Deutschland und die Inquisition

Deutschland und die Inquisition

Organisatoren
Dieter R. Bauer, Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart; Albrecht Burkardt, Université de Lyon; Gerd Schwerhoff, Technische Universität Dresden
Ort
Weingarten
Land
Deutschland
Vom - Bis
01.10.2009 - 04.10.2009
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Von
Julia Zunckel, Westfälische Wilhelms-Universität Münster

Vom 1. bis zum 4. Oktober 2009 richteten Dieter Bauer (Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart), Albrecht Burkardt (Université de Lyon) und Gerd Schwerhoff (Technische Universität Dresden) eine Tagung aus, deren Thema - Deutschland und die Inquisition in der Frühen Neuzeit - auf den ersten Blick eher randständig erscheinen mag. Schließlich verschwand mit dem Durchbruch der Reformation die von geistlichen Instanzen getragene (mittelalterliche) Ketzerinquisition aus Deutschland; weder die 1488 eingerichtete spanische noch die 1542 (neu) gegründete römische Inquisition waren institutionell im Reich verankert.

Nichtsdestotrotz kann ihre bis nach Deutschland ausstrahlende, enorm vielschichtige Wirkkraft nur schwerlich übersehen werden. Unmittelbare Auswirkungen zeitigten die Aktivitäten der Inquisitionstribunale im Hinblick auf die Handlungshorizonte jener (konfessionellen) Grenzgänger, die sich aus mannigfachen Motiven und in unterschiedlichen Kontexten in Italien und auf der Iberischen Halbinsel aufhielten. Auf der medialen Ebene fand das Schreckensbild unerbittlich gegen religiösen Dissens vorgehender Verfolgungsmaschinerien weite Verbreitung und prägte sich bis heute tief in das ‚kollektive Gedächtnis‘ ein. In gewisser Weise wirkten die Glaubenstribunale jedoch durchaus auch modellbildend, denn schließlich setzte sich das von den geistlichen Gerichten für die Ketzerbekämpfung entwickelte Inquisitionsverfahren als die maßgebliche Prozessform weltlicher Strafgerichtsbarkeit durch. Fernerhin wirkte die römische Inquisition nicht nur als Glaubenstribunal. Als zentrales Leitungsgremium der römischen Kurie nahmen die Hüter der Rechtgläubigkeit auf die gegenüber dem multikonfessionellen Reichsverband zum Tragen kommenden päpstlichen Direktiven ebenfalls Einfluss. Dies galt auf der politisch-diplomatischen Ebene gegenreformatorischer Maßnahmen ebenso wie in Hinblick auf die Herstellung und Wahrung einer orthodoxiekonformen katholischen Konfessionskultur.

Eben diese vier bislang nur wenig erkundeten Themenkreise bildeten die Kardinalpunkte der Tagungskonzeption. Es ging den Organisatoren in erster Linie doch darum, das Erkenntnispotential der seit einiger Zeit boomenden europäischen Inquisitionsforschung auch für den deutschen Raum auszuloten und nutzbar zu machen. Zu diesem Zweck war eine Reihe von Historikern geladen, die sich aus den unterschiedlichsten Perspektiven mit inquisitionsrelevanten Fragen beschäftigen. In Anbetracht des gewissermaßen im historiographischen Niemandsland zu verortenden Tagungsgegenstandes wurde von den Teilnehmern ein Höchstmaß an Kooperations- und Diskussionsbereitschaft gefordert, um gemeinsam neue Forschungshorizonte abzustecken. ALBRECHT BURKARDT und GERD SCHWERHOFF betonten dies dann auch in ihrem Einleitungsvortrag, der sowohl das Forschungspanorama umriss als auch einen, an den oben aufgelisteten Ansatzstellen orientierten, strukturellen Diskussionsrahmen entwarf.

