Gerade im Moment des Herrschaftswechsel und der Amtsübergabe wird diese diskursive Verbindung intensiviert, da offensichtlich ein gesteigerter Legitimationsbedarf besteht. Die zahlreichen Beispiele aus Antike, Mittelalter und Früher Neuzeit belegen die unterschiedlichen Formen des Umgangs mit dieser Problematik, die von der konsensualen Übertragung bis zur konfliktreichen Usurpation reichen konnten. Die systematische Betrachtung genealogischer Legitimationsstrategien leistet daher einen wichtigen Beitrag zu aktuellen Diskussionen generationeller Fragestellungen. Die Tagungsbeiträge werden in Kürze in der Reihe „Bamberger Historische Studien der University of Bamberg Press“ veröffentlicht.

Konferenzübersicht:

Gerhard Lubich (Bochum): Wie die Ehre erblich wurde. Amt und Person. Erbe und Generation

Sektion I: Dynastisches Bewusstsein bei antiken Herrschern

Johannes Brehm (Bamberg): Die Herrschaftsnachfolge des persischen Königshauses in den Historien des Herodot im Spannungsfeld von Kontinuität und Wandel

Sabine Müller (Hannover): Inventing traditions. Genealogie und Legitimation in den hellenistischen Reichen

Sven Günther (Mainz): Zwischen ‘gens Flavia‘und ‘gens Iulia‘. Domitians Herrschaftsübernahme und Kaiserkonzeption

Sektion II: Die Bedeutung von Genealogien bei politischen Ämtern

Stefanie Rüther (Münster): It runs in the family. Möglichkeiten und Grenzen genealogischen Bewusstseins im Kontext mittelalterlicher Ratsherrschaft

Nadir Weber (Bern): Im Schatten der Väter. Genealogisches Bewusstsein, politische Erziehung und Generationenkonflikte in der frühneuzeitlichen Republik Bern

Sektion III: Herkunftskonzepte als Legitimation von Königsherrschaft im Mittelalter

Julian Führer (Zürich): Gegenwart der Vorgänger und genealogisches Bewusstsein bei den Kapetingern (987-1223)

Ulrike Siewert (Bamberg/ Dresden) und Katrin Köhler (Bamberg): Die Betonung von Kontinuität bei den Königsnachfolgen Heinrichs II. und Konrads II.

Georg Jostkleigrewe (Münster): ‚heres imperii Constantinopolitani – frater regis Franciae – defensor populi christiani‘. Zur Deutung konkurrierender Legitimitätskonstruktionen im Umfeld der französischen Mittelmeerpolitik des frühen 14. Jahrhunderts

Sektion IV: Die Nachfolgeproblematik in Zeiten von Kirchenreformen

Ariane Lorke (Friedrichshafen/ Jena): Wenn die Nachfolge an den Nachfolgern scheitert – Die Kirchenreform um 1050

Heiko Jadatz (Leipzig): Herrschaftswechsel als kirchenpolitische Zäsur: das albertinisch-sächsische Herzogtum und die Wittenberger Reformation

Sektion V: Die Ämternachfolge in Reichsstiften der Frühen Neuzeit in genealogischer Perspektive

Teresa Schröder (Münster): ‚… man mus sie versauffen oder Nonnen daraus machen Menner kriegen sie nit alle …‘ Die Reichsstifte Herford und Quedlinburg im Kontext dynastischer Politik

Andreas Schmitt (Heidelberg): Von der Wittelsbachischen Nebenpfründe zur Selbstverwaltung. Die Propstwahlen der Frühneuzeit im gefürsteten Stift Berchtesgaden

Sektion VI: Familiäres Bewusstsein und interfamiliäre Auseinandersetzungen bei weltlichen und geistlichen Amtsübernahmen in der Frühen Neuzeit

Lorenz Baibl (Münster): Konversion und Sukzession. Die Grafen von Nassau-Siegen zwischen dynastischer Einheit und konfessioneller Spaltung

Stefan Dornheim (Dresden): Amtsjubiläum und Familiennachfolge im lutherischen Pfarrhaus der Frühen Neuzeit