Die folgenden ersten zwei Beiträge befassten sich mit einer für das 16. und 17. Jahrhundert bislang nur sehr schemenhaft fassbaren Problematik der medialen Präsenz der Inquisition im Reich. Während MONIQUE WEIS (Brüssel) den sehr konkreten Niederschlag der so genannten Leyenda negra in den diplomatischen Beziehungen zwischen den spanischen Niederlanden und den Reichsfürsten (um 1566) prägnant herausarbeitete, stellte MARIE VON LÜNEBURG (Rostock) die ersten Ergebnisse ihres Dissertationsvorhabens zum Bild der spanischen und römischen Inquisition in der deutschen Flugschriftenliteratur und Öffentlichkeit vor. In der anschließenden Diskussion wurde das Erkenntnispotential dieser, miteinander zu kombinierenden Recherchewege betont. Zwar habe sich die Forschung durchaus mit der antipäpstlichen/antikatholischen Propaganda der Protestanten beschäftigt; allerdings werde dabei überwiegend die - nicht gerade erstaunliche - Statik stereotyper Wahrnehmungs- und Argumentationsmuster betont. Verenge man hingegen den Fokus und frage nach dem spezifischen propagandistischen Stellenwert der Inquisition(en)-problematik, so eröffne sich eine komplexe Dynamik von Rezeptionsketten und Konzeptionsschüben, die lediglich in ihrer engen Korrelation mit den politischen Auseinandersetzungen zu entschlüsseln und zu begreifen sind.

Mit der Sektion „Inquisition im Reich an der Wende vom Mittelalter zur Neuzeit“ visierten die Veranstalter eine Art Radialanalyse inquisitorischer Wirkungsmöglichkeiten zum Beginn der Reformationszeit an, um der zentralen Frage nachzugehen, warum die Inquisition in der Frühen Neuzeit nicht systematisch nach Deutschland ausgriff. THOMAS SCHARFF (Braunschweig) versuchte in seinem intensiv diskutierten Vortrag eine Bilanzierung der mittelalterlichen Inquisition vorzunehmen, indem er ihre relativ schwache Verankerung im Reich vor allem auf zwei - im Vergleich mit Italien - zu konstatierende Strukturdifferenzen zurückführte: Eine mangelnde und verspätete Rezeption römischen Rechts, die wiederum maßgeblich mit der nur relativ rudimentär ausgebildeten Schriftkultur einherging, sowie ein nur geringer institutioneller Organisationsgrad, der mit den zersplitterten politischen Strukturen in engem Zusammenhang steht. HANS PETERSE (Osnabrück) widmete sich der Tätigkeit des Inquisitors Jakob Hoogstraeten (gest. 1527). Er zeigte, dass das vom Inquisitor gegen Johannes Reuchlins Augenspiegel angestrengte, langjährige Zensurverfahren (1512-20) einen zentralen Ansatzpunkt darstellt, um die Interaktion zwischen geistlichen und weltlichen Instanzen bezüglich der Repression reformatorischen Gedankenguts sowie die sich daran anschließenden Kontroversen präziser fassen zu können. Hatte man Schwierigkeiten, überhaupt Referenten für die Sektion zu finden, so fielen die Beiträge von Jörg Feuchter (Reichstag und Inquisition) und von Silvana Seidel Menchi (Erasmus und Inquisition) bedauerlicherweise kurzfristig aus.

Zum Themenkreis „Kontrolle konfessioneller Grenzgänger“ konnte eine recht stattliche Zahl von Referenten gewonnen werden. Mit Ausnahme des informationsreichen Beitrages von ISABEL DRUMOND BRAGA (Lissabon), die das Vorgehen der portugiesischen Inquisition gegen deutsche Protestanten sowie die Behandlung der Renegaten erstmals ausführlich vor einem deutschen Fachpublikum thematisierte, zielte die Vortragsreihe aus unterschiedlichen Perspektiven auf die Wirkkraft der römischen Inquisition, deren vorrangiges Anliegen es insbesondere seit dem ausgehenden 16. Jahrhundert war, Italien gegen protestantische Infiltrationen abzuschirmen. JULIA ZUNCKEL (Münster) behandelte die Auswirkungen inquisitorischer Reglementierungsansprüche auf dem Handelssektor, die in struktureller Hinsicht erheblicher waren, als bislang angenommen. Darüber hinaus weise die Fokussierung des inquisitorischen Interesses auf Nürnberg ihres Erachtens darauf hin, dass die Stadt neben Köln als die zweite Ansatzstelle jener das Reich anbelangenden (noch weitgehenden unerforschten) gegenreformatorischen Strategien der Inquisition anzusehen sei. Der Beitrag von PETER SCHMIDT (Köln) widmete sich dem flämischen Späthumanisten Justus Lipsius (1547-1606), der mehrfach die konfessionellen Milieus, in denen er lebte und lehrte, wechselte. Es gelang Schmidt nicht nur, die typischen Verhaltensweisen von Grenzgängern zwischen den konfessionellen Kulturen exemplarisch greifbar zu machen, sondern auch die unterschiedlichen Sanktionsprofile für Apostasie und Häresie in Italien, Deutschland und den südlichen Niederlanden deutlich herauszuarbeiten. RAINER DECKER (Paderborn) spürte hingegen dem dramatischen Fall des 1618 wegen öffentlicher Kultschmähung in Bologna hingerichteten Assver Bispinck nach, wobei er zunächst ein recht präzises Sozialprofil des aus dem höheren Bürgertum Münsters stammenden und eigentlich zum Katholizismus Konvertierten zeichnete. Die Analyse der Prozessakten zielte dann insbesondere auf eine Typologisierung der Bispinck zur Last gelegten heterodoxen Vorstellungen sowie auf die Entscheidungsfindungsprozesse des Heiligen Offiziums in Rom, dessen Intervention für die Verurteilung ausschlaggebend war. RICARDA MATHEUS (Rom) beschäftigte sich schließlich mit der Tätigkeit des 1673 gegründeten Konvertendenhospizes in Rom, das seitens deutscher Konversionswilliger einigen Zulauf hatte. Stand im ersten Teil des Vortrags die Frage nach der Quantifizierung sowie nach der Konjunktur des Konversionsphänomens bis Mitte des 18. Jahrhunderts im Vordergrund, so behandelte der zweite Teil die „Arbeitsteilung“ zwischen dem Hospiz, das die Konversionen vorbereitete, und dem Inquisitionstribunal, vor dem der eigentliche -unspektakuläre, da in der Regel nicht öffentliche und hochgradig bürokratisierte- Konversionsakt erfolgte.

Die daran anschließende Sektion stand unter dem Titel „Einflusssphären der Inquisition im Reich“, Weil die erste Referentin, CECILIA CRISTELLON (Rom), nicht persönlich präsent sein konnte, wurde ihr Beitrag zur grundsätzlich strengen Haltung der römischen Inquisition gegenüber konfessionellen Mischehen und zur Praxis der Dispenserteilung verlesen. Die anschließende Diskussion drehte sich vor allem um die diesbezüglichen tridentinischen Bestimmungen und um die Frage nach den effektiven Sanktionsmöglichkeiten Roms im Reich. Der facettenreiche Vortrag von MICHAEL STUDEMUND-HALEVY (Hamburg) war den in Hamburg ansässigen sephardischen Konvertiten gewidmet. Zwar ging der Referent auch auf die hansestädtische Protektionspolitik ein, die ihnen in erster Linie aus wirtschaftlichen Motiven und entgegen dem zeitweise starken Druck Spaniens ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht sicherte. Weitaus wichtiger war ihm jedoch die Einbettung dieser Thematik in den Kontext der sephardischen Diaspora, da die Conversos allerorten im Zentrum inquisitorischen Kontroll- und Verfolgungseifers standen. Inquisitionsakten sind für die Rekonstruktion ihrer Geschichte von daher auch von großem Wert. MARCO CAVARZERE (Pisa) behandelte die Deutschlandstrategien der Indexkongregation: Zielte die römische Zensurbehörde anfangs auf ein Verbot aller von Protestanten verfassten Schriften (gleich welchen Inhalts sie waren), so wurde die im letzten Drittel des 16. Jahrhunderts anvisierte Lockerung der Zensurpraxis bezüglich von Büchern nicht-religiösen Inhalts mangels eines effizienten Korrekturapparates letztlich jedoch verworfen. Die zeitgleichen Anstrengungen der römischen Behörde, den deutschen Buchmarkt über die Nuntien und den kaiserlich(-apostolischen) Bücherkommissar zu kontrollieren, erwiesen sich spätestens Anfang des 17. Jahrhunderts als Fehlschlag.

Unter dem Titel „Jenseits der Inquisition“ traten vier Referenten an, um den inquisitionsäquivalenten Kontroll- und Repressionspraktiken weltlicher Obrigkeiten im deutschen Raum nachzuspüren. WOLFGANG WÜST (Erlangen-Nürnberg) behandelte das städtische Zensurwesen im süddeutschen Raum. Zunächst skizzierte er die Entwicklung der vom Kaiser sowie der im bayerischen Fürstenstaat etablierten Zensurgremien, um deren Aktionsprofil dann in Relation zu den in institutioneller Hinsicht unterschiedlich konturierten Zensurorganen der Reichstädte Nürnberg, Augsburg, Kempten, Memmingen und Nördlingen zu setzen. Als Druckerstadt und Medienzentrum stand Augsburg im Mittelpunktseiner Ausführungen, deren Fazit die generell nur geringe Effizienz von Zensuranstrengungen war. GERD SCHWERHOFF (Dresden) lieferte hingegen eine Problemskizze, fragte er doch nach den Spezifika der obrigkeitlichen Bekämpfung von religiöser Devianz im Reichsverband, dessen Multikonfessionalität einer strafrechtlichen Verfolgung des Tatbestandes ‚Häresie‘ ja entgegen stand. Zwecks Aufarbeitung der sich um die Sanktionsprofile religiöser Devianz aufbauenden Desiderate benannte er drei konkrete Rechercheansatzpunkte: Die Definition und Stigmatisierung religiöser Abweichung (Ketzerbegriff der Protestanten, Täuferverfolgung); die Interaktion zwischen geistlichen und weltlichen Institutionen, die angesichts des Monopolanspruchs der weltlichen Seite zu einer religiösen Aufladung des gesamten Rechts führte sowie die überkonfessionelle Ausprägung jener Strafrechtskonzeption, die Religionsdelikte mit Majestätsverbrechen gleichsetzte. Am Beispiel der Verfolgung von Täufern und Pietisten seitens der Berner Obrigkeiten illustrierte HEINRICH R. SCHMIDT (Bern) daraufhin die Ahndung religiöser Devianz durch die Reformierten Kirchen. Setzte man gegen die Täufer anfangs noch auf ein Disputationsmodell, so ist mit der großen Todesstrafenwelle in den 30er Jahren des 16. Jahrhunderts ein Umschwenken zu unerbittlicher Repression zu konstatieren. Im strukturellen Vergleich konnte Schmidt dann überzeugend darlegen, dass die Bekämpfung von Glaubensabweichung durch die Reformierten alle jene (neun) Merkmale aufweist, die für die Inquisition charakteristisch sind. Auch die Bekämpfung des Pietismus erwies sich diesem Institutionsschema als konform. RAINER BECK (Finning) dekonstruierte das Vernehmungsverfahren der zwischen 1715 und 1723 geführten Freisinger Hexenbubenprozesse, bei denen der Teufel als imaginärer Akteur präsent war. Die Angeklagten spielten bei dieser vom Gericht evozierten Vorstellung mit, um als exorzierte Sünder mit dem Leben davon zu kommen, endeten jedoch gerade deshalb vor dem Scharfrichter. Wenngleich es sich bei dem prozessführenden weltlichen Gericht um eine fürstbischöfliche Instanz handelte, strich der Referent heraus, dass nicht nur die Einbeziehung von Klerikern wie dem Hofkaplan, sondern vor allem auch die überaus starke magisch-sakrale Kodierung des Verfahrens für die Zeit der Frühaufklärung äußerst bemerkenswert sei.

Die letzte Tagungssektion lieferte einen Ausblick auf das 18. und 19. Jahrhundert. So behandelte ALBRECHT BURKARDT (Lyon) jene recht zahlreichen Interventionen, mittels derer die römische Inquisition die in Süddeutschland in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts auftretenden Exzesse exstatischer Religionsausübung sowie die an Aberglauben grenzenden Auswüchse der Heiligenkulte und des Wunderglaubens einzudämmen trachtete. Er zeigte auf, dass diese, auf die Herstellung einer orthodoxiekonformen katholischen Religionskultur zielenden, „aufklärerischen Außenbeziehungen“ der römischen Glaubenshüter seitens der deutschsprachigen Forschung noch nicht die Beachtung gefunden, die sie eigentlich verdienen würden. Der abschließende Vortrag von ANDREAS GIPPER (Mainz) zu dem von der Aufklärung geprägten Negativbild der Inquisition schloss den Bogen zur ersten Themensektion. War die von Frankreich ausgehende Polemik gegen die Inquisition bekanntlich für den aufklärerischen Toleranzdiskurs von zentraler Bedeutung, so strich Gipper am Beispiel Friedrichs II. heraus, dass die omnipräsente Stilisierung der Inquisition als Inkarnation des radikalen Bösen gleichzeitig als Katalysator für die Herstellung eines ideologischen Grundkonsenses zwischen bürgerlicher Intelligenz und absoluter Monarchie fungiere. In Anbetracht dieser Konstellation war der Inquisitionsdiskurs dann leicht für Propagandazwecke instrumentalisierbar. Dies zeige sich im Siebenjährigen Krieg, der medienintensiv gleichsam zum Religionskrieg zwischen dem fortschrittlichen, reformierten Norden und einem katholischen, von den Glaubenswächtern drangsalierten und deshalb rückständigen Süden stilisiert wurde.

Die nachhaltige Wirkmächtigkeit dieses Schemas bedarf wohl keiner weiteren Erläuterung. Hat sich die Konfessionalisierungs- und Papsttumsforschung in den letzten Jahrzehnten von der noch aus den Kultur- und Säkularisierungskämpfen des 19. Jahrhunderts herrührenden ideologischen Blockierung emanzipiert, so zeigte die Tagung in Weingarten, dass es nun an der Zeit sein dürfte, dass das diesen Studien innewohnende und durch die Kriminalitätsforschung erhöhte Synergiepotential der -von deutscher Seite- lange vernachlässigten Inquisitionsproblematik zugute kommen zu lassen. Der Vortragsmarathon, die lebhaft-kritischen Diskussionen sowie nicht zuletzt das offene Gesprächsklima der Inquisitionstagung markieren jedenfalls einen viel versprechenden Auftakt. Eine Publikation der Tagungsbeiträge ist geplant.

Konferenzübersicht

I. Einleitung
Albrecht Burkardt (Lyon) / Gerd Schwerhoff (Dresden): Deutschland und die Inquisition in der Frühen Neuzeit.

II. Die mediale Präsenz der Inquisition im Reich

Monique Weis (Brüssel): Die Inquisition in den Spanischen Niederlanden als Thema der diplomatischen Beziehungen zum Reich (1560er und 1570er Jahre).

Marie von Lüneburg (Rostock): Die Wahrnehmung der spanischen und römischen Inquisition in Deutschland anhand der Flugschriftenliteratur ab den 1540er Jahren.

III. Inquisition im Reich an der Wende vom Mittelalter zur Neuzeit

Thomas Scharff (Braunschweig): Strukturelle Differenzen der Inquisition in Deutschland und in den romanischen Ländern.

Hans Peterse (Osnabrück): Der Inquisitor Jacobus Hoogstraeten.

IV. Die Kontrolle der Grenzgänger

Julia Zunckel (Münster): Sicherung der Grenzen und „Transitbedingungen“.

Peter Schmidt (Köln): Warum Justus Lipsius 1591 nicht nach Pisa ging.

Rainer Decker (Paderborn): Ein Münsteraner „Ketzer“ vor der Römischen Inquisition in Bologna.

Ricarda Matheus (Rom): „Ricevuto nel grembo di Santa Chiesa“. Protestantische Konvertiten in Rom und das Heilige Offizium.

Isabel Drumond Braga (Lissabon): The Germans and the Portugies Inquisition (16th and 17th centuries).

V. Einflusssphären der Inquisition im Reich

Cecilia Cristellon (Rom): Die römische Inquisition und die Frage der Mischehen.

Michael Studemund-Halevy (Hamburg): Sephardische Konvertiten in Hamburg und die portugiesische Inquisition.

Marco Cavarzere (Pisa): Das Reich und die römische Zensur von der Konfessionsspaltung zur Krise des europäischen Geistes.

VI. Jenseits der Inquisition

Wolfgang Wüst (Erlangen): Städtische Zensurpraktiken im Zeitalter der Inquisition.

Gerd Schwerhoff (Dresden): Religiöse Abweichung bekämpfen im konfessionalisierten Staat. Eine Problemskizze.

Heinrich R. Schmidt (Bern): Die Ahndung von religiöser Devianz durch die Reformierten Kirchen.

Rainer Beck (Finning): Sakralität im Profanen? Religiöse Elemente in weltlichen Strafverfahren am Beispiel Freisinger Kinderhexenprozesse 1715-23.

VII. Ausblick auf das 18. und 19. Jahrhundert

Albrecht Burkardt (Lyon): Inquisition und religiöse Praxis in Süddeutschland. Besessene Nonnen, Heiligkeit und Taufe totgeborener Kinder.

Andreas Gipper (Mainz): Die Inquisition im Diskurs der Aufklärer – am Beispiel Friedrichs II.


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